BSG B 4 AS 10/25 R: Hast du als britischer Staatsangehöriger Anspruch auf Bürgergeld nach Brexit?
Nach dem Brexit ist die Frage für viele Brit:innen in Deutschland zentral: Hast du noch Anspruch auf Bürgergeld, wenn die Ausländerbehörde dir den Verlust deines Freizügigkeitsrechts bescheinigt? Das Bundessozialgericht (BSG) verhandelt am 18. Juni 2026 um 12:00 Uhr (Az. B 4 AS 10/25 R) genau diese Frage. Im konkreten Fall geht es um einen Briten, der seit 2014 in Deutschland lebt und dessen Ausländerbehörde den Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt hat — wogegen er noch klagt.
Die Entscheidung wird die Rechtslage für tausende britische Staatsangehörige in Deutschland präzisieren, die nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU mit unsicherem Aufenthaltsstatus leben. Wir erklären dir, worum es geht, was die Instanzgerichte entschieden haben und welche Norm § 7 Absatz 1 SGB II dabei spielt.
Worum geht es in dem Verfahren?
Der Kläger ist britischer Staatsangehöriger und wohnt seit September 2014 in der Bundesrepublik Deutschland. Er ist seitdem hier gemeldet. Zeitweise war er beschäftigt, im Übrigen bezog er Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II.
Im Januar 2023 stellte die zuständige Ausländerbehörde gegenüber dem Kläger den Verlust seines Rechts auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland fest. Dagegen erhob der Kläger Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin; das Verfahren ist noch anhängig.
Im Juni 2023 lehnte das beklagte Jobcenter Berlin Neukölln den Leistungsantrag des Klägers ab — wegen des festgestellten Verlusts des Freizügigkeitsrechts. Der Kläger beantragte Bürgergeld für Juli und August 2023, was das Jobcenter mit Verweis auf die Verlustfeststellung ablehnte.
Was haben die Instanzgerichte entschieden?
Sozialgericht (SG) Berlin, Az. S 213 AS 3871/23, 09.04.2024: Das SG verpflichtete das Jobcenter unter Klageabweisung im Übrigen, dem Kläger für Juli und August 2023 Bürgergeld zu bewilligen.
Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Az. L 10 AS 403/24, 18.03.2025: Das LSG wies die Berufung des Jobcenters zurück — allerdings unter Beiladung des örtlich zuständigen Sozialhilfeträgers (Land Berlin). Das LSG bestätigte, dass das Jobcenter den Kläger im erstinstanzlich zugesprochenen Umfang mit Bürgergeld zu verurteilen sei. Begründung:
- Angesichts der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Verlustfeststellung sei der Kläger nicht von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen gewesen.
Gegen diese Entscheidung richtet sich die Revision des Jobcenters zum BSG. Das Jobcenter rügt eine Verletzung von § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Satz 4 SGB II und trägt vor:
- Mit der Verlustfeststellung liege kein gewöhnlicher Aufenthalt mehr vor.
- Auf die Vollziehbarkeit der Verlustfeststellung komme es nicht an.
- Die aufschiebende Wirkung der Klage vor dem Verwaltungsgericht lasse den rechtmäßigen Aufenthalt nicht wieder aufleben. Sie mache nur die Durchsetzung der Ausreisepflicht durch Abschiebung unzulässig.
- Mit einer Verlustfeststellung sei ein Aufenthalt im Inland auf Beendigung angelegt und es bestehe auch kein etwaiges materielles Aufenthaltsrecht mehr.
- Eine Rückausnahme vom Leistungsausschluss nach fünfjährigem Aufenthalt scheide aus.
- Dem Kläger stehe auch kein materielles Aufenthaltsrecht wegen fortwirkender Arbeitnehmereigenschaft zu.
