Merkzeichen TBL beantragen: Taubblindheit, Doppelblindengeld
Taubblindheit ist eine der wenigen Behinderungsformen, bei denen du im Schwerbehindertenausweis gleich zwei Merkzeichen kumulierst: BL für Blindheit und GL für an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit. Das Merkzeichen TBL (in der Schwerbehindertenausweisverordnung SchwbAwV § 3 Abs. 1 Nr. 8 als „TBI“ eingetragen) bündelt diese Rechte, öffnet dir den Weg zum Doppelblindengeld und zur Assistenz nach § 113 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX (Anspruchsberechtigung nach § 99 SGB IX). Die Abkürzung TBL steht wörtlich für „taubblind“, nicht etwa für eine eigenständige dritte Behinderungskategorie.
Allgemeine Definition nach § 3 BGG: § 3 BGG.
Die VersMedV (Versorgungsmedizin-Verordnung) ist als Bundesverordnung auf Grundlage des § 30 Abs. 17 BVG (Verordnungsermächtigung, eingefügt durch Art. 1 Nr. 32 lit. i vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2904) i.V.m. § 30 Abs. 1 BVG und § 1 Abs. 1, 3 BVG ergangen.
In Deutschland leben Schätzungen des Deutschen Taubblindenwerks zufolge rund 10.000 Menschen, die hochgradig hörsehbehindert oder taubblind sind. Eine genaue Statistik führt die Bundesregierung nicht, weil die Versorgungsämter die Merkzeichen getrennt erfassen und die Kombination BL + GL nicht eigens ausgewiesen wird. In der Praxis ist die Gruppe sehr heterogen: Einige Betroffene sind seit Geburt taubblind, andere erwerben die Behinderung im Laufe des Lebens, etwa durch das Usher-Syndrom, durch eine schwere Infektion wie Meningitis, durch einen Unfall oder durch fortschreitende Netzhautdegeneration kombiniert mit Altersschwerhörigkeit.
In diesem Beitrag erfährst du, was das Merkzeichen TBL rechtlich bedeutet, welche Voraussetzungen das Versorgungsamt oder die Landesbehörde prüft, welche finanziellen und organisatorischen Nachteilsausgleiche dir zustehen und wie du den Antrag sauber stellst. Wir beantworten außerdem die häufigsten Fragen zum Usher-Syndrom, zum Verhältnis zwischen TBL und BL und zur Zuständigkeit von Versorgungsamt und Sozialamt. Außerdem gehen wir auf den erhöhten Steuer-Pauschbetrag nach § 33b Einkommensteuergesetz ein und erklären, warum dieser bei TBL deutlich höher ausfällt als bei einem reinen Merkzeichen G oder BL.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wende dich an eine Beratungsstelle, an den Sozialverband VdK oder an einen Rechtsanwalt mit Sozialrechts-Schwerpunkt.
Was ist Merkzeichen TBL? — Definition nach § 3 SchwbAwV
Das Merkzeichen TBL steht im Schwerbehindertenausweis und kennzeichnet Menschen, die taubblind sind, also gleichzeitig hochgradig sehbehindert und an Taubheit grenzend schwerhörig. Es ist die höchste Stufe der sensorischen Doppel-Behinderung im deutschen Schwerbehindertenrecht und bündelt die Rechte aus den Merkzeichen BL und GL.
Rechtsgrundlage für die Feststellung des GdB ist § 152 SGB IX: § 152 SGB IX.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 Nr. 8 SchwbAwV (Buchstabe TBI)
Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) regelt im Teil D die Merkzeichen G, B (aufgehoben) und Gl (Gehörlosigkeit). Das Merkzeichen TBL (amtliche Kurzform TBI für „taubblind“) ist hingegen in § 3 Abs. 1 Nr. 8 der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) geregelt. Die übrigen Merkzeichen — einschließlich H, RF und EB — ergeben sich aus der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) bzw. aus versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Der Buchstabe „TBI“ (so die amtliche Kurzform in § 3 Abs. 1 Nr. 8 SchwbAwV) wird im Schwerbehindertenausweis als „TBI“ eingetragen. Die SchwbAwV ist als Bundesverordnung verbindlich, die Länder dürfen davon nicht abweichen.
