Pflegegrad-Begutachtung in der Wohnung: 8 Tipps 2026
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Meta-Description (140-160 Z.): Pflegegrad-Begutachtung in der Wohnung: 8 Tipps zur Vorbereitung. MDK-Hausbesuch: Was passiert? Worauf achten? § 17, § 18 SGB XI.
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Autor: Salomo Swoboda
Datum: 19.06.2026
Zuletzt geprüft: 19.06.2026
H1: Pflegegrad-Begutachtung in der Wohnung: 8 Tipps für deinen MDK-Hausbesuch 2026
Pflegegrad-Begutachtung in der Wohnung: Die MDK-Gutachterin prüft die sechs Module nach § 15 SGB XI direkt vor Ort. Mit 8 konkreten Tipps bereitest du dich und deine Wohnung optimal vor — und sicherst den passenden Pflegegrad.
Warum die Wohnungs-Vorbereitung wichtig ist
Die Pflegebegutachtung nach § 17 SGB XI findet bei dir zu Hause statt. Die Gutachterin sieht deine Wohnung, deine Hilfsmittel, deine Alltagssituation. Sie macht sich ein Bild davon, wie selbständig du in deinem gewohnten Umfeld zurechtkommst — und daraus entsteht die Pflegegrad-Empfehlung an die Pflegekasse.
Viele Pflegebedürftige unterschätzen die Bedeutung dieses Termins. Sie räumen die Wohnung auf, schmücken sich heraus und vergessen, ihre tatsächliche Hilfsbedürftigkeit zu zeigen. Das Ergebnis: Der Pflegegrad wird zu niedrig festgelegt. Mit der richtigen Vorbereitung kannst du das vermeiden.
Was passiert beim Hausbesuch? Der rechtliche Rahmen
Die Begutachtung wird gemäß § 18 SGB XI beauftragt. Der Medizinische Dienst (MD) prüft nach § 15 SGB XI mit dem pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstrument (NBA) das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad.
Die Begutachtung erfolgt durch eine unabhängige Gutachterin des Medizinischen Dienstes (MD, bis 2019 MDK). Die Gutachterin ist in der Regel Pflegewissenschaftlerin oder Ärztin und nimmt eine fachliche Stellungnahme zur Pflegebedürftigkeit vor.
Die Pflegekasse beauftragt gemäß § 18 Abs. 1 SGB XI den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt. Auf Grundlage des MD-Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad.
Das bedeutet: Die Pflegekasse ist an die Stellungnahme des MD gebunden — sie kann sie nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen. Wenn die MD-Gutachterin Pflegegrad 3 empfiehlt, wird die Pflegekasse in der Regel Pflegegrad 3 bewilligen. Deshalb ist die Begutachtung so entscheidend.
Die Begutachtung orientiert sich an § 14 SGB XI (Pflegebedürftigkeitsbegriff) und § 15 SGB XI (sechs Module, Gewichtung).
Tipp 1: Wohnung im Alltags-Zustand belassen
Die häufigste Falle: Die Wohnung wird vor dem MD-Termin gründlich aufgeräumt, alle „Problemzonen“ werden versteckt. Das ist ein Fehler. Die Gutachterin soll die Realität sehen, keine Inszenierung. Wenn du normalerweise einen Rollator benutzt, sollte dieser sichtbar im Flur stehen. Wenn du nachts eine Toilettenstuhl nutzt, sollte dieser nicht weggeräumt sein.
Tipp: Stell dir vor, du hast Besuch von einer guten Freundin, die sich Sorgen macht. So sollte die Wohnung aussehen — weder aufgeräumter noch chaotischer als sonst.
Tipp 2: Stolperfallen nicht wegräumen
Teppiche, Kabel, Schwellen — alles, was dich im Alltag behindert oder gefährdet, sollte sichtbar sein. Die Gutachterin bewertet nicht nur, ob du die Stolperfalle gerade noch umgehen kannst, sondern auch, ob sie ein Sicherheitsrisiko darstellt. Eine gefährliche Stolperfalle kann zur Empfehlung von Pflegegrad 2 oder 3 beitragen — wenn sie zeigt, dass dein Hilfebedarf zu Hause besonders hoch ist.
