Beinprothese 2026: PG 24 + § 33 SGB V + Antrag + HMV-Nummer

Beinprothese 2026: PG 24 + § 33 SGB V + Antrag + HMV-Nummer

Wenn dir nach einer Amputation oder einem angeborenen Fehlen eine Beinprothese verordnet wurde, dreht sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) alles um eine einzige Zahl: Produktgruppe 24 (PG 24). In diesem Artikel zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie die Versorgung in Deutschland läuft, welche HMV-Nummer dein Hilfsmittel braucht und welche Rechte du bei einer Ablehnung hast.

Kurzfassung für eilige Leser

  • PG 24 = Beinprothesen im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes nach § 139 SGB V.
  • Anspruchsgrundlage: § 33 Abs. 1 SGB V (Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmittel).
  • Du brauchst: ärztliche Verordnung (Rezept) + PG-24-Listung + Genehmigung deiner Krankenkasse.
  • HMV-Nummer (16-stellig) identifiziert dein konkretes Produkt im Hilfsmittelverzeichnis.
  • Bei Ablehnung: Widerspruch nach § 84 SGG, Frist 1 Monat ab Zugang des Bescheids.

Was ist PG 24?

Die Produktgruppe 24 (PG 24) ist die systematische Kategorie für Beinprothesen im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen. Sie wird vom GKV-Spitzenverband geführt und regelmäßig aktualisiert (Veröffentlichung im Bundesanzeiger, Rechtsgrundlage: § 139 SGB V).

PG 24 umfasst unter anderem:

  • Oberschenkelprothesen (transfemoral)
  • Unterschenkelprothesen (transtibial)
  • Fußprothesen (nach Vorfuß- oder Sprunggelenksamputation)
  • Sprunggelenk- und Kniepassteile
  • Prothesen für Sonderanwendungen (z. B. Bade-Prothesen, Sport-Prothesen)

Wichtig: PG 24 ist nicht dasselbe wie PG 23 (Orthesen), PG 25 (Armprothesen) oder PG 31 (Schuheinlagen). Eine Verwechslung führt regelmäßig zu Ablehnungen durch die Krankenkasse.

§ 33 SGB V — deine Anspruchsgrundlage

Der zentrale Paragraf für deine Beinprothese steht in § 33 Abs. 1 SGB V. Dort heißt es wörtlich:

„Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Absatz 4 ausgeschlossen sind.“

(Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html, Stand 22.06.2026)

Drei Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen:

  1. Körperersatzstück: Eine Beinprothese ist ein Körperersatzstück im Sinne des Gesetzes.
  2. Erforderlich im Einzelfall: Die Prothese muss notwendig sein, um eine Behinderung auszugleichen oder den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern.
  3. Nicht allgemeiner Gebrauchsgegenstand: Eine Prothese ist kein „allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens“ wie etwa ein Schuh.

Zuzahlung nach § 33 Abs. 8 SGB V: Für Versicherte ab 18 Jahren fällt eine Zuzahlung von 10 Prozent des Krankenkassen-Anteils an, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Bei einer Prothese, die mehrere tausend Euro kostet, ist die Obergrenze 10 Euro.

HMV-Nummer — das ist sie und so findest du sie

Jedes Hilfsmittel, das im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist, hat eine 16-stellige HMV-Nummer (Hilfsmittelverzeichnis-Nummer). Aufbau am Beispiel 24.50.01.0001:

  • 24 = Produktgruppe (PG 24 = Beinprothesen)
  • 50 = Untergruppe (z. B. Oberschenkel)
  • 01 = Produktart (z. B. Standardversorgung)
  • 0001 = laufende Nummer des konkreten Produkts

So findest du die passende HMV-Nummer:

  1. Geh auf die Seite des GKV-Spitzenverbandes: gkv-spitzenverband.de → Krankenkassen → Hilfsmittel → Hilfsmittelverzeichnis.
  2. Wähle Produktgruppe 24 — Beinprothesen.
  3. Filtere nach Anwendungsort (Oberschenkel, Unterschenkel, Fuß) und Versorgungsart (Standard, Sonderanfertigung).
  4. Du erhältst eine Liste der gelisteten Produkte mit HMV-Nummer, Hersteller und Modellbezeichnung.

