Herztransplantation 2026: ICD-10 Z94.1 + Warteliste

Herztransplantation 2026: ICD-10 Z94.1 + Warteliste

📌 Kurz erklärt: Eine Herztransplantation ist die operative Verpflanzung eines Spenderherzens bei schwerster Herzinsuffizienz. In Deutschland werden jährlich rund 350 Transplantationen durchgeführt, die Warteliste wird von Eurotransplant koordiniert. ICD-10-Code Z94.1 kennzeichnet den Zustand nach erfolgter Transplantation.

Eine Herztransplantation ist ein tiefgreifender medizinischer Eingriff, der

Menschen mit schwerster Herzinsuffizienz eine neue Lebensperspektive

eröffnet. Wenn dein Herz so geschädigt ist, dass Medikamente und — du findest eine ausführliche Erklärung der zugrundeliegenden Herzinsuffizienz-Symptome (ICD-10 I50) in unserem Schwester-Artikel —

Herzschrittmacher nicht mehr ausreichen, kann eine Listung auf der

Warteliste von Eurotransplant der nächste Schritt sein. In diesem Artikel

erklären wir dir einfühlsam und konkret, welche Voraussetzungen erfüllt

sein müssen, wie die Listung abläuft, welche Rechte du dabei hast und wie

die Nachsorge aussieht.

Wenn du gerade akute Beschwerden hast — Brustschmerz, Atemnot in Ruhe,

Kreislaufkollaps — wähle sofort den Notruf 112. Die Notfallversorgung hat

Vorrang vor jeder Listung. Eine Herztransplantation ist immer ein

geplanter Eingriff, kein Notfall.

Herztransplantation Warteliste
Herztransplantation: Ein neues Herz kann Leben retten, wenn alle anderen Therapien ausgeschöpft sind.

Was ist eine Herztransplantation? (ICD-10 Z94.1)

Eine Herztransplantation ist die operative Verpflanzung eines

Spenderherzens. Der ICD-10-Code Z94.1 steht für „Vorhandensein eines

verpflanzten Herzens“ und beschreibt den Zustand NACH erfolgter

Transplantation. Die zugrundeliegende schwere Herzinsuffizienz, die eine

Transplantation überhaupt notwendig macht, wird nach ICD-10 I50 (mit

Endziffern für systolische/diastolische Form) kodiert.

In Deutschland werden pro Jahr rund 300 bis 350 Herztransplantationen

durchgeführt (Stand 2024, Eurotransplant-Jahresbericht). Die Zahl der

Menschen auf der Warteliste übersteigt die Zahl der verfügbaren

Spenderorgane deutlich — die Wartezeit beträgt im Median etwa zwei bis

drei Jahre, je nach Dringlichkeitsstufe und Blutgruppe.

Warum eine Herztransplantation nötig wird

Eine Herztransplantation kommt erst dann in Betracht, wenn alle anderen

Therapieoptionen ausgeschöpft sind. In der Regel geht eine

fortschreitende Herzinsuffizienz voraus, die durch Medikamente,

Herzschrittmacher, CRT-Systeme (kardiale Resynchronisationstherapie)

oder minimal-invasive Eingriffe nicht mehr stabilisiert werden kann.

Häufige Ursachen sind — mehr zu deren Vorstufen findest du in unserem Artikel über Herzklappenerkrankungen und Operationen (ICD-10 I34/I35):

  • Ischämische Kardiomyopathie nach schwerem Herzinfarkt (ICD-10 I25).
  • Dilatative Kardiomyopathie (ICD-10 I42.0).
  • Angeborene Herzfehler, die nicht mehr korrigierbar sind.
  • Seltene Formen wie die restriktive Kardiomyopathie oder

schwere Myokarditis.

Eine besondere Rolle spielen Kunstherzsysteme (LVAD — Left Ventricular

Assist Device) als Überbrückungstherapie („Bridging“). Sie können die

Wartezeit überbrücken, bis ein passendes Spenderorgan gefunden ist.

Spenderorgan-Vergabe und Hirntod-Diagnostik

In Deutschland gilt die Hirntod-Diagnostik als Voraussetzung für die

Organentnahme. Der Hirntod muss von zwei erfahrenen Ärzten unabhängig

voneinander festgestellt werden, die nicht in das Transplantationsteam

eingebunden sind. Ohne eine zu Lebzeiten erteilte

Einwilligung (Organspendeausweis) oder die Zustimmung der nächsten

Angehörigen werden in Deutschland keine Organe entnommen.

Die Vergabe der Spenderorgane erfolgt bei Eurotransplant nach

festgelegten medizinischen Kriterien: Blutgruppenverträglichkeit,

Gewebemerkmale (HLA-Typisierung), Dringlichkeit, Wartezeit und

Körpergröße. Weder das Einkommen, der Familienstand noch der

Versichertenstatus spielen eine Rolle.