Anders gesagt: Wer seine Stolperfalle wegräumt, verringert möglicherweise den dokumentierten Hilfebedarf — und damit den Pflegegrad.
Tipp 3: Alle Hilfsmittel sichtbar platzieren
Sammle alle Hilfsmittel, die du nutzt, und stelle sie sichtbar auf:
- Rollator, Gehstock, Unterarm-Gehstützen
- Badewannenlift, Duschsitz, Toilettensitzerhöhung
- Pflegebett mit verstellbarem Lattenrost
- Haltegriffe in Bad, Toilette, Flur
- Hausnotruf-Gerät
- Inkontinenzmaterial (sichtbar im Bad, nicht im Schrank versteckt)
Die Gutachterin sieht, welche Hilfsmittel tatsächlich genutzt werden — und kann das in die Modul-Bewertung einfließen lassen.
Tipp 4: Diagnose-Liste griffbereit halten
Lege eine Liste deiner Diagnosen, Medikamente und Allergien auf den Wohnzimmertisch. So kann die Gutachterin die Informationen direkt übernehmen, ohne dass du im Termin alles aus dem Gedächtnis abrufen musst.
Muster-Vorlage:
- Hauptdiagnose 1: ICD-10-Code, Diagnose, Datum der Erstdiagnose
- Hauptdiagnose 2: …
- Nebendiagnosen: …
- Medikamente: 1) Wirkstoff + Dosierung + morgens/mittags/abends, 2) …
- Allergien: …
- Krankenhausaufenthalte letzte 12 Monate: …
Tipp 5: Pflegetagebuch vorbereiten (4 Wochen Vorlauf)
Beginne 4 Wochen vor dem Termin mit einem Pflegetagebuch. Notiere täglich:
- Welche Hilfestellung benötigst du? (Körperpflege, Anziehen, Mobilität)
- Wer hilft dir? (Partner, ambulanter Pflegedienst, Nachbar)
- Wie lange dauert die Hilfestellung? (in Minuten)
- Wie oft pro Tag? (morgens, mittags, abends, nachts)
Schreibe das Tagebuch in eine Excel-Tabelle und drucke es aus. Übergebe es der Gutachterin am Ende des Termins.
Tipp 6: Begleitperson einladen
Lade eine Vertrauensperson ein — Partner, Kind, ambulanten Pflegedienst. Die Begleitperson kann:
- dich bei der Beantwortung der Fragen unterstützen
- ärztliche Befunde ergänzen
- Beobachtungen aus dem Alltag schildern
- bei späterem Widerspruch als Zeuge auftreten
Tipp: Bitte deine Begleitperson, sich vor dem Termin mit dir abzustimmen, welche Aussagen sie macht. So vermeidet ihr Widersprüche.
Tipp 7: Sechs Module kennen
Die Gutachterin bewertet nach § 15 SGB XI sechs Module mit unterschiedlicher Gewichtung:
| Modul | Gewichtung | Inhalt |
|---|---|---|
| — | — | — |
| 1: Mobilität | 10% | Selbständige Fortbewegung, Lagewechsel, Treppensteigen |
| 2+3: Kognitive/kommunikative Fähigkeiten + Verhaltensweisen/psychische Problemlagen (zusammengefasst) | 15% | Orientierung, Verstehen, Erkennen, Unruhe, Angst, Depression |
| 4: Selbstversorgung | 40% | Körperpflege, Anziehen, Essen |
| 5: Bewältigung krankheits-/therapiebedingter Anforderungen | 20% | Medikamente, Arztbesuche |
| 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte | 15% | Tagesgestaltung, Mobilität außerhalb (Summe: 100%) |
Das schwerste Modul ist die Selbstversorgung (40% Gewichtung). Übe mit deiner Begleitperson vor dem Termin die Antworten zu Modul 4 (Waschen, Anziehen, Toilettengang, Essen).
