Long COVID & Agentur für Arbeit: Welche Leistungen dir zustehen

Wenn Long COVID deinen Arbeitsalltag zur Belastung macht, ist die Agentur für Arbeit eine der ersten Anlaufstellen — oft schon bevor Bürgergeld oder Erwerbsminderungsrente greifen. Sie entscheidet, ob du als arbeitslos im Sinne des § 16 SGB III geltest, ob du Eingliederungsleistungen nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) oder § 45 SGB III (Aktivierung) bekommst, und welche Förderungen dir zustehen, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im alten Beruf arbeiten kannst.

Auf dieser Seite erfährst du, welche Wege dir offenstehen — vom Krankengeld über die stufenweise Wiedereingliederung bis hin zur beruflichen Rehabilitation. Wir trennen dabei konsequent die Leistungen der Agentur für Arbeit (§§ 16, 44, 45 SGB III) von denen des Jobcenters (§§ 19, 21 SGB II). Denn die falsche Anlaufstelle kann Wochen kosten.

Hinweis ICD-10: Post-COVID-Zustände werden seit dem 01.01.2021 mit dem Code U09.9! („Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“) verschlüsselt. Eine pauschale Heilungsaussage ist bei der Krankheitsgruppe Long COVID / ME/CFS nicht möglich — Verläufe sind individuell sehr verschieden.

1. Wann ist die Agentur für Arbeit zuständig?

Die Agentur für Arbeit ist immer dann zuständig, wenn du in den letzten 30 Monaten (Rahmenfrist) mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast und Arbeitslosengeld beantragen willst. Die zentrale Definition liefert § 16 SGB III — dort steht verbatim:

„Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen.“

Quelle: § 16 SGB III auf gesetze-im-internet.de

1.1 Warum diese Definition bei Long COVID oft schwer greift

Long-COVID-Patienten sind häufig nicht „arbeitslos“ im strengen Sinne, sondern:

  • arbeitsunfähig krankgeschrieben (Krankengeld nach § 44 SGB V, max. 78 Wochen)
  • in stufenweiser Wiedereingliederung (sogenanntes „Hamburger Modell“)
  • in Reha-Maßnahmen (DRV oder Krankenkasse, §§ 9 SGB VI, 27 SGB V)
  • noch in einem Beschäftigungsverhältnis, aber nur eingeschränkt belastbar (Stundenreduktion)

Die Agentur für Arbeit ist erst dann die richtige Stelle, wenn dein Arbeitsverhältnis endet (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Auslaufen einer Befristung) oder du dich aktiv arbeitslos melden willst, weil du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im alten Job arbeiten kannst. Solange du krankgeschrieben bist und dein Arbeitsverhältnis besteht, ist die Krankenkasse bzw. die Rentenversicherung (Reha) vorrangig.

1.2 Sonderfall: Nahtlosigkeit zur Reha

Wenn die Agentur für Arbeit feststellt, dass eine Reha-Leistung (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, LTA) medizinisch notwendig ist, kann sie den Antrag an die Rentenversicherung (§ 9 SGB VI) oder die Krankenkasse (§ 27 SGB V) weiterleiten. Das nennt man „Nahtlosigkeit“ — die Agentur sichert in der Übergangszeit deinen Lebensunterhalt, bis die Reha-Träger entschieden haben. Voraussetzung: Du hast den Reha-Antrag innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung bei der Agentur selbst gestellt (§ 145 SGB III analog).

2. Leistungen der Agentur für Arbeit bei Long COVID

2.1 Arbeitslosengeld (§ 137 ff. SGB III)

Arbeitslosengeld (ALG I) sichert deinen Lebensunterhalt, wenn du arbeitslos bist und die Anwartschaft erfüllt hast. Die Höhe richtet sich nach deinem bisherigen Bruttogehalt (60 % ohne Kinder, 67 % mit Kindern). Wichtig für Long-COVID-Betroffene: Wer innerhalb der Sperrzeit (z. B. nach Eigenkündigung wegen Krankheit) keinen Anspruch auf ALG I hat, fällt in das Bürgergeld nach § 19 SGB II beim Jobcenter — siehe Abschnitt 4.

