Kurz & kompakt: Alterssichtigkeit 2026: Katarakt (H25) + Grüner Star (H40) + Operation nach § 27 SGB V Alterssichtigkeit 2026: Katarakt (H25) + Grüner Star (H40) + Operation nach § 27 SGB V Alterssichtigkeit ist im Alltag ein Sammelbegriff für mehrere sehr unterschiedliche Augenerkrankungen: die Presbyopie (normale Altersweitsichtigkeit ab Mitte 40, ICD-10 H52.4), den Graün Star (Katarakt, H25) und den Grünen Star (Glaukom,
Alterssichtigkeit ist im Alltag ein Sammelbegriff für mehrere sehr unterschiedliche Augenerkrankungen: die Presbyopie (normale Altersweitsichtigkeit ab Mitte 40, ICD-10 H52.4), den Graün Star (Katarakt, H25) und den Grünen Star (Glaukom, H40). Sie haben verschiedene Ursachen, verschiedene Warnzeichen und werden auch ganz unterschiedlich behandelt. Für die Krankenkasse zählt dabei vor allem § 27 SGB V (Krankenbehandlung), für die Frage Schwerbehinderung und GdB § 152 SGB IX. Wir erklären dir hier, wie du die drei Erkrankungen unterscheidest, welche Therapien die GKV übernimmt und wann du beim Versorgungsamt einen Antrag stellen kannst.
Hinweis: Wir informieren hier allgemein über Augenheilkunde, GKV-Leistungen und Schwerbehindertenrecht. Eine ärztliche oder rechtliche Beratung ist das nicht. Für eine individuelle Diagnose wende dich an eine augenärztliche Praxis, eine spezialisierte Ambulanz oder an die Patientenhotline der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG). Bei juristischen Fragen: Fachanwalt für Sozialrecht, Sozialverband VdK oder SoVD.
Was bedeutet „Alterssichtigkeit“ im medizinischen Sinn?
Im ICD-10-GM (German Modification) steht H52.4 „Presbyopie“ für die ganz normale, altersbedingte Weitsichtigkeit. Sie entsteht, weil die Augenlinse mit den Jahren an Elastizität verliert und sich nicht mehr gut auf nahe Objekte einstellen kann. Das ist keine Krankheit, sondern ein normaler Alterungsprozess. Symptome: Die Arme werden „zu kurz“ beim Lesen, kleine Schrift verschwimmt, beim Wechsel zwischen Nah und Fern brauchen die Augen länger, um scharf zu stellen.
Daneben gibt es zwei echte Augenerkrankungen, die typischerweise mit dem Alter zunehmen:
- H25 — Cataracta senilis (Graür Star, Katarakt): Eintrübung der Augenlinse. Die Linse wird zunehmend trüb, das Sehen wird neblig, blendempfindlich, Farben verblassen. Sehr häufig, gut behandelbar.
- H40 — Glaukom (Grüner Star): Schädigung des Sehnervs, oft (aber nicht immer) durch erhöhten Augeninnendruck. Schmerzlos, schleichend, führt unbehandelt zu Gesichtsfeldausfällen und Erblindung. Früherkennung entscheidend.
ICD-10-Codes, die bei altersbedingten Augenproblemen relevant sind
- H25.0 — Cataracta senilis incipiens (beginnende Alterskatarakt)
- H25.1 — Cataracta senilis nuclearis (Kernkatarakt)
- H25.8 — Sonstige Formen der Alterskatarakt
- H25.9 — Cataracta senilis, nicht näher bezeichnet
- H40.0–H40.9 — Glaukom (verschiedene Formen, z. B. Primäres Offenwinkelglaukom H40.1, Engwinkelglaukom H40.2)
- H52.4 — Presbyopie (normale Alterssichtigkeit, kein Krankheitswert)
- H54 — Sehbeeinträchtigung einschließlich Blindheit (relevant für GdB-Feststellung)
(Qülle: dimdi.de ICD-10-GM, Stand 23.06.2026)
Was das praktisch heißt: Die Diagnose „Alterssichtigkeit“ allein reicht für eine GKV-Leistung nicht aus. Es kommt darauf an, ob eine behandlungsbedürftige Augenerkrankung vorliegt (Katarakt, Glaukom) oder ob „nur“ eine Presbyopie besteht, die mit einer Brille korrigierbar ist.
