Das Budget für Arbeit ist wohl die beste Möglichkeit um Menschen, die eine anerkannte volle Erwerbsminderung haben, einen Arbeitsplatz zu verschaffen.
Vorteile: Budget für Arbeit
- Bis zu 75% Förderung der Lohnkosten (je nach Bundesland kleine Unterschiede). (§61 SGB 9)
- Zusätzliche pauschale Förderung für die Begleitung am Arbeitsplatz.
- Teilhabe am Arbeits-Leben für Menschen mit einer vollen Erwerbsminderung.
- Keine Gefährdung der vollen Erwerbsminderung, weil für die Dauer der Förderung Rückkehr-Recht in WfbM besteht. (§220 Absatz 3 SGB 9)
- Seit Sommer 2023 keine Begrenzung der Förder-Summen-Höhe.
- Keine fortschreitende Abstufung der Förderung. Förder-Höhe bleibt für den Bewilligungszeitraum konstant.
Voraussetzungen:
Budget für Arbeit
- Es muss ein Anspruch auf Aufnahme in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) bestehen. (§61 SGB 9)
- Anspruch auf Aufnahme in eine WfbM haben bis auf wenige Ausnahmen alle Menschen, die voll Erwerbsgemindert sind. (§58 Absatz 1 SGB 9)
- Eine volle Erwerbsminderungs-Rente ist keine Voraussetzung.
- Es muss eine Einstellungs-Absicht durch einen Arbeitgeber bestehen.
- Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein.
- Die Beschäftigung muss mindestens eine Wochenarbeitszeit 15 Stunden betragen.
- Nur in anerkannten Inklusionsbetrieben darf die Wochenarbeitszeit 12 Stunden betragen.
- Mindestens Mindestlohn und betriebsübliche Vergütung. Ansonsten keine Begrenzung des Stunden-Lohns.
Nachteile: Budget für Arbeit
- Keine Arbeitslosen-Versicherung, da man weiterhin voll Erwerbsgemindert ist. Damit ist die Arbeitsfähigkeit als Voraussetzung fürs ALG 1 nicht erfüllt. Darum zahlt man vom Brutto-Gehalt keine Arbeitslosen-Versicherung.
- Kein Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen wegen einer Diagnose.
- Förderung ist befristet auf 2 Jahre, aber mit der Möglichkeit, wiederholt verlängert zu werden.
- Kein automatischer Anspruch auf Fahrtkosten-Übernahme. Diese muss bei Kostenträgern gesondert beantragt werden.
Ablauf der Antragsstellung
- Der Arbeitgeber erstellt eine Einstellungsabsichts-Erklärung & einen noch nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag.
- Der Mensch mit Behinderung (also nicht der Arbeitgeber) stellt mit diesen Unterlagen einen Antrag auf Budget für Arbeit.
- Beim Antrag helfen der Soziale- / Begleitende-Dienst der WfbM und der Integrationsfachdienst.
- Der Antrag muss beim zuständigen Sozialamt (Teilhabefachdienst) gestellt werden.
- Voraussetzung für die Bewilligung ist eine rentenrechtliche Beratung beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
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