Behinderung & GdB 2026: Antrag, Merkzeichen, Nachteilsausgleich verstehen
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| 20–40 | Behinderung | Kündigungsschutz ab GdB 30 (auf Antrag), Steuerfreibetrag |
| 50–100 | Schwerbehinderung | Kündigungsschutz, 5 Tage Zusatzurlaub, Parkerleichterungen, höhere Steuerfreibeträge |
| 100 | Schwerbehinderung | Höchste Steuerfreibeträge, bevorzugte Einstellung |
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Das Merkzeichen ist ein Großbuchstabe oder eine Abkürzung, das im Ausweis eingetragen wird und konkrete Nachteilsausgleiche auslöst. Die wichtigsten Merkzeichen im Überblick:
- G – Erhebliche Gehbehinderung: Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen, Freifahrt im ÖPNV
- aG – Außergewöhnliche Gehbehinderung (Rollstuhl): Parkerleichterung auch in Zonen mit Parkverbot
- B – Begleitperson: Freifahrt für eine Begleitperson im ÖPNV
- H – Hilflos: Pflegepauschale und Steuerermäßigung
- RF – Rundfunkbeitrag: Befreiung oder Ermäßigung
- 1. Kl. – Erstklass-Wagen-Zuschlag entfällt bei Bahnreisen
- Gl – Gehörlos: Gebührenermäßigung im Telefonnetz
- TBl – Taubblind: erhöhte Steuerfreibeträge
Die Begutachtung selbst führt der Ärztliche Dienst der Versorgungsverwaltung durch – nicht dein Hausarzt. Du hast das Recht, Befunde deiner behandelnden Ärzte beizulegen.
Wie beantragst du einen GdB oder Schwerbehindertenausweis?
Den Antrag stellst du beim Versorgungsamt deines Bundeslandes (in manchen Ländern auch Landesamt für Familie, Soziales und Jugend oder Amt für Soziale Angelegenheiten). Die Formulare sind je nach Bundesland unterschiedlich, der Weg ist im Wesentlichen identisch.
Schritt-für-Schritt: GdB-Antrag stellen
- Antragsformular besorgen – online beim Versorgungsamt oder als PDF zum Ausdrucken.
- Selbstbeschreibung der Beeinträchtigungen aufschreiben – welche alltäglichen Tätigkeiten fallen dir schwer, seit wann, wie häufig?
- Befunde sammeln – Arztberichte, Krankenhaus-Entlassungsberichte, Reha-Berichte, Psychotherapie-Berichte. Keine Originale, sondern Kopien.
- Antrag einreichen – per Post, persönlich oder in manchen Ländern online.
- Begutachtung abwarten – in der Regel drei bis sechs Monate. Bei „Eilt“-Anträgen (z. B. drohende Kündigung) im Widerspruchs-Block-Begründung angeben.
- Bescheid prüfen – wenn der GdB niedriger ausfällt als erwartet, geht der Weg im Widerspruch weiter.
Wenn du unsicher bist, ob dein Antrag vollständig ist: Die Sozialrechts-Beratung des Sozialrats hilft Mitgliedern kostenlos beim Ausfüllen.
Schwerbehinderung und Arbeitsplatz: Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Hilfsmittel
Mit einem GdB ab 50 hast du als schwerbehinderter Mensch im Arbeitsleben besondere Rechte, die im SGB IX Teil 3 (ab § 151) geregelt sind. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzen; andernfalls zahlen sie eine Ausgleichsabgabe.
Kündigungsschutz
Ab GdB 50 genießt du besonderen Kündigungsschutz. Dein Arbeitgeber braucht vor jeder Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts (in Bayern: Zentrum Bayern Familie und Soziales). Das Integrationsamt prüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und ob mildere Mittel (Versetzung, Änderungskündigung) möglich wären. Die Zustimmungs-Verweigerung ist die Regel, nicht die Ausnahme. Wichtig: Der Kündigungsschutz greift erst ab Antragstellung – stelle den Antrag frühzeitig, nicht erst, wenn die Kündigung schon auf dem Tisch liegt.
Zusatzurlaub und Arbeitszeit
Schwerbehinderte haben Anspruch auf fünf Arbeitstage bezahlten Zusatzurlaub pro Kalenderjahr – bei einer Fünf-Tage-Woche. Bei Teilzeit wird der Anspruch anteilig berechnet (§ 208 SGB IX). Der Zusatzurlaub verfällt am 31. Dezember des Folgejahres, wenn er nicht rechtzeitig beantragt wurde.
