Herzinfarkt Reha: Anschlussheilbehandlung (AHB) 2026 — dein Anspruch, Ablauf, Kosten
Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) nach Herzinfarkt ist eine medizinische Rehabilitation, die in der Regel 3 bis 6 Wochen dauert und sich direkt an den Krankenhausaufenthalt anschließt. Dein Anspruch ist in § 40 SGB V geregelt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die ambulante Krankenbehandlung nach § 27 SGB V nicht ausreicht, um die Reha-Ziele nach § 11 Abs. 2 SGB V zu erreichen.
Von Salomo Swoboda · Sozialrat Deutschland e.V. · Stand 21.06.2026
Wenn du oder ein Angehöriger gerade einen Herzinfarkt (ICD-10 I21, DIMDI-Klassifikation) hinter euch habt, tauchen innerhalb weniger Tage viele Fragen auf: Wann beginnt die Reha? Wer zahlt? Kann ich eine Klinik wählen? Die wichtigsten Antworten findest du hier — auf Basis der aktuellen Sozialgesetzbücher (SGB V, SGB XI, SGB IX), der Patienten-Information der Deutschen Herzstiftung und der Reha-Leitlinie der DGK.
🚨 Wichtig zuerst: Wenn du jetzt Brustschmerzen, Atemnot oder ein Engegefühl im Brustkorb hast, ruf sofort den Notruf 112. Eine AHB kommt nur nach einem überlebten und behandelten Infarkt in Frage. Erste-Hilfe-Hinweise findest du im Schwester-Beitrag Herzinfarkt: Erste Hilfe und Anzeichen.
Was ist eine AHB nach Herzinfarkt?
Eine [Anschlussheilbehandlung (AHB)](#was-ist-eine-ahb-nach-herzinfarkt) ist eine besondere Form der medizinischen Rehabilitation nach einem [akuten Krankenhausaufenthalt](#abgrenzung-ahb-ist-nicht-die-akut-behandlung-im-krankenhaus). Sie startet typischerweise innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Akut-Krankenhaus und dauert in der Regel 3 bis 6 Wochen. Wörtlich spricht das Gesetz in § 40 Abs. 1 SGB V (Quelle: gesetze-im-internet.de) von „Leistungen zur medizinischen Rehabilitation“, die die Krankenkasse erbringt, „wenn bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht ausreicht“.
Abgrenzung: AHB ist NICHT die Akut-Behandlung im Krankenhaus
Wichtig ist die klare Trennung zwischen zwei Versorgungsstufen:
- § 39 SGB V (Krankenhausbehandlung) (Quelle: gesetze-im-internet.de) regelt die akute Versorgung auf der Intensivstation, im Herzkatheterlabor und auf der kardiologischen Station. Hier geht es um die Stabilisierung nach dem Infarkt, das Setzen eines Stents, die Lysetherapie oder die Bypass-OP. Mehr zum Herzkatheter und Stent im Schwester-Beitrag C21.10.
- § 40 SGB V (medizinische Rehabilitation) (Quelle: gesetze-im-internet.de) regelt die AHB, also die Phase nach der Akut-Behandlung. Ziel ist die Wiederherstellung und Sicherung der Teilhabe am Alltag und am Berufsleben.
Die AHB ist ausdrücklich keine pauschale Heilung. Sie ist ein Baustein der Sekundärprävention: Sie senkt das Risiko für einen weiteren Infarkt und verbessert nachweislich die Lebensqualität — sie macht aber keine Garantie.
Welche Patienten bekommen eine AHB nach Herzinfarkt?
Grundsätzlich jeder Patient mit gesicherter Diagnose I21 (akuter Myokardinfarkt) oder vergleichbarer schwerer koronarer Herzkrankheit (ICD-10 I25), bei dem nach der Akut-Behandlung eine Rehafähigkeit besteht. Ältere Patienten, Diabetiker oder Patientinnen mit Begleiterkrankungen bekommen die AHB ausdrücklich genauso — eine Altersgrenze nach oben gibt es im Gesetz nicht.
Wann steht dir eine AHB zu?
Dein Anspruch ist in § 40 SGB V geregelt. Das ist die zentrale Norm, an der sich sowohl die Krankenkasse als auch der Medizinische Dienst (MD) orientieren.
