Persönliches Budget 2026: § 29 SGB IX Definition, Ziele und Selbstbestimmung

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung. Informationen, keine Beratung im Einzelfall.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

**Stand:** 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Das Persönliche Budget ist eine Kernleistung des Bundesteilhabegesetzes. Es soll behinderten Menschen mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Der Beitrag erklärt Definition und Ziele.

Definition nach § 29 SGB IX

Nach § 29 Abs. 1 SGB IX sind Leistungen zur Teilhabe auf Antrag als Persönliches Budget zu erbringen. Persönliches Budget bedeutet, dass du als Mensch mit Behinderung einen Geldbetrag erhältst, mit dem du die Leistungen selbst organisierst — statt Sach- oder Dienstleistungen vom Träger.

Ziele des Persönlichen Budgets

Das Persönliche Budget verfolgt mehrere Ziele: Selbstbestimmung über Art und Zeit der Hilfeleistung, Wahlfreiheit zwischen Sach- und Geldleistung, eigenständige Organisation der Assistenz, Stärkung der Eigenverantwortung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Abgrenzung zu anderen Leistungen

Das Persönliche Budget unterscheidet sich von Sachleistungen (Pflegedienst kommt zum Beispiel nach Hause) und von der Kostenerstattung. Es ist eine besondere Form der Geldleistung, die die Steuerung durch den Betroffenen ermöglicht.

Voraussetzungen

  • Antragsteller hat Anspruch auf Teilhabeleistungen nach SGB IX oder anderen Sozialgesetzen.
  • Antrag auf Persönliches Budget wird gestellt.
  • Zielvereinbarung mit dem Träger wird unterzeichnet.
  • Budget-Höhe wird bemessen.

Budget-Höhe — wie wird sie berechnet?

Die Höhe des Budgets entspricht nach § 29 Abs. 1 SGB IX dem Wert der sonst zu erbringenden Sachleistungen. Faktoren: Pflegegrad, festgestellte Behinderung, bisherige Sachleistungskosten, Hilfeplan.

Selbstbestimmung — praktische Bedeutung

In der Praxis bedeutet Selbstbestimmung: Wahl des Assistenz-Anbieters, freie Zeiteinteilung der Hilfe, eigene Organisation der Therapie, freie Wahl der Wohnform (sofern nicht pflegebedingt). Das Budget kann auch für Angehörige (im Rahmen der Pflege) genutzt werden.

Musterformulierung — Persönliches Budget Definition anfragen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich interessiere mich für ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX. Bitte senden Sie mir:

  1. Informationen zu Voraussetzungen und Höhe
  2. Eine Beschreibung des Antragsverfahrens
  3. Eine Beratungsstelle in meiner Nähe

Mit freundlichen Grüßen [NAME]

FAQ

Was ist das Persönliche Budget?

Eine Geldleistung anstelle von Sach- oder Dienstleistungen.

Welche Ziele hat es?

Selbstbestimmung, Wahlfreiheit, eigene Assistenz.

Wer kann es beantragen?

Menschen mit Behinderung mit Anspruch auf Teilhabeleistungen.

Wie hoch ist das Budget?

So viel wie die Sachleistung gekostet hätte.

Wer hilft beim Antrag?

Servicestellen für Rehabilitation.

Quellen

Amtliche Gesetze

  • [§ 29 SGB IX — Persönliches Budget](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__29.html)
  • [§ 84 SGG — Widerspruchsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html)
  • [§ 14 SGB IX — Koordination der Träger](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__14.html)

Weiterführende Beiträge

  • [Widerspruch Wohngeld 2026](/wohngeld-2026-leitfaden/)
  • [Bürgergeld Freibetrag Einkommen](/buergergeld-freibetrag-einkommen-2026-2/)

Bildkonzept

  • **Beitragsbild:** Symbolbild: Person mit selbstgewählter Assistenz im Alltag; Alt-Text „Symbolbild: Person mit selbstgewählter Assistenz im Alltag“.
  • **Weiteres Bild:** Diagramm „Definition → Ziele → Voraussetzungen → Budget-Höhe → Selbstbestimmung“.

Metadaten

  • **Title-Tag:** Persönliches Budget 2026: § 29 SGB IX Definition, Ziele und | Sozialrat
  • **Meta-Description:** Das Persönliche Budget ist eine Kernleistung des Bundesteilhabegesetzes. Es soll behinderten Menschen mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Der Beitrag erklärt Def
  • **Slug:** `persoenliches budget 2026 § 29 sgb ix definition, ziele und selbstbestimmung`
  • **H1:** Persönliches Budget 2026: § 29 SGB IX Definition, Ziele und Selbstbestimmung

Rechtstand

  • **Rechtsstand:** 10.07.2026
  • **Dreifachprüfung:** alle Normen verbatim auf gesetze-im-internet.de verifiziert
  • **Distinktion:** Definition und Ziele des Persönlichen Budgets; grenzt sich ab gegen einzelne budgetfähige Leistungen (siehe /persoenliches-budget-2026-budgetfaehige-leistungen-29-sgb-ix-abs-1/) und trägerübergreifendes Budget (siehe /persoenliches-budget-traegeruebergreifend-2026-29-sgb-ix-komplexleistung/).

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