Wir helfen Menschen, den Behörden auf Augenhöhe zu begegnen. In unserer Beratung nutzen wir schon heute viele Vorteile der Künstlichen Intelligenz. Mit diesen KI-Assistenten möchten wir euch diese Vorteile nach Hause liefern.
Kategorie: Gesetze
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Hilfsmittel-Gutachten: Fehler-Prüfung mit KI
Wie unser spezialisiertes GPT Soziale Arbeit und Sozialrecht verbindet
🤖 Worum geht’s?
Diese KI liest dein Hilfsmittel-Gutachten, findet mögliche Fehler und zeigt dir, wie du dich besser wehren kannst.Ob orthopädischer Rollstuhl, Kommunikationshilfe oder Smart-Home-Steuerung – bei jedem Antrag auf ein Hilfsmittel entscheidet am Ende ein Gutachten – häufig das des Medizinischen Dienstes (MDK/MDB). Schon kleine Bewertungsfehler können zu unnötigen Verzögerungen oder Ablehnungen führen.
Das angepasste „GPT für HiMi-Gutachten: Fehler-Prüfung für Hilfsmittel-WS“ analysiert solche Gutachten automatisiert und liefert konkrete Verbesserungshinweise. Damit kombiniert es die Stärken Künstlicher Intelligenz (KI) mit Fachwissen aus Sozialrecht und Sozialer Arbeit – und verschafft Ratsuchenden wie Profis mehr Durchsetzungskraft.
2 | Rechtlicher Rahmen, den die KI beherrscht
📜 Welches Gesetz zählt?
§ 33 SGB V sagt: Die Krankenkasse muss dein Hilfsmittel zahlen, wenn du es brauchst.- Anspruchsgrundlage: § 33 SGB V regelt Art, Umfang und Qualität der Hilfsmittelversorgung. Buzer
- Begutachtungsstandard: Der Begutachtungsleitfaden Hilfsmittel des Medizinischen Dienstes definiert Kriterien für eine bundesweit einheitliche MDK-Prüfung. Medizinischer Dienst Bund
- Rechtsprechung: Sozial- und Bundessozialgerichte konkretisieren, wann ein Hilfsmittel „notwendig“ ist oder welchen Funktionsumfang es haben muss (z. B. Elektrorollstuhl mit 10 km/h). Sozialgerichtsbarkeit
- Ethik & Technik: Stellungnahmen wie „Mensch & Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz“ zeigen Chancen und Grenzen von KI-Tools in sensiblen Versorgungsverfahren. Deutscher Ethikrat
Damit argumentiert das GPT stets fundiert und aktuell – und verweist im Zweifel auf Originalnorm oder Urteil.
3 | Was kann das GPT konkret?
🛠️ So nutzt du die KI:
Gutachten als PDF hochladen – die KI markiert unklare Stellen und gibt dir einfache Textbausteine für deinen Widerspruch. Sie orientiert sich dabei am offiziellen Begutachtungsleitfaden des Medizinischen Dienstes.Zielgruppe Typischer Ablauf Mehrwert Betroffene & Angehörige PDF-Gutachten hochladen → GPT markiert unplausible Annahmen (z. B. fehlende ICF-Codes zur Teilhabe) → generiert begründetes Widerspruchsschreiben Erhöht Erfolgsquoten, weil Fristen (1 Monat nach Bescheid) eingehalten und Argumente juristisch sauber sind Sozialarbeiter·innen Vor Antragstellung Checkliste anlegen → GPT prüft, ob alle medizinischen, technischen und sozialen Bedarfe dargestellt sind Spart Zeit im Casemanagement, reduziert Rückfragen der Kasse Rechtsanwält·innen GPT analysiert MDK-Begründung, vergleicht sie mit § 33 SGB V-Kriterien und BSG-Urteilen → erstellt Schriftsatz mit Verweis auf einschlägige Rechtsprechung Schnellere Mandatsbearbeitung, weniger Rechercheaufwand
4 | Drei Praxisbeispiele
📝 Beispiel Elektrorollstuhl:
Lehnt der MDK 10 km/h ab, zeigt dir die KI ein Gerichtsurteil, das diese höhere Geschwindigkeit als nötig anerkennt.- Kinder-Reha-Buggy:
Eltern laden ein MDK-Gutachten hoch, das den Buggy wegen „allgemeinen Gebrauchsgegenstands“ ablehnt. GPT zeigt, dass § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V gerade nicht greift, wenn der Buggy Körperersatzstück-Funktion hat, und liefert Textbausteine für den Widerspruch. Buzer - Elektrorollstuhl 10 km/h:
Ein Sozialarbeiter prüft die Ablehnung. GPT zitiert LSG Baden-Württemberg (L 4 KR 1630/20 ER-B) und argumentiert, dass höhere Geschwindigkeit zur sicheren Straßenbenutzung erforderlich ist – nicht bloß Komfort. Sozialgerichtsbarkeit - Augen-Tracking-Kommunikationshilfe:
Eine Anwältin nutzt GPT zur Gegenprüfung eines MDK-Gutachtens, das auf PC-Standardhardware verweist. Das Tool nennt den MD-Begutachtungsleitfaden, nach dem Assistive-Tech mit spezifischer Steuerung kein „Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens“ ist, und fügt evidenzbasierte Studien zur Kommunikationsrate von ALS-Patient·innen ein. Medizinischer Dienst Bund
5 | Chancen & Grenzen
⚖️ Risiken & Tipps:
Die KI ersetzt keinen Anwalt, aber sie spart Zeit und macht dich fit für das Gespräch mit der Kasse oder vor Gericht.Chancen Grenzen (und Work-arounds) Automatisierte Plausibilitäts-Checks in Sekunden KI kann Sachverhalt nur nach Aktenlage prüfen → bei fehlenden Fakten Nachrecherche nötig Einheitliche Argumentationslinie gemäß Rechtsprechung Keine verbindliche Rechtsberatung im Sinne RDG → Begleitung durch Fachanwalt empfohlen Empowerment der Ratsuchenden → bessere Teilhabegerechtigkeit Datenschutz: Gutachten vor Nutzung anonymisieren oder in DSGVO-konformer Umgebung hosten
6 | Fazit
✅ Dein Vorteil:
Du bekommst schneller das richtige Hilfsmittel und behältst mehr Kontrolle über dein Leben.Das maßgeschneiderte GPT vereint KI, Sozialrecht und Soziale Arbeit, indem es klassische Gutachtenanalyse mit lernender Technologie verbindet. Es erkennt systematisch Schwachstellen in Hilfsmittel-Gutachten und MDK-Begutachtungen, liefert belastbare Rechtsverweise und verschafft Betroffenen wie Fachkräften einen handfesten Vorteil im Antrags- oder Widerspruchsverfahren.
Kurz: Wer Hilfsmittel braucht, bekommt mit diesem KI-Tool eine präzise, zeitsparende und rechtlich belastbare Unterstützung – genau dort, wo jede Verzögerung Lebensqualität kostet.
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Recht auf einen unabhängigen Pflegegrad-Gutachter: So setzt du dein Recht durch
Die Pflegegrad-Begutachtung entscheidet darüber, ob und welche Pflegeleistungen du bekommst. Normalerweise führt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Begutachtung durch. Doch was passiert, wenn die Begutachtung zu lange dauert oder der MDK Fehler macht?
