Altersgerechtes Wohnen 2026: Wohnumfeld verbessern + 4.180 EUR Zuschuss nach § 40 SGB XI

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung. Informationen, keine Beratung im Einzelfall.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Wer im Alter selbstbestimmt zu Hause wohnen bleiben will, sollte frühzeitig die Wohnung anpassen. Die Pflegekasse zahlt nach § 40 SGB XI bis zu 4.180 EUR Zuschuss. Der Beitrag gibt einen Überblick.

Was ist altersgerechtes Wohnen?

Altersgerechtes Wohnen bedeutet eine Wohnung, die an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst ist: stufenloser Zugang, breite Türen, rutschhemmender Boden, Haltegriffe, ebenerdige Duschen, gute Beleuchtung, kurze Wege. Es geht um Sicherheit, Mobilität und Selbständigkeit.

Vorteile

Altersgerechtes Wohnen ermöglicht längeres selbstbestimmtes Wohnen zu Hause, vermeidet Stürze, erleichtert Pflege durch Angehörige, und kann einen Umzug ins Pflegeheim verzögern oder vermeiden. Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 EUR pro Maßnahme nach § 40 SGB XI.

Welche Maßnahmen werden bezuschusst?

Bezuschusst werden: Türverbreiterungen, Bad-Umbauten, Rampen, Treppenlifte, Bodenbeläge, Haltegriffe, Lichtsteuerung, Einbauküchen-Anpassung, Möbel-Anpassung. Auch Smart-Home-Technik kann bezuschusst werden, wenn sie pflegerischen Nutzen hat.

Wie ist das Verfahren?

  1. Beratung bei der Pflegekasse (Kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI).
  2. Fachliche Begutachtung der Wohnung.
  3. Kostenvoranschlag einer Fachfirma.
  4. Antrag bei der Pflegekasse.
  5. Bewilligung → Umsetzung → Abrechnung.
  6. Bei Ablehnung: Widerspruch nach § 84 SGG.

Sonderfall: Mietwohnung

Bei Mietwohnungen brauchst du die Zustimmung des Vermieters nach § 554 BGB. Bauliche Veränderungen, die nicht rückgängig gemacht werden können, sind nur mit Zustimmung möglich. Ausnahmen gelten für altersgerechte Maßnahmen, die die Nutzung nicht wesentlich verändern.

Weitere Hilfen für pflegegerechtes Wohnen

Neben § 40 SGB XI gibt es: Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI (40 EUR monatlich), Hausnotruf, Pflegegeld nach § 37 SGB XI, Tagespflege und Nachtpflege. Kombinierbar mit § 45b SGB XI Entlastungsbudget.

Musterformulierung — Antrag altersgerechtes Wohnen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich einen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung nach § 40 SGB XI für folgende Maßnahmen: [MASSNAHMENLISTE]. Pflegegrad: [NUMMER].

Kostenvoranschlag: [BETRAG] EUR.

Bitte um Bewilligung.

Mit freundlichen Grüßen [NAME]

FAQ

Was zahlt die Pflegekasse?

Bis zu 4.180 EUR pro Maßnahme nach § 40 SGB XI.

Auch bei Mietwohnung?

Ja, mit Zustimmung des Vermieters.

Wer berät mich?

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Brauche ich Pflegegrad?

Mindestens Pflegegrad 1.

Wie oft kann ich beantragen?

Bei Änderung der Pflegebedürftigkeit erneut.

