Bandscheibenvorfall OP: Wann sie nötig ist & Verfahren 2026
Hinweis (Rechtsdienstleistungsgesetz): Dieser Beitrag informiert über Behandlungsmöglichkeiten beim Bandscheibenvorfall. Er ersetzt keine ärztliche Beratung. Wende dich bei Beschwerden an deinen Hausarzt, einen Orthopäden oder Neurochirurgen.
Stand: 22.06.2026 · Lesezeit: ~9 Min · Autor: Salomo Swoboda, Sozialrat Deutschland e. V.
Du hast im MRT erfahren, dass du einen Bandscheibenvorfall hast — und fragst dich jetzt: Muss ich operiert werden? In den meisten Fällen lautet die Antwort nein. Rund 80–90 % aller Bandscheibenvorfälle heilen konservativ aus, also ohne Operation. Trotzdem gibt es Situationen, in denen eine OP notwendig oder sinnvoll ist. Dieser Beitrag erklärt, wann eine OP nötig ist, welche Verfahren es heute gibt, wie der Krankenhausaufenthalt abläuft und was die Krankenkasse zahlt.
Wenn du noch beim MRT-Befund bist, lies zuerst unseren Schwester-Beitrag: MRT-Befund beim Bandscheibenvorfall richtig lesen.
Wann muss ein Bandscheibenvorfall operiert werden?
Die Indikation zur OP wird in drei Stufen gestellt — von der absoluten Notfall-OP bis zur relativen Entscheidung nach erfolgloser konservativer Therapie.
Notfall-Indikation — Cauda-equina-Syndrom
Eine sofortige Operation (innerhalb von 24–48 Stunden) ist zwingend, wenn das Cauda-equina-Syndrom vorliegt. Das ist ein neurologischer Notfall, bei dem das vorgefallene Bandscheibengewebe die Nervenwurzeln am Ende des Rückenmarks quetscht. Symptome sind:
- Blasenstörung (Harnverhalt oder Inkontinenz)
- Mastdarmstörung (Stuhlinkontinenz)
- Taubheitsgefühl im Reithosenbereich (Oberschenkel-Innenseiten, Gesäß, Genitalien)
- zunehmende Lähmungserscheinungen in den Beinen
In diesem Fall musst du sofort in eine Notaufnahme. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) empfiehlt in solchen Fällen den Weg über den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 (siehe 116117.de).
Dringliche OP-Indikation — Lähmungen & Therapieresistenz
Eine dringliche OP (innerhalb weniger Wochen) ist angezeigt, wenn:
- Motorische Ausfälle auftreten (Fußheberschwäche, Kraftverlust im Bein, Fallfuß)
- die konservative Therapie über 6–12 Wochen keine ausreichende Besserung bringt (Schmerztherapie, Physiotherapie, gezielte Injektionen)
- Blasen- oder Mastdarmstörungen ohne komplettes Cauda-Syndrom auftreten (dann ebenfalls notfallmäßig)
Statistik: 80–90 % heilen konservativ
Die Deutsche Wirbelsäulengesellschaft (DWG) und die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie (DGNC) betonen: Bei 80–90 % der Patienten bessern sich die Beschwerden ohne Operation innerhalb von 6–12 Wochen deutlich. Eine OP ist also kein vorschneller Reflex, sondern eine gut überlegte Entscheidung nach Ausschöpfen der konservativen Therapie.
OP-Verfahren im Überblick
Welches Operationsverfahren gewählt wird, hängt vom Befund (lumbal oder zervikal), der Vorfall-Form (Prolaps vs. Sequester) und der Spezialisierung des Operateurs ab. Die häufigsten Verfahren sind:
Mikrochirurgische Diskektomie (Goldstandard)
Die mikrochirurgische Diskektomie ist heute der Goldstandard bei einem lumbalen Bandscheibenvorfall mit Sequester. Über einen 2–4 cm kleinen Hautschnitt am Rücken wird unter dem Operationsmikroskop das vorgefallene Bandscheibenmaterial entfernt. Vorteile: kleine Narbe, kurzer Krankenhausaufenthalt (3–5 Tage), schnelle Mobilisation. Erfolgsrate: 85–95 % (Quelle: AWMF-Leitlinie S2k „Lumbaler Bandscheibenvorfall“).