Tipp: Notiere die HMV-Nummer deines konkreten Produkts und bringe sie zur Verordnung mit. Das erleichtert die Genehmigung durch die Krankenkasse erheblich.

ICD-10-Codes für die Verordnung

Die ärztliche Verordnung (Rezept) muss eine ICD-10-Diagnose enthalten. Für Beinprothesen kommen vor allem folgende Codes in Frage:

  • Z89.5 Erworbener Verlust des Beines unterhalb des Knies
  • Z89.6 Erworbener Verlust des Beines oberhalb des Knies
  • Z89.7 Erworbener Verlust des Fußes
  • S78.0 Traumatische Amputation am Hüftgelenk
  • S78.1 Traumatische Amputation zwischen Hüfte und Knie
  • S88.0 Traumatische Amputation am Kniegelenk
  • S88.1 Traumatische Amputation am Unterschenkel
  • S88.9 Traumatische Amputation am Unterschenkel, Höhe nicht näher bezeichnet
  • Q73.0 Angeborenes Fehlen einer unteren Extremität

Ohne ICD-10-Code ist die Verordnung formal unvollständig — die Krankenkasse darf dann die Genehmigung verweigern.

Schritt-für-Schritt: So bekommst du deine Beinprothese

Schritt 1 — Arztbesuch und Verordnung

Wende dich an deine Orthopädin oder deinen Orthopäden (oder an die weiterbehandelnde Klinik nach Amputation). Sie oder er stellt die Verordnung einer Beinprothese aus. Die Verordnung muss enthalten:

  • Hilfsmittel-Bezeichnung: „Beinprothese“ mit genauer Spezifikation (Oberschenkel/Unterschenkel/Fuß)
  • ICD-10-Diagnose (siehe oben)
  • Begründung: „Ausgleich der Behinderung“ oder „Sicherung der Krankenbehandlung“
  • Hilfsmittelnummer (HMV-Nummer) oder zumindest Produktgruppe (PG 24)
  • Stempel und Unterschrift

Schritt 2 — Wahl des Orthopädietechnikers

Such dir einen Orthopädietechniker-Meisterbetrieb in deiner Nähe. Achte darauf, dass der Betrieb Mitglied der Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik (BIV-OT) ist oder einen Versorgungsvertrag nach § 126 SGB V mit deiner Krankenkasse hat. Ein zertifizierter Betrieb nimmt in der Regel direkt Kontakt mit der Krankenkasse auf.

Schritt 3 — Maßanfertigung und Anprobe

Der Orthopädietechniker nimmt Maß, ggf. wird ein Gipsabdruck oder 3D-Scan gemacht. Bei Erstversorgung nach Amputation dauert die Prothesenanpassung mehrere Wochen bis Monate (Stumpfvolumen verändert sich).

Schritt 4 — Genehmigung durch die Krankenkasse

Vor der finalen Versorgung brauchst du die Kostenzusage der Krankenkasse. Reiche Verordnung, Kostenvoranschlag und HMV-Nummer ein. Die Krankenkasse prüft:

  • Liegt PG 24-Listung vor?
  • Ist die Verordnung medizinisch begründet?
  • Wird ein vergleichbares, kostengünstigeres Hilfsmittel angeboten?

Schritt 5 — Anprobe und Endversorgung

Nach Genehmigung fertigt der Orthopädietechniker die Prothese fertig. Du probierst sie an, Anpassungen werden vorgenommen, Gehschule folgt.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt die Vollkosten für eine PG-24-gelistete Beinprothese, abzüglich deiner Zuzahlung von 10 Euro. Es gibt keine Pauschalen und keine festen Höchstbeträge — entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall.

Nicht übernommen werden in der Regel:

  • Spezial-Sportprothesen (z. B. Skiprothese, Rennprothese): Das aktuelle BSG-Urteil (B 3 KR 3/25 R vom 18.06.2026) hat bestätigt, dass eine Skiprothese kein Grundbedürfnis im Sinne des § 33 SGB V ist. Versicherte mit Alltagsprothese müssen Spezialanfertigungen selbst finanzieren.
  • Kosmetische Sonderwünsche über das medizinisch Notwendige hinaus.

