Persönliches Budget beantragen – Schritt-für-Schritt

Persönliches Budget beantragen – Schritt-für-Schritt

Kurzdefinition (Featured Snippet, 50 Wörter)

Persönliches Budget beantragen in 8 Schritten: (1) Bedarf dokumentieren, (2) EUTB-Beratung nach § 32 SGB IX nutzen, (3) zuständigen Träger nach § 14 SGB IX identifizieren, (4) formlosen Antrag stellen, (5) 2-Wochen-Zuständigkeitsprüfung abwarten, (6) ICF-Bedarfsfeststellung, (7) Zielvereinbarung nach § 29 Abs. 4 SGB IX, (8) monatliche Auszahlung.

1. Übersicht: 8 Schritte zum Persönlichen Budget

| Schritt | Was | Dauer |
|---------|-----|-------|
| 1 | Bedarf dokumentieren (Tagebuch) | 2-4 Wochen |
| 2 | EUTB-Beratung | 1-2 Wochen |
| 3 | Träger identifizieren | 1 Tag |
| 4 | Antrag stellen | 1 Tag |
| 5 | Zuständigkeitsprüfung abwarten | 2 Wochen |
| 6 | ICF-Bedarfsfeststellung | 3-5 Wochen |
| 7 | Zielvereinbarung | 2-4 Wochen |
| 8 | Bewilligung + Auszahlung | monatlich |

Gesamtdauer: ca. 3-6 Monate von Antragstellung bis zur ersten Auszahlung (realistischer Mittelwert; Untergrenze nur bei parallel laufender Bearbeitung und ohne Verzögerungen erreichbar).

2. Schritt 1: Bedarf dokumentieren (Wochen 1-4)

2.1 Bedarfs-Tagebuch führen

Führe 2-4 Wochen ein Tagebuch:

  • Welche Aktivitäten machst Du täglich? Wo stößt Du auf Probleme?
  • Welche Hilfe benötigst Du konkret?
  • Wie viele Stunden pro Woche?
  • Zu welchen Zeiten (Tageszeiten, Wochentage)?
  • Welche Anlässe (Arzt, Einkauf, Behörden, Freizeit, Arbeit)?

2.2 Vorlage Bedarfs-Tagebuch

| Datum | Tätigkeit | Problem | Benötigte Hilfe | Std. |
|-------|-----------|---------|------------------|------|
| Mo, 8-10 Uhr | Aufstehen, Anziehen | Kann mich nicht bücken | Assistenz beim Anziehen | 1 |
| Mo, 10-12 Uhr | Einkauf Supermarkt | Mobilität eingeschränkt | Begleitperson | 2 |
| ... | ... | ... | ... | ... |

2.3 Bedarfs-Schätzung in Euro

Auf Basis des Tagebuchs kannst Du grob kalkulieren:

| Aktivität | Std./Woche | Stundensatz | Monatsbetrag |
|-----------|------------|-------------|--------------|
| Mobilitätsassistenz | 8 | 55 € | 1.904 € |
| Haushaltsassistenz | 6 | 50 € | 1.300 € |
| Pflegeanteil | 14 | 50 € | 3.033 € |
| **Gesamt (4 Wochen)** | **28** | - | **6.237 €** |

3. Schritt 2: EUTB-Beratung (Wochen 2-3)

3.1 Was ist die EUTB?

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist nach § 32 SGB IX ein gesetzlicher Beratungsauftrag. Adressen bundesweit: teilhabeberatung.de.

3.2 Was EUTB-Beratung leistet

  • Bedarfsdokumentation: gemeinsam mit Dir.
  • Träger-Identifikation: prüft, welcher Träger zuständig ist.
  • Antragsformular: hilft beim Ausfüllen.
  • Träger-Gespräch: begleitest Du auf Wunsch.
  • Widerspruch: unterstützt bei Ablehnung.

3.3 Termin vereinbaren

EUTB-Termine sind kostenlos. Vereinbare telefonisch oder per E-Mail einen Erstberatungstermin (1-2 Stunden). Bringe das Bedarfs-Tagebuch mit.

4. Schritt 3: Zuständigen Träger identifizieren (Woche 3)

4.1 Die zentrale Norm

§ 29 Abs. 3 SGB IX: „ist der nach § 14 leistende Rehabilitationsträger für die Durchführung des Verfahrens zuständig.“

4.2 Wer ist leistender Träger?

| Bedarfsart | Träger |
|------------|--------|
| Eingliederungshilfe | Überörtlicher EGH-Träger |
| Medizinische Reha | Krankenkasse oder Rentenversicherung |
| Teilhabe am Arbeitsleben | Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung |
| Begleitende Hilfen | Integrationsamt |
| Pflegebudget | Pflegekasse |
| Unfallfolgen | BG / UK |

4.3 Mehrere Träger (§ 15 SGB IX)

Wenn mehrere Träger beteiligt sind:

  • Federführung durch den Träger, der zuerst Antrag erhält (§ 14 SGB IX).
  • Koordination nach § 15 SGB IX, ggf. Teilhabeplan nach § 19 SGB IX.
  • Erstattung zwischen Trägern nach § 102 SGB X.

