Verlässliche soziale Information lebt von der Bereitschaft, eigene Fehler offen zu benennen und zu berichtigen. Wir orientieren uns an den Standards des Deutschen Presserats (Pressekodex, Ziffer 2 – Sorgfalt) und den Transparenz-Anforderungen der Google News Content Policies. Diese Seite beschreibt verbindlich, wie wir mit Fehlern umgehen.

1. Korrektur-Arten

Wir unterscheiden drei Stufen. Welche Stufe zur Anwendung kommt, hängt vom Ausmaß und von der Tragweite des Fehlers ab.

a) Update (kleinere Korrektur)

  • Wann: Tippfehler, kleinere sprachliche Ungenauigkeiten, technische Fehler (z. B. falsches Aktenzeichen mit korrektem Rechtszeichen daneben), Aktualisierungen von Gesetzes-Zitaten auf den aktuellen Rechtsstand.
  • Sichtbarkeit: Korrektur wird direkt im Text vorgenommen, ohne Hervorhebung im Artikel-Body.
  • Dokumentation: Eine kurze Notiz im internen Redaktions-Log mit Datum, Beitrag-ID, Art der Änderung und Begründung.
  • Kennzeichnung am Artikel: Aktualisiert am [Datum] — Hinweis im Beitrags-Footer.

b) Erratum (wesentliche Korrektur)

  • Wann: Inhaltliche Fehler, die die Aussage des Beitrags verändern — etwa ein falsch wiedergegebenes Urteil, eine fehlerhaft zitierte Norm, eine missverständliche Zusammenfassung einer Behördenpraxis, eine sachlich unzutreffende Behauptung über Rechte oder Fristen.
  • Sichtbarkeit: Ein deutlich sichtbarer Korrektur-Hinweis oberhalb des Beitrags-Body mit dem Wortlaut „Erratum vom [Datum]: [Kurzbeschreibung des Fehlers und der Korrektur]“. Der ursprüngliche Beitragstext wird beibehalten, der Fehler wird zusätzlich als durchgestrichener Lauftext kenntlich gemacht, sofern dies die Lesbarkeit nicht zerstört.
  • Dokumentation: Vollständiger Eintrag im internen Redaktions-Log mit alter Fassung, neuer Fassung, Begründung und dem oder der Verantwortlichen der Korrektur.
  • Veröffentlichung: Innerhalb der unten genannten Reaktionszeiten.

c) Withdrawal (Zurückziehung)

  • Wann: Der Beitrag ist in der Gesamtaussage falsch, beruht auf einer grundlegend fehlerhaften Tatsachengrundlage oder lässt sich nicht durch ein Erratum retten, weil der Kern der Aussage nicht mehr haltbar ist.
  • Sichtbarkeit: Der Beitrag wird vom Netz genommen und auf eine transparente Hinweisseite umgeleitet, die den Rücknahmegrund und den Zeitpunkt der Rücknahme nennt. Die ursprüngliche URL bleibt aus Gründen der Nachvollziehbarkeit als archivierter Hash im internen Redaktions-Log erhalten.
  • Dokumentation: Vollständige Begründung der Rücknahme im internen Redaktions-Log und in einem öffentlich einsehbaren Rücknahme-Register.
  • Veröffentlichung: Unverzüglich nach Bekanntwerden des schwerwiegenden Fehlers.

2. Reaktionszeiten

Beitrags-TypUpdateErratumWithdrawal
Eilmeldung / News (SGB-Änderung, Urteil, akute Frist-Warnung)innerhalb von 6 Stundeninnerhalb von 24 Stundenunverzüglich
Ratgeber / Guide (dauerhafte Information zu SGB-Leistungen, Pflegegrad, MDK-Verfahren)innerhalb von 24 Stundeninnerhalb von 7 Tageninnerhalb von 7 Tagen
Rechts-Analysen / Kommentar (BSG-/LSG-Urteils-Besprechungen, rechtliche Einordnung)innerhalb von 24 Stundeninnerhalb von 3 Tageninnerhalb von 7 Tagen
Hintergrund / Meinung (politische oder redaktionelle Einordnung)innerhalb von 48 Stundeninnerhalb von 7 Tageninnerhalb von 14 Tagen
Tabelle

Die Fristen verstehen sich als Werktage (Mo–Fr, ohne bundesweite Feiertage). An Wochenenden und Feiertagen eingehende Hinweise werden am nächsten Werktag bearbeitet. Im Falle einer akuten Rechtsirrtums-Gefahr (etwa: falsche Frist, die zu Rechtsverlust führen kann) wird die Korrektur mit höchster Priorität und ggf. außerhalb der Werktags-Regel behandelt.

3. Wie Sie uns auf einen Fehler hinweisen können

Hinweise auf Fehler nehmen wir über folgende Kanäle entgegen:

  • E-Mail: redaktion@sozialrat.org (bevorzugt, mit Betreff „Korrektur-Hinweis: [Beitrags-Titel]“)
  • Impressum-Kontakt: info@sozialrat.org (mit Verweis auf den Beitrag)
  • Kontakt-Formular: https://sozialrat.org/kontakt/

Bitte geben Sie an: Beitrags-URL, Beschreibung des Fehlers, ggf. Belegquelle (Gesetzes-Text, Urteil, offizielles Merkblatt). Anonyme Hinweise werden geprüft, können aber bei der Recherche weniger zielgerichtet bearbeitet werden.

4. Was Sie von uns erwarten können

  • Wir bestätigen den Eingang Ihres Hinweises innerhalb von 3 Werktagen.
  • Wir prüfen den Hinweis sachlich, ziehen ggf. eigene oder externe Quellen heran und entscheiden über die Korrektur-Stufe (Update / Erratum / Withdrawal).
  • Wir informieren Sie über das Ergebnis der Prüfung — auch dann, wenn wir zu dem Schluss kommen, dass kein Korrektur-Bedarf besteht. In diesem Fall begründen wir die Entscheidung in einem knappen Sachstands-Schreiben.
  • Wir veröffentlichen Korrekturen sichtbar und nachvollziehbar.
  • Wir verändern keine Korrektur-Hinweise nachträglich, um sie zu entschärfen — Korrekturen sind Teil der Beitrags-Geschichte.

5. Gegendarstellung und Beanstandung

Sie haben das Recht, einer in einem Beitrag erfolgten Tatsachenbehauptung, die Sie betrifft, mit einer Gegendarstellung zu widersprechen. Voraussetzungen:

  • Die Gegendarstellung bezieht sich auf eine konkrete Tatsachenbehauptung im Beitrag, nicht auf eine Meinungsäußerung oder Wertung.
  • Die Gegendarstellung ist knapp und sachlich gehalten.
  • Die Gegendarstellung wird mit Namen und Anschrift der absendenden Person oder Organisation eingereicht.

Wir prüfen Gegendarstellungen innerhalb von 7 Werktagen. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, veröffentlichen wir die Gegendarstellung im gleichen Beitrags-Kontext (im Beitrag-Footer oder als eigener Anhang) und mit dem gleichen Verbreitungsradius wie der beanstandete Beitrag.

6. Archivierung und Nachvollziehbarkeit

Errata und Withdrawals bleiben dauerhaft mit dem ursprünglichen Beitrag verbunden. Der Korrektur-Hinweis wird nicht nachträglich entfernt. Eine redaktionelle Löschung erfolgt nur in den eng begrenzten Ausnahmefällen, in denen das Korrektur-Verfahren aus formalen Gründen (beispielsweise Identitäts-Schutz einer betroffenen Person) nicht fortgeführt werden kann — in solchen Fällen wird der Löschungsgrund dokumentiert.