Liegearbeitsplatz 2026: Altwork Signature Station und Zero Gravity Workstation im Vergleich

Was ist ein Liegearbeitsplatz?

Ein Liegearbeitsplatz ist ein Arbeitshilfsmittel, das den Wechsel zwischen Sitz-, Steh- und Liegeposition am Bildschirm ermöglicht. Kernkomponenten sind eine gepolsterte, oft elektrisch verstellbare Liegefläche, ein mit der Position mitwandernder Monitorarm und eine höhenverstellbare Tastaturablage. Für Menschen mit chronischer Erschöpfung (ME/CFS, Long Covid, Multiple Sklerose, Krebsnachsorge), schweren Wirbelsäulen-Erkrankungen oder Pflege-Belastung ist der Liegearbeitsplatz oft die einzige Möglichkeit, berufstätig zu bleiben, weil weder dauerhaftes Sitzen noch Stehen möglich ist.

Der Markt für Liegearbeitsplätze hat sich in den letzten Jahren auf zwei Hersteller konzentriert, die beide in der REHADAT-Hilfsmittel-Datenbank gelistet sind und deren Modelle sich in Funktion, Verstellmechanik und Preis deutlich unterscheiden.

Modell 1: Altwork Signature Station

Die Altwork Signature Station ist das Premium-Modell unter den Liegearbeitsplätzen. Sie ermöglicht ein dynamisches Arbeiten in Sitz-, Steh- und Liegeposition mit einer fließenden Verstellmechanik. Der Monitor und die Arbeitsfläche lassen sich gemeinsam schwenken, sodass auch kollaboratives Arbeiten im Team möglich bleibt. Die Altwork Signature Station ist nach REHADAT-Eintrag Hil134609 gelistet.

Ausstattung und Maße der Altwork Signature Station

  • Produktart: Arbeitsstuhl und Arbeitsplatz (kombiniert)
  • Stützen: gepolsterte Nackenstütze, Lendenwirbelsäulen-Stütze, Ellbogenstütze, Bein- und Fußstütze
  • Modi: Sitz-Modus, Steh-Modus, Liege-Modus (vollflächig flach)
  • Breite: 88,9 cm
  • Länge: 139,7 cm (in Sitzposition mit Beinauflage)
  • Optimale Körpergröße: 155–198 cm
  • Eigengewicht: ca. 95 kg
  • Belastbarkeit: bis 113 kg
  • Hersteller: Altwork LLC, USA

Preis der Altwork Signature Station

Der unverbindliche Richtpreis des Herstellers liegt nach REHADAT-Angabe bei ca. 8.592,00 Euro netto. Hinzu kommen die gesetzliche Mehrwertsteuer (19 Prozent) sowie ggf. Versand, Aufbau und Einweisung. Die Altwork Signature Station ist damit das teuerste der drei in Deutschland verfügbaren Liegearbeitsplatz-Modelle. In begründeten Einzelfällen (etwa bei einer schweren ME/CFS mit dauerhafter Bettlägerigkeit oder einer fortgeschrittenen Multiplen Sklerose) übernehmen Reha-Träger die Kosten vollständig, weil nur dieses Modell die nötige Verstell-Vielfalt bietet.

Einsatz-Video: Altwork Signature Station in Aktion

Altwork Signature Station: Vorstellung und Verstell-Mechanik in Aktion.
Altwork Signature Station: Aufbau, Funktion und Liegeposition im Detail.
Altwork Signature Station: Praxis-Test mit Bildschirmarbeit in halbliegender Position.

Modell 2: Zero Gravity Workstation

Die Zero Gravity Workstation des US-Herstellers Ergoquest (Grand Rapids, Michigan) wird in Deutschland in zwei Varianten vertrieben: als voll motorisierte Zero Gravity Workstation 0b mit elektrisch höhenverstellbarem Stützmast sowie als Zero Gravity Chair 2b mit 360-Grad-Drehfunktion und einfacherer Verstellung. Beide Modelle nutzen das Zero-Gravity-Prinzip: die Beine werden auf Herzhöhe oder darüber angehoben, wodurch sich Wirbelsäule und Becken entlasten. Die Modelle sind nach REHADAT Hil165667 (Workstation 0b) und REHADAT Hil165670 (Chair 2b) gelistet.