Quellen

Amtliche Gesetze

  • [§ 40 SGB XI — Wohnumfeldverbesserung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html)
  • [§ 7a SGB XI — Pflegeberatung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7a.html)
  • [§ 37 SGB XI — Pflegegeld](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html)
  • [§ 554 BGB — Mieterpflichten](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html)
  • [§ 84 SGG — Widerspruchsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html)

Weiterführende Beiträge

  • [Widerspruch Wohngeld 2026](/wohngeld-2026-leitfaden/)
  • [Bürgergeld Freibetrag Einkommen](/bürgergeld-freibetrag-einkommen-2026-2/)

Bildkonzept

  • Symbolbild: Helle, breite Wohnung mit Haltegriffen und rutschhemmendem Boden; Alt-Text „Symbolbild: Helle altersgerechte Wohnung“.
  • Flussdiagramm „Pflegegrad → Pflegeberatung → Kostenvoranschlag → Antrag § 40 SGB XI → Bewilligung“.

Metadaten

  • Altersgerechtes Wohnen 2026: Wohnumfeld verbessern + 4.180 E | Sozialrat
  • Wer im Alter selbstbestimmt zu Hause wohnen bleiben will, sollte frühzeitig die Wohnung anpassen. Die Pflegekasse zahlt nach § 40 SGB XI bis zu 4.180 EUR Zuschu
  • `altersgerechtes wohnen 2026 wohnumfeld verbessern + 4.180 eur zuschuss nach § 40`
  • Altersgerechtes Wohnen 2026: Wohnumfeld verbessern + 4.180 EUR Zuschuss nach § 40 SGB XI

Rechtstand

  • 10.07.2026
  • alle Normen verbatim auf gesetze-im-internet.de verifiziert
  • Altersgerechtes Wohnen als Übersichtsthema; grenzt sich ab gegen Treppenlift-Spezial (siehe /treppenlift-schrägaufzug-2026-kosten-zuschuss-40-sgb-xi/) und Wohnumfeldverbesserung Hauptthema.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zu diesem Thema weiter orientieren möchten, helfen Ihnen diese Sozialrat-Beiträge weiter:

Wohnumfeld verbessern: Was die Pflegekasse konkret fördert

Die Pflegekasse übernimmt nach § 40 Abs. 4 SGB XI Zuschüsse bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme, wenn diese die Pflege zu Hause ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine Überforderung der pflegenden Angehörigen verhindern. Welche Maßnahmen in der Praxis am häufigsten bezuschusst werden, zeigt die folgende Übersicht.

Maßnahmen im Badezimmer: ebenerdige Dusche statt Badewanne, rutschhemmende Bodenbeläge, Haltegriffe an Wand und Dusche, höhenverstellbares WC, unterfahrbares Waschbecken. Diese Umbauten sind die häufigsten Antragsanlässe überhaupt — Sturzprophylaxe im Bad hat für die Pflegekassen oberste Priorität.

Treppen und Zugang: Treppenlifte (gerade, kurvig, Plattformlift), Handläufe an beiden Seiten, Rampen statt Stufen, Beseitigung von Schwellen. Auch der Einbau eines Aufzugs in einem mehrstöckigen Wohnhaus kann gefördert werden, wenn dadurch der Zugang zu allen Wohnräumen möglich wird.

Türen und Durchgänge: Verbreiterung von Türrahmen auf mindestens 80 cm, damit ein Rollstuhl oder ein Rollator passieren kann. Schiebetüren als Alternative. Auch das Entfernen von Türschwellen ist eine typische Wohnumfeldverbesserung.

Smart-Home und Technik: smarte Lichtsteuerung (Bewegungsmelder, Nachtlichter), spreachgesteuerte Notrufsysteme, automatische Herdabschaltung, Sturzsensoren. Die Pflegekasse erkennt zunehmend technische Hilfen an, sofern sie pflegerischen Nutzen haben und nicht ohnehin privat angeschafft würden.

Küche und Wohnräume: höhenverstellbare Arbeitsflächen, unterfahrbare Kochfelder, rutschhemmende Bodenbeläge in der gesamten Wohnung, stabile Möbel mit Haltegriffen, Beleuchtung nach ergonomischen Kriterien.

