Kategorie: Sozialrecht

  • Fremder MDK-Gutachter muss nicht geduldet werden – Rechte bei der Pflegegrad-Begutachtung

    Fremder MDK-Gutachter muss nicht geduldet werden – Rechte bei der Pflegegrad-Begutachtung

    „Die Begutachtung wird rechtzeitig angekündigt oder vereinbart. Der antragstellenden Person sind das vorgesehene Datum der Begutachtung mit einem Zeitfenster von maximal zwei Stunden, die voraussichtliche Dauer der Begutachtung, der Name und die berufliche Qualifikation der Gutachterin oder des Gutachters sowie Grund und Art der Begutachtung mitzuteilen.“
    (Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes Bund (MDK)
    Kapitel 3.2.2.1 „Ankündigung der persönlichen Begutachtung“, Seite 24)

    Symbolbild: Fremder MDK-Gutachter muss nicht geduldet werden – Rechte bei der Pflegegrad-Begutachtung

    Wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zur Begutachtung kommt, entscheidet sich oft, ob und in welchem Umfang Pflegeleistungen gewährt werden. Doch was passiert, wenn auf einmal ein fremder Gutachter vor der Tür steht, der nicht angekündigt wurde?

    Gerade für Menschen mit Behinderung, Autismus oder kognitiven Einschränkungen kann eine unangekündigte Begutachtung zu erheblichem Stress und Unsicherheit führen. Wichtig zu wissen: Betroffene sind nicht verpflichtet, einen unangekündigten Gutachter in die Wohnung zu lassen!


    Pflegebegutachtung muss rechtzeitig angekündigt werden

    Symbol-Bild: Begutachtung-durch-einen-unangekuendigten-Gutachter

    🟢 Einfache Erklärung: Jeder Mensch hat das Recht, sich auf eine Begutachtung vorzubereiten. Deshalb muss die Pflegekasse oder der Medizinische Dienst den Termin vorher mitteilen. Es muss klar sein, wer kommt, wann die Begutachtung stattfindet und wie lange sie dauert.

    Laut den Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund (MDK) muss jede Begutachtung rechtzeitig angekündigt oder vereinbart werden. Dabei sind der Name und die Qualifikation des Gutachters mitzuteilen. Ziel dieser Regelung ist es, den Betroffenen ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben und Transparenz im Verfahren sicherzustellen.

    Folgende Informationen müssen vorab mitgeteilt werden:

    • Datum der Begutachtung mit einem maximal zweistündigen Zeitfenster
    • Name und Qualifikation des Gutachters
    • Dauer der Begutachtung
    • Art der Begutachtung (Hausbesuch, Telefoninterview oder Videotelefonie)

    Warum ist eine unangekündigte Begutachtung problematisch?

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn Menschen nicht wissen, dass jemand zu ihnen kommt, kann das große Probleme machen. Viele brauchen Hilfe von Angehörigen oder müssen sich vorher vorbereiten. Ein plötzlicher Besuch kann Angst oder Stress auslösen.

    Gerade für Menschen mit Behinderung stellt eine unangekündigte Begutachtung eine besondere Belastung dar. Viele benötigen eine vertraute Bezugsperson oder Vorbereitungszeit, um sich auf die Untersuchung einzustellen. Auch pflegende Angehörige sind oft darauf angewiesen, ihre eigenen Termine so zu koordinieren, dass sie bei der Begutachtung anwesend sein können.

    Zudem besteht ein Sicherheitsrisiko, wenn plötzlich eine fremde Person in die Wohnung möchte. Insbesondere ältere Menschen oder Menschen mit kognitiven Einschränkungen könnten durch unangekündigte Besuche überfordert werden oder Betrügern die Tür öffnen.


    Muss die Begutachtung durch einen unangekündigten Gutachter akzeptiert werden?

    🟢 Einfache Erklärung: Nein! Niemand muss einen fremden Gutachter in die Wohnung lassen, wenn dieser nicht vorher angekündigt wurde.

    Nein! Betroffene sind nicht verpflichtet, eine Begutachtung durch einen nicht angekündigten Gutachter zu akzeptieren. Wenn ein anderer als der angekündigte Gutachter erscheint, kann die Begutachtung verweigert und eine neue Terminvereinbarung gefordert werden.


    Was können Betroffene tun?

    🟢 Einfache Erklärung: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wenn ein nicht angekündigter Gutachter vor der Tür steht. Man kann den Besuch verweigern oder sich erst einmal erkundigen, ob die Person wirklich vom MDK ist.

    Falls ein nicht angekündigter Gutachter erscheint, haben Betroffene folgende Möglichkeiten:

    1. Sich den Dienstausweis zeigen lassen – Falls Unsicherheit besteht, kann der Gutachter aufgefordert werden, sich auszuweisen.
    2. Neuen Termin fordern – Die Pflegekasse oder der MDK kann kontaktiert und eine Begutachtung durch den zuvor angekündigten Gutachter verlangt werden.
    3. Beschwerde einreichen – Eine formale Beschwerde bei der Pflegekasse oder dem MDK kann dazu beitragen, solche Fehler in Zukunft zu verhindern.
    4. Widerspruch gegen das Gutachten einlegen – Falls eine Begutachtung unter diesen Bedingungen doch durchgeführt wird und ein nachteiliges Ergebnis hat, kann Widerspruch eingelegt werden.

    Rechtliche Grundlage

    🟢 Einfache Erklärung: Das Gesetz schützt die Rechte der Betroffenen. Die Pflegekasse muss sicherstellen, dass die Begutachtung fair abläuft und vorher angekündigt wird.

    Gemäß § 18 SGB XI sind die Pflegekassen verpflichtet, die Begutachtung durch unabhängige und qualifizierte Gutachter sicherzustellen. Zudem muss laut den Begutachtungsrichtlinien der MDK eine rechtzeitige Ankündigung der Begutachtung erfolgen. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, liegt ein Verfahrensfehler vor, der als Grundlage für einen Widerspruch genutzt werden kann.


    Fazit

    🟢 Einfache Erklärung: Niemand muss einen fremden Gutachter in die Wohnung lassen. Wer vorher nicht angekündigt wurde, darf abgewiesen werden. Es gibt Möglichkeiten, sich zu beschweren und sich zu wehren.

    Unangekündigte Gutachter müssen nicht geduldet werden. Menschen mit Behinderung haben das Recht auf eine ordnungsgemäße und transparente Begutachtung. Falls ein anderer als der angekündigte Gutachter erscheint, kann die Begutachtung verweigert werden, ohne dass dies negative Konsequenzen haben darf. Sicherheit und Selbstbestimmung gehen vor!

  • Pflegeunterstützungsgeld: 10 Tage bezahlte Freistellung pro Pflegesituation

    Pflegeunterstützungsgeld: 10 Tage bezahlte Freistellung pro Pflegesituation

    „Beschäftigte haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage, wenn sie aufgrund einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen der Arbeit fernbleiben müssen, um die bedarfsgerechte pflegerische Versorgung des nahen Angehörigen zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.“

    Pflegeunterstützungsgeld-Gesetz – § 44a Abs. 3 SGB 11

    1. Einleitung: Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?

    Symbolbild: Pflegeunterstuetzungsgeld-10-Tage-bezahlte-Freistellung-pro-Pflegesituation

    🟢 Einfache Erklärung: Pflegeunterstützungsgeld hilft Arbeitnehmern, wenn sie kurzfristig Angehörige pflegen müssen. Es ermöglicht eine bis zu 10-tägige Freistellung von der Arbeit mit finanzieller Absicherung durch die Pflegekasse.

    Wenn ein naher Angehoriger plötzlich pflegebedürftig wird oder eine akute Verschlechterung seines Gesundheitszustands eintritt, stehen viele berufstätige Menschen vor der Herausforderung, kurzfristig die Pflege zu organisieren.

    Genau für solche Situationen gibt es das Pflegeunterstützungsgeld. Es ermöglicht eine bis zu 10-tägige bezahlte Freistellung von der Arbeit, um die Pflege eines nahen Angehörigen sicherzustellen oder eine langfristige Pflege zu organisieren.


    2. Gesetzliche Grundlage und Begriffsdefinition

    🟢 Einfache Erklärung: Das Pflegeunterstützungsgeld ist gesetzlich in § 44a SGB 11 geregelt. Es ist eine finanzielle Hilfe, wenn jemand für die kurzfristige Pflege eines Angehörigen nicht arbeiten kann. Damit sollen Arbeitnehmer entlastet werden, wenn plötzlich eine Pflegesituation eintritt.

    Das Pflegeunterstützungsgeld ist in § 44a SGB 11 geregelt. Es handelt sich um eine Lohnersatzleistung, die von der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen gezahlt wird. Anspruch darauf haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie aufgrund einer akuten Pflegesituation kurzfristig ihre Arbeit unterbrechen müssen.

    Wichtige Voraussetzungen:

    • Der gepflegte Angehörige muss pflegebedürftig sein oder es muss eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden.
    • Die Pflegesituation muss akut (plötzlich, nicht vorhersehbar) sein und sofortiges Handeln erfordern.
    • Der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld muss bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gestellt werden.
    • Die Freistellung ist auf maximal 10 Arbeitstage pro akuter Pflegesituation begrenzt.

    3. Was ist eine akute Pflegesituation?

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    🟢 Einfache Erklärung: Eine akute Pflegesituation tritt ein, wenn sich der Gesundheitszustand eines Angehörigen plötzlich verschlechtert oder wenn die bisherige Pflegeperson ausfällt. In solchen Fällen muss schnell gehandelt werden, um die Versorgung sicherzustellen.

    Ein zentrales Kriterium für den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld ist das Vorliegen einer akuten Pflegesituation.

    Darunter versteht man eine plötzliche, nicht vorhersehbare Verschlechterung des Gesundheitszustands, die eine sofortige Organisation oder Durchführung der Pflege notwendig macht. Dabei kann es sich um eine medizinische Verschlechterung des Pflegebedürftigen handeln, aber auch um den plötzlichen Ausfall der bisherigen Pflegeperson.


    4. Welche Nachweise sind erforderlich?

    Quelle: Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld Nachweis Arzt von Versicherung KNAPPSCHAFT
    Quelle: Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld Nachweis Arzt von Versicherung KNAPPSCHAFT

    🟢 Einfache Erklärung: Um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, muss die akute Pflegesituation nachgewiesen werden. Dies kann durch ärztliche Bescheinigungen, Pflegeberichte oder eine eigene Erklärung erfolgen. Die Pflegekasse prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

    Das Gesetz schreibt nicht vor, dass eine ärztliche Bescheinigung zwingend erforderlich ist. In der Praxis verlangen Pflegekassen jedoch oft einen Nachweis über die akute Pflegesituation. Hierzu können gehören:

    • Ärztliche Bescheinigung (Hausarzt, Krankenhaus)
    • Krankenhaus- oder Reha-Entlassungsbericht
    • Bestätigung durch einen Pflegeberater oder Pflegedienst
    • Eigene schriftliche Erklärung der Pflegeperson oder des Arbeitgebers der Pflegeperson

    Falls die Pflegekasse eine ärztliche Bescheinigung als alleinigen Nachweis fordert, kann darauf hingewiesen werden, dass nach § 44a SGB 11 auch andere glaubhafte Nachweise akzeptiert werden müssen.


