1. Geltungsbereich
Diese Standards gelten für alle redaktionellen Beiträge auf sozialrat.org — unabhängig davon, ob es sich um eine Eilmeldung, einen Ratgeber, eine Urteils-Besprechung, einen Kommentar oder einen Hintergrund-Text handelt. Sie gelten ausdrücklich auch für Beiträge, die mithilfe von KI-Werkzeugen erstellt oder überarbeitet wurden (siehe Abschnitt 5 — KI-Offenlegung).
2. Quellenarten und ihre Behandlung
Wir unterscheiden Quellen in vier hierarchische Klassen. Die Hierarchie bestimmt, wie eine Aussage im Beitrag gekennzeichnet und wie sie abgesichert wird.
a) Primärquellen (höchste Verbindlichkeit)
- Amtliche Gesetzestexte: SGB I–XII, BGB, SGG, ZPO, AsylbLG, BEEG, BAföG, WoGG, WohngeldVO, jeweils aktuelle Fassung via https://www.gesetze-im-internet.de/. Zitate müssen Wortlaut und Paragraphen-/Abschnitts-Nummer exakt wiedergeben, das Datum des Rechtsstands wird im Beitrag-Footer benannt.
- Rechtsprechung: Entscheidungen des BVerfG, BSG, BVerwG, der Landessozialgerichte (LSG) und der Sozialgerichte (SG). Aktenzeichen und Entscheidungsdatum sind Pflicht. Wir verlinken, soweit verfügbar, die amtliche Fundstelle der Sozialgerichtsbarkeit (https://sozialgerichtsbarkeit.de) oder eine anerkannte Fach-Datenbank (juris, beck-online). Bei nicht-öffentlichen Entscheidungen kennzeichnen wir die Fundstelle als „Pressemitteilung des Gerichts vom [Datum]“.
- AWMF-Leitlinien, BMAS-/BA-Merkblätter, behördliche Auslegungs-Hinweise: werden als Primärquellen mit Behörden-URL zitiert.
- Vereinsregister-Auszüge, Satzung: dienen der Vereins-Selbstauskunft und werden im Impressum und auf der Über-uns-Seite referenziert.
b) Fachliche Sekundärquellen
- Sozialverband-Publikationen: VdK Deutschland e.V., Sozialverband Deutschland (SoVD), ver.di, DGB-Rechtsschutz, Anwaltsverein — nur als Sekundärquelle, nicht als Begründung einer Norm-Auslegung.
- Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags (WD): als politische Einschätzung, nicht als verbindliche Auslegung.
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Deutscher Caritasverband, Diakonie, AWO: für sozialpolitische Einordnung, mit klarer Quellen-Kennzeichnung im Text.
- Fachliteratur: nur zitiert mit Autor:in, Titel, Erscheinungsjahr und Verlag/ISBN; keine Wikipedia, keine Blogs als Beleg.
c) Erfahrungsquellen (anonymisiert)
- Beratungs-Erfahrungen der Sozialrat-Berater:innen werden in redaktionellen Beiträgen ausschließlich anonymisiert und in kausaler Form („in einer Konstellation, in der ein Antragsteller innerhalb der Widerspruchsfrist krankheitsbedingt handlungsunfähig war, hat das SG [Ortskürzel] mit Beschluss vom [Datum] die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt“) verwendet. Keine namentliche Nennung von Fällen, keine Veröffentlichung personenbezogener Daten.
- Nutzer-Rückmeldungen in Q&A-Formaten auf der Salomo-About-Seite werden mit ausdrücklicher Einwilligung der absendenden Person und in redaktionell überarbeiteter Form wiedergegeben. Personenbezogene Details (Wohnort, Diagnose, Familienstand) werden vor der Veröffentlichung generalisiert.
d) Drittquellen (Presse, Online-Medien)
- Nachrichtenagenturen (dpa, epd, Reuters, AFP): zulässig als Quellen-Beleg für aktuelle Ereignisse, mit Agentur-Kennung im Text.