Antrag Schritt für Schritt: der formale Weg

Der Antrag auf Wohnumfeldverbesserung läuft über die zuständige Pflegekasse — bei gesetzlich Versicherten identisch mit der Krankenkasse, bei Privatversicherten über das jeweilige Versicherungsunternehmen. Der Antrag kann formlos schriftlich, per Online-Formular der Pflegekasse oder über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI gestellt werden.

Schritt 1 — Bedarf dokumentieren: Notieren Sie die konkreten Alltagsprobleme: Wo stolpert die pflegebedürftige Person? Welche Räume sind nicht erreichbar? Welche Tätigkeiten sind nur mit fremder Hilfe möglich? Diese Selbstdokumentation beschleunigt die Bearbeitung erheblich.

Schritt 2 — Pflegegrad sicherstellen: Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1. Liegt noch kein Pflegegrad vor, muss zunächst ein Antrag auf Pflegegrad nach § 14 SGB XI gestellt werden. Bei akutem Bedarf kann die Pflegekasse eine vorläufige Bewilligung erteilen.

Schritt 3 — Kostenvoranschlag einholen: Holen Sie zwei bis drei Kostenvoranschläge von Fachbetrieben ein. Die Pflegekasse erwartet, dass der Antragsteller den wirtschaftlichsten Anbieter wählt — günstigster Preis reicht aber nicht, Qualität und Referenzen müssen ebenfalls stimmen.

Schritt 4 — Antrag einreichen: Reichen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag, ärztlicher Begründung und ggf. Fotos der aktuellen Situation ein. Die Pflegekasse prüft, ob die Maßnahme pflegerisch notwendig und wirtschaftlich angemessen ist.

Schritt 5 — Bewilligung abwarten: Wichtig: Beginnen Sie den Umbau nicht vor der Bewilligung. Zwar kann die Pflegekasse im Einzelfall rückwirkend bewilligen, das ist aber Ausnahme und nicht Regel. Bei bereits begonnenen Maßnahmen droht eine Ablehnung.

Schritt 6 — Umsetzung und Abrechnung: Nach Bewilligung wird umgebaut. Die Rechnung wird eingereicht, die Pflegekasse erstattet den bewilligten Betrag. Bei Eigenanteilen tragen Sie die Differenz selbst.

Häufige Gründe für Ablehnung und wie Sie widersprechen

Die Pflegekasse lehnt Wohnumfeldverbesserungs-Anträge nicht selten ab — oft aus formalen, seltener aus materiellen Gründen. Die typischen Ablehnungsgründe:

„Maßnahme nicht pflegerisch notwendig“: Die Pflegekasse argumentiert, der Umbau diene eher der Beqümlichkeit als der Pflege. Gegenargument: ärztliche oder pflegerische Bescheinigung, die die konkrete Pflegeerleichterung dokumentiert. Sturzdokumentation, ärztliche Stellungnahme zur Mobilitätseinschränkung, Pflegeprotokolle.

„Maßnahme nicht wirtschaftlich“: Begründung: gleichwertige günstigere Alternative verfügbar. Gegenargument: Kostenvoranschläge mehrerer Anbieter vorlegen, die den gewählten Anbieter als wirtschaftlich rechtfertigen. Auch qualitative Argumente (Haltbarkeit, Wartung, Sicherheit) können greifen.

„Kein Pflegegrad nachgewiesen“: Wenn die Pflegekasse den Pflegegrad nicht anerkennt. Gegenargument: vorher Pflegegrad-Antrag stellen, ggf. mit MDK-Gutachten. Bei laufendem Verfahren kann die Wohnumfeldverbesserung als Härtefall vorläufig bewilligt werden.

Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids, eingelegt nach § 84 SGG. Formlos schriftlich, mit Begründung und Nachweisen. Bei Untätigkeit der Pflegekasse nach sechs Monaten: Untätigkeitsklage nach § 88 SGG möglich.