    5. Beispiele für eine akute Verschlechterung der Pflegesituation

    Es gibt viele verschiedene Situationen, in denen eine akute Pflegebedürftigkeit entstehen kann. Hier sind einige Beispiele aus dem Alltag, in denen kurzfristig eine Betreuung organisiert werden muss.

    A) Medizinische Verschlechterung der pflegebedürftigen Person

    1. Plötzlicher Sturz mit Mobilitätseinschränkung – Eine Person mit Pflegegrad 1 konnte sich bisher weitgehend allein versorgen, ist nun aber gestürzt und kann nicht mehr selbstständig gehen.
      👉 Nachweis: Ärztliche Bescheinigung über den Sturz und die daraus resultierenden Einschränkungen; Unfallbericht oder Bestätigung eines Pflegeberaters.
    2. Akute Verschlechterung bei Demenz – Eine sonst stabile Person mit Demenz erkennt plötzlich ihre Umgebung nicht mehr, verlässt unkontrolliert das Haus und kann sich selbst nicht mehr versorgen.
      👉 Nachweis: Bericht eines Pflegeberaters oder ambulanten Pflegedienstes über die akute Veränderung; Bestätigung des Hausarztes.
    3. Schlaganfall oder Herzinfarkt mit Entlassung aus dem Krankenhaus – Nach einer schweren Erkrankung muss die Pflege sofort angepasst oder organisiert werden.
      👉 Nachweis: Krankenhaus-Entlassungsbericht mit Pflegeempfehlung; Bestätigung durch den behandelnden Arzt.
    4. Starke Schwindelanfälle nach Medikamentenumstellung – Eine pflegebedürftige Person kann plötzlich nicht mehr sicher gehen oder stehen, was Sturzgefahr mit sich bringt.
      👉 Nachweis: Ärztliche Bescheinigung über die Nebenwirkungen der neuen Medikation; Unfall- oder Sturzdokumentation, falls bereits ein Vorfall passiert ist.
    5. Plötzliche starke Inkontinenz – Eine Person, die vorher selbst zur Toilette gehen konnte, verliert diese Fähigkeit und benötigt kurzfristig neue Pflegehilfsmittel und Betreuung.
      👉 Nachweis: Dokumentation durch einen Pflegeberater oder Hausarzt; Bestellung von Hilfsmitteln als zusätzlicher Nachweis.

    B) Psychische Erkrankungen als akute Verschlechterung

    1. Akute suizidale Krise oder selbstgefährdendes Verhalten – Ein Angehöriger mit Depression oder Borderline-Störung äußert plötzliche Suizidgedanken und benötigt sofortige Betreuung.
      👉 Nachweis: Dringlichkeitsattest des behandelnden Psychiaters oder Psychologen; Dokumentation eines psychiatrischen Krisendienstes.
    2. Akute Psychose oder starke Halluzinationen – Eine Person mit Schizophrenie kann Realität und Wahn nicht mehr unterscheiden und benötigt lückenlose Beaufsichtigung.
      👉 Nachweis: Bericht eines Psychiaters oder Notfallaufnahmeprotokoll aus der Klinik.
    3. Plötzliche Angststörungen oder Panikattacken – Eine Person mit generalisierter Angststörung ist plötzlich handlungsunfähig und kann sich nicht mehr selbst versorgen.
      👉 Nachweis: Psychologische oder ärztliche Bescheinigung über die akute Krise; Dokumentation eines ambulanten Pflegedienstes.
    4. Manische Episode bei bipolarer Störung – Die betroffene Person verhält sich impulsiv und selbstgefährdend, sodass eine Beaufsichtigung erforderlich wird.
      👉 Nachweis: Attest des behandelnden Psychiaters; Bericht einer psychiatrischen Notfallambulanz.
    5. Plötzliche akute Belastungsreaktion nach Trauma oder Todesfall – Ein Angehöriger mit PTBS erlebt eine schwere emotionale Krise, die eine intensive Betreuung erfordert.
      👉 Nachweis: Bescheinigung eines Psychotherapeuten oder Arztes über die Belastungsreaktion; Notiz eines Krisendienstes oder psychosozialen Betreuungsdienstes.

    6. Welche Sozialversicherungsbeiträge werden während des Bezugs von Pflegeunterstützungsgeld gezahlt?

    🟢 Einfache Erklärung: Auch während du Pflegeunterstützungsgeld bekommst, bleibst du sozialversichert. Das bedeutet, dass deine Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung weiterhin bestehen bleiben.

    Die Sozialversicherungsbeiträge während des Bezugs von Pflegeunterstützungsgeld werden vollständig von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernommen. Das bedeutet:

    Kranken- und Pflegeversicherung

    Die Pflegekasse zahlt die Beiträge für gesetzlich Versicherte direkt an die Krankenkasse. Privatversicherte müssen ihre Beiträge selbst weiterzahlen – sie erhalten keine Erstattung von der Pflegekasse.

    „Für Personen, die Pflegeunterstützungsgeld beziehen, besteht für die Dauer der Freistellung Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung. Die Beiträge werden von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernommen.“

    Zitat: § 44a Abs. 5 SGB 11

    Rentenversicherung

    Die Pflegekasse zahlt die Beiträge zur Rentenversicherung, wenn die Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen geleistet wird. Diese Zeiten werden als Versicherungszeiten für die Rente anerkannt.

    „Versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind Personen, die eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz in Anspruch nehmen.“

    Zitat: § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB 6

    Arbeitslosenversicherung

    Während des Bezugs von Pflegeunterstützungsgeld bleibt die Pflegeperson in der Arbeitslosenversicherung versichert. Falls die Person nach der Freistellung arbeitslos wird, zählt diese Zeit als Versicherungszeit für das Arbeitslosengeld.

    „Versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind Personen, die wegen kurzzeitiger Arbeitsverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz von der Arbeit freigestellt sind.“

    Zitat: § 26 Abs. 2b SGB 3

    Unfallversicherung

    Pflegepersonen sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Die Beiträge werden von der Pflegekasse übernommen, sodass Unfälle während der Pflege (z. B. Stürze, Rückenschäden) abgesichert sind.

    „Pflegende Angehörige sind während der häuslichen Pflege in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.“

    Zitat: § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB 7


    7. Besondere akute Pflegesituation: Der Ausfall der Pflegeperson

    Was passiert, wenn die Pflegeperson ausfällt?

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    🟢 Einfache Erklärung: Wenn die bisherige Pflegeperson oder der Ersatz von ihr ausfällt, kann das große Schwierigkeiten für den Pflegebedürftigen bedeuten. Vielleicht ist sie krank geworden oder im Urlaub – und du musst dich spontan um eine Lösung kümmern. In solchen Fällen kann das Pflegeunterstützungsgeld helfen.

    Viele berufstätige Menschen, die Angehörige pflegen, haben eine Ersatzpflegeperson organisiert, um kurzfristige Ausfälle durch berufliche Verpflichtungen wie Dienstreisen oder andere Termine abzusichern.

    Doch was passiert, wenn diese Ersatzpflegeperson unerwartet ausfällt – zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub? Entsteht dann eine akute Pflegesituation, die einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld rechtfertigt?


    Warum könnte ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bestehen, wenn die Pflegeperson ausfällt?

    🟢 Einfache Erklärung: Das Pflegeunterstützungsgeld ist dafür gedacht, wenn plötzlich eine Notsituation entsteht, weil die Pflege nicht mehr sichergestellt ist. Das kann auch passieren, wenn die Pflegeperson ausfällt.

    Plötzlicher Ausfall der bisherigen Pflegeperson

    Eine akute Pflegesituation liegt nicht nur vor, wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen plötzlich verschlechtert, sondern auch dann, wenn eine bisherige Pflegeperson unerwartet ausfällt.

    Unerwartete Notlage, die sofortige Organisation erfordert

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn eine Pflegeperson plötzlich ausfällt, kann das eine stressige Situation sein. Die Pflege muss sofort organisiert werden, damit die pflegebedürftige Person weiterhin gut versorgt ist. Das Pflegeunterstützungsgeld hilft in genau solchen Situationen.

    • Die Pflege kann nicht wie gewohnt erfolgen, weil die übliche Ersatzpflege ausfällt.
    • Damit entsteht eine plötzliche Notlage, die sofortiges Handeln erfordert.
    • Die Pflege kann nicht einfach auf eine andere Person übertragen werden, ohne dass eine neue Lösung gefunden werden muss.
    • Eine solche kurzfristige Neuorganisation stellt eine akute Pflegesituation dar, für die das Pflegeunterstützungsgeld gedacht ist.

    Pflegeunterstützungsgeld dient genau dazu, eine akute Pflegesituation zu überbrücken

    🟢 Einfache Erklärung: Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine finanzielle Hilfe, die gezahlt wird, wenn eine unerwartete Pflegesituation eintritt. Es ermöglicht dir, für einige Tage von der Arbeit freigestellt zu werden, damit du dich um die Pflege kümmern kannst.

    Nach § 44a Abs. 3 SGB 11 besteht ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, wenn eine akute Pflegesituation eintritt und die Pflege kurzfristig organisiert oder übernommen werden muss.

    Da du in diesem Fall selbst einspringen musst, um die Pflege sicherzustellen, erfüllst du die Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.


    Warum könnte ein Anspruch abgelehnt werden?

    🟢 Einfache Erklärung: Manchmal lehnt die Pflegekasse einen Antrag ab, weil sie glaubt, dass die Situation vorhersehbar war oder dass es andere Möglichkeiten gibt, die Pflege sicherzustellen. Es ist wichtig, die Notwendigkeit gut zu begründen.

    Die Pflegekasse könnte argumentieren, dass die Situation durch berufliche Verpflichtungen verursacht wurde

    Es kann sein, dass die Pflegekasse sagt, dass eine Dienstreise oder Arbeitspflichten vorhersehbar waren und dass du dich frühzeitig um eine Ersatzpflege hättest kümmern können. In solchen Fällen musst du gut erklären, warum dies nicht möglich war. Vielleicht ist die Ersatzpflege ja erkrankt oder war einfach nicht verfügbar.

