Slug: persoenliches-budget-antrag-beantragung
Sub-Block: A2 (Antrag)
Pflicht-Norm: §§ 14, 15, 29 SGB IX
Hauptkeyword: Persönliches Budget Antrag Schritt-für-Schritt
Meta-Title (≤60c): Persönliches Budget beantragen – Schritt-für-Schritt
Meta-Description (≤160c): Schritt-für-Schritt-Anleitung: Persönliches Budget beantragen nach § 29 SGB IX. Zuständiger Träger nach § 14 SGB IX, Fristen, Zielvereinbarung. Jetzt starten.
Datum: 2026-06-23
Autor: Salomo (socialrat.org)
Status: Entwurf (Draft)
Lesedauer: ca. 9 Minuten
Wortzahl: ~1.550
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Kurzdefinition (Featured Snippet, 50 Wörter)
Persönliches Budget beantragen in 8 Schritten: (1) Bedarf dokumentieren, (2) EUTB-Beratung nach § 32 SGB IX nutzen, (3) zuständigen Träger nach § 14 SGB IX identifizieren, (4) formlosen Antrag stellen, (5) 2-Wochen-Zuständigkeitsprüfung abwarten, (6) ICF-Bedarfsfeststellung, (7) Zielvereinbarung nach § 29 Abs. 4 SGB IX, (8) monatliche Auszahlung.
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1. Übersicht: 8 Schritte zum Persönlichen Budget
| Schritt | Was | Dauer |
|---------|-----|-------|
| 1 | Bedarf dokumentieren (Tagebuch) | 2-4 Wochen |
| 2 | EUTB-Beratung | 1-2 Wochen |
| 3 | Träger identifizieren | 1 Tag |
| 4 | Antrag stellen | 1 Tag |
| 5 | Zuständigkeitsprüfung abwarten | 2 Wochen |
| 6 | ICF-Bedarfsfeststellung | 3-5 Wochen |
| 7 | Zielvereinbarung | 2-4 Wochen |
| 8 | Bewilligung + Auszahlung | monatlich |
Gesamtdauer: ca. 3-6 Monate von Antragstellung bis zur ersten Auszahlung (realistischer Mittelwert; Untergrenze nur bei parallel laufender Bearbeitung und ohne Verzögerungen erreichbar).
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2. Schritt 1: Bedarf dokumentieren (Wochen 1-4)
2.1 Bedarfs-Tagebuch führen
Führen Sie 2-4 Wochen ein Tagebuch:
- Welche Aktivitäten machen Sie täglich? Wo stoßen Sie auf Probleme?
- Welche Hilfe benötigen Sie konkret?
- Wie viele Stunden pro Woche?
- Zu welchen Zeiten (Tageszeiten, Wochentage)?
- Welche Anlässe (Arzt, Einkauf, Behörden, Freizeit, Arbeit)?
2.2 Vorlage Bedarfs-Tagebuch
| Datum | Tätigkeit | Problem | Benötigte Hilfe | Std. |
|-------|-----------|---------|------------------|------|
| Mo, 8-10 Uhr | Aufstehen, Anziehen | Kann mich nicht bücken | Assistenz beim Anziehen | 1 |
| Mo, 10-12 Uhr | Einkauf Supermarkt | Mobilität eingeschränkt | Begleitperson | 2 |
| ... | ... | ... | ... | ... |
2.3 Bedarfs-Schätzung in Euro
Auf Basis des Tagebuchs können Sie grob kalkulieren:
| Aktivität | Std./Woche | Stundensatz | Monatsbetrag |
|-----------|------------|-------------|--------------|
| Mobilitätsassistenz | 8 | 55 € | 1.904 € |
| Haushaltsassistenz | 6 | 50 € | 1.300 € |
| Pflegeanteil | 14 | 50 € | 3.033 € |
| **Gesamt (4 Wochen)** | **28** | - | **6.237 €** |
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3. Schritt 2: EUTB-Beratung (Wochen 2-3)
3.1 Was ist die EUTB?
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist nach § 32 SGB IX ein gesetzlicher Beratungsauftrag. Adressen bundesweit: teilhabeberatung.de.
3.2 Was EUTB-Beratung leistet
- Bedarfsdokumentation: gemeinsam mit Ihnen.
- Träger-Identifikation: prüft, welcher Träger zuständig ist.
- Antragsformular: hilft beim Ausfüllen.
- Träger-Gespräch: begleitet Sie auf Wunsch.
- Widerspruch: unterstützt bei Ablehnung.
3.3 Termin vereinbaren
EUTB-Termine sind kostenlos. Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Erstberatungstermin (1-2 Stunden). Bringen Sie das Bedarfs-Tagebuch mit.
