Prädiabetes 2026: ICD-10 R73.0 + Vorbeugung
Prädiabetes (ICD-10 R73.0) ist ein Vorstadium des Diabetes mellitus Typ 2, das durch erhöhte Nüchternglukose, gestörte Glukosetoleranz oder einen HbA1c-Wert zwischen 5,7 % und 6,4 % gekennzeichnet ist. Wer Prädiabetes hat, kann durch Lebensstil-Anpassungen das Risiko einer Diabetes-Erkrankung deutlich senken. In Deutschland haben schätzungsweise 7 Millionen Menschen einen Prädiabetes, ohne es zu wissen. Die Krankenkassen bezuschussen Präventionskurse nach § 20 SGB V, die Sie eigeninitiativ nutzen können.
Was ist Prädiabetes?
Prädiabetes bezeichnet einen Stoffwechselzustand, bei dem die Blutzuckerwerte oberhalb des Normalbereichs, aber unterhalb der diagnostischen Schwelle für Diabetes mellitus liegen. Er gilt als Vorzeichen, aber nicht als eigenständige Diagnose im engeren Sinne. Ärztinnen und Ärzte stellen ihn anhand dreier Werte fest: Nüchternblutzucker, HbA1c-Langzeitwert und oraler Glukosetoleranztest (oGTT).
Eine zentrale Quelle für die Diagnostik sind die Leitlinien der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG). Laut DDG liegt Prädiabetes vor, wenn einer der folgenden Grenzwerte erreicht, aber nicht überschritten ist:
- Nüchternglutzucker: 100 bis 125 mg/dl (5,6 bis 6,9 mmol/l)
- HbA1c: 5,7 % bis 6,4 % (39 bis 47 mmol/mol)
- 2-Stunden-Wert im oGTT: 140 bis 199 mg/dl (7,8 bis 11,0 mmol/l)
Wenn einer dieser Bereiche dauerhaft erhöht ist, steigt Ihr Risiko, innerhalb von drei bis fünf Jahren einen manifesten Diabetes Typ 2 zu entwickeln. Die gute Nachricht: Bei Prädiabetes haben Sie mehr Zeit für eine Umstellung als bei einem bereits bestehenden Diabetes. Sie können durch Ernährung, Bewegung und Gewichtsreduktion die Krankheitsentwicklung häufig stoppen oder um Jahre verzögern.
ICD-10 R73.0 — Die diagnostische Einordnung
Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) kodiert Prädiabetes unter dem Kürzel R73.0 als „Abnormer Glukosetoleranztest“. Diese Kodierung wird auf ärztlichen Befunden, Krankschreibungen und Abrechnungsunterlagen verwendet.
R73.0 vs. E11 (Diabetes Typ 2)
Der entscheidende Unterschied: R73.0 bezeichnet eine Vorstufe ohne diabetische Folgeerkrankungen. Erst wenn die Blutzuckerwerte dauerhaft die Grenzen eines manifesten Diabetes überschreiten, kommt der ICD-Code E11 (Diabetes mellitus, Typ 2) zur Anwendung. Bei Prädiabetes haben Sie deshalb noch keinen Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel wie Insulinpumpen oder kontinuierliche Glukosemessung (CGM). Diese Hilfsmittel fallen unter § 33 SGB V in Verbindung mit dem Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 21 und sind bei R73.0 in der Regel nicht erstattungsfähig.
Wann wird R73.0 ärztlich vergeben?
Ärztinnen und Ärzte vergeben R73.0 meist im Rahmen des Check-ups 35. Der Check-up 35 ist eine Vorsorgeuntersuchung der gesetzlichen Krankenkassen, den Versicherte ab 35 Jahre alle drei Jahre, ab 50 Jahre alle zwei Jahre wahrnehmen können. Im Labor wird neben den Blutfettwerten und dem Blutbild auch der Nüchternblutzucker bestimmt. Ergibt sich ein auffälliger Wert, folgen weitere Tests zur Bestätigung.
HbA1c — Was der Langzeitwert aussagt
Der HbA1c-Wert (Glykohämoglobin) zeigt, wie viel Glukose sich in den letzten acht bis zwölf Wochen an die roten Blutkörperchen gebunden hat. Er gilt als „Blutzuckergedächtnis“ und reagiert weniger auf kurzfristige Schwankungen als der Nüchternblutzucker.