BSG-Skiprothese-Urteil: Was bedeutet das für dich?

Das Bundessozialgericht hat am 18.06.2026 eine wichtige Entscheidung veröffentlicht: Eine Skiprothese ist kein Grundbedürfnis der Mobilität im Sinne des § 33 Abs. 1 SGB V.

Konkret bedeutet das: Selbst wenn du im Alltag auf eine Beinprothese angewiesen bist, hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf eine spezielle Sportprothese wie eine Skiprothese. Die Krankenkasse muss die Kosten einer Alltagsprothese tragen — eine 11.000-Euro-Skiprothese hingegen nicht.

Wichtig für dich: Eine Ablehnung deiner Alltagsprothese ist damit nicht gerechtfertigt. Wenn die Krankenkasse eine medizinisch notwendige Standardprothese ablehnt, ist das rechtswidrig. Du findest die ausführliche Analyse des Urteils in unserem Artikel BSG-Skiprothese-Urteil: Wann die Krankenkasse zahlt.

Widerspruch bei Ablehnung — so gehst du vor

Wenn deine Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt:

  1. Frist notieren: Du hast 1 Monat ab Zugang des Ablehnungsbescheids Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen (Widerspruchsfrist nach § 84 SGG).
  2. Form: Schriftform oder elektronisch (E-Mail, De-Mail). Mündlicher Widerspruch reicht nicht.
  3. Inhalt: Widerspruch mit Aktenzeichen, konkreter Sachverhalt, Aufforderung zur erneuten Prüfung.
  4. Begründung: Optional, aber sinnvoll. Verweise auf § 33 SGB V, PG 24-Listung, ärztliche Verordnung.
  5. Einreichen: Direkt bei der Krankenkasse, die den Bescheid erlassen hat.
  6. Wartezeit: Die Krankenkasse hat 3 Monate Zeit zur Bearbeitung. Danach kannst du Klage beim Sozialgericht einlegen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen PG 23, PG 24, PG 25 und PG 31?

  • PG 23 = Orthesen (Stütz- und Korrekturfunktion, vorhandene Extremität bleibt)
  • PG 24 = Beinprothesen (Ersatz fehlender unterer Extremität)
  • PG 25 = Armprothesen (Ersatz fehlender oberer Extremität)
  • PG 31 = Schuheinlagen und orthopädische Maßschuhe

Brauche ich eine Genehmigung der Krankenkasse?

Ja, in den meisten Fällen. Die Krankenkasse prüft vor der Versorgung, ob die Voraussetzungen nach § 33 SGB V vorliegen. Bei einer PG-24-gelisteten Prothese mit ärztlicher Verordnung ist die Genehmigungspflicht jedoch in der Regel Formsache.

Wie lange dauert die Versorgung?

Erstversorgung nach Amputation: 8 bis 16 Wochen (inkl. Stumpfkonsolidierung). Folgeversorgung: 4 bis 8 Wochen.

Was passiert, wenn sich mein Stumpf verändert?

Bei Gewichtsveränderung, Stumpfschwankungen oder Wachstum (Kinder) kann eine Folgeversorgung notwendig werden. Die Prothese ist dann neu anzupassen oder neu zu fertigen.

Muss ich eine Zuzahlung leisten?

Ja, 10 Prozent des Krankenkassenanteils, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Hilfsmittel.

Kann ich den Orthopädietechniker frei wählen?

Ja, du hast Wahlfreiheit. Allerdings nur unter Betrieben, die einen Versorgungsvertrag nach § 126 SGB V mit deiner Krankenkasse haben. Lass dich am besten von deiner Krankenkasse eine Liste genehmigter Betriebe geben.

Was ist eine HMV-Nummer und brauche ich sie?

Die HMV-Nummer (16-stellig) ist die eindeutige Kennung deines Hilfsmittels im Hilfsmittelverzeichnis. Du brauchst sie nicht zwingend selbst — die Orthopädietechnikerin oder der Arzt trägt sie auf das Rezept ein. Aber wenn du dich vorab informieren willst, welche Modelle gelistet sind, findest du die Liste beim GKV-Spitzenverband.

