Kategorie: Pflegeperson

  • Pflegeunterstützungsgeld: 10 Tage bezahlte Freistellung pro Pflegesituation

    Pflegeunterstützungsgeld: 10 Tage bezahlte Freistellung pro Pflegesituation

    „Beschäftigte haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage, wenn sie aufgrund einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen der Arbeit fernbleiben müssen, um die bedarfsgerechte pflegerische Versorgung des nahen Angehörigen zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.“

    Pflegeunterstützungsgeld-Gesetz – § 44a Abs. 3 SGB 11

    1. Einleitung: Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?

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    🟢 Einfache Erklärung: Pflegeunterstützungsgeld hilft Arbeitnehmern, wenn sie kurzfristig Angehörige pflegen müssen. Es ermöglicht eine bis zu 10-tägige Freistellung von der Arbeit mit finanzieller Absicherung durch die Pflegekasse.

    Wenn ein naher Angehoriger plötzlich pflegebedürftig wird oder eine akute Verschlechterung seines Gesundheitszustands eintritt, stehen viele berufstätige Menschen vor der Herausforderung, kurzfristig die Pflege zu organisieren.

    Genau für solche Situationen gibt es das Pflegeunterstützungsgeld. Es ermöglicht eine bis zu 10-tägige bezahlte Freistellung von der Arbeit, um die Pflege eines nahen Angehörigen sicherzustellen oder eine langfristige Pflege zu organisieren.


    2. Gesetzliche Grundlage und Begriffsdefinition

    🟢 Einfache Erklärung: Das Pflegeunterstützungsgeld ist gesetzlich in § 44a SGB 11 geregelt. Es ist eine finanzielle Hilfe, wenn jemand für die kurzfristige Pflege eines Angehörigen nicht arbeiten kann. Damit sollen Arbeitnehmer entlastet werden, wenn plötzlich eine Pflegesituation eintritt.

    Das Pflegeunterstützungsgeld ist in § 44a SGB 11 geregelt. Es handelt sich um eine Lohnersatzleistung, die von der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen gezahlt wird. Anspruch darauf haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie aufgrund einer akuten Pflegesituation kurzfristig ihre Arbeit unterbrechen müssen.

    Wichtige Voraussetzungen:

    • Der gepflegte Angehörige muss pflegebedürftig sein oder es muss eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden.
    • Die Pflegesituation muss akut (plötzlich, nicht vorhersehbar) sein und sofortiges Handeln erfordern.
    • Der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld muss bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gestellt werden.
    • Die Freistellung ist auf maximal 10 Arbeitstage pro akuter Pflegesituation begrenzt.

    3. Was ist eine akute Pflegesituation?

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    🟢 Einfache Erklärung: Eine akute Pflegesituation tritt ein, wenn sich der Gesundheitszustand eines Angehörigen plötzlich verschlechtert oder wenn die bisherige Pflegeperson ausfällt. In solchen Fällen muss schnell gehandelt werden, um die Versorgung sicherzustellen.

    Ein zentrales Kriterium für den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld ist das Vorliegen einer akuten Pflegesituation.

    Darunter versteht man eine plötzliche, nicht vorhersehbare Verschlechterung des Gesundheitszustands, die eine sofortige Organisation oder Durchführung der Pflege notwendig macht. Dabei kann es sich um eine medizinische Verschlechterung des Pflegebedürftigen handeln, aber auch um den plötzlichen Ausfall der bisherigen Pflegeperson.


    4. Welche Nachweise sind erforderlich?

    Quelle: Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld Nachweis Arzt von Versicherung KNAPPSCHAFT
    Quelle: Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld Nachweis Arzt von Versicherung KNAPPSCHAFT

    🟢 Einfache Erklärung: Um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, muss die akute Pflegesituation nachgewiesen werden. Dies kann durch ärztliche Bescheinigungen, Pflegeberichte oder eine eigene Erklärung erfolgen. Die Pflegekasse prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

    Das Gesetz schreibt nicht vor, dass eine ärztliche Bescheinigung zwingend erforderlich ist. In der Praxis verlangen Pflegekassen jedoch oft einen Nachweis über die akute Pflegesituation. Hierzu können gehören:

    • Ärztliche Bescheinigung (Hausarzt, Krankenhaus)
    • Krankenhaus- oder Reha-Entlassungsbericht
    • Bestätigung durch einen Pflegeberater oder Pflegedienst
    • Eigene schriftliche Erklärung der Pflegeperson oder des Arbeitgebers der Pflegeperson

    Falls die Pflegekasse eine ärztliche Bescheinigung als alleinigen Nachweis fordert, kann darauf hingewiesen werden, dass nach § 44a SGB 11 auch andere glaubhafte Nachweise akzeptiert werden müssen.


    5. Beispiele für eine akute Verschlechterung der Pflegesituation

    Es gibt viele verschiedene Situationen, in denen eine akute Pflegebedürftigkeit entstehen kann. Hier sind einige Beispiele aus dem Alltag, in denen kurzfristig eine Betreuung organisiert werden muss.

    A) Medizinische Verschlechterung der pflegebedürftigen Person

    1. Plötzlicher Sturz mit Mobilitätseinschränkung – Eine Person mit Pflegegrad 1 konnte sich bisher weitgehend allein versorgen, ist nun aber gestürzt und kann nicht mehr selbstständig gehen.
      👉 Nachweis: Ärztliche Bescheinigung über den Sturz und die daraus resultierenden Einschränkungen; Unfallbericht oder Bestätigung eines Pflegeberaters.
    2. Akute Verschlechterung bei Demenz – Eine sonst stabile Person mit Demenz erkennt plötzlich ihre Umgebung nicht mehr, verlässt unkontrolliert das Haus und kann sich selbst nicht mehr versorgen.
      👉 Nachweis: Bericht eines Pflegeberaters oder ambulanten Pflegedienstes über die akute Veränderung; Bestätigung des Hausarztes.
    3. Schlaganfall oder Herzinfarkt mit Entlassung aus dem Krankenhaus – Nach einer schweren Erkrankung muss die Pflege sofort angepasst oder organisiert werden.
      👉 Nachweis: Krankenhaus-Entlassungsbericht mit Pflegeempfehlung; Bestätigung durch den behandelnden Arzt.
    4. Starke Schwindelanfälle nach Medikamentenumstellung – Eine pflegebedürftige Person kann plötzlich nicht mehr sicher gehen oder stehen, was Sturzgefahr mit sich bringt.
      👉 Nachweis: Ärztliche Bescheinigung über die Nebenwirkungen der neuen Medikation; Unfall- oder Sturzdokumentation, falls bereits ein Vorfall passiert ist.
    5. Plötzliche starke Inkontinenz – Eine Person, die vorher selbst zur Toilette gehen konnte, verliert diese Fähigkeit und benötigt kurzfristig neue Pflegehilfsmittel und Betreuung.
      👉 Nachweis: Dokumentation durch einen Pflegeberater oder Hausarzt; Bestellung von Hilfsmitteln als zusätzlicher Nachweis.

    B) Psychische Erkrankungen als akute Verschlechterung

    1. Akute suizidale Krise oder selbstgefährdendes Verhalten – Ein Angehöriger mit Depression oder Borderline-Störung äußert plötzliche Suizidgedanken und benötigt sofortige Betreuung.
      👉 Nachweis: Dringlichkeitsattest des behandelnden Psychiaters oder Psychologen; Dokumentation eines psychiatrischen Krisendienstes.
    2. Akute Psychose oder starke Halluzinationen – Eine Person mit Schizophrenie kann Realität und Wahn nicht mehr unterscheiden und benötigt lückenlose Beaufsichtigung.
      👉 Nachweis: Bericht eines Psychiaters oder Notfallaufnahmeprotokoll aus der Klinik.
    3. Plötzliche Angststörungen oder Panikattacken – Eine Person mit generalisierter Angststörung ist plötzlich handlungsunfähig und kann sich nicht mehr selbst versorgen.
      👉 Nachweis: Psychologische oder ärztliche Bescheinigung über die akute Krise; Dokumentation eines ambulanten Pflegedienstes.
    4. Manische Episode bei bipolarer Störung – Die betroffene Person verhält sich impulsiv und selbstgefährdend, sodass eine Beaufsichtigung erforderlich wird.
      👉 Nachweis: Attest des behandelnden Psychiaters; Bericht einer psychiatrischen Notfallambulanz.
    5. Plötzliche akute Belastungsreaktion nach Trauma oder Todesfall – Ein Angehöriger mit PTBS erlebt eine schwere emotionale Krise, die eine intensive Betreuung erfordert.
      👉 Nachweis: Bescheinigung eines Psychotherapeuten oder Arztes über die Belastungsreaktion; Notiz eines Krisendienstes oder psychosozialen Betreuungsdienstes.

