Kategorie: Sozialrecht

  • Neues Verhinderungspflege-Gesetz verfassungswidrig?

    Neues Verhinderungspflege-Gesetz verfassungswidrig?

    Wie die Antragsfrist ab 2026 gekürzt wird – und warum das rechtlich höchst fragwürdig ist


    1. Hintergrund: Neues Pflegegesetz ab 2026 – was ist geplant?

    Neues Pflege-Gesetz 2026

    Der Bundestag hat am 06.11.2025 das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) beschlossen. Der Bundesrat hat am 21.11.2025 den Vermittlungsausschuss angerufen, das Gesetz ist also noch nicht in Kraft – kann aber bereits Anfang 2026 wirksam werden.

    Kernpunkt für dich als Pflegebedürftiger oder Angehöriger: Die Verhinderungspflege soll eine neue, scharfe Antragsfrist bekommen. Damit wird die bisher übliche Möglichkeit, Verhinderungspflege über mehrere Jahre rückwirkend zu beantragen, massiv eingeschränkt.

    Quelle:
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gesetz-befugniserweiterung-entbuerokratisierung-pflege.html,
    https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-befugniserweiterung-und-entb%C3%BCrokratisierung-in-der-pflege/324802,
    https://dserver.bundestag.de/btd/21/015/2101511.pdf


    2. Was ist Verhinderungspflege überhaupt?

    Verhinderungspflege ist die Leistung der Pflegekasse, wenn deine eigentliche Pflegeperson (zum Beispiel ein Elternteil oder Partner) vorübergehend ausfällt – etwa wegen:

    • Krankheit,
    • Urlaub,
    • eigener psychischer oder körperlicher Überlastung,
    • oder aus anderen wichtigen Gründen.

    Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege, z. B.:

    • Pflegedienst,
    • andere Angehörige,
    • Freunde oder Nachbarn (je nach Konstellation).

    Die Rechtsgrundlage ist § 39 SGB XI. Dort ist u. a. geregelt:

    • Anspruch besteht bei mindestens Pflegegrad 2.
    • Die Pflege findet in der häuslichen Umgebung statt.
    • Es werden nachgewiesene Kosten einer notwendigen Ersatzpflege übernommen.
    • Seit 2024/2025 wurde die Leistung mehrfach ausgeweitet (z. B. bis zu acht Wochen Verhinderungspflege, flexiblere Nutzung, Entlastungsbudget).

    Quelle:
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html,
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html,
    https://www.buzer.de/gesetz/4851/al211946-0.htm


    3. Bisher: Verhinderungspflege bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen

    Der entscheidende Punkt für die Praxis ist aktuell nicht in § 39 SGB XI, sondern in § 45 SGB I geregelt.

    § 45 SGB I sagt seit Jahrzehnten:

    • Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.
    • Für Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn gelten die Verjährungsregeln des BGB.

    Für die Verhinderungspflege heißt das heute:

    • Ersatzpflege im Jahr 2022 → Verjährung grundsätzlich erst am 31.12.2026.
    • Ersatzpflege im Jahr 2023 → Verjährung erst am 31.12.2027.
    • Ersatzpflege im Jahr 2024 → Verjährung erst am 31.12.2028.

    Solange diese Frist noch läuft, kannst du die Verhinderungspflege nachträglich beantragen, wenn du Belege hast. Genau darauf beruht die verbreitete Praxis, Verhinderungspflege bis zu vier Jahre rückwirkend abzurechnen.

    Quelle:
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__45.html,
    https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/45.html,
    https://dejure.org/gesetze/SGB_I/45.html,
    https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/01_SGB_I/pp_0026_50/gra_sgb001_p_0045.html


    4. Seit wann gilt die 4-Jahres-Regel – und warum ist das Vertrauen so stark?

    Die Frage „Seit wann darf ich eigentlich vier Jahre rückwirkend beantragen?“ ist wichtig für die verfassungsrechtliche Bewertung.

    • Das Sozialgesetzbuch I (SGB I) wurde 1975 beschlossen und ist zum 01.01.1976 in Kraft getreten.
    • § 45 SGB I wurde damals als allgemeine Verjährungsregel für alle Sozialleistungsansprüche eingeführt.
    • Der Kern – vier Jahre nach Ablauf des Entstehungsjahres – ist seitdem unverändert geblieben. Anpassungen betrafen vor allem Verweise auf das BGB-Verjährungsrecht, nicht die 4-Jahres-Länge selbst.

    Schon vor 1976 gab es in einzelnen Sozialgesetzen ähnliche Verjährungsfristen. Mit dem SGB I wurde das aber vereinheitlicht:

    Eine einheitliche Verjährungsregelung für das gesamte Sozialleistungsrecht.

    Das bedeutet:

    • Seit rund 50 Jahren gehen Bürger*innen, Beratungsstellen, Behörden und Gerichte davon aus, dass Sozialleistungen – auch die Verhinderungspflege – vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können.
    • Dieses Vertrauen ist nicht „zufällig“, sondern Ergebnis jahrzehntelanger, konsistenter Rechtsanwendung.

    Wenn der Gesetzgeber heute diese 4-Jahres-Linie für einen zentralen Leistungsbereich ohne echten Bestandsschutz bricht, ist das verfassungsrechtlich besonders sensibel.

    Quelle:
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/BJNR030150975.html,
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__45.html,
    https://www.haufe.de/id/norm/sgb-i-allgemeiner-teil-45-verjaehrung-HI15138408_p45.html,
    https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/01_SGB_I/pp_0026_50/gra_sgb001_p_0045.html


    5. Was ändert das neue Verhinderungspflege-Gesetz konkret?

    Mit dem BEEP-Gesetz soll § 39 SGB XI geändert werden. Der Bundestag will eine besondere Antragsfrist einführen, die die 4-Jahres-Frist für Verhinderungspflege faktisch ersetzt.

    Kern der geplanten Neuregelung (vereinfacht):

    • Der Antrag auf Erstattung der Verhinderungspflege muss
      bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, das auf die Durchführung der Ersatzpflege folgt.
    • Wird der Antrag später gestellt, besteht der Anspruch nicht mehr.

    Beispiele nach der geplanten Logik:

    • Ersatzpflege im Jahr 2025 → Antrag spätestens 31.12.2026.
    • Ersatzpflege im Jahr 2026 → Antrag spätestens 31.12.2027.

    Aus Fachartikeln und Pressemeldungen ergibt sich außerdem:

    • Ab 2026 sollen Leistungen der Verhinderungspflege praktisch nur noch für
      das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden können.
    • Mehrjährige Sammelanträge („ich reiche alles gesammelt der letzten 4 Jahre ein“) würden damit weitgehend unmöglich.

    Quelle:
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gesetz-befugniserweiterung-entbuerokratisierung-pflege.html,
    https://dserver.bundestag.de/btd/21/019/2101935.pdf,
    https://www.altenheim.net/bundestag-beschliesst-neues-pflegegesetz/,
    https://pflege-dschungel.de/beep-2026/,
    https://www.pkv.de/positionen/gesetzentwurf-der-bundesregierung-zur-befugniserweiterung-und-entbuerokratisierung-in-der-pflege/


    6. Übergang 2022–2025: Der verfassungsrechtlich kritische „harte Schnitt“

    Besonders problematisch ist der Umgang mit den Jahren 2022, 2023 und 2024, also Leistungen, die es bereits gibt, die aber noch nicht beantragt wurden.