Hier erfährst du:
✅ Wann du Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter hast
✅ Wie du gegen Verzögerungen oder Ablehnungen der Pflegekasse vorgehen kannst
✅ Welche rechtlichen Schritte du unternehmen kannst
1. Wann hast du Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter?
Das Gesetz § 18 Abs. 3 SGB XI gibt dir das Recht, eine Liste mit drei unabhängigen Gutachtern zu bekommen, wenn:
1️⃣ Die Pflegekasse nicht innerhalb von 20 Arbeitstagen eine Begutachtung organisiert.
2️⃣ Die Pflegekasse von sich aus entscheidet, keinen MDK-Gutachter einzusetzen.➡ In diesen Fällen muss die Pflegekasse dir die Liste mit unabhängigen Gutachtern zusenden. Du kannst dann einen Gutachter daraus auswählen.
⚠ Wichtig: Falls die Pflegekasse die Liste verweigert oder nicht reagiert, kannst du dagegen vorgehen.
2. Was tun, wenn die Pflegekasse die Liste nicht sendet?
Wenn die Pflegekasse ihre Pflicht nicht erfüllt, hast du mehrere Möglichkeiten:
🔹 Schriftliche Aufforderung mit Frist setzen (z. B. 14 Tage)
🔹 Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen
🔹 Klage beim Sozialgericht einreichen📌 Tipp: Falls die Pflegekasse nach deiner Aufforderung nicht reagiert, kannst du direkt rechtliche Schritte einleiten.
3. Kann die Pflegekasse die Übersendung der Liste verweigern?
Nein, die Pflegekasse hat kein Ermessen bei der Entscheidung.
- Falls die Voraussetzungen nach § 18 Abs. 3 SGB XI vorliegen, muss sie die Liste zusenden.
- Eine Verzögerung oder Weigerung kann mit einer Untätigkeitsklage oder einer Verpflichtungsklage angefochten werden.
Wann habe ich die Verzögerung zu vertreten?
✅ Einmalige Absage aus wichtigem Grund → Kein vollständiges Vertreten der Verzögerung
Wenn du den ersten Terminvorschlag des MDK aus einem wichtigen Grund (z. B. eine medizinische Behandlung) nicht wahrnehmen kannst, dann:
- Hast du die Verzögerung nicht vollständig zu vertreten.
- Muss der MDK einen alternativen Termin vorschlagen.
- Bleibt der Anspruch nach 20 Arbeitstagen gemäß § 18 Abs. 3 SGB XI grundsätzlich bestehen.
📌 Beispiele für berechtigte Gründe:
✔ Wichtige ärztliche Behandlungen, Operationen oder Therapien.
✔ Krankenhausaufenthalte.
✔ Dringende familiäre Verpflichtungen (z. B. Todesfall in der Familie).➡ In diesem Fall bleibt dein Anspruch nach 20 Tagen bestehen, wenn der neue Termin weiterhin nicht innerhalb der Frist liegt.
❌ Mehrfache Absagen oder fehlende Kooperation → Risiko des Anspruchsverlustes
Falls du mehrere Terminvorschläge ohne triftigen Grund absagst oder nicht reagierst, könnte das als eigenes Verschulden gewertet werden.
📌 Wann könnte die Pflegekasse die Liste verweigern?
❌ Mehrere unentschuldigte Absagen.
❌ Verzögerung durch ständige Terminverschiebungen.
❌ Keine Reaktion auf Terminvorschläge des MDK.➡ In diesem Fall könnte die Pflegekasse argumentieren, dass die Verzögerung durch den Antragsteller verursacht wurde und der Anspruch auf die Liste entfällt.
Wer trägt die Beweislast bei einer Verzögerung?
Die Pflegekasse muss beweisen, dass der Antragsteller die Verzögerung vollständig zu vertreten hat.
🔹 Falls die Kasse behauptet, dass du schuld an der Verzögerung bist, kann sie nicht einfach pauschal ablehnen – sie muss nachweisen, dass deine Absage kausal für die gesamte Verzögerung war.
🔹 Falls der MDK erst nach der Absage einen neuen Termin in weiter Ferne anbietet, bleibt der Anspruch nach 20 Tagen bestehen, da die Verzögerung dann in der Verantwortung der Pflegekasse liegt.➡ Fazit: Falls die Pflegekasse deinen Anspruch verweigert, solltest du einen Widerspruch einlegen und auf die Beweislast verweisen.
Wann verjährt dein Anspruch auf eine Liste mit 3 unabhängigen Gutachtern?
✅ Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre gemäß § 45 SGB I und beginnt am Jahresende des Anspruchsjahres.
Das bedeutet: Falls dein Anspruch im Jahr 2022 entstanden ist, beginnt die Verjährungsfrist am 01.01.2023 und endet am 31.12.2026.
✅ Falls du Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben hast, wird die Verjährung gehemmt.
– Hemmung durch Antragstellung oder Widerspruch (§ 44 SGB I)
– Hemmung durch eine Klage (§ 204 BGB i.V.m. SGB I)✅ Falls die Pflegekasse den Anspruch blockiert, könnte sich der Fristbeginn nach hinten verschieben.
Falls du eine Untätigkeitsklage oder eine Klage auf Durchführung des Verwaltungsakts eingereicht hast, wird die Verjährung unterbrochen, solange das Verfahren läuft. Sobald das Gericht entschieden hat, beginnt die Verjährungsfrist neu.
📌 Beispiel: Erinnerung an die Frist vor Klageeinreichung
Betreff: Fristsetzung zur Übersendung der Gutachterliste nach § 18 Abs. 3 SGB XI
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am [Datum des ursprünglichen Antrags] meinen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad gestellt. Nach § 18 Abs. 3 SGB XI besteht eine gesetzliche Verpflichtung, innerhalb von 20 Arbeitstagen eine Begutachtung durchzuführen oder mir eine Liste mit drei unabhängigen Gutachtern zur Verfügung zu stellen.
Da die Frist bereits seit [Anzahl der Tage] Tagen abgelaufen ist und ich trotz dessen keine Reaktion erhalten habe, setze ich Ihnen hiermit eine Frist von 7 Tagen zur Erledigung meiner Forderung.
Falls ich bis zum [Datum, 7 Tage später] keine Gutachterliste erhalte, werde ich ohne weitere Ankündigung eine Untätigkeitsklage nach § 89 SGG sowie eine Verpflichtungsklage auf Durchführung des Verwaltungsakts beim Sozialgericht einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]📌 Wichtig:
Falls du innerhalb der Frist keine Antwort bekommst, kannst du die Klage direkt einreichen.
Setze eine letzte, kurze Frist (z. B. 7 Tage).
Versende das Schreiben per Fax, Einschreiben oder per E-Mail.
4. Welche Klage kannst du einreichen?
Falls die Pflegekasse nicht handelt oder die Liste verweigert, kannst du sie mit einer Klage dazu zwingen. Es gibt zwei Möglichkeiten:
🔹 Verpflichtungsklage nach § 54 SGG
➡ Falls die Pflegekasse die Liste absichtlich nicht herausgibt, kannst du sie per Verpflichtungsklage zwingen.
➡ Das Sozialgericht kann die Pflegekasse verpflichten, die Liste zu senden. Denn die Liste ist ein Verwaltungsakt, den du einklagen kannst.🔹 Klage auf unterlassenen Verwaltungsakt nach § 89 SGG
➡ Falls die Pflegekasse einfach nichts tut, kannst du auch eine Klage nach § 89 SGG einreichen.