Wie oft steht mir eine neue Prothese zu?

Die Nutzungsdauer einer Beinprothese liegt je nach Aktivitätsgrad und Material zwischen 3 und 6 Jahren. Bei hoher Belastung (z. B. jüngere, aktive Versicherte) kann ein Wechsel früher notwendig sein. Die Krankenkasse übernimmt den Ersatz, wenn die Prothese verschlissen oder nicht mehr funktional ist.

Gilt der Anspruch auch bei privater Krankenversicherung?

Wenn du privat krankenversichert bist, gelten die Regelungen der privaten Krankenversicherung (PKV). Der Anspruch richtet sich dann nach deinem Versicherungsvertrag und nicht nach § 33 SGB V. In der Regel sind die Leistungen ähnlich umfangreich, aber die Verfahrensschritte können abweichen.

Was ist mit Prothesen nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist nicht die Krankenkasse, sondern die Berufsgenossenschaft (BG) zuständig. Die Rechtsgrundlage ist dann SGB VII, nicht SGB V. Die BG übernimmt in der Regel umfangreichere Leistungen, einschließlich modernerer Prothesentechnik und Sportprothesen. Lass dich in diesem Fall von deinem BG-Versicherungsberater beraten.

Übernimmt die Pflegekasse etwas?

Die Pflegekasse (§ 40 SGB XI) ist grundsätzlich nicht für die Prothese selbst zuständig. Sie kann jedoch Wohnumfeldverbesserungen finanzieren (z. B. Rampen, Türverbreiterungen, Treppenlift), wenn diese die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.

Welche Rolle spielt die Eingliederungshilfe?

Wenn du einen Schwerbehindertenausweis mit GdB ab 50 hast und Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX beziehst, kann unter Umständen der Eingliederungshilfe-Träger statt der Krankenkasse für die Prothese zuständig sein (Rechtsgrundlage § 47 SGB IX). Welcher Träger vorrangig zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Lass dich dazu von einer Beratungsstelle (Eingliederungshilfe-Träger, VdK) beraten.

Verwandte Hilfsmittel-Themen

Wenn du dich für Beinprothesen interessierst, könnten diese Themen ebenfalls relevant für dich sein:

  • Beinprothese und Krankenkasse: Kostenübernahme, Zuzahlung, Abrechnung über die Krankenkasse
  • Prothese-Verordnung: Welche Ärzte dürfen verordnen, was muss auf dem Rezept stehen
  • PG 23 Orthesen: Bandagen, Korsetts, Knieorthesen — wenn du zusätzlich eine Orthese brauchst
  • Reha nach Amputation: Mobilisierung, Gehschule, Reha-Sport
  • GdB 50 beantragen: Schwerbehinderung und Hilfsmittel — wenn du einen Schwerbehindertenausweis brauchst
  • Pflegegrad beantragen: Wenn zusätzlich Pflegebedarf besteht

Konkrete Rechenbeispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Unterschenkelprothese nach Trauma

Situation: 45-jähriger Versicherter, traumatische Amputation am Unterschenkel nach Motorradunfall (ICD-10 S88.1), keine Berufstätigkeit mehr.

Versorgung: Unterschenkelprothese mit Carbon-Schaft, modularem Prothesenfuß (HMV-Nummer 24.50.02.xxxx), Kostenpunkt 8.500 Euro.

Ergebnis: Krankenkasse übernimmt 8.490 Euro, Zuzahlung 10 Euro.

Beispiel 2: Oberschenkelprothese bei Tumor-Amputation

Situation: 32-jährige Versicherte, Oberschenkelamputation nach Knochentumor (ICD-10 Z89.6), noch berufstätig.

Versorgung: Oberschenkelprothese mit Kniepassteil und elektronischem Prothesenfuß (HMV-Nummer 24.50.01.xxxx), Kostenpunkt 22.000 Euro.

Ergebnis: Krankenkasse übernimmt 21.990 Euro, Zuzahlung 10 Euro. Voraussetzung: Genehmigung wurde erteilt (ärztliche Verordnung + PG-24-Listung + Begründung „Sicherung der Erwerbsfähigkeit“).