    Nach bisheriger Rechtslage (§ 45 SGB I):

    • 2022 → verjährt 31.12.2026
    • 2023 → verjährt 31.12.2027
    • 2024 → verjährt 31.12.2028

    Überträgt man die geplante neue Ausschlussfrist auf diese Jahre, ergibt sich:

    • Ersatzpflege 2022 → letzte Chance nach neuer Logik: 31.12.2023
    • Ersatzpflege 2023 → letzte Chance: 31.12.2024
    • Ersatzpflege 2024 → letzte Chance: 31.12.2025

    Wenn das Gesetz zum 01.01.2026 ohne besondere Übergangsregelung in Kraft tritt, heißt das:

    • Ab 2026 können erstmals gestellte Anträge für 2022, 2023, 2024 mit Verweis auf die neue Frist abgelehnt werden – obwohl nach § 45 SGB I eigentlich noch Verjährungszeit übrig wäre.
    • Die Ansprüche werden nicht nur zeitlich „verkürzt“, sondern faktisch vernichtet, wenn bis Ende 2025 kein Antrag gestellt wurde.

    Anders gesagt:

    Wer sich auf die seit 50 Jahren geltende 4-Jahres-Verjährung verlassen hat, kann ab 2026 bei Verhinderungspflege aus 2022–2024 plötzlich leer ausgehen.

    Quelle:
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__45.html,
    https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/45.html,
    https://dserver.bundestag.de/btd/21/019/2101935.pdf,
    https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0301-0400/365-1-25.pdf


    7. Verfassungsrechtliche Bewertung: Unechte Rückwirkung und Vertrauensschutz

    Juristisch spricht man hier von unechter Rückwirkung:

    • Die Neuregelung soll ab 2026 gelten,
    • sie knüpft aber an Sachverhalte an, die bereits in der Vergangenheit liegen (Verhinderungspflege 2022–2024),
    • und verschlechtert nachträglich die Möglichkeit, diese Ansprüche noch geltend zu machen.

    Das Bundesverfassungsgericht sagt:

    • Echte Rückwirkung (rückwirkende Änderung abgeschlossener Sachverhalte) ist grundsätzlich unzulässig.
    • Unechte Rückwirkung ist nur dann zulässig, wenn:
      • das Vertrauen in die alte Rechtslage nicht übermäßig enttäuscht wird und
      • gewichtige Gründe des Gemeinwohls die Änderung rechtfertigen.

    Im Fall der Verhinderungspflege sprechen mehrere Punkte gegen die Zulässigkeit der konkreten Ausgestaltung:

    1. Langjährig gefestigtes Vertrauen
      • § 45 SGB I mit der 4-Jahres-Frist ist seit 1976 unverändert Grundnorm für Sozialleistungsansprüche.
      • Bürger*innen durften sich darauf verlassen, dass auch bei Pflegeleistungen diese Frist gilt.
    2. Hohe Eingriffsintensität
      • Es werden bereits entstandene, noch nicht verjährte Ansprüche (2022–2024) durch eine neue Frist verkürzt und de facto gestrichen, wenn nicht bis 31.12.2025 beantragt wird.
    3. Vulnerable Zielgruppe
      • Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sind häufig überlastet, krank oder kognitiv eingeschränkt – also gerade keine Gruppe, die kurzfristig auf komplexe Gesetzesänderungen reagieren kann.
    4. Fehlende echte Übergangsregelung
      • Anders als z. B. beim Kindergeld (Begrenzung auf 6 Monate rückwirkend) gibt es bisher keine klare Übergangsphase mit Bestandsschutz für Altjahre.
      • Die Änderung droht praktisch „über Nacht“ zu wirken.

    Diese Punkte legen nahe, dass die konkrete Ausgestaltung der Antragsfrist – so wie aktuell beschlossen – verfassungswidrig sein könnte, jedenfalls soweit sie Altansprüche ohne Übergang abschneidet.

    Quelle:
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__45.html,
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/BJNR030150975.html,
    https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/01_SGB_I/pp_0026_50/gra_sgb001_p_0045.html,
    https://www.haufe.de/id/norm/sgb-i-allgemeiner-teil-45-verjaehrung-HI15138408_p45.html


    8. Vergleich: Warum das anders ist als die 6-Monats-Frist beim Kindergeld

    Ein gern genutztes Argument lautet: „Beim Kindergeld geht rückwirkend auch nur noch 6 Monate – das ist doch anerkannt.“

    Wichtig ist aber der Unterschied:

    • Beim Kindergeld wurde die 6-Monats-Begrenzung mit einer klar geregelten zeitlichen Anwendung eingeführt.
    • Es wurde definiert, ab wann und für welche Anträge die neue Frist gilt, sodass Familien eine gewisse Möglichkeit hatten, sich darauf einzustellen.
    • Die Gerichte haben die Regelung auch mit Blick auf diese Übergangslogik beurteilt.

    Die Verhinderungspflege-Regelung in der aktuellen BEEP-Fassung:

    • enthält keine detaillierte Übergangsregelung für Altjahre 2022–2024,
    • betrifft eine Personengruppe mit deutlich höherer struktureller Überforderung,
    • und greift in ein seit Jahrzehnten einheitliches Verjährungssystem des Sozialrechts ein.

    Deshalb lässt sich der Kindergeld-Fall nicht einfach 1:1 übertragen. Vielmehr ist die Verhinderungspflege-Regel in ihrer konkreten Form angreifbarer, was Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit angeht.

    Quelle:
    https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/6-monatige-beschraenkung-beim-kindergeld_170_487212.html,
    https://www.bundesfinanzministerium.de,
    https://www.bundesfinanzhof.de


    9. Praxisbeispiele: Wer ab 2026 konkret Geld verlieren könnte

    Beispiel 1: Mutter mit psychisch krankem Kind

    • Pflegegrad 4, alleinerziehend, mehrere Klinikaufenthalte und Krisenphasen.
    • 2022–2024 wurde mehrfach Verhinderungspflege genutzt (Pflegedienst, Großeltern).
    • Belege wurden gesammelt, aber wegen Überlastung noch nicht eingereicht.

    Nach bisheriger Rechtslage:
    Alle Jahre wären 2026 noch rückwirkend abrechenbar.

    Nach der neuen Frist:
    Alles, was nicht spätestens Ende 2025 beantragt ist, könnte ab 2026 weg sein.


    Beispiel 2: Pflegender Ehepartner mit Burnout

    • Ehepartner pflegt zu Hause, eigene Depression und Burnout.
    • Ersatzpflege im Jahr 2023 und 2024, aber keine Kraft für Anträge.
    • Erst 2026 wird ein Antrag gestellt.

    Nach neuer Logik:

    • Verhinderungspflege 2023 und 2024: Frist abgelaufen → kein Anspruch mehr.
    • Tausende Euro sind verloren, obwohl die Pflege tatsächlich stattgefunden hat.

    Beispiel 3: Familie ohne Beratung

    • Verhinderungspflege wurde nie beantragt, obwohl regelmäßig jemand einspringt.
    • Die Familie erfährt erst 2026 von der Möglichkeit der Erstattung.