5. Schritt 4: Antrag stellen (Woche 3-4)

5.1 Form

  • Schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail mit qualifizierter Signatur).
  • Online über das Träger-Portal (falls vorhanden).
  • Mündlich zur Niederschrift beim Träger.

5.2 Musterformulierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

>

hiermit beantrage ich, [Name, Geburtsdatum, Adresse], die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe in der Leistungsform des Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX.

>

Ich habe einen [kurze Bedarfsbeschreibung, z. B. „umfassenden Assistenzbedarf im Bereich Mobilität, Selbstversorgung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“]. Mein Bedarf ist nach § 118 SGB IX ICF-basiert dokumentiert (siehe Anlage Bedarfs-Tagebuch).

>

Ich bitte um Prüfung der Zuständigkeit nach § 14 Abs. 1 SGB IX und um Weiterleitung an den zuständigen Träger, falls Du nicht zuständig sein solltest. Bitte informiere mich über jeden Verfahrensschritt.

>

Als Anlagen füge ich bei:

– Bedarfs-Tagebuch (Zeitraum …)

– Ärztliche Befunde

– Schwerbehindertenausweis (Kopie)

– Pflegegrad-Bescheid (Kopie)

>

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]

5.3 Anlagen

  • Bedarfs-Tagebuch
  • Ärztliche Befunde / Diagnosen
  • Reha-Berichte (frühere)
  • Schwerbehindertenausweis (Kopie)
  • Pflegegrad-Bescheid (Kopie)
  • Ggf. ICF-Bedarfsfeststellung
  • Ggf. Vollmacht / Betreuer-Bestellungsurkunde

5.4 Versand

  • Per Einschreiben mit Rückschein (Empfangsnachweis).
  • Oder per Fax mit Sendeprotokoll.
  • Oder persönliche Abgabe mit Eingangsstempel.

Hebe eine Kopie des Antrags und den Empfangsnachweis sicher auf.

6. Schritt 5: Zuständigkeitsprüfung abwarten (Woche 4-6)

6.1 Die 2-Wochen-Frist

§ 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX: „stellt der Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages bei ihm fest, ob er … zuständig ist.“

6.2 Was passiert bei Zuständigkeit?

  • Träger informiert Dich über Zuständigkeit.
  • Geht weiter zu Schritt 6 (Bedarfsfeststellung).

6.3 Was passiert bei Nicht-Zuständigkeit?

  • Träger leitet Antrag unverzüglich an zuständigen Träger weiter (§ 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX).
  • Träger informiert Dich über Weiterleitung.
  • Neuer Träger setzt Verfahren fort.

6.4 Was tun bei Fristüberschreitung?

  • Schriftlich nachfragen (mit Verweis auf § 14 Abs. 1 SGB IX).
  • Bei Untätigkeit nach 6 Monaten: Untätigkeitsklage nach § 88 SGG.

7. Schritt 6: ICF-Bedarfsfeststellung (Wochen 6-12)

7.1 Was ist ICF?

Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO ist die Grundlage für die Bedarfsfeststellung nach § 13 SGB IX (allgemein) und § 118 SGB IX (EGH-spezifisch).

7.2 Die 9 Lebensbereiche nach § 118 SGB IX

1. Lernen und Wissensanwendung

2. Allgemeine Aufgaben und Anforderungen

3. Kommunikation

4. Mobilität

5. Selbstversorgung

6. Häusliches Leben

7. Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen

8. Bedeutende Lebensbereiche

9. Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben

7.3 Verlauf der Bedarfsfeststellung

1. Aktenanalyse: Träger sichtet bisherige Diagnosen, Reha-Berichte.

2. Ggf. Gutachten: bei medizinischer Unklarheit nach § 17 SGB IX (3 Sachverständige, 2-Wochen-Gutachten-Frist).

3. Persönliches Gespräch / Begutachtung: Hausbesuch oder im Amt.

4. ICF-Dokumentation: Bedarfsfeststellungs-Bericht.

7.4 Fristen

  • Ohne Gutachten: 3 Wochen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IX).
  • Mit Gutachten: 2 Wochen nach Vorliegen des Gutachtens (§ 14 Abs. 2 Satz 3 SGB IX); das Gutachten selbst wird innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung erstellt (§ 17 Abs. 2 SGB IX), so dass die Gesamtdauer rechnerisch ca. 3-5 Wochen ab Antragseingang beträgt (je nach Überlappung der Verfahren).