Zero Gravity Workstation 0b – das voll motorisierte Modell

Die Zero Gravity Workstation 0b ist ein dreimotoriger Liegesessel mit elektrisch höhenverstellbarem Stützmast. Drei Motoren steuern Rückenlehne, Sitzfläche und Beinstütze unabhängig voneinander, sodass die Arbeitsposition stufenlos von der vollständig aufrechten Sitzposition über die Zero-Gravity-Position bis zur komplett flachen Liegeposition verstellt werden kann. Der motorisierte Höhenverstellmast hebt und senkt Monitorarm und Tastaturablage gemeinsam, sodass Ein- und Ausstieg erleichtert werden und die Workstation bei Bedarf in einen Steharbeitsplatz umgewandelt werden kann.

  • Produktart: Liegearbeitsplatz
  • Material Grundgestell: Stahl
  • Stützmast: motorisiert höhenverstellbar
  • Monitore: 1–2 Bildschirme bis 32 Zoll
  • Monitorarm: zweigeteilt, verstellbar
  • Arm für Tastaturablage: verstellbar
  • Rückenlehne, Sitz, Beinstütze: motorisiert (3 Motoren)
  • Belastbarkeit: ca. 158 kg (auch als Schwergewichtigen-Variante)
  • Optionen: verstellbarer Kopierständer oder Laptop-Ablage, Ausführung für Schwergewichtige
  • Hersteller: Ergoquest, 2100 Nelson Ave. SE, Grand Rapids, MI 49507, USA (www.ergoquest.com)

Der Basispreis der Zero Gravity Workstation 0b liegt nach REHADAT-Angabe bei ca. 6.006,47 Euro netto. Mit Laptop-Ablage, Kopierständer und Schwergewichtigen-Variante kann der Preis auf über 8.000 Euro netto steigen.

Zero Gravity Chair 2b – die kompakte Variante mit 360-Grad-Drehung

Der Zero Gravity Chair 2b ist eine abgespeckte Variante ohne motorisierten Höhenverstellmast, dafür mit rundem Sockel und 360-Grad-Drehfunktion. Er eignet sich für Menschen, die zwar liegend arbeiten müssen, aber keinen vollständigen Steh-Sitz-Wechsel brauchen, weil sie ohnehin überwiegend im Sitzen oder Liegen arbeiten. Auch dieses Modell hat motorisierte Neigungsverstellung und motorisierte Beinstütze.

  • Produktart: Arbeitsstuhl und Liegestuhl (kombiniert)
  • Neigungsverstellung: motorisiert
  • Tastatur-/Mausablage: verstellbar, gepolstert
  • Monitorarm: verstellbar, schwenkbar
  • Beinstütze: motorisiert
  • Rollen: ja
  • Drehfunktion: 360 Grad
  • Belastbarkeit: ca. 158 kg
  • Optionen: Ausführung für Schwergewichtige
  • Basispreis: ca. 4.289,41 Euro netto (REHADAT-Angabe)

Einsatz-Video: Zero Gravity Workstation im Einsatz

Zero Gravity Workstation 0b: Verstell-Mechanik und typische Arbeitspositionen.
Zero Gravity Chair 2b: Praxis-Test mit Liegearbeit und Bildschirmarbeit.

LVR-Modellprojekt: Liegearbeitsplatz in der Praxis

Das Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat ein eigenes Modellprojekt zur Förderung von Liegearbeitsplätzen aufgelegt. In diesem Rahmen werden schwerbehinderte Beschäftigte mit Liegearbeitsplätzen ausgestattet, wenn ein herkömmlicher Büroarbeitsplatz die Erwerbsfähigkeit dauerhaft gefährden würde. Das LVR-Integrationsamt übernimmt in diesen Fällen die Kosten für die Anschaffung, den Aufbau und die Einweisung am Arbeitsplatz. Konkrete Beispiele aus der Praxis – inklusive Erfahrungs- und Finanzierungsberichten – findest du auf der REHADAT-Seite zur Altwork Signature Station und zur Zero Gravity Workstation 0b.

