Herztransplantation 2026: ICD-10 Z94.1 + Warteliste
📌 Kurz erklärt: Eine Herztransplantation ist die operative Verpflanzung eines Spenderherzens bei schwerster Herzinsuffizienz. In Deutschland werden jährlich rund 350 Transplantationen durchgeführt, die Warteliste wird von Eurotransplant koordiniert. ICD-10-Code Z94.1 kennzeichnet den Zustand nach erfolgter Transplantation.
Eine Herztransplantation ist ein tiefgreifender medizinischer Eingriff, der
Menschen mit schwerster Herzinsuffizienz eine neue Lebensperspektive
eröffnet. Wenn dein Herz so geschädigt ist, dass Medikamente und — du findest eine ausführliche Erklärung der zugrundeliegenden Herzinsuffizienz-Symptome (ICD-10 I50) in unserem Schwester-Artikel —
Herzschrittmacher nicht mehr ausreichen, kann eine Listung auf der
Warteliste von Eurotransplant der nächste Schritt sein. In diesem Artikel
erklären wir dir einfühlsam und konkret, welche Voraussetzungen erfüllt
sein müssen, wie die Listung abläuft, welche Rechte du dabei hast und wie
die Nachsorge aussieht.
Wenn du gerade akute Beschwerden hast — Brustschmerz, Atemnot in Ruhe,
Kreislaufkollaps — wähle sofort den Notruf 112. Die Notfallversorgung hat
Vorrang vor jeder Listung. Eine Herztransplantation ist immer ein
geplanter Eingriff, kein Notfall.

Was ist eine Herztransplantation? (ICD-10 Z94.1)
Eine Herztransplantation ist die operative Verpflanzung eines
Spenderherzens. Der ICD-10-Code Z94.1 steht für „Vorhandensein eines
verpflanzten Herzens“ und beschreibt den Zustand NACH erfolgter
Transplantation. Die zugrundeliegende schwere Herzinsuffizienz, die eine
Transplantation überhaupt notwendig macht, wird nach ICD-10 I50 (mit
Endziffern für systolische/diastolische Form) kodiert.
In Deutschland werden pro Jahr rund 300 bis 350 Herztransplantationen
durchgeführt (Stand 2024, Eurotransplant-Jahresbericht). Die Zahl der
Menschen auf der Warteliste übersteigt die Zahl der verfügbaren
Spenderorgane deutlich — die Wartezeit beträgt im Median etwa zwei bis
drei Jahre, je nach Dringlichkeitsstufe und Blutgruppe.
Warum eine Herztransplantation nötig wird
Eine Herztransplantation kommt erst dann in Betracht, wenn alle anderen
Therapieoptionen ausgeschöpft sind. In der Regel geht eine
fortschreitende Herzinsuffizienz voraus, die durch Medikamente,
Herzschrittmacher, CRT-Systeme (kardiale Resynchronisationstherapie)
oder minimal-invasive Eingriffe nicht mehr stabilisiert werden kann.
Häufige Ursachen sind — mehr zu deren Vorstufen findest du in unserem Artikel über Herzklappenerkrankungen und Operationen (ICD-10 I34/I35):
- Ischämische Kardiomyopathie nach schwerem Herzinfarkt (ICD-10 I25).
- Dilatative Kardiomyopathie (ICD-10 I42.0).
- Angeborene Herzfehler, die nicht mehr korrigierbar sind.
- Seltene Formen wie die restriktive Kardiomyopathie oder
schwere Myokarditis.
Eine besondere Rolle spielen Kunstherzsysteme (LVAD — Left Ventricular
Assist Device) als Überbrückungstherapie („Bridging“). Sie können die
Wartezeit überbrücken, bis ein passendes Spenderorgan gefunden ist.
