In unserem jüngsten Video vom 02.07.2023 hat der #Sozialrat auf einige bevorstehende Veränderungen im Pflegebereich hingewiesen. Nach einer umfassenden Überprüfung aktueller Berichte und Quellen möchten wir die Informationen klären und eventuelle Unstimmigkeiten aufklären:
1. Erhöhung des Pflegegeldes und der Sachleistungen um 5%
Die geplante Erhöhung von Pflegegeld und Sachleistungen um 5% bleibt bestehen. Diese Anpassung ist darauf ausgerichtet, die steigenden Anforderungen an die Pflege finanziell zu unterstützen.
2. Pflegeunterstützungsgeld – Flexible Regelung ab 2024
Die neue Regelung des Pflegeunterstützungsgeldes ab 2024 ermöglicht es Pflegepersonen, einmal im Jahr pro Pflegebedürftigem Pflegeunterstützung zu beantragen. Diese Regelung erfordert jedoch eine Absprache mit dem Arbeitgeber, da 90% des Nettolohns während dieser Zeit ausgezahlt werden können.
3. Zusammenlegung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege – Flexibles Entlastungsbudget
Die Zusammenlegung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege bleibt bestehen, jedoch gibt es einen wichtigen Präzisierungspunkt. Familien mit pflegebedürftigen Kindern können ab dem 01.01.2024 diese beiden Leistungen kombinieren, während dies für alle Pflegeversicherten ab dem 01.07.2025 möglich sein wird.
4. Wegfall der Vorpflegezeit und Vereinfachung des Antragsprozesses
Die Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt ab Januar 2024 für Kinder ab Pflegegrad 2. Ab dem 01.07.2025 gilt dies für alle Pflegebedürftigen ab Einstufung in die Pflege. Die Antragspflicht für die Verhinderungspflege soll ab 2024 entfallen, aber es wird dringend empfohlen, dies mit der Krankenkasse zu klären.
5. Erhöhung des Verhinderungspflegebetrags für pflegebedürftige Angehörige
Die Erhöhung des Verhinderungspflegebetrags für Angehörige bis zum zweiten Grad ab 2024 auf zwei Monatsbeträge bleibt vorerst unsicher und sollte individuell mit der Krankenkasse geklärt werden.
6. Erhöhung der Zuschüsse in Pflegeheimen
Die schrittweise Erhöhung der finanziellen Unterstützung in Pflegeheimen ab 2025 bleibt bestehen. Prozentsätze variieren je nach Verweildauer.
7. Erhöhung der Geld- und Sachleistungen ab 2025
Die geplante Erhöhung der Geld- und Sachleistungen um 4,5% ab dem 01.01.2025 bleibt bestehen. Diese Anpassung soll vor allem die teilstationären Pflegen begünstigen.
8. Wegfall der Antragspflicht für Verhinderungspflege ab 2024
Die Antragspflicht für die Verhinderungspflege soll ab 2024 entfallen, und es genügt, nur noch die erbrachten Leistungen abzurechnen. Dies sollte jedoch individuell mit der Krankenkasse abgestimmt werden.
Hinweis: Unsere Informationen basieren auf dem aktuellen Wissensstand. Wir empfehlen jedoch, individuelle Details mit der jeweiligen Krankenkasse zu klären, um Unklarheiten zu vermeiden.
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