Symbolbild Liegearbeitsplatz: ergonomische Arbeitsplatz-Lösung für Bildschirmarbeit in halbliegender oder liegender Position. Mit Sozialrat-Logo unten rechts. Quelle: REHADAT-Hilfsmittel, Bearbeitung: Sozialrat e.V.
Liegearbeitsplatz als ergonomische Arbeitsplatz-Lösung: Bildschirmarbeit in halbliegender oder liegender Position, mit Sozialrat-Logo unten rechts. Quelle: REHADAT-Hilfsmittel (TC073000/tc073035.jpg), Bearbeitung: Sozialrat e.V.

Das Bild zeigt exemplarisch einen Liegearbeitsplatz in Liegeposition mit hochgeklappter Beinauflage und verstellbarem Monitorarm. So sieht die ergonomische Entlastung aus, die Liegearbeitsplätze von normalen Stehtischen oder Sitz-Liege-Kombinationen unterscheidet.

Für wen eignet sich ein Liegearbeitsplatz?

Ein Liegearbeitsplatz ist kein Lifestyle-Produkt und keine ergonomische Spielerei, sondern ein medizinisches Arbeitshilfsmittel für Menschen mit dauerhaften Belastungseinschränkungen. Die häufigsten Diagnosen, bei denen ein Liegearbeitsplatz ärztlich empfohlen wird:

  • ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis / Chronic Fatigue Syndrome): Betroffene sind oft bettlägerig und können nur liegend am Bildschirm arbeiten
  • Schwere Multiple Sklerose (MS): bei Fatigue und motorischen Einschränkungen
  • Rheumatoide Arthritis: schmerzhafte Gelenkentzündungen, die langes Sitzen unmöglich machen
  • Fibromyalgie: chronische Schmerzen, die Lagewechsel erfordern
  • Schwere Skoliose oder Wirbelsäulen-Erkrankungen: Entlastung der Wirbelsäule durch Liegeposition
  • Postoperative Reha nach großen Eingriffen: schrittweise Wiedereingliederung
  • Schwere Sehnenscheiden- oder RSI-Syndrome: bei denen auch Stehpulte nicht ausreichen
  • Long Covid und Post-Covid-Folgen: mit ausgeprägter Belastungsintoleranz (PEM)

Wichtig: Ein Liegearbeitsplatz ist nicht für gelegentliche Rückenschmerzen oder zur „Entspannung“ am Arbeitsplatz gedacht. Er ist ein Hilfsmittel, das die Erwerbsfähigkeit bei dauerhaften Belastungseinschränkungen sichert.

Finanzierung: Wer zahlt den Liegearbeitsplatz?

Im Gegensatz zu vielen anderen Hilfsmitteln ist der Liegearbeitsplatz kein klassisches Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V. Er ist ein Arbeitshilfsmittel zur Teilhabe am Arbeitsleben, das in die Zuständigkeit anderer Leistungsträger fällt. Drei Träger kommen in Frage – und die Auswahl hängt von deiner Erwerbssituation ab.

1. Bundesagentur für Arbeit (BA) – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Kosten für einen Liegearbeitsplatz, wenn du arbeitslos, arbeitsuchend oder behindert bist und das Hilfsmittel deine Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördert. Die Rechtsgrundlage ist § 112 SGB III (Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen). Voraussetzung: ärztliche Stellungnahme plus Kostenvoranschlag des Hilfsmittel-Anbieters.

2. Deutsche Rentenversicherung (DRV) – Berufliche Reha

Die Deutsche Rentenversicherung finanziert einen Liegearbeitsplatz, wenn du berufstätig bist und das Hilfsmittel deine Erwerbsfähigkeit sichert oder wiederherstellt. Die DRV-Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind in § 49 SGB IX geregelt; entscheidend ist hier Abs. 8 Nr. 5: „die Kosten technischer Arbeitshilfen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Berufsausübung erforderlich sind“. Voraussetzung: Es besteht die konkrete Gefahr einer Erwerbsminderung, die durch das Hilfsmittel abgewendet werden kann. Die DRV übernimmt dann in der Regel die vollen Kosten, inklusive Lieferung und Aufbau.

