Intelligenzminderung 2026: § 90/99 SGB IX Eingliederungshilfe + ICD-10 F70-F79

Wenn dein Kind, dein Bruder oder du selbst die Diagnose „Intelligenzminderung“ bekommt, ist das erstmal ein Schock. Was bedeutet das – und welche Rechte hast du auf Unterstützung? Wir erklären dir Schritt für Schritt, welche Hilfen dir zustehen.

Auf einen Blick:

  • ICD-10 F70 bis F79 beschreibt die Intelligenzminderung in vier Schweregraden (IQ 50–69 bis unter 20).
  • Die Eingliederungshilfe nach § 90 ff. SGB IX ist die zentrale Sozialleistung.
  • Sie umfasst vier Bereiche: Medizinische Reha, Arbeit, Bildung und Soziale Teilhabe.
  • Antrag stellt das Jugendamt oder der Landschaftsverband – je nach Bundesland.
  • Hinweis (Pitfall #79b): Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Intelligenzminderung ist im SGB IX geregelt (§§ 90, 99, 102 ff.). § 35a SGB VIII betrifft ausschließlich Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung (z.B. ADHS, Autismus, schwere Depression) – nicht die Intelligenzminderung. Wir haben die im ursprünglichen Briefing angegebene Norm daher korrigiert.

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    YMYL-Hinweis: Medizinische Diagnosen und therapeutische Empfehlungen wie Ergotherapie oder Logopädie sollten immer mit dem behandelnden Arzt abgestimmt werden. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Diagnostik oder Therapie.

    1. Was bedeutet Intelligenzminderung (ICD-10 F70-F79)?

    Intelligenzminderung ist keine Krankheit im engeren Sinne, sondern eine Entwicklungsstörung. Der ICD-10-GM 2026 kodifiziert sie im Kapitel F7 mit sechs Schweregraden:

    ICD-10-Code Bezeichnung IQ-Bereich Intelligenzalter (Erwachsene)
    F70.- Leichte Intelligenzminderung 50–69 9 bis unter 12 Jahre
    F71.- Mittelgradige Intelligenzminderung 35–49 6 bis unter 9 Jahre
    F72.- Schwere Intelligenzminderung 20–34 3 bis unter 6 Jahre
    F73.- Schwerste Intelligenzminderung unter 20 unter 3 Jahre
    F78.- Andere Intelligenzminderung nicht messbar z.B. bei Taubblindheit
    F79.- Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung unklar Diagnostik läuft noch

    Jede Stufe hat vier Subklassifikationen: .0 (keine/geringfügige Verhaltensstörung), .1 (deutliche Verhaltensstörung mit Behandlungsbedarf), .8 (sonstige), .9 (ohne Angabe).

    Wichtig: Eine Intelligenzminderung kann sich durch Übung, Therapie und Rehabilitation in gewissem Maß verbessern – die Diagnose bezieht sich immer auf das aktuelle Funktionsniveau. Häufige Begleiterkrankungen wie Autismus, Epilepsie, ADHS oder schwere körperliche Behinderungen werden mit zusätzlichen ICD-Codes verschlüsselt. (Qülle: ICD-10-GM 2026, [icd-code.de/icd/code/F70-F79](https://www.icd-code.de/icd/code/F70-F79.html))

    2. Eingliederungshilfe nach SGB IX – die zentrale Sozialleistung

    Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Die Eingliederungshilfe wurde aus dem SGB XII herausgelöst und in das SGB IX überführt. Ziel: mehr Selbstbestimmung und eine individuelle Lebensführung, die der Würde des Menschen entspricht.

    2.1 Wann hast du Anspruch? (§ 99 SGB IX)

    Du bekommst Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn du eine wesentliche Behinderung hast im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX – also körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, die dich in Wechselwirkung mit Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe hindern, und zwar länger als sechs Monate. Das ist die zentrale Norm: Eine Intelligenzminderung ist eine geistige Beeinträchtigung in diesem Sinne. Zusammen mit Barrieren (fehlende Schulbegleitung, nicht angepasste Arbeitsplätze) entsteht die wesentliche Behinderung.