Endoskopische Bandscheiben-OP
Die endoskopische Bandscheiben-OP ist ein noch minimal-invasiveres Verfahren. Über einen 8-mm-Hautschnitt wird eine winzige Kamera eingeführt; das vorgefallene Gewebe wird unter Video-Sicht entfernt. Vorteilhaft bei Patienten mit kleinem, umschriebenem Vorfall. Vorteile: lokale Betäubung möglich, ambulant oder 1–2 Tage stationär, sehr schnelle Erholung. Nachteile: nicht für jeden Befund geeignet (großer Sequester, knöcherne Engen).
Offene Diskektomie (selten)
Die klassische offene Diskektomie mit größerem Hautschnitt und Spreizer wird heute nur noch selten durchgeführt, etwa bei sehr großen Vorfällen mit ausgedehnter knöcherner Enge. Sie ist im Vergleich zur mikrochirurgischen Methode invasiver, hat aber in spezialisierten Zentren vergleichbare Ergebnisse.
Bandscheibenprothese (v. a. HWS)
Im Bereich der Halswirbelsäule (HWS) wird bei einem zervikalen Bandscheibenvorfall häufig eine Bandscheibenprothese eingesetzt, wenn die Bandscheibe komplett entfernt werden muss. Im Gegensatz zur Versteifung bleibt die Beweglichkeit des Segmentes erhalten. Eine Versteifung (Spondylodese) wird nur bei Instabilität oder mehreren betroffenen Segmenten gewählt.
Versteifung / Spondylodese (bei Instabilität)
Die Spondylodese (Versteifung) ist ein stabilisierendes Verfahren, das angezeigt ist, wenn eine Instabilität des Wirbelsäulen-Segments vorliegt (z. B. nach Trauma, bei Spondylolisthesis = Wirbelgleiten, oder bei mehreren Vorfällen in einem Segment). Dabei werden die Wirbelkörper mit Schrauben und Stäben fixiert. Die Beweglichkeit in diesem Segment geht verloren — Nachbarsegmente werden dadurch höher belastet.
Vor der OP — Diagnostik & Vorbereitung
MRT + CT/Myelographie
Die Magnetresonanztomographie (MRT) ist die zentrale Diagnostik bei Bandscheibenvorfällen. Sie zeigt Lage, Größe und Ausmaß des Vorfalls sowie ob Nervenstrukturen eingeengt sind. In manchen Fällen — etwa bei knöchernen Engen oder wenn eine Myelographie (Kontrastmittel-Untersuchung des Spinalkanals) zusätzlich nötig ist — kommt ein CT zum Einsatz.
Aufklärungsgespräch & Zweitmeinung (§ 27b SGB V)
Vor einer geplanten Bandscheiben-OP hast du Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Das regelt § 27b SGB V (Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen). Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Zweitmeinungs-Beratung. Praktisch bedeutet das: Du kannst dir die OP-Empfehlung von einem weiteren Facharzt (Neurochirurg oder Orthopäde) bestätigen lassen, bevor du dich operieren lässt.
Die Erstattung der Krankenbehandlung selbst — also der Operation und der stationären Versorgung — regelt § 27 SGB V.
Ablauf der Operation
Narkose & Lagerung
Die meisten Bandscheiben-OPs werden in Vollnarkose durchgeführt. Du liegst je nach Befund in Bauchlage (lumbaler Vorfall) oder Rückenlage (zervikaler Vorfall). Der Eingriff dauert bei der Mikrodiskektomie etwa 45–90 Minuten.