    Falls die Pflegekasse eine spontane Dienstreise als nicht unvorhersehbar betrachtet, könnte sie eine Ablehnung begründen.

    • Die Kasse könnte argumentieren, dass eine berufliche Verpflichtung keine plötzliche Veränderung der Pflegesituation darstellt, sondern eine arbeitsrechtliche Frage ist.
    • Da die Dienstreise grundsätzlich vorhersehbar ist, könnte die Pflegekasse annehmen, dass eine alternative Lösung gefunden werden könnte. Wenn die Ersatz-Pflege aber spontan auch nicht verfügbar ist, entsteht ein Anspruch.

    Die Pflegekasse könnte verlangen, dass eine andere Ersatzpflege organisiert wird

    Die Pflegekasse könnte die Ablehnung damit begründen, dass eine andere Lösung, zum Beispiel über Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder einen ambulanten Pflegedienst, verfügbar sind.

    ABER:
    Laut § 44a Abs. 3 SGB 11 haben Beschäftigte Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, wenn sie wegen einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Arbeit unterbrechen müssen, um eine pflegerische Versorgung sicherzustellen oder zu organisieren.

    „Beschäftigte haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (…) wenn sie aufgrund einer akut aufgetretenen Pflegesituation (…) der Arbeit fernbleiben müssen, um (…) pflegerische Versorgung (…) zu organisieren oder (…) sicherzustellen.“

    Dieser Wortlaut legt keine Pflicht fest, vorher zwingend alle anderen Pflege-Optionen auszuschöpfen. Es gibt keinen gesetzlichen Zwang, eine Pflege durch Fremde (z. B. einen Pflegedienst) in Anspruch zu nehmen, wenn dies nicht gewünscht ist.


    Wie könnt ihr den Anspruch durchsetzen?

    Wenn dein Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld abgelehnt wird, kannst du Widerspruch einlegen. Es ist wichtig, klar zu machen, dass die Pflege ohne deine Hilfe nicht möglich gewesen wäre.

    Falls die Pflegekasse den Antrag ablehnt, sollte man Widerspruch einlegen und gut begründen, warum die Situation unvorhersehbar war.

    Deutliche Begründung gegenüber der Pflegekasse:

    • Ohne dein sofortiges Eingreifen wäre die Pflege nicht sichergestellt.
    • Die Situation war nicht vorhersehbar, weil die Ersatzpflegeperson unerwartet ausgefallen ist.
    • Die kurzfristige Organisation einer anderen Pflegeoption war nicht möglich.

    Nachweise einreichen:

    • Nachweis über die geplante Ersatzpflegeperson und deren plötzlichen Ausfall (z. B. ärztliche Bescheinigung bei Krankheit oder Urlaubsnachweis).
    • Schreiben des Arbeitgebers über die spontane Anordnung der Dienstreise.
    • Eigene schriftliche Erklärung, dass kurzfristig keine andere Lösung gefunden werden konnte.

    Ausfall der bisherigen Pflegeperson: Beispiele

    1. Arbeitgeber weist spontan eine Dienstreise an – Die Hauptpflegeperson muss kurzfristig verreisen und kann die Pflege nicht sicherstellen. Vielleicht ist zufällig auch die Ersatz-Pflegeperson zu diesem Zeitpunkt verhindert.
      👉 Nachweis: Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die verpflichtende Dienstreise.
    2. Pflegeperson erkrankt plötzlich schwer – Die bisherige Betreuungsperson ist aufgrund einer eigenen Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage, die Pflege durchzuführen.
      👉 Nachweis: Ärztliche Bescheinigung über die Krankheit der Pflegeperson.
    3. Bisherige Pflegeperson hat spontan gekündigt – Wenn die bisherige Pflegeperson ihr Ehrenamt als Pflegeperson spontan kündigt, ist diese Situation für den Menschen mit Pflegebedarf und seine Angehörigen unvorhersehbar.
      👉 Nachweis: Wenn vorhanden: Kündigungserklärung der bisherigen Pflegeperson.
    4. Plötzliche psychische Überforderung der Pflegeperson – Die Hauptpflegeperson ist durch die Pflegesituation stark belastet und benötigt dringend eine Pause, um sich zu erholen.
      👉 Nachweis: Attest eines Arztes oder Psychotherapeuten über die psychische Belastung.
    5. Pflegeperson muss sich einer medizinischen Behandlung oder Operation unterziehen – Eine geplante oder akute medizinische Maßnahme macht es unmöglich, die Pflege weiterzuführen.
      👉 Nachweis: Ärztliche Bescheinigung über den Eingriff oder die Notwendigkeit der Behandlung.

    8. Fazit

    🟢 Einfache Erklärung: Das Pflegeunterstützungsgeld hilft Menschen, die kurzfristig Angehörige pflegen müssen. Es ist eine wichtige Unterstützung für Familien, wenn sich eine Pflegesituation plötzlich ändert. Wer eine Ablehnung erhält, sollte Widerspruch einlegen.

    Das Pflegeunterstützungsgeld bietet eine wichtige finanzielle Absicherung, wenn berufstätige Angehörige kurzfristig die Pflege eines Familienmitglieds organisieren oder übernehmen müssen. Entscheidend ist, dass eine akute Pflegesituation vorliegt, die eine sofortige Reaktion erfordert. Falls eine Ablehnung erfolgt, kann sich ein Widerspruch lohnen, da das Gesetz keine starre Definition der Nachweispflicht vorsieht.

  • Pflegeperson: Ansprüche bei Vollzeit-Beschäftigung

    Pflegeperson: Ansprüche bei Vollzeit-Beschäftigung

    Symbolbild: Pflegeperson: Ansprüche bei Vollzeit-Beschäftigung

    Pflegst du einen nahen Angehörigen und arbeitest gleichzeitig in Vollzeit? Dann fragst du dich vielleicht, welche Ansprüche du hast und welche Unterstützung dir zusteht. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zu den gesetzlichen Regelungen und finanziellen Hilfen, die dir zustehen.


    1. Unfallversicherung: Schutz während der Pflege

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn du einen Angehörigen pflegst, kannst du dir beim Helfen oder Heben leicht wehtun. Damit du dann abgesichert bist, gibt es die gesetzliche Unfallversicherung für Pflegepersonen.

    Als Pflegeperson bist du gesetzlich unfallversichert, wenn du einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 unentgeltlich pflegst und diese Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche an zwei Tagen erfolgt (§ 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII). Auch wenn du in Vollzeit arbeitest, bleibt dieser Versicherungsschutz bestehen.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Was ist versichert?

    • Unfälle während der Pflege (z. B. Sturz beim Umlagern)
    • Wegeunfälle im direkten Zusammenhang mit der Pflege

    📌 Wichtig: Die Unfallversicherung deckt keine Haushaltsarbeiten ab, die nicht direkt mit der Pflege zu tun haben.


    2. Pflegeunterstützungsgeld: 10 Tage bezahlte Freistellung

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn dein Angehöriger plötzlich mehr Hilfe braucht, kannst du bis zu 10 Tage von der Arbeit freigestellt werden und bekommst dafür Geld von der Pflegekasse.

    Musst du kurzfristig Pflege organisieren, kannst du dich bis zu 10 Tage pro Jahr bezahlt freistellen lassen. In dieser Zeit erhältst du Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Die Höhe entspricht etwa 90 % deines Nettoeinkommens (§ 44a SGB XI).

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Voraussetzungen:

    • Dein Angehöriger benötigt plötzlich Pflege
    • Du stellst einen Antrag bei der Pflegekasse
    • Dein Arbeitgeber wird umgehend informiert

    3. Pflegezeit: Sechs Monate unbezahlte Freistellung

    🟢 Einfache Erklärung: Du kannst bis zu sechs Monate deine Arbeit unterbrechen, um dich voll um deinen Angehörigen zu kümmern. Während dieser Zeit darf dein Arbeitgeber dich nicht kündigen.

    Möchtest du deine Arbeitszeit für die Pflege reduzieren oder ganz pausieren? Dann kannst du dich bis zu sechs Monate unbezahlt freistellen lassen (§ 3 PflegeZG). Während dieser Zeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Wichtig: Dein Arbeitgeber muss die Pflegezeit gewähren, wenn dein Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte hat.

    💡 Tipp: Du kannst beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen, um Einkommensverluste auszugleichen.


    4. Familienpflegezeit: Teilzeit-Arbeiten mit Darlehensoption

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn du weniger arbeiten möchtest, um zu pflegen, kannst du deine Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre reduzieren. Falls du weniger verdienst, gibt es ein zinsloses Darlehen zur Unterstützung.

    Falls du langfristig weniger arbeiten möchtest, kannst du deine Arbeitszeit für bis zu 24 Monate um mindestens 15 Stunden pro Woche reduzieren (§ 2 FPfZG).

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Besonderheit: Auch hier kannst du ein zinsloses Darlehen zur finanziellen Unterstützung erhalten.

    Achtung: Dieses Recht besteht nur in Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten.


    5. Kündigungsschutz: Sicher arbeiten trotz Pflegeverantwortung

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn du eine Pflegezeit beantragst, darf dein Arbeitgeber dich in dieser Zeit nicht kündigen.

    Falls du Pflegezeit oder Familienpflegezeit beantragst, genießt du einen besonderen Kündigungsschutz (§ 5 PflegeZG). Dein Arbeitgeber darf dir während dieser Zeit nicht kündigen.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Gilt für Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.


    6. Pflegekurse & Beratung: Kostenlose Unterstützung

    🟢 Einfache Erklärung: Die Pflegekasse bietet kostenlose Kurse an, damit du lernst, wie du deinen Angehörigen gut pflegen kannst, ohne dich selbst zu überlasten.

    Pflegende Angehörige können kostenlose Pflegekurse in Anspruch nehmen. Diese helfen dir, die Pflege effizienter und körperlich schonender durchzuführen (§ 45 SGB XI). Viele Pflegekassen bieten auch individuelle Beratungsgespräche an.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    💡 Tipp: Pflegekurse gibt es auch als Online-Angebote oder individuelle Schulungen zu Hause.


    7. Verhinderungspflege & Pflegehilfsmittel

    Pflegst du einen nahen Angehörigen und arbeitest gleichzeitig in Vollzeit

    🟢 Einfache Erklärung: Falls du mal eine Pause brauchst, kann jemand anderes die Pflege übernehmen. Dafür gibt es finanzielle Unterstützung. Außerdem bekommst du Geld für Dinge wie Handschuhe und Desinfektionsmittel.

    Brauchst du eine Pause oder bist selbst verhindert? Dann kannst du bis zu 3.539 € pro Jahr (ab 07.2025) für eine Ersatzpflegeperson oder einen Pflegedienst nutzen (§ 39 SGB XI). Zusätzlich erhältst du bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel (Stand 2025, § 40 SGB XI).