Eurotransplant: die zentrale Vermittlungsstelle

Eurotransplant mit Sitz in Leiden (Niederlande) koordiniert die

Organvermittlung für acht europäische Länder: Belgien, Deutschland,

Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien und Ungarn.

Alle Spenderorgane, die in diesen Ländern entnommen werden, gehen

zuerst an die zentrale Datenbank von Eurotransplant.

Für Deutschland gibt es drei Transplantationszentren mit Herz-Programm:

das Deutsche Herzzentrum Berlin (DHZB), das Universitätsklinikum

Heidelberg und das Klinikum der Universität München (LMU Klinikum,

Campus Großhadern). An diesen Standorten wird die Listung beantragt,

die Voruntersuchungen finden statt und die Nachsorge wird koordiniert. Eine Übersicht aller Herz-Kreislauf-Erkrankungen findest du auf unserer Container-Seite.

Voraussetzungen für die Listung

Damit du auf die Warteliste aufgenommen wirst, müssen mehrere

medizinische und persönliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die

endgültige Entscheidung trifft das Transplantationszentrum in einer

interdisziplinären Konferenz.

Medizinische Kernkriterien sind:

  • Schwere Herzinsuffizienz (NYHA-Stadium III-IV) trotz optimaler

Therapie mit Medikamenten, Schrittmacher oder CRT-System.

  • Herzzeitvolumen stark eingeschränkt (Ejektionsfraktion meist unter

25 Prozent) oder schwere Durchblutungsstörungen, die nicht anders

behandelbar sind.

  • Alter in der Regel unter 70 Jahre (bei guter körperlicher

Verfassung können Ausnahmen gemacht werden).

  • Keine aktive Krebserkrankung, keine unkontrollierte Infektion.
  • Stabile psychosoziale Situation und Suchtfreiheit (mindestens sechs

Monate Nikotin-, Alkohol- und Drogenabstinenz).

Vor der Listung erfolgen zahlreiche Voruntersuchungen:

Herzkatheter, Myokardbiopsie, Lungenfunktion, Nieren- und

Leberwerte, zahnärztliche Kontrolle (Herdsanierung), Tumorscreening

(Koloskopie, Hautcheck) und ein psychologisches Gespräch.

Dringlichkeitsstufen (HU-Status)

Eurotransplant unterscheidet mehrere Dringlichkeitsstufen. Die höchste

ist der HU-Status (High Urgency): lebensbedrohliche Situation, in der

ohne sofortige Transplantation der Tod innerhalb von Tagen bis Wochen

droht. Patienten mit HU-Status erhalten bevorzugt ein passendes Organ.

Darunter liegt der Status „T“ (Transplantabel) — reguläre Listung mit

normaler Wartezeit. Eine kürzere Wartezeit haben auch Patienten mit

spezifischen Blutgruppen-Kombinationen oder besonderen

Gewebemerkmalen.

Die Listung wird regelmäßig (meist alle drei Monate) überprüft. Wenn

sich dein Zustand verbessert oder verschlechtert, kann der HU-Status

beantragt oder die Listung pausiert werden (Status „NT“ — not

transplantable).

Listungsantrag und Ablauf

Der Listungsantrag wird vom behandelnden Kardiologen in einem der

drei deutschen Transplantationszentren gestellt. Du selbst kannst

diesen Antrag nicht direkt bei Eurotransplant einreichen — Eurotransplant

nimmt nur Meldungen der Transplantationszentren entgegen.

Nach der Vorstellung im Transplantationszentrum läuft der Prozess in

diesen Schritten ab:

  1. Erstvorstellung mit Aufnahme der Krankengeschichte.
  2. Ambulante und stationäre Voruntersuchungen (mehrere Tage bis Wochen).
  3. Psychosoziales Assessment und Beratungsgespräche.
  4. Interdisziplinäre Transplantationskonferenz am Zentrum.
  5. Bei positivem Votum: Meldung an Eurotransplant als Listungskandidat.
  6. Regelmäßige Verlaufskontrollen (meist alle drei Monate) und Re-Evaluation.

Du hast das Recht, das Transplantationszentrum frei zu wählen. Eine

Zweitmeinung in einem anderen Zentrum ist jederzeit möglich und

ausdrücklich erlaubt.

Rechte während der Wartezeit

Während du auf der Warteliste stehst, hast du klare Rechte gegenüber

der Krankenkasse und dem Transplantationszentrum.

Krankenbehandlung (§ 27 SGB V): Die Krankenkasse übernimmt die Kosten

für alle medizinisch notwendigen Behandlungen rund um die

Transplantation — Voruntersuchungen, Operation, stationären Aufenthalt

und Nachsorge. Dies gilt auch für die Fahrtkosten zum

Transplantationszentrum, sofern dieses das nächste geeignete Zentrum

ist.