Der Wortlaut von § 40 Abs. 1 SGB V (verbatim, gesetze-im-internet.de, Stand 21.06.2026)
„Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus, um die in § 11 Abs. 2 beschriebenen Ziele zu erreichen, erbringt die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Rehabilitationsleistungen in Rehabilitationseinrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag nach § 111c besteht; dies schließt mobile Rehabilitationsleistungen durch wohnortnahe Einrichtungen ein.“
Wichtig ist der Hinweis auf § 11 Abs. 2 SGB V. Dort sind die Reha-Ziele verankert:
- Behinderung einschließlich chronischer Krankheit abwenden, beseitigen, mindern, ausgleichen oder ihre Folgen mildern
- Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft sichern oder wiederherstellen
Wenn also dein Arzt im Krankenhaus feststellt, dass die ambulante Versorgung mit Hausarzt, Kardiologe und Physiopraxis nicht reicht, um diese Ziele zu erreichen, greift § 40 SGB V.
Wann reicht die ambulante Behandlung NICHT aus?
Das wird in der Praxis vom Sozialdienst des Krankenhauses zusammen mit dir geprüft. Typische Gründe sind:
- komplizierter Infarktverlauf (z. B. Hauptstamm-Stenose, Bypass-OP)
- Begleiterkrankungen wie Diabetes, COPD, Niereninsuffizienz
- psychische Belastung (Depression, Angst nach Infarkt, PTSD-Symptome)
- fehlende häusliche Versorgung oder pflegende Angehörige
- kardiale Dekompensation unter Belastung
AHB beantragen: Schritt für Schritt
🚨 Achtung — neuer Infarkt? Die AHB ist die Rehabilitation nach dem Krankenhausaufenthalt. Wenn du während der AHB oder danach neue Brustschmerzen, Atemnot oder ein Engegefühl bekommst, ist das ein Notfall: Notruf 112.
Die AHB wird in der Regel nicht von dir selbst beantragt, sondern vom Sozialdienst des Akut-Krankenhauses eingeleitet — in deinem Beisein und mit deiner Einwilligung. Trotzdem ist es hilfreich, den Ablauf zu kennen.
Der typische AHB-Antrag in 5 Schritten
1. Reha-Verordnung durch den Stationsarzt (meist Kardiologe) in den letzten Tagen des Krankenhausaufenthalts 2. Antrag bei der Krankenkasse mit dem Reha-Antragsformular (GKV-Antrag auf Reha-Maßnahmen) plus Verordnung 3. MD-Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, falls die Kasse unsicher ist (gesetzliche Grundlage: § 40 Abs. 3 Satz 4 SGB V verlangt eine MD-Stellungnahme, wenn die Kasse von der Verordnung abweichen will) 4. Bewilligungsbescheid der Krankenkasse mit Klinikname und Aufnahmetermin 5. Direktverlegung in die Reha-Klinik oder Anreise nach Entlassung
Fristen und Eilbedürftigkeit
Eine AHB nach Herzinfarkt gilt als eilbedürftig. In der Regel bekommst du innerhalb von 2 bis 3 Wochen nach Antrag einen Bescheid. Verzögert die Krankenkasse die Entscheidung, kann eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht (SG) sinnvoll sein — die Frist nach § 88 Abs. 1 SGG beträgt sechs Monate seit dem Antrag (bei nicht entschiedenem Widerspruch drei Monate nach § 88 Abs. 2 SGG). Im Eilfall kann ein Antrag auf aufschiebende Wirkung nach § 86a SGG gestellt werden.
Ambulant oder stationär?
§ 40 SGB V unterscheidet zwei Stufen — das wird oft verwechselt.
§ 40 Abs. 1 SGB V: ambulante Reha
Wenn die ambulante Krankenbehandlung nach § 27 SGB V nicht reicht, kommt zuerst eine ambulante Rehabilitationsleistung in Betracht. Das bedeutet: Du wohnst zu Hause und gehst tagsüber in die Reha-Einrichtung. Vorteil: wohnortnah, weniger Alltagsunterbrechung, du bleibst im gewohnten Umfeld. Voraussetzung: Die Einrichtung hat einen Versorgungsvertrag nach § 111c SGB V und ist erreichbar.
§ 40 Abs. 2 SGB V: stationäre Reha
Reicht die ambulante Reha nicht aus, übernimmt die Krankenkasse eine stationäre Reha mit Unterkunft und Verpflegung in einer zertifizierten Reha-Klinik (Vertrag nach § 111 SGB V). Bei Patientinnen und Patienten nach Herzinfarkt mit Begleiterkrankungen, nach Bypass-OP oder bei unsicherer häuslicher Versorgung ist die stationäre Variante der Regelfall.