HbA1c-Bereiche bei Prädiabetes
- Unter 5,7 % (39 mmol/mol): Normalbereich, kein Hinweis auf Prädiabetes.
- 5,7 % bis 6,4 % (39 bis 47 mmol/mol): Prädiabetes.
- Ab 6,5 % (48 mmol/mol): Hinweis auf manifesten Diabetes (Bestätigung durch Wiederholungsmessung nötig).
Grenzen des HbA1c
Der HbA1c-Wert kann durch bestimmte Erkrankungen verfälscht werden. Dazu gehören Eisenmangelanämie, chronische Niereninsuffizienz, Hämoglobinopathien und kürzlich zurückliegende Bluttransfusionen. In solchen Fällen empfiehlt die DDG die zusätzliche Bestimmung des Nüchternblutzuckers und des oGTT. Besprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, welcher Test für Sie am aussagekräftigsten ist.
§ 20 SGB V — Präventionsleistungen der Krankenkassen
Das Sozialgesetzbuch V regelt in § 20 die Präventionsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Krankenkasse sieht in der Satzung Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung) vor.
Was steht Ihnen zu?
Konkrete Leistungen umfassen:
- Bezuschussung von Bewegungskursen (z. B. Yoga, Pilates, Wirbelsäulengymnastik)
- Ernährungsberatung durch zertifizierte Fachkräfte
- Stressbewältigungskurse und Entspannungsverfahren
- Suchtprävention (Raucherentwöhnung, Alkoholreduktion)
- Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten
Die Zuschusshöhe variiert je nach Krankenkasse. In der Regel übernehmen die Kassen 80 bis 100 Prozent der Kurskosten, wenn der Anbieter zertifiziert ist (Qualitätssiegel „Deutscher Standard Prävention“ oder „Zentraler Prüfdienst Prävention“). Erkundigen Sie sich vor Kursbeginn bei Ihrer Krankenkasse, welche Angebote vor Ort anerkannt werden.
Präventionsempfehlung vom Arzt
Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt kann Ihnen eine schriftliche Präventionsempfehlung ausstellen. Diese enthält Hinweise zu passenden Kursen und wird von den meisten Krankenkassen als zusätzliche Voraussetzung für die Kostenübernahme anerkannt. Die Empfehlung ist formfrei und gilt in der Regel für ein halbes Jahr. Bringen Sie die Empfehlung zur Krankenkasse oder direkt zum Kursanbieter mit.
§ 27 SGB V — Krankenbehandlung bei diagnostiziertem Prädiabetes
Auch bei Prädiabetes haben Sie Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Damit haben Sie Anspruch auf ärztliche Beratung, Laboruntersuchungen und die Teilnahme an Disease-Management-Programmen (DMP), sofern die diagnostischen Kriterien für einen Diabetes Typ 2 erfüllt sind. Bei reinem Prädiabetes liegt die Schwelle für ein DMP noch nicht vor.
Wann wird Prädiabetes zur „Krankheit“?
Solange Ihre Blutzuckerwerte die Grenzen für manifesten Diabetes nicht überschreiten, stufen die Sozialgerichte Prädiabetes in der Regel nicht als behandlungsbedürftige Krankheit im Sinne des § 27 SGB V ein. Das bedeutet: Spezielle Diätprodukte, besondere Hilfsmittel oder kostenintensive Schulungen werden von den Krankenkassen häufig nicht übernommen. Die Kostenübernahme für ärztliche Beratung und Labordiagnostik im Rahmen des Check-ups 35 ist hingegen immer gewährleistet.
Ernährung bei Prädiabetes
Es gibt keine einheitliche „Prädiabetes-Diät“, die für alle Menschen gleichermaßen passt. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt eine ausgewogene Mischkost mit reichlich Gemüse, Hülsenfrüchten, Vollkornprodukten und gesunden Fetten. Entscheidend ist nicht eine einzelne Diätform, sondern eine langfristige Umstellung Ihrer Ernährungsgewohnheiten.
Wissenschaftlich belegt: Mediterrane Kost
Die PREDIMED-Studie (2013) und Folgeuntersuchungen haben gezeigt, dass eine mediterrane Ernährungsweise mit Olivenöl, Nüssen, Fisch, Gemüse und Obst das Diabetesrisiko um bis zu 30 Prozent senken kann. Die mediterrane Kost ist keine „Diät“ im klassischen Sinne, sondern ein dauerhaftes Ernährungsmuster.
Kohlenhydrate bewusst wählen
Achten Sie auf die Qualität der Kohlenhydrate. Vollkornprodukte, Hülsenfrüchte und Gemüse lassen den Blutzucker langsamer ansteigen als Weißbrot, Zucker und stark verarbeitete Snacks. Eine Ernährungsberatung nach § 20 SGB V hilft Ihnen, die für Sie passende Lebensmittelauswahl zu finden.
Bewegung bei Prädiabetes
Bewegung ist neben der Ernährung der wichtigste Baustein der Prävention. Schon 150 Minuten moderate Bewegung pro Woche (z. B. zügiges Spazierengehen, Radfahren, Schwimmen) können das Diabetesrisiko um 30 bis 50 Prozent senken. Das ist in Studien vielfach belegt, etwa in der finnischen Diabetes-Prevention-Studie (DPS).
Krafttraining ergänzt Ausdauer
Zusätzlich zum Ausdauertraining empfiehlt die DDG ein Krafttraining zwei- bis dreimal pro Woche. Muskelmasse verbessert die Insulinsensitivität und hilft, den Blutzucker nach Mahlzeiten schneller zu regulieren. Auch hier können Sie auf zertifizierte Präventionskurse Ihrer Krankenkasse zurückgreifen.
Gewichtsreduktion als Schlüssel
Schon eine moderate Gewichtsreduktion von 5 bis 7 Prozent des Körpergewichts (z. B. 5 kg bei 80 kg Körpergewicht) senkt das Diabetesrisiko erheblich. Die Diabetes-Prevention-Studie (DPS) aus Finnland hat diesen Effekt eindrucksvoll belegt. Bei Übergewicht (BMI 25 bis 29,9) und Adipositas (BMI ab 30) ist die Gewichtsabnahme der wirksamste Einzelfaktor. Der Sozialrat-Ratgeber Diabetes Typ 2 Ernährung Bewegung vertieft das Thema Ernährungsumstellung, der Ratgeber Adipositas Ernährungsberatung zeigt Wege zur professionellen Begleitung bei starkem Übergewicht.
Wie Sie vorgehen können
- Realistische Ziele setzen: 0,5 bis 1 kg pro Woche
- Kombination aus Ernährungsumstellung und Bewegung
- Professionelle Begleitung durch Ernährungsberatung, Hausarzt oder spezialisierte Schwerpunktpraxen
- Bei Adipositas (BMI ab 30) kann eine Adipositas-Therapie oder -Operation in Betracht kommen
Wann zum Arzt?
Suchen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt auf, wenn:
- Sie Übergewicht haben und älter als 35 Jahre sind (Check-up 35 steht Ihnen zu)
- Blutzuckerwerte in Selbstmessungen erhöht waren
- Sie Symptome wie vermehrten Durst, häufiges Wasserlassen, ungewollte Gewichtsabnahme oder anhaltende Müdigkeit bemerken
- In Ihrer Familie Diabetes Typ 2 gehäuft auftritt
- Sie in einer Risikogruppe sind (Schwangerschaftsdiabetes in der Vorgeschichte, PCOS, bestimmte Medikamente wie Kortison)
Der Diabetes Typ 2 Ernährung Bewegung-Ratgeber erklärt ergänzend, welche Ernährungsformen und Bewegungseinheiten wissenschaftlich belegt sind. Wer unter dauerhaft erhöhtem Blutzucker leidet, sollte den Beitrag Blutzucker messen Werte interpretieren lesen, um Messwerte korrekt einzuordnen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Prädiabetes und Diabetes Typ 2?
Prädiabetes (ICD-10 R73.0) bezeichnet erhöhte Blutzuckerwerte unterhalb der Diabetes-Schwelle. Diabetes Typ 2 (ICD-10 E11) liegt vor, wenn die diagnostischen Grenzwerte dauerhaft überschritten sind. Prädiabetes ist in vielen Fällen reversibel, Diabetes Typ 2 ist eine chronische Erkrankung.
Wie oft sollte ich meinen Blutzucker kontrollieren?
Bei diagnostiziertem Prädiabetes empfiehlt die DDG eine Kontrolle des HbA1c und des Nüchternblutzuckers alle 6 bis 12 Monate. Bei normalen Werten und ohne Risikofaktoren reicht der Check-up 35 alle 2 bis 3 Jahre.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Präventionskurse?
Ja, die Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V in der Regel zu 80 bis 100 Prozent. Voraussetzung ist, dass der Anbieter das Qualitätssiegel „Deutscher Standard Prävention“ trägt.
Kann Prädiabetes vollständig zurückgehen?
Ja, bei vielen Menschen normalisieren sich die Blutzuckerwerte durch Lebensstil-Anpassungen vollständig. Entscheidend ist eine dauerhafte Umstellung von Ernährung, Bewegung und Körpergewicht, nicht eine kurzfristige Diät.
Bekomme ich bei Prädiabetes einen Schwerbehindertenausweis?
Nein, Prädiabetes erfüllt in der Regel nicht die Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung nach § 152 SGB IX. Erst wenn ein manifester Diabetes Typ 2 mit Folgekomplikationen vorliegt, kann ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden.
Wird Prädiabetes im Mutterpass erfasst?
Bei Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes, ICD-10 O24) handelt es sich um eine eigenständige Diagnose. Ein vorbestehender Prädiabetes wird im Mutterpass gesondert dokumentiert, wenn er diagnostiziert wurde.
Wechselwirkungen mit anderen Stoffwechselerkrankungen
Prädiabetes tritt häufig zusammen mit anderen Stoffwechselstörungen auf. Dazu gehören:
- Adipositas: Etwa 80 Prozent der Menschen mit Prädiabetes sind übergewichtig oder adipös. Adipositas erhöht die Insulinresistenz und beschleunigt den Übergang zu manifestem Diabetes. Eine Adipositas-Ernährungsberatung nach § 20 SGB V kann parallel zur Prädiabetes-Vorbeugung sinnvoll sein.
- Fettstoffwechselstörungen (Dyslipidämie): Erhöhte Triglyceride und niedriges HDL-Cholesterin sind typische Begleiter eines Prädiabetes. Die Bestimmung der Blutfette gehört zum Standardprogramm des Check-ups 35.
- Bluthochdruck (arterielle Hypertonie): Häufig tritt Prädiabetes zusammen mit erhöhtem Blutdruck auf. Bluthochdruck und Prädiabetes verstärken gegenseitig das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
- Nicht-alkoholische Fettleber (NAFL): Eine Verfettung der Leber geht häufig mit Prädiabetes einher. Die Leber ist an der Blutzuckerregulation beteiligt; eine Fettleber verschlechtert die Insulinsensitivität.
Wenn mehrere dieser Risikofaktoren gleichzeitig vorliegen, sprechen Ärztinnen und Ärzte vom „metabolischen Syndrom“. In diesem Fall ist die konsequente Lebensstilumstellung besonders wichtig, um das Risiko für Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu senken.
Kinder und Jugendliche
Auch Kinder und Jugendliche können Prädiabetes entwickeln. Risikofaktoren sind Übergewicht, Bewegungsmangel und familiäre Vorbelastung. Der Anteil übergewichtiger Kinder in Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten gestiegen; parallel dazu beobachten Kinderärztinnen und -ärzte vermehrt Prädiabetes-Fälle bereits im Schulalter.
Was Eltern tun können
- Vorbildfunktion bei Ernährung und Bewegung
- Gemeinsame Mahlzeiten mit reichlich Gemüse und Vollkornprodukten
- Bildschirmzeit begrenzen, tägliche Bewegung fördern
- Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt (U10, U11, J1, J2) wahrnehmen
Kurse zur kindlichen Ernährungsbildung werden im Rahmen der Krankenkassen-Prävention nach § 20 SGB V teilweise bezuschusst. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach Familien-Angeboten.
Externe Quellen und weiterführende Informationen
- gesetze-im-internet.de, § 20 SGB V (Primärprävention)
- gesetze-im-internet.de, § 27 SGB V (Krankenbehandlung)
- Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), S3-Leitlinie „Therapie des Typ-2-Diabetes“
- Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), ICD-10-GM 2026
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Ernährung und Bewegung
Hinweis
Dieser Artikel informiert über Prädiabetes, ICD-10 R73.0 und die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 und § 27 SGB V. Er ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Stoffwechselsituation wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Sozialrat Deutschland e. V. berät Sie ergänzend zu sozialrechtlichen Fragen rund um Prävention, Hilfsmittel und Leistungsansprüche.
Stand: 10.07.2026.
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:
- § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
- § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
- § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
- § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.
Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

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