Buergergeld und Kaminofen: Jobcenter muss Einstufungsmessung zahlen

Buergergeld und Kaminofen: Jobcenter muss Einstufungsmessung zahlen

Kurzfassung (Featured-Snippet-Kandidat): Buergergeld-Empfänger im selbst bewohnten Eigentum mit Holz- oder Pellet-Kaminofen haben nach dem Urteil des SG Altenburg S 42 AS 492/25 vom 19.01.2026 Anspruch darauf, dass das Jobcenter die Kosten der nach 1. BImSchV vorgeschriebenen Einstufungsmessung (200-500 EUR) als Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II uebernimmt. Das gilt besonders dann, wenn das Jobcenter die nach § 34 SGB X erforderliche Zusicherung verweigert und das Ermessen auf Null reduziert ist – etwa weil ohne Messung die Stilllegung der Anlage droht.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert ueber die Rechtslage. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Die Grenzen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sind in § 3 und § 6 RDG geregelt. Bei konkreten Faellen wenden Sie sich an eine Beratungsstelle, einen Sozialverband (SoVD, VdK) oder eine/n Rechtsanwaeltin/Rechtsanwalt fuer Sozialrecht.

1. Wann ist eine Einstufungsmessung Pflicht?

Die Einstufungsmessung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pruefung, mit der der Bezirksschornsteinfeger feststellt, ob ein Kaminofen die Grenzwerte der 1. Verordnung zur Durchfuehrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) einhaelt. Die Pflicht greift, sobald eine Anlage neu errichtet oder wesentlich geaendert wird, sowie in regelmaessigen Abstaenden bei bestehenden Oefen.

Emissionsgrenzwerte fuer Einzelraumfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV Anlage 4 Nr. 1, Stufe 2 (gilt fuer Errichtung nach dem 31.12.2014):

Feuerstaettenart Staub (g/m³) Kohlenmonoxid (g/m³)
Raumheizer (Flachfeuer) 0,04 1,25
Raumheizer (Fuellfeuer) 0,04 1,25
Speichereinzelfeuerstaette 0,04 1,25
Kamineinsatz (geschlossen) 0,04 1,25
Kachelofeneinsatz (Flachfeuer) 0,04 1,25
Kachelofeneinsatz (Fuellfeuer) 0,04 1,25
Herd 0,04 1,50
Heizungsherd 0,04 1,50
Pelletofen ohne Wassertasche 0,02 0,25
Pelletofen mit Wassertasche 0,02 0,25

(Quelle: 1. BImSchV Anlage 4 Nr. 1, abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/anlage_4.html)

Wenn der Kaminofen diese Werte ueberschreitet, darf er nach der 1. BImSchV nicht mehr uneingeschraenkt betrieben werden. Im Extremfall – etwa bei einer stilllegungsreifen Anlage – ist die Messung die Voraussetzung dafuer, dass die Anlage weiter betrieben werden darf. Genau hier entsteht die Frage, wer die Kosten traegt.

2. Was kostet die Einstufungsmessung?

Die Kosten einer Einstufungsmessung variieren je nach Kamin-Typ, Region und Aufwand des Schornsteinfegers. In der Praxis sind 200 bis 500 EUR realistisch. Hinzu kommen ggf. Anfahrtskosten und Gebuehren, die der jeweilige Bezirksschornsteinfeger festlegt.

Fuer Buergergeld-Haushalte ist das ein Betrag, der nicht aus dem Regelbedarf bestritten werden kann. Genau hier setzt das Urteil des SG Altenburg S 42 AS 492/25 an: Die Kosten sind nicht als allgemeiner Lebensunterhalt, sondern als Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) zu qualifizieren.