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1739), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 23.11.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 331). § 3 Abs. 1 Nr. 8 SchwbAwV: Auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises wird das Merkzeichen TBI eingetragen, wenn der schwerbehinderte Mensch wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat. Die amtliche Kurzform TBI steht ausdrücklich für „taubblind“. Die SchwbAwV ist als Bundesverordnung verbindlich, die Länder dürfen davon nicht abweichen.
Definition: Merkzeichen TBL = taubblind (Kombination aus BL + GL)
Das Merkzeichen TBL ist kein eigenständiges neues Merkzeichen, sondern die Kombination der Merkzeichen BL (Blindheit) und GL (Gehörlosigkeit). Praktisch bedeutet das: Du bekommst im Schwerbehindenausweis das Merkzeichen TBL nur dann, wenn du die Voraussetzungen für BL und die Voraussetzungen für GL jeweils einzeln erfüllst. Wer „nur“ blind oder „nur“ gehörlos ist, erhält TBL nicht.
Voraussetzung: sowohl hochgradige Sehbehinderung (BL, siehe C7.8) als auch an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (GL)
BL setzt eine Sehschärfe von höchstens 1/50 (0,02) auf dem besseren Auge oder eine vergleichbare schwere Sehstörung voraus. VersMedV Teil A Nr. 6 lautet dazu wörtlich: „Sehstörung mit einer korrigierten Sehschärfe von höchstens 1/50 (0,02) oder gleichzusetzende schwere Sehstörung.“ GL setzt eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit beidseitig voraus, das heißt praktisch ertaubt oder mit einem Hörverlust, der trotz Hörgerät keine ausreichende Sprachverständigung ermöglicht. Erst wenn beide Befunde ärztlich dokumentiert sind, kommt TBL in Betracht.
Kommunikative Einschränkung: Betroffene können sich nicht oder kaum auditiv oder visuell verständigen
Taubblindheit ist mehr als die Summe aus Blindheit und Gehörlosigkeit. Wer weder hört noch sieht, kann sich nicht über gesprochenes Wort oder über Schrift, die gelesen wird, verständigen. Die Kommunikation läuft taktil, also über den Tastsinn und über Gebärden in den Händen. Diese kommunikative Einschränkung ist der Kern des Merkzeichens TBL und der Grund, warum der Gesetzgeber die kumulierten Nachteilsausgleiche vorsieht. Die taktile Gebärdensprache wird auch als Lormen bezeichnet, benannt nach dem blinden-taubstummen Erfinder Hieronymus Lorm, der im 19. Jahrhundert ein taktiles Alphabet entwickelte. Daneben gibt es heute noch die Methode TAKTILES GEBÄRDEN (tGS), bei der Gebärden der Deutschen Gebärdensprache (DGS) taktil ausgeführt werden. Welche Methode für wen geeignet ist, hängt von der Art und dem Verlauf der Hörsehbehinderung sowie von den persönlichen Fähigkeiten ab.
Nachteilsausgleiche mit Merkzeichen TBL
Mit dem Merkzeichen TBL stehen dir umfangreiche Nachteilsausgleiche zu, die weit über das hinausgehen, was du mit BL oder GL allein bekommst. Du kannst sie kumuliert in Anspruch nehmen. Im Mittelpunkt stehen das Doppelblindengeld, die Assistenz nach § 113 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX (Anspruchsberechtigung nach § 99 SGB IX), behinderungsbedingte Steuer-Freibeträge, der EU-Parkausweis mit Wertmarke und die Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX (Anspruchsberechtigung nach § 99 SGB IX).
Doppelblindengeld: Blindengeld + Taubblindenzuschlag oder doppeltes Blindengeld je nach Bundesland
Das Blindengeld ist eine Landesleistung und wird nach den Landesblindengeldgesetzen der einzelnen Bundesländer gezahlt. Wer das Merkzeichen TBL hat, bekommt in den meisten Bundesländern entweder das Blindengeld doppelt oder einen zusätzlichen Taubblindenzuschlag. Die genaue Höhe und Berechnung variiert von Bundesland zu Bundesland. NRW zahlt zum Beispiel Blindengeld nach dem GHB NRW in Höhe von 913,19 Euro monatlich für volljährige Blinde bis 59 Jahre und 473,00 Euro monatlich ab 60 Jahre (DBSV-Stand 01.07.2025); für Minderjährige beträgt das Blindengeld 457,38 Euro monatlich. NRW sieht im GHB keinen separaten Taubblindenzuschlag vor — TBL-Inhaber erhalten das Blindengeld für ihre Blindheit (BL) ohne eigenen TBL-Zuschlag.