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4. Schritt 3: Zuständigen Träger identifizieren (Woche 3)
4.1 Die zentrale Norm
§ 29 Abs. 3 SGB IX: „ist der nach § 14 leistende Rehabilitationsträger für die Durchführung des Verfahrens zuständig.“
4.2 Wer ist leistender Träger?
| Bedarfsart | Träger |
|------------|--------|
| Eingliederungshilfe | Überörtlicher EGH-Träger |
| Medizinische Reha | Krankenkasse oder Rentenversicherung |
| Teilhabe am Arbeitsleben | Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung |
| Begleitende Hilfen | Integrationsamt |
| Pflegebudget | Pflegekasse |
| Unfallfolgen | BG / UK |
4.3 Mehrere Träger (§ 15 SGB IX)
Wenn mehrere Träger beteiligt sind:
- Federführung durch den Träger, der zuerst Antrag erhält (§ 14 SGB IX).
- Koordination nach § 15 SGB IX, ggf. Teilhabeplan nach § 19 SGB IX.
- Erstattung zwischen Trägern nach § 102 SGB X.
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5. Schritt 4: Antrag stellen (Woche 3-4)
5.1 Form
- Schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail mit qualifizierter Signatur).
- Online über das Träger-Portal (falls vorhanden).
- Mündlich zur Niederschrift beim Träger.
5.2 Musterformulierung
Sehr geehrte Damen und Herren,
>
hiermit beantrage ich, [Name, Geburtsdatum, Adresse], die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe in der Leistungsform des Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX.
>
Ich habe einen [kurze Bedarfsbeschreibung, z. B. „umfassenden Assistenzbedarf im Bereich Mobilität, Selbstversorgung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“]. Mein Bedarf ist nach § 118 SGB IX ICF-basiert dokumentiert (siehe Anlage Bedarfs-Tagebuch).
>
Ich bitte um Prüfung der Zuständigkeit nach § 14 Abs. 1 SGB IX und um Weiterleitung an den zuständigen Träger, falls Sie nicht zuständig sein sollten. Bitte informieren Sie mich über jeden Verfahrensschritt.
>
Als Anlagen füge ich bei:
– Bedarfs-Tagebuch (Zeitraum …)
– Ärztliche Befunde
– Schwerbehindertenausweis (Kopie)
– Pflegegrad-Bescheid (Kopie)
>
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
5.3 Anlagen
- Bedarfs-Tagebuch
- Ärztliche Befunde / Diagnosen
- Reha-Berichte (frühere)
- Schwerbehindertenausweis (Kopie)
- Pflegegrad-Bescheid (Kopie)
- Ggf. ICF-Bedarfsfeststellung
- Ggf. Vollmacht / Betreuer-Bestellungsurkunde
5.4 Versand
- Per Einschreiben mit Rückschein (Empfangsnachweis).
- Oder per Fax mit Sendeprotokoll.
- Oder persönliche Abgabe mit Eingangsstempel.
Heben Sie eine Kopie des Antrags und den Empfangsnachweis sicher auf.
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6. Schritt 5: Zuständigkeitsprüfung abwarten (Woche 4-6)
6.1 Die 2-Wochen-Frist
§ 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX: „stellt der Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages bei ihm fest, ob er … zuständig ist.“
6.2 Was passiert bei Zuständigkeit?
- Träger informiert Sie über Zuständigkeit.
- Geht weiter zu Schritt 6 (Bedarfsfeststellung).
6.3 Was passiert bei Nicht-Zuständigkeit?
- Träger leitet Antrag unverzüglich an zuständigen Träger weiter (§ 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX).
- Träger informiert Sie über Weiterleitung.
- Neuer Träger setzt Verfahren fort.
6.4 Was tun bei Fristüberschreitung?
- Schriftlich nachfragen (mit Verweis auf § 14 Abs. 1 SGB IX).
- Bei Untätigkeit nach 6 Monaten: Untätigkeitsklage nach § 88 SGG.
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7. Schritt 6: ICF-Bedarfsfeststellung (Wochen 6-12)
7.1 Was ist ICF?
Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO ist die Grundlage für die Bedarfsfeststellung nach § 13 SGB IX (allgemein) und § 118 SGB IX (EGH-spezifisch).
7.2 Die 9 Lebensbereiche nach § 118 SGB IX
1. Lernen und Wissensanwendung
2. Allgemeine Aufgaben und Anforderungen
3. Kommunikation
4. Mobilität
5. Selbstversorgung
6. Häusliches Leben
7. Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen
8. Bedeutende Lebensbereiche
9. Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben
7.3 Verlauf der Bedarfsfeststellung
1. Aktenanalyse: Träger sichtet bisherige Diagnosen, Reha-Berichte.
2. Ggf. Gutachten: bei medizinischer Unklarheit nach § 17 SGB IX (3 Sachverständige, 2-Wochen-Gutachten-Frist).
3. Persönliches Gespräch / Begutachtung: Hausbesuch oder im Amt.
4. ICF-Dokumentation: Bedarfsfeststellungs-Bericht.
7.4 Fristen
- Ohne Gutachten: 3 Wochen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IX).
- Mit Gutachten: 2 Wochen nach Vorliegen des Gutachtens (§ 14 Abs. 2 Satz 3 SGB IX); das Gutachten selbst wird innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung erstellt (§ 17 Abs. 2 SGB IX), so dass die Gesamtdauer rechnerisch ca. 3-5 Wochen ab Antragseingang beträgt (je nach Überlappung der Verfahren).