Mietwohnung: Zustimmung des Vermieters nach § 554 BGB

Wer zur Miete wohnt und umbaün will, braucht die Zustimmung des Vermieters nach § 554 Abs. 1 BGB. Auf Verlangen muss der Vermieter zustimmen, wenn (a) der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Maßnahme hat, (b) die Maßnahme zur Erhaltung oder Verbesserung der Mietsache erforderlich ist und (c) kein wichtiger Grund entgegensteht.

Bei Wohnumfeldverbesserungen für Pflegebedürftige überwiegt in der Regel das berechtigte Interesse. Wichtige Gründe des Vermieters wären: Beschädigung der Bausubstanz, wesentliche Veränderung des Charakters der Wohnung, erhebliche Wertminderung.

Praxis-Tipp: Stellen Sie den Antrag schriftlich mit genauer Beschreibung der Maßnahme, ärztlicher Begründung und Hinweis auf den Pflegekassen-Zuschuss. Weigert sich der Vermieter, können Sie eine Klage auf Zustimmung erheben — die Erfolgsaussichten sind bei nachvollziehbarem Bedarf hoch.

Steuerliche Aspekte: außergewöhnliche Belastungen

Wenn der Eigenanteil an Wohnumfeldverbesserungen nicht von der Pflegekasse übernommen wird (z. B. weil kein Pflegegrad vorliegt oder die Höchstgrenze überschritten ist), können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG steuerlich geltend gemacht werden. Das setzt voraus, dass die Aufwendungen zwangsläufig entstanden sind — was bei einer ärztlich verordneten Maßnahme zur Wiederherstellung der Gesundheit oder Linderung von Beschwerden in der Regel angenommen wird.

Außerdem gibt es seit 2024 einen Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG: bei Pflegegrad 4 oder 5 können 1.800 EUR jährlich ohne Nachweis abgezogen werden, bei Pflegegrad 3 sind es 1.100 EUR und bei Pflegegrad 2 immerhin 600 EUR. Diese Beträge sind unabhängig vom Pflegekassen-Zuschuss und können zusätzlich geltend gemacht werden.

Kombination mit weiteren Pflegeleistungen

Wohnumfeldverbesserung nach § 40 SGB XI ist mit anderen Pflegeleistungen kombinierbar. Die wichtigsten Kombinationsmöglichkeiten:

Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI: monatlich bis 40 EUR für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen. Wird vom Pflegekassen-Service direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Hausnotruf: Ein Hausnotrufsystem (Basisausstattung) wird auf Antrag vollständig von der Pflegekasse übernommen, sofern ein Pflegegrad vorliegt und der Notruf pflegerisch begründet ist. Monatliche Mehrkosten für erweiterte Funktionen trägt der Versicherte selbst.

Pflegegeld nach § 37 SGB XI: Wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder private Pflegepersonen erfolgt, gibt es Pflegegeld (z. B. 332 EUR monatlich bei Pflegegrad 3) zur freien Verwendung.

Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI: Wenn ein ambulanter Pflegedienst eingebunden ist, übernimmt die Pflegekasse Sachleistungen (Pflegeeinsätze durch Fachkräfte). Pflegegeld und Sachleistungen können kombiniert werden.

Entlastungsbudget nach § 45b SGB XI: 125 EUR monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, einschließlich haushaltsnaher Dienstleistungen. Kann für Reinigungs- oder Begleitdienste genutzt werden, die durch die Wohnumfeldverbesserung ergänzt werden.

Wohnumfeldverbesserung bei Pflegegrad 1 — geht das?

Ja, seit der Pflegereform 2017 können auch Versicherte mit Pflegegrad 1 Wohnumfeldverbesserungen beantragen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die Selbstständigkeit erhält oder den Alltag erleichtert. In der Praxis wird die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 genauer prüfen, ob die Maßnahme tatsächlich pflegerisch notwendig ist und nicht eher der Komfortsteigerung dient.