Assistenz-Pauschale: nach § 113 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX (Leistungen zur Sozialen Teilhabe) möglich
Wenn du wegen Taubblindheit für Alltag, Arbeit oder Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Assistenz brauchst, kannst du Eingliederungshilfe nach § 113 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX (Leistungen zur Sozialen Teilhabe) beantragen. Assistenz umfasst zum Beispiel eine Begleitperson, die taktil gebärdet, Gebärdensprach-Dolmetscher für Gespräche mit Behörden oder Hilfe bei der Orientierung im öffentlichen Raum. Die Assistenz-Pauschale wird als Geldleistung oder als persönliches Budget ausgezahlt und ist einkommens- und vermögensunabhängig.
Pflegegrad 4-5 wahrscheinlich: bei TBL meist Pflegegrad 4 oder 5 (siehe C3)
Taubblindheit geht fast immer mit einem hohen Pflegebedarf einher. Die Pflegekasse stuft die meisten Betroffenen in Pflegegrad 4 oder 5 ein. Wichtig: Der Pflegegrad ist eine eigenständige Leistung der Pflegeversicherung und wird auf einem separaten Antrag bei der Pflegekasse geprüft. Das Merkzeichen TBL allein löst keinen Pflegegrad aus, ist aber ein starkes Indiz. Die Details zur Pflegegrad-Begutachtung findest du im Schwester-Beitrag zur Pflegeversicherung.
EU-Parkausweis, Wertmarke, Steuer-Freibetrag: alle Nachteilsausgleiche aus BL + GL kumuliert
Mit dem Merkzeichen TBL bekommst du den EU-Parkausweis für Schwerbehinderte (§ 46 StVO), die Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr und den Steuer-Pauschbetrag nach § 33b Einkommensteuergesetz (EStG). Dieser Pauschbetrag ist deutlich erhöht, wenn neben dem GdB von 100 auch eines der Merkzeichen H, BI, aG, TBL oder EB vorliegt: Die Erhöhung beträgt nach dem Inflationsausgleichsgesetz 3.700 Euro pro Jahr (Stand 2026).
Steuerliche Erleichterungen nach § 33b EStG im Detail
Der Steuer-Pauschbetrag nach § 33b EStG ist ein wichtiger Baustein der steuerlichen Entlastung. Er ersetzt die Einzel-Abzüge behinderungsbedingter Aufwendungen (etwa für Medikamente, Hilfsmittel, Fahrten) und wird vom Finanzamt ohne Nachweis gewährt. Bei einem GdB von 100 mit Merkzeichen TBL greift § 33b Absatz 3 Satz 3 EStG: Taubblinde erhalten einen einheitlichen Pauschbetrag von 7.400 Euro jährlich. Dieser Pauschbetrag verdrängt den Grundbetrag nach GdB-Stufe — er wird NICHT zusätzlich zum GdB-100-Pauschbetrag von 2.840 Euro gezahlt. Die frühere Berechnung „2.840 Grundbetrag + 3.700 Erhöhung = 6.540 EUR“ ist seit der Ergänzung des § 33b EStG um den Taubblinden-Pauschbetrag nicht mehr anwendbar. Du kannst stattdessen auch die tatsächlichen behinderungsbedingten Aufwendungen im Einzel-Abzug geltend machen, wenn das günstiger ist. Welche Variante besser ist, hängt von deiner persönlichen Situation ab und solltest du mit dem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater klären.
Zusätzlich zum Pauschbetrag gibt es weitere Steuererleichterungen: Außergewöhnliche Belastungen können über den Pauschbetrag hinaus abgezogen werden, etwa für eine Haushaltshilfe oder für begleitende Fahrten zur Reha. Wenn du ein eigenes Kraftfahrzeug nutzt, kannst du nach § 3a Absatz 1 KraftStG die Kraftfahrzeugsteuer vollständig befreit werden — Steuerbefreiung gilt ausdrücklich für die Merkzeichen H, BI und aG (TBL-Inhaber nur wegen BL). § 3a Absatz 2 KraftStG gewährt eine 50-Prozent-Ermäßigung mit orangefarbener Wertmarke (Merkzeichen G oder aG). Der EU-Parkausweis richtet sich nach § 46 StVO, nicht nach § 3a KraftStG. Für die Ermäßigung der Kfz-Steuer brauchst du eine Bescheinigung der zuständigen Behörde. Den Antrag auf Behindertenparkplatz bzw. EU-Parkausweis stellst du bei der Straßenverkehrsbehörde deines Landkreises.
Wichtige Hinweise zu Doppel-Leistungen
Manche Leistungen können doppelt beantragt werden, andere schließen sich aus. Wichtig zu wissen: Blindengeld nach Landesrecht und Pflegegeld nach SGB XI sind grundsätzlich kombinierbar, das Pflegegeld wird nicht auf das Blindengeld angerechnet. Auch die Assistenz nach § 113 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX und das Pflegegeld schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich. Die Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX (Anspruchsberechtigung nach § 99 SGB IX) ist eine eigenständige Leistung und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet, soweit sie behinderungsbedingt notwendig ist. Erkundige dich bei deinem Sozialamt oder bei einer Beratungsstelle, welche Kombinationen in deinem Bundesland möglich sind.
Eingliederungshilfe (§ 113 SGB IX, Anspruchsberechtigung § 99 SGB IX): Assistenz, Gebärdensprach-Dolmetscher, taktile Kommunikation
Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX (Anspruchsberechtigung nach § 99 SGB IX) umfasst alle Hilfen, die wegen der Behinderung nötig sind, um die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Für taubblinde Menschen sind das vor allem Assistenz, Gebärdensprach-Dolmetscher und Mittel für taktile Kommunikation (etwa Lormen, Tactiles Alphabet oder Bildschirmlesegeräte). Das Sozialamt ist zuständig, nicht das Versorgungsamt. Eine ausführliche Anleitung zur Antragstellung findest du in unserem Beitrag zur Eingliederungshilfe nach SGB IX, wo wir Schritt für Schritt durch den Antragsprozess gehen und typische Stolpersteine dokumentieren. Die Eingliederungshilfe wird seit der BTHG-Reform 2018 als eigenständige Leistung erbracht, das heißt sie wird nicht mehr mit der Sozialhilfe verrechnet und unterliegt eigenen Einkommens- und Vermögensfreigrenzen. Für die meisten taubblinden Menschen mit TBL übernimmt das Sozialamt daher die vollen Kosten der Assistenz.
Voraussetzungen im Detail
Das Versorgungsamt prüft die Voraussetzungen anhand ärztlicher Gutachten. Für das Merkzeichen TBL brauchst du zwei Fachrichtungen: Augenheilkunde für die Sehschärfe und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde für die Hörfähigkeit. Die beiden Befunde werden getrennt dokumentiert und vom Versorgungsamt zusammengeführt.
Sehschärfe ≤ 1/50 (BL-Voraussetzung) UND Hörverlust ≥ 60 dB (GL-Voraussetzung)
Die VersMedV nennt für BL eine Sehschärfe von höchstens 1/50 (0,02) auf dem besseren Auge oder eine gleichzustellende schwere Sehstörung. Für GL ist eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit beidseitig erforderlich (VersMedV Teil D Nr. 4); der Hörverlust von rund 60 dB ist eine medizinische Faustregel, nicht der amtliche VersMedV-Wortlaut. Maßgeblich ist, dass mit optimal angepasstem Hörgerät keine ausreichende Sprachverständigung möglich ist. Die genauen Voraussetzungen findest du in der VersMedV Teil D.
Kombination beider Voraussetzungen erforderlich: NICHT nur BL oder nur GL
Du brauchst immer beide Befunde zusammen. Wer nur die Voraussetzungen für BL oder nur die für GL erfüllt, bekommt auch nur das jeweilige Einzel-Merkzeichen, nicht TBL. Die Kombination ist im Schwerbehindertenausweis dann als „TBI“ eingetragen, gilt aber intern als kumuliertes BL+GL.
Dokumentation: augenärztliches UND HNO-ärztliches Gutachten
Rechne damit, dass das Versorgungsamt zwei separate Fachgutachten anfordert: ein augenärztliches Gutachten (Sehschärfe, Gesichtsfeld, ggf. Sehnerv-Befund) und ein HNO-ärztliches Gutachten (Ton- und Sprachaudiogramm, Hörverlust in dB). Wenn du bereits Befunde von deinem Augenarzt und deinem HNO-Arzt hast, lege sie dem Antrag bei. Das beschleunigt die Bearbeitung.
Praxisbeispiel: Frau K., 42 Jahre, Usher-Syndrom Typ 2
Frau K. (Name geändert) wurde mit Usher-Syndrom Typ 2 geboren. Sie hörte bis zum Schulalter mit Hörgeräten ausreichend, ihre Sehkraft verschlechterte sich ab dem Jugendalter durch Retinitis pigmentosa. Mit 38 Jahren beantragte sie einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt. Sie legte einen augenärztlichen Befund vor (Sehschärfe 0,02 auf dem besseren Auge, hochgradige Gesichtsfeldeinschränkung) und einen HNO-Befund (Hörverlust beidseitig 65 dB, mit Hörgerät keine ausreichende Sprachverständigung). Das Versorgungsamt erkannte GdB 100 mit den Merkzeichen BL und GL an und trug TBL in den Schwerbehindertenausweis ein. Frau K. bekommt seitdem Blindengeld nach Landesrecht und hat Eingliederungshilfe für eine Assistenz beantragt.
Doppelblindengeld — Detail
Das Doppelblindengeld ist die finanziell größte Einzelleistung für taubblinde Menschen. Es wird vom Land gezahlt und ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Die genaue Höhe und Berechnung regeln die 16 Landesblindengeldgesetze sehr unterschiedlich.
Landesrechtliche Sonderregelung: in manchen Bundesländern doppeltes Blindengeld, in anderen Zuschlag
Es gibt zwei Modelle: In Bundesländern, die ein doppeltes Blindengeld zahlen, bekommst du den Blindengeldsatz zweimal ausgezahlt. In Bundesländern mit Taubblindenzuschlag bekommst du das Blindengeld einmal plus einen festen Zuschlag für die Taubblindheit. Welches Modell für dich gilt, hängt davon ab, in welchem Bundesland du deinen Wohnsitz hast.
Beispiel NRW: Blindengeld nach GHB NRW (913,19/473,00 EUR/Monat), kein separater Taubblindenzuschlag (Stand 01.07.2025)
Nordrhein-Westfalen zahlt nach dem GHB NRW (Stand 01.07.2025) ein Blindengeld in Höhe von 913,19 Euro monatlich für volljährige Blinde bis 59 Jahre und 473,00 Euro monatlich ab 60 Jahre für blinde Menschen mit Merkzeichen BL (Minderjährige: 457,38 Euro monatlich). Ob und in welcher Höhe ein Taubblindenzuschlag für Merkzeichen TBL hinzukommt, regelt das Land NRW in einer eigenen Rechtsverordnung. Die genauen Beträge sind im Landesblindengeldgesetz NRW und in der jeweils geltenden Durchführungsverordnung nachzulesen. Die Höhe kann sich jährlich ändern, eine Aktualisierung vor dem Antrag ist sinnvoll.
Antrag: beim Landschaftsverband oder Landesamt
Den Antrag auf Blindengeld und gegebenenfalls Taubblindenzuschlag stellst du nicht beim Versorgungsamt, sondern beim Landschaftsverband oder beim Landesamt für Blindengeld deines Bundeslandes. In NRW ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) oder der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig, je nachdem in welchem Teil des Landes du wohnst. Dem Antrag legst du eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen TBL bei.
Stolpersteine beim Doppelblindengeld
Ein typischer Stolperstein: Wer bereits Blindengeld nach BL bekommt und später TBL anerkannt wird, muss den Antrag auf den Taubblindenzuschlag aktiv stellen. Das Versorgungsamt informiert den Landschaftsverband nicht automatisch. Ein zweiter Stolperstein: Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland kann das Doppelblindengeld anders berechnet werden, eine Neuberechnung ist erforderlich. Dritter Stolperstein: Manche Landschaftsverbände verlangen eine aktuelle ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als ein Jahr ist. Kläre vor der Antragstellung, welche Unterlagen dein Landschaftsverband konkret verlangt.
Antrag auf Merkzeichen TBL
Das Merkzeichen TBL wird im selben Antrag wie der Grad der Behinderung (GdB) beantragt. Du brauchst keinen separaten Antrag für das Merkzeichen. Es genügt, im Hauptantrag die Spalten für BL und GL anzukreuzen oder im freitextlichen Teil darauf hinzuweisen, dass du taubblind bist und das Merkzeichen TBL beantragst.
Der Schwerbehindertenausweis wird nach § 228 SGB IX ausgestellt: § 228 SGB IX.
Zusammen mit GdB-Antrag: Merkzeichen TBL wird im selben Antrag mit beantragt
Wenn du ohnehin einen Schwerbehindertenausweis beantragst, ist das die einfachste Variante: Trage im Antragsformular ein, dass du sowohl hochgradig sehbehindert als auch an Taubheit grenzend schwerhörig bist, und bitte um die Feststellung des Merkzeichens TBL. Das Versorgungsamt prüft dann die Voraussetzungen für BL und GL einzeln und setzt das Merkzeichen TBL fest.
Augenärztliches + HNO-Gutachten: beide Fachrichtungen
Lege dem Antrag aktuelle Befunde deines Augenarztes (Sehschärfe, Gesichtsfeldmessung, Befundbericht) und deines HNO-Arztes (Ton- und Sprachaudiogramm, Hörverlust) bei. Je vollständiger die ärztliche Dokumentation ist, desto schneller kann das Versorgungsamt entscheiden. Wenn Befunde fehlen, holt das Versorgungsamt sie selbst nach, was die Bearbeitung um Wochen bis Monate verlängern kann.
Bearbeitungsdauer: 2-6 Monate mit GdB-Bescheid
Rechne mit einer Bearbeitungsdauer von zwei bis sechs Monaten, abhängig von der Auslastung des Versorgungsamtes und davon, wie schnell die ärztlichen Gutachten eingehen. Während dieser Zeit hast du noch keinen Schwerbehindertenausweis und kannst die Nachteilsausgleiche noch nicht nutzen. In dringenden Fällen, etwa bei drohender Arbeitslosigkeit oder bei laufender Sozialleistung, kann eine Vorab-Bescheinigung beantragt werden.
Widerspruch bei ablehnendem Bescheid
Wenn das Versorgungsamt das Merkzeichen TBL ablehnt oder nur eines der Einzelmerkzeichen anerkennt, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist kostenlos und hat aufschiebende Wirkung. Im Widerspruchsverfahren solltest du die ärztlichen Befunde noch einmal aktualisieren und gegebenenfalls weitere Facharzt-Gutachten einreichen. Eine ausführliche Anleitung findest du im Schwester-Beitrag Merkzeichen BL beantragen und in unserem allgemeinen Ratgeber zum Schwerbehindertenrecht. Wenn der Widerspruch zurückgewiesen wird, kannst du vor dem Sozialgericht klagen — die Klage ist gerichtskostenfrei.
Glossar wichtiger Fachbegriffe
- Merkzeichen: Kennbuchstaben im Schwerbehindertenausweis für bestimmte Nachteilsausgleiche (G, aG, B, H, BI, GI, TBL, RF, EB).
- GdB (Grad der Behinderung): Maß für die Schwere einer Behinderung, in Zehnerstufen von 20 bis 100.
- VersMedV: Versorgungsmedizin-Verordnung, enthält die Definition aller Merkzeichen in Teil D.
- Schwerbehindertenausweis: Ausweis mit Foto, GdB und Merkzeichen, dient als Nachweis gegenüber Behörden.
- Eingliederungshilfe: Leistung der Sozialhilfe (SGB IX) für Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am Leben.
- Versorgungsamt: Behörde, die den Schwerbehindertenausweis ausstellt.