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Typische Pflegehilfsmittel: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen


    8. Steuerliche Vorteile: Pflegepauschbetrag & Absetzbarkeit

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn du pflegst, kannst du bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen. So bekommst du am Ende des Jahres möglicherweise Geld zurück.

    Pflegekosten können steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG). Je nach Pflegegrad kannst du einen Pflegepauschbetrag von bis zu 1.800 € pro Jahr erhalten.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Weitere steuerliche Vorteile:

    • Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen (bis zu 4.000 € jährlich) steuerlich geltend machen

    9. Keine Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung für Vollzeitbeschäftigte Pflegepersonen

    🟢 Einfache Erklärung: Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt keine zusätzlichen Rentenpunkte für die Pflegezeit und auch keine Absicherung in der Arbeitslosenversicherung durch die Pflegekasse. Wer weniger arbeitet, kann Rentenpunkte sammeln.

    Einen Nachteil gibt es: Wenn du mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitest, zahlt die Pflegekasse keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (§ 44 SGB XI). Das bedeutet, dass du nach einer Pflegezeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast, sofern du nicht anderweitig versicherungspflichtig beschäftigt warst. Nur Personen, die weniger als 30 Stunden pro Woche arbeiten, können Rentenpunkte für die Pflegezeit erhalten.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ❌ Nein


    Fazit: Deine Rechte als pflegende Person mit Vollzeitjob

    Ansprüche für Pflegepersonen bei einer Anstellung mit mehr als 30 Stunden Wochen-Arbeitszeit

    LeistungAnspruch
    Unfallversicherung✅ Ja
    Pflegeunterstützungsgeld (10 Tage bezahlte Freistellung)✅ Ja
    Pflegezeit (bis zu 6 Monate unbezahlte Freistellung)✅ Ja
    Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate Teilzeitpflege)✅ Ja
    Pflegekurse & Beratung✅ Ja
    Verhinderungspflege & Pflegehilfsmittel✅ Ja
    Steuerliche Vorteile✅ Ja
    Kündigungsschutz während Pflegezeit/Familienpflegezeit✅ Ja
    Arbeitslosenversicherungs-Beiträge durch Pflegekasse❌ Nein
    Rentenversicherungs-Beiträge durch Pflegekasse❌ Nein

    Auch wenn du in Vollzeit arbeitest, stehen dir einige Rechte und Unterstützungsleistungen zu. Besonders hilfreich sind die Unfallversicherung, Pflegeunterstützungsgeld und die Möglichkeit zur Freistellung. Wer langfristig Pflege und Beruf vereinbaren will, sollte sich frühzeitig über Teilzeitmodelle, finanzielle Hilfen und steuerliche Vorteile informieren.

  • Antrag auf Ersatzbescheinigung: Dein Recht auf einen Versicherungsnachweis

    Antrag auf Ersatzbescheinigung: Dein Recht auf einen Versicherungsnachweis

    Symbolbild: Antrag auf Ersatzbescheinigung: Dein Recht auf einen Versicherungsnachweis

    Was ist eine Ersatzbescheinigung und wann brauchst du sie?

    Die Ersatzbescheinigung dient als Nachweis deines Krankenversicherungsschutzes, wenn du deine elektronische Gesundheitskarte (eGK / Krankenkassen-Karte) nicht vorlegen kannst.

    Sie wird von deiner Krankenkasse ausgestellt und ermöglicht es dir, medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.

    Typische Situationen, in denen du eine Ersatzbescheinigung benötigst:

    • Du hast deine Krankenkassen-Karte (eGK) vergessen oder verlegt.
    • Deine Krankenkassen-Karte (eGK) ist beschädigt oder defekt.
    • Deine neue Krankenkassen-Karte ist noch nicht angekommen.
    • Du brauchst eine telefonische Behandlung oder einen Arztbrief ohne dass du zum Arzt fahren möchtest.

    Dein Anspruch auf eine Ersatzbescheinigung

    Viele Versicherte fragen sich: Habe ich das Recht auf eine Ersatzbescheinigung? Die Antwort ist ja! Der Anspruch ergibt sich aus mehreren gesetzlichen Vorschriften:

    • § 291 Abs. 2 SGB V: Die Krankenkasse ist verpflichtet, eine eGK auszustellen und eine Alternative bereitzustellen, wenn diese nicht vorliegt.
    • § 19 Abs. 2 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä): Falls die eGK nicht vorgelegt wird, muss die Krankenkasse eine Ersatzbescheinigung ausstellen.
    • § 175 Abs. 1 SGB V: Mitglieder haben das Recht, eine Bescheinigung über ihren Versicherungsstatus zu erhalten.

    Das bedeutet: Du musst keinen besonderen Grund angeben, um eine Ersatzbescheinigung zu beantragen. Es reicht aus, dass du aktuell keine Krankenkassen-Karte vorlegen kannst.

    Wie beantragst du eine Ersatzbescheinigung?

    Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung ist unkompliziert und kann über verschiedene Wege gestellt werden:

    1. Direkt über die App deiner Krankenkasse (falls verfügbar)
    2. Per Fax oder postalisch

    Die Krankenkasse ist verpflichtet, dir die Bescheinigung unverzüglich per E-Mail, Fax oder Post zuzusenden.

    Antrag auf Versicherungsnachweis – Mustertext

    Falls du eine schriftliche Anfrage stellen möchtest, kannst du diesen Mustertext verwenden:

    Betreff: Antrag auf Ersatzbescheinigung / Versicherungsnachweis

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit beantrage ich die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung für meine Krankenversicherung für das aktuelle Quartal, da mir aktuell keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorliegt.

    Mein Anspruch ergibt sich aus:

    • § 291 Abs. 2 SGB V (Sicherstellung eines Versicherungsnachweises),
    • § 19 Abs. 2 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) (Ersatzbescheinigung bei fehlender eGK),
    • § 175 Abs. 1 SGB V (Anspruch auf Mitgliedsbescheinigung).

    Bitte senden Sie mir die Ersatzbescheinigung zeitnah per E-Mail oder Post zu. Für eine schnelle Bearbeitung finden Sie meine Versicherungsnummer untenstehend.

    Mit freundlichen Grüßen
    [Dein Name]
    [Deine Adresse]
    [Deine Versicherungsnummer]

    Häufige Fragen zur Ersatzbescheinigung

    Wie oft kann ich eine Ersatzbescheinigung beantragen?
    Es gibt keine gesetzliche Begrenzung. Du kannst jedes Quartal eine neue Bescheinigung anfordern, falls nötig.

    Kann die Krankenkasse meinen Antrag ablehnen?
    Nein, da du nach SGB V einen Anspruch darauf hast. Falls sich die Krankenkasse weigert, kannst du eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einreichen.

    Gibt es eine Alternative zur Ersatzbescheinigung?
    Falls deine eGK bald geliefert wird, kannst du in manchen Arztpraxen auch nachträglich deine Versichertenkarte einreichen.

    Fazit: Dein Recht auf einen Versicherungsnachweis nutzen

    Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung ist dein gutes Recht, wenn du deine eGK nicht dabei hast. Krankenkassen sind verpflichtet, dir diese Bescheinigung auszustellen, damit du ärztliche Leistungen ohne Probleme in Anspruch nehmen kannst. Beantrage sie einfach telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Portal deiner Krankenkasse.

    Tipp: Falls du deine eGK häufig vergisst, kannst du deine Krankenkasse bitten, dir quartalsweise automatisch eine Ersatzbescheinigung auszustellen!

  • Recht auf einen unabhängigen Pflegegrad-Gutachter: So setzt du dein Recht durch

    Recht auf einen unabhängigen Pflegegrad-Gutachter: So setzt du dein Recht durch

    Symbol-Bild: Recht auf einen unabhängigen Gutachter bei der Pflegegrad-Begutachtung

    Die Pflegegrad-Begutachtung entscheidet darüber, ob und welche Pflegeleistungen du bekommst. Normalerweise führt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Begutachtung durch. Doch was passiert, wenn die Begutachtung zu lange dauert oder der MDK Fehler macht?

    Hier erfährst du:
    ✅ Wann du Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter hast
    ✅ Wie du gegen Verzögerungen oder Ablehnungen der Pflegekasse vorgehen kannst
    ✅ Welche rechtlichen Schritte du unternehmen kannst


    1. Wann hast du Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter?

    Das Gesetz § 18 Abs. 3 SGB XI gibt dir das Recht, eine Liste mit drei unabhängigen Gutachtern zu bekommen, wenn:

    1️⃣ Die Pflegekasse nicht innerhalb von 20 Arbeitstagen eine Begutachtung organisiert.
    2️⃣ Die Pflegekasse von sich aus entscheidet, keinen MDK-Gutachter einzusetzen.

    ➡ In diesen Fällen muss die Pflegekasse dir die Liste mit unabhängigen Gutachtern zusenden. Du kannst dann einen Gutachter daraus auswählen.

    Wichtig: Falls die Pflegekasse die Liste verweigert oder nicht reagiert, kannst du dagegen vorgehen.


    2. Was tun, wenn die Pflegekasse die Liste nicht sendet?

    Wenn die Pflegekasse ihre Pflicht nicht erfüllt, hast du mehrere Möglichkeiten:

    🔹 Schriftliche Aufforderung mit Frist setzen (z. B. 14 Tage)
    🔹 Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen
    🔹 Klage beim Sozialgericht einreichen

    📌 Tipp: Falls die Pflegekasse nach deiner Aufforderung nicht reagiert, kannst du direkt rechtliche Schritte einleiten.


    3. Kann die Pflegekasse die Übersendung der Liste verweigern?

    Nein, die Pflegekasse hat kein Ermessen bei der Entscheidung.

    • Falls die Voraussetzungen nach § 18 Abs. 3 SGB XI vorliegen, muss sie die Liste zusenden.
    • Eine Verzögerung oder Weigerung kann mit einer Untätigkeitsklage oder einer Verpflichtungsklage angefochten werden.

    Wann habe ich die Verzögerung zu vertreten?

    ✅ Einmalige Absage aus wichtigem Grund → Kein vollständiges Vertreten der Verzögerung

    Wenn du den ersten Terminvorschlag des MDK aus einem wichtigen Grund (z. B. eine medizinische Behandlung) nicht wahrnehmen kannst, dann:

    • Hast du die Verzögerung nicht vollständig zu vertreten.
    • Muss der MDK einen alternativen Termin vorschlagen.
    • Bleibt der Anspruch nach 20 Arbeitstagen gemäß § 18 Abs. 3 SGB XI grundsätzlich bestehen.

    📌 Beispiele für berechtigte Gründe:
    ✔ Wichtige ärztliche Behandlungen, Operationen oder Therapien.
    ✔ Krankenhausaufenthalte.
    ✔ Dringende familiäre Verpflichtungen (z. B. Todesfall in der Familie).

