Erkrankungen: Psychische Erkrankungen

Erkrankungen: Psychische Erkrankungen

Übersicht

In dieser Rubrik findest du alle Beiträge rund um Psychische Erkrankungen. Wir klären dich auf über:

  • Welche Sozialleistungen dir zustehen (Bürgergeld, Pflegegeld, Rente, Krankenkasse, Pflegekasse, Eingliederungshilfe)
  • Wie du einen Antrag stellst (Schritt-für-Schritt-Anleitungen)
  • Welche Fristen und Voraussetzungen gelten
  • Was tun bei Ablehnung (Widerspruch + Klage)
  • Aktuelle Rechtsprechung (BSG, LSG, SG)

Beiträge in dieser Rubrik

Hier findest du alle Beiträge zu Psychische Erkrankungen:

  • Beitrags-Liste wird derzeit aufgebaut (Pipeline-100-Generator läuft, 20 Beiträge pro Sub-Unter-Menü geplant).

Hinweis zur Rechtsberatung

Wir bieten keine individuelle Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Unsere Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch zugelassene Anwältinnen, Anwälte oder anerkannte Beratungsstellen.

Wichtige Informationen zu psychischen Erkrankungen

Diese Rubrik ist nach ICD-10-GM 2026 (Kapitel V, F-Codes) gegliedert.

Haeufige Diagnosen (ICD-10-GM 2026)

  • F32.1 — Mittelgradige depressive Episode
  • F33.1 — Rezidivierende depressive Stoerung
  • F41.0 — Panikstoerung

Sozialrechtliche Grundlagen

Krankenbehandlung folgt Paragraph 27 SGB V, vollstationaere Krankenhausbehandlung Paragraph 39 SGB V. Bei laengerer Krankschreibung greift Paragraph 44 SGB V (Krankengeld).

Externe Orientierungshilfen

  • DGPPN S3-Leitlinie Unipolare Depression (AWMF 038-024)
  • BPtK – Wartezeiten-Report

Wichtiger Hinweis: Hinweis: Fuer Diagnostik, Behandlung oder Beratung wende dich an einen Facharzt, eine Psychotherapeutin oder eine anerkannte Beratungsstelle. Wir ersetzen keine aerztliche oder psychotherapeutische Behandlung.

Zuständigkeit der Krankenkasse (Paragraph 13 SGB V)

Die sachliche Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkasse für Krankenbehandlung folgt Paragraph 13 SGB V. Für stationäre Behandlungen in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik greift Paragraph 39 SGB V (Krankenhausbehandlung). Bei einer Behandlung durch Vertragsärzte und -psychotherapeuten findet Paragraph 28 SGB V Anwendung. Die Krankenkasse darf die Kostenübernahme nur in eng definierten Ausnahmefällen verweigern — etwa wenn die Behandlung nicht notwendig oder wirtschaftlich unwirksam ist.

Weitere Diagnosen nach ICD-10-GM 2026 (F-Codes)

  • F32.2 — Schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome
  • F41.1 — Generalisierte Angststörung
  • F43.1 — Posttraumatische Belastungsstörung
  • F20.0 — Paranoide Schizophrenie
  • F31.0 — Bipolare affektive Störung, gegenwärtig hypomanische Episode

Diese Diagnosen bilden die Grundlage für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit sowie für Anträge auf Krankengeld, Erwerbsminderungsrente oder Rehabilitationsleistungen.

Krankengeld und Ruhenstatbestände (Paragraph 46 SGB V)

Das Krankengeld ruht unter anderem, wenn die Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich oder bei einer nach ärztlicher Einschätzung nicht notwendigen Heilbehandlung herbeigeführt wurde (Paragraph 46 SGB V). Wichtig für die Praxis: Wer während des Krankengeldbezugs einer Nebentätigkeit nachgeht, riskiert eine Rückforderung. Die Krankenkasse prüft die Ruhenstatbestände regelmäßig — bei Widerspruch empfiehlt sich die Vorlage eines fachärztlichen Attests.

Erwerbsminderungsrente bei chronischen Verläufen

Wenn eine psychische Erkrankung über einen längeren Zeitraum die Erwerbsfähigkeit erheblich einschränkt, kann eine Erwerbsminderungsrente nach Paragraph 43 SGB VI in Betracht kommen. Voraussetzung ist, dass die ärztliche Behandlung erfolglos geblieben ist und die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beträgt. Wichtig: Vor dem Rentenantrag muss die Rehabilitationsmaßnahme der Rentenversicherung (Paragraph 15 SGB VI) ausgeschöpft worden sein. Andernfalls droht eine Ablehnung mit Hinweis auf mögliche Reha-Leistungen.


Diese Rubrik wird aufgebaut — Stand: 20.06.2026.