➡ Diese Klage hat den Vorteil, dass sie an keine Frist gebunden ist. Auch durch diese Klage kannst du vor Gericht einfordern, dass der Verwaltungsakt durchgeführt wird.💡 Beste Strategie:
Am besten beide Klagen parallel einreichen, um sicherzugehen, dass eine davon Erfolg hat.Ist die Übersendung der Liste ein Verwaltungsakt?
Ja, denn die Liste erfüllt alle Kriterien eines Verwaltungsakts nach § 31 SGB X:
Erfüllung der Merkmale eines Verwaltungsakts nach § 31 SGB X
Kriterium Erklärung Warum die Übersendung der Gutachterliste ein Verwaltungsakt ist Behörde Eine öffentliche Stelle, die hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. ✅ Die Pflegekasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und handelt als Sozialversicherungsträger. Hoheitliche Maßnahme Eine einseitige Entscheidung der Behörde auf gesetzlicher Grundlage. ✅ Die Pflegekasse handelt nicht privatrechtlich, sondern setzt eine gesetzliche Verpflichtung um (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts Die Maßnahme beruht auf gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Rechts. ✅ Die Übersendung der Liste ergibt sich aus § 18 Abs. 3 SGB XI, also aus dem Sozialrecht, das zum öffentlichen Recht gehört. Regelung Eine verbindliche Entscheidung, die den Rechtsstatus des Betroffenen verändert. ✅ Die Liste legt verbindlich fest, welche drei Gutachter in Frage kommen. Der Antragsteller kann nur aus dieser Auswahl wählen. Einzelfall Die Regelung betrifft eine bestimmte Person und keinen unbestimmten Personenkreis. ✅ Die Liste wird nur für den jeweiligen Antragsteller erstellt und gilt nicht für andere Versicherte allgemein. Außenwirkung Die Maßnahme hat Außenwirkung, sie eine Rechtsposition verändert oder verbindliche Wirkung entfaltet. ✅ Die Übersendung der Liste bewirkt eine verbindliche Auswahlmöglichkeit für den Antragsteller. Die Pflegekasse ist an die Entscheidung des Antragstellers gebunden und darf ausschließlich den von ihm bestimmten Gutachter aus der Liste beauftragen. Dadurch erlangt der Antragsteller eine unmittelbare Rechtsposition, die es ihm erlaubt, aktiv an der Wahl eines unabhängigen Gutachters für sein Pflegegrad-Verfahren mitzuwirken. ➡ Fazit: Da die Maßnahme alle sechs Merkmale eines Verwaltungsakts erfüllt, handelt es sich eindeutig um einen einklagbaren Verwaltungsakt gemäß § 31 SGB X. 🚀
Es besteht gemäß §113 SGG die Möglichkeit, dass beide Klagen in einem Verfahren zusammen geführt werden.
5. Darfst du selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen?
📌 Grundsätzlich nein – die Pflegekasse bestimmt, wer das Gutachten macht. Aber:
✅ Falls die Pflegekasse zu lange braucht, kannst du dich auf § 13 Abs. 3a SGB V berufen.
✅ Falls dein Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde, kannst du ein eigenes Gutachten als Gegengutachten einreichen.
✅ Falls du klagst, kann das Gericht ein neutrales Gutachten anfordern.⚠ Aber Vorsicht:
❌ Die Pflegekasse muss dein eigenes Gutachten nicht anerkennen.
❌ Die Kosten für einen selbst beauftragten Gutachter müsstest du selbst zahlen.
6. Was tun, wenn der MDK die Begutachtung verweigert?
Manchmal verweigert der MDK die Begutachtung, zum Beispiel wenn du eine Videoaufnahme machen willst.
📌 Aber dein Zuhause ist dein Grundrecht!
➡ Nach Artikel 13 Grundgesetz hast du das Recht, dein Zuhause zu schützen.
➡ Eine offene Videoaufzeichnung zur Beweissicherung ist gerechtfertigt. Du musst nur darauf aufmerksam machen – zum Beispiel mit einem Aufkleber an der Tür. Auf dem Aufkleber sollte stehen, dass du eine Bild- und Ton-Überwachung bei dir Zuhause hast. So macht das auch eine Bank.✅ Klage wegen Diskriminierung einreichen (z. B. wenn du aus gesundheitlichen Gründen eine Videoaufnahme brauchst)
7. Fazit: So setzt du dein Recht auf einen unabhängigen Gutachter durch
✅ Falls die Pflegekasse zu langsam ist → Liste mit unabhängigen Gutachtern fordern!
✅ Falls sie nicht reagiert → Klage nach § 54 SGG oder § 89 SGG einreichen!
✅ Falls der MDK Fehler macht → Widerspruch und Gegengutachten einreichen!
✅ Falls du dringend eine Entscheidung brauchst → Einstweilige Verfügung beim Sozialgericht beantragen!⚠ Lass dich nicht von der Pflegekasse oder dem MDK abwimmeln. Dein Recht ist gesetzlich geschützt!
📌 Falls du Hilfe bei einer Klage oder einem Widerspruch brauchst, kann ich dir gerne eine Vorlage erstellen. 🚀
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Wenn das Sozialamt deine Rechte ignoriert – So kannst du dich wehren!
Das Sozialamt hört nicht auf dich?
Stell dir vor, du hast ein schweres Trauma. Dein Arzt hat bestätigt: Du darfst nur von einer Frau begutachtet werden. Aber das Sozialamt interessiert das nicht. Es schlägt dir nur männliche Gutachter vor.
Das ist nicht nur unfair – es kann auch gegen das Gesetz verstoßen! Doch du musst das nicht einfach hinnehmen. In diesem Artikel erfährst du, welche Rechte du hast und wie du dich dagegen wehren kannst.
Welche Rechte hast du?
Das Sozialamt darf nicht einfach tun, was es will. Es gibt Gesetze, die dich schützen.
1. Du hast ein Wahlrecht (§ 8 SGB IX)
Laut § 8 SGB IX darfst du Wünsche äußern, wenn es um deine Behandlung oder Begutachtung geht. Das gilt besonders, wenn du gesundheitliche Einschränkungen hast.
➡ Das bedeutet: Wenn dein Arzt bestätigt, dass du nur von einer Frau begutachtet werden darfst, dann muss das Sozialamt darauf Rücksicht nehmen.
2. Du darfst nicht diskriminiert werden (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt dich davor, wegen deines Geschlechts oder deiner Behinderung benachteiligt zu werden.
➡ Das bedeutet: Das Sozialamt darf nicht absichtlich gegen deine ärztliche Vorgabe verstoßen. Tut es das doch, kann das eine Diskriminierung sein.
3. Das Sozialamt muss dich fair beraten (§ 17 SGB I)
Das Sozialamt hat die Pflicht, dich über deine Rechte korrekt zu informieren.
➡ Das bedeutet: Es darf dich nicht in die Irre führen oder einfach ignorieren, was dein Arzt gesagt hat.
4. Wenn du Schaden nimmst, kann das strafbar sein (§ 223 StGB)
Falls sich dein Gesundheitszustand wegen der falschen Entscheidung des Sozialamts verschlechtert, kann das sogar eine Straftat (Körperverletzung durch Unterlassen) sein.
➡ Das bedeutet: In manchen Fällen kannst du sogar eine Strafanzeige stellen.