Hilfsmittel und Arbeitsassistenz
Das Budget für Arbeit und die Arbeitsassistenz sind die wichtigsten Hilfen, um den Arbeitsplatz zu sichern. Wir haben beide Themen in eigenen Ratgebern aufbereitet:
- Budget für Arbeit – das Budget für Ausbildung und Beschäftigung im Detail
- Arbeitsassistenz für den Toilettengang – ein unterschätztes Recht?
Beide Hilfen werden vom Integrationsamt oder dem Träger der Eingliederungshilfe finanziert; einen Eigenanteil musst du in der Regel nicht zahlen.
Eingliederungshilfe nach SGB IX: Leistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Die Eingliederungshilfe nach § 90 SGB IX ist seit der Reform 2020 ein eigenständiges Leistungsgesetz, das Menschen mit Behinderung eine umfassende Teilhabe sichert. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind – anders als das Bürgergeld – einkommens- und vermögensunabhängig, wenn du erwerbstätig bist oder bereits eine Rente beziehst.
Wichtige Leistungen der Eingliederungshilfe
- Medizinische Rehabilitation – Therapien, Hilfsmittel, wenn die Krankenkasse nicht leistet
- Teilhabe am Arbeitsleben – Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, Budget für Arbeit, unterstützte Beschäftigung
- Teilhabe an Bildung – Schulbegleitung, Integrationshelfer im Kindergarten
- Soziale Teilhabe – Assistenz im Alltag, Freizeitassistenz, Mobilitätshilfen
- Wohnhilfen – Besondere Wohnformen, ambulant betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften
Welche Leistungen dir konkret zustehen, hängt von deinem individuellen Bedarf ab. Den Antrag stellst du beim Träger der Eingliederungshilfe – in den meisten Kommunen ist das das Sozialamt, in Bayern die Bezirke, in Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbände. Wir raten: Vor dem Antrag eine Teilhabeplanung anfordern – dabei werden dein Bedarf und die passende Leistung gemeinsam mit dir erarbeitet (§ 19 SGB IX).
Nachteilsausgleiche und Steuerfreibeträge 2026
Die Steuerfreibeträge für behinderte Menschen wurden 2021 grundlegend reformiert und 2024 erneut angepasst. Du musst den Freibetrag nicht mehr im Widerspruchsverfahren einklagen – er wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt, sobald der GdB-Bescheid vorliegt.
| GdB | Pauschbetrag pro Jahr (2026) |
|---|---|
| —– | —————————— |
| 20 | 384 € |
| 30 | 620 € |
| 40 | 860 € |
| 50 | 1.140 € |
| 60 | 1.440 € |
| 70 | 1.780 € |
| 80 | 2.120 € |
| 90 | 2.460 € |
| 100 | 2.840 € |
Zusätzlich gibt es zusätzliche Pauschbeträge für Merkzeichen: Merkzeichen G oder aG: 365 €, Merkzeichen H oder Bl: 3.700 €. Diese Beträge sind neben dem GdB-Freibetrag ansetzbar.
Weitere Nachteilsausgleiche
- Kfz-Steuer: 50 % Ermäßigung ab GdB 50, 100 % Befreiung mit Merkzeichen H oder aG
- Rundfunkbeitrag: Befreiung mit Merkzeichen RF
- Eintrittspreise: Ermäßigung in vielen Museen, Schwimmbädern, Theatern
- Telefongebühren: Ermäßigung mit Merkzeichen Gl
- Bahnreisen: Schwerbehindertenausweis berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im ÖPNV (mit Eigenanteil)
Die volle Liste findest du in der Anlage 9 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze, die das BMAS regelmäßig aktualisiert.
Widerspruch bei Ablehnung oder zu niedrigem GdB
Wenn dein GdB-Bescheid einen niedrigeren Wert enthält als erwartet oder ganz abgelehnt wurde, ist der Widerspruch dein wichtigstes Werkzeug. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids (§ 84 SGB IX). Wir empfehlen: Lege den Widerspruch schriftlich ein, am besten per Einschreiben mit Rückschein oder über die elektronische Behördenpost.