Schwerbehinderung (§ 152 SGB IX (Definition Schwerbehinderung, GdB ≥ 50; für Merkzeichen vgl. VersMedV)): Wenn deine Herzinsuffizienz einen

Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 erreicht, kannst du

einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragen. Die

Begutachtung richtet sich nach der Versorgungsmedizin-Verordnung

(VersMedV). Mit dem Ausweis verbunden sind Nachteilsausgleiche wie

Steuerfreibetrag, Kündigungsschutz und Zusatzurlaub.

Reha vor und nach Transplantation (§ 40 SGB V): Sowohl vor der Listung

als auch nach erfolgter Transplantation steht dir eine medizinische

Rehabilitation zu. Die Kosten trägt die Krankenkasse (oder bei

Erwerbstätigkeit die Rentenversicherung über § 15 SGB VI).

Alltag mit der Warteliste

Die Wartezeit ist psychisch und körperlich belastend. Du brauchst

ein stabiles Umfeld und Unterstützung. Viele Transplantationszentren

bieten psychologische Begleitung und Selbsthilfegruppen an — nutze

diese Angebote.

Praktische Tipps für die Wartezeit:

  • Trage immer dein Notfall-Armband oder Notfall-Kärtchen mit den

wichtigsten Diagnosen bei dir.

  • Halte alle Medikamente und Rezepte griffbereit — auch auf Reisen

innerhalb Deutschlands, denn das Spenderorgan kann jederzeit

kommen.

  • Kläre mit dem Transplantationszentrum, wie du rund um die Uhr

erreichbar bist (Notfall-Pieper, Mobiltelefon).

  • Halte deine Angehörigen über die laufende Listung auf dem

Laufenden.

Die Transplantation: was passiert bei der Organzuweisung?

Wenn ein passendes Spenderorgan verfügbar ist, wirst du sofort vom

Transplantationszentrum informiert — meist mitten in der Nacht oder am

Wochenende. Innerhalb weniger Stunden musst du im Transplantationszentrum

eintreffen. Die OP selbst dauert vier bis acht Stunden.

Nach der Operation bleibst du mehrere Wochen stationär, gefolgt von

einer engmaschigen ambulanten Nachsorge.

Nachsorge und Immunsuppression

Nach der Transplantation musst du dein Leben lang Medikamente

einnehmen, die das Immunsystem unterdrücken (Immunsuppressiva).

Diese verhindern, dass dein Körper das Spenderorgan abstößt. Die

Kombination besteht meist aus Tacrolimus oder Ciclosporin in

Verbindung mit Mycophenolat und Kortison in absteigender Dosis.

Die Nachsorge umfasst:

  • Regelmäßige Herzkatheter-Kontrollen mit Myokardbiopsie (in den

ersten Monaten alle 2-4 Wochen, später alle 6-12 Monate).

  • Blutkontrollen der Immunsuppressiva-Spiegel.
  • Tumorscreening (Immunsuppression erhöht das Krebsrisiko).
  • Schutzimpfungen (keine Lebendimpfstoffe!).
  • Psychologische Betreuung.

Die meisten Transplantationszentren haben eine eigene

Nachsorgeambulanz. Die Kosten trägt vollständig die Krankenkasse (§ 27

SGB V).

Häufige Komplikationen und Langzeitrisiken

Die größten Risiken nach einer Herztransplantation sind:

  • Akute Abstoßungsreaktion (vor allem in den ersten 6 Monaten).
  • Chronische Abstoßung (Cardiac Allograft Vasculopathy — CAV).
  • Infektionen durch die Immunsuppression.
  • Erhöhtes Risiko für bestimmte Krebserkrankungen (Hautkrebs,

Lymphome).

  • Nierenfunktionsstörungen als Nebenwirkung von Tacrolimus oder

Ciclosporin.

Eine engmaschige Nachsorge im Transplantationszentrum ist deshalb

lebenslang notwendig.

Vollmacht und Patientenvorsorge

Da eine Herztransplantation mit einem längeren Krankenhausaufenthalt

verbunden ist und Komplikationen auftreten können, ist es ratsam, früh

eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu erstellen. Dein

Transplantationszentrum berät dich hierzu. Die nächsten Angehörigen

sollten über deine Wünsche informiert sein.

Selbsthilfe und psycho-soziale Unterstützung

Die Wartezeit und die Zeit nach der Transplantation sind psychisch

anspruchsvoll. Neben der professionellen psychologischen Betreuung

bieten Selbsthilfegruppen wertvollen Austausch. Bundesweit aktiv sind

unter anderem:

  • Bundesverband der Organtransplantierten (BDO) e.V.
  • TransDia-Sportverband Deutschland e.V.
  • Selbsthilfegruppen an den drei Transplantationszentren in Berlin,

Heidelberg und München.