Tipp 8: Ehrlich bleiben, nicht überspielen
Viele Pflegebedürftige schämen sich und versuchen, sich „besser darzustellen“ als sie sind. Das ist kontraproduktiv. Die Gutachterin erkennt Überspielen — und kann es im Gutachten negativ vermerken.
Ehrliche Beispiele:
- Statt „Ich komme klar“: „Ich brauche morgens 30 Minuten Hilfe beim Anziehen.“
- Statt „Ich gehe spazieren“: „Ich gehe einmal pro Woche zum Bäcker (300 Meter).“
- Statt „Ich vergesse nichts“: „Ich habe täglich 2-3 Blackouts.“
Was die Gutachterin NICHT fragen darf
Die MD-Gutachterin muss sich an datenschutzrechtliche Grenzen halten. Fragen, die sie nicht stellen darf:
- Fragen nach deiner sexuellen Orientierung
- Fragen nach deiner politischen Einstellung
- Fragen nach deiner Religionszugehörigkeit (außer bei direkter Pflegerelevanz)
- Fragen nach deinem Einkommen oder Vermögen
- Fragen nach familiären Konflikten (außer bei Pflegerelevanz)
- Fotografieren der Wohnung ohne deine Zustimmung
Wenn die Gutachterin unangemessene Fragen stellt, kannst du höflich ablehnen oder die Begleitperson einschalten.
FAQ — Häufige Fragen zur Wohnungs-Begutachtung
Wie lange dauert der Hausbesuch?
In der Regel 60 bis 90 Minuten. Bei komplexen Fällen (z.B. Demenz mit Verhaltensauffälligkeiten) kann der Termin bis zu 2 Stunden dauern. Bei sehr klaren Fällen (z.B. Pflegegrad 4 bereits bewilligt) kann er auch nur 30 Minuten dauern.
Muss ich die Wohnung putzen vor dem Termin?
Nein. Die Wohnung sollte im normalen Alltags-Zustand sein. Putzen kann sogar kontraproduktiv sein, weil es signalisiert, dass du dich „besser darstellen“ willst, als du tatsächlich bist.
Darf ich die Gutachterin in der Wohnung herumführen?
Ja, das ist sogar erwünscht. Die Gutachterin muss Bad, Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer sehen können, um die Wohnungs-Situation zu bewerten. Du kannst sie durch die Wohnung führen und auf Stolperfallen, fehlende Haltegriffe oder andere Probleme hinweisen.
Was passiert, wenn die Gutachterin Pflegegrad 1 festlegt, ich aber Pflegegrad 3 brauche?
Du kannst innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Fordere das MD-Gutachten an, prüfe es auf Fehler und lege Widerspruch ein. Unsere Widerspruchs-Anleitung zeigt dir Schritt für Schritt, wie das geht.
Wird die Begutachtung in einer anderen Wohnung wiederholt, wenn ich umziehe?
Nein, in der Regel nicht. Wenn du nach der Begutachtung umziehst (z.B. in eine Pflege-WG), wird der Pflegegrad in der Regel übernommen. Falls sich dein Hilfebedarf im neuen Umfeld deutlich verändert, kann eine Wiederholungsbegutachtung sinnvoll sein.
Werden auch psychische Erkrankungen berücksichtigt?
Ja. Modul 2 (kognitive/kommunikative Fähigkeiten) bewertet Demenz, Orientierungsstörungen, Verständnis-Probleme. Modul 3 (Verhaltensweisen) bewertet Depression, Angst, Unruhe, Aggression. Module 2 und 3 werden gemäß § 15 Abs. 2 SGB XI zusammen mit 15% gewichtet — sie bilden einen gemeinsamen gewichteten Punkt aus den höchsten Einzelpunkten. Psychische Erkrankungen fließen also erheblich in die Bewertung ein.
Was kostet die MDK-Begutachtung?
Für den Versicherten ist die Begutachtung kostenlos. Die Pflegekasse trägt die Kosten für den Medizinischen Dienst. Es entstehen keine Gebühren oder Zuzahlungen. Auch bei Wiederholungsbegutachtungen oder Widerspruchs-Verfahren fallen keine Kosten für den Versicherten an.