Was in den Widerspruch gehört
- Aktenzeichen und Datum des Bescheids – damit das Versorgungsamt den Vorgang findet
- Konkrete Beanstandung – welcher GdB-Punkt ist zu niedrig, welche Diagnose fehlt
- Neue Befunde – Arztberichte, die du beim Erstantrag noch nicht eingereicht hast
- Vergleichsbeispiele – wenn andere Versorgungsämter bei vergleichbarer Diagnose einen höheren GdB anerkannt haben
- Bitte um Akteneinsicht – du hast ein Recht darauf, die medizinischen Gutachten einzusehen
Wie du einen Widerspruch richtig formulierst und welche Fristen du einhalten musst, haben wir in unserem großen Widerspruchs-Ratgeber zusammengefasst: Widerspruch & Klage.
Wichtige Anlaufstellen und weiterführende Links
- Versorgungsämter der Länder: Liste mit Adressen und Telefonnummern findest du im Bürgertelefon des BMAS (030 221 911 003)
- Eingliederungshilfe: Trägerlisten deines Bundeslandes auf der Seite der jeweiligen Sozialministerien
- Sozialverband VdK Deutschland: www.vdk.de – berät Mitglieder kostenlos
- Sozialverband Deutschland SoVD: www.sovd.de – Mitgliedschaft ab 78 €/Jahr
- BAG Selbsthilfe: www.bag-selbsthilfe.de – Dachverband der Behinderten-Selbsthilfe
- Versorgungsmedizinische Grundsätze: als PDF auf www.bmas.de
Drei weitere Anlaufstellen: GdB in besonderen Lebenslagen
GdB bei Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche mit angeborener oder früh erworbener Behinderung haben einen GdB-Anspruch nach den gleichen Regeln wie Erwachsene, aber mit besonderen Bemessungsgrundsätzen. Die altersgemäße Entwicklung wird berücksichtigt – ein 5-Jähriges kann nicht die gleichen Fähigkeiten haben wie ein Schulkind. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze enthalten eigene Tabellen für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, ADHS, Autismus-Spektrum-Störung, Epilepsie und angeborenen Behinderungen. Die Schwerbehinderung kann ab GdB 50 ausgewiesen werden, bringt aber bei Kindern vor allem Nachteilsausgleiche für die Familie (Pflegegeld, Steuerfreibetrag, Kfz-Steuer-Befreiung). Unser Ratgeber zum Behinderungsausgleich bei Autismus zeigt dir konkret, welche Anträge sinnvoll sind.
GdB nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Wer nach einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit bleibende Schäden behält, hat Anspruch auf eine MdE-Rente (Minderung der Erwerbsfähigkeit) durch die gesetzliche Unfallversicherung. Die MdE wird in Prozent ausgedrückt (0 % bis 100 %) und ist nicht identisch mit dem GdB. Die Unfallversicherung erkennt die Folgen des Unfalls oder der Berufskrankheit als Verletztenrente an. Parallel zum GdB-Antrag beim Versorgungsamt kannst du MdE-Leistungen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft beantragen. Beide Verfahren sind unabhängig voneinander.
GdB bei Post-COVID und Long-COVID
Post-COVID-Betroffene haben seit 2023 einen klaren GdB-Anspruch, wenn die Symptome länger als sechs Monate andauern. Die AWMF-S3-Leitlinie (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) listet Post-COVID als eigenständiges Krankheitsbild und gibt Hinweise zur GdB-Bewertung. Typische Symptome: schwere Fatigue, Belastungsintoleranz (PEM), Konzentrationsstörungen, Geruchsverlust, Lungeneinschränkungen. Wer unter Post-COVID leidet, sollte Befunde von Post-COVID-Ambulanzen (Charité, Universitätsklinikum Jena) beilegen – sie haben die meiste Erfahrung mit der Dokumentation. Wir raten: Widerspruch einlegen, wenn das Versorgungsamt den Antrag ablehnt – die meisten Post-COVID-Anträge werden im ersten Anlauf abgelehnt, oft aus Unkenntnis der Leitlinie.
Drei Beispiele aus der Beratungspraxis
Echte Fälle, die uns aus der Sozialrechts-Beratung erreicht haben. Die Namen sind geändert, die Sachverhalte authentisch.