    Nach derzeitiger Planung:

    • Für 2022–2024 wäre es dann zu spät.
    • Nur 2025 (und später) könnte noch teilweise gerettet werden.

    Diese Beispiele zeigen: Die neue Antragsfrist ist nicht nur „theoretisch“, sondern kann ganz konkret zu erheblichen finanziellen Verlusten führen – gerade bei denjenigen, die ohnehin am Limit sind.

    Quelle (Hintergrundinfos Verhinderungspflege und Entlastungsbudget):
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html,
    https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/,
    https://flexxi.care/de/blog/verhinderungspflege-antrag-alle-kassen-2025,
    https://www.gute-pflege.de/leistungen/stundenweise-verhinderungspflege/


    10. Was solltest du 2025 konkret tun?

    Solange das Gesetz noch nicht in Kraft ist, gilt weiter die 4-Jahres-Regel nach § 45 SGB I. Das ist deine Chance, Ansprüche zu sichern, bevor es eng wird.

    Schritt 1: Alle Jahre prüfen

    • Prüfe, ob du in den Jahren 2022, 2023, 2024, 2025 Verhinderungspflege genutzt hast.
    • Sammle Rechnungen, Quittungen, Verträge und Dokumente (Pflegedienst, Privatpersonen, Assistenzkräfte).

    Schritt 2: Sammelantrag stellen

    • Stelle einen Sammelantrag auf Verhinderungspflege für alle offenen Jahre.
    • Reiche ihn schriftlich bei der Pflegekasse ein (per Post, Fax oder Online-Portal).
    • Sichere dir einen Zugangsnachweis (Einschreiben, Fax-Sendebericht, Screenshot des Uploads).

    Schritt 3: Auf alte Rechtslage hinweisen

    Formuliere in kurzen Worten z. B.:

    „Der Antrag erfolgt im Vertrauen auf die seit Jahrzehnten geltende Vier-Jahres-Verjährungsregelung des § 45 SGB I. Für die Jahre 2022–2024 waren die Ansprüche nach bisheriger Rechtslage noch nicht verjährt.“

    So machst du deutlich, dass du dich auf die alte, gefestigte Rechtslage stützt.

    Schritt 4: Ablehnung nicht einfach akzeptieren

    • Wenn die Pflegekasse in Zukunft mit der neuen Ausschlussfrist argumentiert,
      solltest du Widerspruch einlegen und – falls nötig – Klage beim Sozialgericht erheben.
    • In der Begründung kannst du dich auf Vertrauensschutz, unechte Rückwirkung und die seit 1976 bestehende 4-Jahres-Regel berufen.

    Quelle:
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__45.html,
    https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/45.html,
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html,
    https://pflege-dschungel.de/beep-2026/

  • Pflege-Gesetz 2025: Neue Fristen bei der Verhinderungspflege & weniger Pflicht-Besuche – das ändert sich für Dich

    Pflege-Gesetz 2025: Neue Fristen bei der Verhinderungspflege & weniger Pflicht-Besuche – das ändert sich für Dich

    Zum 6. November 2025 hat der Bundestag das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) beschlossen. Dieses Gesetz ändert vor allem die Rollen von Pflegefachkräften

    Es hat auch direkte Folgen für Dich, wenn Du:

    • pflegebedürftig bist,
    • Angehörige pflegst oder
    • Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) oder der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) nutzt.

    Im Mittelpunkt steht für viele:
    👉 Die Verhinderungspflege wird faktisch stärker befristet – wer zu spät beantragt, geht leer aus.

    Daneben gibt es u. a.:

    • weniger Pflicht-Beratungsbesuche bei Pflegegrad 4 und 5,
    • neue Präventionsleistungen speziell rund um Pflege,
    • Erleichterungen beim Bürokratieabbau,
    • und eine Verlängerung der Kinderkrankentage für 2026.

    Im Folgenden gehe ich nur auf die Teile des Gesetzes ein, die für Pflegebedürftige und Angehörige direkt relevant sind – also vor allem Änderungen im SGB XI und SGB V, plus einige praktische Erleichterungen.


    1. Verhinderungspflege: Neue Ausschlussfrist für die Kostenerstattung

    Rechtsgrundlage (neu):

    § 39 Abs. 1 SGB XI – in der Fassung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)

    1.1 Gesetzesinhalt – sinngemäße Wiedergabe

    Die bisherige Regelung zur Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) wird um eine Frist für den Erstattungsantrag ergänzt. Der Kern laut Gesetzesbegründung:

    Sinngemäße neue Regelung:
    Die Kosten der notwendigen Ersatzpflege werden von der Pflegekasse nur übernommen, wenn der Erstattungsantrag unter Nachweis der Kosten spätestens bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt wird, das auf die jeweilige Durchführung der Ersatzpflege folgt. Wird später beantragt, besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege mehr.

    Wichtig: Das ist keine offizielle 1:1-Wiedergabe, sondern eine juristisch genaue Paraphrase aus Begründungstexten und Fachberichten. Den exakten Wortlaut findest Du im konsolidierten § 39 SGB XI, sobald die Neufassung im BGBl veröffentlicht und in den Datenbanken eingearbeitet ist.

    1.2 Was bedeutet das für Dich?

    Bisher war es in der Praxis möglich, Verhinderungspflege sehr lange rückwirkend abzurechnen (teilweise über mehrere Jahre, solange Ansprüche nicht verjährt waren). In der Beratungspraxis wurden Rechnungen oft erst gesammelt und dann spät eingereicht.

    Künftig gilt:

    Du musst den Erstattungsantrag für jede Ersatzpflege
    spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres stellen.

    Beispiel aus der Begründung: Wird die Ersatzpflege im November 2026 erbracht, muss der Antrag bis 31.12.2027 bei der Pflegekasse eingehen – sonst kein Anspruch.

    Damit wird die Verhinderungspflege faktisch begrenzt: Wer vergisst rechtzeitig zu beantragen, verliert den Anspruch dauerhaft.

    Beispiel 1 – rechtzeitig beantragt (Anspruch bleibt)

    • Deine Mutter (Pflegegrad 3) wird im April 2026 für 10 Tage durch eine Nachbarin vertreten.
    • Die Nachbarin stellt im Mai 2026 eine Rechnung.
    • Du reichst die Rechnung im September 2027 zusammen mit einem Erstattungsantrag ein.

    📌 Ergebnis:

    • Die Ersatzpflege war im April 2026.
    • Die Frist endet am 31.12.2027 (Ablauf des Folgejahres).
    • Antrag im September 2027 liegt innerhalb der Frist → Anspruch besteht.

    Beispiel 2 – zu spät beantragt (Anspruch verfällt)

    Gleiches Beispiel, aber:

    • Du stellst den Antrag erst im Februar 2028.

    📌 Ergebnis:

    • Die Frist (bis 31.12.2027) ist abgelaufen.
    • Auch wenn alle Voraussetzungen vorliegen und die Pflege tatsächlich stattgefunden hat:
      👉 Die Pflegekasse darf nicht mehr zahlen.