- Andere Redaktionen (FAZ, SZ, taz, Legal Tribune Online, LTO): zitierfähig mit Datum und Autor:in. Wir kennzeichnen, wenn wir eine Aussage aus einer anderen Redaktion übernehmen („Wie die FAZ am [Datum] berichtete, …“).
- Wikipedia, Foren, anonyme Blogs: nicht zitierfähig. Wir übernehmen keine Aussagen aus diesen Quellen.
3. Faktenprüfung
Jeder redaktionelle Beitrag durchläuft vor Veröffentlichung eine Zwei-Augen-Prüfung:
- Autor:in (oder KI-gestützter Entwurf): erstellt den Beitrag, alle Quellen-Belege werden im internen Manuskript-System mit Quellen-URL und Fundstellen-Datum dokumentiert.
- Redakteur:in / Faktencheck: überprüft mindestens alle Primärquellen-Zitate (Gesetzes-Wortlaut, Urteils-Aktenzeichen, Datums-Angaben) gegen die Originalquelle. Bei Urteilen und Gesetzes-Zitaten ist die Überprüfung der exakten Wiedergabe Pflicht.
- Bei Rechts-Themen: zusätzliche Sichtung durch eine:n fachlich qualifizierte:n Berater:in (Vorstands-Mitglied oder erfahrene:r Berater:in mit nachgewiesener Sozialrechts-Praxis).
Bei Unsicherheit gilt: lieber eine Aussage weglassen oder als „nach unserer Kenntnis am [Datum]“ kennzeichnen, als eine ungesicherte Aussage zu veröffentlichen. Wir kennzeichnen unsichere Aussagen explizit.
4. Trennung Information und Beratung
Sozialrat e.V. ist nach § 6 Abs. 2 RDG zur allgemeinen Information auf dem Gebiet des Sozialrechts befugt. Eine individuelle Rechtsberatung ist uns nach §§ 3, 6 RDG untersagt. Wir wahren die folgende Trennung in jedem Beitrag:
- Allgemeine Information: richtet sich an eine unbestimmte Gruppe („Wer Bürgergeld beantragt, hat Anspruch auf …“, „Bei einem Widerspruch gilt eine Frist von …“). Wir formulieren neutral und vermeiden direkte Ansprache („Sie sollten Klage erheben“).
- Individuelle Beratung: würde sich an einen konkreten Fall richten („In Ihrem Fall empfehlen wir, sofort Klage zu erheben, weil …“). Solche Formulierungen sind uns redaktionell untersagt. Wir verweisen in solchen Konstellationen auf die Beratungs-Seite und auf die Hinweis-Seite zur Rechtsberatung.
- Werbung und Information: redaktionelle Beiträge und werbliche Inhalte (z. B. Beratungs-Buchung, Spenden-Aufrufe) sind räumlich, sprachlich und gestalterisch getrennt. Werbliche Inhalte tragen eine Kennzeichnung „Werbung“ oder „Anzeige“ gemäß § 5a UWG und werden im Impressum namentlich als „Werbung“ gekennzeichnet.
5. KI-Offenlegung (SoRaKI-Hinweis)
Wir nutzen KI-Werkzeuge als redaktionelles Hilfsmittel. Konkret setzen wir unter dem Namen SoRaKI (Sozialrat-KI) spezialisierte Sprachmodelle für die Recherche-Zusammenfassung, für die Sprach-Vereinfachung von Gesetzes-Texten und für die Strukturierung von Urteils-Besprechungen ein. Folgende Regeln gelten:
- Menschliche Letztverantwortung: Jeder Beitrag, der unter Verwendung von SoRaKI erstellt oder überarbeitet wurde, wird vor Veröffentlichung von einer:m Redakteur:in oder Berater:in geprüft und freigegeben. Die Letztverantwortung liegt beim Menschen, nicht bei der KI.
- Kennzeichnung: Beiträge, die unter wesentlicher Mitwirkung von SoRaKI entstanden sind, werden am Beitrags-Ende mit dem Hinweis „Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung von SoRaKI erstellt. Inhaltliche Verantwortung: Sozialrat e.V.“ gekennzeichnet. Reine Recherche-Hilfe (z. B. das Sortieren von Suchergebnissen) ohne Mitwirkung an der Text-Erstellung wird nicht gekennzeichnet.