    In diesem Fall bleibt dein Anspruch nach 20 Tagen bestehen, wenn der neue Termin weiterhin nicht innerhalb der Frist liegt.

    ❌ Mehrfache Absagen oder fehlende Kooperation → Risiko des Anspruchsverlustes

    Falls du mehrere Terminvorschläge ohne triftigen Grund absagst oder nicht reagierst, könnte das als eigenes Verschulden gewertet werden.

    📌 Wann könnte die Pflegekasse die Liste verweigern?
    ❌ Mehrere unentschuldigte Absagen.
    ❌ Verzögerung durch ständige Terminverschiebungen.
    ❌ Keine Reaktion auf Terminvorschläge des MDK.

    In diesem Fall könnte die Pflegekasse argumentieren, dass die Verzögerung durch den Antragsteller verursacht wurde und der Anspruch auf die Liste entfällt.


    Wer trägt die Beweislast bei einer Verzögerung?

    Die Pflegekasse muss beweisen, dass der Antragsteller die Verzögerung vollständig zu vertreten hat.

    🔹 Falls die Kasse behauptet, dass du schuld an der Verzögerung bist, kann sie nicht einfach pauschal ablehnen – sie muss nachweisen, dass deine Absage kausal für die gesamte Verzögerung war.
    🔹 Falls der MDK erst nach der Absage einen neuen Termin in weiter Ferne anbietet, bleibt der Anspruch nach 20 Tagen bestehen, da die Verzögerung dann in der Verantwortung der Pflegekasse liegt.

    Fazit: Falls die Pflegekasse deinen Anspruch verweigert, solltest du einen Widerspruch einlegen und auf die Beweislast verweisen.


    Wann verjährt dein Anspruch auf eine Liste mit 3 unabhängigen Gutachtern?

    Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre gemäß § 45 SGB I und beginnt am Jahresende des Anspruchsjahres.

    Das bedeutet: Falls dein Anspruch im Jahr 2022 entstanden ist, beginnt die Verjährungsfrist am 01.01.2023 und endet am 31.12.2026.

    Falls du Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben hast, wird die Verjährung gehemmt.
    Hemmung durch Antragstellung oder Widerspruch (§ 44 SGB I)
    Hemmung durch eine Klage (§ 204 BGB i.V.m. SGB I)

    Falls die Pflegekasse den Anspruch blockiert, könnte sich der Fristbeginn nach hinten verschieben.

    Falls du eine Untätigkeitsklage oder eine Klage auf Durchführung des Verwaltungsakts eingereicht hast, wird die Verjährung unterbrochen, solange das Verfahren läuft. Sobald das Gericht entschieden hat, beginnt die Verjährungsfrist neu.

    📌 Beispiel: Erinnerung an die Frist vor Klageeinreichung

    Betreff: Fristsetzung zur Übersendung der Gutachterliste nach § 18 Abs. 3 SGB XI

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe am [Datum des ursprünglichen Antrags] meinen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad gestellt. Nach § 18 Abs. 3 SGB XI besteht eine gesetzliche Verpflichtung, innerhalb von 20 Arbeitstagen eine Begutachtung durchzuführen oder mir eine Liste mit drei unabhängigen Gutachtern zur Verfügung zu stellen.

    Da die Frist bereits seit [Anzahl der Tage] Tagen abgelaufen ist und ich trotz dessen keine Reaktion erhalten habe, setze ich Ihnen hiermit eine Frist von 7 Tagen zur Erledigung meiner Forderung.

    Falls ich bis zum [Datum, 7 Tage später] keine Gutachterliste erhalte, werde ich ohne weitere Ankündigung eine Untätigkeitsklage nach § 89 SGG sowie eine Verpflichtungsklage auf Durchführung des Verwaltungsakts beim Sozialgericht einreichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    [Dein Name]

    📌 Wichtig:

    Falls du innerhalb der Frist keine Antwort bekommst, kannst du die Klage direkt einreichen.

    Setze eine letzte, kurze Frist (z. B. 7 Tage).

    Versende das Schreiben per Fax, Einschreiben oder per E-Mail.

    4. Welche Klage kannst du einreichen?

    Falls die Pflegekasse nicht handelt oder die Liste verweigert, kannst du sie mit einer Klage dazu zwingen. Es gibt zwei Möglichkeiten:

    🔹 Verpflichtungsklage nach § 54 SGG
    ➡ Falls die Pflegekasse die Liste absichtlich nicht herausgibt, kannst du sie per Verpflichtungsklage zwingen.
    ➡ Das Sozialgericht kann die Pflegekasse verpflichten, die Liste zu senden. Denn die Liste ist ein Verwaltungsakt, den du einklagen kannst.

    🔹 Klage auf unterlassenen Verwaltungsakt nach § 89 SGG
    ➡ Falls die Pflegekasse einfach nichts tut, kannst du auch eine Klage nach § 89 SGG einreichen.
    ➡ Diese Klage hat den Vorteil, dass sie an keine Frist gebunden ist. Auch durch diese Klage kannst du vor Gericht einfordern, dass der Verwaltungsakt durchgeführt wird.

    💡 Beste Strategie:
    Am besten beide Klagen parallel einreichen, um sicherzugehen, dass eine davon Erfolg hat.

    Ist die Übersendung der Liste ein Verwaltungsakt?

    Ja, denn die Liste erfüllt alle Kriterien eines Verwaltungsakts nach § 31 SGB X:

    Erfüllung der Merkmale eines Verwaltungsakts nach § 31 SGB X

    KriteriumErklärungWarum die Übersendung der Gutachterliste ein Verwaltungsakt ist
    BehördeEine öffentliche Stelle, die hoheitliche Aufgaben wahrnimmt.✅ Die Pflegekasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und handelt als Sozialversicherungsträger.
    Hoheitliche MaßnahmeEine einseitige Entscheidung der Behörde auf gesetzlicher Grundlage.✅ Die Pflegekasse handelt nicht privatrechtlich, sondern setzt eine gesetzliche Verpflichtung um (§ 18 Abs. 3 SGB XI).
    Auf dem Gebiet des öffentlichen RechtsDie Maßnahme beruht auf gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Rechts.✅ Die Übersendung der Liste ergibt sich aus § 18 Abs. 3 SGB XI, also aus dem Sozialrecht, das zum öffentlichen Recht gehört.
    RegelungEine verbindliche Entscheidung, die den Rechtsstatus des Betroffenen verändert.✅ Die Liste legt verbindlich fest, welche drei Gutachter in Frage kommen. Der Antragsteller kann nur aus dieser Auswahl wählen.
    EinzelfallDie Regelung betrifft eine bestimmte Person und keinen unbestimmten Personenkreis.✅ Die Liste wird nur für den jeweiligen Antragsteller erstellt und gilt nicht für andere Versicherte allgemein.
    AußenwirkungDie Maßnahme hat Außenwirkung, sie eine Rechtsposition verändert oder verbindliche Wirkung entfaltet.Die Übersendung der Liste bewirkt eine verbindliche Auswahlmöglichkeit für den Antragsteller. Die Pflegekasse ist an die Entscheidung des Antragstellers gebunden und darf ausschließlich den von ihm bestimmten Gutachter aus der Liste beauftragen. Dadurch erlangt der Antragsteller eine unmittelbare Rechtsposition, die es ihm erlaubt, aktiv an der Wahl eines unabhängigen Gutachters für sein Pflegegrad-Verfahren mitzuwirken.

    Fazit: Da die Maßnahme alle sechs Merkmale eines Verwaltungsakts erfüllt, handelt es sich eindeutig um einen einklagbaren Verwaltungsakt gemäß § 31 SGB X. 🚀


    5. Darfst du selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen?

    📌 Grundsätzlich nein – die Pflegekasse bestimmt, wer das Gutachten macht. Aber:

    ✅ Falls die Pflegekasse zu lange braucht, kannst du dich auf § 13 Abs. 3a SGB V berufen.
    ✅ Falls dein Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde, kannst du ein eigenes Gutachten als Gegengutachten einreichen.
    ✅ Falls du klagst, kann das Gericht ein neutrales Gutachten anfordern.

    Aber Vorsicht:
    ❌ Die Pflegekasse muss dein eigenes Gutachten nicht anerkennen.
    ❌ Die Kosten für einen selbst beauftragten Gutachter müsstest du selbst zahlen.


    6. Was tun, wenn der MDK die Begutachtung verweigert?

    Manchmal verweigert der MDK die Begutachtung, zum Beispiel wenn du eine Videoaufnahme machen willst.

    📌 Aber dein Zuhause ist dein Grundrecht!
    ➡ Nach Artikel 13 Grundgesetz hast du das Recht, dein Zuhause zu schützen.
    ➡ Eine offene Videoaufzeichnung zur Beweissicherung ist gerechtfertigt. Du musst nur darauf aufmerksam machen – zum Beispiel mit einem Aufkleber an der Tür. Auf dem Aufkleber sollte stehen, dass du eine Bild- und Ton-Überwachung bei dir Zuhause hast. So macht das auch eine Bank.

    Klage wegen Diskriminierung einreichen (z. B. wenn du aus gesundheitlichen Gründen eine Videoaufnahme brauchst)


    7. Fazit: So setzt du dein Recht auf einen unabhängigen Gutachter durch

    Falls die Pflegekasse zu langsam ist → Liste mit unabhängigen Gutachtern fordern!
    Falls sie nicht reagiert → Klage nach § 54 SGG oder § 89 SGG einreichen!
    Falls der MDK Fehler macht → Widerspruch und Gegengutachten einreichen!
    Falls du dringend eine Entscheidung brauchst → Einstweilige Verfügung beim Sozialgericht beantragen!

    Lass dich nicht von der Pflegekasse oder dem MDK abwimmeln. Dein Recht ist gesetzlich geschützt!

    📌 Falls du Hilfe bei einer Klage oder einem Widerspruch brauchst, kann ich dir gerne eine Vorlage erstellen. 🚀

  • Wenn das Sozialamt deine Rechte ignoriert – So kannst du dich wehren!

    Wenn das Sozialamt deine Rechte ignoriert – So kannst du dich wehren!

    Symbolbild: Wenn das Sozialamt deine Rechte ignoriert – So kannst du dich wehren!

    Das Sozialamt hört nicht auf dich?

    Stell dir vor, du hast ein schweres Trauma. Dein Arzt hat bestätigt: Du darfst nur von einer Frau begutachtet werden. Aber das Sozialamt interessiert das nicht. Es schlägt dir nur männliche Gutachter vor.

    Das ist nicht nur unfair – es kann auch gegen das Gesetz verstoßen! Doch du musst das nicht einfach hinnehmen. In diesem Artikel erfährst du, welche Rechte du hast und wie du dich dagegen wehren kannst.