Spenderorgan-Vergabe und Hirntod-Diagnostik
In Deutschland gilt die Hirntod-Diagnostik als Voraussetzung für die
Organentnahme. Der Hirntod muss von zwei erfahrenen Ärzten unabhängig
voneinander festgestellt werden, die nicht in das Transplantationsteam
eingebunden sind. Ohne eine zu Lebzeiten erteilte
Einwilligung (Organspendeausweis) oder die Zustimmung der nächsten
Angehörigen werden in Deutschland keine Organe entnommen.
Die Vergabe der Spenderorgane erfolgt bei Eurotransplant nach
festgelegten medizinischen Kriterien: Blutgruppenverträglichkeit,
Gewebemerkmale (HLA-Typisierung), Dringlichkeit, Wartezeit und
Körpergröße. Weder das Einkommen, der Familienstand noch der
Versichertenstatus spielen eine Rolle.
Eurotransplant: die zentrale Vermittlungsstelle
Eurotransplant mit Sitz in Leiden (Niederlande) koordiniert die
Organvermittlung für acht europäische Länder: Belgien, Deutschland,
Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien und Ungarn.
Alle Spenderorgane, die in diesen Ländern entnommen werden, gehen
zuerst an die zentrale Datenbank von Eurotransplant.
Für Deutschland gibt es drei Transplantationszentren mit Herz-Programm:
das Deutsche Herzzentrum Berlin (DHZB), das Universitätsklinikum
Heidelberg und das Klinikum der Universität München (LMU Klinikum,
Campus Großhadern). An diesen Standorten wird die Listung beantragt,
die Voruntersuchungen finden statt und die Nachsorge wird koordiniert. Eine Übersicht aller Herz-Kreislauf-Erkrankungen findest du auf unserer Container-Seite.
Voraussetzungen für die Listung
Damit du auf die Warteliste aufgenommen wirst, müssen mehrere
medizinische und persönliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die
endgültige Entscheidung trifft das Transplantationszentrum in einer
interdisziplinären Konferenz.
Medizinische Kernkriterien sind:
- Schwere Herzinsuffizienz (NYHA-Stadium III-IV) trotz optimaler
Therapie mit Medikamenten, Schrittmacher oder CRT-System.
- Herzzeitvolumen stark eingeschränkt (Ejektionsfraktion meist unter
25 Prozent) oder schwere Durchblutungsstörungen, die nicht anders
behandelbar sind.
- Alter in der Regel unter 70 Jahre (bei guter körperlicher
Verfassung können Ausnahmen gemacht werden).
- Keine aktive Krebserkrankung, keine unkontrollierte Infektion.
- Stabile psychosoziale Situation und Suchtfreiheit (mindestens sechs
Monate Nikotin-, Alkohol- und Drogenabstinenz).
Vor der Listung erfolgen zahlreiche Voruntersuchungen:
Herzkatheter, Myokardbiopsie, Lungenfunktion, Nieren- und
Leberwerte, zahnärztliche Kontrolle (Herdsanierung), Tumorscreening
(Koloskopie, Hautcheck) und ein psychologisches Gespräch.
Dringlichkeitsstufen (HU-Status)
Eurotransplant unterscheidet mehrere Dringlichkeitsstufen. Die höchste
ist der HU-Status (High Urgency): lebensbedrohliche Situation, in der
ohne sofortige Transplantation der Tod innerhalb von Tagen bis Wochen
droht. Patienten mit HU-Status erhalten bevorzugt ein passendes Organ.
Darunter liegt der Status „T“ (Transplantabel) — reguläre Listung mit
normaler Wartezeit. Eine kürzere Wartezeit haben auch Patienten mit
spezifischen Blutgruppen-Kombinationen oder besonderen
Gewebemerkmalen.
Die Listung wird regelmäßig (meist alle drei Monate) überprüft. Wenn
sich dein Zustand verbessert oder verschlechtert, kann der HU-Status
beantragt oder die Listung pausiert werden (Status „NT“ — not
transplantable).
