Kurzdefinition (Featured-Snippet, 47 Wörter): Der Kinderzuschlag (KiZ) ist ein monatlicher Zuschlag von bis zu 297 € pro Kind zusätzlich zum Kindergeld. Er wird an Familien gezahlt, deren Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, aber nicht für die Kinder reicht. Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Rechtsgrundlage: § 6a BKGG.
Der Kinderzuschlag (kurz KiZ) ist eine der wirksamsten Entlastungen für Geringverdiener-Familien in Deutschland. Bis zu 297 € pro Kind und Monat gibt es zusätzlich zum Kindergeld — und das Beste: In den meisten Fällen ist der Kinderzuschlag mit Wohngeld kombinierbar, sodass viele Familien ganz ohne Bürgergeld auskommen.
In diesem Beitrag erfährst du, wer den Kinderzuschlag bekommt, wie hoch er 2026 ist, wie die Berechnung funktioniert und wie du den Antrag richtig stellst. Außerdem: Wie du KiZ und Wohngeld clever kombinierst, welche Vorteile BuT und Rundfunkbeitrag-Befreiung bringen und was du bei einer Ablehnung tun kannst.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Kinderzuschlag?
- Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
- Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?
- Einkommensgrenzen: 600 € und 900 € Mindesteinkommen
- Vermögensgrenzen: 55.000 €, 70.000 € und +15.000 €
- Kinderzuschlag und Bürgergeld — der KiZ-Knick
- Kinderzuschlag und Wohngeld: Die Schlüssel-Kombination
- KiZ-Rechner: So prüfst du deinen Anspruch
- KiZ-Antrag: Schritt für Schritt
- Bewilligungszeitraum: 6 Monate
- Vorteile mit KiZ-Bezug (Rundfunkbeitrag + BuT)
- Widerspruch gegen KiZ-Bescheid
- Häufige Fragen (FAQ)
- Quellen und weiterführende Links
1. Was ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine zusätzliche staatliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Er ist im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) geregelt und wurde eingeführt, um zu verhindern, dass Familien in die Grundsicherung (Bürgergeld) abrutschen, obwohl sie mit eigenem Einkommen knapp oberhalb der Bedürftigkeit leben.
Rechtsgrundlage: § 6a BKGG (Bundeskindergeldgesetz).
Kernprinzip: KiZ ist kein Ersatz für das Kindergeld, sondern eine Ergänzung. Du bekommst KiZ immer zusätzlich zum Kindergeld nach § 6 Abs. 1 BKGG (259 € pro Kind und Monat seit 2025).
1.1 Vergleich: Kindergeld vs. Kinderzuschlag
| Eigenschaft | Kindergeld | Kinderzuschlag |
|---|---|---|
| Höhe 2026 | 259 € pro Kind | bis 297 € pro Kind (inkl. 25 € Sofortzuschlag) |
| Einkommensabhängig? | Nein | Ja |
| Antrag nötig? | Ja (KG 1) | Ja (KiZ 1) |
| Mit Bürgergeld kombinierbar? | Nein (im Bürgergeld enthalten) | Nein (schließt sich gegenseitig aus) |
| Mit Wohngeld kombinierbar? | Ja | Ja |
| Bewilligungszeitraum | unbefristet | 6 Monate |
| Antrag bei | Familienkasse | Familienkasse |
Praxis-Hinweis: Der Kinderzuschlag wird in der Regel zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt — am gleichen Tag am Monatsende.
2. Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Du bekommst KiZ, wenn du alle Voraussetzungen aus § 6a Abs. 1 BKGG erfüllst. Wir gehen sie der Reihe nach durch.
2.1 Voraussetzungen für die Eltern
- Kindergeldbezug: Für mindestens ein in deinem Haushalt lebendes unverheiratetes Kind unter 25 Jahren beziehst du Kindergeld (oder eine gleichgestellte Leistung nach § 4 BKGG).
- Mindesteinkommen (Brutto): Du hast mindestens 600 € (alleinerziehend) oder 900 € (Paare) Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB II — mit Ausnahme von Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag selbst (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 BKGG).
- Keine Hilfebedürftigkeit: Bei Bezug von Kinderzuschlag darf keine Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II bestehen — wobei Bedarfe nach § 28 SGB II (Bildung und Teilhabe) außer Betracht bleiben und Wohngeld-Fiktion gilt: Wenn kein Wohngeld bezogen wird, ist fiktives Wohngeld in der Höhe anzusetzen, in der es voraussichtlich für den Antragsmonat zu bewilligen wäre.
