Schuheinlagen 2026: PG 31 + § 33 SGB V + Zuzahlung + Antrag

Stell dir vor, du stehst morgens auf, der erste Schritt Richtung Badezimmer und dein Fuß meldet sich mit einem stechenden Schmerz unter der Ferse. Plattfuß, Senkfuß oder eine beginnende Achillessehnenreizung – die Diagnose vom Orthopäden steht. Er verschreibt dir eine Einlage. Du gehst ins Sanitätshaus, der Mitarbeiter zeigt dir eine Kork-Leder-Einlage mit Pelotte für 180 Euro und gleich daneben eine Carbon-High-End-Einlage für 420 Euro. Und in genau diesem Moment entscheidet sich, ob deine Krankenkasse den Betrag übernimmt – oder du ihn selbst zahlst. Die Antwort steht in Produktgruppe 31, in § 33 SGB V und in der ärztlichen Verordnung. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du das für 2026 sicher erkennst, wer die Kosten trägt und wann du Widerspruch einlegen solltest.

Was sind Schuheinlagen? Definition, Produktgruppe 31 und Funktion

Eine Schuheinlage ist ein orthopädisches Hilfsmittel, das in den Schuh eingelegt wird und Fehlstellungen des Fußes korrigiert, Belastungsspitzen verteilt oder den Fuß bettet. Sie ist im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes in der Produktgruppe 31 (PG 31) gelistet und damit eine anerkannte Kassenleistung nach § 33 SGB V. PG 31 umfasst sowohl konfektionierte Einlagen (Standardmodelle) als auch individuell gefertigte Einlagen nach Maß, Fußabdruck oder 3D-Scan.

Typische Schuheinlagen 2026:

  • Kork-Leder-Einlage mit Pelotte (z. B. bei Senkfuß, Plattfuß, ICD-10 M21.4)
  • Weichbettungseinlage (z. B. bei rheumatischen Fußdeformitäten, ICD-10 M05–M06)
  • Diabetesadaptierte Einlage (z. B. bei diabetischem Fußsyndrom, ICD-10 E10–E14, DMP Diabetes)
  • Schaleneinlage / Sporteinlage (z. B. bei Fersensporn, ICD-10 M77.5, oder sportlicher Belastung)
  • Propriozeptive Einlage (z. B. bei chronischer Sprunggelenkinstabilität, ICD-10 M25.3)
  • Drei-Backen-Einlage (z. B. bei kindlichem Knick-Senkfuß, ICD-10 M21.4)

Allen Einlagen gemeinsam ist: Sie haben eine korrigierende, entlastende oder bettende Funktion und sind entweder konfektioniert in Standardgrößen oder individuell nach Abdruck/Scan durch einen Orthopädietechniker oder ein Sanitätshaus gefertigt. Die 16-stellige HMV-Nummer (z. B. 31.03.01.0001 für eine diabetesadaptierte Einlage) findest du auf dem Produktdatenblatt des Sanitätshauses oder im Online-Verzeichnis Rehadat.

Wichtig: Schuheinlagen nach PG 31 sind kein orthopädischer Maßschuh (PG 31.04.xx.xxx). Einlagen werden in deinen vorhandenen Schuh eingelegt, Maßschuhe werden neu gefertigt. Verwechslung führt regelmäßig zu Ablehnungen.

§ 33 SGB V verbatim: Der Anspruch auf Hilfsmittel

Damit deine Krankenkasse die Schuheinlage übernimmt, müssen die Voraussetzungen des § 33 SGB V Abs. 1 vorliegen. Der Wortlaut (verbatim):

„Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Absatz 4 ausgeschlossen sind.“

Für Schuheinlagen bedeutet das in der Praxis: Die Einlage muss ärztlich verordnet sein, eine konkrete Diagnose nach ICD-10 aufweisen und im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes unter PG 31 gelistet sein. Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens (z. B. Sporteinlagen ohne medizinische Indikation, „Bequemlichkeitseinlagen“) sind ausdrücklich ausgeschlossen. Dasselbe gilt für reine Hygieneartikel oder freiverkäufliche Schuheinlagen aus dem Drogeriemarkt ohne Verordnung.

Wer zahlt? Krankenkasse, Zuzahlung und Eigenanteil

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für verordnete Schuheinlagen nach § 33 SGB V vollständig – bis auf die gesetzliche Zuzahlung nach § 33 Abs. 8 i.V.m. § 61 Satz 1 SGB V. Die Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Hilfsmittel (bei Einlagen also pro Paar bzw. pro Verordnung), sofern du über 18 Jahre alt bist und nicht von der Zuzahlung befreit bist.