3. Integrationsamt – Leistungen für schwerbehinderte Menschen

Das Integrationsamt ist zuständig, wenn du einen Schwerbehindertenausweis mit GdB ab 50 hast. Es finanziert technische Arbeitshilfen und die behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen nach § 185 SGB IX; entscheidend ist Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a: Geldleistungen an schwerbehinderte Menschen „für technische Arbeitshilfen“. Die Leistungen sind einkommensunabhängig und werden als Zuschuss oder als vollständige Kostenübernahme gewährt. Das Integrationsamt arbeitet eng mit dem Arbeitgeber zusammen und übernimmt oft auch dessen Anteil.

4. Krankenkasse nach § 33 SGB V – nur in Ausnahmefällen

§ 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V: Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind.

Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html (abgerufen 12.07.2026).

In seltenen Ausnahmefällen kann die Krankenkasse nach § 33 SGB V einen Liegearbeitsplatz als Hilfsmittel übernehmen – etwa wenn der Liegearbeitsplatz ausschließlich zu Hause und nicht am Arbeitsplatz genutzt wird, oder wenn die Reha-Träger und das Integrationsamt den Antrag ablehnen. In der Praxis ist die Krankenkasse jedoch selten der richtige Ansprechpartner für einen Liegearbeitsplatz, weil er im Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 15) nicht eindeutig gelistet ist. Kläre mit deinem Reha-Berater oder dem Sozialverband VdK, welcher Träger für dich zuständig ist.

5. Eingliederungshilfe nach SGB IX – nur bei dauerhafter Behinderung

Wenn du eine dauerhafte Behinderung hast (GdB ab 50 oder vergleichbarer Status) und der Liegearbeitsplatz zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und zur Ausübung einer angemessenen Beschäftigung erforderlich ist, kann auch die Eingliederungshilfe nach §§ 90 ff. SGB IX zuständig sein – insbesondere wenn kein anderer Reha-Träger vorrangig verpflichtet ist. Die Anspruchsgrundlage ist § 99 SGB IX (Leistungsberechtigte). Voraussetzung: die „wesentliche Behinderung“ nach § 99 Abs. 1 SGB IX. Kläre die Zuständigkeit mit deinem Reha-Träger – die Eingliederungshilfe greift meist nur in Ergänzung zu BA, DRV oder Integrationsamt.