Quelle: § 19 SGB II auf gesetze-im-internet.de

2.2 Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III)

„Die Agentur für Arbeit kann Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget erbringen, um die berufliche Eingliederung zu unterstützen.“

Quelle: § 44 SGB III auf gesetze-im-internet.de

Bei Long COVID können aus dem Vermittlungsbudget insbesondere folgende Kosten übernommen werden:

  • Bewerbungskosten (Fotos, Druck, Porto)
  • Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
  • Umzugskosten bei einem notwendigen Ortswechsel aus gesundheitlichen Gründen (z. B. besseres Klima)
  • Kosten für ärztliche Begutachtungen, wenn die Agentur diese für ihre Entscheidung anfordert
  • Kosten für Hilfsmittel am Arbeitsplatz, sofern nicht die Krankenkasse (§ 33 SGB V) oder der Reha-Träger (§ 49 SGB IX) vorrangig zuständig ist

2.3 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III)

§ 45 SGB III ist die zentrale Norm für Qualifizierung und Coaching durch die Agentur für Arbeit. Für Long-COVID-Betroffene besonders relevant:

  • Aktivierung und berufliche Eingliederung bei einem Bildungsträger (z. B. AVGS-MAT, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
  • Assistierte Ausbildung für jüngere Betroffene
  • Berufliche Weiterbildung mit Bildungsgutschein (bis 100 % Kostenübernahme + Weiterbildungsgeld von 150 €/Monat)
  • Förderung einer Umschulung, wenn der alte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann
  • Kinderbetreuungskosten während der Maßnahme (§ 87 SGB III), falls du Kinder hast

Verbatim § 45 SGB III: „Die Agentur für Arbeit kann Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung erbringen.“

Quelle: § 45 SGB III auf gesetze-im-internet.de

2.4 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA, §§ 49 ff. SGB IX)

Wenn du dauerhaft nicht mehr im alten Beruf arbeiten kannst, kann die Agentur oder die Rentenversicherung (§ 9 SGB VI) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) erbringen:

  • Anpassung und Weiterbildung
  • Umschulung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Hilfsmittel am Arbeitsplatz (Stehpult, Bildschirmbrille)
  • Eingliederungszuschuss für den Arbeitgeber bei Einstellung mit Long-COVID-Einschränkungen

Voraussetzung ist ein Reha-Antrag beim zuständigen Träger. Bei U09.9!-Diagnose ist die Rentenversicherung häufig vorrangig (siehe unseren Beitrag zur Long-COVID-Erwerbsminderungsrente).

2.5 Kinderbetreuungskosten (§ 87 SGB III)

Wenn du wegen Long COVID eine Maßnahme der Agentur für Arbeit (z. B. Umschulung, Coaching) wahrnimmst und Kinder unter 15 Jahren hast, übernimmt die Agentur die zusätzlichen Kinderbetreuungskosten (§ 87 SGB III). Das gilt auch für Alleinerziehende.

Quelle: § 87 SGB III auf gesetze-im-internet.de

3. Long COVID als Schwerbehinderung — der GdB-Antrag

Die Agentur für Arbeit fragt bei der Stellenvermittlung in der Regel den Grad der Behinderung (GdB) ab. Falls du GdB 50 oder höher hast oder einem gleichgestellten Personenkreis angehörst, hast du Anspruch auf:

  • Bevorzugte Vermittlung durch die Reha-Abteilung der Agentur
  • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (§ 185 SGB IX)
  • Lohnkostenzuschüsse für den Arbeitgeber

3.1 Widerspruchs-Pitfall: Post-COVID und GdB-Bewertung

Viele Versorgungsämter erkennen Post-COVID-Zustände (U09.9!) nur mit einem GdB unter 50 an, weil die Symptome (Fatigue, Brain Fog, Belastungsintoleranz) im Alltag schwer objektivierbar sind. Widerspruch lohnt sich häufig — insbesondere wenn ärztliche Befunde die Einschränkungen dokumentieren. Die Rechtsgrundlage ist § 152 SGB IX:

„Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung fest…“

Quelle: § 152 SGB IX auf gesetze-im-internet.de

YMYL-Hinweis: Die Versorgungsmedizinische Verwaltungsvorschrift (VersMedV) enthält keine eigene Position für „Post-COVID-Syndrom“. Die Bewertung erfolgt über vergleichbare Funktionsstörungen (z. B. chronisches Fatigue-Syndrom, kognitive Einschränkungen). Wir empfehlen, ärztliche Befunde mit konkreten Alltagseinschränkungen einzureichen.