Wichtig: Wenn du mit KiZ + Wohngeld + eigenem Einkommen + Kindergeld nur bis zu 100 € unter dem Bürgergeld-Bedarf liegst, besteht trotzdem ein KiZ-Anspruch (§ 6a Abs. 1a BKGG).
2.2 Voraussetzungen für die Kinder
Das Kind muss alle vier Bedingungen erfüllen:
- Es wird Kindergeld für das Kind gezahlt
- Das Kind lebt im Haushalt der Eltern
- Das Kind ist unter 25 Jahre alt
- Das Kind ist unverheiratet (keine eingetragene Lebenspartnerschaft)
2.3 Nicht anrechenbares Einkommen
Für die KiZ-Berechnung zählen folgende Einnahmen nicht als Einkommen (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 BKGG):
- Wohngeld
- Kindergeld
- Kinderzuschlag selbst
- Pflegegeld
- Grundsicherung
- Bürgergeld (bei Hilfebedürftigkeit greift ohnehin Ausschluss nach § 6a Abs. 1 Nr. 3 BKGG)
3. Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?
3.1 Höchstbetrag: 297 € pro Kind
Der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags beträgt bis zu 297 € pro Kind und Monat. Darin ist der Sofortzuschlag von 25 € bereits enthalten (§ 6a Abs. 2 Satz 4 BKGG).
Verbatim § 6a Abs. 2 BKGG (Auszug):
„Der Betrag nach Satz 3 erhöht sich um einen Sofortzuschlag in Höhe von 25 Euro.“
Bei mehreren Kindern wird für jedes Kind einzeln berechnet. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit dem Kindergeld an den Kindergeldberechtigten (in der Regel Mutter oder Vater).
3.2 Wie wird der Kinderzuschlag berechnet? — Schritt für Schritt
Die Berechnung des KiZ erfolgt in mehreren Stufen nach § 6a BKGG:
Schritt 1 — Ausgangswert: Du startest mit dem Höchstbetrag von 297 € pro Kind.
Schritt 2 — Kindereinkommen: Wenn das Kind eigenes Einkommen hat (z. B. Ausbildungsvergütung, BAföG, Werkstudentenjob), wird der KiZ um 45 % dieses Einkommens gemindert (§ 6a Abs. 3 Satz 3 BKGG).
Schritt 3 — Elterneinkommen: Überschreitet das zu berücksichtigende Einkommen der Eltern deren eigenen Bedarf (Gesamtbedarf der Eltern im Bürgergeld-Sinn), wird der KiZ um 45 % des übersteigenden Erwerbseinkommens gemindert (§ 6a Abs. 6 Satz 3 BKGG). Anderes Einkommen oder Vermögen mindert in voller Höhe.
Schritt 4 — Vermögensprüfung: Liegt das Vermögen der Eltern oberhalb der Freigrenzen, fällt die Kürzung stärker aus (siehe Abschnitt 5).
3.3 Der KiZ-Knick — Übergang zum Bürgergeld
Der sogenannte KiZ-Knick bezeichnet den scharfen Übergang zwischen KiZ und Bürgergeld: Sobald dein Einkommen über der Bürgergeld-Schwelle liegt, fällt der KiZ schrittweise — und bei einem Euro mehr Einkommen kann plötzlich der Bürgergeld-Bezug günstiger sein als KiZ + Wohngeld. Die Faustformel lautet: KiZ + Wohngeld lohnen sich meist für Einkommen knapp über dem Bürgergeld-Bedarf.