Listungsantrag und Ablauf
Der Listungsantrag wird vom behandelnden Kardiologen in einem der
drei deutschen Transplantationszentren gestellt. Du selbst kannst
diesen Antrag nicht direkt bei Eurotransplant einreichen — Eurotransplant
nimmt nur Meldungen der Transplantationszentren entgegen.
Nach der Vorstellung im Transplantationszentrum läuft der Prozess in
diesen Schritten ab:
- Erstvorstellung mit Aufnahme der Krankengeschichte.
- Ambulante und stationäre Voruntersuchungen (mehrere Tage bis Wochen).
- Psychosoziales Assessment und Beratungsgespräche.
- Interdisziplinäre Transplantationskonferenz am Zentrum.
- Bei positivem Votum: Meldung an Eurotransplant als Listungskandidat.
- Regelmäßige Verlaufskontrollen (meist alle drei Monate) und Re-Evaluation.
Du hast das Recht, das Transplantationszentrum frei zu wählen. Eine
Zweitmeinung in einem anderen Zentrum ist jederzeit möglich und
ausdrücklich erlaubt.
Rechte während der Wartezeit
Während du auf der Warteliste stehst, hast du klare Rechte gegenüber
der Krankenkasse und dem Transplantationszentrum.
Krankenbehandlung (§ 27 SGB V): Die Krankenkasse übernimmt die Kosten
für alle medizinisch notwendigen Behandlungen rund um die
Transplantation — Voruntersuchungen, Operation, stationären Aufenthalt
und Nachsorge. Dies gilt auch für die Fahrtkosten zum
Transplantationszentrum, sofern dieses das nächste geeignete Zentrum
ist.
Schwerbehinderung (§ 152 SGB IX (Definition Schwerbehinderung, GdB ≥ 50; für Merkzeichen vgl. VersMedV)): Wenn deine Herzinsuffizienz einen
Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 erreicht, kannst du
einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragen. Die
Begutachtung richtet sich nach der Versorgungsmedizin-Verordnung
(VersMedV). Mit dem Ausweis verbunden sind Nachteilsausgleiche wie
Steuerfreibetrag, Kündigungsschutz und Zusatzurlaub.
Reha vor und nach Transplantation (§ 40 SGB V): Sowohl vor der Listung
als auch nach erfolgter Transplantation steht dir eine medizinische
Rehabilitation zu. Die Kosten trägt die Krankenkasse (oder bei
Erwerbstätigkeit die Rentenversicherung über § 15 SGB VI).
Alltag mit der Warteliste
Die Wartezeit ist psychisch und körperlich belastend. Du brauchst
ein stabiles Umfeld und Unterstützung. Viele Transplantationszentren
bieten psychologische Begleitung und Selbsthilfegruppen an — nutze
diese Angebote.
Praktische Tipps für die Wartezeit:
- Trage immer dein Notfall-Armband oder Notfall-Kärtchen mit den
wichtigsten Diagnosen bei dir.
- Halte alle Medikamente und Rezepte griffbereit — auch auf Reisen
innerhalb Deutschlands, denn das Spenderorgan kann jederzeit
kommen.
- Kläre mit dem Transplantationszentrum, wie du rund um die Uhr
erreichbar bist (Notfall-Pieper, Mobiltelefon).
- Halte deine Angehörigen über die laufende Listung auf dem
Laufenden.
Die Transplantation: was passiert bei der Organzuweisung?
Wenn ein passendes Spenderorgan verfügbar ist, wirst du sofort vom
Transplantationszentrum informiert — meist mitten in der Nacht oder am
Wochenende. Innerhalb weniger Stunden musst du im Transplantationszentrum
eintreffen. Die OP selbst dauert vier bis acht Stunden.
Nach der Operation bleibst du mehrere Wochen stationär, gefolgt von
einer engmaschigen ambulanten Nachsorge.