4. Wenn Bürgergeld (Jobcenter) greift — § 19 SGB II

Wenn du keinen ALG-I-Anspruch hast — z. B. weil du die Anwartschaftszeit nicht erfüllst, die Sperrzeit greift oder dein Beschäftigungsverhältnis länger als 12 Monate zurückliegt — springt das Jobcenter mit Bürgergeld ein.

Die zentrale Norm: § 19 SGB II — verbatim:

„Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe.“

Quelle: § 19 SGB II auf gesetze-im-internet.de

4.1 Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung (§ 21 Abs. 5 SGB II)

Wenn Long COVID oder die Folgeerkrankung eine medizinisch notwendige kostenaufwändige Ernährung erfordert (z. B. bei Histaminintoleranz, Reizdarm), kann ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II beim Jobcenter beantragt werden.

4.2 Härtefall-Mehrbedarf (§ 21 Abs. 6 SGB II)

Wenn du unabweisbare, laufende besondere Bedarfe hast, die nicht durch die Regelleistung gedeckt sind (z. B. Nahrungsergänzungsmittel, die nicht als Hilfsmittel der Krankenkasse anerkannt werden), greift § 21 Abs. 6 SGB II.

Achtung — häufige Verwechslung: § 31 SGB II regelt Pflichtverletzungen und Sanktionen, NICHT einen Härtefall-Mehrbedarf. Wenn dir im Jobcenter § 31 SGB II als „Härtefallregelung“ genannt wird, ist das falsch. Die korrekte Norm für Härtefälle ist § 21 Abs. 6 SGB II.

Quelle: § 21 SGB II auf gesetze-im-internet.de

5. Schritt für Schritt: So gehst du vor

5.1 Arbeitsverhältnis besteht noch, du bist krankgeschrieben

  1. Krankschreibung vom Hausarzt oder Long-COVID-Spezialisten (ICD-10 U09.9! oder bei ME/CFS G93.3)
  2. Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen (ab der 7. Woche, § 44 SGB V; max. 78 Wochen)
  3. Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) mit dem Arbeitgeber vereinbaren
  4. Reha-Antrag bei der Rentenversicherung (§ 9 SGB VI) oder Krankenkasse (§ 27 SGB V), wenn die Wiedereingliederung scheitert

5.2 Arbeitsverhältnis endet oder du bist bereits arbeitslos

  1. Persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden (spätestens 3 Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses, sonst Sperrzeit)
  2. Long-COVID-Diagnose angeben und ärztliche Befunde mitbringen
  3. Reha-Antrag stellen, falls die Agentur das empfiehlt (Nahtlosigkeit)
  4. Aktivierung oder Umschulung (§ 45 SGB III) beantragen, wenn der alte Beruf gesundheitlich nicht mehr möglich ist
  5. Falls ALG I abgelehnt wird: Bürgergeld beim Jobcenter (§ 19 SGB II)

5.3 Wenn die Agentur / das Jobcenter ablehnt — Widerspruch

Widerspruchsfrist: 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Versäumst du die Frist, wird der Bescheid bestandskräftig — auch wenn er falsch ist.

Tipp: Lege den Widerspruch schriftlich ein (E-Mail oder Post), am besten mit Unterschrift und dem Hinweis „Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum], Aktenzeichen [XYZ]“. Hebe eine Kopie auf.

Quelle: § 84 SGG auf gesetze-im-internet.de

6. Was die Agentur für Arbeit NICHT leistet

Damit du dich nicht falsch orientierst, hier eine klare Abgrenzung:

Bedarf Richtige Stelle Norm
——– —————– ——
Krankengeld Krankenkasse § 44 SGB V
Reha (medizinisch) Rentenversicherung oder Krankenkasse §§ 9, 15 SGB VI, § 27 SGB V
Pflegegrad Pflegekasse § 14 SGB XI
Erwerbsminderungsrente Rentenversicherung § 43 SGB VI
Schwerbehinderung / GdB Versorgungsamt § 152 SGB IX
Bürgergeld Jobcenter § 19 SGB II
Grundsicherung bei EM Sozialamt § 41a SGB XII

Die Agentur für Arbeit ist also nur für Beschäftigungs- und Qualifizierungsleistungen zuständig — nicht für medizinische oder pflegerische Bedarfe.