    6. Welche Sozialversicherungsbeiträge werden während des Bezugs von Pflegeunterstützungsgeld gezahlt?

    🟢 Einfache Erklärung: Auch während du Pflegeunterstützungsgeld bekommst, bleibst du sozialversichert. Das bedeutet, dass deine Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung weiterhin bestehen bleiben.

    Die Sozialversicherungsbeiträge während des Bezugs von Pflegeunterstützungsgeld werden vollständig von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernommen. Das bedeutet:

    Kranken- und Pflegeversicherung

    Die Pflegekasse zahlt die Beiträge für gesetzlich Versicherte direkt an die Krankenkasse. Privatversicherte müssen ihre Beiträge selbst weiterzahlen – sie erhalten keine Erstattung von der Pflegekasse.

    „Für Personen, die Pflegeunterstützungsgeld beziehen, besteht für die Dauer der Freistellung Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung. Die Beiträge werden von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernommen.“

    Zitat: § 44a Abs. 5 SGB 11

    Rentenversicherung

    Die Pflegekasse zahlt die Beiträge zur Rentenversicherung, wenn die Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen geleistet wird. Diese Zeiten werden als Versicherungszeiten für die Rente anerkannt.

    „Versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind Personen, die eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz in Anspruch nehmen.“

    Zitat: § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB 6

    Arbeitslosenversicherung

    Während des Bezugs von Pflegeunterstützungsgeld bleibt die Pflegeperson in der Arbeitslosenversicherung versichert. Falls die Person nach der Freistellung arbeitslos wird, zählt diese Zeit als Versicherungszeit für das Arbeitslosengeld.

    „Versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind Personen, die wegen kurzzeitiger Arbeitsverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz von der Arbeit freigestellt sind.“

    Zitat: § 26 Abs. 2b SGB 3

    Unfallversicherung

    Pflegepersonen sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Die Beiträge werden von der Pflegekasse übernommen, sodass Unfälle während der Pflege (z. B. Stürze, Rückenschäden) abgesichert sind.

    „Pflegende Angehörige sind während der häuslichen Pflege in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.“

    Zitat: § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB 7


    7. Besondere akute Pflegesituation: Der Ausfall der Pflegeperson

    Was passiert, wenn die Pflegeperson ausfällt?

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    🟢 Einfache Erklärung: Wenn die bisherige Pflegeperson oder der Ersatz von ihr ausfällt, kann das große Schwierigkeiten für den Pflegebedürftigen bedeuten. Vielleicht ist sie krank geworden oder im Urlaub – und du musst dich spontan um eine Lösung kümmern. In solchen Fällen kann das Pflegeunterstützungsgeld helfen.

    Viele berufstätige Menschen, die Angehörige pflegen, haben eine Ersatzpflegeperson organisiert, um kurzfristige Ausfälle durch berufliche Verpflichtungen wie Dienstreisen oder andere Termine abzusichern.

    Doch was passiert, wenn diese Ersatzpflegeperson unerwartet ausfällt – zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub? Entsteht dann eine akute Pflegesituation, die einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld rechtfertigt?


    Warum könnte ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bestehen, wenn die Pflegeperson ausfällt?

    🟢 Einfache Erklärung: Das Pflegeunterstützungsgeld ist dafür gedacht, wenn plötzlich eine Notsituation entsteht, weil die Pflege nicht mehr sichergestellt ist. Das kann auch passieren, wenn die Pflegeperson ausfällt.