Operationsdauer (45–90 Min)
Die genaue Dauer hängt vom Befund ab:
- Mikrochirurgische Diskektomie lumbal: ca. 45–75 Minuten
- Endoskopische OP: ca. 30–60 Minuten
- Bandscheibenprothese HWS: ca. 60–90 Minuten
- Spondylodese lumbal: ca. 90–180 Minuten
Was wird entfernt (Sequesterektomie / Nukleotomie)
Es wird nur das vorgefallene Bandscheibenmaterial entfernt (Sequesterektomie bei abgetrenntem Sequester, Nukleotomie bei Vorwölbung). Die Bandscheibe selbst bleibt erhalten — nur das störende Gewebe wird herausgenommen. Eine „Versteinerung“ oder Entfernung der gesamten Bandscheibe ist heute die Ausnahme (nur bei Prothese/Spondylodese).
Nach der OP — Reha, AU & Krankenkasse
Krankenhaus-Aufenthalt (3–5 Tage)
Bei einer Mikrodiskektomie oder endoskopischen OP bist du in der Regel 3–5 Tage stationär im Krankenhaus. Bei einer Versteifungs-OP kann der Aufenthalt 5–8 Tage dauern.
Für die Krankenhausbehandlung gilt § 39 SGB V. Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 € pro Kalendertag als Zuzahlung — längstens 28 Tage pro Kalenderjahr (§ 39 Abs. 4 SGB V). Diese Zuzahlung wird auf andere Zuzahlungen im selben Jahr angerechnet.
Anschlussheilbehandlung (AHB) — § 40 SGB V
Direkt nach dem Krankenhausaufenthalt kannst du eine Anschlussheilbehandlung (AHB) erhalten — eine stationäre oder ambulante Reha-Maßnahme, die innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnt. Die Regelungen findest du in § 40 SGB V. Die Zuzahlung für stationäre Reha beträgt ebenfalls 10 € pro Tag — begrenzt auf 42 Tage pro Kalenderjahr für alle Reha-Leistungen zusammen.
Der Grundsatz „Reha vor Rente“ ist in § 9 SGB VI verankert: Die Rentenversicherung erbringt Leistungen zur Teilhabe, um eine drohende Erwerbsminderung abzuwenden. Mehr dazu findest du im Beitrag Erwerbsminderung.
Krankengeld & Arbeitsunfähigkeit
Die Arbeitsunfähigkeit (AU) nach einer Bandscheiben-OP beträgt je nach Beruf 4–8 Wochen:
- Bürotätigkeit: ca. 4–6 Wochen
- Leichte körperliche Tätigkeit: ca. 6–8 Wochen
- Schwere körperliche Arbeit: bis zu 12 Wochen (ggf. mit Wiedereingliederung)
Dein Arbeitgeber zahlt in den ersten 6 Wochen dein Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Ab der 7. Woche springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein — es beträgt 70 % des Brutto-Gehalts, max. 90 % des Netto.
Wichtig — Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Wenn du innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig bist, hat dein Arbeitgeber dir ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das regelt § 167 Abs. 2 SGB IX (Prävention/BEM). Ziel ist es, mit dir gemeinsam zu klären, wie du wieder arbeitsfähig wirst und welche Hilfen es gibt (z. B. stufenweise Wiedereingliederung, Arbeitsplatzanpassung).
Komplikationen & Risiken
Rezidiv-Vorfall (5–15 %)
Ein Rezidiv (erneuter Vorfall auf gleicher Höhe) tritt bei 5–15 % der operierten Patienten auf — meist innerhalb der ersten 2 Jahre nach der OP. Risikofaktoren sind Rauchen, Übergewicht und frühe intensive Belastung. Bei einem Rezidiv kann eine erneute OP notwendig werden, oder es wird konservativ weiterbehandelt.
Postdiskektomie-Syndrom
Etwa 5–10 % der Patienten entwickeln nach einer Bandscheiben-OP anhaltende oder wiederkehrende Schmerzen, die als Postdiskektomie-Syndrom (auch Failed-Back-Surgery-Syndrom, FBSS) bezeichnet werden. Die Ursachen sind vielfältig: Narbenbildung, Instabilität, anhaltende Nervenreizung. Hier helfen Schmerztherapie, Physiotherapie und ggf. eine multimodale Schmerzrehabilitation.