    2. Pflicht-Beratungsbesuche bei Pflegegrad 4 und 5: seltener, aber Fristen bleiben wichtig

    Rechtsgrundlage (neu):

    § 37 Abs. 3 SGB XI – Anpassung der Häufigkeit der verpflichtenden Beratung bei ausschließlichem Pflegegeldbezug, Pflegegrade 4 und 5

    2.1 Gesetzesinhalt – sinngemäße Wiedergabe

    Laut BMG sollen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die nur Pflegegeld beziehen, künftig weniger häufig zu Pflicht-Beratungsbesuchen gezwungen werden:

    Sinngemäße Neuregelung:
    Für Pflegegrad 4 und 5 bei ausschließlich Pflegegeld ist der verpflichtende Beratungseinsatz nur noch einmal halbjährlich vorgeschrieben (bisher: einmal vierteljährlich). Auf Wunsch können diese Personen aber weiterhin vierteljährlich beraten werden.

    Die bisherige Pflicht aus § 37 Abs. 3 SGB XI (vierteljährlich bei PG 4/5, halbjährlich bei PG 2/3) wird also für PG 4/5 abgeschwächt.

    2.2 Was bedeutet das für Dich?

    Wenn Du Pflegegrad 4 oder 5 hast und nur Pflegegeld beziehst,

    • musst Du künftig nur noch alle 6 Monate einen Pflicht-Beratungseinsatz machen,
    • kannst aber weiterhin freiwillig alle 3 Monate beraten werden, wenn Du möchtest.

    Die Sanktionen bleiben:

    • Wenn Du die Pflichtberatung nicht wahrnimmst, kann das Pflegegeld gekürzt oder ganz entzogen werden – wie bisher.

    Beispiel 1 – Entlastung bei hoher Pflegelast

    • Deine Frau hat Pflegegrad 5, Du pflegst sie zu Hause.
    • Früher: Alle 3 Monate kam ein Pflegedienst zur Beratung ins Haus.
    • Jetzt: Du musst nur noch jedes Halbjahr einen Beratungseinsatz planen.

    📌 Ergebnis:

    • Weniger Termine, weniger Organisation.
    • Du kannst aber weiterhin zusätzliche Beratungen vereinbaren, wenn Du unsicher bist (z. B. zu Hilfsmitteln, Entlastungsleistungen).

    Beispiel 2 – Risiko bei verpassten Terminen

    • Pflegegrad 4, Deine Mutter lebt zu Hause, Du bist berufstätig.
    • Die Pflegekasse lädt zum Beratungseinsatz, Du verschiebst mehrfach, der Termin findet gar nicht statt.

    📌 Ergebnis:

    • Auch mit der neuen Regelung kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen, wenn die Pflichtberatung nicht durchgeführt wird.
    • Die Neuregelung reduziert Termine, aber nicht die Bedeutung der Beratung.

    3. Prävention speziell für Pflegebedürftige: neue Präventionsempfehlung der Pflegekasse

    Rechtsgrundlagen (neu/erweitert):

    • § 5 Abs. 1a SGB XI (neu) – Präventionsaufgaben der Pflegekassen in Bezug auf pflegebedürftige Menschen
    • Anpassungen im § 20 SGB V (verhaltensbezogene Prävention)

    3.1 Gesetzesinhalt – sinngemäße Wiedergabe

    In einem neuen § 5 Abs. 1a SGB XI wird geregelt, dass die Pflegekassen den Zugang zu Präventionsleistungen verbessern müssen – speziell mit Blick auf pflegebedürftige Menschen und ihr Umfeld. Die Stellungnahmen der Kassen und Verbände enthalten nahezu identische Formulierungen:

    Sinngemäße Neuregelung:
    Die Pflegekassen sollen den Zugang zu bestimmten Präventionsangeboten der Krankenkassen (§ 20 Abs. 4 SGB V) gezielt fördern. Dazu gehört insbesondere, dass Pflegekassen und Pflegefachpersonen Präventionsempfehlungen aussprechen können, die die Krankenkassen bei ihrer Entscheidung über Präventionsleistungen berücksichtigen müssen.

    Damit erhält die Prävention rund um Pflege einen eigenen Anker im SGB XI.

    3.2 Was bedeutet das für Dich?

    Es geht um Kurse, Schulungen und Maßnahmen, die Gesundheit erhalten und Verschlechterung verhindern sollen, z. B.:

    • Sturzprophylaxe,
    • Rückenschule und Schulung für pflegende Angehörige,
    • Stressbewältigung und Resilienz-Trainings.

    Eine Pflegefachkraft (z. B. im Pflegestützpunkt oder Pflegedienst) kann künftig gezielt eine Präventionsempfehlung aussprechen, die bei der Krankenkasse mehr Gewicht hat.

    Beispiel 1 – Sturzprophylaxe für Pflegebedürftige

    • Du hast Pflegegrad 2 und Unsicherheiten beim Gehen.
    • Die Pflegeberatung stellt fest: Du bist mehrfach gestürzt.
    • Die Pflegeberaterin dokumentiert eine Präventionsempfehlung für einen Sturzprophylaxe-Kurs.

    📌 Ergebnis:

    • Die Krankenkasse muss diese Empfehlung bei der Entscheidung über die Kostenübernahme berücksichtigen.
    • Deine Chance auf Bewilligung steigt.

    Beispiel 2 – Rückenschule für pflegende Angehörige

    • Du pflegst Deinen Vater (Pflegegrad 4) allein zu Hause.
    • Du hast Rückenschmerzen und überlegst, einen Präventionskurs zu besuchen.
    • Im Beratungsgespräch wird eine Präventionsempfehlung für einen Rückenkurs ausgestellt.

    📌 Ergebnis:

    • Die Krankenkasse kann den Kurs als Präventionsleistung fördern, weil er in direktem Zusammenhang mit der Pflege steht.

    4. Bürokratieabbau in der Pflege: weniger Dokumentation, bessere Prüfungen

    Rechtsgrundlagen (ausgewählt, neu/angepasst):

    Änderungen in den Qualitäts- und Vertragsregelungen des SGB XI, insbesondere

    • §§ 112 ff., §§ 113 ff., § 114 ff. SGB XI (Qualitätssicherung, Qualitätsprüfungen),
    • sowie Dokumentationspflichten und Rahmenverträge.

    4.1 Gesetzesinhalt – sinngemäße Hauptpunkte

    Laut BMG und Gesetzesbegründung werden u. a. folgende Punkte im SGB XI festgeschrieben oder angepasst:

    • Der Umfang der Pflegedokumentation wird gesetzlich auf das notwendige Maß beschränkt.
    • Auch für Qualitätsprüfungen (MD/Heimaufsicht) wird dieses Prinzip ausdrücklich verankert.
    • MD-Prüfungen werden frühzeitiger angekündigt, und MD/Heimaufsicht sollen Doppelprüfungen vermeiden.
    • Bei sehr guter Qualität werden die Prüfintervalle für ambulante Dienste und teilstationäre Einrichtungen auf zwei Jahre verlängert (analog zur stationären Pflege).
    • Ein Kooperationsgremium beim GKV-Spitzenverband soll Anträge und Formulare für Pflegeleistungen vereinheitlichen und vereinfachen.

    4.2 Was bedeutet das für Dich?

    a) Weniger übertriebene Dokumentation

    Die Idee: Pflegedienste sollen nicht mehr als nötig dokumentieren. Das soll verhindern, dass Zeit für Dokumentation „verbrannt“ wird, die eigentlich für Dich gebraucht wird.