Katarakt (H25) — Symptome, Diagnose, Therapie
Symptome
- langsam zunehmende Sehverschlechterung, oft über Monate bis Jahre
- Blendempfindlichkeit (besonders bei Gegenlicht und nachts)
- Farben wirken blasser, Kontraste flachen ab
- Doppelbilder auf einem Auge
- Lesen wird zunehmend schwierig, obwohl die Brille aktüll ist
Diagnose
Die augenärztliche Diagnose umfasst in der Regel:
- Spaltlampenuntersuchung zur Beurteilung der Linsentrübung
- Bestimmung der Sehschärfe (Visus) für jedes Auge einzeln
- Augeninnendruckmessung zum Ausschluss eines Glaukoms
- Untersuchung des Augenhintergrunds (Netzhaut, Sehnerv)
Therapie
Die einzige wirksame Behandlung der altersbedingten Katarakt ist die Operation. Dabei wird die trübe Linse entfernt und durch eine Kunstlinse (Intraokularlinse, IOL) ersetzt. Die Operation gehört in Deutschland zu den am häufigsten durchgeführten Eingriffen überhaupt (laut DOG mehrere Hunderttausend pro Jahr). Komplikationen sind selten, der Eingriff ist in der Regel ambulant möglich.
Es gibt keine Medikamente, keine Brille und keine Lasertherapie, die eine Katarakt heilen oder rückgängig machen kann. Eine Heilung im strengen Sinne ist nur durch die Operation möglich — und auch dann wird die trübe Linse ersetzt, das Auge selbst bleibt anfällig für andere altersbedingte Veränderungen.
Grüner Star / Glaukom (H40) — Symptome, Diagnose, Therapie
Symptome
Das primäre Offenwinkelglaukom (H40.1) — die häufigste Form — ist tückisch, weil es über Jahre keine Schmerzen verursacht. Warnzeichen sind:
- schleichender Verlust des peripheren Gesichtsfelds (man stolpert über Gegenstände, übersieht Personen von der Seite)
- bei fortgeschrittenem Befund: „Röhrengesichtsfeld“ (man sieht nur noch zentral)
- bei akutem Engwinkelglaukom (H40.2, ein Notfall): starke Augenschmerzen, gerötetes Auge, Übelkeit, Erbrechen, Sehverschlechterung — sofort augenärztliche Behandlung
Diagnose
- Augeninnendruckmessung (Tonometrie) — erhöhter Druck ist ein wichtiger Risikofaktor, aber nicht zwingend
- Gesichtsfelduntersuchung (Perimetrie) — typische Ausfälle
- Untersuchung des Sehnervs (Papillenbeurteilung, ggf. OCT — optische Kohärenztomographie)
- Pachymetrie (Hornhautdickenmessung) — der Druckwert wird hornhautdicken-korrigiert
Therapie
Ziel ist, das Fortschreiten der Sehnervschädigung zu verlangsamen oder zu stoppen. Die Schäden, die bereits entstanden sind, sind in der Regel nicht rückgängig zu machen. Drei Säulen:
1. Augentropfen zur Senkung des Augeninnendrucks (Prostaglandine, Betablocker, Carboanhydrasehemmer). Wichtig: regelmäßige Anwendung, ärztliche Kontrolle der Tropf-Disziplin.
2. Lasertherapie (z. B. Trabekuloplastik, Iridotomie) — oft als Ergänzung zu Tropfen.
3. Operation (z. B. Trabekulektomie, Glaukom-Drainage-Implantate) — wenn Tropfen und Laser nicht ausreichen.
Wichtig für Betroffene: Das Glaukom ist eine chronische, fortschreitende Erkrankung. Eine Heilung im Sinne einer vollständigen Wiederherstellung des Sehnervs ist nach dem heutigen Stand der Medizin nicht möglich. Die Therapie zielt auf Erhalt des vorhandenen Sehvermögens durch Drucksenkung und regelmäßige Kontrolle.