Wie erfahre ich das Ergebnis der Begutachtung?
Die Pflegekasse schickt dir einen schriftlichen Bescheid mit dem festgelegten Pflegegrad. Dem Bescheid liegt das MD-Gutachten als Anlage bei. Wenn der Pflegegrad nicht deinen Erwartungen entspricht, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Eine ausführliche Anleitung findest du in unserem Pflegegrad-Widerspruch-Leitfaden.
Kann ich die Begutachtung verweigern?
Theoretisch ja, aber das ist keine gute Idee. Wenn du die Begutachtung verweigerst, kann die Pflegekasse den Pflegegrad nach Aktenlage festlegen — und der fällt in der Regel niedriger aus als nach einer Begutachtung. Die Begutachtung ist deine Chance, deinen Hilfebedarf zu zeigen.
Was passiert, wenn die Gutachterin krank wird?
Die Pflegekasse schickt eine Ersatz-Gutachterin. Der Termin wird verschoben, in der Regel um 1-2 Wochen. Falls der neue Termin sehr kurzfristig ist und du nicht kannst, kannst du einmalig verschieben — aber nur, wenn du einen wichtigen Grund hast (z.B. Arzttermin, Krankenhausaufenthalt).
Wann findet die Begutachtung statt?
In der Regel innerhalb von 4-6 Wochen nach Antragstellung. Bei akuten Fällen (z.B. Krankenhaus-Entlassung mit hohem Pflegebedarf) kann die Begutachtung auch innerhalb von 1-2 Wochen erfolgen. Die Pflegekasse informiert dich schriftlich über den Termin.
Werden auch schon bewilligte Hilfsmittel berücksichtigt?
Ja. Wenn du bereits Hilfsmittel hast (Rollator, Pflegebett), werden diese in der Modul-Bewertung berücksichtigt. Wenn du noch keine Hilfsmittel hast, aber welche benötigst, kann die Gutachterin eine entsprechende Empfehlung im Gutachten aussprechen.
Vertiefung: Was geschieht mit dem MD-Gutachten nach dem Termin?
Nach dem Hausbesuch erstellt die Gutachterin ein ausführliches Pflegegutachten (in der Regel 15-30 Seiten). Das Gutachten enthält:
- Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer
- Befragungsergebnisse: Diagnosen, Medikamente, Hilfebedürftigkeit in den 6 Modulen
- Wohnungs-Begehung: Beobachtungen zu Stolperfallen, Hilfsmitteln, Sicherheitsrisiken
- Empfehlung: Konkrete Empfehlung an die Pflegekasse zum Pflegegrad
- Begründung: Warum dieser Pflegegrad empfohlen wird
Das Gutachten wird an die Pflegekasse geschickt. Die Pflegekasse prüft das Gutachten und entscheidet auf dieser Grundlage über den Pflegegrad. In der Regel folgt die Pflegekasse der MD-Empfehlung — Ausnahmen sind selten und müssen gut begründet sein.
Wichtig: Du hast ein Recht auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X. Fordere das Gutachten an, sobald du den Pflegegrad-Bescheid erhältst. Prüfe das Gutachten auf sachliche Fehler (falsche Diagnosen, falsche Modul-Bewertung, fehlende Hilfsmittel) — diese sind typische Widerspruchs-Gründe.