    Plötzlicher Ausfall der bisherigen Pflegeperson

    Eine akute Pflegesituation liegt nicht nur vor, wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen plötzlich verschlechtert, sondern auch dann, wenn eine bisherige Pflegeperson unerwartet ausfällt.

    Unerwartete Notlage, die sofortige Organisation erfordert

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn eine Pflegeperson plötzlich ausfällt, kann das eine stressige Situation sein. Die Pflege muss sofort organisiert werden, damit die pflegebedürftige Person weiterhin gut versorgt ist. Das Pflegeunterstützungsgeld hilft in genau solchen Situationen.

    • Die Pflege kann nicht wie gewohnt erfolgen, weil die übliche Ersatzpflege ausfällt.
    • Damit entsteht eine plötzliche Notlage, die sofortiges Handeln erfordert.
    • Die Pflege kann nicht einfach auf eine andere Person übertragen werden, ohne dass eine neue Lösung gefunden werden muss.
    • Eine solche kurzfristige Neuorganisation stellt eine akute Pflegesituation dar, für die das Pflegeunterstützungsgeld gedacht ist.

    Pflegeunterstützungsgeld dient genau dazu, eine akute Pflegesituation zu überbrücken

    🟢 Einfache Erklärung: Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine finanzielle Hilfe, die gezahlt wird, wenn eine unerwartete Pflegesituation eintritt. Es ermöglicht dir, für einige Tage von der Arbeit freigestellt zu werden, damit du dich um die Pflege kümmern kannst.

    Nach § 44a Abs. 3 SGB 11 besteht ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, wenn eine akute Pflegesituation eintritt und die Pflege kurzfristig organisiert oder übernommen werden muss.

    Da du in diesem Fall selbst einspringen musst, um die Pflege sicherzustellen, erfüllst du die Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.


    Warum könnte ein Anspruch abgelehnt werden?

    🟢 Einfache Erklärung: Manchmal lehnt die Pflegekasse einen Antrag ab, weil sie glaubt, dass die Situation vorhersehbar war oder dass es andere Möglichkeiten gibt, die Pflege sicherzustellen. Es ist wichtig, die Notwendigkeit gut zu begründen.

    Die Pflegekasse könnte argumentieren, dass die Situation durch berufliche Verpflichtungen verursacht wurde

    Es kann sein, dass die Pflegekasse sagt, dass eine Dienstreise oder Arbeitspflichten vorhersehbar waren und dass du dich frühzeitig um eine Ersatzpflege hättest kümmern können. In solchen Fällen musst du gut erklären, warum dies nicht möglich war. Vielleicht ist die Ersatzpflege ja erkrankt oder war einfach nicht verfügbar.

    Falls die Pflegekasse eine spontane Dienstreise als nicht unvorhersehbar betrachtet, könnte sie eine Ablehnung begründen.

    • Die Kasse könnte argumentieren, dass eine berufliche Verpflichtung keine plötzliche Veränderung der Pflegesituation darstellt, sondern eine arbeitsrechtliche Frage ist.
    • Da die Dienstreise grundsätzlich vorhersehbar ist, könnte die Pflegekasse annehmen, dass eine alternative Lösung gefunden werden könnte. Wenn die Ersatz-Pflege aber spontan auch nicht verfügbar ist, entsteht ein Anspruch.

    Die Pflegekasse könnte verlangen, dass eine andere Ersatzpflege organisiert wird

    Die Pflegekasse könnte die Ablehnung damit begründen, dass eine andere Lösung, zum Beispiel über Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder einen ambulanten Pflegedienst, verfügbar sind.

    ABER:
    Laut § 44a Abs. 3 SGB 11 haben Beschäftigte Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, wenn sie wegen einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Arbeit unterbrechen müssen, um eine pflegerische Versorgung sicherzustellen oder zu organisieren.