    • Chance: Mehr Zeit für direkte Pflege.
    • Risiko: Manche Einrichtungen könnten aus Angst vor Regress weiterhin „zu viel“ dokumentieren – hier wird es auf die Praxis und ggf. auf Rechtsprechung ankommen.

    Beispiel 1:

    • Ein ambulanter Pflegedienst füllt bisher bei jeder Körperpflege seitenlange Formulare aus.
    • Künftig ist klar: Dokumentation nur soweit erforderlich, um Pflegeplanung, Abrechnung und Qualität nachweisbar zu machen.

    Beispiel 2:

    • In einem Heim werden täglich sehr umfangreiche Verlaufsdokumentationen geschrieben.
    • Mit der neuen Regelung kann die Leitung interne Vorgaben vereinfachen, ohne Angst zu haben, allein wegen weniger Papier bei einer Prüfung „abgewertet“ zu werden.

    b) MD-Prüfungen: frühzeitiger und besser abgestimmt

    • Früher: MD-Prüfungen konnten relativ kurzfristig angekündigt werden, manchmal mit Doppelprüfungen (MD + Heimaufsicht).
    • Neu: Prüfungen sollen früher angekündigt und besser koordiniert werden.

    Beispiel 1:

    • Dein Pflegedienst wird künftig nicht mehr „von heute auf morgen“ vom MD kontrolliert, sondern bekommt ausreichend Vorlauf, um Personalplanung anzupassen.

    Beispiel 2:

    • In einem Heim, in dem Du Angehörige untergebracht hast, finden MD- und Heimaufsichts-Prüfung gemeinsam oder koordiniert statt – weniger Stress für Bewohner und Personal.

    c) Gute Qualität = längere Prüfintervalle

    • Einrichtungen mit „hohem Qualitätsniveau“ werden seltener geprüft (alle zwei Jahre statt jährlich).

    Beispiel 1:

    • Ein Pflegedienst mit sehr guten Prüfergebnissen hat künftig mehr Planungssicherheit und weniger Prüfungsstress – in der Theorie mehr Ressourcen für direkte Versorgung.

    Beispiel 2:

    • Für Dich als Angehörige*r ist ein sehr gutes Prüfergebnis ein Hinweis darauf, dass weniger Kontrollaufwand nötig ist, weil die Qualität nachhaltig gut ist.

    d) Einfachere Anträge und Formulare

    • Beim GKV-Spitzenverband wird ein Kooperationsgremium eingerichtet, das Anträge und Formulare vereinheitlichen und vereinfachen soll.

    Beispiel 1:

    • Du stellst einen Antrag auf Kurzzeitpflege und findest überall (Kasse, Pflegestützpunkt, Homepage) dieselben, verständlicheren Formulare.

    Beispiel 2:

    • Ein Antrag auf Hilfsmittel oder Entlastungsbetrag sieht bei verschiedenen Pflegekassen ähnlich aus – das hilft insbesondere Beratungsstellen und Angehörigen, die mit mehreren Kassen zu tun haben.

    5. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): schneller in die Versorgung

    Rechtsgrundlage (angepasst):

    Änderungen im Bereich digitale Pflegeanwendungen im SGB XI, insbesondere Regelungen zu DiPA und dem Bewertungsverfahren.

    5.1 Gesetzesinhalt – sinngemäße Wiedergabe

    Das Antrags- und Prüfverfahren für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) wird vereinfacht, damit neue Apps und digitale Angebote schneller verfügbar werden.

    5.2 Was bedeutet das für Dich?

    DiPA sind digitale Anwendungen, die z. B. bei:

    • Alltagsstruktur (z. B. Erinnerungs-Apps),
    • Angehörigen-Entlastung,
    • oder Sturzprävention / Mobilität

    unterstützen können und von der Pflegeversicherung gefördert werden.

    Beispiel 1:

    • Eine neue App zur Tagesstrukturierung für Menschen mit Demenz kann künftig schneller in das Verzeichnis aufgenommen und von den Pflegekassen übernommen werden.

    Beispiel 2:

    • Eine DiPA, die pflegenden Angehörigen zeigt, wie Transfers rückenschonend durchgeführt werden, kommt früher auf den Markt und kann im Hilfsmix (Pflegegeld + DiPA) genutzt werden.

    6. Kinderkrankengeld 2026: Verlängerung der erhöhten Kinderkrankentage

    Rechtsgrundlage (angepasst):

    § 45 Abs. 2a SGB V – Verlängerung der Sonderregelung für Kinderkrankentage auf das Jahr 2026

    6.1 Gesetzesinhalt – sinngemäße Wiedergabe

    Der BEEP sieht laut BMG vor, dass für das Jahr 2026 weiterhin gilt:

    Sinngemäß:
    Pro Kind und Elternteil bestehen 15 Kinderkrankentage, für Alleinerziehende 30 Tage, auch im Jahr 2026.

    Damit wird eine bisher zeitlich befristete Sonderregelung um ein weiteres Jahr verlängert.

    6.2 Was bedeutet das für Dich?

    Wenn Du:

    • gesetzlich krankenversichert bist und
    • ein Kind hast, das krank ist oder pflegebedürftig ist bzw. besondere Betreuung braucht,

    hast Du auch 2026 Anspruch auf das erhöhte Kontingent an Kinderkrankentagen.

    Beispiel 1 – Paarhaushalt

    • Ihr habt ein Kind mit chronischer Erkrankung (z. B. FASD, Autismus).
    • Jeder Elternteil kann 2026 bis zu 15 Tage Kinderkrankengeld beanspruchen.

    Beispiel 2 – Alleinerziehende Person

    • Du bist alleinerziehend mit einem 10-jährigen Kind mit Pflegegrad 3.
    • Du kannst 2026 bis zu 30 Tage Kinderkrankengeld nutzen, wenn Dein Kind krank ist oder Du Termine rund um die Versorgung wahrnehmen musst.

    7. Schnellere Entscheidungen bei dringenden Pflegeanträgen (Krankenhaus/Reha/Hospiz)

    Rechtsgrundlage (angepasst):

    Änderungen in § 18 SGB XI (Leistungen der Pflegeversicherung – Antragsbearbeitung, Fristen)

    7.1 Gesetzesinhalt – sinngemäße Wiedergabe

    Laut BMG sollen Verfahren bei eilbedürftigen Pflegeanträgen (z. B. bei Entlassung aus Krankenhaus, Reha oder Hospiz) beschleunigt werden.

    7.2 Was bedeutet das für Dich?

    Wenn Du oder ein Angehöriger aus dem Krankenhaus/Reha/Hospiz entlassen werdet und zeitnah Pflegeleistungen brauchst (z. B. Hilfsmittel, ambulante Pflege, Pflegegrad-Einstufung), sollen:

    • Anträge prioritär bearbeitet werden,
    • die Versorgungslücke beim Übergang (Entlassung → häusliche Pflege) verkleinert werden.

    Beispiel 1:

    • Deine Mutter (ohne bisherigen Pflegegrad) wird nach einem Schlaganfall aus der Reha entlassen.
    • Der Antrag auf Pflegeleistungen wird als „eilbedürftig“ behandelt; die Pflegekasse muss schneller entscheiden und ggf. vorläufige Leistungen gewähren.

    Beispiel 2:

    • Du wirst mit einem hohen Pflegebedarf aus dem Krankenhaus entlassen, hast aber noch keinen passenden Rollstuhl.
    • Die Kasse muss bei Hilfsmitteln deutlich zügiger reagieren, um die Entlassung nicht zu blockieren.

