Kategorie: Sozialrecht

  • Widerspruch gegen eine Wiederholungs-Begutachtung durch den MDK – Deine Rechte und Möglichkeiten

    Widerspruch gegen eine Wiederholungs-Begutachtung durch den MDK – Deine Rechte und Möglichkeiten

    Zuletzt aktualisiert: 11. Juni 2026

    Symbol-Bild: Widerspruch gegen eine Wiederholungsbegutachtung durch den MDK – Deine Rechte und Möglichkeiten

    Wiederholungs-Begutachtung durch den MDK

    Vor einiger Zeit wurde deine Pflegebedürftigkeit vom MDK (Medizinischer Dienst) geprüft und ein Pflegegrad festgelegt. Nun meldet sich plötzlich der MDK und sagt, dass die Pflegekasse eine erneute Prüfung angeordnet hat – aber du hast keine offizielle Information von der Pflegekasse erhalten.

    🛑 Warum hat mich die Pflegekasse nicht selbst informiert?
    🛑 Darf der MDK die Wiederholungsbegutachtung einfach so durchführen?
    🛑 Kann ich mich dagegen wehren, wenn ich keine ausreichende Begründung bekommen habe?

    Die Antwort ist klar: Auch eine Wiederholungsbegutachtung muss nach gesetzlichen Vorgaben erfolgen.
    In diesem Artikel erfährst du, wann eine Wiederholungsbegutachtung erlaubt ist, welche Fehler die Pflegekasse machen kann und wie du Widerspruch einlegen kannst, wenn die Begutachtung unzulässig ist.


    1. Ist eine Wiederholungs-Begutachtung überhaupt erlaubt?

    Grundsätzlich sind Wiederholungsbegutachtungen möglich – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Die Pflegekasse darf nicht einfach ohne Grund eine neue Begutachtung anordnen.

    Wann ist eine Wiederholungs-Begutachtung erlaubt?

    Die letzte MDK-Begutachtung hat eine Wiederholungs-Begutachtung für diesen Zeitpunkt empfohlen.
    ➡ Wenn der MDK bei deiner letzten Prüfung festgelegt hat, dass eine erneute Begutachtung z. B. nach drei oder fünf Jahren stattfinden soll, kann das ein legitimer Grund sein.
    ABER: Trotzdem hat die Pflegekasse dich vorher zu informieren.

    Dein Pflegezustand hat sich erheblich geändert (§ 18 Abs. 1 SGB XI).
    ➡ Wenn Hinweise vorliegen, dass sich deine Gesundheit stark verbessert oder verschlechtert hat, kann eine erneute Prüfung notwendig sein.

    Du hast eine Höherstufung beantragt.
    ➡ Falls du einen höheren Pflegegrad möchtest, muss der MDK eine neue Begutachtung durchführen.


    Wann ist eine Wiederholungs-Begutachtung nicht erlaubt?

    Die Pflegekasse hat dich nicht schriftlich informiert.
    ➡ Laut § 35 SGB X (Begründungspflicht für Verwaltungsakte) muss die Pflegekasse dich vorab schriftlich über die Begutachtung informieren und erklären, warum sie notwendig ist.

    Nur der MDK meldet sich, aber nicht die Pflegekasse.
    ➡ Der MDK kann nicht eigenständig handeln. Die Pflegekasse muss dich zuerst offiziell informieren.

    Du wurdest nicht angehört, obwohl eine Herabstufung drohen könnte (§ 24 SGB X).
    ➡ Falls die Begutachtung dazu führen kann, dass dein Pflegegrad herabgestuft oder gestrichen wird, muss die Pflegekasse dich vorher anhören.

    Es gibt keine Hinweise auf eine Veränderung deines Pflegebedarfs.
    ➡ Wenn sich dein Pflegebedarf nicht verändert hat, gibt es keinen Grund für eine erneute Begutachtung.

    Die Wiederholungsbegutachtung sollte eigentlich später stattfinden.
    ➡ Wurde bei deiner letzten Begutachtung eine erneute Prüfung für z. B. 2028 festgelegt, kann die Pflegekasse sie nicht einfach auf 2025 vorziehen, ohne einen triftigen Grund zu nennen.


    2. Widerspruch gegen eine unzulässige Wiederholungs-Begutachtung einlegen

    Falls du glaubst, dass die Wiederholungsbegutachtung nicht rechtmäßig angeordnet wurde, kannst du Widerspruch einlegen.

    Muster-Widerspruch gegen eine unzulässige Wiederholungs-Begutachtung

    📌 Betreff: Widerspruch gegen die Anordnung einer Wiederholungsbegutachtung durch den MDK

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am [Datum] wurde ich vom MDK darüber informiert, dass eine Wiederholungsbegutachtung meiner Pflegebedürftigkeit stattfinden soll. Allerdings habe ich von Ihnen als Pflegekasse keinerlei schriftliche Mitteilung darüber erhalten.

    Ich weise darauf hin, dass gemäß § 35 SGB X (Begründungspflicht für Verwaltungsakte) jede Entscheidung, die meine Pflegeleistungen betrifft, schriftlich und nachvollziehbar begründet werden muss. Da ich von Ihnen keine entsprechende Information bekommen habe, fordere ich du hiermit auf, mir schriftlich mitzuteilen:

    1. Warum die Wiederholungsbegutachtung jetzt stattfinden soll,
    2. Auf welche gesetzlichen Grundlagen du sich dabei berufen, insbesondere auf § 18 Abs. 1 SGB XI,
    3. Ob die Wiederholungsbegutachtung zu einer Herabstufung meines Pflegegrades führen könnte und falls ja, warum ich dazu nicht gemäß § 24 Abs. 1 SGB X vorab angehört wurde,
    4. Welche Hinweise auf eine wesentliche Veränderung meines Pflegebedarfs vorliegen, falls dies als Grund für die Begutachtung genannt wird.

    Ich weise darauf hin, dass ich bis zur rechtlichen Klärung dieser Punkte nicht verpflichtet bin, an der Begutachtung teilzunehmen. Daher widerspreche ich der Anordnung. Zudem beantrage ich gemäß § 11 BGG (Barrierefreie Kommunikation), dass mir sämtliche Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt werden.

    Bitte senden du mir innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Vorgang. Falls ich bis dahin keine rechtlich fundierte Begründung erhalte, behalte ich mir vor, den Vorgang juristisch prüfen zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen
    [Dein Name]


    3. Was passiert nach dem Widerspruch?

    Sobald du den Widerspruch eingereicht hast, kann die Pflegekasse unterschiedlich reagieren:

    1. Die Pflegekasse zieht die Begutachtung zurück.
    ➡ Falls sie merkt, dass die Anordnung fehlerhaft war, kann sie die Begutachtung absagen.

    2. Du erhältst eine offizielle Begründung.
    ➡ Die Pflegekasse muss dann schriftlich erklären, warum die Wiederholungsbegutachtung notwendig ist. Falls die Begründung nicht schlüssig ist, kannst du weiter dagegen vorgehen.

    3. Die Pflegekasse ignoriert den Widerspruch und besteht auf der Begutachtung.
    ➡ Falls das passiert, kannst du eine sozialrechtliche Beratung (z. B. beim VdK oder einer Pflegeberatungsstelle) in Anspruch nehmen und prüfen lassen, ob die Begutachtung trotzdem stattfinden darf.


    4. Fazit: Wann lohnt sich ein Widerspruch gegen eine Wiederholungs-Begutachtung?

    💡 JA, du solltest Widerspruch einlegen, wenn:
    Die Pflegekasse dich nicht schriftlich informiert hat.
    Es keine klare Begründung für die Begutachtung gibt.
    Die Begutachtung früher als angekündigt stattfindet.
    Es keine Hinweise auf eine Veränderung deines Pflegebedarfs gibt.

    🔍 NEIN, Widerspruch ist nicht sinnvoll, wenn:
    Die Pflegekasse dich bereits schriftlich informiert hat.
    Eine wesentliche Veränderung deines Pflegebedarfs nachweisbar ist.

    👉 Kurz gesagt: Auch eine Wiederholungsbegutachtung muss nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Falls die Pflegekasse sich nicht an die Regeln hält, kannst du dich dagegen wehren – und jetzt weißt du, wie! 😉

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  • Arbeitsassistenz für den Toilettengang – Ein unterschätztes Recht?

    Arbeitsassistenz für den Toilettengang – Ein unterschätztes Recht?

    Zuletzt aktualisiert: 11. Juni 2026

    Das Wichtigste in Kürze: Arbeitsassistenz beim Toilettengang ist kein Sonderfall, sondern Teil des Rechts auf Teilhabe am Arbeitsleben nach § 185 SGB IX. Das Inklusionsamt muss die Assistenz finanzieren, wenn du sie brauchen, um Deinen Job auszuüben – genau wie es den Toilettenumbau finanziert. Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen.

    Zuletzt geprüft: 10.06.2026 von Salomo Swoboda · Nächste Prüfung: 10.07.2026

    Arbeitsassistenz Toilette Inklusionsamt

    Warum ist der Toilettengang am Arbeitsplatz ein Thema für das Inklusionsamt?

    Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am Arbeitsleben teilnehmen können. Doch was passiert, wenn ein schwerbehinderter Arbeitnehmer auf Hilfe beim Toilettengang angewiesen ist? Darf eine Arbeitsassistenz in diesem Bereich unterstützen? Und ist das Inklusionsamt verpflichtet, diese Unterstützung zu finanzieren?

    Die Rechtslage: Welche Pflichten hat das Inklusionsamt?

    Das Inklusionsamt ist nach § 185 SGB IX dafür zuständig, schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Das umfasst unter anderem die Finanzierung von Arbeitsassistenz, wenn sie notwendig ist, um eine berufliche Tätigkeit auszuüben.

    Die Arbeitsassistenz kann viele Aufgaben umfassen, darunter:

    • Hilfe beim Umsetzen in den Bürostuhl,
    • Anreichen von Arbeitsmaterialien,
    • Begleitung zu Besprechungen oder in die Kantine,
    • Unterstützung beim Toilettengang.

    Der Toilettengang ist eine essenzielle Körperfunktion, die es einem Arbeitnehmer ermöglicht, seinen Arbeitsalltag zu bewältigen. Wenn ein schwerbehinderter Arbeitnehmer ohne diese Hilfe nicht am Arbeitsplatz bleiben kann, müsste diese Maßnahme als notwendige Assistenz finanziert werden.

    Finanzierung des Toilettenumbaus durch das Inklusionsamt: Ein Widerspruch?

    Interessanterweise finanziert das Inklusionsamt den barrierefreien Umbau von Toiletten am Arbeitsplatz. Dazu gehören:

    • Rollstuhlgerechte Toiletten,
    • Haltegriffe und Stützen,
    • Abgesenkte Waschbecken,
    • Automatische Türöffner.

    Doch wenn das Inklusionsamt die Notwendigkeit eines barrierefreien Badezimmers anerkennt, ergibt sich daraus die logische Konsequenz: Wenn eine bauliche Anpassung nicht ausreicht, um den Arbeitnehmer selbstständig zur Toilette zu lassen, dann muss eine Arbeitsassistenz diese Funktion übernehmen.

    Unterschiedliche Rechtsprechung zur Arbeitszeit und Toilettennutzung

    Es gibt unterschiedliche Urteile zur Frage, ob der Toilettengang zur Arbeitszeit gehört:

    • Arbeitsgerichtliche Entscheidungen: In vielen Fällen wird argumentiert, dass der Toilettengang nicht direkt zur Arbeitszeit gehört, Arbeitnehmer jedoch für diese Zeit bezahlt freigestellt werden. Dies bedeutet, dass der Gang zur Toilette keine „Arbeitsleistung“ im klassischen Sinne darstellt, aber dennoch zur regulären Beschäftigung zählt.
    • Urteil zur Beamtenrechtsprechung: Ein verbeamteter Richter urteilte jedoch, dass für Beamte der Toilettengang zur Arbeitszeit gehört. Diese Entscheidung könnte darauf hindeuten, dass es Unterschiede zwischen tariflich Beschäftigten und Beamten gibt, insbesondere in Bezug auf die Bewertung von biologischen Notwendigkeiten im Arbeitskontext.

    Die Unterschiede in der Rechtsprechung zeigen, dass der Toilettengang sowohl als unverzichtbare biologische Funktion als auch als Teil der Arbeitsorganisation betrachtet wird. Dies könnte als weiteres Argument dafür dienen, dass eine Unterstützung in diesem Bereich nicht ausschließlich als „private Angelegenheit“ abgetan werden kann.

    Gegenargumente des Inklusionsamts – und warum sie nicht greifen

    1. „Der Toilettengang ist eine private Angelegenheit.“

    Widerlegung: Wenn das so wäre, dürfte das Inklusionsamt auch keine Umbauten an Toiletten finanzieren. Die Nutzung einer Toilette ist Teil des Arbeitsalltags und eine Voraussetzung für die berufliche Teilhabe.

    2. „Die Pflegeversicherung oder Eingliederungshilfe ist dafür zuständig.“

    Widerlegung: Arbeitsassistenz ist keine Pflege, sondern eine Maßnahme zur beruflichen Teilhabe. Die Pflegeversicherung kommt nur für allgemeine Lebensbereiche auf, nicht für Arbeitsunterstützung.

    3. „Es gibt eine klare Trennung zwischen Pflege und Arbeitsassistenz.“

    Widerlegung: Diese Trennung existiert nicht in den Gesetzen. Vielmehr gibt es bereits erfolgreiche Klagen von Betroffenen, bei denen das Inklusionsamt verpflichtet wurde, die Kosten für eine solche Assistenz zu übernehmen.

    Praxisbeispiele: Wenn Arbeitsassistenz notwendig ist

    • Beispiel 1: Ein Rollstuhlfahrer kann zwar selbstständig arbeiten, aber nicht eigenständig auf die Toilette wechseln. Ohne Assistenz oder müsste er den Arbeitsplatz verlassen – wenn nicht alle beruflich benötigten Toiletten Hilfsmittel (z.B. ein Deckenlift) verfügen. Die Assistenz ermöglicht ihm, seinen Job auszuüben.
    • Beispiel 2: Eine Person mit Muskelerkrankung braucht Hilfe beim Öffnen der Hosenknöpfe oder beim Umsetzen auf die Toilette. Ohne diese Hilfe wäre eine volle Arbeitsleistung nicht möglich.