- Keine automatische Veröffentlichung: SoRaKI veröffentlicht keine Inhalte eigenständig. Jeder ausgegebene Text durchläuft die Faktenprüfung gemäß Abschnitt 3.
- Keine Erstellung individueller Schreiben: SoRaKI erstellt keine Widerspruchs-Begründungen, keine Klage-Schriften und keine individuellen Schreiben an Behörden oder Gerichte. Solche Leistungen sind nach §§ 3, 6 RDG individuelle Rechtsberatung und sind uns untersagt — unabhängig davon, ob sie durch Menschen oder KI erbracht würden.
6. Sprache und Ton
- Empathisch, nicht bevormundend: Wir beschreiben Sachverhalte präzise und respektvoll. Wir verwenden keine Mitleids-Sprache („die Armen“, „die Schwachen“) und keine dramatisierende Zuspitzung.
- Verständlich, nicht populistisch: Wir erklären Fachbegriffe bei erster Verwendung. Wir vermeiden unnötige Anglizismen und Marketing-Vokabular („revolutionär“, „der Game-Changer“, „100 % Erfolg“).
- Nicht herabsetzend: Wir nennen Behörden und Sozialversicherungsträger namentlich und sachlich („Die AOK München“, „Das Jobcenter XY“), ohne sie pauschal abzuwerten. Kritik an Verwaltungspraxis ist als redaktionelle Position erkennbar und durch Quellen belegt.
- Nicht diskriminierend: Wir verwenden eine inklusive Sprache. Menschen mit Behinderungen, Erkrankungen oder in schwierigen Lebenslagen werden als handelnde Subjekte beschrieben, nicht als Objekte.
7. Aktualität
- Stand-Datum: Jeder Beitrag trägt im Footer ein Stand-Datum, das den Zeitpunkt der letzten inhaltlichen Überprüfung benennt.
- Regel-Überprüfung: Ratgeber-Beiträge werden mindestens jährlich auf Aktualität überprüft. News-Beiträge und Urteils-Besprechungen werden bei Bekanntwerden einer Änderung (Gesetzes-Änderung, widerrufliche Entscheidung) unverzüglich nachgepflegt.
- Veraltete Beiträge: Beiträge, die seit mehr als 18 Monaten nicht aktualisiert wurden, werden mit einem sichtbaren Hinweis „Dieser Beitrag wurde zuletzt am [Datum] geprüft“ versehen.
8. Werbe-Trennung und Kennzeichnung
- Werbung (Buchungs-Links zu Beratungs-Terminen, Spenden-Aufrufe, Affiliate-Links) ist klar als „Werbung“ oder „Anzeige“ gekennzeichnet (§ 5a UWG).
- Redaktionelle Unabhängigkeit: Werbe-Partner haben keinen Einfluss auf die redaktionelle Berichterstattung. Buchungs-Empfehlungen in redaktionellen Beiträgen sind als solche gekennzeichnet und nicht hinter einer Werbe-Kennung versteckt.
- Affiliate-Links: werden, soweit eingesetzt, mit dem Hinweis „Affiliate-Link“ oder dem Symbol „*“ markiert.
9. Bildrechte und Datenschutz
- Eigene Fotos und Illustrationen: werden unter Angabe von Urheber:in und Lizenz im Beitrag oder im internen Asset-Register dokumentiert.
- Fremde Fotos: werden nur mit nachgewiesener Lizenz (Erwerb, Creative-Commons mit Quellen-Angabe, Pressefoto-Vereinbarung) verwendet. Stockfoto-Anbieter ohne ausreichende Lizenz-Bedingungen werden nicht eingesetzt.
- Personenfotos: Bei erkennbaren Personen liegt eine schriftliche Einwilligung der abgebildeten Person (oder bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigten) vor. Ausnahmen: Fotos von öffentlichen Veranstaltungen mit überwiegendem Öffentlichkeitsbezug gemäß Kunst-Urheberrechtsgesetz § 23 Abs. 1 Nr. 3 — in solchen Fällen kennzeichnen wir den Kontext.