Dein Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX)
Du darfst dir deine Reha-Klinik grundsätzlich selbst aussuchen. Das Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX ist gesetzlich verankert. Wählst du eine andere als die von der Kasse vorgeschlagene Klinik, die nicht teurer ist als die vorgeschlagene, trägst du in der Regel keine Mehrkosten. Bei Mehrkosten aus nicht-medizinischen Gründen (z. B. Hotel-Standard) musst du die Hälfte der Mehrkosten selbst tragen — so regelt es § 40 Abs. 2 Satz 4 SGB V.
Dauer, Beginn und Inhalte der AHB
Wie lange dauert eine AHB nach Herzinfarkt?
Die Regeldauer einer AHB nach Herzinfarkt liegt bei 3 Wochen (ambulante Variante) bis 4 bis 6 Wochen (stationäre Variante), je nach Schwere und Begleiterkrankungen. Eine Verlängerung ist medizinisch begründet möglich, wenn die Reha-Ziele aus § 11 Abs. 2 SGB V noch nicht erreicht sind.
Wann beginnt die AHB?
Spätestens 14 Tage nach Krankenhausentlassung, bei längerem Krankenhausaufenthalt auch später. Beginnt die AHB nicht innerhalb von 4 Wochen, ohne dass du das verursacht hast, kann die Krankenkasse auf eine stationäre Variante umstellen.
Was passiert inhaltlich in der AHB?
Eine moderne kardiologische Reha umfasst fünf Bausteine:
- Bewegungstherapie: Ausdauer (Ergometer, Gehtraining), Krafttraining, Koordination. Die Belastung wird individuell angepasst (Ergometrie mit Laktat-Test).
- Patientenschulung: Krankheitsverständnis, Warnzeichen, Medikamentenwirkung, Selbstmessung (Blutdruck, Puls, Gewicht).
- Ernährungsberatung: Mittelmeer-Kost, Gewichtsmanagement, Cholesterin-Senkung.
- Psychokardiologie: Angst- und Depressions-Screening, Stressbewältigung, Gruppengespräche.
- Sozialmedizinische Beratung: Berufliche Wiedereingliederung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), Schwerbehinderung.
Wer trägt die Kosten?
Die Krankenkasse trägt die vollen Kosten der AHB — Unterkunft, Verpflegung, ärztliche und therapeutische Leistungen. Es gibt allerdings eine Zuzahlung: Für eine stationäre Reha zahlen Versicherte ab 18 Jahren 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr (§ 40 Abs. 6 SGB V i. V. m. § 61 SGB V). Diese Zuzahlung wird auf die jährliche Zuzahlungs-Obergrenze angerechnet, die je nach Einkommen und Kinderzahl bei 1 % bzw. 2 % der Bruttoeinnahmen liegt.
Begleitpersonen (z. B. bei Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen) können auf Antrag und bei medizinischer Notwendigkeit ebenfalls übernommen werden. Fahrkosten zur Reha-Klinik werden auf Antrag erstattet — auch für eine Begleitperson.
Herzinfarkt-Reha und Pflegegrad (§ 14 SGB XI)
Eine AHB ist keine Pflegeleistung — aber wenn nach dem Infarkt dauerhafte Einschränkungen bleiben, kann parallel oder im Anschluss ein Antrag auf Pflegegrad sinnvoll sein. Der Pflegegrad wird nach § 14 SGB XI festgestellt (Quelle: gesetze-im-internet.de).
Wann greift § 14 SGB XI?
§ 14 Abs. 1 SGB XI (verbatim) lautet: „Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. […] Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“
Nach einem schweren Herzinfarkt kann das etwa zutreffen, wenn:
- dauerhafte Herzinsuffizienz mit eingeschränkter Belastbarkeit vorliegt
- neurologische Folgen (z. B. nach Reanimation mit hypoxischem Schaden) bestehen
- Begleiterkrankungen wie Demenz oder Schlaganfall hinzukommen
- der Patient im Alltag Hilfe bei Körperpflege, Mobilität oder Nahrungsaufnahme braucht
Die Begutachtung erfolgt durch den MD (Medizinischer Dienst) im Auftrag der Pflegekasse nach einem standardisierten Begutachtungs-Instrument (NBA). Mehr dazu in unserem Beitrag zum Pflegegrad.