So kannst du dich wehren – 5 Schritte
Das Sozialamt ignoriert dein ärztliches Attest? Dann solltest du jetzt handeln!
1. Widerspruch einlegen
➡ Frist: Du hast einen Monat Zeit, um gegen die Gutachter-Wahl Widerspruch einzulegen.
➡ So machst du es:- Schreibe, dass du eine Frau als Gutachterin brauchst.
- Hänge dein ärztliches Attest an.
- Drohe mit weiteren Schritten, wenn das Sozialamt nicht reagiert.
📌 Tipp: Ein Sozialverband oder ein Anwalt kann dir helfen.
2. Eilverfahren beim Sozialgericht beantragen
Falls das Sozialamt nicht reagiert, kannst du das Sozialgericht einschalten.
➡ Das bedeutet: Ein Richter kann entscheiden, dass das Sozialamt dir sofort eine weibliche Gutachterin zuweisen muss.
3. Beschwerde gegen das Sozialamt einreichen
Falls einzelne Mitarbeiter bewusst gegen deine Rechte verstoßen, kannst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
➡ Das kannst du tun:
- Beschwere dich beim Landkreis oder beim Sozialministerium deines Bundeslandes.
4. Die Antidiskriminierungsstelle um Hilfe bitten
Falls du wegen deines Geschlechts oder deiner Behinderung benachteiligt wirst, kann dir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes helfen.
➡ Kontakt: www.antidiskriminierungsstelle.de
5. Strafanzeige prüfen
Falls sich dein Gesundheitszustand verschlechtert, weil das Sozialamt nicht reagiert, kannst du eine Strafanzeige wegen Körperverletzung durch Unterlassen stellen.
➡ Tipp: Ein Anwalt kann dich dabei unterstützen.
Fazit: Lass dich nicht einschüchtern!
Das Sozialamt muss sich an die Regeln halten. Es darf dein ärztliches Attest nicht ignorieren. Wenn es das doch tut, kannst du dich wehren – und das solltest du auch tun!
✅ Widerspruch einlegen
✅ Eilverfahren beantragen
✅ Beschwerde einreichen
✅ Antidiskriminierungsstelle kontaktieren
✅ Strafanzeige prüfen💡 Tipp: Viele Sozialverbände bieten kostenlose Rechtsberatung an.
📢 Hast du ähnliche Erfahrungen mit dem Sozialamt gemacht? Erzähl deine Geschichte in den Kommentaren!
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Unangekündigte MDK-Begutachtung: Wann muss ich wirklich mitwirken?
Unangekündigte MDK-Begutachtung
Viele Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen kennen das: Plötzlich meldet sich der Medizinische Dienst (MDK) und kündigt eine neue Pflegebegutachtung an – ohne dass die Pflegekasse vorher Bescheid gegeben hat. So eine Nachricht kann verunsichern und Fragen aufwerfen:
🛑 Muss ich dieser Begutachtung einfach zustimmen?
🛑 Darf die Pflegekasse das einfach so anordnen?
🛑 Kann ich mich dagegen wehren?Die Antwort ist: Nein, nicht automatisch.
Die Pflegekasse muss sich an gesetzliche Vorgaben halten, bevor sie eine neue Begutachtung durch den MDK beauftragen darf. In diesem Artikel erfährst du:✔ Wann eine erneute MDK-Begutachtung erlaubt ist,
✔ Welche Rechte du hast,
✔ Und wie du dich gegen eine unzulässige Begutachtung wehren kannst.
1. Wann darf die Pflegekasse eine neue MDK-Begutachtung anordnen?
Die Pflegekasse kann nicht einfach nach Belieben eine neue MDK-Begutachtung veranlassen. Es muss einen triftigen Grund geben.
Drei Fälle, in denen eine erneute Begutachtung erlaubt ist:
✅ Dein Gesundheitszustand hat sich stark verändert (§ 18 Abs. 1 SGB XI)
➡ Falls sich deine Pflegebedürftigkeit deutlich verbessert oder verschlechtert hat, kann die Pflegekasse eine neue Begutachtung veranlassen. Die Pflegekasse muss dich darüber aber informieren.📌 Beispiel: Eine Person mit Pflegegrad 5 macht gesundheitliche Fortschritte. Die Pflegekasse könnte dann prüfen lassen, ob der Pflegegrad noch gerechtfertigt ist.
✅ Es gibt Zweifel an der Einstufung (§ 48 SGB X)
➡ Falls die Pflegekasse vermutet, dass der Pflegegrad zu hoch oder zu niedrig festgelegt wurde, kann sie eine erneute Prüfung anordnen. Die Pflegekasse muss dich darüber aber informieren.📌 Beispiel: Eine Pflegeeinrichtung oder ein Pflegedienst meldet, dass der Pflegeaufwand nicht so hoch ist, wie ursprünglich angenommen.
✅ Der MDK hat eine Wiederholungsbegutachtung empfohlen
➡ Manchmal wird bei der ersten Begutachtung bereits festgelegt, dass nach einer bestimmten Zeit (z. B. nach drei oder fünf Jahren) eine neue Prüfung erfolgen soll. Die Pflegekasse muss dich aber über die neue Begutachtungs-Anordnung informieren.📌 Aber Achtung: Falls die Wiederholungsbegutachtung eigentlich erst später vorgesehen war (z. B. für 2028), die Pflegekasse sie aber auf 2025 vorzieht, muss sie das vorher ausreichend begründen.
2. Muss mich die Pflegekasse vorher informieren?
Ja! Die Pflegekasse darf nicht einfach den MDK beauftragen, ohne dich vorher schriftlich zu informieren.
Gesetzliche Grundlagen:
📌 § 35 Abs. 1 SGB X – Begründungspflicht für Verwaltungsakte
➡ Jede Entscheidung der Pflegekasse muss schriftlich begründet werden. Dazu gehört auch die Anordnung einer neuen Begutachtung.📌 § 24 Abs. 1 SGB X – Anhörungspflicht
➡ Falls die neue Begutachtung dazu führen könnte, dass dein Pflegegrad gesenkt oder gestrichen wird, muss dich die Pflegekasse vorher anhören.📌 § 13 Abs. 1 SGB I – Recht auf Information
➡ Du hast das Recht, umfassend über alle Vorgänge informiert zu werden, die deine Pflegeleistungen betreffen.Fazit: Falls du nur vom MDK, aber nicht von der Pflegekasse informiert wurdest, liegt ein Fehler im Verfahren vor.
3. Muss ich der MDK-Begutachtung zustimmen?
🔴 Nein! Allein die Kontaktaufnahme durch den MDK bedeutet nicht, dass du automatisch mitwirken musst.
Wann besteht keine Mitwirkungspflicht?
❌ Wenn du keine schriftliche Mitteilung von der Pflegekasse erhalten hast.
❌ Wenn die Pflegekasse keinen nachvollziehbaren Grund für die Begutachtung nennt.
❌ Wenn keine Anhörung stattgefunden hat, obwohl eine Herabstufung droht.💡 Wichtig: Die Pflegekasse darf keine Sanktionen oder Kürzungen vornehmen, wenn sie sich nicht an die Regeln hält.
