UVG-Rente 2026: Verletztenrente und Hinterbliebenenrente nach § 56 SGB VII

Wer durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit dauerhaft eingeschränkt ist, bekommt unter Umständen eine Verletztenrente. Bei Tod durch den Versicherungsfall stehen den Hinterbliebenen Hinterbliebenenrenten zu. Dieser Beitrag erklärt Voraussetzungen, Berechnung und Unterschiede zur gesetzlichen Rente.

Was ist die Verletztenrente?

Rechtsgrundlage ist § 56 Abs. 1 SGB VII: „Verletztenrente wird erteilt, wenn die Erwerbsfähigkeit des Verletzten infolge des Versicherungsfalls voraussichtlich länger als 78 Wochen um wenigstens 20 vom Hundert gemindert ist.“

Drei Voraussetzungen:

  1. Versicherungsfall — anerkannter Arbeitsunfall oder anerkannte Berufskrankheit.
  2. MdE ≥ 20 Prozent — die Minderung der Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
  3. Dauer — die MdE besteht voraussichtlich länger als 78 Wochen.

Die Rente beginnt frühestens nach Abschluss der Heilbehandlung.

Wie wird die MdE bewertet?

Die MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) wird auf einer Skala von 10 bis 100 Prozent gemessen, gestuft in Zehn-Prozent-Schritten. Bewertet wird der allgemeine Arbeitsmarkt — nicht nur der bisherige Beruf. Beispiele:

  • Verlust des linken Daumens: 20 Prozent
  • Verlust des linken Arms: 60 Prozent
  • Querschnittslähmung: 100 Prozent
  • Lärmschwerhörigkeit leicht: 10–20 Prozent, mittel: 30–40 Prozent, schwer: 50 Prozent und mehr

Berechnung der Verletztenrente

Die Formel lautet:

Verletztenrente = 2/3 × Jahresarbeitsverdienst × MdE-Prozentsatz

Der Jahresarbeitsverdienst ist das Brutto-Jahresgehalt im Zeitpunkt des Versicherungsfalls (Durchschnitt der letzten zwölf Monate). Er ist auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung begrenzt — 2026 West: 87.600 Euro pro Jahr.

Rechenbeispiele:

  • Arbeitnehmer mit 3.000 Euro/Monat (36.000 Euro/Jahr), MdE 30 Prozent: 36.000 × 2/3 × 0,30 = 7.200 Euro pro Jahr = 600 Euro pro Monat.
  • Arbeitnehmer mit 5.000 Euro/Monat (60.000 Euro/Jahr), MdE 50 Prozent: 60.000 × 2/3 × 0,50 = 20.000 Euro pro Jahr = 1.666 Euro pro Monat.

Die Rente wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.

Hinterbliebenenrente

Wenn der Versicherte an den Folgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit stirbt, haben Hinterbliebene Anspruch auf Hinterbliebenenrenten nach § 63 ff. SGB VII:

  • Sterbegeld — einmalige Zahlung.
  • Überführungs-Kosten — Erstattung der Bestattungs-Überführung.
  • Witwen- oder Witwerrente (§ 64 SGB VII) — in den ersten drei Monaten (Sterbevierteljahr) die volle Verletztenrente, danach gekürzt.
  • Waisenrente (§ 67 SGB VII) — für eheliche und nichteheliche Kinder.
  • Wiederheirat-Abfindung (§ 68 SGB VII) — bei Wiederheirat.

Unterschied zur gesetzlichen Rente

Die UVG-Rente ist unabhängig vom Alter und ohne Wartezeit. Sie wird auch dann gezahlt, wenn der Versicherte noch keine 5 Jahre Beiträge gezahlt hat (Mindestversicherungszeit der GRV entfällt). Sie ist eine voll steuerfreie Rente und wird nicht auf andere Einkünfte angerechnet — anders als etwa die Erwerbsminderungsrente.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich den Antrag vor jeder Verhinderung stellen? Nein, ein jährlicher Antrag bei der Pflegekasse genügt; rückwirkende Abrechnung ist bis zu zwölf Monate möglich.

Welche Belege muss ich einreichen? Original-Rechnungen oder qualifizierte Abrechnungs-Belege mit Datum, Leistung und Stundenzahl.

Wie lange dauert die Bearbeitung? In der Regel zwei bis vier Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

Kann ich den Betrag auf das nächste Jahr übertragen? Der Gemeinsame Jahresbetrag verfällt am Jahresende; eine Übertragung in das Folgejahr ist nicht möglich.

Was passiert, wenn mein Pflegegrad sich ändert? Bei Höherstufung erhöht sich nicht automatisch das Verhinderungspflege-Budget; es gilt der Gemeinsame Jahresbetrag 3.539 Euro unabhängig vom Pflegegrad.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wann bekomme ich Verletztenrente? Sobald die MdE mindestens 20 Prozent beträgt und voraussichtlich länger als 78 Wochen andauert.

Wie wird die Verletztenrente berechnet? 2/3 des Jahresarbeitsverdiensts multipliziert mit dem MdE-Prozentsatz.

Ist die UVG-Rente steuerfrei? Ja, die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist voll steuerfrei.

Wird die Rente auf andere Einkünfte angerechnet? Nein, sie wird nicht auf Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente angerechnet.

Wie beantrage ich Hinterbliebenenrente? Formloser Antrag bei der zuständigen BG oder Unfallkasse nach dem Tod des Versicherten.

Quellen

Stand: 22.06.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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