Fahrtkosten und Therapien mit Pflegegrad nutzen 2026

Stand: 11.07.2026

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Mit Pflegegrad hast du Anspruch auf verschiedene Fahrtkosten- und Therapie-Leistungen. Welche das sind und wie du sie nutzt, erklärt dieser Beitrag.

Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung

Fahrtkosten zur ambulanten ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen — Ausnahme: Pflegegrad-bedingte Transporte oder ärztlich verordnete Krankenfahrten nach § 60 SGB V.

Therapien

Mit Pflegegrad hast du Anspruch auf:

Antrag

Therapien werden ärztlich verordnet nach § 73 SGB V (kassenärztliche Versorgung). Reiche die Verordnung bei der Krankenkasse ein.

Widerspruch

Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des § 84 SGG Widerspruchsbescheids.

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen detaillierten Pflegegrad-Ratgeber, den wir empfehlen.

FAQ

Werden Fahrtkosten zur Therapie übernommen?

Nur in Ausnahmen (Pflegegrad-bedingt oder ärztlich verordnet) nach § 60 SGB V.

Welche Therapien stehen mir zu?

Heilmittel, häusliche Krankenpflege, Reha-Maßnahmen.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung?

Ja, nach § 73 SGB V.

Was kostet das Verfahren?

Nichts – nach § 183 SGG sind Sozialgerichtsverfahren kostenfrei.

Wo finde ich weitere Infos?

Bei der Krankenkasse oder einem Pflegestützpunkt.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren – typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

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