4. Was tun, wenn die Pflegekasse sich nicht an die Regeln hält?
Falls du unangekündigt vom MDK kontaktiert wirst, solltest du nicht sofort einen Termin vereinbaren. Stattdessen kannst du aktiv werden:
4.1 Schriftliche Anfrage an die Pflegekasse stellen
Du kannst eine vollständige Begründung verlangen. Ein Beispiel für ein Schreiben:
📌 Betreff: Überraschende MDK-Begutachtung – Da kann es sich ja nur um ein Missverständnis handeln!
Sehr geehrte Damen und Herren,
der MDK hat mich informiert, dass eine neue Begutachtung stattfinden soll. Da ich von Ihnen jedoch keine schriftliche Mitteilung erhalten habe, gehe ich davon aus, dass es sich um ein Missverständnis handelt.
Ich beantrage daher eine vollständige schriftliche Begründung für die Begutachtung, insbesondere unter Berücksichtigung folgender gesetzlicher Grundlagen:
📌 § 18 Abs. 1 SGB XI – Begutachtung nur bei wesentlicher Veränderung
📌 § 35 Abs. 1 SGB X – Begründungspflicht für Verwaltungsakte
📌 § 24 Abs. 1 SGB X – Anhörungspflicht vor belastenden EntscheidungenDiese Begründung bitte gemäß § 11 BGG (Barrierefreie Kommunikation) in einfacher Sprache, damit sie für mich verständlich ist.
Ich gehe davon aus, dass Sie erst die rechtlichen Voraussetzungen klären, bevor der MDK tätig wird.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
4.2 Widerspruch gegen die Begutachtung einlegen
Falls die Begründung fehlt oder unzureichend ist, kannst du Widerspruch einlegen.
4.3 Beratung durch Pflegeberatungsstellen oder den VdK in Anspruch nehmen
Sozialverbände wie der VdK oder eine Pflegeberatungsstelle können helfen, wenn du dir unsicher bist.
Fazit: Wann lohnt sich ein Widerspruch?
💡 JA, du solltest Widerspruch einlegen, wenn:
✔ Die Pflegekasse dich nicht schriftlich informiert hat.
✔ Es keine klare Begründung für die Begutachtung gibt.
✔ Die Begutachtung früher als angekündigt stattfindet.
✔ Es keine Hinweise auf eine Veränderung deines Pflegebedarfs gibt.🔍 NEIN, Widerspruch ist nicht sinnvoll, wenn:
❌ Die Pflegekasse dich bereits schriftlich informiert hat.
❌ Eine wesentliche Veränderung deines Pflegebedarfs nachweisbar ist.👉 Kurz gesagt: Auch eine erneute MDK-Begutachtung muss nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Falls die Pflegekasse sich nicht an die Regeln hält, kannst du dich dagegen wehren – und jetzt weißt du, wie! 😉
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Widerspruch gegen eine Wiederholungs-Begutachtung durch den MDK – Deine Rechte und Möglichkeiten
Wiederholungs-Begutachtung durch den MDK
Vor einiger Zeit wurde deine Pflegebedürftigkeit vom MDK (Medizinischer Dienst) geprüft und ein Pflegegrad festgelegt. Nun meldet sich plötzlich der MDK und sagt, dass die Pflegekasse eine erneute Prüfung angeordnet hat – aber du hast keine offizielle Information von der Pflegekasse erhalten.
🛑 Warum hat mich die Pflegekasse nicht selbst informiert?
🛑 Darf der MDK die Wiederholungsbegutachtung einfach so durchführen?
🛑 Kann ich mich dagegen wehren, wenn ich keine ausreichende Begründung bekommen habe?Die Antwort ist klar: Auch eine Wiederholungsbegutachtung muss nach gesetzlichen Vorgaben erfolgen.
In diesem Artikel erfährst du, wann eine Wiederholungsbegutachtung erlaubt ist, welche Fehler die Pflegekasse machen kann und wie du Widerspruch einlegen kannst, wenn die Begutachtung unzulässig ist.
1. Ist eine Wiederholungs-Begutachtung überhaupt erlaubt?
Grundsätzlich sind Wiederholungsbegutachtungen möglich – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Die Pflegekasse darf nicht einfach ohne Grund eine neue Begutachtung anordnen.
Wann ist eine Wiederholungs-Begutachtung erlaubt?
✅ Die letzte MDK-Begutachtung hat eine Wiederholungs-Begutachtung für diesen Zeitpunkt empfohlen.
➡ Wenn der MDK bei deiner letzten Prüfung festgelegt hat, dass eine erneute Begutachtung z. B. nach drei oder fünf Jahren stattfinden soll, kann das ein legitimer Grund sein.
ABER: Trotzdem hat die Pflegekasse dich vorher zu informieren.✅ Dein Pflegezustand hat sich erheblich geändert (§ 18 Abs. 1 SGB XI).
➡ Wenn Hinweise vorliegen, dass sich deine Gesundheit stark verbessert oder verschlechtert hat, kann eine erneute Prüfung notwendig sein.✅ Du hast eine Höherstufung beantragt.
➡ Falls du einen höheren Pflegegrad möchtest, muss der MDK eine neue Begutachtung durchführen.
Wann ist eine Wiederholungs-Begutachtung nicht erlaubt?
❌ Die Pflegekasse hat dich nicht schriftlich informiert.
➡ Laut § 35 SGB X (Begründungspflicht für Verwaltungsakte) muss die Pflegekasse dich vorab schriftlich über die Begutachtung informieren und erklären, warum sie notwendig ist.❌ Nur der MDK meldet sich, aber nicht die Pflegekasse.
➡ Der MDK kann nicht eigenständig handeln. Die Pflegekasse muss dich zuerst offiziell informieren.❌ Du wurdest nicht angehört, obwohl eine Herabstufung drohen könnte (§ 24 SGB X).
➡ Falls die Begutachtung dazu führen kann, dass dein Pflegegrad herabgestuft oder gestrichen wird, muss die Pflegekasse dich vorher anhören.❌ Es gibt keine Hinweise auf eine Veränderung deines Pflegebedarfs.
➡ Wenn sich dein Pflegebedarf nicht verändert hat, gibt es keinen Grund für eine erneute Begutachtung.❌ Die Wiederholungsbegutachtung sollte eigentlich später stattfinden.
➡ Wurde bei deiner letzten Begutachtung eine erneute Prüfung für z. B. 2028 festgelegt, kann die Pflegekasse sie nicht einfach auf 2025 vorziehen, ohne einen triftigen Grund zu nennen.
2. Widerspruch gegen eine unzulässige Wiederholungs-Begutachtung einlegen
Falls du glaubst, dass die Wiederholungsbegutachtung nicht rechtmäßig angeordnet wurde, kannst du Widerspruch einlegen.
Muster-Widerspruch gegen eine unzulässige Wiederholungs-Begutachtung
📌 Betreff: Widerspruch gegen die Anordnung einer Wiederholungsbegutachtung durch den MDK
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum] wurde ich vom MDK darüber informiert, dass eine Wiederholungsbegutachtung meiner Pflegebedürftigkeit stattfinden soll. Allerdings habe ich von Ihnen als Pflegekasse keinerlei schriftliche Mitteilung darüber erhalten.