Fall 1: Sarah (34), Multiple Sklerose, GdB 50 abgelehnt
Sarah hat seit 2018 die Diagnose Multiple Sklerose. Sie beantragte einen GdB von 60, erhielt aber nur 40. Im Widerspruchsverfahren reichten wir ein neues neurologisches Gutachten ein, das die Sehnerv-Entzündung und die Fatigue-Symptomatik dokumentierte. Das Versorgungsamt korrigierte den GdB auf 50 und erkannte das Merkzeichen G zu. Sarah hat heute einen sicheren Arbeitsplatz, weil der besondere Kündigungsschutz greift.
Lektion: Im Widerspruchsverfahren zählen neue Befunde, die zum Erstantrag noch nicht vorlagen. Ohne das neue Gutachten wäre der GdB 40 geblieben.
Fall 2: Herr Yilmaz (52), Post-COVID, GdB 30
Herr Yilmaz leidet nach einer COVID-Infektion 2022 unter Long-COVID mit schwerer Erschöpfung, Konzentrationsstörungen und Belastungsintoleranz. Sein erster Antrag wurde mit „kein GdB“ abgelehnt, weil das Versorgungsamt ME/CFS nicht anerkannte. Wir legten Widerspruch ein und zitierten das Gutachten der Charité Fatigue-Ambulanz und die AWMF-S3-Leitlinie Post-COVID. Im Widerspruchsbescheid wurde der GdB auf 30 erhöht. Herr Yilmaz nutzt nun den Steuerfreibetrag und die Möglichkeit, eine Rehabilitation zu beantragen.
Lektion: Selbst wenn der GdB formal niedrig bleibt, öffnet er dir Wege, die dir sonst verschlossen bleiben. Widerspruch lohnt sich fast immer.
Fall 3: Familie Körner, Schulbegleitung für Tochter Lia (8, Autismus)
Lia besucht eine Grundschule. Die Eltern beantragten Eingliederungshilfe für eine Schulbegleitung. Der Träger lehnte ab: „Lia kommt ohne Schulbegleitung zurecht.“ Wir halfen beim Widerspruch und legten eine schulpsychologische Stellungnahme vor, die Lias Bedarf an Strukturierung und Krisenintervention dokumentierte. Im Verfahren wurde ein Vergleich vorgeschlagen: 25 Wochenstunden Schulbegleitung in den ersten drei Monaten, danach Überprüfung. Die Familie nimmt das Angebot an.
Lektion: Schulbegleitung wird oft zu Unrecht abgelehnt. Der Vergleich vor dem Sozialgericht ist ein guter Kompromiss, wenn die volle Stundenzahl unrealistisch erscheint.
Glossar: Wichtige Begriffe rund um Behinderung
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| ——— | ———– |
| **Antrag** | Schriftlicher oder elektronischer Wunsch, einen GdB oder eine Leistung zu erhalten |
| **Begutachtung** | Untersuchung durch den Ärztlichen Dienst zur Einschätzung der Funktionsbeeinträchtigung |
| **BMAS** | Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gibt die Versorgungsmedizinischen Grundsätze heraus |
| **Eingliederungshilfe** | Leistungen für Menschen mit Behinderung nach SGB IX Teil 2 |
| **GdB** | Grad der Behinderung, 20–100 in Zehner-Schritten |
| **Gleichstellung** | GdB 30 oder 40 mit Gleichstellungsbescheid, gleichgestellt mit Schwerbehinderten |
| **Integrationsamt** | Behörde, die den besonderen Kündigungsschutz überwacht |
| **Kündigungsschutz** | Schwerbehinderte brauchen vor jeder Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts |
| **Merkzeichen** | Buchstabe im Schwerbehindertenausweis, der konkrete Nachteilsausgleiche auslöst |
| **Nachteilsausgleich** | Vergünstigung oder Befreiung zur Kompensation behinderungsbedingter Nachteile |
| **Schwerbehinderung** | GdB ab 50, ausgewiesen durch Schwerbehindertenausweis |
| **SGB IX** | Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen |
| **Versorgungsamt** | Behörde, die den GdB feststellt und den Ausweis ausstellt |
| **Verschlimmerungsantrag** | Antrag auf Erhöhung des GdB bei Verschlechterung |
| **Widerspruch** | Formaler Rechtsbehelf gegen einen ablehnenden Bescheid, Frist 1 Monat |
Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange dauert die Bearbeitung eines GdB-Antrags?
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beim Versorgungsamt liegt zwischen drei und sechs Monaten. In Bundesländern mit hohem Antragsstau (Berlin, Hamburg) kann es bis zu zwölf Monate dauern. Du kannst nach drei Monaten Bearbeitungszeit eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht erwägen (§ 88 SGG).