    Wie können Betroffene ihre Rechte durchsetzen?

    1. Antrag beim Inklusionsamt stellen: Erwähne explizit, dass du die Assistenz für die berufliche Teilhabe benötigst.
    2. Verweis auf den Toilettenumbau: Argumentiere, dass das Inklusionsamt bereits anerkannt hat, dass Toiletten zur Arbeitsumgebung gehören.
    3. Widerspruch einlegen, falls der Antrag abgelehnt wird.
    4. Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretung (SBV) oder das Integrationsamt einholen.
    5. Klage beim Sozialgericht einreichen.

    Praxistipp: Im Erst-Antrag keine Hilfe bei der Toilette nötig

    Damit du schnell an die von euch benötigte Unterstützung kommt, erwähne deinen Unterstützungsbedarf beim ersten Antrag am besten nicht. Die Unterstützung beim Toiletten-Gang darf auch durch Kollegen (Kollegen-Hilfe) oder Freunde statt finden.

    In dem Moment wird dein Kollege oder dein Freund zu deiner privaten Pflegeperson. Das ist legitim und absolut zulässig. Da für den Toilettengang ein großes Vertrauen erforderlich ist, ist diese Begründung sogar ausgesprochen plausibel.

    So stellst du sicher, dass du deine dringend benötigte Arbeitsassistenz schnellst möglich erhältst und musst dich beim ersten Antrag nicht mit dem Inklusionsamt streiten.

    Wenn du deine Arbeitsassistenz dann bekommen hast, kannst du einen Änderungs-Antrag stellen und beantragen, dass die Arbeitsassistenz dich auch auf der Toilette unterstützen darf. Der alte Bescheid mit der bewilligten Arbeitsassistenz bleibt so lange bestehen, bis dein neuer Antrag rechtskräftig beschieden wurde.

    Wenn du außerhalb der Toilette aber eh so viel Unterstützung brauchst, dass deine Arbeitsassistenz während deiner Arbeit bei allen Toilettengängen präsent ist, ist es nicht erforderlich, diese Klarstellung durch den Änderungs-Antrag zu erzwingen.

    Deine Arbeitsassistenz darf nämlich auch deine private Pflegeperson sein. Wenn ihr die Toilette betretet, wird sie einfach zu deiner privaten Pflegeperson und von dir für diesen Zeitraum bezahlt freigestellt. Als Pflegeperson ist sie ebenfalls Unfallversichert und kann dich somit weiterhin ideal unterstützen.

    Fazit: Arbeitsassistenz muss auch Toilettengänge umfassen

    Das Inklusionsamt ist verpflichtet, eine barrierefreie Arbeitsumgebung zu ermöglichen. Dazu gehört nicht nur der bauliche Umbau von Toiletten, sondern auch die Bereitstellung einer Arbeitsassistenz für den Toilettengang, wenn dies erforderlich ist, um die berufliche Teilhabe zu sichern. Die uneinheitliche Rechtsprechung zur Frage, ob Toilettengänge zur Arbeitszeit gehören, zeigt, dass dieser Bereich noch weiter diskutiert werden muss. Betroffene sollten sich nicht von Ablehnungen abschrecken lassen – oft hilft ein Widerspruch oder notfalls eine Klage, um das Recht auf Inklusion durchzusetzen.

    Verwandte Themen: Mehr zum Behinderungsausgleich bei Autismus und zu § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für Kinder/Jugendliche) finden du im Pillar-Artikel. Wer zusätzlich zu Hilfsmitteln (z. B. Toilettenlift) Unterstützung beim MDK-Gutachten braucht, findet im SoRaKI-Tool-Artikel eine Anleitung. Wenn du gleichzeitig Pflegegrad und Arbeitsassistenz benötigen, lesen du unseren Pflegegrad-Widerspruchs-Leitfaden – die Kombination ist möglich und sinnvoll.

    Hast du Erfahrungen mit der Arbeitsassistenz und der Finanzierung durch das Inklusionsamt? Teile deine Meinung in den Kommentaren!

    FAQ: 4 häufige Fragen zur Arbeitsassistenz beim Toilettengang

    Muss das Inklusionsamt die Arbeitsassistenz für den Toilettengang bezahlen?

    Ja, das Inklusionsamt muss die Kosten für die Arbeitsassistenz tragen, wenn du diese brauchen, um Deinen Job auszuüben. Das gilt auch für den Toilettengang, weil das Inklusionsamt bereits den barrierefreien Toilettenumbau finanziert. Anspruch und Finanzierung regelt § 185 SGB IX in Verbindung mit § 49 SGB IX.

    Was kostet eine Arbeitsassistenz für den Toilettengang?

    Die Kosten hängen vom Stundenumfang und der Qualifikation der Assistenz ab. Üblich sind 15-30 € pro Stunde. Das Inklusionsamt übernimmt die Kosten in der Regel vollständig. du trägst kein Eigenanteil.

    Wie beantrage ich Arbeitsassistenz beim Inklusionsamt?

    Stellen du den Antrag schriftlich beim zuständigen Inklusionsamt Ihres Bundeslandes. Beschreiben du den konkreten Unterstützungsbedarf (z. B. „Hilfe beim Umsetzen auf die Toilette, beim Öffnen der Hosenknöpfe“) und fügen du eine fachärztliche Stellungnahme bei. Erwähnen du explizit, dass du die Assistenz für die berufliche Teilhabe benötigen.

    Kann ich auch einen Kollegen oder Freund als Pflegeperson bezahlen?

    Ja, das ist möglich und legitim. In dem Moment, in dem die Assistenz die Toilette betritt, wird sie zur privaten Pflegeperson. du bezahlst sie für diese Zeit privat. du ist dann unfallversichert. Diese Lösung empfiehlt sich besonders im Erst-Antrag, um Streit mit dem Inklusionsamt zu vermeiden.

    Quellen

    Hinweis (keine Rechtsberatung): Dieser Artikel informiert über Arbeitsassistenz beim Toilettengang und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Anliegen empfehlen wir eine Sozialrat-Beratung oder eine Beratungshilfe beim Amtsgericht (anwaltliche Erstberatung mit Eigenanteil ab 15 €).

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  • Familien Pflege-Wohngruppe – Worauf Achten?

    Familien Pflege-Wohngruppe – Worauf Achten?

    Zuletzt aktualisiert: 11. Juni 2026

    Anspruch auf Wohngruppenzuschlag bei Pflegegrad – Voraussetzungen und Tipps

    Pflege-Wohngruppen-Zuschlag

    Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, können unter bestimmten Voraussetzungen den Wohngruppenzuschlag nach § 45f SGB XI beantragen. Doch was genau sind die Voraussetzungen, und welche Aufgaben muss die gemeinschaftlich beauftragte Person übernehmen, damit dieser Zuschlag gewährt wird?

    Das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. Juni 2024 (Az. B 3 P 2/23 R) liefert hierzu wichtige Klarstellungen.

    Zusammenfassung des Urteils

    Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. Juni 2024 (Az. B 3 P 2/23 R) befasst sich mit dem Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag gemäß § 45f SGB XI im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung. Der Kläger, ein pflegebedürftiger Mann, lebte in einer gemeinsamen Wohnung mit mehreren Familienmitgliedern, darunter seine Mutter, sein Vater und ein Pflegekind. Zusätzlich zog im Januar 2016 eine weitere pflegebedürftige Person in die Wohnung ein. Der Kläger beantragte im Februar 2016 den Wohngruppenzuschlag und gab seinen Vater als gemeinschaftlich beauftragte Person an, der zugleich seine Pflegeperson war.

    Die Pflegekasse lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass das Zusammenleben innerhalb eines Familienverbunds nicht den Zweck einer gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung verfolge, da die familiäre Verbundenheit im Vordergrund stehe. Nach erfolglosen Widersprüchen und Klagen wurde der Fall schließlich vom BSG entschieden.

    Das BSG wies die Revision des Klägers zurück und bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen. Es stellte fest, dass für den Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag eine hinreichende Objektivierung klar bestimmter und zweifelsfrei abgrenzbarer zusätzlicher Aufgaben und Tätigkeiten der gemeinschaftlich beauftragten Person erforderlich ist. Im vorliegenden Fall konnte der Kläger nicht nachweisen, dass solche zusätzlichen Aufgaben und Tätigkeiten vorlagen, die über die übliche familiäre Unterstützung hinausgehen. Daher besteht kein Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag.

    Dieses Urteil verdeutlicht die Anforderungen an den Nachweis zusätzlicher Leistungen durch die gemeinschaftlich beauftragte Person in familiären Wohngruppen, um den Wohngruppenzuschlag beanspruchen zu können.


    Was ist der Wohngruppenzuschlag?

    Der Wohngruppenzuschlag unterstützt Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben. Voraussetzung ist, dass mindestens drei Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad gemeinsam wohnen und eine gemeinschaftlich beauftragte Person die Organisation des Alltags und der Pflege übernimmt. Der Zuschlag beträgt monatlich 224 Euro (Stand 2025).Der Wohngruppenzuschlag unterstützt Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben. Voraussetzung ist, dass mindestens drei Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad gemeinsam wohnen und eine gemeinschaftlich beauftragte Person die Organisation des Alltags und der Pflege übernimmt. Der Zuschlag beträgt monatlich 224 Euro (Stand 2025).

    Quelle: § 45f SGB XI


    Welche Aufgaben übernimmt die gemeinschaftlich beauftragte Person?

    Die gemeinschaftlich beauftragte Person spielt eine Schlüsselrolle. du sorgt dafür, dass der Alltag in der Wohngruppe reibungslos funktioniert und die Pflege koordiniert wird.

    Typische Aufgaben umfassen:

    1. Organisation der Pflege:
      • Koordination der Einsätze von Pflege- und Betreuungsdiensten.
      • Sicherstellung der Einhaltung des Pflegeplans.
      • Kommunikation mit Ärzten, Therapeuten und anderen Gesundheitsdienstleistern.
    2. Alltagsorganisation:
      • Planung von Einkäufen, Mahlzeiten und Haushaltsaktivitäten.
      • Organisation von Freizeitaktivitäten oder therapeutischen Maßnahmen.
    3. Verwaltung und rechtliche Aufgaben:
      • Verwaltung gemeinschaftlicher Finanzen der Wohngruppe (z. B. für Miete, Nebenkosten, Haushaltsbudget).
      • Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Anforderungen, die für die Wohngruppe gelten.

    Wann wird der Zuschlag gewährt?

    Das BSG-Urteil stellt klar: Die Aufgaben der gemeinschaftlich beauftragten Person müssen über die übliche familiäre Unterstützung hinausgehen. Die Tätigkeit muss klar von der normalen Fürsorge innerhalb eines Familienverbunds abgegrenzt werden.

    Zusätzliche, abgrenzbare Aufgaben sind zum Beispiel:

    1. Professionelle Organisationstätigkeiten:
      • Erstellung und Überwachung eines strukturierten Betreuungsplans für mehrere pflegebedürftige Personen, auch wenn sie unterschiedliche Pflegegrade oder Bedarfe haben.
      • Koordination von externen Pflegekräften und spezifischer Hilfsmittelversorgung.
    2. Regelmäßige und dokumentierte Zusammenarbeit mit Dritten:
      • Regelmäßige Kommunikation mit Leistungsträgern, Behörden oder Versicherungen im Namen der Wohngruppe.
      • Dokumentation und Überwachung der Einhaltung pflegerischer Standards und Hygienerichtlinien in der Wohngruppe.
    3. Umfangreiche Verwaltungs- und Koordinationsaufgaben:
      • Ausarbeitung und Durchsetzung von gemeinschaftlichen Regelungen innerhalb der Wohngruppe (z. B. Zeitpläne für gemeinsame Aktivitäten oder spezifische Maßnahmen für Bewohner mit erhöhtem Unterstützungsbedarf).
      • Verwaltung von Budgetplänen und Pflegekassenabrechnungen.
    4. Besondere Unterstützung in der Organisation:
      • Übernahme von Schulungen oder Anleitungen für andere Pflegepersonen oder Angehörige.
      • Sicherstellung der barrierefreien Gestaltung der Wohnung (z. B. Organisation von baulichen Anpassungen).

    Familienangehörige als gemeinschaftlich beauftragte Personen:

    Wenn ein Familienangehöriger diese Rolle übernimmt, ist der entscheidende Punkt, dass die übernommenen Aufgaben über die übliche familiäre Unterstützung hinausgehen. Gewöhnliche Tätigkeiten wie die Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu Arztterminen oder die Betreuung eines Angehörigen gelten oft als familiäre Verpflichtung und sind schwer als „zusätzlich“ im Sinne des § 45f SGB XI anzuerkennen.

    Praktische Hinweise:

    • Nachweisführung: Die zusätzlichen Aufgaben müssen konkret beschrieben, regelmäßig dokumentiert und möglichst mit externen Dritten abgestimmt sein.
    • Grenzziehung zum Familienleben: Es muss deutlich werden, dass die Aufgaben einer beruflichen oder organisatorischen Tätigkeit ähneln und nicht nur aus der familiären Nähe resultieren.
    • Externe Unterstützung: Die Inanspruchnahme externer Partner (z. B. Pflege- oder Reinigungsdienste) kann ein Indiz für die zusätzliche Organisationstätigkeit der beauftragten Person sein.
    • Pflegedienst-Wohngruppe: Um die Bewilligung 100%ig zu erhalten, könnt ihr zur Gründung zunächst einen Pflegedienst mit der Übernahme der Wohngruppen-Organisation beauftragen. Kurz nach Bewilligung kann die gemeinschaftlich beauftragte Person dann eine Privatperson eurer Wahl werden. Wenn die Privatperson die gleichen Aufgaben übernimmt, kann der Anspruch auf den Wohngruppen-Zuschlag eigentlich nicht mehr abgelehnt werden.

    Das Urteil des BSG verdeutlicht, dass die bloße Anwesenheit von Angehörigen in einer Wohngruppe nicht automatisch ausreicht, um den Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag zu begründen. Vielmehr müssen die zusätzlichen Leistungen klar dokumentiert und objektiv nachweisbar sein.