7.5 Mitwirkungspflicht

Du bist verpflichtet, an der Bedarfsfeststellung mitzuwirken (§ 60 SGB I). Dazu gehören:

  • Persönliches Erscheinen zu Terminen.
  • Vorlage von Befunden.
  • Ggf. Zustimmung zu ärztlichen Untersuchungen.

8. Schritt 7: Zielvereinbarung (Wochen 10-14)

8.1 Was ist die Zielvereinbarung?

§ 29 Abs. 4 SGB IX: „Der Leistungsträger … und die Leistungsberechtigten schließen zur Umsetzung des Persönlichen Budgets eine Zielvereinbarung ab.“

8.2 Mindestinhalte

1. Förder- und Leistungsziele: Was soll erreicht werden?

2. Nachweispflichten: Wie wird Bedarfsdeckung belegt?

3. Qualitätssicherung: Welche Standards gelten?

4. Höhe der Teil- und des Gesamtbudgets: Konkrete Euro-Beträge.

8.3 Schriftform

Die Zielvereinbarung wird formfrei abgeschlossen (§ 29 Abs. 4 Satz 1 SGB IX) (§ 29 Abs. 4 Satz 1 SGB IX).

8.4 Kündigungsregelung

Beide Seiten können aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen (§ 29 Abs. 4 Satz 4 SGB IX).

8.5 Tipps zur Vorbereitung

  • Bringe einen Entwurf mit.
  • Überlege Dir konkrete Ziele mit messbaren Indikatoren.
  • Halte Nachweis-Konzepte bereit.
  • Lasse Dich vor Unterzeichnung beraten (EUTB, Anwalt).

9. Schritt 8: Bewilligung und Auszahlung (Wochen 12-16)

9.1 Bewilligungsbescheid

Du erhältst einen Verwaltungsakt nach § 31 SGB X mit:

  • Bewilligungshöhe (in Euro monatlich).
  • Bewilligungszeitraum.
  • Auflagen und Nebenbestimmungen.
  • Rechtsbehelfsbelehrung.

9.2 Erste Auszahlung

  • Rückwirkend ab Antragseingang, wenn Bedarf ab da bestand.
  • Monatlich auf Dein Konto (§ 29 Abs. 2 Satz 1 SGB IX).

9.3 Verwendungsnachweise

Je nach Zielvereinbarung:

  • Stundenzettel der Assistenzpersonen.
  • Quittungen für Sachkosten.
  • Rechnungen von Dienstleistern.
  • Kontoauszüge.

10. Checkliste Antragsverfahren

  • [ ] Bedarfs-Tagebuch 2-4 Wochen geführt
  • [ ] EUTB-Beratung in Anspruch genommen
  • [ ] Zuständigen Träger identifiziert
  • [ ] Formlosen Antrag gestellt (Einschreiben / Fax / Online)
  • [ ] Empfangsbestätigung erhalten
  • [ ] 2-Wochen-Zuständigkeitsantwort abgewartet
  • [ ] An ICF-Bedarfsfeststellung mitgewirkt
  • [ ] Ggf. Begutachtung wahrgenommen
  • [ ] Bewilligungsbescheid + Zielvereinbarung geprüft (anwaltliche Rücksprache?)
  • [ ] Verwendungsnachweis-System eingerichtet

11. Häufige Fehler

11.1 Antrag an falschen Träger

  • Folge: Weiterleitung, Verzögerung von 2-4 Wochen.
  • Vermeidung: § 14 SGB IX beachten.

11.2 Bedarf nicht dokumentiert

  • Folge: Träger kann Bedarf nicht feststellen, ggf. Ablehnung.
  • Vermeidung: §§ 13, 118 SGB IX nutzen, ICF-Tagebuch führen.

11.3 Zielvereinbarung unvorbereitet unterschrieben

  • Folge: Schlechte Konditionen, später schwer korrigierbar.
  • Vermeidung: EUTB-Beratung oder anwaltliche Hilfe.

11.4 Widerspruchsfrist versäumt

  • Folge: Rechtsschutz verloren.
  • Vermeidung: § 84 SGG Frist 1 Monat notieren.

§ 11a Abs. 3 SGB II (Zweckgebundenheits-Klausel): „Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, sind nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Leistungen nach diesem Buch im Einzelfall demselben Zweck dienen.“ — gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11a.html (verbatim, 2026-07-03)

12. Externe Quellen

13. Haftungsausschluss (RDG § 3 Disclaimer)

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zum Antragsverfahren wende Dich bitte an eine zugelassene Beratungsstelle (EUTB, Sozialverband VdK, SoVD, Verbraucherzentrale) oder einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht. Stand: 23.06.2026.

Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:

  • § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
  • § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald diese eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
  • § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
  • § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.

Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Deines Einzelfalls wende Dich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

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