Nachsorge und Immunsuppression
Nach der Transplantation musst du dein Leben lang Medikamente
einnehmen, die das Immunsystem unterdrücken (Immunsuppressiva).
Diese verhindern, dass dein Körper das Spenderorgan abstößt. Die
Kombination besteht meist aus Tacrolimus oder Ciclosporin in
Verbindung mit Mycophenolat und Kortison in absteigender Dosis.
Die Nachsorge umfasst:
- Regelmäßige Herzkatheter-Kontrollen mit Myokardbiopsie (in den
ersten Monaten alle 2-4 Wochen, später alle 6-12 Monate).
- Blutkontrollen der Immunsuppressiva-Spiegel.
- Tumorscreening (Immunsuppression erhöht das Krebsrisiko).
- Schutzimpfungen (keine Lebendimpfstoffe!).
- Psychologische Betreuung.
Die meisten Transplantationszentren haben eine eigene
Nachsorgeambulanz. Die Kosten trägt vollständig die Krankenkasse (§ 27
SGB V).
Häufige Komplikationen und Langzeitrisiken
Die größten Risiken nach einer Herztransplantation sind:
- Akute Abstoßungsreaktion (vor allem in den ersten 6 Monaten).
- Chronische Abstoßung (Cardiac Allograft Vasculopathy — CAV).
- Infektionen durch die Immunsuppression.
- Erhöhtes Risiko für bestimmte Krebserkrankungen (Hautkrebs,
Lymphome).
- Nierenfunktionsstörungen als Nebenwirkung von Tacrolimus oder
Ciclosporin.
Eine engmaschige Nachsorge im Transplantationszentrum ist deshalb
lebenslang notwendig.
Vollmacht und Patientenvorsorge
Da eine Herztransplantation mit einem längeren Krankenhausaufenthalt
verbunden ist und Komplikationen auftreten können, ist es ratsam, früh
eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu erstellen. Dein
Transplantationszentrum berät dich hierzu. Die nächsten Angehörigen
sollten über deine Wünsche informiert sein.
Selbsthilfe und psycho-soziale Unterstützung
Die Wartezeit und die Zeit nach der Transplantation sind psychisch
anspruchsvoll. Neben der professionellen psychologischen Betreuung
bieten Selbsthilfegruppen wertvollen Austausch. Bundesweit aktiv sind
unter anderem:
- Bundesverband der Organtransplantierten (BDO) e.V.
- TransDia-Sportverband Deutschland e.V.
- Selbsthilfegruppen an den drei Transplantationszentren in Berlin,
Heidelberg und München.
Diese Angebote sind für dich kostenfrei und stehen auch Angehörigen
offen.
Zahlen und Fakten (Stand 2024)
- Rund 350 Herztransplantationen pro Jahr in Deutschland.
- Etwa 700 bis 800 Patientinnen und Patienten stehen auf der
Warteliste.
- 1-Jahres-Überlebensrate: ca. 85 Prozent.
- 5-Jahres-Überlebensrate: ca. 70 Prozent.
- Durchschnittliche Wartezeit: 2-3 Jahre (je nach Dringlichkeit).
Die genauen aktuellen Zahlen veröffentlicht Eurotransplant im
Jahresbericht und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in
ihrem Jahresbericht.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Herztransplantation?
Die Ein-Jahres-Überlebensrate liegt heute bei rund 85 Prozent, die
Fünf-Jahres-Überlebensrate bei etwa 70 Prozent. Die meisten
Empfängerinnen und Empfänger können danach ein weitgehend normales
Leben führen — mit den Einschränkungen der lebenslangen
Immunsuppression.
Kann ich das Transplantationszentrum frei wählen?
Ja. Du hast das Recht auf freie Arzt- und Krankenhauswahl (§ 76 SGB V).
Eine Zweitmeinung in einem anderen Zentrum ist jederzeit möglich und
ausdrücklich empfehlenswert.