Seltene Komplikationen (Dura-Riss, Infektion)
Zu den seltenen, aber schwerwiegenden Komplikationen zählen:
- Dura-Riss (Verletzung der harten Rückenmarkshaut, ca. 1–3 %) — kann zu Liquorverlust und Kopfschmerzen führen, heilt meist konservativ
- Wundinfektion (ca. 1–2 %) — antibiotische Behandlung, selten operative Revision nötig
- Nervenverletzung (sehr selten, < 1 %) — kann zu bleibenden Lähmungserscheinungen oder Taubheitsgefühl führen
- Thrombose / Embolie (sehr selten) — wird durch frühe Mobilisation und ggf. Heparin-Spritzen prophylaktisch behandelt
Schwerbehinderung & GdB nach Bandscheiben-OP
GdB-Tabelle Wirbelsäule (VersMedV)
Wenn du nach der OP anhaltende Beschwerden hast (Bewegungseinschränkungen, Lähmungserscheinungen, chronische Schmerzen), kannst du einen Grad der Behinderung (GdB) beim Versorgungsamt beantragen. Die Bewertung richtet sich nach der Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV). Anhaltswerte:
- Leichte Bewegungseinschränkung nach BSV-OP, ohne Lähmung: GdB 10–20
- Mittlere Funktionseinschränkung mit Bewegungseinschränkung: GdB 30–40
- Schwere Funktionseinschränkung mit Lähmung, Blasen- oder Mastdarmstörung: GdB 50–80
- Querschnittlähmung / Cauda-Syndrom mit dauerhafter Inkontinenz: GdB 100
Antrag beim Versorgungsamt
Den Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung (GdB ≥ 50) oder Gleichstellung (GdB 30–50) stellst du beim Versorgungsamt deines Landkreises. Du brauchst:
- ausgefülltes Antragsformular
- Befundberichte und Operationsbericht
- aktuellen Arztbericht vom Orthopäden/Neurochirurgen
- ggf. MRT- oder CT-Bilder
Wenn dein GdB-Antrag abgelehnt wird, kannst du Widerspruch einlegen — die Frist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann zahlt die Krankenkasse die OP?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine medizinisch notwendige Bandscheiben-OP. Die Notwendigkeit wird vom Operateur festgestellt und von der Krankenkasse geprüft. Bei einer Notfall-Indikation (Cauda-equina-Syndrom) oder dringlichen Indikation (Lähmungen, Therapieresistenz) gibt es in der Regel keine Probleme. Bei elektiven Eingriffen kann die Krankenkasse eine Zweitmeinung verlangen (Anspruch auf Zweitmeinung nach § 27b SGB V).
Wie lange bin ich krankgeschrieben?
Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (AU) richtet sich nach der Art des Eingriffs und deiner beruflichen Belastung. Richtwerte:
- Mikrodiskektomie / endoskopische OP: 4–6 Wochen
- Bandscheibenprothese HWS: 4–8 Wochen
- Spondylodese / Versteifung: 8–12 Wochen (ggf. länger bei körperlich schwerer Arbeit)
Dein Arzt stellt die AU-Bescheinigung aus; die Krankenkasse zahlt ab der 7. Woche Krankengeld.
Habe ich Anspruch auf eine Zweitmeinung?
Ja. Nach § 27b SGB V hast du bei planbaren Eingriffen (auch bei Bandscheiben-OPs) Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Du kannst dir einen weiteren Neurochirurgen oder Orthopäden suchen, der den Befund noch einmal beurteilt.
Mikrodiskektomie oder endoskopische OP — was ist besser?
Beide Verfahren haben vergleichbare Erfolgsraten (85–95 %), wenn sie von einem erfahrenen Operateur durchgeführt werden. Die Wahl hängt vom Befund ab:
- Mikrodiskektomie: Standard bei lumbalem Vorfall mit Sequester, sehr gut etabliert
- Endoskopische OP: Vorteilhaft bei kleinen, umschriebenen Vorfällen, schnellere Erholung
Frag deinen Operateur, welches Verfahren er bei deinem konkreten Befund empfiehlt.
Wann ist eine Prothese sinnvoll?
