Badewannenlift GKV/Pflegekasse 2026: Zuschuss und Antrag

Badewannenlift GKV/Pflegekasse 2026: Zuschuss und Antrag

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Kurzdefinition

Ein Badewannenlift kann als Hilfsmittel der GKV (§ 33 SGB V) oder als Wohnumfeld-verbessernde Maßnahme der Pflegekasse (§ 40 SGB XI) beantragt werden.

GKV-Variante

Ärztliche Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit. Eigenanteil 5-10 €.

Pflegekasse-Variante

Bei Pflegegrad 1-5 kann die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme bezuschussen (§ 40 Abs. 4 SGB XI).

Welche Variante wählen?

Die Pflegekasse-Variante ist oft günstiger, da der höhere Zuschuss greift.

Quellen: § 40 SGB XI, § 33 SGB V.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 20.06.2026

Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:

  • § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
  • § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
  • § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanwälte, Rentenberater, Steuerberater).
  • § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.

Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

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