7. Häufige Fragen

7.1 Muss ich der Agentur sagen, dass ich Long COVID habe?

Ja. Long COVID mit ICD-10-Code U09.9! ist eine anerkannte Krankheit und gehört in die Gesundheitsangaben. Verschweigst du die Diagnose und sie kommt später ans Licht, riskierst du Sperrzeiten wegen Pflichtverletzung — und § 31 SGB II regelt genau diese Fälle.

7.2 Bekomme ich auch Leistungen, wenn ich teilzeitfähig bin?

Unter 15 Stunden/Woche Arbeitfähigkeit giltst du als arbeitslos im Sinne des § 16 SGB III (ALG I möglich). Bei 15 bis unter 20 Stunden greift die Grundsicherung beim Jobcenter.

7.3 Wer zahlt, wenn ich eine Reha mache?

Medizinische Reha: Rentenversicherung (§ 9 SGB VI) oder Krankenkasse (§ 27 SGB V). Berufliche Reha (LTA): meist Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit, plus Übergangsgeld während der Maßnahme.

7.4 Was ist, wenn die Agentur mich nicht als „arbeitslos“ anerkennt, weil ich krankgeschrieben bin?

Dann bist du nicht arbeitslos im Sinne des § 16 SGB III, sondern arbeitsunfähig. Solange dein Arbeitsverhältnis besteht, läuft die Krankenbezugszeit (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz: 6 Wochen Entgeltfortzahlung, danach Krankengeld bis 78 Wochen). Erst wenn das Arbeitsverhältnis endet, meldet der Arbeitgeber dich bei der Agentur ab.

7.5 Was kann ich tun, wenn ich Long COVID habe und einen GdB-Antrag stellen will?

Der Antrag wird beim Versorgungsamt gestellt (§ 152 SGB IX). Wir empfehlen, mit dem behandelnden Arzt eine detaillierte Funktionsbeschreibung mit Alltagsbeispielen zu erstellen (z. B. „kann nur 3 Stunden am Tag am Bildschirm arbeiten, danach Bettlägerigkeit“). Bei zu niedrigem GdB: Widerspruch innerhalb eines Monats (§ 84 SGG).

7.6 Übergang in die Erwerbsminderungsrente — wann ist der Zeitpunkt?

Wenn du nach Ausschöpfung aller Reha-Leistungen nicht mehr mindestens 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kannst, greift die Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI). Bei Long COVID mit ME/CFS-Komponente (G93.3) ist die Prognose häufig kritisch — die BSG-Rechtsprechung erkennt Post-COVID-Zustände als EM-Ursache an, sofern die Befunde dokumentiert sind.

Quelle: § 43 SGB VI auf gesetze-im-internet.de

8. Externe Quellen

9. Hinweis zur Rechtsberatung

Diese Seite informiert über Leistungen der Agentur für Arbeit und angrenzende Sozialleistungen bei Long COVID. Sie enthält keine Rechtsberatung im Sinne des § 3 RDG. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung deines Einzelfalls — insbesondere bei Widerspruchsfristen, Sperrzeiten oder Rentenansprüchen — wende dich bitte an eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt für Sozialrecht, eine Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände (AWO, Caritas, Diakonie, Paritätischer) oder den Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Bei akuter finanzieller Notlage wende dich an dein Jobcenter (Bürgergeld nach § 19 SGB II) oder das Sozialamt (Grundsicherung nach § 41a SGB XII).

10. Verwandte Themen auf sozialrat.org


Autor: Salomo Swoboda · Datum: 2026-06-23 · ICD-10: U09.9! (Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet) / G93.3 (ME/CFS) · Quellen: gesetze-im-internet.de, BMG, AWMF, BfArM.

YMYL-Hinweis: Diese Seite informiert, sie berät nicht. Wir machen keine pauschalen Heilungsaussagen — Long COVID und ME/CFS sind individuell sehr verschieden. Bei gesundheitlichen Fragen wende dich an deinen behandelnden Arzt oder eine Long-COVID-Spezialambulanz.


Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:

  • § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
  • § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
  • § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
  • § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.

Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

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