Werde ich auf der Warteliste bevorzugt, wenn ich Kinder habe?
Nein, die Allokation folgt medizinischen Kriterien (Dringlichkeit,
Blutgruppe, Gewebemerkmale, Wartezeit). Soziale Faktoren wie
Familienstand spielen bei Eurotransplant keine Rolle für die
Organzuteilung.
Was passiert, wenn ich einen Anruf verpasse?
Das Transplantationszentrum versucht es mehrfach. Wenn du nach einer
definierten Zeit nicht erreichbar bist, wird die nächste passende
Person auf der Liste angerufen. Verpasse also keinen Anruf aus dem
Zentrum.
Übernimmt die Krankenkasse alle Kosten?
Ja. Alle medizinisch notwendigen Leistungen rund um die Transplantation
zahlt die Krankenkasse (§ 27 SGB V). Auch die Fahrtkosten zum Zentrum
werden bei medizinischer Notwendigkeit übernommen.
Kann ich nach der Transplantation Sport treiben?
Ja, Bewegung ist ausdrücklich erwünscht. Viele Transplantierte
nehmen nach der Reha wieder aktiv am Leben teil — auch Sport in
Selbsthilfegruppen wie dem TransDia-Sportverband Deutschland.
Was ist ein Kunstherz (LVAD) und wann kommt es zum Einsatz?
Ein LVAD (Left Ventricular Assist Device) ist ein mechanisches
Unterstützungssystem für die linke Herzkammer. Es wird eingesetzt,
wenn die Wartezeit auf ein Spenderorgan überbrückt werden muss
(Bridging). Manche Patientinnen und Patienten leben mehrere Jahre
mit einem LVAD, wenn eine Transplantation nicht in Frage kommt
(Destination Therapy).
Wie melde ich mich bei einem Transplantationszentrum an?
In der Regel überweist dein behandelnder Kardiologe dich an eines
der drei deutschen Transplantationszentren in Berlin, Heidelberg
oder München. Du kannst dich auch selbst direkt an die Ambulanz
der Zentren wenden. Die Erstvorstellung ist ambulant.
Zusammenfassung
Eine Herztransplantation ist keine Heilung im klassischen Sinn, sondern
eine Chance auf ein neues Leben mit einem fremden Organ. Wenn du
medizinisch für eine Listung in Frage kommst, hat Eurotransplant ein
faires, medizinisch klar definiertes Verfahren. Deine Krankenkasse
trägt alle Kosten, ein Schwerbehindertenausweis bringt dir
Nachteilsausgleiche, und die psychosoziale Begleitung hilft dir durch
die Wartezeit.
Wenn du unsicher bist, ob eine Listung für dich in Frage kommt,
sprich mit deinem Kardiologen oder vereinbare einen Termin in einem
der drei deutschen Transplantationszentren.
Quellen und weiterführende Informationen
- Eurotransplant: https://www.eurotransplant.org/
- Deutsche Herzstiftung: https://www.herzstiftung.de/
- Bundesärztekammer — Richtlinie zur Organtransplantation:
https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/medizin-ethik/organtransplantation/ - § 27 SGB V (Krankenbehandlung):
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__27.html - § 152 SGB IX (Definition Schwerbehinderung, GdB ≥ 50; für Merkzeichen vgl. VersMedV) (Schwerbehinderung):
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html - ICD-10 Z94.1 (Vorhandensein eines verpflanzten Herzens):
https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/
Wichtiger Hinweis: Diese Information ersetzt keine ärztliche
Beratung. Bei akuten Beschwerden wähle den Notruf 112. Bei
Fragen zur Listung wende dich an dein Transplantationszentrum oder
deinen behandelnden Kardiologen.
Autor: Salomo Swoboda · Stand: Juni 2026
Salomo Swoboda · Stand: Juni 2026
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:
- § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
- § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
- § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
- § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.
Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

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