    „Beschäftigte haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (…) wenn sie aufgrund einer akut aufgetretenen Pflegesituation (…) der Arbeit fernbleiben müssen, um (…) pflegerische Versorgung (…) zu organisieren oder (…) sicherzustellen.“

    Dieser Wortlaut legt keine Pflicht fest, vorher zwingend alle anderen Pflege-Optionen auszuschöpfen. Es gibt keinen gesetzlichen Zwang, eine Pflege durch Fremde (z. B. einen Pflegedienst) in Anspruch zu nehmen, wenn dies nicht gewünscht ist.


    Wie könnt ihr den Anspruch durchsetzen?

    Wenn dein Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld abgelehnt wird, kannst du Widerspruch einlegen. Es ist wichtig, klar zu machen, dass die Pflege ohne deine Hilfe nicht möglich gewesen wäre.

    Falls die Pflegekasse den Antrag ablehnt, sollte man Widerspruch einlegen und gut begründen, warum die Situation unvorhersehbar war.

    Deutliche Begründung gegenüber der Pflegekasse:

    • Ohne dein sofortiges Eingreifen wäre die Pflege nicht sichergestellt.
    • Die Situation war nicht vorhersehbar, weil die Ersatzpflegeperson unerwartet ausgefallen ist.
    • Die kurzfristige Organisation einer anderen Pflegeoption war nicht möglich.

    Nachweise einreichen:

    • Nachweis über die geplante Ersatzpflegeperson und deren plötzlichen Ausfall (z. B. ärztliche Bescheinigung bei Krankheit oder Urlaubsnachweis).
    • Schreiben des Arbeitgebers über die spontane Anordnung der Dienstreise.
    • Eigene schriftliche Erklärung, dass kurzfristig keine andere Lösung gefunden werden konnte.

    Ausfall der bisherigen Pflegeperson: Beispiele

    1. Arbeitgeber weist spontan eine Dienstreise an – Die Hauptpflegeperson muss kurzfristig verreisen und kann die Pflege nicht sicherstellen. Vielleicht ist zufällig auch die Ersatz-Pflegeperson zu diesem Zeitpunkt verhindert.
      👉 Nachweis: Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die verpflichtende Dienstreise.
    2. Pflegeperson erkrankt plötzlich schwer – Die bisherige Betreuungsperson ist aufgrund einer eigenen Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage, die Pflege durchzuführen.
      👉 Nachweis: Ärztliche Bescheinigung über die Krankheit der Pflegeperson.
    3. Bisherige Pflegeperson hat spontan gekündigt – Wenn die bisherige Pflegeperson ihr Ehrenamt als Pflegeperson spontan kündigt, ist diese Situation für den Menschen mit Pflegebedarf und seine Angehörigen unvorhersehbar.
      👉 Nachweis: Wenn vorhanden: Kündigungserklärung der bisherigen Pflegeperson.
    4. Plötzliche psychische Überforderung der Pflegeperson – Die Hauptpflegeperson ist durch die Pflegesituation stark belastet und benötigt dringend eine Pause, um sich zu erholen.
      👉 Nachweis: Attest eines Arztes oder Psychotherapeuten über die psychische Belastung.
    5. Pflegeperson muss sich einer medizinischen Behandlung oder Operation unterziehen – Eine geplante oder akute medizinische Maßnahme macht es unmöglich, die Pflege weiterzuführen.
      👉 Nachweis: Ärztliche Bescheinigung über den Eingriff oder die Notwendigkeit der Behandlung.

    8. Fazit

    🟢 Einfache Erklärung: Das Pflegeunterstützungsgeld hilft Menschen, die kurzfristig Angehörige pflegen müssen. Es ist eine wichtige Unterstützung für Familien, wenn sich eine Pflegesituation plötzlich ändert. Wer eine Ablehnung erhält, sollte Widerspruch einlegen.

    Das Pflegeunterstützungsgeld bietet eine wichtige finanzielle Absicherung, wenn berufstätige Angehörige kurzfristig die Pflege eines Familienmitglieds organisieren oder übernehmen müssen. Entscheidend ist, dass eine akute Pflegesituation vorliegt, die eine sofortige Reaktion erfordert. Falls eine Ablehnung erfolgt, kann sich ein Widerspruch lohnen, da das Gesetz keine starre Definition der Nachweispflicht vorsieht.

