Depression und Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) (ICD-10: F32.1): Schritt-für-Schritt-Anleitung

Stand: 11.07.2026.

Wer an einer Depression (ICD-10 F32.1) leidet und nicht mehr voll arbeiten kann, hat Anspruch auf EM-Rente. Schritt-für-Schritt-Anleitung.

ICD-10 F32.1 — Mittelgradige depressive Episode

F32.1 nach ICD-10 steht für eine mittelgradige depressive Episode. Symptome: gedrückte Stimmung, Antriebsmangel, Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme, vermindertes Selbstwertgefühl.

EM-Rente Anspruch bei Depression

Bei mittelgradiger oder schwerer Depression kann EM-Rente bewilligt werden, wenn die Arbeitsfähigkeit unter 6 Stunden/Tag gesunken ist nach § 43 SGB VI.

Schritt 1: Ärztliche Diagnose sichern

Psychiater oder Psychotherapeut stellt Diagnose F32.1. Wichtig: Regelmäßige Arztbesuche dokumentieren, alle Beschwerden konkret benennen.

Schritt 2: Therapie und Medikation

Therapie (Psychotherapie, ggf. stationär) und Medikation müssen ausreichend versucht worden sein, bevor die EM-Rente bewilligt wird. Reha vor Rente nach § 15 SGB VI und § 35 SGB IX.

Schritt 3: Antrag bei Rentenversicherung

Formloser Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Alle ärztlichen Befunde, Krankenhausberichte, Therapie-Berichte beifügen. Wartezeit 5 Jahre nach § 102 SGB VI mit 36 Pflichtbeiträgen.

Schritt 4: Begutachtung

Rentenversicherung beauftragt sozialmedizinisches Gutachten. Bei Depression: psychiatrisches Fachgutachten erforderlich.

Schritt 5: Bescheid und Widerspruch

Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids nach § 84 SGG. Mit zusätzlichen ärztlichen Stellungnahmen verstärken.

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen detaillierten Ratgeber, den wir empfehlen.

FAQ

Kann ich mit Depression EM-Rente bekommen?

Ja, bei weniger als 6 Stunden Arbeitsfähigkeit pro Tag.

Welche Diagnose?

ICD-10 F32.1 (mittelgradige depressive Episode) oder F33.1 (rezidivierend).

Wie lange dauert es?

In der Regel 3-6 Monate bis zum Bescheid.

Widerspruchsfrist?

1 Monat ab Zugang des Bescheids nach § 84 SGG.

Was du jetzt tun solltest

  • Ärztliche Befunde sammeln.
  • Antrag bei der DRV stellen.
  • Widerspruch innerhalb 1 Monats einlegen bei Ablehnung.

Quellen

Amtliche Gesetze

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

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