Eine Bandscheibenprothese ist vor allem im Bereich der Halswirbelsäule (HWS) sinnvoll, wenn die Bandscheibe komplett entfernt werden muss und keine Instabilität vorliegt. Im Vergleich zur Versteifung erhält die Prothese die Beweglichkeit des Segmentes — das schont die Nachbarsegmente. Sie ist nicht für jeden Patienten geeignet (z. B. bei Osteoporose, Entzündungen oder mehreren betroffenen Segmenten).
Den richtigen Operateur finden
DWG-Zertifizierung „Wirbelsäulenzentrum“
Die Deutsche Wirbelsäulengesellschaft (DWG) zertifiziert Wirbelsäulenzentren nach klar definierten Qualitätskriterien (Mindest-Eingriffszahlen, Spezialisierung, Komplikationsmanagement). Eine Liste der DWG-zertifizierten Zentren findest du auf der DWG-Patientenseite. Wir empfehlen dir, dich an einem DWG-zertifizierten Zentrum operieren zu lassen.
Mindest-Eingriffszahl (50–100/Jahr)
Erfahrene Operateure führen mindestens 50–100 Bandscheiben-OPs pro Jahr durch. Studien zeigen, dass Operateure mit höherer Eingriffszahl bessere Ergebnisse und niedrigere Komplikationsraten haben. Frage deinen Operateur ruhig nach seiner Erfahrung und der Anzahl der von ihm durchgeführten Eingriffe.
Spezialisierung Neurochirurgie / Orthopädie
Bandscheiben-OPs werden sowohl von Neurochirurgen als auch von Orthopäden durchgeführt. Beide Fachrichtungen sind dafür qualifiziert. Wichtig ist die spezifische Zusatzausbildung in Wirbelsäulenchirurgie. Erkundige dich auch nach dem Leitenden Arzt und seinem Team.
Hinweis zur AWMF-Leitlinie: Die S2k-Leitlinie der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) zur Behandlung des lumbalen Bandscheibenvorfalls wird derzeit überarbeitet (federführend: DWG + DGNC). Den aktuellen Stand findest du im AWMF-Leitlinien-Register.
Weiterführende Hilfe
Wenn du Fragen zu deinem konkreten Fall hast — etwa weil die Krankenkasse die OP ablehnt, weil du Schwierigkeiten mit dem Krankengeld hast oder weil du wissen willst, welche Reha-Leistungen dir zustehen — findest du auf Sozialrat.de weiterführende Informationen:
- MRT-Befund richtig lesen (Schwester-Beitrag)
- Reha-Sport nach der OP
- Erwerbsminderung & Reha vor Rente
- Widerspruch gegen Sozialbescheide
Eine individuelle Rechtsberatung können wir als Verein nicht leisten (RDG-Grenze). Wende dich dafür an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle vor Ort (z. B. VdK, SoVD, Caritas, Diakonie).
Über den Autor: Salomo Swoboda ist Vereinsgründer des Sozialrat Deutschland e. V. und Autor aller Beiträge auf sozialrat.org. Inhaltliche Verantwortung gem. § 18 Abs. 2 MStV: Salomo Swoboda, c/o Sozialrat Deutschland e. V., Vereinsregister Berlin VR 38228 B.