  • Pflegeperson: Ansprüche bei Vollzeit-Beschäftigung

    Pflegeperson: Ansprüche bei Vollzeit-Beschäftigung

    Symbolbild: Pflegeperson: Ansprüche bei Vollzeit-Beschäftigung

    Pflegst du einen nahen Angehörigen und arbeitest gleichzeitig in Vollzeit? Dann fragst du dich vielleicht, welche Ansprüche du hast und welche Unterstützung dir zusteht. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zu den gesetzlichen Regelungen und finanziellen Hilfen, die dir zustehen.


    1. Unfallversicherung: Schutz während der Pflege

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn du einen Angehörigen pflegst, kannst du dir beim Helfen oder Heben leicht wehtun. Damit du dann abgesichert bist, gibt es die gesetzliche Unfallversicherung für Pflegepersonen.

    Als Pflegeperson bist du gesetzlich unfallversichert, wenn du einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 unentgeltlich pflegst und diese Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche an zwei Tagen erfolgt (§ 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII). Auch wenn du in Vollzeit arbeitest, bleibt dieser Versicherungsschutz bestehen.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Was ist versichert?

    • Unfälle während der Pflege (z. B. Sturz beim Umlagern)
    • Wegeunfälle im direkten Zusammenhang mit der Pflege

    📌 Wichtig: Die Unfallversicherung deckt keine Haushaltsarbeiten ab, die nicht direkt mit der Pflege zu tun haben.


    2. Pflegeunterstützungsgeld: 10 Tage bezahlte Freistellung

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn dein Angehöriger plötzlich mehr Hilfe braucht, kannst du bis zu 10 Tage von der Arbeit freigestellt werden und bekommst dafür Geld von der Pflegekasse.

    Musst du kurzfristig Pflege organisieren, kannst du dich bis zu 10 Tage pro Jahr bezahlt freistellen lassen. In dieser Zeit erhältst du Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Die Höhe entspricht etwa 90 % deines Nettoeinkommens (§ 44a SGB XI).

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Voraussetzungen:

    • Dein Angehöriger benötigt plötzlich Pflege
    • Du stellst einen Antrag bei der Pflegekasse
    • Dein Arbeitgeber wird umgehend informiert

    3. Pflegezeit: Sechs Monate unbezahlte Freistellung

    🟢 Einfache Erklärung: Du kannst bis zu sechs Monate deine Arbeit unterbrechen, um dich voll um deinen Angehörigen zu kümmern. Während dieser Zeit darf dein Arbeitgeber dich nicht kündigen.

    Möchtest du deine Arbeitszeit für die Pflege reduzieren oder ganz pausieren? Dann kannst du dich bis zu sechs Monate unbezahlt freistellen lassen (§ 3 PflegeZG). Während dieser Zeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Wichtig: Dein Arbeitgeber muss die Pflegezeit gewähren, wenn dein Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte hat.

    💡 Tipp: Du kannst beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen, um Einkommensverluste auszugleichen.


    4. Familienpflegezeit: Teilzeit-Arbeiten mit Darlehensoption

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn du weniger arbeiten möchtest, um zu pflegen, kannst du deine Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre reduzieren. Falls du weniger verdienst, gibt es ein zinsloses Darlehen zur Unterstützung.

    Falls du langfristig weniger arbeiten möchtest, kannst du deine Arbeitszeit für bis zu 24 Monate um mindestens 15 Stunden pro Woche reduzieren (§ 2 FPfZG).

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Besonderheit: Auch hier kannst du ein zinsloses Darlehen zur finanziellen Unterstützung erhalten.

    Achtung: Dieses Recht besteht nur in Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten.


    5. Kündigungsschutz: Sicher arbeiten trotz Pflegeverantwortung

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn du eine Pflegezeit beantragst, darf dein Arbeitgeber dich in dieser Zeit nicht kündigen.

    Falls du Pflegezeit oder Familienpflegezeit beantragst, genießt du einen besonderen Kündigungsschutz (§ 5 PflegeZG). Dein Arbeitgeber darf dir während dieser Zeit nicht kündigen.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Gilt für Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.