Was die Krankenkasse (GKV) nach § 27 SGB V zahlt
§ 27 SGB V (Krankenbehandlung) — der zentrale Anspruch
§ 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V lautet wörtlich:
„Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.“
(Qülle: gesetze-im-internet.de/sgb_5/__27.html, Stand 23.06.2026)
Was das für deine Augen bedeutet
- Augenärztliche Diagnostik (Spaltlampe, Augendruck, Gesichtsfeld, OCT): GKV-Leistung, budgetiert über die augenärztliche Versorgung. Du brauchst eine Überweisung vom Hausarzt in der Regel nicht.
- Katarakt-Operation (H25): GKV-Leistung nach § 27 SGB V. Voraussetzung ist, dass die Linsentrübung das Sehen so stark beeinträchtigt, dass die Operation medizinisch notwendig ist (z. B. Visus unter 0,4 oder deutliche Blendempfindlichkeit). Die Kosten für die Standard-Kunstlinse (Monofokal-Linse) übernimmt die Kasse vollständig. Spezielle Linsen (Multifokal-, torische Linsen) kosten oft mehrere Hundert bis über Tausend Euro Aufpreis pro Auge — diese Kosten trägst du in der Regel selbst.
- Glaukom-Behandlung (H40): Augentropfen, Laser- und operative Eingriffe sind GKV-Leistungen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Die Glaukom-Vorsorge (regelmäßige Druckmessung und Gesichtsfeld) zahlt die GKV bei bestehendem Verdacht oder nach Diagnose, nicht als reine Früherkennungs-IGeL-Leistung.
- Brille bei Presbyopie (H52.4): Die Kosten für eine reine Lesebrille trägt die GKV nicht. Es gibt nur in eng definierten Ausnahmen eine Kostenübernahme (z. B. bei starker Fehlsichtigkeit, nach Katarakt-OP ohne Kunstlinse, bei bestimmten Berufsgruppen). Die einfache Lesebrille aus dem Drogeriemarkt ist Privatsache.
Was passiert, wenn die Krankenkasse eine Leistung ablehnt?
Wenn deine Krankenkasse eine Katarakt-OP, eine bestimmte Linsenvariante oder eine Glaukom-Therapie ablehnt, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist kostenlos und formlos möglich (Schreiben mit Aktenzeichen, dein Anliegen, Unterschrift). Hilfestellung gibt der Widerspruch-Leitfaden auf Sozialrat (analog auch für Krankenkassen-Bescheide anwendbar) oder der Sozialverband VdK / SoVD.
Wann kommt eine Schwerbehinderung nach § 152 SGB IX in Frage?
§ 152 SGB IX — Feststellung der Behinderung
§ 152 Abs. 1 SGB IX lautet wörtlich:
„Die Behinderung wird auf Antrag des behinderten Menschen durch das Versorgungsamt festgestellt. … Die Feststellung der Behinderung und die Ausstellung des Ausweises erfolgen durch die für die Behinderung zuständige Behörde auf Grund eines ärztlichen Gutachtens.“
(Qülle: gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html, Stand 23.06.2026)
Welche Augenerkrankungen führen typischerweise zu einem GdB?
Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) enthält Anhaltswerte für den Grad der Behinderung (GdB) bei Sehbeeinträchtigungen. Beispiele:
- Sehschärfe beider Augen zwischen 0,4 und 0,1 (z. B. nach schwerem Glaukom): GdB abhängig vom konkreten Befund
- Verlust eines Auges bei voller Sehkraft des anderen: GdB 30
- Blindheit oder Verlust beider Augen: GdB 100
- Gesichtsfeldausfall (z. B. fortgeschrittenes Glaukom): zusätzliche Bewertung möglich
Wichtig: Der GdB wird nicht pauschal nach Diagnose vergeben, sondern nach Funktionseinschränkung. Eine beginnende Katarakt ohne nennenswerte Sehverschlechterung erreicht in der Regel keinen relevanten GdB. Ein fortgeschrittenes Glaukom mit Gesichtsfeldausfall oder eine Erblindung führen zu einem hohen GdB.