    § 2 Abs. 1 SGB IX (verbatim, BMJV): „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“

    2.2 Was leistet die Eingliederungshilfe? (§ 102 SGB IX)

    § 102 SGB IX bündelt vier große Leistungsgruppen:

    § 102 Abs. 1 SGB IX (verbatim, BMJV): „Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen 1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, 2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, 3. Leistungen zur Teilhabe an Bildung und 4. Leistungen zur Sozialen Teilhabe.“

    Leistungsgruppe Konkret für dich
    Medizinische Rehabilitation Ergotherapie, Logopädie, Psychotherapie, Heilmittel
    Teilhabe am Arbeitsleben Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), Budget für Ausbildung, Hilfsmittel
    Teilhabe an Bildung Schulbegleitung, Integrationshelfer, Hilfen zum Schulbesuch
    Soziale Teilhabe Assistenzleistungen, Wohnhilfen, Tagesstruktur

    2.3 Aufgabe der Eingliederungshilfe (§ 90 SGB IX)

    § 90 Abs. 1 SGB IX (verbatim, BMJV): „Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.“

    Kurz gesagt: Es geht nicht um Fürsorge, sondern um Befähigung zur selbstbestimmten Lebensführung.

    3. Die vier Bereiche im Detail

    3.1 Teilhabe am Arbeitsleben (§ 111 SGB IX)

    Wenn eine reguläre Ausbildung oder Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (noch) nicht möglich ist, greift die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).

    § 111 Abs. 1 SGB IX (verbatim, BMJV): „Leistungen zur Beschäftigung umfassen 1. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach den §§ 58 und 62, 2. Leistungen bei anderen Leistungsanbietern nach den §§ 60 und 62, 3. Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern nach § 61 sowie 4. Leistungen für ein Budget für Ausbildung nach § 61a.“

    Die WfbM bietet:

  • einen Arbeitsbereich mit angepassten Tätigkeiten,
  • einen Förderbereich für Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf,
  • ein Arbeitsförderungsgeld (§ 59 SGB IX) als kleine Anerkennung,
  • Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Praktika, Außenarbeitsplätze und das Budget für Ausbildung.
  • Tipp: Wenn dein Kind mit Intelligenzminderung im Erwachsenenalter in einer WfbM arbeiten möchte, sollte die WfbM-Eingliederung schon in der Schulzeit durch Praktika vorbereitet werden. Wende dich an das Integrationsamt oder den Landschaftsverband in deinem Bundesland.

    3.2 Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX)

    § 112 Abs. 1 SGB IX (verbatim, BMJV): „Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen 1. Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu […]; 2. Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf.“

    Wichtig ist hier die Schulbegleitung (auch: Integrationshelfer, Schulassistenz). Die Schulbegleitung ist eine persönliche Assistenz im Unterricht – sie unterstützt einzelne Schüler:innen, damit sie am Regelunterricht teilnehmen können. Anspruch besteht, wenn das Kind den Schulbesuch nicht ohne Hilfe bewältigen kann.

    3.3 Soziale Teilhabe (§ 113 SGB IX)

    § 113 Abs. 1 SGB IX (verbatim, BMJV): „Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, soweit sie nicht nach den Kapiteln 3 bis 5 erbracht werden. Hierzu gehört, Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen.“

    § 113 Abs. 2 SGB IX (verbatim, BMJV): „Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind insbesondere 1. Leistungen für Wohnraum, 2. Assistenzleistungen, 3. heilpädagogische Leistungen, 4. Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, 5. Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, 6. Leistungen zur Förderung der Verständigung, 7. Leistungen zur Mobilität, 8. Hilfsmittel, 9. Besuchsbeihilfen.“

    Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind insbesondere:

  • Leistungen für Wohnraum (eigene Wohnung mit Assistenz, besondere Wohnform),
  • Assistenzleistungen (persönliche Hilfe im Alltag),
  • heilpädagogische Leistungen (Frühförderung, heilpädagogische Spieltherapie),
  • Leistungen zur Mobilität (Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen, Einkäufen),
  • Hilfsmittel (Tablet mit Sprachausgabe, behindertengerechte Ausstattung).
  • 3.4 Medizinische Rehabilitation (§ 102 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX)

    Sie umfasst ärztliche Behandlungen, Heilmittel (Ergotherapie, Logopädie, Krankengymnastik), Psychotherapie und medizinische Hilfsmittel – soweit sie notwendig sind, um eine Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern oder auszugleichen.

    Wichtig: Heilmittel wie Ergotherapie und Logopädie können sowohl über die Krankenkasse (§ 27 SGB V) als auch über die Eingliederungshilfe finanziert werden. Maßgeblich ist das Förderziel: medizinische Krankheitsbehandlung → Krankenkasse, Teilhabe an Bildung oder Arbeit → Eingliederungshilfe.

    4. Wie beantragst du Eingliederungshilfe?

    4.1 Wer ist zuständig?

    Je nach Bundesland ist die Eingliederungshilfe beim Landschaftsverband (Nordrhein-Westfalen), beim Bezirk (Bayern), beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (Berlin, Mecklenburg-Vorpommern) oder beim Landratsamt / Sozialamt organisiert. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist häufig das Jugendamt der erste Ansprechpartner – nicht weil § 35a SGB VIII greift, sondern weil die Eingliederungshilfe dort bürgernah organisiert ist.

    4.2 Welche Unterlagen brauchst du?

  • Ärztliche oder psychologische Diagnose mit ICD-10-Codierung (F70-F79)
  • Fachärztliche Stellungnahme zum Förderbedarf
  • Antrag (Formular des zuständigen Trägers)
  • Hilfeplan der Eingliederungshilfe (wird im Gespräch erstellt)
  • 4.3 Was passiert nach der Antragstellung?

  • Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (F70-F79-Diagnose + 6-Monats-Frist + Teilhabeeinschränkung)
  • Bedarfsermittlung (Gespräch mit Antragsteller:in, ggf. Angehörigen, Schule, Therapeut:innen)
  • Bewilligung mit Leistungsbescheid oder Ablehnung mit Rechtsbehelfsbelehrung
  • Hilfeplan wird erstellt und fortgeschrieben
  • 4.4 Was tun bei Ablehnung?

    Bei Ablehnung hast du einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen – schriftlich oder zur Niederschrift beim zuständigen Träger. So gehst du vor:

  • Ablehnungsbescheid lesen – welche Begründung wird genannt?
  • Fachliche Stellungnahmen einholen (SPZ, Therapeut:in)
  • Widerspruch schreiben – mit Verweis auf die Diagnose und den Bedarf
  • Frist notieren – ein Monat ab Zugang
  • Hinweis: Wir dürfen dich zu Rechtsfragen im Einzelfall nicht beraten (§ 3 RDG). Wende dich an eine EUTB-Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt für Sozialrecht.

    5. Schwerbehinderung und GdB (§ 152 SGB IX)

    Menschen mit Intelligenzminderung können einen Grad der Behinderung (GdB) und ab GdB 50 einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

    § 152 Abs. 1 SGB IX (verbatim, BMJV): „Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des Vierzehnten Buches zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung fest. […] Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung nach Zehnergraden abgestuft festgestellt. Eine Feststellung ist nur zu treffen, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 20 vorliegt.“

    § 152 Abs. 3 SGB IX (verbatim, BMJV): „Liegen mehrere Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vor, so wird der Grad der Behinderung nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt. Für diese Entscheidung gilt Absatz 1, es sei denn, dass in einer Entscheidung nach Absatz 2 eine Gesamtbeurteilung bereits getroffen worden ist.“

    Zuständig sind die Versorgungsämter. Bewertung nach Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VersMedV). Bei F70-F79 sind GdB-Werte nach IQ-Stufe vorgesehen – typisch GdB 50 bis 100.

    Der GdB wird auf Antrag vom Versorgungsamt festgestellt. Er ist unabhängig von der Eingliederungshilfe – du kannst beide Leistungen parallel erhalten.

    Hinweis (Pitfall #107): Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) kennt keine ICD-Codes. Es gibt keine pauschale Zuordnung „F70 = GdB 50″. Der GdB wird individüll anhand der Teilhabeauswirkungen festgestellt, nicht anhand des ICD-Codes. Faustregeln aus der Praxis:

  • Leichte Intelligenzminderung (F70): GdB 30–50 ist im Einzelfall möglich
  • Mittelgradige Intelligenzminderung (F71): GdB 50–80 ist im Einzelfall möglich
  • Schwere Intelligenzminderung (F72): GdB 80–100
  • Schwerste Intelligenzminderung (F73): GdB 100
  • Diese Spannen sind fachliche Praxiswerte, keine amtlichen Festlegungen. Das Versorgungsamt stellt den GdB immer im Einzelfall fest.

    Nachteilsausgleiche ab GdB 50:

  • 5 Tage Zusatzurlaub im Jahr
  • Bevorzugte Einstellung im öffentlichen Dienst
  • Früherer Renteneintritt möglich (je nach Erwerbsminderung)
  • Steuer-Pauschbetrag nach § 33b EStG (gestaffelt nach GdB-Höhe)
  • 6. WfbM, Wohnen und Schulbegleitung – die Praxis

    6.1 Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

    Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation und Teilhabe. Sie richtet sich an Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

    Die Aufnahme in eine WfbM erfolgt in der Regel nach Beendigung der Schulzeit. Voraussetzung ist die Aufnahmefähigkeit in den Arbeits- oder Förderbereich. Dies wird durch ein Eingangsverfahren und einen Berufsbildungsbereich (meist zwei Jahre) vorbereitet.

    § 219 Abs. 1 SGB IX (verbatim, BMJV): „Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne des Kapitels 10 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, 1. eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und 2. zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln oder zu erhöhen.“

    § 219 Abs. 2 SGB IX (verbatim, BMJV): „Die Werkstatt steht allen behinderten Menschen im Sinne des Absatzes 1 unabhängig von Art oder Schwere der Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden. Dies ist nicht der Fall bei behinderten Menschen, bei denen trotz einer der Behinderung angemessenen Betreuung eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung zu erwarten ist oder das Ausmaß der erforderlichen Betreuung und Pflege die Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich oder sonstige Umstände ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Arbeitsbereich dauerhaft nicht zulassen.“

    § 219 Abs. 3 SGB IX (verbatim, BMJV): „Behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen, sollen in Einrichtungen oder Gruppen betreut und gefördert werden, die der Werkstatt angegliedert sind. Die Betreuung und Förderung kann auch gemeinsam mit den Werkstattbeschäftigten in der Werkstatt erfolgen. Die Betreuung und Förderung soll auch Angebote zur Orientierung auf Beschäftigung enthalten.“

    Praxis-Hinweis: Die WfbM unterscheidet Arbeitsbereich und Förderbereich (§ 219 Abs. 3). Eingangsverfahren (ca. 3 Monate) und Berufsbildungsbereich (ca. 2 Jahre) prüfen die Aufnahmefähigkeit. Das Arbeitsentgelt wird aus dem Arbeitsergebnis gezahlt – ergänzend Grundsicherung (SGB II / SGB XII).

    6.2 Wohnen

    Menschen mit Intelligenzminderung können auf verschiedene Weise wohnen: bei den Eltern (häufigste Form bei Minderjährigen), in der eigenen Wohnung mit ambulanter Assistenz, in einer besonderen Wohnform (früher „Wohnheim“, bei höherem Unterstützungsbedarf) oder im Wohnpflegeheim (bei hohem Pflegebedarf, oft parallel zu § 14 SGB XI). Seit dem BTHG zahlen volljährige Leistungsberechtigte in der besonderen Wohnform einen Teil ihres Einkommens und Vermögens dazu – die genauen Regeln stehen in § 42a SGB XII. Die Fachleistung der Eingliederungshilfe übernimmt Assistenz und Betreuung.

    6.3 Schulbegleitung in der Schule

    Die Schulbegleitung (Integrationshelfer:in, Schulassistenz) ist eine klassische Eingliederungshilfe-Leistung nach § 112 SGB IX. Für Kinder mit Intelligenzminderung ist sie in der Regel über § 112 SGB IX zu beantragen (geistige/körperliche Behinderung), nicht über § 35a SGB VIII (der nur seelische Behinderungen betrifft).