Antrag in 7 Schritten

  1. Ärztliche Stellungnahme einholen. Sprich mit deinem Hausarzt, Neurologen, Rheumatologen oder Betriebsarzt. Die Stellungnahme muss enthalten: Diagnose (ICD-10-Code), dauerhafte oder wiederkehrende Funktionsbeeinträchtigung, Begründung warum ein normaler Büroarbeitsplatz nicht ausreicht, und konkretes Funktionsziel (z. B. „Ermöglichung von Bildschirmarbeit in liegender Position“).
  2. Modell auswählen und Kostenvoranschlag einholen. Wähle zwischen Altwork Signature Station, Zero Gravity Workstation 0b oder Zero Gravity Chair 2b – je nach Diagnose, Körpergröße und erforderlicher Verstell-Vielfalt. Lass dir zwei bis drei Modelle vorführen und einen detaillierten Kostenvoranschlag geben.
  3. Zuständigen Leistungsträger ermitteln. Kläre mit deinem Reha-Berater, Betriebsarzt oder dem Integrationsamt, welcher Träger in deinem Fall zuständig ist (BA, DRV oder Integrationsamt). Die Abgrenzung hängt von deiner Erwerbssituation ab.
  4. Antrag stellen. Reiche die ärztliche Stellungnahme, den Kostenvoranschlag und ggf. ergänzende Befunde (MD-Gutachten, Reha-Bericht) beim zuständigen Leistungsträger ein. Online über die jeweiligen Service-Portale, per Post oder persönlich.
  5. Bewilligung abwarten. Die Bearbeitungsdauer variiert: DRV ca. 4–8 Wochen, Integrationsamt ca. 6–12 Wochen, BA ca. 4–6 Wochen. Bei Fristüberschreitung oder unklarem Verfahrensstand nachhaken.
  6. Bestellung und Lieferung. Bei Bewilligung bestellst du das Hilfsmittel beim Fachhändler deiner Wahl. Der Leistungsträger zahlt direkt oder erstattet nach Vorlage der Rechnung. Der Liegearbeitsplatz wird geliefert, aufgebaut und eingewiesen.
  7. Widerspruch bei Ablehnung. Widerspruchsfrist 1 Monat ab Zugang des Ablehnungsbescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Der Widerspruch ist kostenlos (kein Vorverfahrens-Gebühr) und hat eine hohe Erfolgsquote. Bei erneuter Ablehnung: Klage vor dem Sozialgericht (§ 87 Abs. 1 SGG bei direktem Verwaltungsakt, § 87 Abs. 2 SGG bei vorausgegangenem Widerspruchsverfahren). Für antragstellende Leistungsbezieher im SGB II / XII / IX / XI / VIII / AsylbLG ist das Verfahren vor dem Sozialgericht gerichtskostenfrei (§ 183 SGG i. V. m. § 197a SGG).

Was kostet ein Liegearbeitsplatz?

Die Kosten für einen Liegearbeitsplatz variieren je nach Modell und Ausstattung:

ModellHerstellerBasispreis (netto, REHADAT)Besonderheit
Altwork Signature StationAltwork LLC, USAca. 8.592,00 EURPremium-Modell, vollständige Sitz-Steh-Liege-Verstellung, Monitorarm schwenkbar
Zero Gravity Workstation 0bErgoquest, USAca. 6.006,47 EURDrei Motoren, höhenverstellbarer Stützmast, bis 32 Zoll Bildschirm, 158 kg Belastbarkeit
Zero Gravity Chair 2bErgoquest, USAca. 4.289,41 EUR360-Grad-Drehung, motorisierte Neigung + Beinstütze, ohne Höhenverstellung
Preisrahmen für Liegearbeitsplätze (Stand: 2026). Quellen: REHADAT-Hilfsmittel-Datenbank des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln.

Wichtig: Im Gegensatz zu Hilfsmitteln der Krankenkasse fällt beim Liegearbeitsplatz keine Zuzahlung an. Die Reha-Träger (BA, DRV) und das Integrationsamt übernehmen die vollen Kosten, inklusive Lieferung, Aufbau und Einweisung.

Verwandte Arbeitshilfen

Der Liegearbeitsplatz ist nicht die einzige ergonomische Lösung. Je nach Diagnose und Arbeitssituation können weitere Hilfsmittel sinnvoll sein:

Detaillierte Informationen zu spezifischen Diagnosen und ihren Hilfsmittel-Möglichkeiten findest du in diesen Beiträgen auf sozialrat.org:

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Liegearbeitsplatz-Modelle gibt es?

Am Markt haben sich zwei Hersteller mit drei Modellen durchgesetzt: die Altwork Signature Station (Premium-Modell, ca. 8.592 EUR netto) sowie die Zero Gravity Workstation 0b (voll motorisiert, ca. 6.006 EUR netto) und der Zero Gravity Chair 2b (mit 360-Grad-Drehung, ca. 4.289 EUR netto) von Ergoquest. Alle drei Modelle sind in der REHADAT-Hilfsmittel-Datenbank gelistet.

Wer übernimmt die Kosten für einen Liegearbeitsplatz?

Die Kosten übernimmt in der Regel die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach § 49 Abs. 8 Nr. 5 SGB IX, die Bundesagentur für Arbeit (BA) nach § 112 SGB III oder das Integrationsamt nach § 185 Abs. 3 Nr. 1a SGB IX. Die Krankenkasse nach § 33 SGB V ist nur in Ausnahmefällen zuständig – etwa wenn der Liegearbeitsplatz ausschließlich zu Hause und nicht am Arbeitsplatz genutzt wird.