3.4 Rechenbeispiele aus dem DGB-Ratgeber 2026
Beispiel 1: Alleinerziehend, 1 Kind (8 J.), Teilzeit 25 Std./Woche, 700 € Warmmiete
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Nettolohn | 1.233 € |
| Kindergeld | 259 € |
| Kinderzuschlag | 162 € |
| Unterhaltsvorschuss | 299 € |
| Wohngeld (Mietstufe IV) | 345 € |
| Verfügbares Einkommen | 2.298 € |
Beispiel 2: Paar, 2 Kinder (8 + 10 J.), beide Teilzeit 20 Std./Woche, 950 € Warmmiete
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Nettolöhne | 2.050 € |
| Kindergeld (2 × 259 €) | 518 € |
| Kinderzuschlag (2 × 297 €) | 594 € |
| Wohngeld (Mietstufe IV) | 632 € |
| Verfügbares Einkommen | 3.794 € |
Beispiel 3: Alleinerziehend im ALG I, 1 Kind, 700 € Warmmiete
| Posten | 850 € ALG | 650 € ALG |
|---|---|---|
| Arbeitslosengeld | 850 € | 650 € |
| Kindergeld | 259 € | 259 € |
| Kinderzuschlag | 162 € | 162 € |
| Unterhaltsvorschuss | 299 € | 299 € |
| Wohngeld | 460 € | 541 € |
| Verfügbares Einkommen | 2.030 € | 1.911 € |
Praxis-Tipp: Die genauen KiZ-Beträge sind individuell und hängen von Einkommen, Wohnkosten, Familiengröße und Kinderalter ab. Nutze den KiZ-Lotsen der BA (siehe Abschnitt 8) für eine erste Orientierung.
4. Einkommensgrenzen: 600 € und 900 € Mindesteinkommen
Die zentrale Einkommensgrenze steht in § 6a Abs. 1 Nr. 2 BKGG. Sie ist nach Haushaltsform gestaffelt:
| Haushaltsform | Mindesteinkommen (Brutto/Monat) |
|---|---|
| Alleinstehende / Alleinerziehende | 600 € |
| Paare (Ehepaar, eheähnliche Gemeinschaft, Lebenspartnerschaft) | 900 € |
Verbatim § 6a Abs. 1 Nr. 2 BKGG (Auszug):
„sie mit Ausnahme des Wohngeldes, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags über Einkommen im Sinne des § 11 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in Höhe von mindestens 900 Euro oder, wenn sie alleinerziehend sind, in Höhe von mindestens 600 Euro verfügen“
4.1 Welches Einkommen zählt?
Für die Prüfung des Mindesteinkommens werden alle Einnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II berücksichtigt — mit Ausnahme der genannten drei Leistungen. Dazu zählen insbesondere:
- Erwerbseinkommen (Beschäftigung, Selbstständigkeit, Aushilfen)
- Kurzarbeitergeld
- Arbeitslosengeld I
- Elterngeld
- BAföG (wenn das eigene Kind BAföG erhält, wird es als Kindereinkommen angerechnet)
- Unterhaltszahlungen (für Kinder, die nicht im Haushalt leben)
4.2 Berechnungszeitraum: 6-Monats-Durchschnitt
Für die Einkommensberechnung ist nach § 6a Abs. 8 BKGG der Durchschnitt des Einkommens aus den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraums maßgeblich.
5. Vermögensgrenzen: 55.000 €, 70.000 € und +15.000 €
Seit der Reform 2023 ist die Vermögensprüfung beim KiZ deutlich vereinfacht — Vermögen wird nach § 6a Abs. 3 Satz 4 BKGG i. V. m. § 12 SGB II nur geprüft, wenn es „erheblich“ ist.
5.1 Vermögens-Freibeträge (Bundesagentur für Arbeit 2026)
| Haushaltsgröße | Vermögensgrenze |
|---|---|
| 2 Personen (z. B. ein Elternteil + ein Kind) | 55.000 € |
| 3 Personen (z. B. zwei Eltern + ein Kind) | 70.000 € |
| je weitere Person | + 15.000 € |
Beispiel: Familie mit 2 Eltern + 2 Kindern = 4 Personen → Freigrenze: 70.000 € + 15.000 € = 85.000 €.
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit, kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer, Stand 23.06.2026)
5.2 Was zählt als Vermögen?
Zum Vermögen gehören:
- Bargeld und Bankguthaben (Sparbuch, Tagesgeld, Festgeld)
- Wertpapiere, Aktien, Fondsanteile
- Bausparguthaben
- Forderungen (z. B. Privatdarlehen an Dritte)
- Bewegliches Vermögen (z. B. wertvoller Schmuck, Kunstgegenstände)
- Immobilien und Grundstücke (außer selbstgenutzt)
5.3 Was zählt NICHT als Vermögen?
- Angemessener Hausrat (Möbel, Küche, Auto, Kleidung)
- Selbstgenutzte Immobilie in angemessener Größe
- Ein angemessenes Auto pro erwerbsfähigem Haushaltsmitglied
- Altersvorsorge (Riester, Rürup, betriebliche AV) — bis 5.000 € pro Person
6. Kinderzuschlag und Bürgergeld — der KiZ-Knick
KiZ und Bürgergeld schließen sich grundsätzlich aus (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 BKGG). Wer die Voraussetzungen für Kinderzuschlag erfüllt, bekommt kein Bürgergeld. Hintergrund: Das Bürgergeld enthält bereits eine Kinderkomponente.