Beispiel 3: Ablehnung einer Sportprothese

Situation: 28-jähriger Skilehrer, Beinamputation als Kind, jetzt aktiver Skifahrer, beantragt Spezial-Skiprothese für 11.000 Euro.

Versorgung: Alltagsprothese vorhanden, Skiprothese als Zusatz beantragt.

Ergebnis: Krankenkasse lehnt ab (medizinisch nicht erforderlich für Alltagsmobilität). Widerspruch eingelegt, BSG bestätigt Ablehnung im Urteil vom 18.06.2026 (B 3 KR 3/25 R). Der Versicherte muss die Skiprothese selbst finanzieren.

Was tun bei Problemen mit dem Orthopädietechniker?

Nicht immer verläuft die Zusammenarbeit mit dem Orthopädietechniker reibungslos. Häufige Konfliktpunkte:

  • Passform stimmt nicht: Mehrfache Anproben sind Pflicht. Wenn nach 3-4 Anproben immer noch Probleme bestehen, solltest du den Betrieb wechseln oder eine Zweitmeinung einholen.
  • Materialmangel: Manche Orthopädietechniker sparen am Material. Frage aktiv nach, welche Komponenten verbaut werden (Hersteller, HMV-Nummer).
  • Kostenunklarheit: Lass dir vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben und prüfe ihn mit deiner Krankenkasse.
  • Lieferzeit: Bei Sonderanfertigungen sind 8-12 Wochen realistisch. Bei längerer Wartezeit solltest du nachfragen.

Schlichtungsstelle: Bei schwerwiegenden Konflikten mit dem Orthopädietechniker kannst du dich an die Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik (BIV-OT) als Schlichtungsstelle wenden.

Tipps für die erste Zeit mit deiner Prothese

  • Gewöhnung: Eine Prothese ist ungewohnt. Die ersten Wochen sind anstrengend, das ist normal.
  • Gehschule: Nimm an einer Gehschule (Prothesengebrauchsschulung) teil. Sie wird von der Krankenkasse bezahlt.
  • Stumpfpflege: Tägliche Inspektion und Reinigung des Stumpfes verhindern Hautprobleme.
  • Prothesenpflege: Die Prothese selbst sollte regelmäßig gereinigt und gewartet werden.
  • Folgeversorgung: Plane die nächste Anpassung rechtzeitig ein (3-6 Monate vor Ablauf).
  • Selbsthilfegruppen: Der Austausch mit anderen Betroffenen kann sehr hilfreich sein.

Der Weg zur Prothese: Von der Amputation bis zur vollen Mobilität

Viele Betroffene fragen sich, wie lange der gesamte Prozess dauert. Hier ein realistischer Zeitplan:

Woche 1-4 nach Amputation: Stumpfheilung, Wundversorgung, Schmerzmedikation.

Woche 4-8: Erste Stumpfformung mit Kompressionsstrümpfen oder Silikon-Liner.

Woche 8-12: Erste Anprobe einer Interimsprothese (Übergangsprothese). Steh- und Gehversuche.

Woche 12-20: Anpassung der Definitivprothese. Mehrere Anproben, Justierung.

Monat 5-9: Intensive Gehschule, Rehabilitation, Aufbau von Muskulatur und Gleichgewicht.

Ab Monat 9: Volle Alltagsmobilität erreicht. Folgeversorgung alle 3-6 Jahre.

Wichtig zu wissen: Dieser Zeitplan ist ein Durchschnittswert. Bei einzelnen Betroffenen kann es deutlich schneller oder langsamer gehen, je nach Amputationsursache, Stumpfheilung, Alter und Begleiterkrankungen.