Brauche ich einen GdB für einen Liegearbeitsplatz?

Nicht zwingend. Wenn du berufstätig bist und die DRV die Kosten übernimmt, reicht die ärztliche Stellungnahme. Für das Integrationsamt ist ein GdB ab 50 (Schwerbehindertenausweis gemäß § 2 Abs. 2 SGB IX) Voraussetzung. Für die BA spielt der GdB keine Rolle, hier zählt die Arbeitsmarktnähe.

Wie lange dauert die Bewilligung?

DRV ca. 4–8 Wochen, Integrationsamt ca. 6–12 Wochen, BA ca. 4–6 Wochen. Bei Verzögerungen kannst du einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse als Zwischenlösung stellen (§ 33 SGB V) oder das Sozialgerichtsverfahren einleiten.

Kann ich den Liegearbeitsplatz auch zu Hause nutzen?

Ja, sofern du im Homeoffice arbeitest und der Liegearbeitsplatz beruflich erforderlich ist. In diesem Fall übernimmt die Reha-Träger-Variante (DRV, BA) auch die Homeoffice-Variante. Privat genutzte Liegearbeitsplätze sind in der Regel keine Kassenleistung – allenfalls über Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI oder im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 90 ff. SGB IX.

Was ist der Unterschied zwischen Liegearbeitsplatz und Stehpult?

Ein Stehpult ist ein höhenverstellbarer Schreibtisch, der Sitzen und Stehen im Wechsel erlaubt. Ein Liegearbeitsplatz ist eine komplett flach oder halbliegend nutzbare Arbeitsfläche für Menschen, die weder lange sitzen noch stehen können. Viele Stehpulte sind kombiniert mit einer Liegeoption (sogenannte „Sitz-Liege-Steh-Kombination“) – dann kann das Stehpult den Liegearbeitsplatz ersetzen.

Was passiert bei einem Jobwechsel?

Der Liegearbeitsplatz bleibt dein Eigentum (oder das Eigentum des Leistungsträgers, je nach Bewilligungsform). Bei einem Jobwechsel nimmst du ihn mit oder gibst ihn an den neuen Arbeitgeber zurück. Kläre das vor dem Antrag mit dem Leistungsträger.

Zusammenfassung in 5 Kernsätzen

  1. Ein Liegearbeitsplatz ist ein ergonomisches Arbeitshilfsmittel für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder dauerhaften Belastungseinschränkungen, das Bildschirmarbeit in halbliegender oder liegender Position ermöglicht.
  2. Am Markt haben sich zwei Hersteller mit drei Modellen durchgesetzt: Altwork Signature Station (Premium), Zero Gravity Workstation 0b (voll motorisiert) und Zero Gravity Chair 2b (mit Drehfunktion).
  3. Die Kosten übernehmen in der Regel die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung oder das Integrationsamt; die Krankenkasse nach § 33 SGB V ist nur in Ausnahmefällen zuständig.
  4. Du brauchst eine ärztliche Stellungnahme, einen Kostenvoranschlag und einen Antrag beim zuständigen Reha-Träger oder Integrationsamt.
  5. Bei Ablehnung: kostenloser Widerspruch innerhalb eines Monats (§ 84 SGG) und notfalls Klage vor dem Sozialgericht (§ 87 SGG; für Leistungsbezieher kostenfrei nach § 183 SGG i. V. m. § 197a SGG).

Externe Beratungsstellen und Quellen

Für eine individuelle Beratung zum Antrag auf einen Liegearbeitsplatz kannst du dich an folgende externe Stellen wenden:

Hinweis zur Rechtsberatung

Wir bieten keine individuelle Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Unsere Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch zugelassene Anwältinnen, Anwälte oder anerkannte Beratungsstellen. Für eine individuelle Sozialrechts-Beratung wende dich an einen Sozialverband (VdK, SoVD), einen Rentenberater oder eine:n zugelassene:n Rechtsanwält:in.