- Landschaftsverband: Kommunale Behörde in NRW, die Blindengeld und Taubblindenzuschlag zahlt.
- Usher-Syndrom: Erbliche Erkrankung mit kombinierter Hörsehbehinderung (Retinitis pigmentosa + Schwerhörigkeit).
- Sozialamt: Behörde, die Sozialleistungen wie Eingliederungshilfe und Grundsicherung verwaltet.
- Widerspruch: Formaler Einspruch gegen einen Verwaltungsakt, Frist ein Monat ab Zugang.
- Pauschbetrag: Steuerlicher Freibetrag nach § 33b EStG für behinderungsbedingte Aufwendungen.
- Inflationsausgleichsgesetz: Bundesgesetz aus 2022/2023, das zahlreiche Sozialleistungen und Steuer-Freibeträge an die Inflation angepasst hat.
FAQ
Bekomme ich Merkzeichen TBL bei Usher-Syndrom?
Ja. Das Usher-Syndrom ist die häufigste erbliche Form der Taubblindheit und kombiniert eine fortschreitende Hörsehbehinderung (Retinitis pigmentosa) mit Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit. Wenn die Voraussetzungen für BL und GL erfüllt sind, wird das Merkzeichen TBL anerkannt. Die Diagnose Usher-Syndrom allein reicht nicht, die einzelnen Funktionsausfälle müssen dokumentiert sein.
Was ist der Unterschied zwischen TBL und BL?
BL steht für Blindheit (oder hochgradige Sehbehinderung), TBL steht für Taubblindheit. TBL ist die Kombination aus BL und GL. Wer nur blind ist, bekommt BL. Wer blind und gehörlos ist, bekommt TBL. TBL kumuliert alle Rechte aus BL und GL und ist Voraussetzung für das Doppelblindengeld.
Bekomme ich Eingliederungshilfe bei TBL?
Ja, nach § 113 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX möglich (Anspruchsberechtigung nach § 99 SGB IX). Eingliederungshilfe umfasst Assistenz, Gebärdensprach-Dolmetscher, taktile Kommunikationsmittel und vieles mehr. Der Antrag wird beim zuständigen Sozialamt gestellt, nicht beim Versorgungsamt. Die Leistung ist einkommens- und vermögensunabhängig.
Brauche ich einen Antrag beim Sozialamt?
Ja, für Eingliederungshilfe ist das Sozialamt zuständig, nicht das Versorgungsamt. Das Versorgungsamt stellt nur den Schwerbehindertenausweis und die Merkzeichen fest. Für Assistenz nach § 113 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX (Anspruchsberechtigung nach § 99 SGB IX), für Gebärdensprach-Dolmetscher und für andere Hilfen zur Teilhabe wendest du dich an das Sozialamt deines Wohnortes und stellst dort einen Antrag auf Eingliederungshilfe. Die Erstberatung ist kostenlos, die Leistung selbst wird vom Sozialamt geprüft und bewilligt.
Wo finde ich weitere Hilfe?
Weitere Informationen findest du in unserem Schwerbehinderten-Ratgeber, in unserem Beitrag zum Merkzeichen BL und auf den Seiten des Deutschen Taubblindenwerks. Für eine Erstberatung zu Sozialleistungen empfehlen wir den Sozialverband VdK Deutschland e.V., der Mitglieder kostenfrei zu Schwerbehindertenrecht, Blindengeld und Eingliederungshilfe berät. Außerdem bieten die unabhängigen Teilhabe-Beratungsstellen (EUTB) kostenfreie Beratung für Menschen mit Behinderungen an, gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
SoRaKI-Hinweis
Hinweis: Diese Information wird Ihnen praesentiert im Rahmen des Sozialrats-Projekts, einer buergerfinanzierten Plattform fuer Soziale Beratung.
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:
- § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
- § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
- § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
- § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.
Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).
Rechtlicher Hinweis (RDG)
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Rechtsfragen wende dich an eine anerkannte Beratungsstelle, an deinen Sozialverband (zum Beispiel VdK Deutschland e.V.) oder an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht. Die Inhalte wurden mit großer Sorgfalt recherchiert, eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden. Stand der Informationen: 2026.

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