3. Wie Jobcenter-Antrag stellen? Mustertext fuer die Zusicherung nach § 34 SGB X

§ 34 SGB X regelt die Zusicherung: Eine von der Behoerde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt spaeter zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. § 34 Abs. 1 SGB X). Im Kaminofen-Kontext sichert die Zusage die spaetere Bewilligung der KdU-Leistung nach § 22 Abs. 1 SGB II. Bevor der Bezirksschornsteinfeger die Messung durchfuehrt und eine Rechnung stellt, sollten Sie beim Jobcenter einen Antrag auf Zusicherung der Kostenuebernahme stellen. Achten Sie darauf, dass der Antrag schriftlich erfolgt und folgende Punkte enthaelt:

  • Bezugnahme auf § 22 Abs. 1 SGB II (Bedarfe fuer Unterkunft und Heizung)
  • Bezugnahme auf § 34 SGB X (Zusicherung)
  • Hinweis auf die Pflicht zur Einstufungsmessung nach 1. BImSchV
  • Angabe der voraussichtlichen Kosten mit Kostenvoranschlag des Bezirksschornsteinfegers
  • Frist zur Entscheidung (in der Regel 6 Wochen; bei verzoegerter Bearbeitung Mahnung)

Mustertext (zur eigenen Anpassung):

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Zusicherung der Kostenuebernahme fuer die nach 1. BImSchV vorgeschriebene Einstufungsmessung meines Kaminofens in Form einer Uebernahme als Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II in Hoehe von voraussichtlich [Betrag] EUR. Ohne die Messung darf die Anlage nicht weiter betrieben werden, das Ermessen Ihrerseits ist daher auf Null reduziert. Bitte um schriftliche Zusicherung nach § 34 SGB X innerhalb von sechs Wochen. Mit freundlichen Gruessen, [Name]

4. Wann ist ein Widerspruch sinnvoll?

Ein Widerspruch ist immer dann sinnvoll, wenn das Jobcenter den Antrag ablehnt, ohne auf die Frage der Ermessensreduzierung einzugehen. Die Kernargumente:

  • Ermessensreduzierung auf Null: Ohne Messung droht die Stilllegung der Anlage. Das Jobcenter hat dann keinen Auswahlspielraum mehr, sondern muss die Kosten als KdU uebernehmen.
  • Kosten der Unterkunft und Heizung: § 22 Abs. 1 SGB II erfasst nach ständiger Rechtsprechung auch Kosten, die zur Aufrechterhaltung der Heizungsanlage erforderlich sind – und damit auch die gesetzlich vorgeschriebene Einstufungsmessung.
  • Zusicherung nach § 34 SGB X: Wenn das Jobcenter die Zusicherung verweigert, steht der Leistungsanspruch aus § 22 Abs. 1 SGB II nicht zwingend entgegen – die Verweigerung der Zusicherung entlastet das Jobcenter nicht von seiner Leistungspflicht.

Widerspruchsfrist: ein Monat ab Zugang des Ablehnungsbescheids. Am besten per Einschreiben mit Rückschein oder ueber das elektronische Postfach des Jobcenters (jeweils mit Eingangsbestaetigung).

5. Vorher-Nachher-Vergleich

Aspekt Ohne Jobcenter-Zusage Mit Jobcenter-Zusage
Wer zahlt die Messung? Buerger:in selbst (200-500 EUR aus Regelbedarf) Jobcenter als KdU
Auswirkung auf Regelbedarf Verbrauch des ohnehin knappen Buergergelds Kein Verbrauch des Regelbedarfs
Anlagenzustand Bei verschwiegener Anlage: Risiko der Stilllegung durch Bezirksschornsteinfeger Messung wird rechtssicher durchgefuehrt, Anlage bleibt betriebsbereit
Beweislage im Streitfall Schwach, weil ohne Aktenzeichen-Vorlage Stark, weil SG Altenburg S 42 AS 492/25 die KdU-Qualifikation bestaetigt
Zeitaufwand Kein Aufwand fuer Antrag, aber ggf. Ersatzzahlung in Hoehe mehrerer Monate Regelbedarf Etwa 30-60 Min fuer Antrag + Widerspruch, dafuer KdU-Erstattung
Folgekosten bei Stilllegung Ersatzheizung, Neuanschaffung Kamin (mehrere Tausend EUR) Vermieden

6. Haeufige Fragen (FAQ)

6.1 Gilt das Urteil S 42 AS 492/25 nur in Thueringen?

Das Urteil ist ein Einzelfall des SG Altenburg. Es ist nicht bindend fuer andere Sozialgerichte, aber es entfaltet eine wichtige Orientierungswirkung. Sozialgerichte in anderen Bundeslaendern koennen sich an der Begruendung orientieren, insbesondere an der Einordnung der Einstufungsmessung als KdU. In Widerspruchs- und Klageverfahren kann das Urteil zitiert werden.

