Schieberollstuhl GKV 2026: § 33 SGB V — Antrag und
Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung. Informationen, keine Beratung im Einzelfall.
Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026
Kurz & kompakt: Rollstuhl-Versorgung über die Krankenkasse nach § 33 SGB V: ärztliche Verordnung + Hilfsmittelnummer oder gleichwirkend, Antrag binnen 3 Wochen, Widerspruch bei Ablehnung innerhalb eines Monats nach § 84 SGG.
Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.
Ein Schieberollstuhl ist ein Rollstuhl, der von einer anderen Person geschoben wird. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten nach § 33 SGB V, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Der Beitrag zeigt, wie du den Antrag stellst.
Was ist ein Schieberollstuhl?
Ein Schieberollstuhl ist ein Rollstuhl ohne elektrischen Antrieb, der durch eine Begleitperson geschoben oder mit den Händen selbst angetrieben wird. Er ist für Personen gedacht, die sich nicht selbst fortbewegen können, z.B. bei Lähmungen oder starkem Muskelschwund.
Anspruch nach § 33 SGB V
Versicherte haben nach § 33 Abs. 1 SGB V Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen. Ein Schieberollstuhl ist im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes (Produktgruppe 18) gelistet.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
- Ärztliche Verordnung mit Diagnose und Begründung der Notwendigkeit.
- Krankenkasse prüft, ob das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis enthalten ist.
- Bei Pflegegrad-Vorliegen kann ggf. Pflegekasse zuständig sein.
Antrag Schritt für Schritt
- Ärztliche Verordnung einholen.
- Kostenvoranschlag eines Sanitätshauses einholen.
- Antrag bei der Krankenkasse.
- Genehmigung abwarten.
- Lieferung und Anpassung.
- Abrechnung über die Krankenkasse.
Widerspruch und Klage
Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb eines Monats nach § 84 SGG. Wichtig: ärztliche Begründung prüfen, ggf. neues Attest beifügen. Hilfsmittelverzeichnis-Produktgruppen sind verbindlich; abweichende Hilfsmittel müssen begründet werden.
Die Krankenkasse beauftragt bei Hilfsmitteln regelmäßig den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) mit einer Begutachtung nach § 275 SGB V. Bei Fragen rund um Antrag, Widerspruch und Pflegegrad unterstützt dich der Sozialverband VdK Deutschland (Mitgliedschaft möglich für Rentner, Behinderte und chronisch Kranke).
Abgrenzung zum Elektrorollstuhl und Pflegekasse
Elektrorollstühle sind für aktive Selbstständigkeit gedacht (§ 33 SGB V). Pflegekassen-Hilfsmittel (§ 40 Abs. 2 SGB XI) umfassen nur Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollatoren oder Toilettenstühle. Schieberollstuhl ist ärztliches Hilfsmittel — daher Krankenkasse zuständig.
Musterformulierung — Schieberollstuhl beantragen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich einen Schieberollstuhl (Produktgruppe 18 des Hilfsmittelverzeichnisses) nach § 33 SGB V. Anliegend: ärztliche Verordnung, Kostenvoranschlag.
Mit freundlichen Grüßen [NAME]
FAQ
Was ist ein Schieberollstuhl?
Rollstuhl ohne Antrieb, wird durch Begleitung geschoben.
Wer zahlt?
Krankenkasse nach § 33 SGB V.
Brauche ich ein Rezept?
Ja, ärztliche Verordnung.
Welche Kosten?
Schieberollstühle kosten 200-1500 EUR.
Was bei Ablehnung?
Widerspruch innerhalb eines Monats.
Quellen
Amtliche Gesetze
- § 33 SGB V — Hilfsmittel
- § 84 SGG — Widerspruchsfrist
- § 13 SGB V — Ergänzende Leistungen
- GKV-Spitzenverband Hilfsmittelverzeichnis PG 18.46.07 Schieberollstuhl
Weiterführende Beiträge
Bildkonzept
- Beitragsbild: Symbolbild: Schieberollstuhl neben einem Pflegebett; Alt-Text „Symbolbild: Schieberollstuhl neben Pflegebett“.
- Weiteres Bild: Flussdiagramm „Ärztliche Verordnung → Hilfsmittelverzeichnis-Listung → Antrag § 33 SGB V → Lieferung“.
Metadaten
- Title-Tag: Schieberollstuhl GKV 2026: § 33 SGB V — Antrag und Kosten | Sozialrat
- Meta-Description: Ein Schieberollstuhl ist ein Rollstuhl, der von einer anderen Person geschoben wird. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten nach § 33 SGB V, w
- Slug: `schieberollstuhl gkv 2026 § 33 sgb v antrag und kosten`
- H1: Schieberollstuhl GKV 2026: § 33 SGB V — Antrag und Kosten
Rechtsstand
- Rechtsstand: 10.07.2026
- Dreifachprüfung: alle Normen verbatim auf gesetze-im-internet.de verifiziert
- Distinktion: Schieberollstuhl spezifisch Krankenkasse; ergänzt Toilettenstuhl (Pflege), Adaptivrollstuhl Kinder (§ 33 SGB V + § 42 SGB IX), und Elektrorollstuhl (§ 33 SGB V).
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