Badewannenlift GKV/Pflegekasse 2026: Zuschuss und Antrag
Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.
Kurzdefinition
Ein Badewannenlift kann als Hilfsmittel der GKV (§ 33 SGB V) oder als Wohnumfeld-verbessernde Maßnahme der Pflegekasse (§ 40 SGB XI) beantragt werden.
GKV-Variante
Ärztliche Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit. Eigenanteil 5-10 €.
Pflegekasse-Variante
Bei Pflegegrad 1-5 kann die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme bezuschussen (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Welche Variante wählen?
Die Pflegekasse-Variante ist oft günstiger, da der höhere Zuschuss greift.
Quellen: § 40 SGB XI, § 33 SGB V.
Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 20.06.2026
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