Diese Angebote sind für dich kostenfrei und stehen auch Angehörigen

offen.

Zahlen und Fakten (Stand 2024)

  • Rund 350 Herztransplantationen pro Jahr in Deutschland.
  • Etwa 700 bis 800 Patientinnen und Patienten stehen auf der

Warteliste.

  • 1-Jahres-Überlebensrate: ca. 85 Prozent.
  • 5-Jahres-Überlebensrate: ca. 70 Prozent.
  • Durchschnittliche Wartezeit: 2-3 Jahre (je nach Dringlichkeit).

Die genauen aktuellen Zahlen veröffentlicht Eurotransplant im

Jahresbericht und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in

ihrem Jahresbericht.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Herztransplantation?

Die Ein-Jahres-Überlebensrate liegt heute bei rund 85 Prozent, die

Fünf-Jahres-Überlebensrate bei etwa 70 Prozent. Die meisten

Empfängerinnen und Empfänger können danach ein weitgehend normales

Leben führen — mit den Einschränkungen der lebenslangen

Immunsuppression.

Kann ich das Transplantationszentrum frei wählen?

Ja. Du hast das Recht auf freie Arzt- und Krankenhauswahl (§ 76 SGB V).

Eine Zweitmeinung in einem anderen Zentrum ist jederzeit möglich und

ausdrücklich empfehlenswert.

Werde ich auf der Warteliste bevorzugt, wenn ich Kinder habe?

Nein, die Allokation folgt medizinischen Kriterien (Dringlichkeit,

Blutgruppe, Gewebemerkmale, Wartezeit). Soziale Faktoren wie

Familienstand spielen bei Eurotransplant keine Rolle für die

Organzuteilung.

Was passiert, wenn ich einen Anruf verpasse?

Das Transplantationszentrum versucht es mehrfach. Wenn du nach einer

definierten Zeit nicht erreichbar bist, wird die nächste passende

Person auf der Liste angerufen. Verpasse also keinen Anruf aus dem

Zentrum.

Übernimmt die Krankenkasse alle Kosten?

Ja. Alle medizinisch notwendigen Leistungen rund um die Transplantation

zahlt die Krankenkasse (§ 27 SGB V). Auch die Fahrtkosten zum Zentrum

werden bei medizinischer Notwendigkeit übernommen.

Kann ich nach der Transplantation Sport treiben?

Ja, Bewegung ist ausdrücklich erwünscht. Viele Transplantierte

nehmen nach der Reha wieder aktiv am Leben teil — auch Sport in

Selbsthilfegruppen wie dem TransDia-Sportverband Deutschland.

Was ist ein Kunstherz (LVAD) und wann kommt es zum Einsatz?

Ein LVAD (Left Ventricular Assist Device) ist ein mechanisches

Unterstützungssystem für die linke Herzkammer. Es wird eingesetzt,

wenn die Wartezeit auf ein Spenderorgan überbrückt werden muss

(Bridging). Manche Patientinnen und Patienten leben mehrere Jahre

mit einem LVAD, wenn eine Transplantation nicht in Frage kommt

(Destination Therapy).

Wie melde ich mich bei einem Transplantationszentrum an?

In der Regel überweist dein behandelnder Kardiologe dich an eines

der drei deutschen Transplantationszentren in Berlin, Heidelberg

oder München. Du kannst dich auch selbst direkt an die Ambulanz

der Zentren wenden. Die Erstvorstellung ist ambulant.

Zusammenfassung

Eine Herztransplantation ist keine Heilung im klassischen Sinn, sondern

eine Chance auf ein neues Leben mit einem fremden Organ. Wenn du

medizinisch für eine Listung in Frage kommst, hat Eurotransplant ein

faires, medizinisch klar definiertes Verfahren. Deine Krankenkasse

trägt alle Kosten, ein Schwerbehindertenausweis bringt dir

Nachteilsausgleiche, und die psychosoziale Begleitung hilft dir durch

die Wartezeit.

Wenn du unsicher bist, ob eine Listung für dich in Frage kommt,

sprich mit deinem Kardiologen oder vereinbare einen Termin in einem

der drei deutschen Transplantationszentren.

Quellen und weiterführende Informationen


Wichtiger Hinweis: Diese Information ersetzt keine ärztliche
Beratung. Bei akuten Beschwerden wähle den Notruf 112. Bei
Fragen zur Listung wende dich an dein Transplantationszentrum oder
deinen behandelnden Kardiologen.

Autor: Salomo Swoboda · Stand: Juni 2026

Salomo Swoboda · Stand: Juni 2026

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  • § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
  • § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
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