Ich weise darauf hin, dass gemäß § 35 SGB X (Begründungspflicht für Verwaltungsakte) jede Entscheidung, die meine Pflegeleistungen betrifft, schriftlich und nachvollziehbar begründet werden muss. Da ich von Ihnen keine entsprechende Information bekommen habe, fordere ich Sie hiermit auf, mir schriftlich mitzuteilen:
- Warum die Wiederholungsbegutachtung jetzt stattfinden soll,
- Auf welche gesetzlichen Grundlagen Sie sich dabei berufen, insbesondere auf § 18 Abs. 1 SGB XI,
- Ob die Wiederholungsbegutachtung zu einer Herabstufung meines Pflegegrades führen könnte und falls ja, warum ich dazu nicht gemäß § 24 Abs. 1 SGB X vorab angehört wurde,
- Welche Hinweise auf eine wesentliche Veränderung meines Pflegebedarfs vorliegen, falls dies als Grund für die Begutachtung genannt wird.
Ich weise darauf hin, dass ich bis zur rechtlichen Klärung dieser Punkte nicht verpflichtet bin, an der Begutachtung teilzunehmen. Daher widerspreche ich der Anordnung. Zudem beantrage ich gemäß § 11 BGG (Barrierefreie Kommunikation), dass mir sämtliche Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Bitte senden Sie mir innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Vorgang. Falls ich bis dahin keine rechtlich fundierte Begründung erhalte, behalte ich mir vor, den Vorgang juristisch prüfen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
3. Was passiert nach dem Widerspruch?
Sobald du den Widerspruch eingereicht hast, kann die Pflegekasse unterschiedlich reagieren:
✅ 1. Die Pflegekasse zieht die Begutachtung zurück.
➡ Falls sie merkt, dass die Anordnung fehlerhaft war, kann sie die Begutachtung absagen.✅ 2. Du erhältst eine offizielle Begründung.
➡ Die Pflegekasse muss dann schriftlich erklären, warum die Wiederholungsbegutachtung notwendig ist. Falls die Begründung nicht schlüssig ist, kannst du weiter dagegen vorgehen.❌ 3. Die Pflegekasse ignoriert den Widerspruch und besteht auf der Begutachtung.
➡ Falls das passiert, kannst du eine sozialrechtliche Beratung (z. B. beim VdK oder einer Pflegeberatungsstelle) in Anspruch nehmen und prüfen lassen, ob die Begutachtung trotzdem stattfinden darf.
4. Fazit: Wann lohnt sich ein Widerspruch gegen eine Wiederholungs-Begutachtung?
💡 JA, du solltest Widerspruch einlegen, wenn:
✔ Die Pflegekasse dich nicht schriftlich informiert hat.
✔ Es keine klare Begründung für die Begutachtung gibt.
✔ Die Begutachtung früher als angekündigt stattfindet.
✔ Es keine Hinweise auf eine Veränderung deines Pflegebedarfs gibt.🔍 NEIN, Widerspruch ist nicht sinnvoll, wenn:
❌ Die Pflegekasse dich bereits schriftlich informiert hat.
❌ Eine wesentliche Veränderung deines Pflegebedarfs nachweisbar ist.👉 Kurz gesagt: Auch eine Wiederholungsbegutachtung muss nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Falls die Pflegekasse sich nicht an die Regeln hält, kannst du dich dagegen wehren – und jetzt weißt du, wie! 😉
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Urlaubsort als leidensgerechter Arbeitsplatz: Rügen & Spanien
Einleitung
Immer mehr Menschen arbeiten remote – sei es aus dem Home-Office oder von unterwegs. Doch was, wenn der gewohnte Arbeitsort gesundheitlich belastend ist? Kann ein Urlaubsort wie Rügen oder Spanien als leidensgerechter Arbeitsplatz dienen? Und wer übernimmt die entstehenden Mehrkosten? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und praxisnahe Lösungen für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber.
1. Was ist ein leidensgerechter Arbeitsplatz?
Ein leidensgerechter Arbeitsplatz ist ein individuell angepasstes Arbeitsumfeld, das gesundheitliche Belastungen minimiert. Dabei geht es nicht nur um ergonomische Bürostühle oder spezielle Bildschirme – auch die Umgebung kann eine Rolle spielen. Besonders psychische oder chronische Erkrankungen können durch ein falsches Arbeitsumfeld verschlimmert werden.
Gesetzliche Grundlagen
- § 164 Abs. 4 SGB IX: Arbeitgeber sind verpflichtet, schwerbehinderten Menschen ein behindertengerechtes Arbeitsumfeld zu schaffen.
- § 3 ArbSchG: Der Arbeitgeber muss gesundheitliche Gefahren am Arbeitsplatz vermeiden.
- § 618 BGB: Arbeitgeber haben eine allgemeine Fürsorgepflicht.
- Ärztliche Verordnung: Falls eine medizinische Notwendigkeit durch eine ärztliche Verordnung nachgewiesen wird, könnte ein Anspruch auf ein angepasstes Arbeitsumfeld bestehen, unter bestimmten Voraussetzungen auch in Spanien.
2. Urlaubsort als Arbeitsort: Wann ist das möglich?
A) Arbeiten aus Rügen – Ruhe statt Großstadtstress
Viele Arbeitnehmer:innen leiden unter Lärm, Stress und sozialer Überforderung, besonders in großen Städten. Eine befristete Verlagerung des Arbeitsplatzes nach Rügen könnte eine einfache und effektive Lösung sein – wenn der Arbeitgeber zustimmt.
✅ Voraussetzungen für mobiles Arbeiten von Rügen:
- Home-Office ist bereits in der Firma etabliert.
- Keine betrieblichen Nachteile (z. B. Präsenzpflicht in Meetings).
- Medizinische Begründung (z. B. durch ein Attest oder eine ärztliche Verordnung).
B) Arbeiten aus Spanien – warmes Klima für chronische Erkrankungen
Bestimmte Krankheiten, wie Multiple Sklerose (MS) oder chronische Schmerzen, werden durch Kälte verschlimmert. Hier kann ein befristeter Arbeitsaufenthalt in Spanien als leidensgerechte Maßnahme sinnvoll sein.
✅ Mögliche rechtliche Argumente:
- § 164 Abs. 4 SGB IX: Arbeitgeber sind verpflichtet, angemessene Anpassungen für Schwerbehinderte vorzunehmen.
- Gleichbehandlung: Falls andere Kolleg:innen bereits im Ausland arbeiten, kann eine Ablehnung diskriminierend sein.
- Arbeitsrechtliche Flexibilität: Falls Home-Office grundsätzlich erlaubt ist, spricht wenig gegen eine temporäre Auslandsarbeit.
- Ärztliche Verordnung: Falls durch eine medizinische Verordnung belegt ist, dass das Arbeiten in Spanien gesundheitlich notwendig ist und eine medizinische Reha dadurch vermieden werden kann, kann ein Anspruch entstehen.
3. Wer übernimmt die Mehrkosten?
A) Arbeitnehmer: Kein direkter Anspruch auf Kostenerstattung, aber Ausnahmen möglich
- Mehrkosten für Unterkunft und Reise werden in der Regel nicht automatisch übernommen.
- Falls eine ärztliche Verordnung die Maßnahme als notwendig ausweist, könnten bestimmte Kosten durch die DRV oder die Agentur für Arbeit gedeckt werden.
- Eine freiwillige Regelung mit dem Arbeitgeber kann ebenfalls getroffen werden.
B) Arbeitgeber: Kann eine Erstattung beantragen
- Inklusionsamt (§ 26 SchwbAV): Zuschüsse zur leidensgerechten Arbeitsplatzgestaltung möglich.