    Tipps zur Beantragung des Wohngruppenzuschlags

    1. Pflegegrad nachweisen: Mindestens drei Mitglieder der Wohngruppe müssen pflegebedürftig sein.
    2. Aufgaben der beauftragten Person dokumentieren: Listen du alle organisatorischen Tätigkeiten detailliert auf und führen du Nachweise.
    3. Nachweis der Gemeinschaft: Die Wohngruppe muss als ambulant betreute Wohngemeinschaft strukturiert sein – ein loses Zusammenleben reicht nicht aus.
    4. Grenzen zum Familienleben beachten: Wenn ein Familienmitglied die gemeinschaftlich beauftragte Person ist, müssen deren Aufgaben klar zusätzlich sein und über familiäre Verpflichtungen hinausgehen.
    Antrags-Unterlagen gemäß §45f SGB XI

    §45f SGB XI Absatz 2: Die Pflegekassen sind berechtigt, zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen bei dem Antragsteller folgende Daten zu verarbeiten und folgende Unterlagen anzufordern:

    • die vereinbarten Aufgaben der Person nach Absatz 1 Nummer 3.
    • eine formlose Bestätigung des Antragstellers, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 1 erfüllt sind,
    • die Adresse und das Gründungsdatum der Wohngruppe,
    • den Mietvertrag einschließlich eines Grundrisses der Wohnung und den Pflegevertrag nach § 120,
      (Anmerkung: Der Pflege-Vertrag ist bei privat organisierten Pflege-Gruppen nicht erforderlich)
    • Vorname, Name, Anschrift und Telefonnummer sowie Unterschrift der Person nach Absatz 1 Nummer 3 und
      (Anmerkung: §45f SGB XI Absatz 1: Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 224 Euro monatlich, wenn (…) Nummer 3. eine Person durch die Mitglieder der Wohngruppe gemeinschaftlich beauftragt ist, unabhängig von der individuellen pflegerischen Versorgung allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten zu verrichten)
    • die vereinbarten Aufgaben der Person nach Absatz 1 Nummer 3.

    Fazit: Anspruch mit klarer Abgrenzung

    Das Urteil des BSG verdeutlicht die hohen Anforderungen an die Nachweisführung beim Wohngruppenzuschlag. Die Tätigkeit der gemeinschaftlich beauftragten Person muss objektiv und eindeutig als zusätzliche Leistung erkennbar sein. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten daher frühzeitig alle notwendigen Nachweise sammeln und die Struktur der Wohngruppe sorgfältig planen.

    Hast du Fragen oder benötigen Unterstützung beim Antrag? Sprechen du mit einem Fachanwalt für Sozialrecht – wir helfen Ihnen gerne weiter.

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  • Datenschutz & Verhinderungspflege

    Datenschutz & Verhinderungspflege

    Zuletzt aktualisiert: 11. Juni 2026

    In unserer Beratung erfahren wir immer öfter, wie Behörden systematisch gegen einfache datenschutzrechliche Grundsätze verstoßen. Allem voran dem Gebot der Datensparsamkeit (Link -> Gesetz).

    ▬ § 71 Bundesdatenschutzgesetz ▬
    Der Verantwortliche hat (…) angemessene Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Datenschutzgrundsätze wie etwa die Datensparsamkeit wirksam umzusetzen, und die sicherstellen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten und die Rechte der betroffenen Personen geschützt werden.

    Verhinderungspflege-DatenSchutz

    Datenschutz bei Verhinderungspflege

    Gebot der Daten-Sparsamkeit -> Anonyme Pflegeperson

    Wustes du, dass du nicht verpflichtet bist, der Pflegekasse den Namen und weitere personenbezogene Daten deiner Pflegeperson (Link -> Gesetz) mitzuteilen? Es ist völlig zulässig, das deine Pflegeperson anonym bleibt.

    Obwohl die Pflegeperson anonym bleibt, behältst du das Recht auf Pflegegeld (Link -> Gesetz). Denn gemäß § 37 SGB 11 hast du Anspruch auf Pflegegeld, wenn du deine Pflege selber privat organisierst. Im Gesetz steht nicht, dass du die Namen deiner Unterstützer benennen musst.

    § 37 SGB 9 Absatz 1
    Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld (…) die erforderlichen (…) Pflegemaßnahmen und (…) Betreuungsmaßnahmen (…) selbst sicherstellt.

    Vorteile bei Weitergabe von Pflegeperson-Daten

    Deiner Pflegeperson stehen verschiedene Versicherungs-Leistungen zur Verfügung. Damit ist nicht das Pflegegeld gemeint. Das Pflegegeld steht in erster Linie der Person mit Pflegegrad zu, die darüber frei verfügen darf.

    Als Pflegeperson hast du Anspruch auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen, du bist beitragsfrei gesetzlich unfallversichert und die Pflegekasse deines Schützlings zahlt Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Die Rentenversicherungs-Beiträge für die Pflegeperson betragen ab Pflegegrad 2 einen Betrag von ca. 174€ bis 657€ – abhängig von Pflegegrad und Leistungsart.

    Damit die Pflegekasse der Pflegeperson diese Leistungen zur sozialen Absicherung zahlen kann, braucht sie natürlich den Namen und die Adresse der Pflegeperson. Nur wenn die Pflegeperson diese Leistungen beziehen möchte, ist es erforderlich, dass die Pflegekasse den Namen und die Adresse der Pflegeperson erhält. Sonst nicht!

    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de
    Gesetzliche Grundlage: § 44 SGB XI (Link -> Gesetz)

    Mehr Daten = mehr Nachteile -> Besonders bei Verhinderungspflege

    In unserer Sozial-Beratung erleben wir immer wieder die Situation, dass die Ämter und Behörden alle Informationen die sie erhalten nur dafür verwenden, Leistungen zu streichen.

    Insbesondere beim Antrag auf Kostenerstattung der Verhinderungspflege erleben wir, dass wirklich jede Information dazu genutzt wird, Dir Deinen Anspruch zu verwehren.

    Der Verhinderungspflege-Antrag der Pflegekassen fragt eine ganze Reihe von Daten ab, die für die Bearbeitung deines Kostenerstattungs-Anspruchs völlig irrelevant sind.

    Verhinderungspflege –
    Nicht erforderliche Daten:

    • Name, Adresse, Geburtsdatum und weitere Daten zur Pflegeperson
    • Grund, warum Pflegeperson ausgefallen ist
    • Adresse der Verhinderungspflege-Person
    • Leistungen, die von Verhinderungspflege-Person erbracht wurden

    § 39 SGB 9 Absatz 1
    Ist eine Pflegeperson (…) aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege (…).

    Das Gesetz sieht eindeutig nicht vor, dass der Grund, warum die Pflegeperson verhindert ist, mitgeteilt werden muss. Eine Daten-Weitergabe bezüglich der Verhinderungspflege-Person wird auch nicht vorgeschrieben. Lediglich die Kosten müssen nachgewiesen werden.

    Ein Kostennachweis kann auch einfach eine Quittung sein. Den Zahlungseingang dürfen Privatpersonen (wie zum Beispiel die Verhinderungspflege-Person) durch eine Unterschrift bestätigen. Weitere Daten wie die Adresse der Verhinderungspflege-Person sind nicht erforderlich.

    ACHTUNG: Unerlaubte Weitergabe von Name und Adresse der Pflegeperson ist verboten

    Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten darf nur mit der Erlaubnis der betreffenden Personen erfolgen. Wenn deine Pflegeperson nicht möchte, dass deine Krankenkasse oder Pflegekasse den Namen oder die Adresse von deiner Pflegeperson speichert, darf deine Krankenkasse diese Daten auch nicht speichern. Theoretisch hätte deine Pflegeperson gegen dich und deine Krankenkasse einen Anspruch auf Schadensersatz (Link -> Verordnung), wenn du ohne Erlaubnis personenbezogene Daten weiter gegeben hast und deine Krankenkasse diese verarbeitet hat.

    Wenn deine Krankenkasse dich dazu bringen möchte, personenbezogene Daten deiner Unterstützer gegen deinen und deren Willen mitzuteilen, kannst du dich darauf berufen, das dir und der Kasse eine Schadensersatz-Forderung droht.

    Praxis-Tipp für Pflegeperson und Verhinderungspflege-Person

    Im sogenannten Verhinderungspflege-Gesetzt – §39 SGB11 – heißt es: “Ist eine Pflegeperson (…) aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege (…).”

    Aus diesem Gesetz geht hervor, dass die Kosten nachgewiesen werden müssen – also nicht einmal die Zahlung – lediglich die Kosten. Die Kosten lassen sich nachweisen, indem jemand unterschreibt, dass er die Leistungen zur vereinbarten Entschädigung (Stundenlohn) erbracht hat. Dieser Nachweis reicht aus. Es muss keine Zahlung nachgewiesen werden und es muss auch nicht die Adresse der Verhinderungs-Pflegeperson genannt werden. Die Kosten lassen sich ohne Zahlung und ohne Adresse nachweisen, indem die erbrachte Leistung mit der vereinbarten Entschädigung von der Verhinderungspflege-Person unterschrieben wird.  

    Tipp: Sollte die Pflegekasse auf personenbezogene Daten bestehen, schreibt folgendes:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich weise sie darauf hin, dass Deine Forderung nach den Adress-Daten der Verhinderungspflege-Person einen Datenschutzverstoß inklusive Schadensersatz-Verpflichtung zur Folge haben könnte, weil die Verhinderungspflege-Person der Weitergabe und Speicherung der Personenbezogenen Daten nicht zugestimmt, sondern ausdrücklich widersprochen hat. Solltest du Zweifel an dem der Existenz der Person oder der Rechtmäßigkeit des Kostennachweises haben, lade ich du ein, meinen Antrag auf Kostenerstattung der Verhinderungspflege abzulehnen, sodass im Widerspruchsverfahren mein Rechtsanwalt Ihnen anwaltlich versichern kann, dass diese Kosten entstanden sind. Die Kosten meines Rechtsanwalts tragen ja glücklicherweise du, wenn mein Widerspruch daraufhin erfolgreich ist.

    Hochachtungsvoll
    Dein Name

    Gleiches gilt für den Fall, dass die Pflegekasse den Namen der Pflegeperson haben möchte. Auch in einem solchen Fall darfst du gerne anbieten, dass im Widerspruchs-Verfahren dein Rechtsanwalt die Existenz deiner Pflegeperson anwaltlich versichert. Passe dafür einfach das oben stehende Schreiben auf deinen Fall an.

    Ich wünsche Dir viel Kraft und Erfolg bei Deinen Anträgen!

    Liebe Grüße
    Salomo

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  • Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention

    Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention

    Zuletzt aktualisiert: 11. Juni 2026

    Häufig gestellte Fragen

    Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention?

    Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit stärkt. du wurde 2006 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und trat 2008 in Kraft.

    Welche Rechte sind in der UN-BRK verankert?

    Die UN-BRK umfasst 50 Artikel mit Rechten wie Gleichbehandlung, Barrierefreiheit, Bildung, Arbeit, Gesundheit und politische Teilhabe. Die Grundprinzipien sind Würde, Selbstbestimmung, Nichtdiskriminierung und volle gesellschaftliche Teilhabe.

    Wie ist die UN-BRK in Deutschland umgesetzt?

    Deutschland hat die UN-BRK 2009 ratifiziert. Die Umsetzung erfolgt durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Sozialgesetzbücher und die Behindertenpolitik des Bundes. Die UN-BRK hat dabei Verfassungsrang durch die deutsche Ratifizierung.

    Wo finde ich Beratung zu meinen Rechten aus der UN-BRK?

    Beratung erhalten du bei der EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung), Sozialverbänden wie dem VdK oder SoVD, sowie bei spezialisierten Anwälten für Sozialrecht. Die Sozialrat-Community bietet kostenlose Ersteinschätzung.

    UN-BRK und Buergergeld — Wie die Konvention Buergergeld-Sanktionen begrenzt

    Die UN-BRK hat unmittelbare Auswirkungen auf das Buergergeld (SGB II). Artikel 28 erklaert das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard fuer behinderte Menschen — das Buergergeld soll genau das sichern. Sanktionen duerfen nicht dazu fuehren, dass das menschenwuerdige Existenzminimum unterschritten wird.

    Wichtig fuer die Praxis: Wenn du eine Behinderung hast und Buergergeld beziehst, koennen ueberhoehte Sanktionen (z. B. Totalsanktionen) gegen die UN-BRK verstossen. Das Bundessozialgericht hat in mehreren Urteilen darauf hingewiesen, dass die Grundsaetze der UN-BRK bei der Sanktionsberechnung zu beachten sind. Im Zweifelsfall: Widerspruch mit Hinweis auf UN-BRK einlegen.

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    Artikel 19 UN-BRK (unabhaengige Lebensfuehrung und Einbeziehung in die Gemeinschaft) ist die rechtliche Grundlage fuer alle Pflegeleistungen. Pflegegrade sollen nicht nur medizinische Notwendigkeit abdecken, sondern auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermoeglichen. Das Bundessozialgericht hat in seiner Rechtsprechung mehrfach betont, dass Pflegebeduerftigkeit umfassend zu pruefen ist — nicht nur auf Grundlage von Modulen des MDK-Gutachtens.

    Praxis-Tipp: Wenn dein Pflegegrad abgelehnt wurde oder zu niedrig ausfaellt, kannst du im Widerspruch explizit auf die UN-BRK und den Artikel 19 verweisen. Viele Sozialgerichte beruecksichtigen diesen Hinweis positiv.

    UN-BRK und Wohngeld — Angemessener Wohnraum als Teilhaberecht

    Artikel 28 UN-BRK garantiert das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Wohngeld und die Kosten der Unterkunft (KdU) im Buergergeld sollen sicherstellen, dass behinderte Menschen nicht in unzumaeglichen Verhaeltnissen leben muessen. Konkret bedeutet das: Wenn du eine Behinderung hast und spezielle Wohnraumanforderungen (z. B. rollstuhlgerechte Badezimmer, breitere Tueren), muessen diese bei der Wohngeld-Berechnung beruecksichtigt werden.

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  • Richtlinien zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

    Richtlinien zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

    Zuletzt aktualisiert: 11. Juni 2026

    Häufig gestellte Fragen

    Was ist die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?

    Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein gesetzlicher Anspruch auf individuelle Beratung durch die Pflegekasse. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben das Recht auf eine umfassende Beratung zu allen Pflegethemen, kostenlos und unabhängig.

    Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?

    Jeder, der Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt oder erhält, hat Anspruch auf Pflegeberatung. Auch Angehörige und Bevollmächtigte können die Beratung in Anspruch nehmen.

    Wo kann ich die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

    du kannst die Pflegeberatung bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse informiert du über die nächsten Schritte und stellt einen Termin mit einem Pflegeberater zur Verfügung. Bei Bedarf kann die Beratung auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.

    Ist die Pflegeberatung kostenlos?

    Ja, die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist für Versicherte kostenlos. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

    Pflegeberatung in der Praxis — Wie du sie optimal nutzt

    Die Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI ist mehr als ein Gespraech. du ist dein gesetzlicher Anspruch auf eine umfassende Begleitung durch den Pflegeprozess — vom Erstantrag bis zur Hoeherstufung. Viele Versicherte nutzen die Pflegeberatung nur einmal bei der Erstantragstellung, verschenken aber damit ihren Anspruch auf kontinuierliche Begleitung.

    Was die Pflegeberatung konkret leistet

    • Bestandsaufnahme der Pflegesituation: Welche Hilfen werden bereits in Anspruch genommen? Welche Luecken bestehen?
    • Individueller Hilfemix: Welche Kombination aus Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag passt zu deiner Situation?
    • Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung: Welche Dokumente und Nachweise brauchst du, damit der Pflegegrad korrekt festgestellt wird?
    • Hilfe bei Antragstellung: Welche Antragsformulare muessen wo eingereicht werden?
    • Beratung zu Wohnraumanpassung: Welche Zuschuesse gibt es fuer Badumbau, Treppenlift, etc.?
    • Vermittlung von Pflegekursen und Angehoerigenberatung: Welche kostenlosen Angebote gibt es in deiner Region?

    Wann du eine Pflegeberatung anfordern solltest

    Es gibt mehrere typische Anlaesse, bei denen eine Pflegeberatung sinnvoll ist:

    • Vor der Antragstellung: Um zu erfahren, welche Leistungen dir zustehen und wie du den Antrag optimal vorbereitest.
    • Nach der MDK-Begutachtung: Um zu verstehen, wie der Pflegegrad zustande kam und was bei einer Hoeherstufung zu tun ist.
    • Bei einer Pflegesituation, die sich veraendert hat: Mehr Pflegebedarf, neue Diagnose, Wegfall einer privaten Pflegeperson — die Pflegeberatung hilft, die Versorgung neu zu organisieren.
    • Vor einer Hoeherstufung: Um zu wissen, welche Voraussetzungen erfuellt sein muessen und welche Nachweise helfen.

    Pflegeberatung bei dir zu Hause oder in der Pflegekasse?

    Die Pflegeberatung kann auf Wunsch bei dir zu Hause stattfinden — das ist besonders sinnvoll, wenn die Mobilitaet eingeschraenkt ist oder die Wohnsituation relevant fuer die Pflegeplanung ist. Die Pflegekasse organisiert einen Termin mit einem Pflegeberater oder einer Pflegeberaterin in deiner Naehe. Bei einer Erstberatung per Telefon oder Video kannst du dich zunaechst orientieren, ohne dass ein Besuch notwendig wird.

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    Stand: 10. Juni 2026. Letzte Aenderung: Erweiterung um praktische Anwendung der Pflegeberatung.

    Pflegegrad beantragen — Schritt fuer Schritt

    Die Beantragung eines Pflegegrades ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Wir fuehren dich durch den gesamten Prozess — von der Antragstellung bis zur MDK-Begutachtung. Beachte: Eine Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI ist freiwillig, aber sehr empfehlenswert, weil du dort Unterstuetzung beim Antrag und der Vorbereitung bekommst.

    Schritt 1: Antrag stellen

    Den Antrag auf Pflegeleistungen stellst du bei deiner Pflegekasse. Die Pflegekasse ist immer bei deiner Krankenkasse angesiedelt. Du kannst den Antrag telefonisch, schriftlich oder online stellen. Wichtig: Du musst den Antrag nicht selbst ausfuellen — ein formloser Antrag („Hiermit beantrage ich Pflegeleistungen“) reicht aus. Die Pflegekasse schickt dir dann die Antragsformulare zu.

    Schritt 2: Pflegeberatung in Anspruch nehmen

    Nach Antragseingang hast du Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI. Diese Beratung kann bei dir zu Hause oder in der Pflegekasse stattfinden. Bei der Pflegeberatung wird deine Pflegesituation erfasst und du bekommst individuelle Empfehlungen. Viele Versicherte nutzen die Pflegeberatung als Vorbereitung fuer die MDK-Begutachtung.

    Schritt 3: Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung

    Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) — bei Privatversicherten Medicproof — prueft, ob und in welchem Grad eine Pflegebeduerftigkeit vorliegt. Bereite dich gut vor: Fuehre ein Pflegetagebuch ueber mindestens 1-2 Wochen, in dem du dokumentierst, welche Hilfeleistungen du taeglich brauchst. Sammle Arztberichte, Medikamentenplaene und andere Nachweise.

    Schritt 4: MDK-Termin

    Der MDK-Termin findet in der Regel bei dir zu Hause statt. Eine Pflegeperson deines Vertrauens sollte anwesend sein. Der Gutachter prueft sechs Module: Mobilitaet, kognitive und kommunikative Faehigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Schildere ehrlich, wo du Hilfe brauchst — uebertreibe nicht, aber unterschätze auch nicht.

    Schritt 5: Bescheid abwarten

    Nach der Begutachtung bekommst du einen Bescheid deiner Pflegekasse. Dieser enthaelt entweder die Bewilligung eines Pflegegrades (1-5) oder eine Ablehnung. Bei Bewilligung: Die Leistungen werden ab dem Antragsmonat gezahlt — auch rückwirkend. Bei Ablehnung: Du hast 1 Monat Zeit, Widerspruch einzulegen.

    Schritt 6: Bei Ablehnung Widerspruch einlegen

    Wenn dein Pflegegrad abgelehnt wurde oder zu niedrig ausfaellt, lege Widerspruch ein. Die Frist betraegt 1 Monat ab Zugang des Bescheids. Im Widerspruch solltest du konkret benennen, welche Module des MDK-Gutachtens du fuer falsch bewertet haeltst. Liefere wenn moeglich ergaenzende Nachweise (Arztberichte, Pflegetagebuch, Stellungnahmen deiner Pflegeperson). Viele Widersprueche haben Erfolg, weil das MDK-Gutachten unvollstaendig oder fehlerhaft war.

    Schritt 7: Hoeherstufung bei Veraenderung

    Wenn sich deine Pflegesituation verschlechtert, kannst du jederzeit einen Antrag auf Hoeherstufung stellen. Das ist ein erneuter Antrag, der genauso ablaeuft wie der Erstantrag. Wichtig: Du musst nicht warten, bis eine bestimmte Frist abgelaufen ist — eine Hoeherstufung ist jederzeit moeglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

    Pflegegeld 2026 — Uebersicht der Leistungen

    Je nach Pflegegrad stehen dir monatliche Leistungen zu. Stand 2026:

    • Pflegegrad 1: 0 Euro Pflegegeld / Entlastungsbetrag 125 Euro pro Monat
    • Pflegegrad 2: 332 Euro Pflegegeld oder 724 Euro Pflegesachleistungen
    • Pflegegrad 3: 572 Euro Pflegegeld oder 1.363 Euro Pflegesachleistungen
    • Pflegegrad 4: 764 Euro Pflegegeld oder 1.693 Euro Pflegesachleistungen
    • Pflegegrad 5: 901 Euro Pflegegeld oder 2.095 Euro Pflegesachleistungen

    Zusaetzlich: Verhinderungspflege (1.612 Euro/Jahr), Entlastungsbetrag (125 Euro/Monat), Kurzzeitpflege (1.774 Euro/Jahr), Tages- und Nachtpflege, Wohnraumanpassung (4.000 Euro pro Massnahme), Pflegehilfsmittel (40 Euro/Monat).

    Wichtige Adressen und Anlaufstellen

    Stand: 10. Juni 2026. Letzte Aenderung: Erweiterung um 7-Schritte-Anleitung + Pflegegeld-Uebersicht 2026 + Anlaufstellen.

  • Erwerbsminderung

    Erwerbsminderung

    Zuletzt aktualisiert: 11. Juni 2026

    Wie wird die Erwerbsfähigkeit in der Reha ermittelt?

    Die Erwerbsfähigkeit wird meist durch eine Reha-Klinik ermittelt. Das Ergebnis wird im Reha-Entlassungsbericht an die Rentenversicherung kommuniziert.

    Die Reha-Klinik wird sozialmedizinische Leistungsbeurteilungen in der medizinischen Rehabilitation durchführen.

    Die Website leistungsbeurteilung-reha.de bietet einen tollen Überblick über die Begriffe und Prozesse der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung in der medizinischen Rehabilitation geben
    Quelle: https://www.leistungsbeurteilung-reha.de/

    Muss man für die Feststellung der Erwerbsminderung eine Reha machen?

    In der Regel muss man im Feststellungs-Verfahren eines Erwerbsminderungs-Antrags eine Reha machen. Davon gibt es meist nur eine Ausnahme.

    Wenn du nicht rehafähig bist, musst du keine Reha machen.
    Es gibt verschiedene Situationen, die dazu führen dass du Reha-Unfähig bist. Die Reha-Unfähigkeit kann sich auf dich als Person beziehen, weil deine gesundheitliche Situation eine Reha nicht zulässt. Es ist aber auch denkbar, dass die Reha-Klinik nicht für sämtliche deiner gesundheitlichen Besonderheiten geeignet ist. In dem Fall währst du nur für diese Klinik Reha-Unfähig und für eine andere besser ausgestattete Klinik Reha-Fähig.

    Wann ist man Reha-Unfähig?

    Folgende Punkte können dazu führen, dass du Reha-Unfähig bist:

    • Du hast eine Erkrankung, die durch eine Reha verschlimmert werden würde (Belastungsintoleranz, ME/CFS, instabile Psyche).
    • Die auf körperliche Erkrankungen spezialisierte Reha-Klinik hat keine Angebote für deine psychischen Einschränkungen. Es gibt keine spezialisierte Psychotherapie, keine ausreichenden Rückzugsorte oder kein ausreichend qualifiziertes Personal.
    • Die auf psychischen Erkrankungen spezialisierte Reha-Klinik hat keine Angebote für deine körperlichen Erkrankungen. Es gibt keine spezialisierte Ergo- / Physio-Therapie, keine ausreichenden Therapie-Geräte oder kein ausreichend qualifiziertes Personal.
    • Die Therapie-Geräte der Reha-Klinik sind nicht für dich geeignet. Ein Grund könnte sein, dass du zu groß, zu klein oder zu schwer für die Geräte bist.
    • Du hast ein Kind um das du dich kümmern musst, dass eine besondere Schulform oder Unterstützung benötigt.
    !!! Trigger-Warnung: Ein weiterer Grund, durch den du Reha-Unfähig wirst:

    Noch einmal: Trigger-Warnung!
    Dein letzter Suizid-Versuch ist noch nicht lange genug her, sodass die Reha-Klinik dich als zu unstabil für eine Reha einstufen wird. Das hat zur Folge, dass die Reha-Klinik dich als Reha-Unfähig einstufen wird. Denn die Reha-Klinik möchte nicht das Risiko eingehen, dass du dir in der Klinik das Leben nimmst.

  • Behinderungsausgleich bei Autismus

    Behinderungsausgleich bei Autismus

    Zuletzt aktualisiert: 11. Juni 2026

    Das Wichtigste in Kürze: Behinderungsausgleich bei Autismus umfasst finanzierte Assistenz im Alltag (Freizeitassistenz nach § 35a SGB VIII), am Arbeitsplatz (Arbeitsassistenz nach § 185 SGB IX) und in der Schule (Nachteilsausgleich). Antragstellen können Eltern, Betroffene oder die Schwerbehindertenvertretung – zuständig sind Sozialamt, Jugendamt oder Integrationsamt.

    Zuletzt geprüft: 10.06.2026 von Salomo Swoboda · Nächste Prüfung: 10.07.2026

    1. Was ist Behinderungsausgleich bei Autismus?

    Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) sind neurobiologische Entwicklungsbesonderheiten, die sich auf Wahrnehmung, Kommunikation und Reizverarbeitung auswirken. Die Weltgesundheitsorganisation (ICD-11) klassifiziert Autismus als tiefgreifende Entwicklungsstörung. In Deutschland gilt Autismus als Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX, sobald die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dauerhaft beeinträchtigt ist. Daraus erwachsen Ansprüche auf Nachteilsausgleich – nicht als Wohltat, sondern als Recht.

    1.1 Vier Säulen: Freizeit, Arbeit, Schule, Vorstellungsgespräch

    Behinderungsausgleich bei Autismus lässt sich in vier Bereiche gliedern:

    • Freizeitassistenz für Kinder und Jugendliche – Begleitung im Alltag, in der Freizeit und zu Therapien nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe).
    • Arbeitsassistenz für erwachsene Autisten – Unterstützung am Arbeitsplatz nach § 185 SGB IX, finanziert vom Integrationsamt oder Reha-Träger.
    • Nachteilsausgleich in der Schule – Maßnahmen wie Ruheraum, Zeitverlängerung oder Einzelarbeit, geregelt in den Schulgesetzen der Länder und in § 49 SGB IX.
    • Behinderungsausgleich im Vorstellungsgespräch – individuelle Vorkehrungen, die das Integrationsamt oder die Agentur für Arbeit finanzieren.

    1.2 Wer hat Anspruch? Autismus-Diagnose und Teilhabe-Beeinträchtigung

    Voraussetzung ist eine fachärztliche Diagnose (Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychiatrie, Psychotherapie mit autismspezifischer Qualifikation) und eine erhebliche Beeinträchtigung der Teilhabe. Die Diagnose allein reicht nicht – entscheidend ist, ob die Person im Alltag, in der Schule oder am Arbeitsplatz auf Unterstützung angewiesen ist, um gleichberechtigt teilhaben zu können.