Zuzahlung und Befreiung im Überblick

Merkmal Regelung 2026

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Zuzahlung Erwachsene 10 € pro Hilfsmittel-Verordnung
Zuzahlung Kinder unter 18 0 € (befreit)
Belastungsgrenze § 62 SGB V 2 % des Brutto-Jahres-Familieneinkommens (1 % bei chronisch Kranken)
Befreiungsantrag bei Erreichen der Belastungsgrenze quartalsweise bei der Krankenkasse
Eigenanteil über Zuzahlung hinaus Nur wenn du eine nicht verordnete Aufzahlung wählst (z. B. teureres Modell als medizinisch nötig)

Beispiel: Dein Orthopäde verordnet dir eine Kork-Leder-Einlage für 180 Euro. Die Krankenkasse übernimmt 170 Euro, du zahlst 10 Euro Zuzahlung. Entscheidest du dich im Sanitätshaus für ein 420-Euro-Modell mit Carbon-Verstärkung, zahlst du die Differenz von 240 Euro selbst – auch wenn die medizinisch notwendige Einlage nur 180 Euro kostet.

PG 31 im Hilfsmittelverzeichnis: Was wird gelistet?

Das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V wird vom GKV-Spitzenverband geführt und listet alle verordnungsfähigen Hilfsmittel nach Produktgruppen. Für Schuheinlagen ist die Produktgruppe 31 (Stand 2026) wie folgt strukturiert:

Untergruppe Bezeichnung Typische Einlagen

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PG 31.01.xx.xxx Korrigierende Einlagen Kork-Leder-Einlage, Schaleneinlage, Drei-Backen-Einlage
PG 31.02.xx.xxx Rheumatische Einlagen Weichbettungseinlage, Pelotten-Einlage bei Rheuma
PG 31.03.xx.xxx Diabetesadaptierte Einlagen diabetesadaptierte Fußbettung, Weichpolster-Einlage
PG 31.04.xx.xxx Orthopädische Maßschuhe (keine Einlage, sondern kompletter Schuh – nicht Gegenstand dieses Beitrags)

Pitfall: Eine diabetesadaptierte Einlage (PG 31.03) ist kein orthopädischer Maßschuh (PG 31.04). Die Krankenkasse prüft die Verordnung gegen die PG-Nummer – wer die falsche PG aufschreibt, bekommt eine Ablehnung. Lass dich vom Arzt die exakte PG-Untergruppe auf das Rezept schreiben.

Welche Diagnosen rechtfertigen eine Einlage?

Die Krankenkasse prüft die medizinische Notwendigkeit anhand der ICD-10-Diagnose auf der Verordnung. Für Schuheinlagen sind das typischerweise:

  • M21.4 – Erworbener Plattfuß / Senkfuß (häufigste Diagnose)
  • M77.5 – Fersensporn (Plantarfasziitis)
  • M05.– / M06.– – Rheumatoide Arthritis (siehe Rheuma-Einlagen)
  • E10.– bis E14.– – Diabetes mellitus mit Fußkomplikationen (siehe Diabetes-Einlagen, DMP)
  • M25.3 – Sonstige Instabilität eines Gelenks (z. B. Sprunggelenk)
  • Q66.– – Angeborene Deformitäten der Füße (z. B. Knick-Senkfuß beim Kind)
  • M20.– – Erworbene Deformitäten der Zehen (Hallux valgus etc.)

Wichtig: Eine ärztliche Verordnung ohne ICD-10-Code wird von der Krankenkasse regelmäßig zurückgewiesen. Achte darauf, dass dein Arzt die Diagnose lesbar und vollständig auf das Rezept schreibt – sonst beginnt das Widerspruchsverfahren schon vor der Ablehnung.

Der Antrag: Schritt für Schritt zur Kassenleistung

Damit deine Krankenkasse die Schuheinlage übernimmt, musst du einen klaren Pfad gehen. Wir zeigen dir die Schritte, die in der Praxis funktionieren.

Schritt 1 – Ärztliche Verordnung (Rezept)

Dein Orthopäde, Hausarzt oder Rheumatologe stellt eine Verordnung über Schuheinlagen nach PG 31 aus. Das Rezept muss enthalten:

  • Hilfsmittel-Typ (z. B. „orthopädische Einlage, konfektioniert, PG 31.01.xx.xxx“ oder „individuell gefertigt nach Maß“)
  • ICD-10-Diagnose (z. B. „Senkfuß beidseits, ICD-10 M21.4″)
  • Begründung der medizinischen Notwendigkeit (z. B. „Sicherung Krankenbehandlung“ oder „Ausgleich Behinderung“)
  • Stückzahl (in der Regel 2 Paar pro Jahr – ein Paar Wechsel-Einlagen)
  • HMV-Nummer oder PG-Nummer (vom Sanitätshaus ergänzen lassen)

Schritt 2 – Abgabe im Sanitätshaus oder Orthopädietechniker

Mit dem Rezept gehst du zu einem Leistungserbringer nach § 126 SGB V – das sind Sanitätshäuser oder Orthopädietechniker-Meisterbetriebe (Mitglied der BIV-OT-Innung). Der Mitarbeiter:

1. prüft die Verordnung auf Vollständigkeit, 2. wählt ein im Hilfsmittelverzeichnis gelistetes Produkt mit passender HMV-Nummer, 3. erstellt einen Kostenvoranschlag für die Krankenkasse (bei höherpreisigen Einlagen Pflicht), 4. holt ggf. einen individuellen Abdruck oder Scan für die Maßanfertigung.

Schritt 3 – Genehmigung durch die Krankenkasse

Bei einfachen konfektionierten Einlagen innerhalb der PG 31 ist die Versorgung häufig genehmigungsfrei innerhalb des Versorgungsvertrags nach § 126 SGB V. Bei höherpreisigen oder individuell gefertigten Einlagen verlangt die Krankenkasse eine Genehmigung nach § 33 Abs. 1 i.V.m. § 86 SGB V.

Genehmigungsfiktion § 13 Abs. 3a SGB V (verbatim): „Eine Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Krankenkasse nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang oder – wenn eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes eingeholt wird – innerhalb von fünf Wochen über den Antrag entschieden hat. … Die Krankenkasse kann den Lauf der Frist … für die Dauer von bis zu zwei Wochen aussetzen, wenn sie dem Versicherten vor Ablauf der Frist unter Angabe der Gründe mitteilt, dass und warum eine Entscheidung noch nicht getroffen werden kann.“

Praxis-Tipp: Wenn deine Krankenkasse nach 5 Wochen nicht entschieden hat, gilt die Genehmigung als erteilt – fordere die Genehmigungsfiktions-Bestätigung schriftlich an.

Schritt 4 – Anpassung und Abgabe

Nach der Genehmigung wird die Einlage angepasst (bei Maßanfertigung nach 1–2 Wochen) und du holst sie ab. Die Zuzahlung von 10 Euro wird direkt im Sanitätshaus fällig – du bekommst eine Quittung für dein Zuzahlungs-Konto (Belastungsgrenze § 62 SGB V).

Wann die Krankenkasse ablehnt – und was du tun kannst

Die häufigsten Ablehnungsgründe für Schuheinlagen in der Praxis:

1. Fehlende ICD-10-Diagnose auf der Verordnung → Rezept vom Arzt korrigieren lassen. 2. Falsche PG-Nummer (z. B. PG 23 statt PG 31) → ärztliche Richtigstellung anfordern. 3. Allgemeiner Gebrauchsgegenstand (z. B. reine Sporteinlage ohne medizinische Indikation) → konkretere Diagnose oder Spezial-Einlage wählen. 4. Wirtschaftlichkeit (z. B. zwei Paar im Jahr ohne medizinische Begründung) → zweites Paar als Wechsel-Einlage begründen. 5. Fehlende Genehmigung bei kostenintensiven Maßanfertigungen → Kostenvoranschlag vorab einreichen. 6. Bereits genehmigtes Hilfsmittel im laufenden Versorgungszeitraum (PG 31 typische Nutzungsdauer: 12 Monate) → Folgeantrag erst nach Ablauf.

Dein Recht bei Ablehnung: Lege innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch ein. Die Frist steht in § 84 SGG. Wie du dabei konkret vorgehst, zeigen wir dir in unserem Beitrag zum Widerspruch Schritt für Schritt.

Widerspruch und Klage bei dauerhafter Ablehnung

Wenn die Krankenkasse auch nach dem Widerspruch ablehnt, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheids Klage vor dem Sozialgericht erheben (§ 87 SGG). Das Verfahren ist kostenfrei (keine Gerichtskosten), du brauchst keinen Anwalt, und die Krankenkasse trägt im Falle des Unterliegens die Kosten.