    Die Schulbegleitung ist kein Notensystem-Aufrückhelfer. Sie unterstützt bei Konzentration, Pausengestaltung, Toilettengängen, Mobilität, Aufgabenverständnis und Krisenintervention. Hinweis: In Klausuren und Leistungsüberprüfungen wird sie in der Regel nicht eingesetzt – Nachteilsausgleich ist Aufgabe der Schule (Schulrecht).

    7. Häufige Fragen (FAQ)

    Wie finde ich die richtige Beratungsstelle?

    Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) bietet bundesweit kostenlose Beratung für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen – auf [teilhabeberatung.de](https://www.teilhabeberatung.de). Die Beratung ist unabhängig vom Träger der Eingliederungshilfe.

    Muss ich die Eingliederungshilfe zurückzahlen?

    Sie ist grundsätzlich einkommens- und vermögensabhängig, wurde aber durch das BTHG deutlich entlastet: Erstausstattungen für die Wohnung und Pkw-Beschaffung (in bestimmten Fällen) sind seit 2020 vermögensfrei. Für Bezieher:innen von Sozialhilfe oder Bürgergeld gilt eine großzügige Einkommensgrenze. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich – lass dich beraten.

    Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Antrag?

    Je früher desto besser. Bereits bei der Erstdiagnose – auch im Kleinkindalter – kann Eingliederungshilfe beantragt werden, etwa für heilpädagogische Frühförderung. Diese wird in den meisten Bundesländern vom Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) koordiniert.

    Was ist der Unterschied zwischen Eingliederungshilfe und Pflegegrad?

  • Eingliederungshilfe (SGB IX) zielt auf Teilhabe: Selbstständigkeit, Schule, Arbeit, Wohnen.
  • Pflegegrad (SGB XI) zielt auf pflegerische Versorgung: Körperpflege, Mobilität, Ernährung.
  • Beide können parallel beantragt werden – Eingliederungshilfe beim Träger, Pflegegrad bei der Pflegekasse über die Krankenkasse.

    Gibt es Eingliederungshilfe auch für Kinder mit Down-Syndrom?

    Ja. Down-Syndrom (ICD-10 Q90) ist eine genetisch bedingte Form der Intelligenzminderung. Anspruch besteht nach den gleichen Regeln. Sinnvoll ist auch ein früher Pflegegrad-Antrag, da die Familien oft hohe Pflegelasten tragen.

    Was passiert, wenn ich umziehe?

    Eingliederungshilfe ist trägergebunden – der neü Träger am neuen Wohnort übernimmt die Leistungen, muss sie aber nicht in identischer Form weiterführen. Wichtig: Vor dem Umzug Kontakt mit dem neuen Träger aufnehmen, damit die Hilfen nahtlos weitergehen.

    8. Externe Quellen und weiterführende Links

  • [gesetze-im-internet.de – SGB IX](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/)
  • [BMAS – Bundesteilhabegesetz (BTHG)](https://www.bmas.de/DE/Soziale-Sicherung/Teilhabe-und-Inklusion/Bundesteilhabegesetz/bundesteilhabegesetz.html)
  • [EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung](https://www.teilhabeberatung.de)
  • [Bundesvereinigung Lebenshilfe](https://www.lebenshilfe.de)
  • [ICD-10-GM 2026 – F70-F79 Intelligenzstörung](https://www.icd-code.de/icd/code/F70-F79.html)
  • [Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)](https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/)
  • 9. Rechtlicher Hinweis

    Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Für eine Beratung im Einzelfall wende dich an eine EUTB-Beratungsstelle, einen Sozialverband oder einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Stand: Juni 2026.

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    • Stufe 1, leichte Ausprägung: GdB 10-20
    • Stufe 2, mittlere Ausprägung: GdB 30-40
    • Stufe 3, schwere Ausprägung: GdB 50-70
    • Stufe 4, schwerste Ausprägung: GdB 80-100

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