Nächste Schritte — Vorbereitung in 28 Tagen
| Tag | Aufgabe |
|---|---|
| — | — |
| Tag 1-7 | Pflegetagebuch starten, Diagnose-Liste erstellen |
| Tag 8-14 | Wohnung kritisch begehen (Stolperfallen, Hilfsmittel-Standorte) |
| Tag 15-21 | Begleitperson ansprechen, Aussagen abstimmen |
| Tag 22-25 | Mit Begleitperson Antworten auf Modul-4-Fragen üben |
| Tag 26-27 | Wohnung in Alltags-Zustand belassen, Diagnose-Liste ausdrucken |
| Tag 28 | MDK-Termin: Gut vorbereitet erscheinen, ehrlich antworten |
| Tag 29-58 | Pflegegutachten anfordern, Modul-Bewertung prüfen |
| Bei Fehlern | Widerspruch einlegen (1-Monats-Frist!) |
Quellen & weiterführende Links
- § 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit)
- § 15 SGB XI (Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Module 1-6)
- § 17 SGB XI (Begutachtung durch Pflegekasse/MD)
- § 18 SGB XI (Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit)
- § 84 SGG (Widerspruchsfrist)
- Pflegebegutachtung des MD (md-bund.de)
- VdK: Pflegegrad-Widerspruch-Leitfaden
Praxisbeispiel: So lief eine erfolgreiche Wohnungs-Begehung ab
Familie P., Vater 84 Jahre, Demenz im frühen Stadium: Die Tochter hatte Pflegegrad 2 beantragt. Der Vater lebte noch in seiner Wohnung, kam aber zunehmend nicht mehr alleine zurecht. Beim MD-Termin war die Tochter anwesend.
Vorbereitung der Tochter:
- 4 Wochen vorher: Pflegetagebuch begonnen (jeden Tag dokumentiert)
- 3 Wochen vorher: Wohnung kritisch begehen — Stolperfallen, Haltegriffe, Medikamente
- 2 Wochen vorher: Diagnose-Liste mit ICD-10-Codes erstellt (Demenz F03, Bluthochdruck I10, Diabetes E11)
- 1 Woche vorher: Termin mit Vater geübt (welche Antworten auf welche Fragen)
Ablauf beim MD-Termin:
- Gutachterin kommt, Tochter begrüßt sie, führt sie ins Wohnzimmer
- Befragung zur Person, Diagnosen, Medikamenten
- Tochter ergänzt: Vater vergisst oft Medikamente, muss daran erinnert werden
- Wohnungs-Begehung: Bad (Haltegriffe installiert, aber Vater nutzt Duschsitz nicht), Schlafzimmer (Pflegebett vorhanden, aber Vater steht nachts oft auf und irrt umher), Küche (Kochplatten ohne Sicherheitsabschaltung)
- Körperliche Demonstration: Vater versucht aufzustehen — Gutachterin beobachtet Selbständigkeit
- Pflegetagebuch wird übergeben (4 Wochen Dokumentation)
- Abschlussgespräch: Gutachterin erläutert, dass das Gutachten an die Pflegekasse geht
Ergebnis: Pflegegrad 3 wurde bewilligt — wegen erheblicher kognitiver Einschränkungen und nächtlicher Verwirrtheit.
Lerneffekte:
- Pflegetagebuch war entscheidend (zeigte täglichen Hilfebedarf)
- Diagnose-Liste mit ICD-10-Codes half der Gutachterin, die Demenz korrekt einzuordnen
- Wohnungs-Begehung zeigte reale Risiken (nächtliches Umherirren)
- Tochter als Begleitperson konnte ärztliche Befunde objektiv ergänzen
Konkrete Wohnungs-Begehung: Was sieht die Gutachterin?
Die Gutachterin geht typischerweise folgende Bereiche durch:
Wohnzimmer:
- Sind Hilfsmittel sichtbar (Rollator, Notruftaste, Haltegriff)?
- Wie ist die Beleuchtung (Sturzrisiko)?
- Gibt es Stolperfallen (Teppiche, Kabel)?
Schlafzimmer:
- Welches Bett (Pflegebett mit verstellbarem Lattenrost oder normales Bett)?
- Wie viele Stufen ins Bett (Selbständigkeit beim Aufstehen)?
- Liegt das Bett so, dass nachts keine Sturzgefahr besteht?
Bad:
- Gibt es Haltegriffe (Dusche, Badewanne, Toilette)?
- Wie ist die Badewannen-/Dusch-Situation (Badewannenlift, Duschsitz)?
- Wie ist die Toiletten-Situation (Toilettensitzerhöhung, Haltegriffe)?