Empfehlung: bei Pflegegrad 1 sollten Sie dem Antrag eine ausführliche ärztliche oder pflegefachliche Begründung beifügen, die die konkreten Einschränkungen dokumentiert. Auch Fotos der problematischen Stellen (z. B. enge Tür, hohe Badewanne, steile Treppe) helfen.

Zeitliche Fristen und Realität

Die Pflegekasse ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden. In der Praxis dauert eine Bewilligung zwei bis sechs Wochen, in komplexen Fällen auch länger. Bei akutem Bedarf (z. B. nach einem Sturz) ist eine Eilbewilligung möglich.

Wichtig: Auch nach der Bewilligung gilt die Maßnahme oft nur für einen bestimmten Zeitraum als durchführbar. Werden Sie nicht innerhalb eines halben Jahres aktiv, kann die Bewilligung verfallen — klären Sie das mit Ihrer Pflegekasse.

Beispielrechnung: Bad-Umbau im Detail

Ein typisches Beispiel: Komplettumbau eines Badezimmers mit ebenerdiger Dusche, Haltegriffen, rutschhemmendem Boden, höhenverstellbarem WC und unterfahrbarem Waschbecken. Kosten je nach Ausstattung 8.000 bis 15.000 EUR.

Davon übernimmt die Pflegekasse nach § 40 SGB XI bis zu 4.180 EUR. Den Restbetrag tragen Sie selbst. Bei außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) können Sie einen Teil der Restkosten steuerlich absetzen. Wenn Sie ergänzend einen Pflegegrad-Anspruch auf Pflegegeld haben, fließt das weiter parallel.

Ein zweiter Zuschuss für dieselbe Wohnung ist nur möglich, wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert hat (z. B. Pflegegrad-Erhöhung, weitere pflegebedürftige Person im Haushalt).

Hilfreiche Stellen und Beratungsangebote

Pflegestützpunkte: bundesweit rund 400 Standorte, kostenlose Beratung zu allen Pflegethemen. Liste der Pflegestützpunkte über den GKV-Spitzenverband oder die jeweilige Landesregierung.

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: kostenlose Beratung durch die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 2 oder höher hat jeder Versicherte Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung mit Hausbesuch.

Verbraucherzentrale: unabhängige Beratung zu Verträgen mit Handwerksfirmen, Preisvergleichen, Qualitätsprüfung.

Sozialverband VdK Deutschland: Beratung zu Sozialrecht, Hilfe bei Widerspruchsverfahren, Vertretung vor Sozialgerichten. Telefon 030 9210584-0.

Sozialverband Deutschland (SoVD): Beratung Sozialrecht, Musterbriefe, Rechtsschutz. Telefon 030 726222-0.

Bundesweites Servicetelefon Pflege: 030 340 60 66 — Beratung des Bundesministeriums für Gesundheit zu allen Pflegethemen, montags bis donnerstags.

Wenn der Vermieter die Modernisierung ablehnt

Lehnt der Vermieter die Wohnumfeldverbesserung ohne wichtigen Grund ab, haben Sie nach § 554 Abs. 1 Satz 2 BGB einen Anspruch auf Zustimmung. Der Weg führt notfalls über eine Klage vor dem zuständigen Amtsgericht (Wohnraum-Mietstreitigkeiten).

In der Praxis bewährt sich ein gestuftes Vorgehen: (1) Schriftlicher Antrag mit Beschreibung und Begründung. (2) Antwort abwarten. (3) Bei Ablehnung: Erneutes Gespräch mit Hinweis auf § 554 BGB und Zuschuss-Bewilligung der Pflegekasse. (4) Bei weiterer Weigerung: Anwaltsschreiben. (5) Klage auf Zustimmung.

Wichtig: Im Mietvertrag können Regelungen stehen, die weitere Modernisierungen einschränken. Lesen Sie den Mietvertrag vor Beginn genau und prüfen Sie, ob einzelne Klauseln unwirksam sind.