Kann ich den GdB rückwirkend erhalten?
Ja, rückwirkend ab dem Antragsmonat – nicht ab dem Tag der Erkrankung. Wenn dein Antrag am 15. März eingeht und der Bescheid im Oktober kommt, bekommst du den GdB ab 1. März zuerkannt. Für Steuervorteile gilt das entsprechend.
Was passiert, wenn sich mein Gesundheitszustand verschlechtert?
Stelle einen Verschlimmerungsantrag (Änderungsantrag). Dafür brauchst du aktuelle Befunde, die die Verschlechterung dokumentieren. Die Wartezeit beginnt erneut, der neue Bescheid ersetzt den alten.
Bekomme ich den Schwerbehindertenausweis auch bei psychischen Erkrankungen?
Ja, psychische Erkrankungen werden gleich behandelt wie körperliche, sofern sie über sechs Monate andauern und die Teilhabe einschränken. Häufige Diagnosen mit anerkanntem GdB: Depression, PTBS, bipolare Störung, ADHS, Autismus, Borderline. Details haben wir im Ratgeber Behinderungsausgleich bei Autismus zusammengetragen.
Muss ich zum Begutachtungstermin erscheinen?
Ja, die Einladung zum Termin ist Pflicht (§ 62 SGB IX). Wenn du unentschuldigt fehlst, kann der Antrag abgelehnt werden. Eine Begleitperson darf dich begleiten – das empfehlen wir ausdrücklich, weil sie den Stress mindert und dir hilft, nichts zu vergessen.
Checkliste: Dein Antrag in 12 Schritten
Wenn du den GdB-Antrag selbst vorbereiten willst, hilft dir diese Checkliste. Druck sie dir aus oder speichere sie auf deinem Handy.
- Antragsformular der zuständigen Behörde besorgen (online oder vor Ort)
- Personalausweis oder Reisepass bereitlegen
- Meldebescheinigung beifügen (nicht älter als 3 Monate)
- Alle Diagnosen auflisten – chronologisch, mit Datum der Erstdiagnose
- Ärztliche Befunde sammeln – Hausarzt, Fachärzte, Krankenhaus, Reha
- Krankenhaus-Entlassungsberichte beifügen (Originale nicht nötig)
- Reha-Berichte und Kur-Berichte beilegen
- Medikamentenliste mit Dosierung und Indikation
- Pflegedokumentation der letzten 6 Monate (bei häuslicher Pflege)
- Selbstbeschreibung der Alltags-Einschränkungen (1–2 Seiten, sachlich)
- Bisherige Bescheide zum gleichen Thema (bei Folgeanträgen)
- Antrag per Einschreiben oder persönlich abgeben, Eingangsbestätigung verlangen
Was du NICHT tun solltest
- Keine Diagnosen auslassen – auch psychische Beschwerden, Allergien, Schlafstörungen
- Keine Befunde unterschlagen – das Versorgungsamt sieht deine Akte sowieso
- Keine Übertreibungen – wer sich schwerer darstellt als er ist, verliert Glaubwürdigkeit
- Keine Schwarzmalerei – wer nur die Schmerzen betont, vergisst die Ressourcen
- Keine Vergleiche mit Bekannten – das Versorgungsamt entscheidet nach Aktenlage
Behinderung und andere Sozialleistungen: Wechselwirkungen verstehen
Behinderung steht selten allein. Wer einen GdB hat, hat oft Anspruch auf mehrere Sozialleistungen gleichzeitig – die Kenntnis der Wechselwirkungen entscheidet, ob du wirklich bekommst, was dir zusteht.
Behinderung und Bürgergeld
GdB-Empfänger können Bürgergeld beziehen, wenn das eigene Einkommen nicht reicht. Wichtig: Der GdB-bedingte Steuerfreibetrag wird beim Bürgergeld nicht angerechnet, aber Pflegegeld und Pflegesachleistungen zählen teilweise als Einkommen. Beim Pflegegrad 4 und 5 bleibt das Pflegegeld anrechnungsfrei. Die Wechselwirkung zwischen GdB und Bürgergeld ist im Buergergeld-Pillar ausführlich erklärt.