Kinder und Jugendliche mit Beinprothese

Für Kinder und Jugendliche gelten einige Besonderheiten:

  • Wachstum: Kinder wachsen, ihre Prothese muss regelmäßig angepasst oder erneuert werden (teilweise jährlich).
  • Aktivität: Kinder sind häufig sehr aktiv. Die Prothese muss robust sein und häufigere Anpassungen erhalten.
  • Schule: Bei Bedarf kann eine Integrationshelferin oder ein Schulbegleiter über das Sozialamt beantragt werden.
  • Eingliederungshilfe: Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben einen besonders weitgehenden Anspruch auf Eingliederungshilfe-Leistungen nach SGB IX.
  • Spezielle Prothesen: Für sportliche Kinder können spezielle Prothesen sinnvoll sein (z. B. eine Bade-Prothese für den Schwimmunterricht).

Psychosoziale Aspekte

Die Anpassung an eine Beinprothese ist nicht nur eine körperliche, sondern auch eine psychische Herausforderung. Viele Betroffene durchlaufen Phasen der Trauer, Wut und Akzeptanz. Das ist völlig normal.

Hilfreiche Anlaufstellen:

  • Psychoonkologische Beratung (auch bei nicht-tumorbedingter Amputation)
  • Selbsthilfegruppen (z. B. Bundesverband für Menschen mit Amputationen)
  • Sozialpsychiatrische Dienste der Städte und Landkreise
  • Seelsorge (kirchliche oder muslimische Beratung)

Wenn du oder ein Angehöriger unter Depressionen, Angstzuständen oder Anpassungsstörungen leidet, sprich deine Hausärztin oder deinen Hausarzt darauf an. Eine psychotherapeutische Begleitung kann eine sinnvolle Ergänzung zur orthopädietechnischen Versorgung sein.

Digitalisierung und moderne Prothesentechnik

Die Prothesentechnik entwickelt sich ständig weiter. Aktuelle Trends:

  • Mikroprozessor-gesteuerte Kniegelenke: Diese Kniegelenke passen sich in Echtzeit an die Ganggeschwindigkeit an und bieten mehr Sicherheit.
  • 3D-Druck: Immer mehr Schäfte und Passteile werden im 3D-Druck-Verfahren hergestellt.
  • Osseointegration: Direkte Verankerung der Prothese im Knochen. Spezialfall, vor allem bei aktiven Betroffenen.
  • Bionische Prothesen: Forschung an Prothesen mit sensorischem Feedback und Gedankenkontrolle. Stand 2026 noch überwiegend im Forschungsstadium.

Hinweis: Mikroprozessor-gesteuerte Passteile und neuartige Technologien sind teurer als Standardversorgungen. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt nach Einzelfallprüfung. Eine vorherige Genehmigung ist dringend anzuraten.

Zusammenfassung

Eine Beinprothese gehört zur Produktgruppe 24 (PG 24) im Hilfsmittelverzeichnis und ist nach § 33 Abs. 1 SGB V Pflichtleistung der Krankenkasse. Voraussetzungen: ärztliche Verordnung mit ICD-10-Diagnose und Listung unter einer 16-stelligen HMV-Nummer. Zuzahlung max. 10 Euro. Bei Ablehnung 1-Monats-Frist für Widerspruch.


Hinweis: Dieser Artikel dient der Information über deine Rechte im Umgang mit Beinprothesen und der gesetzlichen Krankenversicherung. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an eine Beratungsstelle (VdK, Sozialverband Deutschland, Verbraucherzentrale) oder einen Rechtsanwalt.

Über den Autor: Salomo Swoboda, Vereinsgründer Sozialrat Deutschland e. V. — wir setzen uns für Transparenz und Durchsetzbarkeit deiner Sozialleistungsansprüche ein.

Stand: 22.06.2026 — Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen durch Gesetzgebung oder BSG-Rechtsprechung möglich.

Quellen und weiterführende Links:

  • § 33 SGB V: gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • § 139 SGB V (Hilfsmittelverzeichnis): gesetze-im-internet.de/sgb_5/__139.html
  • § 84 SGG (Widerspruch): gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html
  • GKV-Hilfsmittelverzeichnis: gkv-spitzenverband.de
  • BIV-OT Bundesinnungsverband Orthopädietechnik: biv-ot.de
  • BSG-Skiprothese-Urteil (B 3 KR 3/25 R): [intern verlinkt: /bsg-skiprothese-urteil-krankenkasse-grundbeduerfnis/]

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