Schwerbehinderung nach Herzinfarkt (§ 152 SGB IX + VersMedV)
Eine AHB klärt manchmal auch die Frage, ob die Erwerbsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist. Wenn ja, kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Die Norm ist § 152 SGB IX (Quelle: gesetze-im-internet.de).
§ 152 Abs. 1 SGB IX (verbatim, Stand 21.06.2026)
„Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des Vierzehnten Buches zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung fest.“
Welcher GdB nach Herzinfarkt?
Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) enthält die GdB-Tabelle für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Typische Werte nach Herzinfarkt:
- Einfacher Herzinfarkt ohne wesentliche Folgen: GdB 10–30
- Herzinfarkt mit messbarer Einschränkung der Belastbarkeit (z. B. EF unter 40 %): GdB 40–50
- Herzinfarkt mit schwerer Herzinsuffizienz, wiederholten Krankenhausaufenthalten oder dauerhafter Sauerstoffpflicht: GdB 60–80
- Herztransplantation oder Kunstherz: GdB 100
Wichtig: Ab GdB 50 gilt man als schwerbehindert im Sinne des SGB IX. Dann greifen Nachteilsausgleiche wie erweiterter Kündigungsschutz, 5 Tage Zusatzurlaub, Parkerleichterungen und Steuervorteile.
AHB-Training: Was passiert in der Reha-Klinik?
In den ersten Tagen der AHB lernst du deinen Reha-Plan kennen. Dazu gehören Eingangsuntersuchung (Ergometrie, Echo, Langzeit-EKG) und ein Team aus Kardiologen, Psychologen, Physio- und Sporttherapeuten, Ernährungsberatern und Sozialarbeitern.
Bewegung — das Herzstück der Reha
Kardiologische Reha ist heute sportmedizinisch ausgerichtet. Die Leistungsdiagnostik ermittelt deine individuelle Belastungszone, danach trainierst du unter ärztlicher Aufsicht. Studien zeigen, dass strukturierte Reha-Sport-Programme das Risiko für einen erneuten Infarkt um 20–25 % senken können.
Medikation in der AHB
Während der AHB wird dein Medikamenten-Setup geprüft und oft angepasst. Standard nach Herzinfarkt sind heutzutage Thrombozyten-Aggregationshemmer (ASS + P2Y12-Inhibitor wie Clopidogrel/Ticagrelor), Statine, Betablocker, ACE-Hemmer oder Sartane und bei Bedarf Antikoagulation (z. B. bei Vorhofflimmern).
⚠️ Cave Antikoagulation / Gerinnungshemmung: Die Medikamenten-Einstellung nach Herzinfarkt gehört zwingend in die Hand eines Kardiologen. Wechselwirkungen, Nierenfunktion und Operations-Termine müssen berücksichtigt werden. Setze keine Gerinnungs-Hemmer (Marcumar, Apixaban, Rivaroxaban, Dabigatran, Edoxaban, ASS, Clopidogrel, Ticagrelor) eigenmächtig ab — sprich immer zuerst mit deinem Arzt oder deiner Ärztin.
Nach der AHB: Reha-Sport, IRENA und Leben mit Herzinfarkt
Eine AHB ist nicht das Ende, sondern der Anfang. Damit der Reha-Erfolg anhält, gibt es strukturierte Nachsorge-Programme. Weitere Informationen zur Sekundärprävention findest du in den Schwester-Beiträgen zu Bluthochdruck-Symptomen, Koronare Herzkrankheit (KHK) und zur Container-Page der Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Reha-Sport (§ 64 SGB IX)
Reha-Sport ist eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation und wird in der Regel von der Rentenversicherung oder Krankenkasse für 12 bis 24 Monate bewilligt. In sogenannten Herzgruppen trainierst du unter ärztlicher Aufsicht weiter. Ziel: langfristige Senkung des Risikos für einen weiteren Infarkt.
IRENA (Intensivierte Reha-Nachsorge)
IRENA ist ein Programm der Deutschen Rentenversicherung, das direkt nach der AHB startet und über 12 Monate läuft. Inhalte: Bewegung, Schulung, Stress-Management. Im Gegensatz zum Reha-Sport ist IRENA einzelfall-basiert und auf deinen Befund zugeschnitten.