    1.3 Welche Gesetze greifen?

    • § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung (Ansprechpartner: Jugendamt).
    • § 185 SGB IX – Arbeitsassistenz am Arbeitsplatz (Ansprechpartner: Integrationsamt oder Reha-Träger).
    • § 49 SGB IX – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Ansprechpartner: Reha-Träger, Agentur für Arbeit, Integrationsamt).
    • Schulgesetze der Länder – Nachteilsausgleich und Schulbegleitung (Ansprechpartner: Schule, Schulamt, Jugendamt).

    2. Freizeitassistenz für Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)

    Die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ist die zentrale Säule für Kinder und Jugendliche mit Autismus. du finanziert eine qualifizierte pädagogische Fachkraft, die das Kind im Alltag, in der Freizeit, auf dem Schulweg und zu Therapien begleitet. Wichtig: Eine einfache Hilfskraft reicht nicht – die Assistenz muss qualifiziert sein, weil Reizüberflutung und Wutanfälle fachliche Reaktion erfordern.

    2.1 Voraussetzungen

    Nach § 35a Abs. 1 SGB VIII haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

    1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht (seelische Behinderung mit Autismus-Diagnose),
    2. die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erheblich beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung droht,
    3. die familiäre Pflege und Erziehung durch die Behinderung erschwert wird.

    2.2 Was wird finanziert?

    Die Jugendämter finanzieren in der Regel eine pädagogische Fachkraft für den im Antrag angegebenen Stundenumfang. Typische Bereiche:

    • Morgens: Aufstehen, Anziehen, Zähneputzen, Frühstück, Schulweg (1-2 Stunden)
    • Schule: 1:1-Begleitung, weil Lehrkräfte keine durchgehende Betreuung leisten können (1-2 Stunden)
    • Therapien: Begleitung zu Physio-, Ergo-, Logo- und Verhaltenstherapie mit Bereitschaft bei Therapieabbruch (6-8 Stunden pro Woche)
    • Freizeit: Begleitung zu Sport, Musik, Spielplatz (2-3 Stunden)
    • Hausaufgaben: Strukturierung und Motivation (2-3 Stunden)
    • Abends: Essen, Bett fertig machen, Schlafbegleitung (1-2 Stunden)

    Im Antrag sollten du den konkreten Wochenstunden-Bedarf angeben und durch fachärztliche Stellungnahmen untermauern. Die Sozialrat-Antragsvorlage finden du weiter unten.

    2.3 Antragsmuster (Copy-Paste-Variante)

    Antragsmuster für qualifizierte Freizeitassistenz (Kind/Jugendlicher) – Wortlaut anpassen

    Folgende Begründung schwebt mir vor:

    Mein Sohn kann aufgrund seiner Reizfilterschwäche, die sich auf Autismus (Verdachtsdiagnose liegt vor) und seiner Ataxie zurückführen lässt, schnell durch verschiedene Reize überfordert sein. Diese Reiz-Überforderung kann durch jeden Sinn hervorgerufen werden. Eine Reizüberflutung kann durch viele visuelle Eindrücke, durch menschliche Interaktionen im öffentlichen Raum, zu laute Geräusche, intensive Gerüche oder unangenehme Gefühle auf der Haut (z. B. durch einen als kratzig empfundenen Pullover) ausgelöst werden.

    Diese Reizüberflutung verstärkt dann die ebenfalls vorhandene Emotions-Regulationsproblematik, die regelmäßig mehrfach täglich zu extremen Wutanfällen führt. Die Wutanfälle, die unter anderem durch Reizüberflutung ausgelöst werden, sind fachärztlich beständig. Aus diesem Grund benötigt mein Sohn Unterstützung durch pädagogische Fachkräfte im gesamten Alltag – auch im Fitnessstudio. (Dort aber zusätzlich zu einem qualifizierten Fitnesstrainer, der von der KK finanziert wird.)

    Ohne speziell geschulte pädagogische Fachkräfte droht meinem Sohn eine Gefährdung durch sich und andere. Eine einfache Hilfskraft kann meinen Sohn nicht vor Reizüberflutung schützen und angebracht auf einen Wutanfall reagieren. Wenn mein Sohn seinen Wutanfall gegen die Hilfskraft richtet, könnte diese die Begleitung meines Sohnes abbrechen oder sogar gegen ihn vorgehen – verbal, physisch und zivilrechtlich – was eine Traumatisierung zur Folge haben könnte und die Entwicklung massiv beeinträchtigen würde.

    Auch könnte meinem Sohn ohne entsprechend qualifizierte pädagogische Fachkräfte bei Wutanfällen durch Reizüberflutung Übergriffe durch externe Personen drohen. Darüber hinaus sind die pädagogischen Fachkräfte auch notwendig, um ihn selbst an seine Alltags-Problematiken heranzuführen. Nur durch die permanente Einordnung durch pädagogische Fachkräfte kann er lernen, mit seinen krankheitsbedingten Alltags-Hürden einen gesunden und selbstständigen Umgang zu finden.

    Ca. 85% aller Autisten sind für das Jobcenter unvermittelbar, weil sie im Rahmen ihrer kindlichen Entwicklung nicht gelernt haben, ihre Alltagsprobleme und die Interaktion mit anderen Menschen im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbstständig zu bewältigen. Eine einfache Hilfskraft würde diese Abhängigkeit und Unselbstständigkeit im besten Fall auf einem konstanten Niveau halten. Wahrscheinlich wird die Abhängigkeit und Unselbstständigkeit aber durch Traumatisierungen noch verstärkt. Autisten, die in ihrer Kindheit eine entsprechende Anleitung erfahren haben, um ihren Alltag langfristig selbstständig zu bewältigen, werden im Berufsleben zu gefragten Fachkräften und Experten in ihrem Gebiet.

    Aktuell haben wir noch die Chance, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu setzen, sodass mein Sohn zukünftig in den Arbeitsmarkt integrierbar ist und sein Leben zukünftig selbständig bewältigen kann.

    Mein Sohn benötigt aktuell in folgenden Situationen seines Alltags Unterstützung:

    • morgens beim Fertig machen: Aufstehen, waschen, Zähne putzen, Frühstücken, Schulsachen packen (ca. 2 Stunden)
    • beim Schulweg – Hin und Zurück (ca. 2 Stunden)
    • Begleitung in der Schule (ca. 2 Stunden), weil dort vorhandene Fachkräfte keine 1-zu-1-Betreuung gewährleisten können
    • Begleitung zu Therapien (ca. 8 Stunden), inklusive Bereitschaft bei Therapieabbruch
    • Begleitung bei Freizeit-Aktivitäten (ca. 2 Stunden)
    • Hausaufgaben-Hilfe (ca. 3 Stunden)
    • Begleitung und Motivation, mittags und abends etwas zu essen (ca. 2 Stunden)
    • Hilfe und Begleitung beim Bett fertig machen (ca. 1 Stunde)

    Ich komme auf ca. 19 Stunden Unterstützungsbedarf durch eine qualifizierte Fachkraft pro Woche.

    Dieser Stundenumfang wird erforderlich, weil seine Mutter und ich nicht permanent seine pädagogischen Fachkräfte sein wollen – sondern vor allem seine Eltern. Mein Sohn soll durch diese Unterstützung auch eine dringend erforderliche Unabhängigkeit von seinen Eltern erfahren. Nur so kann eine altersgerechte kindliche Entwicklung sichorgestellt werden, die im Ergebnis zu einem unabhängigen Menschen führt.

    Außerdem sind wir aktuell bereits an unserer Belastungsgrenze und können daher nicht alle empfohlenen Therapien für unseren Sohn umsetzen. Die aktuellen und zukünftigen Therapie-Defizite können ebenfalls zu einer Entwicklungsstörung führen, wenn nicht bald Abhilfe geschaffen wird. Der Facharzt unseres Sohnes hat ihm 3 Physio-Therapien pro Woche empfohlen. Aktuell schaffen wir nur eine Therapie-Stunde pro Woche.

    Anbei erhalten du die fachärztlichen Einordnungen zu dem benötigten Unterstützungsbedarf bzgl. Höhe und Qualifikationsanforderung. Ebenso erhalten du eine entsprechende Einordnung durch die Physiotherapeutin und eine examinierte Pflegefachkraft.

    Mit Verweis auf die UN-Kinderrechtskonvention und auf die UN-Behindertenrechtskonvention ersuche ich das Jugendamt, den erforderlichen qualifizierten Unterstützungsbedarf anzuerkennen und uns die benötigte Unterstützung zuzusprechen.

    Hochachtungsvoll

    3. Arbeitsassistenz für erwachsene Autisten (§ 185 SGB IX)

    Wenn ein autistischer Mensch eine Arbeitsstelle findet oder bereits hat, kann er oder sie eine Arbeitsassistenz nach § 185 SGB IX beantragen. Die Assistenz übernimmt Aufgaben, die die Person nicht selbst erledigen kann – von der Reizfilterung bis zur Strukturierung des Arbeitstages.

    3.1 Wer übernimmt die Kosten?

    Die Kosten für die Arbeitsassistenz trägt in der Regel das Integrationsamt oder der zuständige Reha-Träger (Deutsche Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Unfallversicherung oder gesetzliche Krankenkasse – je nach Ursache der Behinderung). Die Antragstellung läuft über die Integrationsämter der Länder.

    3.2 Kernaufgaben einer Arbeitsassistenz bei Autismus

    Die Kernaufgaben lassen sich in drei Bereiche gliedern (Quelle: autismus.de – Teilhabe am Arbeitsleben):

    Kommunikation und Interaktion:

    • Vermittlung bei Missverständnissen und Krisen („Dolmetschertätigkeit“)
    • Aufklärung und Beratung der Vorgesetzten und Kolleg:innen
    • Schutz vor Mobbing
    • Anleitung im Kontakt mit Kund:innen
    • Unterstützung bei der Generalisierung von – beispielsweise in der Therapie – neu erworbenen sozialen Kompetenzen
    • Rechtzeitiges Aufdecken von Problemstellungen, die andernfalls zu eskalieren drohen

    Reizverarbeitung:

    • Gestaltung autismusgerechter Rahmenbedingungen
    • Frühzeitiges Erkennen von Reizüberflutung
    • Rückmeldung an den/die Arbeitnehmer:in
    • Vermittlung im Umgang mit Kolleg:innen und Kund:innen
    • Schaffung von Rückzugsräumen
    • Hinführung an den Einsatz reizreduzierender Hilfsmittel (z. B. Kopfhörer, Trennwände)

    Handlungsplanung:

    • Strukturierung des Arbeitstages
    • Strukturierung und Priorisierung der Tätigkeiten
    • Aufzeigen paralleler Arbeitsschritte
    • Visualisierung der Arbeitsaufträge
    • Personelle und räumliche Orientierung
    • Pausengestaltung

    3.3 Antrag in 5 Schritten

    1. Schwerbehindertenausweis beantragen (Versorgungsamt) – GdB ab 50 eröffnet den Zugang zu Leistungen.
    2. Arbeitsassistenz beim Integrationsamt beantragen (Formular je nach Bundesland).
    3. Fachärztliche Stellungnahme beifügen, die den konkreten Unterstützungsbedarf am Arbeitsplatz beschreibt.
    4. Stellungnahme des Arbeitgebers (Bereitschaft zur behinderungsgerechten Beschäftigung).
    5. Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb eines Monats (Fristbeginn mit Zugang des Bescheids, kostenfrei, formlos möglich).

    3.4 Ergonomische Arbeitsplatzlösungen: Liege-Arbeitsplatz bei chronischer Erschöpfung

    Für autistische Arbeitnehmer·innen, die unter chronischer Erschöpfung oder starker Reizfilterschwäche leiden, kann ein ergonomischer Liege-Arbeitsplatz eine sinnvolle Ergänzung zur Arbeitsassistenz sein. Ein Liege-Arbeitsplatz ermöglicht es, zwischen Stehen, Sitzen und Liegen zu wechseln – ohne den Monitor neu einstellen zu müssen. Das entlastet die Reizverarbeitung und kann Wutanfälle oder Reizüberflutung am Arbeitsplatz reduzieren.

    Wichtig: Ein Liege-Arbeitsplatz ist kein Standard-Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V. Die Kostenübernahme läuft über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX (beim Integrationsamt, Reha-Träger oder der Agentur für Arbeit). In Einzelfällen haben Integrationsämter die Kosten übernommen, wenn ärztlich attestiert wurde, dass nur so die volle Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt.

    Eine unabhängige Produktübersicht bietet das REHADAT-Hilfsmittel-Informationssystem (Institut der deutschen Wirtschaft). Dort finden du alle ergonomischen Arbeitsplatz-Lösungen, die von Reha-Trägern anerkannt sind – nicht nur einzelne Hersteller.

    Praxis-Tipp: Stellen du den Antrag beim Integrationsamt mit folgendem Wortlaut: „Antrag auf Kostenübernahme für einen ergonomischen Liege-Arbeitsplatz nach § 49 SGB IX zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben bei diagnostiziertem Autismus-Spektrum mit chronischer Reizfilterschwäche.“ Fügen du eine fachärztliche Stellungnahme bei, die den Wechsel zwischen Steh-, Sitz- und Liegeposition als notwendig für die Arbeitsfähigkeit beschreibt.

    4. Behinderungsausgleich im Vorstellungsgespräch

    Vorstellungsgespräche sind für autistische Bewerber eine besondere Hürde – nicht wegen fehlender Qualifikation, sondern wegen der ungewohnten Reizumgebung, der sozialen Erwartungen und der klassischen Interview-Dynamik. Mit den folgenden Behinderungsausgleichen können du die Situation deutlich entspannen.

    4.1 Fragen vorab erhalten

    Autisten neigen dazu, eine Frage entweder nur in einem einzigen Punkt zu betrachten oder viel zu viel in die Frage hinein zu interpretieren. Wenn du einen Autisten fragen, was man oft in einem Wald vorfindet, erwartet man die Antwort „Bäume“. Allerdings könnte es passieren, dass der Bewerber von einer besonderen Milbenart erzählt, die unter der Baum-Rinde lebt. Diese komplexe Denkweise führt dazu, dass die Fragen oft nicht wie erwartet beantwortet werden können.