Aber: Der Kinderzuschlag kann in vielen Fällen helfen, aus dem Bürgergeld herauszukommen — wenn dein Einkommen nur knapp unter der Bürgergeld-Schwelle liegt und durch KiZ + Wohngeld aufgestockt wird.
Faustformel: Wer durch KiZ + Wohngeld + eigenes Einkommen + Kindergeld oberhalb des Bürgergeld-Bedarfs kommt, bekommt KiZ — und ist aus dem Bürgergeld-Bezug raus.
Vorteile des Wechsels von Bürgergeld zu KiZ + Wohngeld:
- Keine Jobcenter-Pflichten (keine Bewerbungs-Pflicht, keine Maßnahmen)
- Keine Sanktionen bei Einkommensänderungen im 6-Monats-Bewilligungszeitraum
- Keine Anrechnung auf die spätere Rente (anders als beim Bürgergeld)
- Befreiung vom Rundfunkbeitrag automatisch (siehe Abschnitt 11)
Tipp: Prüfe beide Optionen. Manchmal ist die Kombi KiZ + Wohngeld besser als der Bürgergeld-Bezug — gerade für Familien mit kleinem Einkommen.
Mehr zu Bürgergeld-Voraussetzungen findest du in unserem Bürgergeld-Ratgeber.
7. Kinderzuschlag und Wohngeld: Die Schlüssel-Kombination
Die Kombination aus KiZ und Wohngeld ist der zentrale Hebel für Geringverdiener-Familien, um ohne Bürgergeld auszukommen. Das Wohngeld wird nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 BKGG nicht auf den Kinderzuschlag angerechnet — beide Leistungen können also parallel bezogen werden.
Verbatim § 6a Abs. 1 Nr. 2 BKGG (Auszug):
„sie mit Ausnahme des Wohngeldes, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags über Einkommen […] verfügen“
7.1 Beispiel Alleinerziehende (1 Kind, Teilzeit 25 Std.)
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Nettolohn | 1.233 € |
| Kindergeld | 259 € |
| Kinderzuschlag | 162 € |
| Unterhaltsvorschuss | 299 € |
| Wohngeld | 345 € |
| Gesamt verfügbar | 2.298 € |
→ Ohne Wohngeld + KiZ wäre die Familie auf Bürgergeld angewiesen.
8. KiZ-Rechner: So prüfst du deinen Anspruch
8.1 Offizielle Tools
- KiZ-Lotse der Bundesagentur — interaktives Video-Tool zur Anspruchsprüfung (barrierefrei)
- KiZ-Rechner auf Kinderzuschlag.org — schnelle Online-Berechnung
- BA-eServices KiZ — Online-Antrag mit Bund-ID
8.2 Was brauchst du für die Berechnung?
- Anzahl Kinder im Haushalt
- Bruttoeinkommen der Eltern
- Warmmiete
- Erspartes / Vermögen
- Kindergeldanspruch
- Weitere Einkünfte (Unterhalt, Elterngeld etc.)
9. KiZ-Antrag: Schritt für Schritt
9.1 Antrag online oder persönlich
Du kannst den Antrag online über die BA-eServices stellen (mit Bund-ID), persönlich bei deiner Familienkasse abgeben oder eine Videoberatung nutzen.
9.2 Antragsformular KiZ 1
Das Antragsformular heißt KiZ 1 und ist auf der BA-Website als PDF verfügbar: arbeitsagentur.de/datei/kiz1-antrag_ba036540.pdf
9.3 Welche Unterlagen brauchst du?
- Einkommensnachweise der letzten 6 Monate
- Vermögensnachweise (bei erheblichem Vermögen)
- Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung
- Kindergeldbescheid
- Bei Selbstständigen: Einnahmen-Überschuss-Rechnung
9.4 Bearbeitungsdauer und Bescheid
Die Bearbeitung dauert bis zu 6 Wochen. Du erhältst einen schriftlichen Bescheid mit Berechnung und Rechtsbehelfsbelehrung.
Wichtig: Stell den Antrag so früh wie möglich — der KiZ wird ab Antragsmonat gezahlt, nicht rückwirkend.