Praxis-Hinweis: In vielen Streitigkeiten um Schuheinlagen hat die BSG-Rechtsprechung die Position der Versicherten gestärkt. Insbesondere das Urteil des BSG zur Skiprothese als Grundbedürfnis „sich fortbewegen können“ (B 3 KR 4/14 R vom 17.12.2015) hat über den Einzelfall hinaus klargestellt, dass Mobilität ein Grundbedürfnis ist und die Krankenkasse nicht ohne Weiteres auf „allgemeiner Gebrauchsgegenstand“ verweisen darf. Die Grundsätze sind auf Hilfsmittel wie Schuheinlagen übertragbar – insbesondere bei schweren Fußdeformitäten oder dauerhafter Behinderung.

Schuheinlagen bei Schwerbehinderung: GdB und Eingliederungshilfe

Wenn du einen Grad der Behinderung (GdB) hast oder beantragen willst, gibt es Schnittstellen zwischen Krankenkasse und Eingliederungshilfe. Die Träger-Verteilung ist nicht immer offensichtlich:

Träger §-Basis Wann zuständig

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GKV (Krankenkasse) § 33 SGB V + § 139 SGB V ärztliche Verordnung + PG 31 + nicht Gebrauchsgegenstand
Eingliederungshilfe-Träger § 47 SGB IX nur wenn Hilfsmittel zur Teilhabe erforderlich und nicht GKV-vorrangig
Berufsgenossenschaft (BG) § 26 SGB VII bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit (Fußschaden durch BG-Ereignis)

Wichtig: Die GKV ist in der Regel vorrangig zuständig. Die Eingliederungshilfe nach § 47 SGB IX springt erst ein, wenn die GKV die Versorgung ablehnt oder die Einlage zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich ist. Wer einen GdB von 50 oder mehr hat oder beantragen will, findet die Details in unserem Beitrag GdB 50 beantragen.

Folge-Versorgung: Wann bekommst du neue Einlagen?

Schuheinlagen haben eine typische Nutzungsdauer von 12 Monaten (PG 31). Bei starker Beanspruchung, Wachstum (Kinder!) oder Veränderung des Fußbildes (Gewichtszunahme, Operation) kann eine vorzeitige Folge-Versorgung ärztlich begründet werden.

Praxis-Tipp: Stell den Folgeantrag 6–8 Wochen vor Ablauf der Nutzungsdauer. So vermeidest du eine Versorgungslücke. Bei Kindern mit Knick-Senkfuß kann alle 6 Monate eine Folge-Versorgung notwendig sein.

FAQ – Häufige Fragen zu Schuheinlagen

Wie viel kosten Schuheinlagen? Konfektionierte Einlagen kosten 30–80 Euro, individuell gefertigte Einlagen 120–420 Euro. Die Krankenkasse übernimmt bei verordnungsfähigen Modellen den Großteil – du zahlst 10 Euro Zuzahlung.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung? Ja. Ohne Rezept mit ICD-10-Diagnose und PG-Nummer zahlt die Krankenkasse nicht. Freiverkäufliche Einlagen aus dem Drogeriemarkt sind Eigenleistung.

Wie oft bekomme ich neue Einlagen? Die typische Nutzungsdauer beträgt 12 Monate. Bei medizinischer Begründung (Wachstum, Veränderung) auch früher.

Werden Einlagen für Kinder gezahlt? Ja, ohne Zuzahlung bis 18 Jahre. Bei Knick-Senkfuß oder angeborenen Fußdeformitäten regelmäßig ärztlich verordnet.

Muss ich zum Orthopäden oder reicht der Hausarzt? Beide können verordnen. Orthopäden haben bei Fußproblemen mehr Erfahrung mit der ICD-10-Kodierung und PG-Auswahl.

Kann ich eine teurere Einlage wählen und die Differenz selbst zahlen? Ja, das ist dein Recht als Versicherter. Die Krankenkasse übernimmt den Festbetrag (maximal den Betrag der wirtschaftlichen Versorgung), du zahlst die Aufzahlung selbst.

Was passiert, wenn die Krankenkasse ablehnt? Schriftlicher Widerspruch innerhalb eines Monats (§ 84 SGG). Bei erneuter Ablehnung: Klage vor dem Sozialgericht (§ 87 SGG). Wir unterstützen dich im Beitrag Widerspruch einlegen mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Brauche ich einen Anwalt? Für das Widerspruchsverfahren nein. Für eine Klage vor dem Sozialgericht brauchst du keinen Anwalt – das Verfahren ist kostenfrei. Bei komplexen Fällen empfehlen wir eine Erstberatung beim Sozialverband VdK oder Sozialverband Deutschland.