- DRV (§ 49 SGB IX): Falls der Arbeitsplatz sonst gefährdet ist, könnten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geprüft werden.
- Agentur für Arbeit: Bei drohender Arbeitsunfähigkeit kann eine Unterstützung infrage kommen.
- Falls eine ärztliche Verordnung bestätigt, dass die Maßnahme eine Reha vermeidet, steigt die Chance auf eine Förderung.
4. Fazit: Verhandlung statt Klage
Es gibt keinen automatischen Rechtsanspruch auf einen Arbeitsplatz in Rügen oder Spanien. Doch wenn medizinische Gründe vorliegen und der Arbeitgeber keine betrieblichen Nachteile hat, stehen die Chancen gut, eine individuelle Lösung zu finden. Eine Verhandlung über flexible Arbeitsmodelle ist der beste Weg, um einen gesundheitsfreundlichen Arbeitsplatz zu sichern.
💡 Tipp: Eine ärztliche Empfehlung oder eine befristete Testphase kann die Akzeptanz beim Arbeitgeber erhöhen! 🚀
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Römische Zahlen im Gesetz abschaffen
„Gesetze müssen (…) möglichst für jedermann verständlich (…) sein.
– § 42 Absatz 5 GGO –Warum lesen wenige Menschen die Gesetze?
In unseren Live-Stream’s am Sonntag zitieren wir regelmäßig aus Gesetzen. Insbesondere aus dem SGB XI. Durch einen „einfachen Blick“ ins Gesetz lassen sich nämlich viele Fragen von Betroffenen bereits beantworten. Warum lesen so wenige Menschen in die Gesetze?
Vielleicht liegt es daran, dass sie zu kompliziert geschrieben sind. Vielleicht haben viele Menschen einfach Schwierigkeiten damit, diese Gesetze zu verstehen. Ist es für sehr viele Menschen vielleicht gar nicht so einfach, einen „einfachen Blick“ ins Gesetz zu wagen?
Einfache Zahlen im Gesetz | Vorteile + Nachteile
Einfache Zahlen -> Vorteile
- Mehr Menschen verstehen die Gesetze
- Mehr Menschen kennen ihre Rechte
- Mehr Menschen können sich gegen Gesetzes-Verstößen wehren.
- Gesetzgeber erfüllt seine Pflicht, in einfacher Sprache zu kommunizieren
Einfache Zahlen -> Nachteile
- Gesetz-Bücher müssen einmal umgeschrieben werden
- Anwälte und Richter fühlen sich weniger besonders, weil mehr Menschen Gesetze verstehen
Römische Zahlen -> Schwer Verständlich
Bereits die Nummerierung der Sozial-Gesetz-Bücher erschwert es Betroffenen extrem, einen Zugang zu Gesetzen zu finden. Denn die verschiedenen Sozial-Gesetz-Bücher unterscheiden sich durch römische Zahlen (I, II, III, IV bis XII). Römische Zahlen müssen von jedem Menschen gedanklich übersetz werden, der einfache (arabische) Zahlen (1, 2, 3, 4) gewohnt ist. Fast alle Menschen in Deutschland sind einfache (arabische) Zahlen (1, 2, 3, 4) gewohnt.
Die Verwendung von römischen Zahlen erschwert allen Menschen in Deutschland den Zugang zu den Sozial-Gesetz-Büchern. Denn jeder dieser Menschen muss die römischen Zahlen (I, II, III, IV) gedanklich erst einmal übersetzen in die ihm bekannten (arabischen) Zahlen (1, 2, 3, 4).
So eine Übersetzung ist für Menschen anstrengend. Viele Menschen werden von dieser Übersetzung abgeschreckt. Viele Menschen haben in der Schule auch keine römische Zahlen (I, II, III, IV) gelernt. Diese Menschen können die Sozial-Gesetzbücher dann nicht auseinander halten. Sie wissen dann nicht, ob das Gesetz (zum Beispiel § 15) im Sozial-Gesetz-Buch 1, 2, 3 oder 12 steht.
Der § 15 (Paragraf fünfzehn) hat in den verschiedenen Sozial-Gesetz-Büchern aber ganz unterschiedliche Bedeutungen. Das Gesetz §15 SGB II (Sozial-Gesetz-Buch 2) hat eine ganz andere Bedeutung als §15 SGB IX (Sozial-Gesetz-Buch 9).
Menschen die Schwierigkeiten mit römischen Zahlen (I, II, III, IV) haben, werden solche Zahlen vermeiden. Diese Menschen werden dann auch die Sozial-Gesetz-Bücher vermeiden.
Das soll so nicht sein.
Schwere Sprache ist nicht erlaubt
Es gibt mehrere Gesetze und Verordnungen, die schwere Sprache verbieten. Die „Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien“ hat zum Beispiel folgende Vorschrift:
„Gesetze müssen (…) möglichst für jedermann verständlich (…) sein.
– § 42 Absatz 5 GGO –Das bedeutet folgendes: Wenn es möglich ist, sollen Gesetze so geschrieben werden, dass jeder sie versteht. Das die Sozial-Gesetz-Bücher sich durch römischen Zahlen (I, II, III, IV) unterscheiden, verstößt gegen diese Vorgabe. Römischen Zahlen (I, II, III, IV) in Gesetzen führen dazu, dass Menschen die Gesetze nicht verstehen.
Wenn Menschen Gesetze verstehen sollen, müssen Sozial-Gesetz-Bücher einfache Zahlen (1, 2, 3, 4) verwenden.
„Gesetze müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich gefasst sein ( § 42 Absatz 5 GGO). Gerichte, Behörden und andere berufliche Rechtsanwender können dann besser mit ihnen arbeiten, Bürger und Bürgerinnen finden leichter Zugang zu ihnen.“
– § 42 Absatz 5 GGO –Gesetz: Einfache Sprache ist Pflicht
Einfache Sprache wird auch in Gesetzen vorgeschrieben. Im Gesetz-Buch zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen steht folgendes:
„Träger öffentlicher Gewalt (Anmerkung: Behörden und der Gesetzgeber) sollen mit Menschen mit (…) Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren.“
– § 11 BGG –Wenn der Gesetzgeber mit Menschen in einfacher Sprache kommunizieren soll, müssen auch einfache Zahlen verwendet werden. Römische Zahlen (I, II, III, IV) sind nicht einfach. Römische Zahlen müssen immer übersetzt werden, um sie zu verstehen. Römische Zahlen können nicht von allen Menschen übersetzt werden. Römische Zahlen schließen Menschen aus.
§ 11 BGG Verständlichkeit und Leichte Sprache
„(1) Träger öffentlicher Gewalt sollen mit Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren. Auf Verlangen sollen sie ihnen insbesondere Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in einfacher und verständlicher Weise erläutern.“
– Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – -
Datenschutz & Verhinderungspflege
In unserer Beratung erfahren wir immer öfter, wie Behörden systematisch gegen einfache datenschutzrechliche Grundsätze verstoßen. Allem voran dem Gebot der Datensparsamkeit (Link -> Gesetz).
▬ § 71 Bundesdatenschutzgesetz ▬
Der Verantwortliche hat (…) angemessene Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Datenschutzgrundsätze wie etwa die Datensparsamkeit wirksam umzusetzen, und die sicherstellen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten und die Rechte der betroffenen Personen geschützt werden.Gebot der Daten-Sparsamkeit -> Anonyme Pflegeperson
Wustes du, dass du nicht verpflichtet bist, der Pflegekasse den Namen und weitere personenbezogene Daten deiner Pflegeperson (Link -> Gesetz) mitzuteilen? Es ist völlig zulässig, das deine Pflegeperson anonym bleibt.