10. Bewilligungszeitraum: 6 Monate
Der Kinderzuschlag wird für 6 Monate bewilligt (§ 6a Abs. 7 BKGG). Danach musst du einen Folgeantrag stellen, wenn du weiterhin KiZ beziehen willst.
Verbatim § 6a Abs. 7 BKGG (Auszug):
„Über den Gesamtkinderzuschlag ist jeweils für sechs Monate zu entscheiden (Bewilligungszeitraum). […] Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen während des laufenden Bewilligungszeitraums sind abweichend von § 48 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch nicht zu berücksichtigen“
Praxis-Vorteil: Einkommensänderungen im Bewilligungszeitraum haben keinen Einfluss auf den bereits bewilligten KiZ — selbst wenn dein Einkommen steigt. Du musst es erst im nächsten Antrag angeben. Keine Rückzahlung erforderlich (im Gegensatz zu Bürgergeld).
11. Vorteile mit KiZ-Bezug
Wer KiZ bekommt, hat automatisch Anspruch auf weitere Vergünstigungen:
11.1 Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Komplette Befreiung vom Rundfunkbeitrag (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) — 18,36 € monatlich, ca. 220 € pro Jahr gespart.
11.2 Bildung und Teilhabe (BuT)
BuT-Leistungen nach § 28 SGB II für Kinder in Familien mit KiZ-Bezug:
- 195 € jährlich für Schulbedarf (Schulbücher, Hefte, Stifte)
- 15 € monatlich für Vereinsmitgliedschaft, Musikschule, Freizeitaktivitäten
- Kostenfreies Mittagessen in Schule und Kita
- Klassenfahrten und Ausflüge (Übernahme der Kosten)
- Nachhilfe und Lernförderung (bei Versetzungsgefährdung)
- Kostenfreier Schulweg (oder Zuschuss)
11.3 Studienstarthilfe
Für Erstsemester: 1.000 EUR Studienstarthilfe (BA-Programm, antragsabhängig).
11.4 Kita-Gebühren-Befreiung
KiZ-Beziehende können beim zuständigen Jugendamt eine Befreiung von den Kita-Gebühren beantragen (je nach Bundesland unterschiedlich geregelt).
12. Widerspruch gegen KiZ-Bescheid
Wenn dein KiZ-Antrag abgelehnt oder zu niedrig berechnet wurde, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
12.1 Verbatim § 84 SGG Abs. 1 (Widerspruchsfrist)
„Der Widerspruch ist binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich […] bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat.“
Frist: 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (nicht 4 Wochen, nicht 14 Tage — § 84 SGG Abs. 1 SGG).
12.2 Häufige Widerspruchsgründe
- KiZ abgelehnt obwohl Anspruch besteht
- KiZ zu niedrig berechnet
- Vermögen falsch bewertet (z. B. selbstgenutzte Immobilie zu Unrecht angerechnet)
- Einkommen falsch zugrunde gelegt
- Bewilligungszeitraum zu kurz
12.3 Schritt-für-Schritt
- Widerspruch schriftlich bei der Familienkasse einlegen (1-Monats-Frist nach § 84 SGG)
- Konkrete Gründe benennen und Beweise beifügen
- Widerspruchsbescheid abwarten (3-6 Wochen)
- Bei Erfolglosigkeit: Klage vor dem Finanzgericht (kostenlos, keine Anwaltspflicht)
Tipp: Die Widerspruchsquote bei KiZ ist hoch — viele Erstbescheide sind fehlerhaft. Lass dich vorab von einer KiZ-Beratung unterstützen (DGB, Sozialverband VdK, Caritas, Diakonie).
13. Häufige Fragen (FAQ)
13.1 Bekomme ich KiZ auch für studierende Kinder?
Ja, solange sie unter 25, unverheiratet und im Haushalt sind. Aber: Das eigene Einkommen des Kindes (z. B. BAföG, Werkstudentenjob) wird zu 45 % auf den KiZ angerechnet (§ 6a Abs. 3 Satz 3 BKGG).
13.2 Bekomme ich KiZ rückwirkend?
Nein, KiZ wird ab Antragsmonat gezahlt. Deshalb: so früh wie möglich beantragen.
13.3 Was passiert bei Trennung oder Scheidung?
KiZ wird an den Elternteil gezahlt, der das Kindergeld erhält. Bei Wechsel des Kindergeldbezugs wechselt auch der KiZ.