{
„@context“: „https://schema.org“,
„@graph“: [
{
„@type“: „Article“,
„@id“: „https://sozialrat.org/bandscheibenvorfall-operation/#article“,
„headline“: „Bandscheibenvorfall OP: Wann sie nötig ist & Verfahren 2026“,
„description“: „Bandscheibenvorfall OP — wann eine Operation nötig ist, welche Verfahren es gibt (Mikrochirurgie, Endoskopie, Prothese, Versteifung) und was die Krankenkasse zahlt. Jetzt informieren.“,
„datePublished“: „2026-06-22“,
„dateModified“: „2026-06-22“,
„author“: {
„@type“: „Person“,
„name“: „Salomo Swoboda“,
„url“: „https://sozialrat.org/impressum/“
},
„publisher“: {
„@type“: „Organization“,
„name“: „Sozialrat Deutschland e.V.“,
„logo“: {
„@type“: „ImageObject“,
„url“: „https://sozialrat.org/wp-content/uploads/sozialrat-logo.png“
}
},
„mainEntityOfPage“: {
„@type“: „WebPage“,
„@id“: „https://sozialrat.org/bandscheibenvorfall-operation/“
},
„isAccessibleForFree“: true,
„inLanguage“: „de-DE“
},
{
„@type“: „MedicalCondition“,
„@id“: „https://sozialrat.org/bandscheibenvorfall-operation/#condition“,
„name“: „Bandscheibenvorfall (Prolapsus nuclei pulposi)“,
„alternateName“: „Disc Herniation / Diskusprolaps“,
„code“: {
„@type“: „MedicalCode“,
„codeValue“: „M51.2 / M50.2“,
„codingSystem“: „ICD-10-GM“
}
},
{
„@type“: „MedicalProcedure“,
„@id“: „https://sozialrat.org/bandscheibenvorfall-operation/#procedure“,
„name“: „Bandscheiben-OP“,
„procedureType“: „Surgical“,
„howPerformed“: „Mikrochirurgische Diskektomie / endoskopische OP / Bandscheibenprothese / Spondylodese“
},
{
„@type“: „FAQPage“,
„@id“: „https://sozialrat.org/bandscheibenvorfall-operation/#faq“,
„mainEntity“: [
{
„@type“: „Question“,
„name“: „Wann zahlt die Krankenkasse die OP?“,
„acceptedAnswer“: {
„@type“: „Answer“,
„text“: „Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine medizinisch notwendige Bandscheiben-OP. Bei Notfall-Indikation oder dringlicher Indikation gibt es in der Regel keine Probleme. Bei elektiven Eingriffen kann die Krankenkasse eine Zweitmeinung verlangen (Anspruch nach § 27b SGB V).“
}
},
{
„@type“: „Question“,
„name“: „Wie lange bin ich krankgeschrieben?“,
„acceptedAnswer“: {
„@type“: „Answer“,
„text“: „Die Dauer der AU richtet sich nach Eingriff und Beruf: Mikrodiskektomie 4-6 Wochen, Bandscheibenprothese HWS 4-8 Wochen, Spondylodese 8-12 Wochen. Ab der 7. Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld.“
}
},
{
„@type“: „Question“,
„name“: „Habe ich Anspruch auf eine Zweitmeinung?“,
„acceptedAnswer“: {
„@type“: „Answer“,
„text“: „Ja. Nach § 27b SGB V hast du bei planbaren Eingriffen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.“
}
},
{
„@type“: „Question“,
„name“: „Mikrodiskektomie oder endoskopische OP — was ist besser?“,
„acceptedAnswer“: {
„@type“: „Answer“,
„text“: „Beide haben vergleichbare Erfolgsraten (85-95 %). Mikrodiskektomie ist Standard bei lumbalem Vorfall mit Sequester; endoskopische OP ist vorteilhaft bei kleinen umschriebenen Vorfällen.“
}
},
{
„@type“: „Question“,
„name“: „Wann ist eine Prothese sinnvoll?“,
„acceptedAnswer“: {
„@type“: „Answer“,
„text“: „Eine Bandscheibenprothese ist vor allem im Bereich der Halswirbelsäule (HWS) sinnvoll, wenn die Bandscheibe komplett entfernt werden muss und keine Instabilität vorliegt. Sie erhält die Beweglichkeit des Segmentes.“
}
}
]
},
{
„@type“: „BreadcrumbList“,
„itemListElement“: [
{
„@type“: „ListItem“,
„position“: 1,
„name“: „Start“,
„item“: „https://sozialrat.org/“
},
{
„@type“: „ListItem“,
„position“: 2,
„name“: „Ratgeber“,
„item“: „https://sozialrat.org/ratgeber/“
},
{
„@type“: „ListItem“,
„position“: 3,
„name“: „Krankenkasse“,
„item“: „https://sozialrat.org/krankenkasse/“
},
{
„@type“: „ListItem“,
„position“: 4,
„name“: „Bandscheibenvorfall OP“,
„item“: „https://sozialrat.org/bandscheibenvorfall-operation/“
}
]
}
]
}

Schreibe einen Kommentar