§ 7 SGB II — die zentrale Norm
§ 7 SGB II regelt, wer leistungsberechtigt ist. Absatz 1 lautet auszugsweise:
„(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die 1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben, 2. erwerbsfähig sind, 3. hilfebedürftig sind und 4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).“
(Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html)
Der Kernbegriff im BSG-Verfahren ist der „gewöhnliche Aufenthalt“ in Satz 1 Nr. 4. Nach ständiger Rechtsprechung ist der gewöhnliche Aufenthalt dort, wo eine Person unter Umständen verweilt, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Eine Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts durch die Ausländerbehörde ändert nichts am tatsächlichen Verweilen — sie sagt aber etwas über den rechtmäßigen Aufenthalt aus.
Satz 4 schränkt den Leistungsanspruch weiter ein: Ausländer:innen, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche, der Ausbildungs- oder Studienplatzsuche oder aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20a Aufenthaltsgesetz ergibt, sind ausgeschlossen.
Was bedeutet „Verlust des Freizügigkeitsrechts“?
Bürger:innen der EU und des EWR haben in Deutschland ein Freizügigkeitsrecht — sie dürfen sich hier aufhalten, arbeiten und studieren, ohne eine Aufenthaltserlaubnis zu brauchen. Nach dem Brexit (Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 31. Januar 2020) haben britische Staatsangehörige dieses Recht grundsätzlich verloren.
Das Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizüG/EU) regelt, unter welchen Bedingungen das Freizügigkeitsrecht endet — typischerweise, wenn die Person sich nicht mehr rechtmäßig in Deutschland aufhält, etwa weil sie keine Arbeit hat und nicht ausreichend Existenzmittel nachweisen kann. Die Ausländerbehörde stellt den Verlust durch einen Verwaltungsakt fest. Gegen diese Feststellung kann die betroffene Person Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben — die Klage hat in der Regel aufschiebende Wirkung.
Warum ist die Frage so wichtig?
Für dich als britische:r Staatsangehörige:r in Deutschland geht es um die existenzielle Frage, ob du im Notfall auf das deutsche Sozialsystem zurückgreifen kannst:
- Kein Einkommen, keine Arbeit: Wenn du deine Arbeit verlierst und kein anderes Einkommen hast, brauchst du eine Auffangposition. Bürgergeld ist die unterste Stufe der Existenzsicherung.
- Lange Verfahrensdauer: Die Klage gegen die Verlustfeststellung kann Monate oder Jahre dauern. Ohne Bürgergeld stehst du vor dem Nichts.
- Abschiebung droht: Wenn die Verlustfeststellung bestandskräftig wird, droht die Ausreisepflicht — und bei Nicht-Befolgung die Abschiebung.
- Familienangehörige: Wenn Kinder oder Partner:innen betroffen sind, steht die gesamte Familie vor der Frage, ob sie bleiben kann.
Das BSG-Urteil wird klären, ob die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Verlustfeststellung den Bürgergeld-Anspruch erhält — oder ob die Verlustfeststellung den Anspruch sofort entfallen lässt.
Was du jetzt tun kannst
Solange die BSG-Entscheidung noch aussteht, kannst du dich an folgender Orientierung entlanghangeln:
- Verlustfeststellung prüfen: Wenn du eine Verlustfeststellung erhalten hast, prüfe, ob die Frist für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht noch läuft (in der Regel 1 Monat nach Zugang des Bescheids).
- Anwaltliche Beratung: Wende dich an eine aufenthaltsrechtliche Beratungsstelle (z. B. Asyl- und Migrationsberatung der Caritas, Diakonie, AWO) oder einen Fachanwalt für Migrationsrecht.
- Antrag auf Bürgergeld trotz Verlustfeststellung: Stell den Antrag, auch wenn das Jobcenter ihn ablehnt. Die aufschiebende Wirkung deiner Klage gegen die Verlustfeststellung kann den Anspruch erhalten.
- Widerspruch und Klage: Wenn das Jobcenter deinen Antrag ablehnt, lege Widerspruch ein (Frist: 1 Monat) und erhebe anschließend Klage vor dem Sozialgericht — kostenfrei, ohne Anwaltszwang.
- Britische Botschaft konsultieren: Die Britische Botschaft in Berlin bietet Informationen und Beratung für britische Staatsangehörige in Deutschland.
