Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.
Quellen: § 33 SGB V.
Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 20.06.2026
Antrag
Ärztliche Verordnung über den Hausarzt, dann Genehmigung durch die Krankenkasse.
Hilfsmittelnummer
Produktgruppe 04 im Hilfsmittelverzeichnis. Badewannensitze haben HMV-Nummern je nach Modell.
Zuzahlung
Erwachsene zahlen 10 % Eigenanteil, mindestens 5 €, maximal 10 € pro Hilfsmittel.
FAQ
Muss ich zum Sanitätshaus?
Ja, die Versorgung erfolgt über Leistungserbringer (Sanitätshaus, Reha-Fachhandel).
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:
- § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
- § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
- § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
- § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.
Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

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