7.5 Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, an der Bedarfsfeststellung mitzuwirken (§ 60 SGB I). Dazu gehören:
- Persönliches Erscheinen zu Terminen.
- Vorlage von Befunden.
- Ggf. Zustimmung zu ärztlichen Untersuchungen.
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8. Schritt 7: Zielvereinbarung (Wochen 10-14)
8.1 Was ist die Zielvereinbarung?
§ 29 Abs. 4 SGB IX: „Der Leistungsträger … und die Leistungsberechtigten schließen zur Umsetzung des Persönlichen Budgets eine Zielvereinbarung ab.“
8.2 Mindestinhalte
1. Förder- und Leistungsziele: Was soll erreicht werden?
2. Nachweispflichten: Wie wird Bedarfsdeckung belegt?
3. Qualitätssicherung: Welche Standards gelten?
4. Höhe der Teil- und des Gesamtbudgets: Konkrete Euro-Beträge.
8.3 Schriftform
Die Zielvereinbarung wird formfrei abgeschlossen (§ 29 Abs. 4 Satz 1 SGB IX) (§ 29 Abs. 4 Satz 1 SGB IX).
8.4 Kündigungsregelung
Beide Seiten können aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen (§ 29 Abs. 4 Satz 4 SGB IX).
8.5 Tipps zur Vorbereitung
- Bringen Sie einen Entwurf mit.
- Überlegen Sie konkrete Ziele mit messbaren Indikatoren.
- Halten Sie Nachweis-Konzepte bereit.
- Lassen Sie sich vor Unterzeichnung beraten (EUTB, Anwalt).
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9. Schritt 8: Bewilligung und Auszahlung (Wochen 12-16)
9.1 Bewilligungsbescheid
Sie erhalten einen Verwaltungsakt nach § 31 SGB X mit:
- Bewilligungshöhe (in Euro monatlich).
- Bewilligungszeitraum.
- Auflagen und Nebenbestimmungen.
- Rechtsbehelfsbelehrung.
9.2 Erste Auszahlung
- Rückwirkend ab Antragseingang, wenn Bedarf ab da bestand.
- Monatlich auf Ihr Konto (§ 29 Abs. 2 Satz 1 SGB IX).
9.3 Verwendungsnachweise
Je nach Zielvereinbarung:
- Stundenzettel der Assistenzpersonen.
- Quittungen für Sachkosten.
- Rechnungen von Dienstleistern.
- Kontoauszüge.
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10. Checkliste Antragsverfahren
- [ ] Bedarfs-Tagebuch 2-4 Wochen geführt
- [ ] EUTB-Beratung in Anspruch genommen
- [ ] Zuständigen Träger identifiziert
- [ ] Formlosen Antrag gestellt (Einschreiben / Fax / Online)
- [ ] Empfangsbestätigung erhalten
- [ ] 2-Wochen-Zuständigkeitsantwort abgewartet
- [ ] An ICF-Bedarfsfeststellung mitgewirkt
- [ ] Ggf. Begutachtung wahrgenommen
- [ ] Bewilligungsbescheid + Zielvereinbarung geprüft (anwaltliche Rücksprache?)
- [ ] Verwendungsnachweis-System eingerichtet
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11. Häufige Fehler
11.1 Antrag an falschen Träger
- Folge: Weiterleitung, Verzögerung von 2-4 Wochen.
- Vermeidung: § 14 SGB IX beachten.
11.2 Bedarf nicht dokumentiert
- Folge: Träger kann Bedarf nicht feststellen, ggf. Ablehnung.
- Vermeidung: §§ 13, 118 SGB IX nutzen, ICF-Tagebuch führen.
11.3 Zielvereinbarung unvorbereitet unterschrieben
- Folge: Schlechte Konditionen, später schwer korrigierbar.
- Vermeidung: EUTB-Beratung oder anwaltliche Hilfe.
11.4 Widerspruchsfrist versäumt
- Folge: Rechtsschutz verloren.
- Vermeidung: § 84 SGG Frist 1 Monat notieren.
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12. Externe Quellen
- § 29 SGB IX auf gesetze-im-internet.de
- § 14 SGB IX auf gesetze-im-internet.de — leistender Träger
- § 15 SGB IX auf gesetze-im-internet.de — Mehrheit von Trägern
- § 17 SGB IX auf gesetze-im-internet.de — Begutachtung
- § 32 SGB IX auf gesetze-im-internet.de — EUTB
- § 60 SGB I auf gesetze-im-internet.de — Mitwirkungspflichten
- § 102 SGB X auf gesetze-im-internet.de — Erstattung
- § 84 SGG auf gesetze-im-internet.de — Widerspruchsfrist
- § 88 SGG auf gesetze-im-internet.de — Untätigkeitsklage
- EUTB-Verbund bundesweit
- BMAS — BTHG
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13. Haftungsausschluss (RDG § 3 Disclaimer)
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Beratungsstelle (EUTB, Sozialverband VdK, SoVD, Verbraucherzentrale) oder einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht. Stand: 23.06.2026.

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