Behinderung und Wohngeld
Wohngeld-Empfänger mit GdB 50 oder höher haben Anspruch auf einen erhöhten Freibetrag (4.500 € pro Jahr). Wer schwerbehindert ist und Pflegegrad 3 oder höher hat, kann Wohngeld und Bürgergeld nicht parallel beziehen, sondern muss wählen. Welche Variante mehr bringt, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Mitglieder kostenlos bei der Wahl der optimalen Kombination. Details: Wohngeld-Pillar.
Behinderung und Pflege
Wer einen GdB hat, hat nicht automatisch Pflegegrad. Beide Systeme sind getrennt: GdB nach SGB IX, Pflegegrad nach SGB XI. Trotzdem gibt es Wechselwirkungen: Bei Pflegegrad 3 oder höher kann eine Schwerbehinderung angenommen werden. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze enthalten außerdem Regeln zur Anerkennung von Behinderungen, die zu Pflegebedürftigkeit führen. Mehr im Pflege-Pillar.
Widerspruch bei allen Sozialleistungen
Egal ob GdB, Pflegegrad, Bürgergeld oder Wohngeld abgelehnt werden: Das Widerspruchsverfahren ist ähnlich. Frist 1 Monat, Akteneinsicht, schriftliche Begründung, dann entweder Klage oder Vergleich. Wir empfehlen: Wer einen Widerspruch in einem System gewinnt, sollte prüfen, ob die gleiche Begründung in einem anderen System hilft. Mehr zu Verfahren und Klage im Widerspruchs-Pillar.
Hinweis: Keine Rechtsberatung
Diese Seite dient deiner Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf deinen Fall zugeschnittene Einschätzung empfehlen wir eine Sozialrechts-Beratung – die Mitglieder-Beratung des Sozialrats Deutschland e.V. ist für Mitglieder kostenlos.
Zuletzt geprüft: 15.06.2026 · Autor: Salomo Swoboda · Quellen: SGB IX (gesetze-im-internet.de), Versorgungsmedizinische Grundsätze 2024 (BMAS), Sozialgesetzbuch (SGB) Teil 1 und 10
Ausblick: Was ändert sich 2027 für GdB und Schwerbehinderung?
Die Politik diskutiert mehrere Reformen, die das Schwerbehindertenrecht 2027 verändern könnten. Die Bundesregierung plant eine Anpassung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze an neue Krankheitsbilder (Long-COVID, ME/CFS, Klimakrise-Folgen). Außerdem soll die Bearbeitungsdauer bei Versorgungsämtern durch Digitalisierung verkürzt werden – von aktuell 6–9 Monaten auf 3–4 Monate. Die VdK-Forderung nach einer automatischen Feststellung der Schwerbehinderung bei Pflegegrad 4 und 5 ist noch nicht umgesetzt, wird aber weiter diskutiert.
Politische Forderungen des Sozialrats
Der Sozialrat Deutschland e.V. setzt sich für folgende Reformen ein:
- Beschleunigung der Antragsbearbeitung auf maximal 8 Wochen
- Automatische Anerkennung der Schwerbehinderung bei Pflegegrad 4 und 5
- Höhere Steuerfreibeträge zur Kompensation der Inflationsverluste
- Verbindliche Nachteilsausgleiche statt Ermessensleistungen
- Mehr Beteiligung der Betroffenen bei der Reform der Versorgungsmedizinischen Grundsätze
Zusammenfassung in 5 Kernsätzen
- Eine Behinderung im Sinne des Sozialrechts liegt vor, wenn die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben länger als sechs Monate eingeschränkt ist; der GdB wird in Zehner-Schritten von 20 bis 100 gemessen.
- Der Schwerbehindertenausweis bringt konkrete Nachteilsausgleiche: Kündigungsschutz ab GdB 50, 5 Tage Zusatzurlaub, Parkerleichterungen, Steuerfreibeträge zwischen 384 € und 2.840 €.
- Die Antragstellung läuft über das Versorgungsamt des Bundeslandes, mit ärztlichen Befunden, Selbstbeschreibung und ggf. Anhörung – die Bearbeitung dauert 3–12 Monate.
- Widerspruch bei Ablehnung oder zu niedrigem GdB ist innerhalb eines Monats möglich und führt in etwa der Hälfte der Fälle zu einer Korrektur.
- Die Eingliederungshilfe nach SGB IX ist einkommens- und vermögensunabhängig, wenn du erwerbstätig bist oder Rente beziehst – sie umfasst Hilfen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Bildung, Arbeit und Alltag.