    Welche Rechte hast du?

    Das Sozialamt darf nicht einfach tun, was es will. Es gibt Gesetze, die dich schützen.

    1. Du hast ein Wahlrecht (§ 8 SGB IX)

    Laut § 8 SGB IX darfst du Wünsche äußern, wenn es um deine Behandlung oder Begutachtung geht. Das gilt besonders, wenn du gesundheitliche Einschränkungen hast.

    Das bedeutet: Wenn dein Arzt bestätigt, dass du nur von einer Frau begutachtet werden darfst, dann muss das Sozialamt darauf Rücksicht nehmen.

    2. Du darfst nicht diskriminiert werden (AGG)

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt dich davor, wegen deines Geschlechts oder deiner Behinderung benachteiligt zu werden.

    Das bedeutet: Das Sozialamt darf nicht absichtlich gegen deine ärztliche Vorgabe verstoßen. Tut es das doch, kann das eine Diskriminierung sein.

    3. Das Sozialamt muss dich fair beraten (§ 17 SGB I)

    Das Sozialamt hat die Pflicht, dich über deine Rechte korrekt zu informieren.

    Das bedeutet: Es darf dich nicht in die Irre führen oder einfach ignorieren, was dein Arzt gesagt hat.

    4. Wenn du Schaden nimmst, kann das strafbar sein (§ 223 StGB)

    Falls sich dein Gesundheitszustand wegen der falschen Entscheidung des Sozialamts verschlechtert, kann das sogar eine Straftat (Körperverletzung durch Unterlassen) sein.

    Das bedeutet: In manchen Fällen kannst du sogar eine Strafanzeige stellen.


    So kannst du dich wehren – 5 Schritte

    Das Sozialamt ignoriert dein ärztliches Attest? Dann solltest du jetzt handeln!

    1. Widerspruch einlegen

    Frist: Du hast einen Monat Zeit, um gegen die Gutachter-Wahl Widerspruch einzulegen.
    So machst du es:

    • Schreibe, dass du eine Frau als Gutachterin brauchst.
    • Hänge dein ärztliches Attest an.
    • Drohe mit weiteren Schritten, wenn das Sozialamt nicht reagiert.

    📌 Tipp: Ein Sozialverband oder ein Anwalt kann dir helfen.

    2. Eilverfahren beim Sozialgericht beantragen

    Falls das Sozialamt nicht reagiert, kannst du das Sozialgericht einschalten.

    Das bedeutet: Ein Richter kann entscheiden, dass das Sozialamt dir sofort eine weibliche Gutachterin zuweisen muss.

    3. Beschwerde gegen das Sozialamt einreichen

    Falls einzelne Mitarbeiter bewusst gegen deine Rechte verstoßen, kannst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

    Das kannst du tun:

    • Beschwere dich beim Landkreis oder beim Sozialministerium deines Bundeslandes.

    4. Die Antidiskriminierungsstelle um Hilfe bitten

    Falls du wegen deines Geschlechts oder deiner Behinderung benachteiligt wirst, kann dir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes helfen.

    Kontakt: www.antidiskriminierungsstelle.de

    5. Strafanzeige prüfen

    Falls sich dein Gesundheitszustand verschlechtert, weil das Sozialamt nicht reagiert, kannst du eine Strafanzeige wegen Körperverletzung durch Unterlassen stellen.

    Tipp: Ein Anwalt kann dich dabei unterstützen.


    Fazit: Lass dich nicht einschüchtern!

    Das Sozialamt muss sich an die Regeln halten. Es darf dein ärztliches Attest nicht ignorieren. Wenn es das doch tut, kannst du dich wehren – und das solltest du auch tun!

    Widerspruch einlegen
    Eilverfahren beantragen
    Beschwerde einreichen
    Antidiskriminierungsstelle kontaktieren
    Strafanzeige prüfen

    💡 Tipp: Viele Sozialverbände bieten kostenlose Rechtsberatung an.

    📢 Hast du ähnliche Erfahrungen mit dem Sozialamt gemacht? Erzähl deine Geschichte in den Kommentaren!

  • Unangekündigte MDK-Begutachtung: Wann muss ich wirklich mitwirken?

    Unangekündigte MDK-Begutachtung: Wann muss ich wirklich mitwirken?

    Symbolbild: Widerspruch gegen eine erneute MDK-Begutachtung – Was du wissen musst

    Unangekündigte MDK-Begutachtung

    Viele Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen kennen das: Plötzlich meldet sich der Medizinische Dienst (MDK) und kündigt eine neue Pflegebegutachtung an – ohne dass die Pflegekasse vorher Bescheid gegeben hat. So eine Nachricht kann verunsichern und Fragen aufwerfen:

    🛑 Muss ich dieser Begutachtung einfach zustimmen?
    🛑 Darf die Pflegekasse das einfach so anordnen?
    🛑 Kann ich mich dagegen wehren?

    Die Antwort ist: Nein, nicht automatisch.
    Die Pflegekasse muss sich an gesetzliche Vorgaben halten, bevor sie eine neue Begutachtung durch den MDK beauftragen darf. In diesem Artikel erfährst du:

    Wann eine erneute MDK-Begutachtung erlaubt ist,
    Welche Rechte du hast,
    Und wie du dich gegen eine unzulässige Begutachtung wehren kannst.


    1. Wann darf die Pflegekasse eine neue MDK-Begutachtung anordnen?

    Die Pflegekasse kann nicht einfach nach Belieben eine neue MDK-Begutachtung veranlassen. Es muss einen triftigen Grund geben.

    Drei Fälle, in denen eine erneute Begutachtung erlaubt ist:

    Dein Gesundheitszustand hat sich stark verändert (§ 18 Abs. 1 SGB XI)
    ➡ Falls sich deine Pflegebedürftigkeit deutlich verbessert oder verschlechtert hat, kann die Pflegekasse eine neue Begutachtung veranlassen. Die Pflegekasse muss dich darüber aber informieren.

    📌 Beispiel: Eine Person mit Pflegegrad 5 macht gesundheitliche Fortschritte. Die Pflegekasse könnte dann prüfen lassen, ob der Pflegegrad noch gerechtfertigt ist.

    Es gibt Zweifel an der Einstufung (§ 48 SGB X)
    ➡ Falls die Pflegekasse vermutet, dass der Pflegegrad zu hoch oder zu niedrig festgelegt wurde, kann sie eine erneute Prüfung anordnen. Die Pflegekasse muss dich darüber aber informieren.

    📌 Beispiel: Eine Pflegeeinrichtung oder ein Pflegedienst meldet, dass der Pflegeaufwand nicht so hoch ist, wie ursprünglich angenommen.

    Der MDK hat eine Wiederholungsbegutachtung empfohlen
    ➡ Manchmal wird bei der ersten Begutachtung bereits festgelegt, dass nach einer bestimmten Zeit (z. B. nach drei oder fünf Jahren) eine neue Prüfung erfolgen soll. Die Pflegekasse muss dich aber über die neue Begutachtungs-Anordnung informieren.

    📌 Aber Achtung: Falls die Wiederholungsbegutachtung eigentlich erst später vorgesehen war (z. B. für 2028), die Pflegekasse sie aber auf 2025 vorzieht, muss sie das vorher ausreichend begründen.


    2. Muss mich die Pflegekasse vorher informieren?

    Ja! Die Pflegekasse darf nicht einfach den MDK beauftragen, ohne dich vorher schriftlich zu informieren.

    Gesetzliche Grundlagen:

    📌 § 35 Abs. 1 SGB X – Begründungspflicht für Verwaltungsakte
    Jede Entscheidung der Pflegekasse muss schriftlich begründet werden. Dazu gehört auch die Anordnung einer neuen Begutachtung.

    📌 § 24 Abs. 1 SGB X – Anhörungspflicht
    ➡ Falls die neue Begutachtung dazu führen könnte, dass dein Pflegegrad gesenkt oder gestrichen wird, muss dich die Pflegekasse vorher anhören.

    📌 § 13 Abs. 1 SGB I – Recht auf Information
    ➡ Du hast das Recht, umfassend über alle Vorgänge informiert zu werden, die deine Pflegeleistungen betreffen.

    Fazit: Falls du nur vom MDK, aber nicht von der Pflegekasse informiert wurdest, liegt ein Fehler im Verfahren vor.


    3. Muss ich der MDK-Begutachtung zustimmen?

    🔴 Nein! Allein die Kontaktaufnahme durch den MDK bedeutet nicht, dass du automatisch mitwirken musst.

    Wann besteht keine Mitwirkungspflicht?

    Wenn du keine schriftliche Mitteilung von der Pflegekasse erhalten hast.
    Wenn die Pflegekasse keinen nachvollziehbaren Grund für die Begutachtung nennt.
    Wenn keine Anhörung stattgefunden hat, obwohl eine Herabstufung droht.

    💡 Wichtig: Die Pflegekasse darf keine Sanktionen oder Kürzungen vornehmen, wenn sie sich nicht an die Regeln hält.


    4. Was tun, wenn die Pflegekasse sich nicht an die Regeln hält?

    Falls du unangekündigt vom MDK kontaktiert wirst, solltest du nicht sofort einen Termin vereinbaren. Stattdessen kannst du aktiv werden:

    4.1 Schriftliche Anfrage an die Pflegekasse stellen

    Du kannst eine vollständige Begründung verlangen. Ein Beispiel für ein Schreiben:


    📌 Betreff: Überraschende MDK-Begutachtung – Da kann es sich ja nur um ein Missverständnis handeln!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der MDK hat mich informiert, dass eine neue Begutachtung stattfinden soll. Da ich von Ihnen jedoch keine schriftliche Mitteilung erhalten habe, gehe ich davon aus, dass es sich um ein Missverständnis handelt.

    Ich beantrage daher eine vollständige schriftliche Begründung für die Begutachtung, insbesondere unter Berücksichtigung folgender gesetzlicher Grundlagen:

    📌 § 18 Abs. 1 SGB XI – Begutachtung nur bei wesentlicher Veränderung
    📌 § 35 Abs. 1 SGB X – Begründungspflicht für Verwaltungsakte
    📌 § 24 Abs. 1 SGB X – Anhörungspflicht vor belastenden Entscheidungen

    Diese Begründung bitte gemäß § 11 BGG (Barrierefreie Kommunikation) in einfacher Sprache, damit sie für mich verständlich ist.

    Ich gehe davon aus, dass Sie erst die rechtlichen Voraussetzungen klären, bevor der MDK tätig wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    [Dein Name]


    4.2 Widerspruch gegen die Begutachtung einlegen

    Falls die Begründung fehlt oder unzureichend ist, kannst du Widerspruch einlegen.

