Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann, hat Anspruch auf Sozialhilfe nach SGB XII. Der Antrag wird beim örtlichen Sozialamt gestellt. Dieser Beitrag erklärt, welche Leistungen es gibt, wie der Antrag läuft und welche Rechte Sie haben.
Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?
Anspruch auf Sozialhilfe hat nach § 9 SGB XII, wer
- seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten kann.
- keine vorrangigen Ansprüche aus anderen Sozialleistungen hat (Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Pflegegeld).
- keine unterhaltspflichtigen Angehörigen hat, die leistungsfähig sind (zum Beispiel Eltern mit über 100.000 EUR Jahres-Brutto).
Anders als im SGB II (Bürgergeld) gibt es im SGB XII keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen und keine Arbeitspflicht. Sozialhilfe ist die unterste Auffanglinie im deutschen Sozialsystem.
Die Leistungs-Arten im Überblick
Das SGB XII kennt mehrere Hilfe-Arten:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (3. und 4. Kapitel, §§ 19-34 SGB XII) — laufende Leistungen für den täglichen Bedarf.
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel, §§ 41-46 SGB XII) — ab 65 Jahren oder bei voller Erwerbsminderung, ohne Unterhalts-Prüfung gegenüber Eltern.
- Hilfe zur Pflege (7. Kapitel, §§ 61-66 SGB XII) — bei Pflegebedürftigkeit, die nicht von der Pflegekasse gedeckt ist.
- Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel, §§ 47-52 SGB XII) — Kranken- und Pflegeversicherung für nicht-versicherte Personen.
- Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel, §§ 67-69 SGB XII) — etwa bei Wohnungslosigkeit.
- Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel, §§ 70-74 SGB XII) — Bestattungskosten, Altenhilfe.
Regelbedarfsstufen 2026
Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt orientiert sich an den Regelbedarfsstufen (RBS) nach § 28 SGB XII. Stand 2026:
- RBS 1 — alleinstehende Person: 563 EUR / Monat (2025: 563 EUR).
- RBS 2 — Ehegatten/Lebenspartner: 506 EUR pro Person.
- RBS 3 — Erwachsene in Einstandsgemeinschaft: 451 EUR.
- RBS 4 — Jugendliche 14-17 Jahre: 471 EUR.
- RBS 5 — Kinder 6-13 Jahre: 390 EUR.
- RBS 6 — Kinder 0-5 Jahre: 357 EUR.
Zusätzlich werden Wohnkosten (Miete, Heizung) und Krankenversicherungs-Beiträge in tatsächlicher Höhe übernommen (§ 35 SGB XII).
Antrag in fünf Schritten
- Vorgespräch beim Sozialamt — persönlich, telefonisch oder online.
- Antragsformular ausfüllen (in der Regel umfangreich, mit Einkommens- und Vermögens-Erklärung).
- Unterlagen einreichen — Personalausweis, Einkommens-Nachweise, Kontoauszüge, Mietvertrag, ggf. Renten-Bescheid.
- Bearbeitung durch das Sozialamt — Bearbeitungszeit je nach Komplexität 2 bis 12 Wochen.
- Bescheid mit Kosten-Aufstellung und Bewilligungs-Zeitraum.
Wichtig: Wer Sozialhilfe beantragt, sollte vor der Antragstellung mit dem Sozialamt klären, ob nicht eine vorrangige Leistung in Frage kommt (Bürgergeld, Wohngeld, Pflegegeld). Eine Verkürzung der Bearbeitungs-Zeit ist möglich, wenn Sozialhilfe rückwirkend zur Bürgergeld-Ablehnung beantragt wird.
Grundsicherung statt Hilfe zum Lebensunterhalt
Personen ab 65 Jahren oder mit voller Erwerbsminderung (§ 41 SGB XII) bekommen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der entscheidende Vorteil: Eltern und Kinder werden nicht auf Unterhalt verklagt, wenn das Einkommen unter 100.000 EUR pro Jahr liegt. So wird verhindert, dass die alteingesessene Bedürftige wegen ihrer Kinder kein Geld vom Amt bekommt.
Rechte und Pflichten
- Recht auf Beratung: Das Sozialamt muss vor und während des Verfahrens beraten (§ 14 SGB I).
- Recht auf Akteneinsicht: Sie dürfen alle Unterlagen einsehen, die das Sozialamt über Sie hat (§ 25 SGB X).
- Recht auf Widerspruch: Innerhalb eines Monats nach Bescheid (formlos, kostenlos).
- Pflicht zur Mitwirkung: Sie müssen vollständige Angaben machen und Änderungen melden (§ 60 SGB I).
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Sozialhilfe 2026? Regelbedarfsstufe 1 für Alleinstehende: 563 EUR/Monat, plus Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe.
Wer bekommt Grundsicherung? Personen ab 65 Jahren oder mit voller Erwerbsminderung (§ 41 SGB XII).
Muss ich mein Vermögen aufbrauchen? Ja, oberhalb des Schonvermögens (10.000 EUR pro Person).
Werden meine Kinder zur Kasse gebeten? Bei Grundsicherung: nein. Bei Hilfe zum Lebensunterhalt: nur, wenn das Kind über 100.000 EUR Jahres-Brutto verdient.
Was passiert, wenn ich Bürgergeld bekommen könnte? Das Sozialamt verweist Sie zunächst an das Jobcenter — Bürgergeld ist vorrangig.
Kann Sozialhilfe rückwirkend gezahlt werden? Ja, ab dem Monat der Antragstellung, in Sonderfällen rückwirkend bis zu einem Jahr (§ 44 Abs. 4 SGB XII).
Muss ich Sozialhilfe zurückzahlen? Nur bei Erben innerhalb von 10 Jahren (§ 102 SGB XII) und bei vorsätzlich falschen Angaben.
Quellen und weiterführende Links
- SGB XII — Sozialhilfe (Volltext)
- § 9 SGB XII — Anspruchsvoraussetzungen
- BMAS — Sozialhilfe
- DRV — Sozialhilfe (Übersicht)
Stand: 22.06.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an das örtliche Sozialamt, eine unabhängige Sozialberatung oder einen Sozialverband (VdK, SoVD, Caritas, Diakonie).

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