    Behinderungsausgleich: Die Personalabteilung oder Schwerbehindertenvertretung (SBV) setzt sich mit dem Bewerber zusammen und stellt ihm vor dem Vorstellungsgespräch 15-30 Minuten lang die geplanten Fragen zur Verfügung und erklärt, worauf die Fragen abzielen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass der Bewerber die Fragen in der Präzision beantwortet, die erwartet werden.

    4.2 Anreise + Übernachtung am Vortag

    Autisten haben eine enorme Reizfilterschwäche. Dadurch ist der Bewerber einem großen Stress ausgesetzt, bevor das Vorstellungsgespräch überhaupt beginnt. Hier wäre es sinnvoll, wenn eine Anreise mit der Deutschen Bahn oder eine längere Fahrt über die Autobahn nötig ist, ein Hotel-Zimmer für die Übernachtung am Tag zuvor zu organisieren. Die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt können die Kosten übernehmen – sie brauchen aber häufig einen Anstoß vom zukünftigen Arbeitgeber. Darum sollte sich die Personalabteilung oder SBV kümmern.

    4.3 Reizarme Warte-Situation + Verzicht auf Handschlag

    Die Warte-Situation unmittelbar vor dem Bewerbungsgespräch sollte so reizarm wie möglich gestaltet werden. Ideal wäre ein ruhiger Außenbereich, weil Büros oft ungewohnte Gerüche haben, die auch Stress erzeugen können. Autisten entwickeln auch häufiger weitere Zwänge wie einen Waschzwang oder eine Berührungsphobie. In einem solchen Fall wäre es sinnvoll, darauf zu achten, dass dem Bewerber proaktiv das WC gezeigt und auf eine Begrüßung per Handschlag verzichtet wird.

    5. Nachteilsausgleich in der Schule

    Der Nachteilsausgleich in der Schule ist ein zentraler Bestandteil des Behinderungsausgleichs bei Autismus. Anders als bei der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII geht es hier nicht um eine Person, sondern um Verfahrens- und Rahmenanpassungen, die die Chancengleichheit in der Schule sichern.

    5.1 Was ist Nachteilsausgleich?

    Nachteilsausgleich bedeutet, dass Prüfungsbedingungen, Lernzeiten und Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass die Behinderung nicht zu schlechteren Noten oder Leistungsbewertungen führt. Die Noten selbst bleiben gleich – nur die Wege dahin werden fair gestaltet.

    5.2 Wer beantragt?

    Eltern, Lehrkräfte oder die Schulbegleitung können den Nachteilsausgleich bei der Schulleitung oder dem Schulamt beantragen. Eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme ist hilfreich, aber nicht zwingend. Bei dauerhaftem Bedarf kann ein Antrag auf Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe) hinzukommen.

    5.3 Typische Maßnahmen

    • Ruheraum: Rückzugsmöglichkeit bei Reizüberflutung
    • Zeitverlängerung bei Klausuren (i.d.R. 25-50 %)
    • Einzelarbeitsplatz statt Gruppenarbeit
    • Strukturierte Aufgabenstellung mit klaren Arbeitsaufträgen
    • Visuelle Tagespläne statt mündlicher Anweisungen
    • Schriftliche statt mündliche Mitarbeit im Unterricht

    6. So kombinieren du die Leistungen

    Behinderungsausgleich bei Autismus funktioniert am besten, wenn du die verschiedenen Leistungen parallel und abgestimmt beantragen. Hier ein Überblick, welche Kombinationen möglich sind.

    6.1 Gleichzeitig möglich

    • § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe) + Schulbegleitung – beides beim Jugendamt
    • § 185 SGB IX (Arbeitsassistenz) + Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX – beim Integrationsamt oder Reha-Träger
    • Pflegegrad (SGB XI) + Verhinderungspflege – bei der Pflegekasse (siehe Pflegegrad-Widerspruch)
    • Hilfsmittel (SGB V) + Hilfsmittel-Gutachten-Prüfung mit SoRaKI – bei der Krankenkasse
    • Arbeitsassistenz beim Toilettengang nach § 185 SGB IX – Praxisbeispiel und Musterformular im Schwesterseiten-Artikel Arbeitsassistenz Toilettengang.
    • Hilfsmittel-Gutachten mit KI prüfen – So funktioniert die MDK-Gutachten-Analyse mit unserem Tool: Hilfsmittel-Gutachten-Fehler-Prüfung mit KI.

    6.2 Häufige Konflikte mit Kostenträgern

    Ein typischer Konflikt: Das Jugendamt lehnt die Schulbegleitung ab, weil „die Schule zuständig sei“. Oder: Das Integrationsamt lehnt die Arbeitsassistenz ab, weil „keine Erwerbstätigkeit vorliegt“. In diesen Fällen ist Widerspruch der schnellste Weg. Die Sozialrat-Anleitung finden du in unserem Widerspruchs-Leitfaden.

    7. FAQ: 8 häufige Fragen zum Behinderungsausgleich bei Autismus

    Welche Behinderungsausgleiche stehen meinem autistischen Kind zu?

    Kindern und Jugendlichen mit Autismus stehen mehrere Ausgleiche zu: Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII (Freizeitassistenz, Schulbegleitung), Nachteilsausgleich in der Schule, Hilfsmittel nach § 33 SGB V (z. B. Reizfilter-Kopfhörer) und bei Pflegebedarf Pflegegeld nach SGB XI. Welche Leistungen im Einzelfall greifen, hängt vom GdB-Grad und der konkreten Teilhabe-Beeinträchtigung ab.

    Wer zahlt die Freizeitassistenz bei Autismus?

    Die Freizeitassistenz wird im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII vom Jugendamt finanziert. Voraussetzung ist eine fachärztliche Diagnose und eine ärztliche Stellungnahme zum konkreten Unterstützungsbedarf. Die Kosten übernimmt das Jugendamt in der Regel vollständig, abzüglich eines möglichen Einkommens- und Vermögens-Freibetrags der Eltern.

    Welche Hilfen gibt es beim Vorstellungsgespräch für Autisten?

    Arbeitgeber und Schwerbehindertenvertretung (SBV) können verschiedene Anpassungen vornehmen: Fragen vorab schriftlich zur Verfügung stellen, ein reizarmer Wartebereich, eine Übernachtung am Vortag, Verzicht auf Handschlag, Anwesenheit einer Vertrauensperson. Die Kosten für Anreise und Übernachtung können die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt übernehmen (§ 49 SGB IX).

    Was ist eine Arbeitsassistenz bei Autismus?

    Eine Arbeitsassistenz ist eine persönliche Unterstützung am Arbeitsplatz, die der autistische Mensch beantragen kann, um seinen Job ausüben zu können. Die Assistenz übernimmt Aufgaben, die die Person nicht selbst erledigen kann – von der Reizfilterung über die Strukturierung des Arbeitstages bis zur Vermittlung im Kontakt mit Kolleg:innen. Anspruch und Finanzierung regelt § 185 SGB IX.

    Wann bekommt mein Kind Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII?

    Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII erhält ein Kind oder Jugendlicher, wenn seine seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom altersgemäßen Zustand abweicht und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erheblich beeinträchtigt ist. Bei Autismus ist diese Voraussetzung in der Regel erfüllt, sofern eine fachärztliche Diagnose vorliegt und der Unterstützungsbedarf dokumentiert ist.

    Wie beantrage ich Nachteilsausgleich in der Schule?

    Stellen du den Antrag schriftlich an die Schulleitung oder das zustandige Schulamt. Beschreiben du die konkrete Behinderung (Autismus-Diagnose) und die gewünschten Maßnahmen (Zeitverlängerung, Ruheraum, Einzelarbeit). Eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme erhöht die Erfolgsaussicht. Bei dauerhaftem Bedarf können du zusätzlich Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII beim Jugendamt beantragen.

    Werden pädagogische Fachkräfte von der Krankenkasse oder vom Sozialamt bezahlt?

    Die Finanzierung hängt von der Art der Leistung ab: Therapien (Physio-, Ergo-, Logopädie) übernimmt die Krankenkasse nach § 32 SGB V (Rehabilitation). Pädagogische Begleitung im Alltag (Freizeitassistenz) finanziert das Jugendamt nach § 35a SGB VIII. Arbeitsassistenz übernimmt das Integrationsamt oder der Reha-Träger nach § 185 SGB IX. Eine Vermischung der Leistungen ist möglich, aber die Anträge müssen getrennt gestellt werden.

    Wird ein Liege-Arbeitsplatz bei Autismus von der Krankenkasse bezahlt?

    Nein – ein Liege-Arbeitsplatz ist kein Standard-Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V. Die Kostenübernahme läuft über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX (Integrationsamt, Reha-Träger oder Agentur für Arbeit). In Einzelfällen haben Integrationsämter die Kosten übernommen, wenn ärztlich attestiert wurde, dass nur so die volle Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt. Eine unabhängige Produktübersicht bietet das REHADAT-Hilfsmittel-Informationssystem.

    8. Nächste Schritte: Antrag stellen, Widerspruch einlegen, SoRaKI nutzen

    Behinderungsausgleich bei Autismus ist kein Wunschkonzert – es ist Dein gutes Recht. Wenn du unsicher sind, wo du anfangen sollen, empfehlen wir diese Reihenfolge:

    1. Schwerbehindertenausweis beantragen (Versorgungsamt) – öffnet die Tür zu fast allen Leistungen.
    2. Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für Dein Kind beantragen (Jugendamt) – mit dem Antragsmuster oben.
    3. Arbeitsassistenz nach § 185 SGB IX beantragen, wenn du oder Dein Kind bereits erwerbstätig sind (Integrationsamt).
    4. Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb eines Monats – kostenfrei, formlos möglich.
    5. SoRaKI nutzen: Unser KI-gestützter Sozialrat-Assistent prüft Hilfsmittel-Gutachten, Bescheide und Antragsentwürfe in Sekunden – kostenfrei für Ratsuchende.

    Hinweis (keine Rechtsberatung): Dieser Artikel informiert über mögliche Behinderungsausgleiche bei Autismus und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Anliegen empfehlen wir eine Sozialrat-Beratung oder eine Beratungshilfe beim Amtsgericht (Scheinfrei, Anwaltliche Erstberatung mit Eigenanteil ab 15 €). Mehr unter Beratungshilfegesetz.

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  • Pflegegrad & Begutachtung

    Pflegegrad & Begutachtung

    Zuletzt aktualisiert: 11. Juni 2026

    FAQ – Die häufigsten Fragen
    zur Pflegegrad-Begutachtung

    Kann man den Pflegegrad auch rückwirkend erhalten?

    Ja! Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil von 2021 festgestellt, dass die Pflegekasse sich das Fehlverhalten von Ärzten und Krankenhäusern zurechnen lassen muss. In dem Urteil wurde daher festgestellt, dass der Kläger einen Anspruch auf einen rückwirkenden Pflegegrad hat, wenn weder die Ärzte und Krankenhäuser, noch die Pflegekasse den Versicherten darüber aufgeklärt haben, dass er Anspruch auf einen Pflegegrad haben könnte. Der Versicherte bekam seinen Pflegegrad inklusive Pflegegeld rückwirkend anerkannt.

    Quelle:
    BSG Urteil von 2021: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/2021_06_17_B_03_P_05_19_R.html

    Ist der halbjährliche, bzw. bei Pflegegrad 4+5 vierteljährliche Beratungs-Einsatz gefährlich?

    Nein! In §37 Absatz 4 des SGB11 steht folgendes: “(…) die beauftragten Pflegefachkräfte haben die Durchführung (…) sowie die bei dem Beratungsbesuch gewonnenen Erkenntnisse über die Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation dem Pflegebedürftigen und mit dessen Einwilligung der Pflegekasse (…) mitzuteilen.”

    Das Bedeutet, dass die Pflegefachkraft, die den Beratungseinsatz durchgeführt hat, die Versicherung nur darüber informieren darf, dass der Beratungseinsatz durchgeführt wurde. Ohne die Erlaubnis des Menschen mit Pflegegrad darf sie aber keine weiteren Erkenntnisse weiterleiten.

    Quelle: 
    §37 SGB 11: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/37.html

    Darf die Pflegeperson selbst einen Pflegegrad haben?

    Ja! Auch eine Pflegeperson darf einen Pflegegrad und eine Behinderung haben.

    Achtung: Der MDK und Pflege-Stützpunkte erzählen oft das Gegenteil!

    Die Definition der Pflegeperson ist in §19 SGB11 ganz genau beschrieben. Demnach ist jeder, der nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen (…) in seiner häuslichen Umgebung pflegt, eine Pflegeperson. Psycho-Soziale Pflege kann auch durch einfache Anwesenheit stattfinden.

    Demnach wäre sogar ein Mensch mit PG5, der nur noch regungslos im Bett liegt, eine Pflegeperson. Natürlich sind die Möglichkeiten, die Pflege durchzuführen in einem solchen Moment begrenzt – aber das ist für die Bezeichnung als Pflegeperson egal. Denn der Mensch muss nicht die einzige Pflegeperson sein. Es ist zulässig, dass alle anderen Pflegepersonen einfach anonym bleiben möchten und daher nur die Pflegeperson mit PG5 namentlich genannt wird.

    Quelle:
    §19 SGB 11: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/19.html

    Muss ich den Namen meiner Pflegeperson nennen?

    Nein, deine Pflegeperson darf anonym bleiben!

    Das sogenannte Pflegegeld-Gesetz §37 SGB11 schreibt folgendes: “(1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellt.”

    Es ist also ausdrücklich nicht die Rede von einer Pflegeperson. Allerdings müsste der Mensch mit dem Pflegegrad gegebenenfalls nachweisen, wie er die trotz der Einschränkungen, die den Pflegegrad begründen, “Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellt.”

    Die Lösung ist, dass man der Pflegekasse erklärt, dass man zwar Pflegepersonen hat, diese aber anonym bleiben. Dass beispielsweise der namentlich nicht bekannte Nachbar mit seiner lieben Begrüßung im Hausflur (psychosoziale Pflege) zur Pflegeperson wird, muss niemandem so detailliert mitgeteilt werden.

    Die Definition der Pflegeperson setzt nur voraus, dass ein Personen nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung eine der Pflege zugehörige Tätigkeit erbringt.