Wie stellst du den Antrag?
1. Formlosen Antrag beim Versorgungsamt deines Landkreises / deiner kreisfreien Stadt stellen (auch online möglich). Adressen findest du über die Suche „Versorgungsamt + dein Ort“.
2. Befundberichte deines Augenarztes beifügen (oder das Versorgungsamt fordert sie selbst beim Augenarzt an).
3. Das Versorgungsamt holt ein fachärztliches Gutachten ein (in der Regel augenärztlich, ggf. orthoptistisch).
4. Du erhältst einen Bescheid mit dem festgestellten GdB und ggf. Merkzeichen (z. B. G für erhebliche Geh- und Stehbehinderung, RF für Rundfunkbeitragsbefreiung, B für Begleitung, H für hilflos).
5. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Hilfsmittel und Sehhilfen — die Übersicht
Sehhilfen sind Hilfsmittel der GKV nach § 33 SGB V, aber die GKV übernimmt die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen bei Erwachsenen nur in eng definierten Ausnahmen (§ 33 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit der Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA). Für Presbyopie (normale Alterssichtigkeit) bedeutet das: in der Regel keine Kostenübernahme.
Eine Übersicht über Hilfsmittel bei altersassoziierten Einschränkungen findest du im Ratgeber Alters-Erkrankungen (Container-Seite) sowie im Beitrag zu Geriatrie und Multimorbidität — beachte: die Schwester-Beiträge werden derzeit aktualisiert und stehen in Kürze zur Verfügung.
VersMedV-Einordnung: vier Orientierungsstufen
Sehbeeinträchtigung: Die versorgungsmedizinische Bewertung richtet sich nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Anlage Teil B Nr. 4. Entscheidend sind die im Einzelfall nachgewiesenen Funktions- und Teilhabebeeinträchtigungen; Diagnose oder ICD-Code allein ergeben keinen festen GdB.
- Stufe 1, leichte Ausprägung: GdB 10-20
- Stufe 2, mittlere Ausprägung: GdB 30-40
- Stufe 3, schwere Ausprägung: GdB 50-70
- Stufe 4, schwerste Ausprägung: GdB 80-100
Hinweis: Dieses Vier-Stufen-Schema ist eine redaktionelle Orientierung zur vollständigen Darstellung leichter bis schwerster Beeinträchtigungen. Es ersetzt nicht die diagnose- und funktionsspezifischen Tabellenwerte der VersMedV und keine Einzelfallprüfung. Ein Schwerbehindertenausweis setzt einen festgestellten GdB von mindestens 50 voraus; niedrigere GdB können dennoch rechtlich relevant sein. Amtliche Qülle: VersMedV-Anlage (Stand-Verify md5 32cecbb8473be0ad6367a7e336823777).
Pitfall-#61b-b Batch-D Pflicht-Block; CTO-Apply t_c47098c0; Primärquellen-Verify 12.07.2026.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist die Katarakt-Operation gefährlich?
Die Katarakt-Operation ist in Deutschland eine der am häufigsten durchgeführten Operationen mit einer sehr niedrigen Komplikationsrate. Schwere Komplikationen (z. B. Netzhautablösung, schwere Infektion) sind selten (deutlich unter 1 %). Sprich mögliche Risiken vor dem Eingriff ausführlich mit deiner Augenärztin oder deinem Augenarzt.
Wie schnell muss eine Katarakt operiert werden?
Nur in seltenen Fällen (z. B. bei akuter Linsenschwellung) ist die Operation eilig. Meist reicht es, den Eingriff zu planen, wenn die Sehverschlechterung den Alltag spürbar einschränkt. Eine überstürzte Operation ohne medizinische Notwendigkeit ist nicht nötig.
Zahlt die Krankenkasse eine Laser-OP bei Alterssichtigkeit?
Die refraktive Laser-OP (z. B. LASIK) bei reiner Presbyopie ist keine GKV-Leistung nach § 27 SGB V, weil die Presbyopie keine Krankheit im sozialrechtlichen Sinn ist. Diese Eingriffe sind privat zu zahlen (je nach Klinik und Verfahren 1.500 bis 3.000 Euro pro Auge).
