Auf einen Blick
Ein mobiles Pflegebett ist ein fahrbares, oft rollbares Pflegebett mit lenkbaren Rollen, das innerhalb der Wohnung, zwischen Räumen oder für den Übergang zwischen Reha-Klinik und häuslicher Pflege genutzt wird. Es fällt rechtlich unter § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse), wenn es medizinisch notwendig ist, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten leihweise gegen eine Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro (§ 61 SGB V). Fahrbare Pflegebetten sind eine Sonderform des Standard-Pflegebetts und kommen vor allem nach Krankenhausaufenthalt, Reha oder bei wechselnder Pflegesituation (eigene Wohnung, Zweitwohnsitz bei Angehörigen) zum Einsatz.
Was bedeutet „mobiles Pflegebett“?
Ein mobiles Pflegebett – auch fahrbares Pflegebett oder rollbares Pflegebett genannt – ist ein Pflegebett, das im Gegensatz zu einem klassischen stationären Pflegebett über vier lenkbare Rollen mit Feststellbremsen verfügt. Dadurch lässt es sich innerhalb der Wohnung verschieben, von einem Raum in den anderen fahren oder für den Transport zur Reha-Einrichtung vorbereiten.
Abgrenzung: mobil vs. stationär
| Merkmal | Mobiles Pflegebett | Stationäres Pflegebett |
|---|---|---|
| Rollen | 4 lenkbare Rollen mit Feststellbremse | Ohne Rollen oder mit starren Füßen |
| Verstellbereich | elektrisch oder hydraulisch | elektrisch (Standard) |
| Einsatzort | wechselnd (Wohnung, Reha, Zweitwohnung) | fester Standort |
| Höhe | 30-80 cm verstellbar (Niederflurbett-Variante möglich) | 40-80 cm verstellbar |
| Verordnung | § 33 SGB V (Hilfsmittel KK) oder § 40 SGB XI (Wohnumfeld) | § 33 SGB V oder § 40 SGB XI Abs. 4 |
| Kosten | ca. 3.500-8.000 EUR (Leihgabe üblich) | ca. 2.500-6.000 EUR |
Wann ist ein mobiles Pflegebett sinnvoll?
Mobiles Pflegebett ist nicht für jeden Pflegefall die richtige Wahl. Es ist besonders sinnvoll, wenn:
Wann ist ein stationäres Pflegebett die bessere Wahl?
Wenn das Bett dauerhaft an einem festen Ort steht und die Pflegesituation stabil ist, ist ein stationäres Pflegebett oft günstiger und standfester. Es hat in der Regel keine Rollen, dafür aber ein stabileres Gestell.
§ 33 SGB V: Der Hilfsmittel-Anspruch bei der Krankenkasse
Das mobile Pflegebett wird rechtlich als Hilfsmittel im Sinne des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) eingeordnet. Die zentrale Norm ist § 33 SGB V.
Wortlaut § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V
„Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind oder nach § 34 Absatz 2 ausgeschlossen sind.“
(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html, Stand 22.06.2026)
Was bedeutet das konkret?
§ 33 SGB V ist die zentrale Anspruchsgrundlage für Hilfsmittel wie Hörgeräte, Prothesen, Rollstühle, Gehhilfen und Pflegebetten. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn drei Voraussetzungen vorliegen:
Pflegebett im Hilfsmittelverzeichnis
Pflegebetten sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes unter der Produktgruppe 50 (Kranken- und Pflegebetten) gelistet. Die Produktgruppe 50 umfasst auch fahrbare Pflegebetten, Spezialbetten (zum Beispiel Niederflurbetten) und Aufstehbetten. Das Hilfsmittelverzeichnis ist dynamisch und wird regelmäßig aktualisiert.
(Quelle: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de, Produktgruppe 50)
§ 40 SGB XI: Wann zahlt die Pflegekasse (Wohnumfeld)?
Wenn die medizinische Notwendigkeit für ein Pflegebett über § 33 SGB V nicht erfüllt ist – zum Beispiel bei reiner Erleichterung der Pflege ohne akute Krankenbehandlung – kann die Pflegekasse über § 40 SGB XI zuständig sein. Hier gibt es zwei unterschiedliche Wege:
§ 40 Abs. 1 SGB XI: Pflegehilfsmittel
Die Pflegekasse kann Pflegehilfsmittel übernehmen, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen. Ein mobiles Pflegebett fällt grundsätzlich unter diese Norm, wenn die Krankenkasse die Kosten nicht trägt. In der Praxis ist die Abgrenzung zwischen § 33 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI oft strittig; § 40 SGB XI ist gegenüber § 33 SGB V nach § 40 Abs. 5 SGB XI subsidiär.