    6. Pflegekurse & Beratung: Kostenlose Unterstützung

    🟢 Einfache Erklärung: Die Pflegekasse bietet kostenlose Kurse an, damit du lernst, wie du deinen Angehörigen gut pflegen kannst, ohne dich selbst zu überlasten.

    Pflegende Angehörige können kostenlose Pflegekurse in Anspruch nehmen. Diese helfen dir, die Pflege effizienter und körperlich schonender durchzuführen (§ 45 SGB XI). Viele Pflegekassen bieten auch individuelle Beratungsgespräche an.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    💡 Tipp: Pflegekurse gibt es auch als Online-Angebote oder individuelle Schulungen zu Hause.


    7. Verhinderungspflege & Pflegehilfsmittel

    Pflegst du einen nahen Angehörigen und arbeitest gleichzeitig in Vollzeit

    🟢 Einfache Erklärung: Falls du mal eine Pause brauchst, kann jemand anderes die Pflege übernehmen. Dafür gibt es finanzielle Unterstützung. Außerdem bekommst du Geld für Dinge wie Handschuhe und Desinfektionsmittel.

    Brauchst du eine Pause oder bist selbst verhindert? Dann kannst du bis zu 3.539 € pro Jahr (ab 07.2025) für eine Ersatzpflegeperson oder einen Pflegedienst nutzen (§ 39 SGB XI). Zusätzlich erhältst du bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel (Stand 2025, § 40 SGB XI).

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Typische Pflegehilfsmittel: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen


    8. Steuerliche Vorteile: Pflegepauschbetrag & Absetzbarkeit

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn du pflegst, kannst du bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen. So bekommst du am Ende des Jahres möglicherweise Geld zurück.

    Pflegekosten können steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG). Je nach Pflegegrad kannst du einen Pflegepauschbetrag von bis zu 1.800 € pro Jahr erhalten.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Weitere steuerliche Vorteile:

    • Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen (bis zu 4.000 € jährlich) steuerlich geltend machen

    9. Keine Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung für Vollzeitbeschäftigte Pflegepersonen

    🟢 Einfache Erklärung: Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt keine zusätzlichen Rentenpunkte für die Pflegezeit und auch keine Absicherung in der Arbeitslosenversicherung durch die Pflegekasse. Wer weniger arbeitet, kann Rentenpunkte sammeln.

    Einen Nachteil gibt es: Wenn du mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitest, zahlt die Pflegekasse keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (§ 44 SGB XI). Das bedeutet, dass du nach einer Pflegezeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast, sofern du nicht anderweitig versicherungspflichtig beschäftigt warst. Nur Personen, die weniger als 30 Stunden pro Woche arbeiten, können Rentenpunkte für die Pflegezeit erhalten.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ❌ Nein


    Fazit: Deine Rechte als pflegende Person mit Vollzeitjob

    Ansprüche für Pflegepersonen bei einer Anstellung mit mehr als 30 Stunden Wochen-Arbeitszeit

    LeistungAnspruch
    Unfallversicherung✅ Ja
    Pflegeunterstützungsgeld (10 Tage bezahlte Freistellung)✅ Ja
    Pflegezeit (bis zu 6 Monate unbezahlte Freistellung)✅ Ja
    Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate Teilzeitpflege)✅ Ja
    Pflegekurse & Beratung✅ Ja
    Verhinderungspflege & Pflegehilfsmittel✅ Ja
    Steuerliche Vorteile✅ Ja
    Kündigungsschutz während Pflegezeit/Familienpflegezeit✅ Ja
    Arbeitslosenversicherungs-Beiträge durch Pflegekasse❌ Nein
    Rentenversicherungs-Beiträge durch Pflegekasse❌ Nein

    Auch wenn du in Vollzeit arbeitest, stehen dir einige Rechte und Unterstützungsleistungen zu. Besonders hilfreich sind die Unfallversicherung, Pflegeunterstützungsgeld und die Möglichkeit zur Freistellung. Wer langfristig Pflege und Beruf vereinbaren will, sollte sich frühzeitig über Teilzeitmodelle, finanzielle Hilfen und steuerliche Vorteile informieren.