Leben mit Herzinfarkt: Sekundärprävention
Die AHB allein heilt nicht. Was langfristig zählt, ist dein Alltag danach:
- Medikamente regelmäßig einnehmen — besprich Nebenwirkungen mit dem Arzt, nicht absetzen
- Risikofaktoren konsequent behandeln — Bluthochdruck, Cholesterin, Diabetes, Rauchen
- Regelmäßige Bewegung — mindestens 150 Minuten pro Woche moderate Ausdauer
- Psychische Gesundheit — Depression und Angst sind nach Infarkt häufig und gut behandelbar
- Wiedereingliederung im Beruf — Hamburg-Modell / Stufenweise Wiedereingliederung (§ 74 SGB V)
- Erkennen von Warnzeichen — bei neuen Brustschmerzen, Atemnot, Schwindel oder Kaltschweißigkeit sofort Notruf 112 rufen, nicht selbst in die Praxis fahren
FAQ — Häufige Fragen zur AHB nach Herzinfarkt
Kann ich eine AHB ablehnen? Ja. Eine AHB ist eine freiwillige Leistung. Wenn du direkt nach Hause möchtest, kannst du verzichten. Lass dich aber vorher ausführlich beraten — die Reha senkt nachweislich das Risiko für Folge-Ereignisse.
Woran erkenne ich einen erneuten Herzinfarkt in der AHB oder danach? Typische Warnzeichen sind: starke Brustschmerzen oder -druck, die in Arm, Kiefer oder Rücken ausstrahlen; kalter Schweiß; Atemnot; Übelkeit; Schwindel oder plötzliche Schwäche. Bei diesen Zeichen sofort Notruf 112 rufen — nicht selbst in die Klinik fahren.
Wer zahlt die AHB — Krankenkasse oder Rentenversicherung? Bei Patienten ohne Erwerbstätigkeit (Rentner, Hausfrauen/-männer, Studierende) zahlt die Krankenkasse nach § 40 SGB V. Bei erwerbstätigen Patienten kann die Rentenversicherung zuständig sein (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, § 15 SGB VI). Im Zweifel übernimmt die Kasse, du kannst innerhalb der Widerspruchsfrist (§ 84 SGG: 1 Monat ab Bekanntgabe, Quelle: gesetze-im-internet.de) Widerspruch einlegen.
Wird die AHB auf das Pflegekontingent angerechnet? Nein. AHB und Pflegegrad sind getrennte Leistungen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen (§ 40 SGB V vs. §§ 14 ff. SGB XI).
Kann ich eine Reha-Klinik im EU-Ausland wählen? Grundsätzlich ja im Rahmen der EU-Patientenmobilität, aber die Kasse muss vorher zustimmen. Eine normale AHB innerhalb Deutschlands reicht in der Regel aus.
Wie lange habe ich nach dem Herzinfarkt Zeit für die AHB? Spätestens 4 Wochen nach Krankenhausentlassung, danach wird es schwierig. Eine spätere Reha (z. B. als „Heilverfahren“ 6–12 Monate nach Infarkt) ist möglich, dann aber als HV statt AHB und oft über die Rentenversicherung.
Hinweis zur Rechtsberatung
Dieser Beitrag informiert über die Rechte und Wege nach einem Herzinfarkt auf Basis der genannten Sozialgesetzbücher. Er ist keine Rechtsberatung im Sinne des § 3 RDG. Für eine verbindliche Prüfung deines konkreten Falls — etwa bei Ablehnung der AHB, Problemen mit dem Pflegegrad oder Widerspruch gegen den GdB-Bescheid — wende dich an eine Rechtsanwaltskanzlei für Sozialrecht oder an eine Sozialrechtsberatung wie den Sozialverband VdK, den SoVD, die Verbraucherzentrale oder den Sozialrat Deutschland e. V.
Wenn es dir psychisch nicht gut geht: Eine Herzerkrankung bringt viele Ängste und
belastende Gedanken mit sich. Du musst damit nicht allein bleiben. Die Telefonseelsorge
ist rund um die Uhr kostenlos und anonym erreichbar unter 0800 111 0 111 oder
0800 111 0 222 (24/7). Auch der Krisenchat unter https://krisenchat.de/ bietet
Online-Beratung per Chat für Jugendliche und Erwachsene. Bei akuter Selbst- oder
Fremdgefährdung wähle sofort den Notruf 112.
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:
- § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
- § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
- § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
- § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.
Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

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