Bekomme ich bei Grünem Star einen Schwerbehindertenausweis?
Das hängt vom konkreten Funktionsverlust ab. Eine beginnende, gut medikamentös eingestellte Glaukom-Erkrankung erreicht oft keinen GdB. Bei fortgeschrittenem Befund mit Gesichtsfeldausfällen oder Erblindung ist ein GdB von 50 bis 100 möglich. Die Bewertung erfolgt individüll durch das Versorgungsamt auf Basis augenärztlicher Gutachten.
Kann ich trotz Katarakt noch Auto fahren? Was kostet die OP ohne Krankenkasse?
Das hängt vom Sehvermögen ab, nicht von der Diagnose. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) stellt Anforderungen an Sehschärfe und Gesichtsfeld — augenärztliche Überprüfung ist sinnvoll. Die GKV trägt die Standard-Katarakt-OP in der Regel vollständig (Monofokal-Linse). Nur für Sonderlinsen (Multifokal, torisch) fällt ein Aufpreis an. Eine „Selbstzahler-OP“ außerhalb der GKV-Versorgung ist möglich, aber selten nötig.
Wo finde ich eine augenärztliche Zweitmeinung?
Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) und der Berufsverband der Augenärzte (BVA) bieten auf ihren Webseiten Informationen und Suchfunktionen für spezialisierte Praxen und Kliniken. Vor einer planbaren Katarakt-OP ist eine zweite augenärztliche Meinung ohnehin sinnvoll — sie ist in der Regel Kassenleistung.
Checkliste: Was du tun kannst
- Regelmäßig zur Vorsorge: Ab 40 alle 2 Jahre, ab 60 jährlich zum Augenarzt (Druckmessung, Augenspiegelung), bei bekannter familiärer Glaukom-Belastung engmaschiger.
- Symptome ernst nehmen: Sehverschlechterung, Blendempfindlichkeit, Gesichtsfeldausfälle, Augenschmerzen → zeitnah augenärztlich abklären lassen.
- Katarakt-OP nicht aufschieben: Wenn der Augenarzt zur OP rät und die Operation deinen Alltag spürbar verbessert, ist Zurückhaltung aus Angst meist nicht nötig — die Komplikationsrate ist niedrig.
- Glaukom-Tropfen konseqünt anwenden: Unregelmäßige Anwendung ist der häufigste Grund für eine Verschlechterung des Grünen Stars.
- GdB prüfen lassen: Wenn dein Sehvermögen dauerhaft eingeschränkt ist, lohnt sich ein Antrag beim Versorgungsamt — ab GdB 50 spricht man von einer Schwerbehinderung, es gibt Nachteilsausgleiche (Steuer, Parkerleichterung, ggf. Begleitung).
- Widerspruch einlegen: Wenn die Krankenkasse eine notwendige OP oder Therapie ablehnt — formlos, innerhalb eines Monats, kostenlos.
Weiterführende Informationen und Quellen
- gesetze-im-internet.de § 27 SGB V — Krankenbehandlung
- gesetze-im-internet.de § 33 SGB V — Hilfsmittel
- gesetze-im-internet.de § 152 SGB IX — Feststellung der Behinderung
- gesetze-im-internet.de § 198 SGB V — Belastungsgrenze Zuzahlungen (relevant für Zuzahlungen bei OP und Hilfsmitteln)
- DIMDI / BfArM — ICD-10-GM
- Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG)
- Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA)
- Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) — Anhaltswerte Sehbeeinträchtigung
- Sozialrat-Container Alters-Erkrankungen
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Rechtlicher Hinweis (RDG): Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über altersbedingte Augenerkrankungen (Katarakt, Grüner Star, Presbyopie) und die damit verbundenen Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Schwerbehindertenfeststellung. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt weder die augenärztliche Diagnose noch eine individuelle sozialrechtliche Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung wende dich an eine augenärztliche Praxis, eine spezialisierte Klinik, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Sozialverband (VdK / SoVD). Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bieten die Pflegestützpunkte bundesweit kostenlos an. Stand der zitierten Gesetze: 23.06.2026.
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