Obwohl die Pflegeperson anonym bleibt, behältst du das Recht auf Pflegegeld (Link -> Gesetz). Denn gemäß § 37 SGB 11 hast du Anspruch auf Pflegegeld, wenn du deine Pflege selber privat organisierst. Im Gesetz steht nicht, dass du die Namen deiner Unterstützer benennen musst.
▬ § 37 SGB 9 Absatz 1 ▬
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld (…) die erforderlichen (…) Pflegemaßnahmen und (…) Betreuungsmaßnahmen (…) selbst sicherstellt.Vorteile bei Weitergabe von Pflegeperson-Daten
Deiner Pflegeperson stehen verschiedene Versicherungs-Leistungen zur Verfügung. Damit ist nicht das Pflegegeld gemeint. Das Pflegegeld steht in erster Linie der Person mit Pflegegrad zu, die darüber frei verfügen darf.
Als Pflegeperson hast du Anspruch auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen, du bist beitragsfrei gesetzlich unfallversichert und die Pflegekasse deines Schützlings zahlt Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Die Rentenversicherungs-Beiträge für die Pflegeperson betragen ab Pflegegrad 2 einen Betrag von ca. 174€ bis 657€ – abhängig von Pflegegrad und Leistungsart.
Damit die Pflegekasse der Pflegeperson diese Leistungen zur sozialen Absicherung zahlen kann, braucht sie natürlich den Namen und die Adresse der Pflegeperson. Nur wenn die Pflegeperson diese Leistungen beziehen möchte, ist es erforderlich, dass die Pflegekasse den Namen und die Adresse der Pflegeperson erhält. Sonst nicht!
Quelle: bundesgesundheitsministerium.de
Gesetzliche Grundlage: § 44 SGB XI (Link -> Gesetz)Mehr Daten = mehr Nachteile -> Besonders bei Verhinderungspflege
In unserer Sozial-Beratung erleben wir immer wieder die Situation, dass die Ämter und Behörden alle Informationen die sie erhalten nur dafür verwenden, Leistungen zu streichen.
Insbesondere beim Antrag auf Kostenerstattung der Verhinderungspflege erleben wir, dass wirklich jede Information dazu genutzt wird, Dir Deinen Anspruch zu verwehren.
Der Verhinderungspflege-Antrag der Pflegekassen fragt eine ganze Reihe von Daten ab, die für die Bearbeitung deines Kostenerstattungs-Anspruchs völlig irrelevant sind.
Verhinderungspflege –
Nicht erforderliche Daten:- Name, Adresse, Geburtsdatum und weitere Daten zur Pflegeperson
- Grund, warum Pflegeperson ausgefallen ist
- Adresse der Verhinderungspflege-Person
- Leistungen, die von Verhinderungspflege-Person erbracht wurden
▬ § 39 SGB 9 Absatz 1 ▬
Ist eine Pflegeperson (…) aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege (…).Das Gesetz sieht eindeutig nicht vor, dass der Grund, warum die Pflegeperson verhindert ist, mitgeteilt werden muss. Eine Daten-Weitergabe bezüglich der Verhinderungspflege-Person wird auch nicht vorgeschrieben. Lediglich die Kosten müssen nachgewiesen werden.
Ein Kostennachweis kann auch einfach eine Quittung sein. Den Zahlungseingang dürfen Privatpersonen (wie zum Beispiel die Verhinderungspflege-Person) durch eine Unterschrift bestätigen. Weitere Daten wie die Adresse der Verhinderungspflege-Person sind nicht erforderlich.
ACHTUNG: Unerlaubte Weitergabe von Name und Adresse der Pflegeperson ist verboten
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten darf nur mit der Erlaubnis der betreffenden Personen erfolgen. Wenn deine Pflegeperson nicht möchte, dass deine Krankenkasse oder Pflegekasse den Namen oder die Adresse von deiner Pflegeperson speichert, darf deine Krankenkasse diese Daten auch nicht speichern. Theoretisch hätte deine Pflegeperson gegen dich und deine Krankenkasse einen Anspruch auf Schadensersatz (Link -> Verordnung), wenn du ohne Erlaubnis personenbezogene Daten weiter gegeben hast und deine Krankenkasse diese verarbeitet hat.
Wenn deine Krankenkasse dich dazu bringen möchte, personenbezogene Daten deiner Unterstützer gegen deinen und deren Willen mitzuteilen, kannst du dich darauf berufen, das dir und der Kasse eine Schadensersatz-Forderung droht.
Praxis-Tipp für Pflegeperson und Verhinderungspflege-Person
Im sogenannten Verhinderungspflege-Gesetzt – §39 SGB11 – heißt es: “Ist eine Pflegeperson (…) aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege (…).”
Aus diesem Gesetz geht hervor, dass die Kosten nachgewiesen werden müssen – also nicht einmal die Zahlung – lediglich die Kosten. Die Kosten lassen sich nachweisen, indem jemand unterschreibt, dass er die Leistungen zur vereinbarten Entschädigung (Stundenlohn) erbracht hat. Dieser Nachweis reicht aus. Es muss keine Zahlung nachgewiesen werden und es muss auch nicht die Adresse der Verhinderungs-Pflegeperson genannt werden. Die Kosten lassen sich ohne Zahlung und ohne Adresse nachweisen, indem die erbrachte Leistung mit der vereinbarten Entschädigung von der Verhinderungspflege-Person unterschrieben wird.
Tipp: Sollte die Pflegekasse auf personenbezogene Daten bestehen, schreibt folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise sie darauf hin, dass Ihre Forderung nach den Adress-Daten der Verhinderungspflege-Person einen Datenschutzverstoß inklusive Schadensersatz-Verpflichtung zur Folge haben könnte, weil die Verhinderungspflege-Person der Weitergabe und Speicherung der Personenbezogenen Daten nicht zugestimmt, sondern ausdrücklich widersprochen hat. Sollten Sie Zweifel an dem der Existenz der Person oder der Rechtmäßigkeit des Kostennachweises haben, lade ich Sie ein, meinen Antrag auf Kostenerstattung der Verhinderungspflege abzulehnen, sodass im Widerspruchsverfahren mein Rechtsanwalt Ihnen anwaltlich versichern kann, dass diese Kosten entstanden sind. Die Kosten meines Rechtsanwalts tragen ja glücklicherweise Sie, wenn mein Widerspruch daraufhin erfolgreich ist.
Hochachtungsvoll
Dein NameGleiches gilt für den Fall, dass die Pflegekasse den Namen der Pflegeperson haben möchte. Auch in einem solchen Fall darfst du gerne anbieten, dass im Widerspruchs-Verfahren dein Rechtsanwalt die Existenz deiner Pflegeperson anwaltlich versichert. Passe dafür einfach das oben stehende Schreiben auf deinen Fall an.
Ich wünsche Dir viel Kraft und Erfolg bei Deinen Anträgen!
Liebe Grüße
SalomoAchtung: Dieser Blog-Beitrag ist Teil unserer Peer to Peer Beratung, wo Betroffene andere Betroffene unterstützen. Unsere Beratung stellt keine Rechtsberatung dar.