    Quelle: 
    §37 SGB 11: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/37.html

    §19 SGB 11: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/19.html

    Muss meine Pflegeperson als Bürgergeld-Bezieher trotz der Pflege noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?

    Als pflegender Angehöriger muss man dem Arbeitsmarkt nicht mehr voll zur Verfügung stehen. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem § 10 (1) Nr.4 SGB2. Dazu hat die Arbeitsagentur eine fachliche Weisung erteilt, die den Sachbearbeitern helfen soll, dieses Gesetz besser einzuordnen. In dieser fachlichen Weisung heißt es:

    (2) Begriff: Angehörige (10.21)

    Angehörige (analog § 16 SGB X) sind:
    (…)

    Eine sittliche Verpflichtung zur Pflege kann infolge innerer Bindungen, z. B. bei Partnerinnen und Partnern in Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft oder bei Personen in langjähriger Haushaltsgemeinschaft, angenommen werden.

    (4) Sicherstellung der Pflege auf andere Weise (10.23)

    Soweit die Pflege des Angehörigen auf andere Weise sichergestellt werden kann, ist eine Arbeit in einem angemessenen zeitlichen Rahmen zumutbar. Anderweitige Pflege kann beispielsweise durch Pflegedienste oder andere Angehörige erfolgen und ist mit den Leistungsberechtigten zu erörtern. Hierbei sind die tatsächlichen und finanziellen Verhältnisse der Leistungsberechtigten zu berücksichtigen. Sofern aus Sicht der/des Pflegebedürftigen aufgrund einer intimen Pflegeverrichtung nur die/der Leistungsberechtigte dies übernehmen kann, ist dies bei der generellen Zumutbarkeit bzw. dem zeitlichen Umfang für eine Tätigkeit zu berücksichtigen.

    (5) Pflegegrad wird nicht anerkannt (10.24)

    Ist der Pflegeaufwand so gering, dass die erforderlichen Leistungen nicht von der Pflegeversicherung abgedeckt werden, ist grundsätzlich eine Arbeitsaufnahme zumutbar. Einschränkungen können sich aber auch aus einem Betreuungsaufwand ergeben, für den die Pflegeversicherung nicht eintritt.

    (6) Schubweiser Pflegebedarf (10.25)

    Eine Ausnahmeregelung kann auch notwendig sein, wenn der Pflegebedarf nicht täglich, sondern schubweise auftritt. Hier ist eine einzelfallbezogene Ermessensentscheidung zu treffen.”

    Lösung für die sittliche Verpflichtung:
    Als Begründung dafür, dass die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, wird hier vermutlich auf die sittliche Verpflichtung verwiesen. Diese sittliche Verpflichtung lässt sich dadurch erzeugen, dass ein kurzer Brief aufgesetzt wird. In diesem sollte folgendes folgendes stehen: “Liebe Sabine Musterfrau, Ich möchte mich ausschließlich von dir Pflegen lassen. Ansonsten verzichte ich lieber auf meine Pflege. Ich möchte keine andere Pflegeperson und auch keinen Pflegedienst.”

    Mit dieser sittlichen Verpflichtung darf nun die Zeit reduziert werden, die die Pflegeperson dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.

    Im nächsten Schritt teilt ihr der Pflegekasse mit dass der Pflegeaufwand sich erhöht hat und nun aus Gründen (die ihr erarbeiten solltet) mehrere Stunden täglich beträgt. Z.B. gehen ja schon Stunden ins Land, wenn die Pflegeperson zu Therapien oder Ärzten begleitet und aus der Therapie heraus Zuhause Übungen stattfinden müssen. Auf diese Weise lässt sich ein Pflegeaufwand begründen, der auch schon bei Pflegegrad 2 ermöglicht, dem Arbeitsmarkt gar nicht mehr zur Verfügung stehen zu müssen.

    Quelle: 
    §10 SGB 2: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html

    Weisung der Agentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-10_ba015846.pdf

    Muss die Pflegegrad-Begutachtung durch den MDK erfolgen?

    Nein, §18 SGB 11 spricht ganz deutlich davon, dass die Pflegekasse sowohl den MDK als auch eine andere unabhängigen Gutachterin beauftragen darf.

    §18 Absatz 3 SGB 11 wird sogar noch konkreter:
    Sollte die Begutachtung 20 Arbeitstage nach Antrag noch nicht erfolgt sein, ist die Pflegekasse sogar verpflichtet, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Dafür muss die Pflegekasse euch zuvor eine Liste mit 3 unabhängigen Gutachterinnen übersandt haben, von dem ihr euch einen aussuchen dürft.

    Quelle: 
    §18 SGB 11: https://dejure.org/gesetze/SGB_XI/18.html

    Wie lange hat die Krankenkasse nach meinem Antrag Zeit, die Pflegegrad-Begutachtung durchzuführen?

    Genaue Fristen, bis wann die Pflegegrad-Begutachtung durchgeführt worden sein muss existieren nicht. Aber es gibt mehrere andere Fristen, die die Pflegekasse beachten muss.

    3 Arbeitstage-Frist für die Übermittlung des Begutachtungs-Auftrags

    Gemäß §18 Absatz 1 SGB 11 hat die Pflegekasse den Auftrag zur Pflegegrad-Begutachtung innerhalb von drei Arbeitstagen an eine Gutachterin oder den MDK zu übermitteln.

    20 Arbeitstage-Frist bis die Begutachtung erfolgt sein soll

    Gemäß §18 Absatz 3 SGB 11 ist die Pflegekasse verpflichtet (!), euch eine Liste mit 3 unabhängigen Gutachtern zu übersenden, wenn 20 Arbeitstage nach Antrag keine Begutachtung (durch den MDK) erfolgt ist. Von diesen 3 unabhängigen Gutachtern könnt ihr euch dann einen aussuchen, der die Begutachtung durchführen soll.

    ABER: Erfahrungsgemäß missachten die Pflegekassen diese eindeutig definierte Rechtspflicht. du kommt dieser Rechtspflicht einfach nicht nach! Im Gegenteil, die Krankenkassen unterstellen euch dann fehlende Mitwirkung und erlassen einen Ablehnungsbescheid.

    25 Arbeitstage-Frist für die Strafzahlung

    Sollte die Pflegekasse 25 Arbeitstage nach Antrag immer noch keinen Bescheid zu euren Pflegegrad-Antrag (auch Antrag auf Höherstufung) erteilt haben, so ist sie gemäß §18c Absatz 5 SGB 11 verpflichtet, unverzüglich (!) eine Strafzahlung in Höhe von 70€ für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung an euch zu zahlen.

    Quelle: 
    §18 SGB 11: https://dejure.org/gesetze/SGB_XI/18.html

    §18c SGB 11: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html

    Details

    FAQ – Die häufigsten Fragen
    zum Pflegegeld

    Kann mein Pflegegeld gekürzt werden, wenn ich Verhinderungspflege beanspruche?

    Im sogenannten Pflegegeld-Gesetz ist geregelt, dass Verhinderungspflege das Pflegegeld gekürzt werden kann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Verhinderungspflege für 8 Stunden oder mehr, bzw. wenn die Verhinderungspflege tageweise erfolgt.  

    Quelle: 
    §37 SGB11: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/37.html

    Kann mein Pflegegeld im Krankenhaus oder während einer Reha gekürzt werden?

    Das Pflegegeld wird nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit während einer vollstationären Krankenhausbehandlung, stationären medizinischen Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme für die ersten 4 Wochen in voller Höhe weitergezahlt. Die 4-Wochenfrist beginnt mit dem Aufnahmetag. Bei einer Kürzung setzt die Leistung mit dem Entlassungstag wieder ein. Auch bei Inanspruchnahme von häuslicher Krankenpflege statt Krankenhausbehandlung besteht ein Anspruch auf Pflegegeld für bis zu 4 Wochen.  

    Quelle:
    §63b SGB 12: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/sgb-xii-sozialhilfe-63b-leistungskonkurrenz_idesk_PI434_HI10093226.html

    Beispiel-Rechnung: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/pflegegeld-pflegeversicherung-21-kuerzung_idesk_PI434_HI2349024.html

    Ist Pflegegeld steuerfrei?

    Pflegegeld ist steuerfrei. Dies ergibt sich aus §3 EStG. Dort steht, dass Zahlungen der Kranken- und Pflegeversicherung nicht der Einkommenssteuer unterliegen.

    Quelle: 
    §3 EstG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

    Ist Pflegegeld pfändungsfrei?

    Ja, 2022 hat das Bundessozialgericht in Kassel geurteilt, dass Pflegegeld sowohl bei dem Menschen mit Pflegegrad, als auch bei der Pflegeperson nicht pfändbar ist. Pflegegeld darf also auch nicht gepfändet werden, wenn es an die Pflegeperson ausgezahlt wird und die Pflegeperson Schulden hat. Sollte der Mensch mit Pflegegrad oder die Pflegeperson ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutz-Konto) eingerichtet haben, kann der auf dem Konto geschützte Freibetrag dem Pflegegeld entsprechend erhöht werden.

    Quelle: 
    BSG Urteil von 2022: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f6fea9b5d742d8404d177a036afb7845&nr=132276&pos=0&anz=1

    Steht mir bei Pflegegrad 4 und 5 4.500€ behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale zu?

    Gemäß dem §33 Absatz 2a EStG in Kombination mit dem §65 Absatz 2 EStDV beträgt die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale beim Pflegegrad 4 + 5 genauso 4.500€, wie es beim Merkzeichen H vorgesehen ist. Denn gemäß der EStDV wird hier der Pflegegrad 4 + 5 genauso bewertet, wie das Merkzeichen H im Schwerbehinderten-Ausweis.

    Quelle:
    §65 EStDV: https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__65.html

    §33 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

    Details

    Pflegegrad und MDK-Begutachtung

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  • Verhinderungspflege

    Verhinderungspflege

    Zuletzt aktualisiert: 11. Juni 2026


    Was ändert sich mit dem gemeinssamen Jahresbudget ab dem 01.07.2025?

    Ab dem 01.07.2025 tritt das Gemeinsame Jahresbudget in Kraft. Dafür wird ein neues Gesetz geschaffen und ein altes Gesetz verschoben. Das Gemeinsame Jahresbudget wird ab dem 01.07.2025 als §42a SGB11 geführt. Der Aktuelle §42a SGB11 wird dann zum §42b SGB11.

    §42a SGB11 – Vollständiger Gesetzestext ab 01.07.2025

    § 42a Gemeinsamer Jahresbetrag

    (1) Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege nach Maßgabe des § 39 sowie Leistungen der Kurzzeitpflege nach Maßgabe des § 42 in Höhe eines Gesamtleistungsbetrags von insgesamt bis zu 3 539 € je Kalenderjahr (Gemeinsamer Jahresbetrag).

    (2) Werden Leistungen der Verhinderungspflege durch Pflegeeinrichtungen erbracht, haben diese der Pflegekasse des Pflegebedürftigen die Leistungserbringung und deren Umfang spätestens bis zum Ende des auf den Monat der Leistungserbringung folgenden Kalendermonats anzuzeigen.
    Die Anzeige gilt als erfolgt, wenn die zur Kostenerstattung im Rahmen der Verhinderungspflege erforderlichen Nachweise und Unterlagen innerhalb dieses Zeitraums bei der Pflegekasse eingereicht worden sind und die Pflegeeinrichtung hierüber nachweisbar sichere Kenntnis hat.
    Werden Leistungen der Kurzzeitpflege erbracht und wird deren Abrechnung gegenüber der Pflegekasse des Pflegebedürftigen nicht bis zum Ende des auf den Monat der Leistungserbringung folgenden Kalendermonats vorgenommen, ist durch den Leistungserbringer bis zum Ablauf dieses Zeitraums die Leistungserbringung und deren Umfang gegenüber der Pflegekasse anzuzeigen.

    (3) Erbringen Pflegeeinrichtungen Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege, haben die Pflegeeinrichtungen den Pflegebedürftigen im Anschluss an die Leistungserbringung unverzüglich eine schriftliche Übersicht über die dafür angefallenen Aufwendungen zu übermitteln oder auszuhändigen; auf der Übersicht ist deutlich erkennbar auszuweisen, welcher Betrag davon zur Abrechnung über den Gemeinsamen Jahresbetrag vorgesehen ist.
    Die Übersicht kann mit Zustimmung des Pflegebedürftigen auch in Textform übermittelt werden.
    Sofern es sich bei den Leistungserbringenden nicht um natürliche Personen handelt, finden die Sätze 1 und 2 auf andere Erbringer von Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege entsprechende Anwendung.

    Was ändert sich für die private Verhinderungspflege?

    Für die private Verhinderungspflege ist ausschließlich der Absatz 1 des neuen Gesetzes relevant. Dort heißt es:

    § 42a Gemeinsamer Jahresbetrag
    (1) Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege nach Maßgabe des § 39 (…) in Höhe eines Gesamtleistungsbetrags von insgesamt bis zu 3 539 € je Kalenderjahr (Gemeinsamer Jahresbetrag).

    Alle weiteren Regelungen für die private Organisation der Verhinderungspflege regelt weiterhin §39 SGB11 – also das Verhinderungspflegegesetz.

    Kern-Aussage aus §39 SGB11:
    “Ist eine Pflegeperson (…) aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege (…).”
    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html


    Ist das gemeinsame Jahresbudget steuerfrei?

    Ja. Der wissenschaftliche Dienst des Budestags hat festgestellt, dass die private Verhinderungspflege unter §3 EStG fällt. Somit ist sie steuerfrei, wenn eine sittliche Verpflichtung besteht.

    Es gilt folgende Regelung:

    § 3 Nr. 36 Einkommensteuergesetz:
    Einnahmen für (…) Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 SGB 11, (…) wenn diese Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder von anderen Personen, die damit eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Absatz 2 gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen, erbracht werden. (…)
    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html


    Wann liegt eine sittliche Verpflichtung vor?