Wo finde ich die HMV-Nummer meiner Einlage? Auf dem Produktdatenblatt des Sanitätshauses, im Hilfsmittelverzeichnis Rehadat oder direkt beim Hersteller.

Zahlt die Krankenkasse auch Sporteinlagen? Nur wenn eine medizinische Indikation besteht (z. B. Fersensporn, chronische Instabilität) und ärztliche Verordnung vorliegt. Reine Sport-Einlagen ohne Diagnose sind Eigenleistung.

Checkliste: Was du für die Verordnung brauchst

Damit dein Antrag beim ersten Mal klappt, hier die vollständige Checkliste:

  • Ärztliche Verordnung mit Hilfsmittel-Typ, ICD-10, Begründung, Stückzahl
  • PG-31-Nummer (31.01 / 31.02 / 31.03 – je nach Diagnose)
  • Sanitätshaus oder Orthopädietechniker mit Versorgungsvertrag nach § 126 SGB V
  • Kostenvoranschlag bei höherpreisigen Einlagen (>200 Euro)
  • Genehmigung der Krankenkasse bei genehmigungspflichtigen Einlagen (Frist § 13 Abs. 3a SGB V beachten)
  • 10 Euro Zuzahlung im Sanitätshaus bezahlen und Quittung aufbewahren
  • Zuzahlungs-Konto führen für die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V
  • Folgeantrag 6–8 Wochen vor Ablauf der Nutzungsdauer stellen

Wichtige Adressen und Anlaufstellen

  • GKV-Spitzenverband – Herausgeber des Hilfsmittelverzeichnisses: gkv-spitzenverband.de
  • Rehadat – Online-Verzeichnis mit HMV-Nummern und Produktdatenblättern: rehadat.de
  • BIV-OT (Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik) – Innung der Orthopädietechniker-Meisterbetriebe: biv-ot.de
  • Sozialverband VdK Deutschland – Beratung und Sozialrechtsschutz: vdk.de
  • Sozialverband Deutschland (SoVD) – Beratung und Musterverfahren: sovd.de
  • Verbraucherzentrale – unabhängige Beratung zu Krankenkassen-Themen: verbraucherzentrale.de

Wenn die Krankenkasse ohne Begründung kürzt: verdeckte Eigenanteile vermeiden

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Krankenkassen bei einer genehmigten Einlage nicht den vollen Rechnungsbetrag übernehmen, sondern nur einen Festbetrag oder wirtschaftlichen Betrag. Das bedeutet: Du bekommst eine Genehmigung, aber die Kasse zahlt nur einen Teil der Kosten. Die Differenz sollst du selbst tragen – obwohl das medizinisch notwendige Hilfsmittel verordnet wurde. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf den Genehmigungsbescheid.

Typische Konstellationen:

  • Die Kasse genehmigt eine Kork-Leder-Einlage mit 150 Euro Festbetrag, obwohl dein Sanitätshaus 180 Euro verlangt. Die 30 Euro Differenz sind versteckter Eigenanteil – und das ist nicht rechtmäßig, wenn dein Arzt die teurere Einlage begründet hat.
  • Die Kasse genehmigt eine konfektionierte Einlage, das Sanitätshaus liefert aber eine individuell gefertigte. Ohne ausdrückliche Begründung der Maßanfertigung kann die Kasse die Mehrkosten ablehnen.
  • Die Kasse übernimmt nur ein Paar Einlagen pro Jahr, obwohl du aus medizinischen Gründen (z. B. Wechsel zwischen Sportschuh und Straßenschuh) zwei Paar brauchst. Hier hilft eine ärztliche Begründung mit konkreter Schuhanzahl.

In all diesen Fällen lohnt sich ein Anruf bei der Krankenkasse (mit Aktenzeichen und Versichertennummer), um die Differenz zu klären. Oft wird nachgereicht, wenn du die ärztliche Begründung schriftlich nachreichst. Bleibt die Kasse stur, ist der schriftliche Widerspruch der nächste Schritt – die Erfolgsquote bei klarer ärztlicher Begründung liegt nach Erfahrungswerten der Verbraucherzentralen bei über 50 Prozent.