§ 40 Abs. 4 SGB XI: Wohnumfeldverbesserung
Wenn das Pflegebett Teil einer Wohnumfeld-Umbaumaßnahme ist (zum Beispiel Umbau eines Zimmers zur Pflegeetage), kann ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme beantragt werden (seit 1.1.2025, PUEG-Reform). Bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.720 Euro.
„Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren […]. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4 180 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.“
(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html, Stand 22.06.2026)
Wer verordnet ein mobiles Pflegebett?
Die Verordnung erfolgt durch einen Arzt oder eine Ärztin. In der Regel sind dies:
Die Verordnung wird auf einem Hilfsmittel-Rezept (Formular 16, Verordnungsblatt 8 oder vergleichbar) ausgestellt. Auf dem Rezept muss die medizinische Begründung stehen: zum Beispiel „Pflegebett mobil erforderlich zur Pflegeerleichterung nach Schenkelhalsfraktur, Lagern und Mobilisation“.
Schritt-für-Schritt: So beantragst du das mobile Pflegebett
Schritt 1: Ärztliche Verordnung einholen
Suche deine Hausärztin oder deinen Hausarzt auf und schildere die Pflegesituation. Die Verordnung enthält:
Schritt 2: Sanitätshaus oder Hilfsmittelversorger auswählen
Wähle einen Vertragspartner deiner Krankenkasse. Die Krankenkasse schließt mit Leistungserbringern Verträge gemäß § 127 SGB V ab. Im Hilfsmittelverzeichnis sind Vertragspartner gelistet. Das Sanitätshaus liefert das Bett, baut es auf und weist dich in die Nutzung ein.
Schritt 3: Genehmigung abwarten
Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet. Genehmigungsfristen sind in § 40 Abs. 7 SGB XI geregelt (3 Wochen regulär, 5 Wochen mit MD-Beteiligung). Bei Verzögerung kannst du Widerspruch einlegen.
Schritt 4: Lieferung und Aufbau
Nach Genehmigung liefert das Sanitätshaus das Pflegebett. Bei einem mobilen Pflegebett ist der Aufbau oft einfacher als bei stationären Betten, da keine feste Position erforderlich ist.
Schritt 5: Zuzahlung leisten
Du leistest die gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V:
„Versicherte leisten als Zuzahlung 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels.“
(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__61.html, Stand 22.06.2026)
Das sind bei einem Pflegebett (Leihgabe) meist 5 bis 10 Euro. Bei einer Versorgung über die Pflegekasse nach § 40 SGB XI fällt keine Zuzahlung an.
Leihen oder kaufen?
In den meisten Fällen wird ein Pflegebett von der Krankenkasse leihweise überlassen. Das bedeutet:
Ein Kauf ist möglich, wenn:
Reha-Klinik: Übergang in die häusliche Pflege
Wenn du oder dein Angehöriger aus der Reha-Klinik entlassen wirst, ist die Versorgung mit einem Pflegebett oft Teil des Entlassmanagements. Das Entlassmanagement ist in § 39 Abs. 1a SGB V geregelt. Die Reha-Klinik kann bereits während des Aufenthalts eine Verordnung ausstellen und mit dem Sanitätshaus vor Ort oder am Wohnort koordinieren.
Was beinhaltet das Entlassmanagement?
Was tun bei Verzögerung?
Wenn die Krankenkasse die Genehmigung verzögert und du ohne Pflegebett nach Hause entlassen wirst, kannst du:
Kosten eines mobilen Pflegebetts
Die Kosten für ein mobiles Pflegebett variieren je nach Ausstattung:
| Variante | Kosten (Neupreis) | Leihgebühr pro Monat (privat) |
|---|---|---|
| Basis (verstellbar, ohne Zubehör) | 3.500-5.000 EUR | 80-150 EUR |
| Komfort (elektrisch, mit Seitengitter, Aufrichter) | 5.000-8.000 EUR | 120-200 EUR |
| Niederflurbett-Variante (Sturzprophylaxe) | 6.000-12.000 EUR | 150-250 EUR |
| Reha-Bett (mit Spezialfunktionen) | 8.000-15.000 EUR | 200-350 EUR |
Wichtig: Bei einer Versorgung über die Krankenkasse zahlst du nur die gesetzliche Zuzahlung (5-10 EUR) und nutzt das Bett kostenfrei für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit.
Widerspruch bei Ablehnung
Wenn die Krankenkasse deinen Antrag ablehnt, hast du das Recht auf Widerspruch innerhalb eines Monats.
„Der Widerspruch ist binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen hat, zu erheben.“
(§ 84 Abs. 1 SGG, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html, Stand 22.06.2026)
So legst du Widerspruch ein:
Häufige Fragen (FAQ)
Ist ein mobiles Pflegebett ein Pflegehilfsmittel?