Hinweis (keine Rechtsberatung): Dieser Beitrag informiert über den anstehenden BSG-Termin und die zugrundeliegende Rechtslage. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten aufenthalts- oder sozialrechtlichen Fragen wende dich an eine Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.
FAQ
Wann entscheidet das BSG im Verfahren B 4 AS 10/25 R?
Der Verhandlungstermin ist am 18. Juni 2026 um 12:00 Uhr. Eine Pressemitteilung des BSG erscheint in der Regel am Tag der Entscheidung unter bsg.bund.de.
Habe ich als britische:r Staatsangehörige:r nach Brexit noch Anspruch auf Bürgergeld?
Das hängt von deinem Aufenthaltsstatus ab. Wenn du eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Austrittsabkommen oder dem Freizügigkeitsgesetz/EU hast, kann ein Anspruch bestehen. Wenn die Ausländerbehörde den Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt hat, ist die Frage umstritten — das BSG wird sie mit dem Urteil am 18.06.2026 klären.
Was bedeutet „aufschiebende Wirkung“ einer Klage?
Die aufschiebende Wirkung bedeutet, dass der angefochtene Verwaltungsakt (hier: die Verlustfeststellung) nicht sofort vollziehbar ist. Solange das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden hat, bleibt der alte Rechtszustand bestehen — das Jobcenter muss dich also weiterhin als leistungsberechtigt ansehen, so die Auffassung des LSG.
Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Sozialhilfe?
Bürgergeld nach dem SGB II erhalten erwerbsfähige Menschen. Sozialhilfe nach dem SGB XII ist für Menschen, die nicht (mehr) erwerbsfähig sind — etwa bei dauerhafter Erwerbsminderung oder im Alter. Im konkreten BSG-Fall ging das LSG davon aus, dass bei Verlust der Erwerbsfähigkeit eventuell Sozialhilfe nach SGB XII in Betracht kommt (deshalb die Beiladung des Sozialhilfeträgers).
Wo finde ich den Wortlaut von § 7 SGB II?
Den vollständigen Gesetzestext findest du kostenlos auf gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html — dem offiziellen Justizportal des Bundesministeriums der Justiz.
Wo finde ich Informationen zu meinen Rechten als britische:r Staatsangehörige:r in Deutschland?
- Britische Botschaft Berlin: gov.uk/world/organisations/british-embassy-berlin
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): bamf.de — Informationen zu Brexit-Übergangsregelungen
- Ausländerbehörde deines Wohnorts: zuständig für Aufenthaltsfragen
Nächste Schritte
- 18. Juni 2026: BSG-Verhandlung — Entscheidung erwartet
- Nach Entscheidung: Pressemitteilung des BSG abwarten, Beitrag-Update mit Urteils-Spruch + Begründung
- CLO-Stage-3: Aktenzeichen + §-Wortlaut + Brexit-Folgen verifizieren
- CLO-Update-Stufe: Nach Urteil separate Folge-Beiträge (z. B. „Was bedeutet das BSG-Urteil für britische Staatsangehörige?“)
Quellen
- [1] BSG-Verhandlungstermin B 4 AS 10/25 R: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2026/2026_06_18_B_04_AS_10_25_R.html
- [2] § 7 SGB II (Leistungsberechtigte): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
- [3] Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizüG/EU): https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_g_eu/
- [4] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) — Freizügigkeit in der EU: https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/Zuwanderer_Drittstaaten/MobilitaetEU/freizuegigkeit-eu.html
- [5] Britische Botschaft Berlin: https://www.gov.uk/world/organisations/british-embassy-berlin
Interne Links
- Bürgergeld & Grundsicherung (Pillar)
- Bürgergeld-Check 2026: Hast du Anspruch?
- Bürgergeld-Sanktionen 2026
Meta-Description (140-160 Z.)
BSG B 4 AS 10/25 R am 18.06.2026: Hast du als britischer Staatsangehöriger nach Brexit und Verlust des Freizügigkeitsrechts noch Anspruch auf Bürgergeld? Wir erklären § 7 SGB II und die Folgen.

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