6.2 Was ist der Unterschied zwischen Kosten der Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II) und Heizkosten im Sinne der Strom-/Gasabrechnung?

§ 22 Abs. 1 SGB II ist weiter gefasst als nur die klassische Heizkostenabrechnung. Die Norm erfasst alle Bedarfe fuer Unterkunft und Heizung – also auch Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Heizungsanlage in einem rechtmaessigen Zustand zu halten. Dazu gehoeren gesetzlich vorgeschriebene Pruefungen wie die Einstufungsmessung nach 1. BImSchV.

6.3 Was ist § 34 SGB X und warum ist er hier wichtig?

§ 34 SGB X regelt die Zusicherung. Eine Zusicherung ist eine von der Behoerde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt spaeter zu erlassen oder zu unterlassen (§ 34 Abs. 1 SGB X). Sie bedarf der schriftlichen Form. Im Buergergeld-Kontext bezieht sich die Zusicherung auf den Verwaltungsakt der KdU-Bewilligung – etwa die Zusicherung, dass das Jobcenter die Kosten der Einstufungsmessung nach § 22 Abs. 1 SGB II uebernimmt. Wenn das Jobcenter die Zusicherung verweigert, bedeutet das nicht automatisch, dass kein Anspruch auf die Leistung selbst besteht. Bei einer Ermessensreduzierung auf Null kann der Anspruch aus § 22 Abs. 1 SGB II trotz fehlender Zusicherung bestehen.

6.4 Was passiert, wenn der Kaminofen die Grenzwerte ueberschreitet?

Wenn die Einstufungsmessung ergibt, dass die Grenzwerte der 1. BImSchV ueberschritten werden, ist der Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, Massnahmen zu verlangen – von der Nachruestung bis zur Stilllegung. Wer Buergergeld bezieht und die Nachruestung nicht aus dem Regelbedarf finanzieren kann, sollte umgehend eine Beratungsstelle oder einen Sozialverband einschalten.

6.5 Gehoert die Schornsteinfeger-Gebuehr generell zu den KdU?

Das kommt auf den Anlass an. Laufende Schornsteinfeger-Gebuehren (Kehr-, Mess- und Ueberpruefungsarbeiten) werden je nach Einzelfall entweder als KdU oder als allgemeiner Lebensunterhalt eingeordnet. Pflicht-Pruefungen mit Stilllegungsfolge – wie die Einstufungsmessung – sind nach dem SG Altenburg S 42 AS 492/25 als KdU zu qualifizieren.

6.6 Wie lange dauert ein Widerspruchsverfahren beim Jobcenter?

Die Widerspruchsfrist betraegt einen Monat ab Zugang des Ablehnungsbescheids. Das Jobcenter hat in der Regel drei Monate Zeit, ueber den Widerspruch zu entscheiden. Bei einer Klage vor dem Sozialgericht kommt in der Regel ein weiteres halbes bis ganzes Jahr hinzu. In Eilfaellen kann beim SG ein Eilverfahren nach § 86b Abs. 2 SGG angestrengt werden.

7. Checkliste: Unterlagen fuer den Jobcenter-Antrag

  • Aktueller Buergergeld-Bescheid (Kopie)
  • Nachweis ueber selbst bewohntes Eigentum (Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Meldebescheinigung)
  • Kostenvoranschlag des Bezirksschornsteinfegers fuer die Einstufungsmessung
  • Kopie der letzten Schornsteinfeger-Abnahmebescheinigung (soweit vorhanden)
  • Aktenzeichen S 42 AS 492/25 (SG Altenburg, Urteil vom 19.01.2026) – als Anlage beifuegen
  • Verweis auf § 22 Abs. 1 SGB II und § 34 SGB X im Anschreiben
  • Hinweis auf die 1. BImSchV mit den konkreten Grenzwerten
  • Frist (in der Regel 6 Wochen) fuer die schriftliche Zusicherung setzen
  • Eingangsbestaetigung des Jobcenters aufbewahren

8. Weiterfuehrende Beratung und Verweise

Interne Verweise

Externe Verweise (Primär- und Sekundaerquellen)


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