Pflege und Haltbarkeit deiner Schuheinlagen

Damit deine Schuheinlagen die volle Nutzungsdauer (12 Monate) durchhalten und du die Folge-Versorgung nicht vorzeitig beantragen musst, lohnt sich die richtige Pflege:

  • Lüften täglich: Nimm die Einlagen abends aus den Schuhen und lass sie an der Luft trocknen – das verhindert Geruch und Bakterienwachstum.
  • Feuchtigkeit vermeiden: Ledereinlagen vertragen keine dauerhafte Nässe. Wenn die Einlagen nass werden, langsam an der Luft trocknen lassen (nicht auf der Heizung).
  • Abwechseln: Wenn du zwei Paar Einlagen hast (Wechsel-Paar), trage sie abwechselnd. Das verlängert die Haltbarkeit erheblich.
  • Schuhgröße prüfen: Wenn die Schuheinlagen drücken oder scheuern, kann es an der Schuhgröße liegen – nicht an der Einlage. Lass die Schuhe vom Orthopädietechniker prüfen.
  • Abnutzung beobachten: Wenn die Pelotte abgenutzt oder die Form verändert ist, sprich mit deinem Orthopäden über eine frühere Folge-Versorgung.

Der Unterschied zu Maßschuhen – und wann sie sinnvoll sind

Schuheinlagen nach PG 31 sind nicht das Gleiche wie orthopädische Maßschuhe nach PG 31.04.xx.xxx. Während Einlagen in vorhandene Konfektionsschuhe eingelegt werden, sind Maßschuhe komplett individuell gefertigte Schuhe – sie kommen zum Einsatz, wenn die Fehlstellung so ausgeprägt ist, dass Konfektionsschuhe nicht mehr passen (etwa bei schwerem Klumpfuß, Rheuma-Deformitäten oder diabetischem Fußsyndrom mit ausgeprägter Fußverformung).

Die Krankenkasse genehmigt Maßschuhe nur in eng definierten Ausnahmen. Hier sind die Hürden höher: Du brauchst eine ausführliche ärztliche Begründung, oft mit mehreren konservativen Therapieversuchen (Einlagen, orthopädische Schuhzurichtungen) und einer Begründung, warum diese nicht ausreichen. Die Folgeversorgung erfolgt nach typischer Nutzungsdauer (Erwachsene 2 Jahre, Kinder 6–12 Monate).

Wichtig: Wenn dir ein Sanitätshaus direkt Maßschuhe anbietet, ohne dass dein Arzt das ausdrücklich verordnet hat, ist Vorsicht geboten. Lass dich immer zuerst ärztlich beraten, bevor du dich für eine kostenintensive Versorgung entscheidest.

Steuerliche Aspekte: Schuheinlagen als außergewöhnliche Belastung

Auch wenn die Krankenkasse die Einlagen weitgehend übernimmt, kannst du Eigenanteile und Zuzahlungen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung ansetzen. Nach § 33 EStG gehören dazu alle Kosten, die du selbst getragen hast:

  • Zuzahlung 10 Euro pro Hilfsmittel – auf Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ eintragen.
  • Eigenanteil bei Aufzahlung (z. B. Differenz zwischen PG-31-Einlage und Carbon-Modell) – ebenfalls absetzbar.
  • Fahrtkosten zum Orthopäden und Sanitätshaus – absetzbar, sofern sie nicht ohnehin erstattet werden.
  • Belastungsgrenze beachten: Außergewöhnliche Belastungen wirken sich nur oberhalb der zumutbaren Belastung aus (1–7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte, je nach Familiensituation). Die Zuzahlungen zur Krankenkasse (Belastungsgrenze nach § 62 SGB V) und die steuerliche Belastungsgrenze sind getrennt zu betrachten – du kannst also beides ausschöpfen.

Wann du uns brauchst

Wenn du Schuheinlagen ärztlich verordnet bekommen hast und die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt, kannst du gegen den Bescheid schriftlich Widerspruch einlegen. Wir zeigen dir in unserem Beitrag Widerspruch einlegen, wie das in der Praxis funktioniert – mit Frist, Form und Erfolgsquote. Bei einer dauerhaften Behinderung oder einem anstehenden GdB-Antrag findest du im Beitrag GdB 50 beantragen den Schnellweg in fünf Schritten. Für tiefergehende rechtliche Fragen – etwa zu einer Klage vor dem Sozialgericht – wende dich an eine Beratungsstelle wie den Sozialverband VdK oder einen spezialisierten Anwalt für Sozialrecht.

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