    Eine sittliche Verpflichtung besteht, wenn die allgemeine Moral- und Werteordnung von Dir erwartet, dass Du aktiv wirst. Entscheidend ist nicht Dein persönliches Gefühl, sondern die Sicht der Gesellschaft:

    Merkmal Einfach erklärt
    Objektiver Druck Die Mehrheit würde sagen: „Das MUSS man tun.“
    Konkrete Erwartung Wenn Du nicht aktiv wirst, würdest Du mit erheblicher Missbilligung rechnen müssen (z. B. soziale Ächtung, Vorwurf der Herzlosigkeit).
    Keine Gewinnabsicht Du handelst aus Hilfe- und Fürsorgegedanken, nicht um Geld zu verdienen.
    Enge persönliche Beziehung Häufig Familie, manchmal enge Freunde oder Nachbarn, wenn die Bindung stark genug ist.

    Leitsatz vom Bundesfinanzhof:
    Sittliche Gründe liegen nur vor, wenn ein „sittliches Gebot“ so stark auf Dich einwirkt, dass Du vernünftigerweise nicht anders handeln kannst.
    Quelle: dejure.org


    Ab wann beginnt die sittliche Verpflichtung?

    Sobald alle oben genannten Merkmale erfüllt sind. du entsteht in dem Augenblick, in dem

    1. die hilfsbedürftige Situation auftritt und
    2. klar ist, dass ohne Deine Unterstützung schwerwiegender Schaden oder ein moralisch verwerflicher Zustand eintreten würde.

    Wie kann man die Sittliche Verpflichtung nachweisen?

    Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat festgestellt, dass, wenn nur eine Person gepflegt wird, eine sittliche Verpflichtung regelmäßig angenommen wird. Ein Nachweis für die sittliche Verpflichtung wird demnach erst erforderlich, wenn ein Mensch die Verhinderungspflege für zwei oder mehr verschiedene Personen erbringt.

    ✅ Verhinderungspflege für eine Person = Steuerfrei
    ❌ Verhinderungspflege für mehrere Personen = Steuerfrei, wenn nachweislich sittliche Verpflichtung besteht

    Die sittliche Verpflichtung könnte sich dann damit belegen lassen, dass die Verhinderungspflege einen Brief mit der Bitte um Unterstützung von dem Menschen mit Pflegebedarf erhält, in dem folgendes steht:

    Liebe Sabine Musterfrau,
    ich möchte mich während der Abwesenheit meiner Pflegeperson ausschließlich von dir Pflegen lassen. Ansonsten verzichte ich lieber auf meine Pflege und nehme schwerwiegende Konsequenzen in kauf.
    Liebe Grüße
    Deine pflegebedürftige Elfriede

    Eine solch kurzer Brief mit Name und Unterschrift dürfte ausreichen, um eine sittliche Verpflichtung nachweisen zu können.  Somit würde auch die Verhinderungspflege für zwei Personen steuerfrei bleiben, sofern der Jahresbetrag für das Pflegegeld nicht überschritten wird.


    FAQ – Die häufigsten Fragen
    zur Verhinderungspflege:

    Wie viele Jahre Rückwirkend kann man die Verhinderungspflege beantragen?

    Verhinderungspflege kann 4 Jahre + das aktuelle Jahr rückwirkend beantragt werden. Das ergibt sich aus §45 SGB 1.

    ⚠️ Achtung — Neue Rechtslage ab BEEP (06.11.2025): Für Verhinderungspflege, die du ab dem Jahr 2025 in Anspruch genommen hast, gilt nicht mehr die 4-Jahres-Verjährung des § 45 SGB I, sondern die Spezial-Ausschlussfrist des § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI verbatim: »die Übernahme der Ersatzpflegekosten setzt voraus, dass ein Antrag auf Erstattung unter Nachweis der Kosten bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt wird, das auf die jeweilige Durchführung der Ersatzpflege folgt«. Praktisch heißt das: Für Ersatzpflege ab 2025 musst du den Erstattungs-Antrag bis zum 31.12. des Folgejahres stellen — sonst ist der Anspruch weg. Für Ersatzpflege aus den Jahren 2022–2024 gilt weiter die 4-Jahres-Verjährung nach § 45 SGB I verbatim: »Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind«. Den exakten Wortlaut der neuen Norm findest du auf gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html und die § 45 SGB I-Originalfassung auf gesetze-im-internet.de/sgb_1/__45.html.

    Diesem Gesetz lässt sich entnehmen, dass Ansprüche auf Sozialleistungen nach 4 Kalenderjahren + das aktuelle Jahr verjähren. So ist es beispielsweise möglich, im Jahr 2024 die Verhinderungspflege für das Jahr 2020 zu beantragen. Dieser Rechtsanspruch auf Sozialleistungen vergangener Jahre ergibt sich aus dem §45 SGB 1.  

    Quelle: 
    §45 SGB 1: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__45.html
    §199 BGB: https://dejure.org/gesetze/BGB/199.html

    Wie ergibt sich der Anspruch auf Verhinderungspflege?

    Jeder Mensch mit einem Pflegegrad 2 oder höher hat Anspruch auf eine Vertretung seiner Pflegeperson. Wenn diese also aus “sonstigen Gründen” für bis zu 7,5 Stunden vertreten werden muss, kommt die Krankenkasse für die Kosten der Vertretung bis zur Höhe von 2.418,-€ pro Kalenderjahr auf.

    Quelle: 
    §39 SGB 11: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/39.html

    Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich Verhinderungspflege beantrage?

    Pflegegeld-Kürzung bei Verhinderungspflege §37 SGB11:
    Im sogenannten Pflegegeld-Gesetz ist geregelt, dass Verhinderungspflege das Pflegegeld gekürzt werden kann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Verhinderungspflege für 8 Stunden oder mehr, bzw. wenn die Verhinderungspflege tageweise erfolgt.  

    Erfolgt die Verhinderungspflege für weniger als 8 Stunden (zum Beispiel 7 Stunden) darf das Pflegegeld nicht gekürzt werden. Ein weiterer Vorteil der stundenweise Verhinderungspflege ist, dass keine Begrenzung auf 6 Wochen stattfindet.

    Quelle: 
    §37 SGB 11: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/37.html

    Ist die Verhinderungspflege zeitlich begrenzt?

    Ja und Nein. Die tageweise Verhinderungspflege ist auf 6 Wochen begrenzt. Bei der Stundenweise Verhinderungspflege findet keine Begrenzung statt.

    Quelle: 
    §39 SGB 11: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/39.html

    Muss ich die Adresse der Verhinderungspflege-Person nennen?

    Nein! Im sogenannten Verhinderungspflege-Gesetzt – §39 SGB11 – heißt es: “Ist eine Pflegeperson (…) aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege (…).”

    Aus diesem Gesetz geht hervor, dass die Kosten nachgewiesen werden müssen – also nicht einmal die Zahlung – lediglich die Kosten. Die Kosten lassen sich nachweisen, indem jemand unterschreibt, dass er die Leistungen zur vereinbarten Entschädigung (Stundenlohn) erbracht hat. Dieser Nachweis reicht aus. Es muss keine Zahlung nachgewiesen werden und es muss auch nicht die Adresse der Verhinderungs-Pflegeperson genannt werden. Die Kosten lassen sich ohne Zahlung und ohne Adresse nachweisen, indem die erbrachte Leistung mit der vereinbarten Entschädigung von der Verhinderungspflege-Person unterschrieben wird.  

    Sollte die Pflegekasse auf eine Adresse bestehen, schreibt folgendes:

    „Ich weise sie darauf hin, dass Deine Forderung nach den Adress-Daten der Verhinderungspflege-Person einen Datenschutzverstoß zur Folge haben könnte, weil die Verhinderungspflege-Person der Weitergabe und Speicherung der Personenbezogenen Daten nicht zugestimmt, sondern ausdrücklich widersprochen hat. Solltest du Zweifel an dem Kostennachweis haben, lade ich du ein, meinen Antrag auf Kostenerstattung der Verhinderungspflege abzulehnen, sodass im Widerspruchsverfahren mein Rechtsanwalt Ihnen anwaltlich versichern kann, dass diese Kosten entstanden sind. Die Kosten meines Rechtsanwalts tragen ja glücklicherweise du, wenn mein Widerspruch daraufhin erfolgreich ist.“

    Quelle:
    §39 SGB 11: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/39.html

    Ist die Verhinderungspflege steuerfrei?

    Ja, zumindest, wenn man man nur einen Menschen mit Pflegebedarf (verhinderungs-) pflegt.

    Dass die Verhinderungspflege steuerfrei ist, ergibt sich aus dem §33 (2) EStG. Dort  wurde festgehalten, dass Einnahmen nicht der Einkommenssteuer unterliegen, wenn sie aus “sittlichen Gründen” erhalten wurden.

    Quelle: 
    §33 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

    Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages trifft sogar folgende äußerst präzise Aussage: “Es wird regelmäßig die Steuerfreiheit angenommen, wenn nur für eine Person die Ersatzpflege durchgeführt wird.” Diese Formulierung lässt vermuten, dass erst bei Erhalt der Verhinderungspflege von 2 Personen die “sittliche” Verpflichtung gut dokumentiert und nachgewiesen werden muss. Die sittliche Verpflichtung könnte sich damit belegen lassen, dass die Verhinderungspflege einen Brief mit der Bitte um Unterstützung von dem Menschen mit Pflegebedarf erhält, in dem folgendes steht:

    “Liebe Sabine Musterfrau, Ich möchte mich während der Abwesenheit meiner Pflegeperson ausschließlich von dir Pflegen lassen. Ansonsten verzichte ich lieber auf meine Pflege und nehme die Konsequenzen in kauf.”

    Eine solch kurzer Brief mit Name und Unterschrift dürfte ausreichen, um eine sittliche Verpflichtung nachweisen zu können.  

    Sollte die Verhinderungspflege-Person allerdings auch berufsmäßig in der Pflege arbeiten, wird eine sittliche Verpflichtung bei einer nicht näher verwandten Person mit Pflegebedarf vermutlich eher nicht steuerfrei sein.

    Quelle:
    Pflegeberater: https://pflege-dschungel.de/verhinderungspflege/verhinderungspflege-steuerfrei/
    Wissenschaftlicher Dienst, Bundestag: : https://pflege-dschungel.de/wp-content/uploads/2022/06/WD-4-202-18-pdf-data.pdf

    Muss ich die Abwesenheit meiner Pflegeperson oder
    die Anwesenheit meiner Verhinderungspflege-Person im Antrag mitteilen?

    Nein, wer dich wann pflegt ist zu 100% deine Privatsache!
    Das hindert deine Krankenkasse aber nicht daran, dich danach zu Fragen. So wird zum Beispiel beim Verhinderungspflege-Antrag nach dem Zeitraum gefragt, den deine Pflegeperson abwesend ist. Dabei ist diese Information für die Verhinderungspflege völlig irrelevant.

    In einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG Urteil vom 20.4.2016, B 3 P 4/14 R) sagt dazu folgendes: “Der Anspruch auf Pflegegeld setzt nach § 37 Abs 1 Satz 2 SGB XI voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Werden wegen einer mindestens achtstündigen Verhinderung der Pflegeperson Leistungen einer „notwendigen“ Ersatzpflege geltend gemacht, gibt der Pflegebedürftige damit zu erkennen, dass seine Pflege ohne die Ersatzpflege nicht sichergestellt ist. Daher scheidet ein Anspruch auf Pflegegeld in diesen Fällen grundsätzlich aus und die Pflege wird mit den Leistungen der Verhinderungspflege sichergestellt (BSG SozR 3-2500 § 56 Nr 2; sinngemäß ebenso BSG SozR 3-2600 § 3 Nr 5). An Tagen, an denen allerdings die Pflege ganz überwiegend noch von der regelmäßig tätigen Pflegeperson und nur für wenige Stunden von der Ersatzpflegeperson erbracht wird, wird die Pflege durch das Zusammenspiel der üblichen Pflege und der Ersatzpflege sichergestellt, sodass in diesem Ausnahmefall auch eine Kumulation der Leistungen gerechtfertigt ist. Trotz des an diesen Tagen geringen Anteils an Ersatzpflege können auch für deren Organisation zusätzliche Aufwendungen entstehen, und die gedeckelten Leistungen der Verhinderungspflege lassen einen übermäßigen Leistungsbezug nicht zu.”

    Dieses Urteil des Bundessozialgerichts enthält folgende wichtige Zitate:

    “Der Anspruch auf Pflegegeld setzt nach § 37 Abs 1 Satz 2 SGB XI voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt.”

    “An Tagen, an denen allerdings die Pflege (…) nur für wenige Stunden von der Ersatzpflegeperson erbracht wird, wird die Pflege durch das Zusammenspiel der üblichen Pflege und der Ersatzpflege sichergestellt, sodass in diesem Ausnahmefall auch eine Kumulation der Leistungen gerechtfertigt ist. Trotz des an diesen Tagen geringen Anteils an Ersatzpflege können auch für deren Organisation zusätzliche Aufwendungen entstehen, und die gedeckelten Leistungen der Verhinderungspflege lassen einen übermäßigen Leistungsbezug nicht zu.”

    Fazit: Für die Verhinderungspflege ist nicht relevant, wie lange eine Pflegeperson verhindert ist, sondern die Dauer der nötigen Verhinderungpflege. Sollte der Dauer der Verhinderungspflege weniger als 8 Stunden betragen, so besteht ein Anspruch auf das volle Pflegegeld und die Verhinderungspflege.  

    Quelle: 
    § 37 SGB 11: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html
    Urteil vom BSG 2016: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Datum=2016&Seite=7&nr=14331&linked=urt

    Muss die Verhinderungspflege beantragt werden?

    Nein, die Verhinderungspflege muss nicht beantragt werden. Im gesamten Verhinderungspflege-Gesetz steht nirgendwo, dass ein Antrag zu erfolgen hat. Es ist lediglich die Rede von einem Kosten-Nachweis, der erbracht werden muss.

    ABER: Ein Antrag macht es für Euch einfacher. Denn für einen Antrag gibt es ganz genaue Fristen, bis wann dieser bearbeitet worden sein muss. So könnt ihr gemäß §88 SGG sechs Monate nach eurem Antrag ohne erneute Nachfrage eine Untätigkeitsklage gegen die Krankenkasse erwirken. Ohne Antrag ist das zwar auch möglich, aber dann wird es aufgrund ungenauer Richtwerte (§89 SGG) nicht mehr ganz so einfach vor Gericht.

    Quelle:
    §39 SGB 11: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/39.html
    §88 SGG: https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html
    §89 SGG: https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__89.html

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