Pflegegrad beim Ehlers-Danlos-Syndrom
Für den nächsten EDS Sofa (Online-Meeting) vom Deutsche Ehlers-Danlos Initiative e.V. planen wir einen Austausch zum Thema Pflegegrad bei EDS. Zu diesem Talk seid ihr herzlich eingeladen und könnt hier in den Kommentaren schon voll gerne eure Fragen stellen.
Für private Fragen könnt ihr auch eine Email an eds@sozialrat.org schicken. Dann besprechen wir die Fragen beim EDS Sofa anonym.
https://ehlers-danlos-initiative.de/index.php/component/dpcalendar/event/77?calid=1007
Hilfsmittel beim Ehlers-Danlos-Syndrom
EDS führt häufig zu einer Mobilitätseinschränkung. Hier ist das nahe liegende Hilfsmittel ein E-Rollstuhl. Aber auch ein Pflegebett und eine Toiletten-Sitzerhöhung können hilfreich sein. Hierzu planen wir noch viele Beiträge – die hier zukünftig verlinkt werden.
Ein Muster-Beispiel, wie man sich gegenüber der Krankenkasse ein Hilfsmittel erstreitet ist der Fall eines Mitglieds der Deutsche Ehlers-Danlos Initiative e.V.
Dieses Mitglied wollte gerne einen Aktiv-Rollstuhl mit E-Motion (Hersteller: Alber) und dem neuen Dou-Drive – der es ermöglichen würde, ohne eigene Muskelkraft einen Rollstuhl-Antrieb zu haben und mit den Händen nur zu lenken, in dem man den Antrieb an einem Reifen bremst.
Der Vorteil ist, dass man sich so weiterhin aktiv Fortbewegen kann, aber bei Bedarf oder wenn es gewünscht ist auch passiv fahren kann. Dieses Recht auf die Wahl der Vortbewegung hat die Krankenkasse abgelehnt. Zusammen mit uns hat das Mitglied vom Deutsche Ehlers-Danlos Initiative e.V. den Rollstuhl mit beiden zusatz-Antrieben per Eilverfahren zugesprochen bekommen.
Unser Hilfsmittel-Antrags-Muster, die Antrags-Begründung des Mitglieds, den Beschluss vom Sozialgericht Berlin und die Berichterstattung vom DGB-Rechtsschutz findet ihr hier:
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