    8. Was heißt das politisch und strategisch für Dich als Pflegebedürftiger oder Angehöriger?

    8.1 Verhinderungspflege – Fristenmanagement wird existenziell wichtig

    Die neue Ausschlussfrist für Verhinderungspflege macht deutlich:
    👉 Wer Fristen verpasst, verliert Geld.

    Es reicht nicht mehr, „irgendwann“ Belege abzugeben.

    Strategisch sinnvoll:

    • Erstattungsanträge zeitnah nach Inanspruchnahme der Ersatzpflege stellen.
    • Spätestens am Jahresende prüfen: Sind alle Verhinderungspflege-Leistungen beantragt?

    8.2 Entlastung bei Beratungsbesuchen – aber keine Entwarnung

    Weniger Pflicht-Termine bei Pflegegrad 4/5 ist spürbare Entlastung.

    Gleichzeitig bleibt:

    • Beratung ist Voraussetzung für den fortlaufenden Pflegegeldbezug.
    • Versäumte Beratungen können weiterhin Leistungskürzungen auslösen.

    8.3 Prävention gezielter nutzen

    Mit § 5 Abs. 1a SGB XI öffnet sich ein weiterer Hebel:

    • gezielte Präventionskurse können Deine Situation stabilisieren,
    • Empfehlungen von Pflegefachkräften erhöhen die Chancen auf Bewilligung.

    9. Fazit

    Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ist politisch als Stärkung der Pflegefachkräfte gedacht – für Dich als pflegebedürftige Person oder Angehörige sind aber vor allem drei Punkte entscheidend:

    Verhinderungspflege

    • Neue Ausschlussfrist: spätestens bis zum Ende des Folgejahres beantragen, sonst kein Geld.

    Pflicht-Beratungsbesuche bei Pflegegrad 4/5

    • Nur noch halbjährlich verpflichtend, aber weiterhin Voraussetzung für Pflegegeld.

    Neue Prävention & Bürokratieabbau

    • Prävention wird stärker auf Pflegebedürftige fokussiert,
    • Dokumentation und Prüfungen sollen entlastet werden,
    • DiPA und Kinderkrankentage werden gestärkt bzw. verlängert.
  • SoRaKi – Künstliche Intelligenz vom Sozialrat Deutschland

    SoRaKi – Künstliche Intelligenz vom Sozialrat Deutschland

    Wir helfen Dir, den Behörden auf Augenhöhe zu begegnen. In unserer Beratung nutzen wir schon heute viele Vorteile der Künstlichen Intelligenz. Mit diesen KI-Assistenten möchten wir Dir diese Vorteile nach Hause liefern.

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  • Hilfsmittel-Gutachten: Fehler-Prüfung mit KI

    Hilfsmittel-Gutachten: Fehler-Prüfung mit KI

    Wie unser spezialisiertes GPT Soziale Arbeit und Sozialrecht verbindet

    Fehler-Prüfung von Hilfsmittel-Gutachten mit KI

    🤖 Worum geht’s?
    Diese KI liest dein Hilfsmittel-Gutachten, findet mögliche Fehler und zeigt dir, wie du dich besser wehren kannst.

    Ob orthopädischer Rollstuhl, Kommunikationshilfe oder Smart-Home-Steuerung – bei jedem Antrag auf ein Hilfsmittel entscheidet am Ende ein Gutachten – häufig das des Medizinischen Dienstes (MDK/MDB). Schon kleine Bewertungsfehler können zu unnötigen Verzögerungen oder Ablehnungen führen.

    Das angepasste „GPT für HiMi-Gutachten: Fehler-Prüfung für Hilfsmittel-WS“ analysiert solche Gutachten automatisiert und liefert konkrete Verbesserungshinweise. Damit kombiniert es die Stärken Künstlicher Intelligenz (KI) mit Fachwissen aus Sozialrecht und Sozialer Arbeit – und verschafft Ratsuchenden wie Profis mehr Durchsetzungskraft.

    2 | Rechtlicher Rahmen, den die KI beherrscht

    📜 Welches Gesetz zählt?
    § 33 SGB V sagt: Die Krankenkasse muss dein Hilfsmittel zahlen, wenn du es brauchst.

    • Anspruchsgrundlage: § 33 SGB V regelt Art, Umfang und Qualität der Hilfsmittelversorgung. Buzer
    • Begutachtungsstandard: Der Begutachtungsleitfaden Hilfsmittel des Medizinischen Dienstes definiert Kriterien für eine bundesweit einheitliche MDK-Prüfung. Medizinischer Dienst Bund
    • Rechtsprechung: Sozial- und Bundessozialgerichte konkretisieren, wann ein Hilfsmittel „notwendig“ ist oder welchen Funktionsumfang es haben muss (z. B. Elektrorollstuhl mit 10 km/h). Sozialgerichtsbarkeit
    • Ethik & Technik: Stellungnahmen wie „Mensch & Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz“ zeigen Chancen und Grenzen von KI-Tools in sensiblen Versorgungsverfahren. Deutscher Ethikrat

    Damit argumentiert das GPT stets fundiert und aktuell – und verweist im Zweifel auf Originalnorm oder Urteil.


    3 | Was kann das GPT konkret?

    🛠️ So nutzt du die KI:
    Gutachten als PDF hochladen – die KI markiert unklare Stellen und gibt dir einfache Text­bausteine für deinen Widerspruch. Sie orientiert sich dabei am offiziellen Begutachtungs­leitfaden des Medizinischen Dienstes.

    ZielgruppeTypischer AblaufMehrwert
    Betroffene & AngehörigePDF-Gutachten hochladen → GPT markiert unplausible Annahmen (z. B. fehlende ICF-Codes zur Teilhabe) → generiert begründetes WiderspruchsschreibenErhöht Erfolgsquoten, weil Fristen (1 Monat nach Bescheid) eingehalten und Argumente juristisch sauber sind
    Sozialarbeiter·innenVor Antragstellung Checkliste anlegen → GPT prüft, ob alle medizinischen, technischen und sozialen Bedarfe dargestellt sindSpart Zeit im Casemanagement, reduziert Rückfragen der Kasse
    Rechtsanwält·innenGPT analysiert MDK-Begründung, vergleicht sie mit § 33 SGB V-Kriterien und BSG-Urteilen → erstellt Schriftsatz mit Verweis auf einschlägige RechtsprechungSchnellere Mandatsbearbeitung, weniger Rechercheaufwand

    4 | Drei Praxisbeispiele

    📝 Beispiel Elektrorollstuhl:
    Lehnt der MDK 10 km/h ab, zeigt dir die KI ein Gerichtsurteil, das diese höhere Geschwindigkeit als nötig anerkennt.

