Sozialhilfe Bedarfsgemeinschaft 2026: § 19 SGB XII und wer dazugehört

Die Bedarfsgemeinschaft ist ein zentrales Konzept im deutschen Sozialrecht — und entscheidet darüber, wer gemeinsam Sozialhilfe bezieht und wer nur einzeln. Im SGB XII (§ 19 i.V.m. § 27 ff.) bezeichnet sie den Kreis von Personen, die füreinander einstehen müssen.

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) im Sinne des SGB XII besteht aus:

  • Einem oder zwei erwachsenen Partnern (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft).
  • Den im Haushalt lebenden unverheirateten Kindern unter 18 Jahren.

Anders als im SGB II (Bürgergeld) gibt es im SGB XII keine Einbeziehung der Großeltern und keine erweiterte Bedarfsgemeinschaft mit Geschwistern der Eltern. Die BG im SGB XII ist enger gefasst.

Wer zählt zur Bedarfsgemeinschaft?

Konkret zur BG im SGB XII gehören:

  1. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner nach LPartG.
  2. Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft (seit 2006 im SGB XII). Wichtig: Auch unverheiratete Paare werden zur BG, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt mit gegenseitiger Unterhalts-Verpflichtung leben.
  3. Unverheiratete Kinder unter 18, die im Haushalt leben — auch Pflegekinder, Stiefkinder.
  4. In Sonderfällen volljährige Kinder bis 25 Jahre, wenn sie in der Berufsausbildung sind und im Haushalt leben.

Voraussetzungen der eheähnlichen Gemeinschaft

Eine eheähnliche Gemeinschaft (auch: Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach § 20 SGB XII) wird vermutet, wenn:

  • Die Partner länger als ein Jahr zusammenwohnen.
  • Sie einen gemeinsamen Haushalt führen (Haushalts-Kasse, gemeinsames Konto).
  • Sie gemeinsame Kinder haben oder pflegen.
  • Einer der Partner Versorgungs-Leistungen vom anderen bezieht (zum Beispiel Pflege).

Wichtig: Die Vermutung gilt bis zum Beweis des Gegenteils. Wer nicht als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden will, muss das Sozialamt vom Gegenteil überzeugen — durch getrennte Konten, getrennte Versicherungen, mündliche oder schriftliche Vereinbarungen.

Einkommen und Vermögen in der Bedarfs-Gemeinschaft

Das Einkommen und Vermögen aller BG-Mitglieder wird bei der Sozialhilfe-Berechnung zusammengerechnet:

  • Erwerbseinkommen aller BG-Mitglieder.
  • Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte, Renten.
  • Unterhalts-Zahlungen, die im Haushalt ankommen.
  • Kindergeld, Elterngeld, Pflegegeld.
  • Sparguthaben, Aktien, Versicherungs-Auszahlungen.

Anders als im SGB II gibt es im SGB XII keine Karenzzeit für Vermögen — Schonvermögen und Verbrauchsobergrenzen gelten sofort ab Antrag.

Unterhalts-Prüfung außerhalb der BG

Personen, die außerhalb der BG stehen, aber unterhaltspflichtig sind, werden auf ihre Leistungs-Fähigkeit geprüft:

  1. Eltern gegenüber erwachsenen Kindern in Sozialhilfe.
  2. Erwachsene Kinder gegenüber hilfebedürftigen Eltern (Einkommen über 100.000 EUR/Jahr).
  3. Geschwister untereinander — Achtung: keine Unterhaltspflicht zwischen erwachsenen Geschwistern.

Seit dem Bürgergeld-Gesetz 2023 wurde die Eltern-Unterhaltspflicht gegenüber erwachsenen Kindern auf einen Jahres-Brutto-Betrag von 100.000 EUR begrenzt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Wer weniger verdient, muss kein Geld an die Kinder zahlen.

Sonderfälle: Trennung und Scheidung

Bei Trennung der Partner endet die Bedarfs-Gemeinschaft in der Regel zum Zeitpunkt der Trennung. Ab dann wird Sozialhilfe getrennt berechnet — auch wenn die Partner weiterhin in derselben Wohnung leben.

Bei Scheidung endet die BG mit Rechtskraft des Scheidungs-Urteils. Geschiedene Partner können dann jeweils eigenen Anspruch auf Sozialhilfe haben.

Hilfe zur Pflege und BG

Wer Sozialhilfe für die Pflege im Heim bezieht (Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII), wird ebenfalls in eine BG eingruppiert — getrennt nach Heim-Bewohnern und zu Hause lebenden Angehörigen. Die Vermögens-Berechnung für Eltern von Heim-Bewohnern: Schonvermögen 10.000 EUR pro Elternteil, darüber wird Vermögen angerechnet, aber das selbst genutzte Eigenheim der Eltern bleibt geschützt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft? Eine Haushaltsgemeinschaft umfasst alle Personen im Haushalt; eine Bedarfsgemeinschaft ist enger gefasst (Partner + unverheiratete Kinder unter 18).

Werden Großeltern zur BG gezählt? Nein, im SGB XII nicht.

Werden Geschwister zur BG gezählt? Nein, im SGB XII nicht (anders als im SGB II).

Müssen meine Eltern für mich zahlen? Nur wenn sie über 100.000 EUR Jahres-Brutto verdienen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).

Muss ich für meine Eltern zahlen? Nur, wenn mein Jahres-Brutto über 100.000 EUR liegt und die Eltern hilfebedürftig sind.

Leben wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft? Das Sozialamt prüft das anhand gemeinsamer Wohnung, gemeinsamer Kasse, gemeinsamer Kinder und längerer Wohndauer.

Was passiert bei Trennung? Die BG endet; Sozialhilfe wird getrennt berechnet.

Quellen und weiterführende Links

Stand: 22.06.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen wenden Sie sich an das örtliche Sozialamt oder einen Sozialverband.

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