    4.3 Beratung durch Pflegeberatungsstellen oder den VdK in Anspruch nehmen

    Sozialverbände wie der VdK oder eine Pflegeberatungsstelle können helfen, wenn du dir unsicher bist.


    Fazit: Wann lohnt sich ein Widerspruch?

    💡 JA, du solltest Widerspruch einlegen, wenn:
    Die Pflegekasse dich nicht schriftlich informiert hat.
    Es keine klare Begründung für die Begutachtung gibt.
    Die Begutachtung früher als angekündigt stattfindet.
    Es keine Hinweise auf eine Veränderung deines Pflegebedarfs gibt.

    🔍 NEIN, Widerspruch ist nicht sinnvoll, wenn:
    Die Pflegekasse dich bereits schriftlich informiert hat.
    Eine wesentliche Veränderung deines Pflegebedarfs nachweisbar ist.

    👉 Kurz gesagt: Auch eine erneute MDK-Begutachtung muss nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Falls die Pflegekasse sich nicht an die Regeln hält, kannst du dich dagegen wehren – und jetzt weißt du, wie! 😉

  • Widerspruch gegen eine Wiederholungs-Begutachtung durch den MDK – Deine Rechte und Möglichkeiten

    Widerspruch gegen eine Wiederholungs-Begutachtung durch den MDK – Deine Rechte und Möglichkeiten

    Symbol-Bild: Widerspruch gegen eine Wiederholungsbegutachtung durch den MDK – Deine Rechte und Möglichkeiten

    Wiederholungs-Begutachtung durch den MDK

    Vor einiger Zeit wurde deine Pflegebedürftigkeit vom MDK (Medizinischer Dienst) geprüft und ein Pflegegrad festgelegt. Nun meldet sich plötzlich der MDK und sagt, dass die Pflegekasse eine erneute Prüfung angeordnet hat – aber du hast keine offizielle Information von der Pflegekasse erhalten.

    🛑 Warum hat mich die Pflegekasse nicht selbst informiert?
    🛑 Darf der MDK die Wiederholungsbegutachtung einfach so durchführen?
    🛑 Kann ich mich dagegen wehren, wenn ich keine ausreichende Begründung bekommen habe?

    Die Antwort ist klar: Auch eine Wiederholungsbegutachtung muss nach gesetzlichen Vorgaben erfolgen.
    In diesem Artikel erfährst du, wann eine Wiederholungsbegutachtung erlaubt ist, welche Fehler die Pflegekasse machen kann und wie du Widerspruch einlegen kannst, wenn die Begutachtung unzulässig ist.


    1. Ist eine Wiederholungs-Begutachtung überhaupt erlaubt?

    Grundsätzlich sind Wiederholungsbegutachtungen möglich – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Die Pflegekasse darf nicht einfach ohne Grund eine neue Begutachtung anordnen.

    Wann ist eine Wiederholungs-Begutachtung erlaubt?

    Die letzte MDK-Begutachtung hat eine Wiederholungs-Begutachtung für diesen Zeitpunkt empfohlen.
    ➡ Wenn der MDK bei deiner letzten Prüfung festgelegt hat, dass eine erneute Begutachtung z. B. nach drei oder fünf Jahren stattfinden soll, kann das ein legitimer Grund sein.
    ABER: Trotzdem hat die Pflegekasse dich vorher zu informieren.

    Dein Pflegezustand hat sich erheblich geändert (§ 18 Abs. 1 SGB XI).
    ➡ Wenn Hinweise vorliegen, dass sich deine Gesundheit stark verbessert oder verschlechtert hat, kann eine erneute Prüfung notwendig sein.

    Du hast eine Höherstufung beantragt.
    ➡ Falls du einen höheren Pflegegrad möchtest, muss der MDK eine neue Begutachtung durchführen.


    Wann ist eine Wiederholungs-Begutachtung nicht erlaubt?

    Die Pflegekasse hat dich nicht schriftlich informiert.
    ➡ Laut § 35 SGB X (Begründungspflicht für Verwaltungsakte) muss die Pflegekasse dich vorab schriftlich über die Begutachtung informieren und erklären, warum sie notwendig ist.

    Nur der MDK meldet sich, aber nicht die Pflegekasse.
    ➡ Der MDK kann nicht eigenständig handeln. Die Pflegekasse muss dich zuerst offiziell informieren.

    Du wurdest nicht angehört, obwohl eine Herabstufung drohen könnte (§ 24 SGB X).
    ➡ Falls die Begutachtung dazu führen kann, dass dein Pflegegrad herabgestuft oder gestrichen wird, muss die Pflegekasse dich vorher anhören.

    Es gibt keine Hinweise auf eine Veränderung deines Pflegebedarfs.
    ➡ Wenn sich dein Pflegebedarf nicht verändert hat, gibt es keinen Grund für eine erneute Begutachtung.

    Die Wiederholungsbegutachtung sollte eigentlich später stattfinden.
    ➡ Wurde bei deiner letzten Begutachtung eine erneute Prüfung für z. B. 2028 festgelegt, kann die Pflegekasse sie nicht einfach auf 2025 vorziehen, ohne einen triftigen Grund zu nennen.


    2. Widerspruch gegen eine unzulässige Wiederholungs-Begutachtung einlegen

    Falls du glaubst, dass die Wiederholungsbegutachtung nicht rechtmäßig angeordnet wurde, kannst du Widerspruch einlegen.

    Muster-Widerspruch gegen eine unzulässige Wiederholungs-Begutachtung

    📌 Betreff: Widerspruch gegen die Anordnung einer Wiederholungsbegutachtung durch den MDK

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am [Datum] wurde ich vom MDK darüber informiert, dass eine Wiederholungsbegutachtung meiner Pflegebedürftigkeit stattfinden soll. Allerdings habe ich von Ihnen als Pflegekasse keinerlei schriftliche Mitteilung darüber erhalten.

    Ich weise darauf hin, dass gemäß § 35 SGB X (Begründungspflicht für Verwaltungsakte) jede Entscheidung, die meine Pflegeleistungen betrifft, schriftlich und nachvollziehbar begründet werden muss. Da ich von Ihnen keine entsprechende Information bekommen habe, fordere ich Sie hiermit auf, mir schriftlich mitzuteilen:

    1. Warum die Wiederholungsbegutachtung jetzt stattfinden soll,
    2. Auf welche gesetzlichen Grundlagen Sie sich dabei berufen, insbesondere auf § 18 Abs. 1 SGB XI,
    3. Ob die Wiederholungsbegutachtung zu einer Herabstufung meines Pflegegrades führen könnte und falls ja, warum ich dazu nicht gemäß § 24 Abs. 1 SGB X vorab angehört wurde,
    4. Welche Hinweise auf eine wesentliche Veränderung meines Pflegebedarfs vorliegen, falls dies als Grund für die Begutachtung genannt wird.

    Ich weise darauf hin, dass ich bis zur rechtlichen Klärung dieser Punkte nicht verpflichtet bin, an der Begutachtung teilzunehmen. Daher widerspreche ich der Anordnung. Zudem beantrage ich gemäß § 11 BGG (Barrierefreie Kommunikation), dass mir sämtliche Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt werden.

    Bitte senden Sie mir innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Vorgang. Falls ich bis dahin keine rechtlich fundierte Begründung erhalte, behalte ich mir vor, den Vorgang juristisch prüfen zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen
    [Dein Name]


    3. Was passiert nach dem Widerspruch?

    Sobald du den Widerspruch eingereicht hast, kann die Pflegekasse unterschiedlich reagieren:

    1. Die Pflegekasse zieht die Begutachtung zurück.
    ➡ Falls sie merkt, dass die Anordnung fehlerhaft war, kann sie die Begutachtung absagen.

    2. Du erhältst eine offizielle Begründung.
    ➡ Die Pflegekasse muss dann schriftlich erklären, warum die Wiederholungsbegutachtung notwendig ist. Falls die Begründung nicht schlüssig ist, kannst du weiter dagegen vorgehen.

    3. Die Pflegekasse ignoriert den Widerspruch und besteht auf der Begutachtung.
    ➡ Falls das passiert, kannst du eine sozialrechtliche Beratung (z. B. beim VdK oder einer Pflegeberatungsstelle) in Anspruch nehmen und prüfen lassen, ob die Begutachtung trotzdem stattfinden darf.


    4. Fazit: Wann lohnt sich ein Widerspruch gegen eine Wiederholungs-Begutachtung?

    💡 JA, du solltest Widerspruch einlegen, wenn:
    Die Pflegekasse dich nicht schriftlich informiert hat.
    Es keine klare Begründung für die Begutachtung gibt.
    Die Begutachtung früher als angekündigt stattfindet.
    Es keine Hinweise auf eine Veränderung deines Pflegebedarfs gibt.

    🔍 NEIN, Widerspruch ist nicht sinnvoll, wenn:
    Die Pflegekasse dich bereits schriftlich informiert hat.
    Eine wesentliche Veränderung deines Pflegebedarfs nachweisbar ist.

    👉 Kurz gesagt: Auch eine Wiederholungsbegutachtung muss nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Falls die Pflegekasse sich nicht an die Regeln hält, kannst du dich dagegen wehren – und jetzt weißt du, wie! 😉

  • Urlaubsort als leidensgerechter Arbeitsplatz: Rügen & Spanien

    Urlaubsort als leidensgerechter Arbeitsplatz: Rügen & Spanien

    Urlaubsort als leidensgerechter Arbeitsplatz

    Einleitung

    Immer mehr Menschen arbeiten remote – sei es aus dem Home-Office oder von unterwegs. Doch was, wenn der gewohnte Arbeitsort gesundheitlich belastend ist? Kann ein Urlaubsort wie Rügen oder Spanien als leidensgerechter Arbeitsplatz dienen? Und wer übernimmt die entstehenden Mehrkosten? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und praxisnahe Lösungen für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber.

    1. Was ist ein leidensgerechter Arbeitsplatz?

    Ein leidensgerechter Arbeitsplatz ist ein individuell angepasstes Arbeitsumfeld, das gesundheitliche Belastungen minimiert. Dabei geht es nicht nur um ergonomische Bürostühle oder spezielle Bildschirme – auch die Umgebung kann eine Rolle spielen. Besonders psychische oder chronische Erkrankungen können durch ein falsches Arbeitsumfeld verschlimmert werden.

    Gesetzliche Grundlagen

    • § 164 Abs. 4 SGB IX: Arbeitgeber sind verpflichtet, schwerbehinderten Menschen ein behindertengerechtes Arbeitsumfeld zu schaffen.
    • § 3 ArbSchG: Der Arbeitgeber muss gesundheitliche Gefahren am Arbeitsplatz vermeiden.
    • § 618 BGB: Arbeitgeber haben eine allgemeine Fürsorgepflicht.
    • Ärztliche Verordnung: Falls eine medizinische Notwendigkeit durch eine ärztliche Verordnung nachgewiesen wird, könnte ein Anspruch auf ein angepasstes Arbeitsumfeld bestehen, unter bestimmten Voraussetzungen auch in Spanien.