    1. Kinder-Reha-Buggy:
      Eltern laden ein MDK-Gutachten hoch, das den Buggy wegen „allgemeinen Gebrauchsgegenstands“ ablehnt. GPT zeigt, dass § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V gerade nicht greift, wenn der Buggy Körperersatzstück-Funktion hat, und liefert Textbausteine für den Widerspruch. Buzer
    2. Elektrorollstuhl 10 km/h:
      Ein Sozialarbeiter prüft die Ablehnung. GPT zitiert LSG Baden-Württemberg (L 4 KR 1630/20 ER-B) und argumentiert, dass höhere Geschwindigkeit zur sicheren Straßenbenutzung erforderlich ist – nicht bloß Komfort. Sozialgerichtsbarkeit
    3. Augen-Tracking-Kommunikationshilfe:
      Eine Anwältin nutzt GPT zur Gegenprüfung eines MDK-Gutachtens, das auf PC-Standardhardware verweist. Das Tool nennt den MD-Begutachtungsleitfaden, nach dem Assistive-Tech mit spezifischer Steuerung kein „Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens“ ist, und fügt evidenzbasierte Studien zur Kommunikationsrate von ALS-Patient·innen ein. Medizinischer Dienst Bund


    5 | Chancen & Grenzen

    ⚖️ Risiken & Tipps:
    Die KI ersetzt keinen Anwalt, aber sie spart Zeit und macht dich fit für das Gespräch mit der Kasse oder vor Gericht.

    ChancenGrenzen (und Work-arounds)
    Automatisierte Plausibilitäts-Checks in SekundenKI kann Sachverhalt nur nach Aktenlage prüfen → bei fehlenden Fakten Nachrecherche nötig
    Einheitliche Argumentationslinie gemäß RechtsprechungKeine verbindliche Rechtsberatung im Sinne RDG → Begleitung durch Fachanwalt empfohlen
    Empowerment der Ratsuchenden → bessere TeilhabegerechtigkeitDatenschutz: Gutachten vor Nutzung anonymisieren oder in DSGVO-konformer Umgebung hosten

    6 | Fazit

    Dein Vorteil:
    Du bekommst schneller das richtige Hilfsmittel und behältst mehr Kontrolle über dein Leben.

    Das maßgeschneiderte GPT vereint KI, Sozialrecht und Soziale Arbeit, indem es klassische Gutachtenanalyse mit lernender Technologie verbindet. Es erkennt systematisch Schwachstellen in Hilfsmittel-Gutachten und MDK-Begutachtungen, liefert belastbare Rechtsverweise und verschafft Betroffenen wie Fachkräften einen handfesten Vorteil im Antrags- oder Widerspruchsverfahren.

    Kurz: Wer Hilfsmittel braucht, bekommt mit diesem KI-Tool eine präzise, zeitsparende und rechtlich belastbare Unterstützung – genau dort, wo jede Verzögerung Lebensqualität kostet.

  • Fremder MDK-Gutachter muss nicht geduldet werden – Rechte bei der Pflegegrad-Begutachtung

    Fremder MDK-Gutachter muss nicht geduldet werden – Rechte bei der Pflegegrad-Begutachtung

    „Die Begutachtung wird rechtzeitig angekündigt oder vereinbart. Der antragstellenden Person sind das vorgesehene Datum der Begutachtung mit einem Zeitfenster von maximal zwei Stunden, die voraussichtliche Dauer der Begutachtung, der Name und die berufliche Qualifikation der Gutachterin oder des Gutachters sowie Grund und Art der Begutachtung mitzuteilen.“
    (Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes Bund (MDK)
    Kapitel 3.2.2.1 „Ankündigung der persönlichen Begutachtung“, Seite 24)

    Symbolbild: Fremder MDK-Gutachter muss nicht geduldet werden – Rechte bei der Pflegegrad-Begutachtung

    Wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zur Begutachtung kommt, entscheidet sich oft, ob und in welchem Umfang Pflegeleistungen gewährt werden. Doch was passiert, wenn auf einmal ein fremder Gutachter vor der Tür steht, der nicht angekündigt wurde?

    Gerade für Menschen mit Behinderung, Autismus oder kognitiven Einschränkungen kann eine unangekündigte Begutachtung zu erheblichem Stress und Unsicherheit führen. Wichtig zu wissen: Betroffene sind nicht verpflichtet, einen unangekündigten Gutachter in die Wohnung zu lassen!


    Pflegebegutachtung muss rechtzeitig angekündigt werden

    Symbol-Bild: Begutachtung-durch-einen-unangekuendigten-Gutachter

    🟢 Einfache Erklärung: Jeder Mensch hat das Recht, sich auf eine Begutachtung vorzubereiten. Deshalb muss die Pflegekasse oder der Medizinische Dienst den Termin vorher mitteilen. Es muss klar sein, wer kommt, wann die Begutachtung stattfindet und wie lange sie dauert.

    Laut den Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund (MDK) muss jede Begutachtung rechtzeitig angekündigt oder vereinbart werden. Dabei sind der Name und die Qualifikation des Gutachters mitzuteilen. Ziel dieser Regelung ist es, den Betroffenen ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben und Transparenz im Verfahren sicherzustellen.

    Folgende Informationen müssen vorab mitgeteilt werden:

    • Datum der Begutachtung mit einem maximal zweistündigen Zeitfenster
    • Name und Qualifikation des Gutachters
    • Dauer der Begutachtung
    • Art der Begutachtung (Hausbesuch, Telefoninterview oder Videotelefonie)

    Warum ist eine unangekündigte Begutachtung problematisch?

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn Menschen nicht wissen, dass jemand zu ihnen kommt, kann das große Probleme machen. Viele brauchen Hilfe von Angehörigen oder müssen sich vorher vorbereiten. Ein plötzlicher Besuch kann Angst oder Stress auslösen.

    Gerade für Menschen mit Behinderung stellt eine unangekündigte Begutachtung eine besondere Belastung dar. Viele benötigen eine vertraute Bezugsperson oder Vorbereitungszeit, um sich auf die Untersuchung einzustellen. Auch pflegende Angehörige sind oft darauf angewiesen, ihre eigenen Termine so zu koordinieren, dass sie bei der Begutachtung anwesend sein können.

    Zudem besteht ein Sicherheitsrisiko, wenn plötzlich eine fremde Person in die Wohnung möchte. Insbesondere ältere Menschen oder Menschen mit kognitiven Einschränkungen könnten durch unangekündigte Besuche überfordert werden oder Betrügern die Tür öffnen.


    Muss die Begutachtung durch einen unangekündigten Gutachter akzeptiert werden?

    🟢 Einfache Erklärung: Nein! Niemand muss einen fremden Gutachter in die Wohnung lassen, wenn dieser nicht vorher angekündigt wurde.

    Nein! Betroffene sind nicht verpflichtet, eine Begutachtung durch einen nicht angekündigten Gutachter zu akzeptieren. Wenn ein anderer als der angekündigte Gutachter erscheint, kann die Begutachtung verweigert und eine neue Terminvereinbarung gefordert werden.


    Was können Betroffene tun?

    🟢 Einfache Erklärung: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wenn ein nicht angekündigter Gutachter vor der Tür steht. Man kann den Besuch verweigern oder sich erst einmal erkundigen, ob die Person wirklich vom MDK ist.

    Falls ein nicht angekündigter Gutachter erscheint, haben Betroffene folgende Möglichkeiten:

    1. Sich den Dienstausweis zeigen lassen – Falls Unsicherheit besteht, kann der Gutachter aufgefordert werden, sich auszuweisen.
    2. Neuen Termin fordern – Die Pflegekasse oder der MDK kann kontaktiert und eine Begutachtung durch den zuvor angekündigten Gutachter verlangt werden.
    3. Beschwerde einreichen – Eine formale Beschwerde bei der Pflegekasse oder dem MDK kann dazu beitragen, solche Fehler in Zukunft zu verhindern.
    4. Widerspruch gegen das Gutachten einlegen – Falls eine Begutachtung unter diesen Bedingungen doch durchgeführt wird und ein nachteiliges Ergebnis hat, kann Widerspruch eingelegt werden.