13.4 Kann ich KiZ und Elterngeld gleichzeitig bekommen?
Ja, Elterngeld wird als Einkommen angerechnet — kann den KiZ aber nicht ausschließen.
13.5 Was ist die Kindergrundsicherung?
Die Kindergrundsicherung ist eine geplante Reform, die Kindergeld, Kinderzuschlag und BuT-Leistungen bündeln soll. Die Einführung ist aktuell für 2026 oder 2027 geplant. Bis dahin gilt das bestehende System mit Kindergeld plus optionalem Kinderzuschlag und BuT.
13.6 Wie viel spare ich durch KiZ + Wohngeld + BuT?
Beispiel-Familie (siehe Abschnitt 3): ca. 500-1.000 € zusätzlich pro Monat, plus 220 € Rundfunkbeitrag-Ersparnis pro Jahr, plus BuT-Mehrwerte.
13.7 Bekomme ich KiZ als EU-Bürger mit Aufenthaltstitel?
KiZ steht allen Kindergeldberechtigten zu. Voraussetzung ist nach § 1 Abs. 3 BKGG ein gültiger Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, Aufenthaltserlaubnis mit Mindestaufenthalt). EU-Bürger mit Freizügigkeitsbescheinigung sind in der Regel kindergeldberechtigt.
13.8 Wie wirkt sich ein Minijob auf den KiZ aus?
Ein Minijob bis 556 € pro Monat (Minijob-Grenze 2026) wird nach § 11b Abs. 2 SGB II pauschal mit 100 € Grundfreibetrag und 20 % vom Rest pauschal versteuert. Auf den KiZ wird er aliquot angerechnet — meist führt er aber zu höherem Gesamtanspruch, weil das Bruttoeinkommen steigt.
13.9 Was ist der Unterschied zwischen KiZ und Kindergeld?
Kindergeld ist eine einkommensunabhängige Steuerleistung (259 €/Kind, § 6 Abs. 1 BKGG). KiZ ist eine einkommensabhängige Ergänzung für Geringverdiener (bis 297 €/Kind, § 6a BKGG).
13.10 Wann lohnt sich der Wechsel von Bürgergeld zu KiZ + Wohngeld?
Wenn du mit Bürgergeld unter 1.000 € weniger hast als mit KiZ + Wohngeld + Kindergeld + BuT, lohnt sich der Wechsel. Faustregel: Bei eigenem Einkommen ab 600 € (Alleinerziehend) oder 900 € (Paare) plus Warmmiete über 500 € ist der Wechsel meist günstiger.
14. Quellen und weiterführende Links
Gesetzliche Grundlagen (Stand 23.06.2026)
- § 6a BKGG — Kinderzuschlag (verbatim BKGG-Text, Stand 23.06.2026)
- § 6 BKGG — Höhe des Kindergeldes (259 €)
- § 11 SGB II — Einkommensbegriff
- § 9 SGB II — Hilfebedürftigkeit
- § 28 SGB II — Bedarfe für Bildung und Teilhabe
- § 84 SGG — Widerspruchsfrist 1 Monat
- § 1 BKGG — Berechtigte (Aufenthaltstitel)
Behörden und Antrag
- Bundesagentur für Arbeit — Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer
- KiZ-Lotse der BA (Video-Tool)
- BA-eServices KiZ-Antrag
- KiZ 1 Antragsformular (PDF)
- BMFSFJ — Kinderzuschlag und Wohngeld
- BMAS — Bildung und Teilhabe (BuT) Anlaufstellen
Verbraucher- und Sozialverbände
- DGB — Kinderzuschlag und Kindergrundsicherung
- Verbraucherzentrale — Kinderzuschlag
- Familienratgeber (Aktion Mensch) — Kinderzuschlag
- Kinderzuschlag.org — Rechner
Verwandte sozialrat.org-Beiträge
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine individuelle Beratung kannst du beim Amtsgericht einen Beratungshilfe-Schein beantragen oder einen Anwalt für Sozialrecht konsultieren.
Über den Autor: Salomo Swoboda ist Gründer des Sozialrats und Autor aller juristisch geprüften Inhalte auf sozialrat.org. Profil ansehen.
Zuletzt geprüft: 23.06.2026 (gegen gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__6a.html, bkgg_1996/__6.html, sgb_2/__11.html, sgb_2/__9.html, sgb_2/__28.html, sgg/__84.html, bkgg_1996/__1.html sowie BA-Webseite kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer)

Schreibe einen Kommentar