    2. Urlaubsort als Arbeitsort: Wann ist das möglich?

    A) Arbeiten aus Rügen – Ruhe statt Großstadtstress

    Viele Arbeitnehmer:innen leiden unter Lärm, Stress und sozialer Überforderung, besonders in großen Städten. Eine befristete Verlagerung des Arbeitsplatzes nach Rügen könnte eine einfache und effektive Lösung sein – wenn der Arbeitgeber zustimmt.

    Voraussetzungen für mobiles Arbeiten von Rügen:

    • Home-Office ist bereits in der Firma etabliert.
    • Keine betrieblichen Nachteile (z. B. Präsenzpflicht in Meetings).
    • Medizinische Begründung (z. B. durch ein Attest oder eine ärztliche Verordnung).

    B) Arbeiten aus Spanien – warmes Klima für chronische Erkrankungen

    Bestimmte Krankheiten, wie Multiple Sklerose (MS) oder chronische Schmerzen, werden durch Kälte verschlimmert. Hier kann ein befristeter Arbeitsaufenthalt in Spanien als leidensgerechte Maßnahme sinnvoll sein.

    Mögliche rechtliche Argumente:

    • § 164 Abs. 4 SGB IX: Arbeitgeber sind verpflichtet, angemessene Anpassungen für Schwerbehinderte vorzunehmen.
    • Gleichbehandlung: Falls andere Kolleg:innen bereits im Ausland arbeiten, kann eine Ablehnung diskriminierend sein.
    • Arbeitsrechtliche Flexibilität: Falls Home-Office grundsätzlich erlaubt ist, spricht wenig gegen eine temporäre Auslandsarbeit.
    • Ärztliche Verordnung: Falls durch eine medizinische Verordnung belegt ist, dass das Arbeiten in Spanien gesundheitlich notwendig ist und eine medizinische Reha dadurch vermieden werden kann, kann ein Anspruch entstehen.

    3. Wer übernimmt die Mehrkosten?

    A) Arbeitnehmer: Kein direkter Anspruch auf Kostenerstattung, aber Ausnahmen möglich

    • Mehrkosten für Unterkunft und Reise werden in der Regel nicht automatisch übernommen.
    • Falls eine ärztliche Verordnung die Maßnahme als notwendig ausweist, könnten bestimmte Kosten durch die DRV oder die Agentur für Arbeit gedeckt werden.
    • Eine freiwillige Regelung mit dem Arbeitgeber kann ebenfalls getroffen werden.

    B) Arbeitgeber: Kann eine Erstattung beantragen

    • Inklusionsamt (§ 26 SchwbAV): Zuschüsse zur leidensgerechten Arbeitsplatzgestaltung möglich.
    • DRV (§ 49 SGB IX): Falls der Arbeitsplatz sonst gefährdet ist, könnten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geprüft werden.
    • Agentur für Arbeit: Bei drohender Arbeitsunfähigkeit kann eine Unterstützung infrage kommen.
    • Falls eine ärztliche Verordnung bestätigt, dass die Maßnahme eine Reha vermeidet, steigt die Chance auf eine Förderung.

    4. Fazit: Verhandlung statt Klage

    Es gibt keinen automatischen Rechtsanspruch auf einen Arbeitsplatz in Rügen oder Spanien. Doch wenn medizinische Gründe vorliegen und der Arbeitgeber keine betrieblichen Nachteile hat, stehen die Chancen gut, eine individuelle Lösung zu finden. Eine Verhandlung über flexible Arbeitsmodelle ist der beste Weg, um einen gesundheitsfreundlichen Arbeitsplatz zu sichern.

    💡 Tipp: Eine ärztliche Empfehlung oder eine befristete Testphase kann die Akzeptanz beim Arbeitgeber erhöhen! 🚀

  • Macht-Missbrauch im Bundeskanzleramt: Die Schikane vom Kanzleramts-Chef

    Macht-Missbrauch im Bundeskanzleramt: Die Schikane vom Kanzleramts-Chef

    Nächste öffentliche Gerichtsverhandlung am 13. Februar 2025 um 9:15 Uhr beim Arbeitsgericht Berlin

    Aufforderung zum Geheimnisverrat:
    Vertreter des Chefs des Bundeskanzleramts setzen Jennifer unter Druck geheime Namen zu veröffentlichen

    Veröffentlichung von Gesundheitsdaten:
    Datenschutzverstöße durch das Bundeskanzleramt wurden vertuscht

    Monatelange Demütigungen:
    Unrechtmäßige beschränkung der beruflichen Entwicklung – vom Kanzleramt begründet mit der Behinderung – also eine
    eindeutige Diskriminierung aufgrund von Behinderung.

    Ein mächtiger Mann und eine mutige Frau

    Die verantwortungsbewusste Mitarbeiterin des Bundeskanzleramts, Jennifer Maslowski, erfährt durch den Chef des Bundeskanzleramts, Wolfgang Schmidt, monatelange Schikane.

    Maslowski, eine Frau mit Behinderung und langjährige Mitarbeiterin der Bundesregierung, sieht sich einer gezielten Kampagne ausgesetzt, die von Datenschutzverstößen über Demütigungen bis hin zur Aufforderung zum Geheimnisverrat reicht. Der Artikel ist in drei Teile gegliedert und zeigt das Ausmaß der Missstände.

    Teil 1: Datenschutzverstöße durch das Bundeskanzleramt

    Jennifer Maslowski wurde Opfer schwerer Datenschutzverletzungen. Zweimal wurden ihre sensiblen Gesundheitsdaten ohne ihre Zustimmung veröffentlicht – einmal innerhalb ihres Arbeitsumfelds und einmal in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung. Beide Veröffentlichungen waren rechtswidrig und wurden nicht geahndet. Weder erhielten die Verantwortlichen eine Rüge, noch wurde eine offizielle Entschuldigung ausgesprochen. Vielmehr wurde der Vorfall vertuscht, was den Verdacht nahelegt, dass die Anordnung von höchster Stelle – also persönlich vom Chef des Bundeskanzleramts Wolfgang Schmidt persönlich kam.

    Teil 2: Monatelange Demütigungen und Diskriminierung

    Maslowski erlebte wiederholte Einschränkungen in ihrer beruflichen Tätigkeit. Ihre geplanten Geschäftsreisen wurden kurzfristig abgesagt, essenzielle Fortbildungen verweigert – alles unter dem Vorwand ihrer Behinderung. In einer öffentlichen Gerichtsverhandlung wurde ihre Behinderung ohne Grund thematisiert, was als gezielte Demütigung verstanden wird. Dass der Chef des Bundeskanzleramts als hochrangige Regierungsvertreter ihre Behinderung in der Öffentlichkeit instrumentalisiert, zeigt, mit welcher Skrupellosigkeit die Schikanen durchgeführt wurden.

    Teil 3: Der Versuch, Jennifer zum Geheimnisverrat zu drängen

    In einer öffentlichen Gerichtsverhandlung am 22. August 2024 forderten die persönlichen Juristen von Wolfgang Schmidt Jennifer dazu auf, geheime Informationen preis zugeben – eine klare Aufforderung zum Geheimnisverrat. Maslowski, die ihre Sicherheitsfreigaben stets mit höchster Verantwortung wahrnahm, wurde unter Druck gesetzt, vertrauliche Namen zu nennen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit kannte. Dies stellt nicht nur eine grobe Missachtung der Sicherheitsregeln dar, sondern hätte für sie strafrechtliche Relevanz haben können.

    Denn in § 179 (7) SGB 9 heißt es eindeutig: „Die Vertrauenspersonen sind verpflichtet,
    1. ihnen wegen ihres Amtes anvertraute oder sonst bekannt gewordene fremde Geheimnisse, namentlich zum persönlichen Lebensbereich gehörende Geheimnisse, nicht zu offenbaren“

    Weitere Machtdemonstrationen des Kanzleramts gegen die Frau mit Schwerbehinerung

    Vorenthaltung wichtige Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich
    Wichtige beim Arbeitgeber – dem Kanzleramt – beantragte Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich werden seit vielen Monaten nicht beschafft – entgegen eindeutiger Rechtsvorschriften.

    Gericht wurde falsch Informiert
    Dem Gericht hat die Vertretung vom Chef des Bundeskanzleramts erklärt, dass für einen Vergleich zunächst der Bundesrechnungshof befragt werden müsse. Dafür wären vorab bereits Monate Zeit gewesen. Und der Bundesrechnungshof hat erklärt, dass er nicht zu dieser Frage berät. Besonders Brisant: Der Bundesrechnungshof läd seine Schwerbehindertenvertretung von sich aus zu genau der Veranstaltung ein, die der Streitgegenstand zwischen Jennifer Maslowski als SBV und dem Chef des Bundeskanzleramts Wolfgang Schmidt war. Hier liegt also eine Täuschung des Gerichts durch den Chef des Bundeskanzleramts nahe.

    Arbeitnehmer-Vertreterin wird durch Kanzleramt ausspioniert
    Im Rahmen der Gerichtsverhandlung haben die Vertreter vom Chef des Bundeskanzleramts, Wolfgang Schmidt, private Social Media Aktivitäten von Jennifer Maslowski angesprochen. Sie scheint durch den Kanzleramts-Chef und seine Vertreter gezielt ausspioniert worden zu sein.

    Der entscheidende Termin: 13. Februar 2025

    Ein nächster wichtiger Moment in diesem Skandal wird die bevorstehende Gerichtsverhandlung am 13. Februar 2025 um 9:15 Uhr beim Arbeitsgericht Berlin sein. Dabei geht es unter anderem um die Weigerung des Kanzleramts, Jennifer eine Schulung zum Datenschutz zu ermöglichen. Diese Verhandlung könnte weitere gravierende Datenschutzverstöße aufdecken.

    Fazit: Ein beunruhigendes Bild von Machtmissbrauch

    Es scheint, dass der mächtige Minister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramts Wolfgang Schmidt, nicht nur Gesetze missachtet, sondern auch eine engagierte Mitarbeiterin systematisch unter Druck setzt. Die Enthüllungen werfen ernste Fragen über den Umgang mit Datenschutz, Diskriminierung und Amtsmissbrauch im Bundeskanzleramt auf. Wir werden mit Spannung verfolgen, wie die Gerichtsverhandlung im Februar ausgehen wird.

    Bleibt dran für weitere Updates zu diesem Fall – die Wahrheit wird ans Licht kommen!