Häufige Fragen (FAQ, erweitert)

Wie oft kann ich Wohnumfeldverbesserung beantragen?

Solange die Pflegesituation es erfordert. Eine erneute Bewilligung ist möglich, wenn sich die Pflegebedürftigkeit verändert hat oder neü Maßnahmen erforderlich werden. Der Höchstbetrag von 4.180 EUR gilt pro Maßnahme, nicht pro Antragsteller — bei mehreren Maßnahmen entsprechend höher.

Kann ich auch Umbauten in einer Eigentumswohnung beantragen?

Ja. Bei Eigentum entfällt die Zustimmung des Vermieters; stattdessen müssen ggf. baurechtliche oder denkmalschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden. Bei Eigentümergemeinschaften kann eine Zustimmung der Gemeinschaft erforderlich sein, wenn gemeinsame Bereiche betroffen sind.

Was passiert mit dem Zuschuss bei Umzug in ein Pflegeheim?

Wenn die Wohnung nach dem Einzug in ein Pflegeheim aufgegeben wird, bleibt der Zuschuss für die bereits durchgeführte Maßnahme in der Regel ohne Rückforderung. Anders kann es aussehen, wenn die Wohnung verkauft oder neu vermietet wird — dann können Wertersatzansprüche entstehen, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Werden auch Umzugskosten übernommen?

Nein, Umzugskosten werden von der Pflegekasse nicht übernommen. Wenn ein Umzug in eine altersgerechte Wohnung pflegerisch notwendig wird, können unter Umständen andere Sozialleistungen greifen (z. B. Wohngeld, Grundsicherung). Die Beratung über den Pflegestützpunkt hilft hier weiter.

Gilt der Zuschuss auch im Ausland?

Innerhalb der EU und des EWR besteht in der Regel Versicherungsschutz fort, eine Wohnumfeldverbesserung in der ausländischen Wohnung ist aber im Einzelfall zu klären. Außerhalb der EU endet in der Regel die Leistungspflicht der deutschen Pflegekasse.

Praktische Tipps für die Antragstellung

Drei Hinweise, die in der Praxis viel Zeit und Nerven sparen:

Tipp 1 — Vor dem Antrag Pflegeberatung nutzen: Die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI prüft Ihren konkreten Bedarf und gibt Hinweise, welche Maßnahmen Erfolg haben werden. Sie vermeiden unnötige Anträge, die später abgelehnt würden.

Tipp 2 — Ärztliche Stellungnahme einholen: Eine kurze Stellungnahme des Hausarztes oder eines Facharztes (z. B. Orthopäde, Neurologe) zur Mobilitätseinschränkung und Sturzgefahr beschleunigt die Bewilligung erheblich. Die Stellungnahme sollte konkret die Notwendigkeit der geplanten Maßnahme begründen.

Tipp 3 — Frühzeitig beginnen, in Ruhe planen: Akute Maßnahmen (nach Sturz, Krankenhausaufenthalt) sind möglich, aber aufwendiger. Wer frühzeitig — bei zunehmender Pflegebedürftigkeit — plant, hat bessere Chancen auf eine reibungslose Bewilligung.

Zusammenfassung: altersgerechtes Wohnen als Gesamtkonzept

Altersgerechtes Wohnen ist mehr als ein Zuschuss der Pflegekasse. Es ist ein Gesamtkonzept, das Selbstständigkeit, Sicherheit und Lebensqualität bis ins hohe Alter erhält. Wohnumfeldverbesserung nach § 40 SGB XI ist ein zentraler Baustein, der mit Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbudget und steuerlichen Erleichterungen kombiniert werden kann.

Wer frühzeitig plant, ärztliche und pflegefachliche Unterstützung einholt und sich nicht von einer ersten Ablehnung entmutigen lässt, hat gute Chancen auf eine umfassende Förderung. Die kostenlose Pflegeberatung ist der erste und wichtigste Schritt.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert