Pflegegrad-4 Kombinationsleistung beantragen Schritt fuer Schritt

Pflegegrad-4 Kombinationsleistung beantragen Schritt fuer Schritt

Dieser Beitrag dient der Information rund um das deutsche Sozialrecht. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt weder eine individuelle Beratung durch eine Beratungsstelle nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) noch die Vertretung durch eine zugelassene Rechtsanwaeltin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt. Stand der Informationen: 12.07.2026.

Inhalt

  1. Wann besteht ein Anspruch
  2. Voraussetzungen im Detail
  3. Antrag und Verfahrensablauf
  4. MD-Begutachtung in der Praxis
  5. Widerspruch und Klage bei Ablehnung
  6. Haeufige Fehler und Tipps
  7. Haeufig gestellte Fragen

Wann besteht ein Anspruch auf Kombinationsleistung bei Pflegegrad 4

Der Anspruch auf die Kombinationsleistung nach § 38 Satz 1 SGB XI setzt voraus, dass ein anerkannter Pflegegrad 4 vorliegt und der Pflegebeduerftige neben den Sachleistungen nach § 36 SGB XI anteilig Pflegegeld nach § 37 SGB XI in Anspruch nimmt. Die Pflegekasse bewilligt die Kombinationsleistung, sobald ein Bescheid nach § 15 SGB XI vorliegt und der Pflegebeduerftige die Sachleistung nicht vollstaendig ausschoepft.

§ 38 Satz 1 SGB XI (Verbatim-Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_11/__38.html): „Nimmt der Pflegebeduerftige die ihm nach § 36 Absatz 3 zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhaelt er daneben ein anteiliges Pflegegeld im Sinne des § 37. Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz vermindert, in dem der Pflegebeduerftige Sachleistungen in Anspruch genommen hat.“

Die Dynamisierung der Pflegeversicherungs-Leistungen ist in § 30 Abs. 1 SGB XI geregelt.

§ 30 Abs. 1 SGB XI (Verbatim-Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_11/__30.html): „Die im Vierten Kapitel dieses Buches benannten, ab 1. Januar 2024 geltenden Betraege fuer die Leistungen der Pflegeversicherung steigen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent und zum 1. Januar 2028 in Hoehe des kumulierten Anstiegs der Kerninflationsrate in den letzten drei Kalenderjahren, fuer die zum Zeitpunkt der Erhoehung die entsprechenden Daten vorliegen, nicht jedoch staerker als der Anstieg der Bruttolohn- und Gehaltssumme je abhaengig beschaeftigten Arbeitnehmer im selben Zeitraum.“

Leistungsbeträge Pflegegrad 4 — Berechnung der Kombinationsleistung

Bei Pflegegrad 4 gelten seit dem 1. Januar 2025 folgende Maximalbeträge (BAnz AT 12.12.2024 B7, BMG-Bekanntmachung vom 14.11.2024):

  • Sachleistung nach § 36 Abs. 3 Nr. 3 SGB XI: bis zu 1.859 Euro pro Monat (Verbatim-Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html).
  • Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 SGB XI: 800 Euro pro Monat (Verbatim-Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html).

§ 36 Abs. 3 Nr. 3 SGB XI (Verbatim-Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html): „fuer Pflegebeduerftige des Pflegegrades 4 Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 1 859 Euro“

§ 37 Abs. 1 Nr. 3 SGB XI (Verbatim-Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html): „800 Euro fuer Pflegebeduerftige des Pflegegrades 4“

Beispielrechnung Kombinationsleistung Pflegegrad 4: Werden 95 % der Sachleistung (95 % von 1.859 Euro = 1.766,05 Euro, aufgerundet 1.766 Euro) in Anspruch genommen, erhaelt der Pflegebeduerftige daneben ein anteiliges Pflegegeld von 5 % des vollen Pflegegeldes (5 % von 800 Euro = 40 Euro). Die Gesamtnutzung pro Monat betraegt damit rund 1.806 Euro Sachleistung plus 40 Euro Pflegegeld = 1.846 Euro. Wer nur 50 % Sachleistung in Anspruch nimmt, erhaelt 50 % von 800 Euro = 400 Euro anteiliges Pflegegeld. Die Berechnung folgt stets dem Vomhundertsatz-Mechanismus des § 38 Satz 1 SGB XI.

Antrag und Verfahrensablauf — Schritt fuer Schritt

Der Antrag auf Kombinationsleistung wird formlos oder mit dem Vordruck der Pflegekasse gestellt. Er enthaelt die Erklaerung, in welchem Verhaeltnis Sach- und Geldleistung kombiniert werden sollen. Die Pflegekasse prueft den Antrag, holt ggf. das MD-Gutachten ein und erteilt einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung (§ 36 SGB X). Eine Aenderung der Aufteilung kann jeweils zum Ersten eines Monats mit Wirkung fuer die Zukunft beantragt werden.

MD-Begutachtung in der Praxis

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgt nach dem NBA-Verfahren (Neues Begutachtungs-Assessment, § 15 SGB XI). Bei Pflegegrad 4 liegt eine schwere Beeintraechtigung der Selbststaendigkeit vor. Der MD prueft sechs Lebensbereiche (Mobilitaet, kognitive/kommunikative Faehigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens). Bei Pflegegrad 4 ergibt das NBA einen Punktewert zwischen 70,0 und 89,9.

Kombinationsleistung und Entlastungsbudget (Gemeinsamer Jahresbetrag)

Der Gemeinsame Jahresbetrag nach § 42a Abs. 1 SGB XI ist von der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI zu unterscheiden: Er betrifft ausschliesslich die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI).

§ 42a Abs. 1 SGB XI (Verbatim-Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42a.html): „Pflegebeduerftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege nach Massgabe des § 39 sowie Leistungen der Kurzzeitpflege nach Massgabe des § 42 in Hoehe eines Gesamtleistungsbetrages von insgesamt bis zu 3 539 Euro je Kalenderjahr (Gemeinsamer Jahresbetrag).“

Der Gemeinsame Jahresbetrag wird nicht anteilig gekuerzt, wenn gleichzeitig eine Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI in Anspruch genommen wird; beide Leistungen bestehen nebeneinander.

Widerspruch und Klage bei Ablehnung

Gegen einen ablehnenden Bescheid der Pflegekasse kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch nach § 84 SGG erhoben werden. Die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids (§ 36 SGB X) informiert ueber Frist und Form. Wird der Widerspruch zurueckgewiesen, ist die Klaage vor dem Sozialgericht (SG) am Wohnort der oder des Pflegebeduerftigen zulaessig.

Haeufige Fehler und Tipps

Typische Fehler: Verwechslung von Pflegegeld (100 % = 800 Euro) und anteiligem Pflegegeld (5 % von 800 = 40 Euro) bei der Aufteilung; falsche Berechnung des Vomhundertsatzes; Annahme, dass § 42a-Gemeinsamer Jahresbetrag durch die Kombinationsleistung gekuerzt wird; fehlende Anpassung der Aufteilung an veraenderte Pflegesituation. Tipps: Aenderung der Aufteilung Sach-/Geldleistung monatlich zum Ersten eines Monats beantragen; Belege ueber Sachleistungsbezug aufbewahren; bei MD-Begutachtung Vorbereitungsbogen mit Beispielen aus dem Alltag nutzen.

Haeufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das anteilige Pflegegeld bei Pflegegrad 4? Es betraegt 5 % des vollen Pflegegeldes von 800 Euro = 40 Euro, wenn 95 % der Sachleistung (1.859 Euro) in Anspruch genommen werden. Die genaue Hoehe haengt vom Vomhundertsatz der beanspruchten Sachleistung ab (§ 38 Satz 1 SGB XI).

Kann die Aufteilung monatlich geaendert werden? Ja, eine Aenderung ist jeweils zum Ersten eines Monats moeglich. Der Antrag sollte rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vorher) bei der Pflegekasse eingehen.

Wird das Pflegegeld bei vollstaendiger Sachleistung komplett gestrichen? Ja, bei 100 % Sachleistung wird kein anteiliges Pflegegeld gezahlt (§ 38 Satz 1 SGB XI).

Welche Paragraphen regeln die Kombinationsleistung? § 36 SGB XI (Sachleistung), § 37 SGB XI (Pflegegeld), § 38 SGB XI (Kombinationsleistung, Vomhundertsatz-Mechanik). Die Dynamisierung folgt § 30 Abs. 1 SGB XI.

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Quellen und weiterfuehrende Links

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Pruefvermerk: Dieser Beitrag wurde am 22.06.2026 fachlich-redaktionell aufbereitet. Paragraph-Zitate beziehen sich auf die bei gesetze-im-internet.de veroeffentlichte aktuelle Fassung. Rechtliche Aenderungen nach diesem Datum sind moeglich.

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  • § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
  • § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
  • § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
  • § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.

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