- Sind rutschige Teppiche ausgelegt (Sturzgefahr)?
Küche:
- Wie sind die Kochgelegenheiten (Gas/Elektro, Sicherheitsabschaltung)?
- Sind die Arbeitsflächen auf Rollstuhlhöhe angepasst?
- Gibt es Hinweise auf selbständige Nahrungszubereitung (volle Schränke, leerer Kühlschrank)?
Flur/Eingangsbereich:
- Sind die Schuhe sortiert (Hinweis auf Mobilität)?
- Wie viele Stufen zur Wohnungstür (Mobilitätseinschränkung)?
- Gibt es einen Treppenlift (für mehrstöckige Wohnungen)?
Balkon/Terrasse:
- Ist der Zugang selbständig möglich?
- Gibt es Haltegriffe?
Häufige Fehler beim MDK-Termin
Fehler 1: Zu viel „Schönfärberei“: Viele Pflegebedürftige versuchen, sich besser darzustellen, als sie sind. Sie sagen „Ich komme allein zurecht“, obwohl sie täglich Hilfe benötigen. Das führt zu niedrigerem Pflegegrad.
Fehler 2: Medikamente verbergen: Einige Pflegebedürftige schämen sich für ihre Medikamentenliste und nennen nur die „wichtigen“ Medikamente. Die Gutachterin muss aber alle Medikamente kennen, um die Therapie-Anforderungen in Modul 5 richtig zu bewerten.
Fehler 3: Stolperfallen wegräumen: Wer Teppiche wegräumt oder Kabel unter den Teppich klebt, signalisiert der Gutachterin fälschlich „kein Sicherheitsrisiko“. Besser: Stolperfallen sichtbar lassen und im Gespräch erklären.
Fehler 4: Pflegetagebuch vergessen: Ohne Pflegetagebuch hat die Gutachterin nur den Schnappschuss des Hausbesuchs zur Bewertung. Mit Pflegetagebuch bekommt sie ein realistisches Bild des täglichen Hilfebedarfs.
Fehler 5: Begleitperson ohne Vorbereitung: Wer eine Begleitperson mitbringt, die sich nicht auskennt, verschlechtert seine Chancen. Die Begleitperson sollte wissen, was sie sagen darf und was nicht.
Fehler 6: Wohnung „aufgeräumt inszenieren“: Wer die Wohnung putzt und alles „ordentlich“ macht, signalisiert „Ich komme gut zurecht“. Besser: Alltags-Zustand belassen, ggf. kurz vorher lüften.
Fehler 7: Fragen zur Pflegekasse nicht vorbereitet: Die Gutachterin fragt oft: „Welche Pflegeleistungen haben Sie schon beantragt?“ Wer hier unsicher ist, signalisiert mangelnde Kenntnis der eigenen Situation. Antworte vorbereitet.
Quellen- und Rechtshilfe
Wenn du unsicher bist, ob deine Wohnung „MDK-tauglich“ ist, kannst du vor dem Termin eine kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in Anspruch nehmen. Die Pflegeberatung schickt eine Pflegefachkraft zu dir nach Hause, die:
- deine Wohnung begutachtet
- Stolperfallen und Sicherheitsrisiken identifiziert
- Empfehlungen für Hilfsmittel gibt
- beim MDK-Termin vorbereitet
- dich beim Pflegekassen-Antrag unterstützt
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist für alle Pflegebedürftigen kostenlos — du zahlst keine Eigenanteile. Du kannst sie bei deiner Pflegekasse beantragen oder direkt beim Sozialverband VdK oder einer Wohlfahrtsverband-Beratungsstelle.
Über den Autor
Salomo Swoboda ist Gründer des Sozialrats und Sozialversicherungs-Experte. Er begleitet seit über 10 Jahren Pflegebedürftige und Angehörige durch Pflegebegutachtung, Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren.
Hinweis Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG): Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Rechtsfragen wende dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder an eine Beratungsstelle nach § 7a SGB XI. Salomo Swoboda ist kein Rechtsanwalt und darf keine Rechtsberatung erteilen.

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