Ein mobiles Pflegebett ist primär ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V (Krankenkasse), nicht ein Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI. Die Abgrenzung hängt von der medizinischen Notwendigkeit ab. Bei reiner Pflegeerleichterung kann die Pflegekasse nach § 40 Abs. 1 SGB XI zuständig sein.
Wie viel zahlt die Krankenkasse für ein mobiles Pflegebett?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten in voller Höhe (Leihgabe). Du zahlst nur die gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V: 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro.
Kann ich ein mobiles Pflegebett ohne Reha bekommen?
Ja. Die Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung mit medizinischer Begründung. Die Reha ist nicht zwingend, erleichtert aber die Verordnung, da die medizinische Notwendigkeit durch den Reha-Aufenthalt dokumentiert ist.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Die Krankenkasse hat 3 Wochen Zeit für die Genehmigung (§ 39 Abs. 1a SGB V analog, bzw. § 40 Abs. 7 SGB XI bei Pflegekasse). Bei Beteiligung des MD (Medizinischer Dienst, früher MDK) verlängert sich die Frist auf 5 Wochen. Bei Fristüberschreitung kann die Genehmigung als fiktiv genehmigt gelten.
Kann ich das Pflegebett behalten, wenn die Pflege endet?
Nein. Bei einer Leihgabe wird das Bett nach Ende der Pflegesituation vom Sanitätshaus abgeholt. Wenn du das Bett behalten möchtest, musst du den Zeitwert selbst zahlen oder einen Kaufantrag stellen (selten genehmigt).
Brauche ich für ein mobiles Pflegebett einen Pflegegrad?
Nein. § 33 SGB V setzt keinen Pflegegrad voraus. Es genügt eine ärztliche Verordnung mit medizinischer Begründung. Ein Pflegegrad erleichtert aber die parallele Beantragung von Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI oder Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Abs. 4 SGB XI.
Was ist der Unterschied zwischen einem mobilen Pflegebett und einem Niederflurbett?
Ein Niederflurbett ist ein Pflegebett, dessen Liegefläche sehr tief abgesenkt werden kann (bis ca. 20 cm), um Sturzverletzungen bei Demenz-Patienten oder sturzgefährdeten Personen zu minimieren. Ein mobiles Pflegebett ist primär ein fahrbares Pflegebett mit Rollen. Die Kombination beider Funktionen ist möglich (Niederflurbett mit Rollen), aber teurer.
Kann ich ein mobiles Pflegebett selbst kaufen und bei der Krankenkasse einreichen?
In Einzelfällen ja. Du kaufst das Bett, reichst die Rechnung bei der Krankenkasse ein und erhältst eine Kostenerstattung in Höhe des vertraglich vereinbarten Preises (meist unter dem Marktpreis). Die Zuzahlung von 5-10 EUR fällt an. Wichtig: Vorher Genehmigung einholen, sonst besteht kein Erstattungsanspruch.
Was tun, wenn die Krankenkasse das mobile Pflegebett ablehnt?
Widerspruch einlegen (Frist 1 Monat, § 84 SGG). Im Widerspruch die medizinische Notwendigkeit darlegen, auf § 33 SGB V verweisen und ärztliche Unterlagen beifügen. Bei erneuter Ablehnung Klage beim Sozialgericht.
Kann ich ein mobiles Pflegebett in einer Mietwohnung aufstellen?
Ja. Ein Pflegebett ist kein baulicher Eingriff und kann in Mietwohnungen aufgestellt werden. Der Vermieter muss informiert werden, hat aber kein Recht, die Aufstellung zu verweigern. Bei größeren Umbauten (zum Beispiel Türverbreiterung) kann eine Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Abs. 4 SGB XI beantragt werden.
Zusammenfassung
Ein mobiles Pflegebett ist ein fahrbares Pflegebett mit lenkbaren Rollen, das innerhalb der Wohnung, zwischen Räumen oder für den Übergang zwischen Reha-Klinik und häuslicher Pflege genutzt wird. Es ist ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V und wird von der Krankenkasse leihweise gegen eine Zuzahlung von 5-10 EUR übernommen. Die Verordnung erfolgt durch einen Arzt oder eine Ärztin. Bei reiner Pflegeerleichterung kann die Pflegekasse nach § 40 SGB XI zuständig sein. Bei Wohnumfeld-Umbauten ist ein Zuschuss von bis zu 4.180 EUR nach § 40 Abs. 4 SGB XI möglich. Bei Ablehnung steht dir der Widerspruch nach § 84 SGG offen.
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Hinweis: Dieser Beitrag informiert über Rechte und Wege bei der Beantragung eines mobilen Pflegebetts. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Ablehnungen oder komplexen Fällen wende dich an eine Beratungsstelle, an den Sozialverband VdK Deutschland, den Sozialverband Deutschland oder an eine spezialisierte Kanzlei für Sozialrecht.

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