    Rechtliche Grundlage

    🟢 Einfache Erklärung: Das Gesetz schützt die Rechte der Betroffenen. Die Pflegekasse muss sicherstellen, dass die Begutachtung fair abläuft und vorher angekündigt wird.

    Gemäß § 18 SGB XI sind die Pflegekassen verpflichtet, die Begutachtung durch unabhängige und qualifizierte Gutachter sicherzustellen. Zudem muss laut den Begutachtungsrichtlinien der MDK eine rechtzeitige Ankündigung der Begutachtung erfolgen. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, liegt ein Verfahrensfehler vor, der als Grundlage für einen Widerspruch genutzt werden kann.


    Fazit

    🟢 Einfache Erklärung: Niemand muss einen fremden Gutachter in die Wohnung lassen. Wer vorher nicht angekündigt wurde, darf abgewiesen werden. Es gibt Möglichkeiten, sich zu beschweren und sich zu wehren.

    Unangekündigte Gutachter müssen nicht geduldet werden. Menschen mit Behinderung haben das Recht auf eine ordnungsgemäße und transparente Begutachtung. Falls ein anderer als der angekündigte Gutachter erscheint, kann die Begutachtung verweigert werden, ohne dass dies negative Konsequenzen haben darf. Sicherheit und Selbstbestimmung gehen vor!

  • Pflegeunterstützungsgeld: 10 Tage bezahlte Freistellung pro Pflegesituation

    Pflegeunterstützungsgeld: 10 Tage bezahlte Freistellung pro Pflegesituation

    „Beschäftigte haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage, wenn sie aufgrund einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen der Arbeit fernbleiben müssen, um die bedarfsgerechte pflegerische Versorgung des nahen Angehörigen zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.“

    Pflegeunterstützungsgeld-Gesetz – § 44a Abs. 3 SGB 11

    1. Einleitung: Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?

    Symbolbild: Pflegeunterstuetzungsgeld-10-Tage-bezahlte-Freistellung-pro-Pflegesituation

    🟢 Einfache Erklärung: Pflegeunterstützungsgeld hilft Arbeitnehmern, wenn sie kurzfristig Angehörige pflegen müssen. Es ermöglicht eine bis zu 10-tägige Freistellung von der Arbeit mit finanzieller Absicherung durch die Pflegekasse.

    Wenn ein naher Angehoriger plötzlich pflegebedürftig wird oder eine akute Verschlechterung seines Gesundheitszustands eintritt, stehen viele berufstätige Menschen vor der Herausforderung, kurzfristig die Pflege zu organisieren.

    Genau für solche Situationen gibt es das Pflegeunterstützungsgeld. Es ermöglicht eine bis zu 10-tägige bezahlte Freistellung von der Arbeit, um die Pflege eines nahen Angehörigen sicherzustellen oder eine langfristige Pflege zu organisieren.


    2. Gesetzliche Grundlage und Begriffsdefinition

    🟢 Einfache Erklärung: Das Pflegeunterstützungsgeld ist gesetzlich in § 44a SGB 11 geregelt. Es ist eine finanzielle Hilfe, wenn jemand für die kurzfristige Pflege eines Angehörigen nicht arbeiten kann. Damit sollen Arbeitnehmer entlastet werden, wenn plötzlich eine Pflegesituation eintritt.

    Das Pflegeunterstützungsgeld ist in § 44a SGB 11 geregelt. Es handelt sich um eine Lohnersatzleistung, die von der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen gezahlt wird. Anspruch darauf haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie aufgrund einer akuten Pflegesituation kurzfristig ihre Arbeit unterbrechen müssen.

    Wichtige Voraussetzungen:

    • Der gepflegte Angehörige muss pflegebedürftig sein oder es muss eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden.
    • Die Pflegesituation muss akut (plötzlich, nicht vorhersehbar) sein und sofortiges Handeln erfordern.
    • Der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld muss bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gestellt werden.
    • Die Freistellung ist auf maximal 10 Arbeitstage pro akuter Pflegesituation begrenzt.

    3. Was ist eine akute Pflegesituation?

    Was-ist-eine-akute-Pflegesituation

    🟢 Einfache Erklärung: Eine akute Pflegesituation tritt ein, wenn sich der Gesundheitszustand eines Angehörigen plötzlich verschlechtert oder wenn die bisherige Pflegeperson ausfällt. In solchen Fällen muss schnell gehandelt werden, um die Versorgung sicherzustellen.

    Ein zentrales Kriterium für den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld ist das Vorliegen einer akuten Pflegesituation.

    Darunter versteht man eine plötzliche, nicht vorhersehbare Verschlechterung des Gesundheitszustands, die eine sofortige Organisation oder Durchführung der Pflege notwendig macht. Dabei kann es sich um eine medizinische Verschlechterung des Pflegebedürftigen handeln, aber auch um den plötzlichen Ausfall der bisherigen Pflegeperson.


    4. Welche Nachweise sind erforderlich?

    Quelle: Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld Nachweis Arzt von Versicherung KNAPPSCHAFT
    Quelle: Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld Nachweis Arzt von Versicherung KNAPPSCHAFT

    🟢 Einfache Erklärung: Um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, muss die akute Pflegesituation nachgewiesen werden. Dies kann durch ärztliche Bescheinigungen, Pflegeberichte oder eine eigene Erklärung erfolgen. Die Pflegekasse prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

    Das Gesetz schreibt nicht vor, dass eine ärztliche Bescheinigung zwingend erforderlich ist. In der Praxis verlangen Pflegekassen jedoch oft einen Nachweis über die akute Pflegesituation. Hierzu können gehören:

    • Ärztliche Bescheinigung (Hausarzt, Krankenhaus)
    • Krankenhaus- oder Reha-Entlassungsbericht
    • Bestätigung durch einen Pflegeberater oder Pflegedienst
    • Eigene schriftliche Erklärung der Pflegeperson oder des Arbeitgebers der Pflegeperson

    Falls die Pflegekasse eine ärztliche Bescheinigung als alleinigen Nachweis fordert, kann darauf hingewiesen werden, dass nach § 44a SGB 11 auch andere glaubhafte Nachweise akzeptiert werden müssen.


    5. Beispiele für eine akute Verschlechterung der Pflegesituation

    Es gibt viele verschiedene Situationen, in denen eine akute Pflegebedürftigkeit entstehen kann. Hier sind einige Beispiele aus dem Alltag, in denen kurzfristig eine Betreuung organisiert werden muss.

    A) Medizinische Verschlechterung der pflegebedürftigen Person

    1. Plötzlicher Sturz mit Mobilitätseinschränkung – Eine Person mit Pflegegrad 1 konnte sich bisher weitgehend allein versorgen, ist nun aber gestürzt und kann nicht mehr selbstständig gehen.
      👉 Nachweis: Ärztliche Bescheinigung über den Sturz und die daraus resultierenden Einschränkungen; Unfallbericht oder Bestätigung eines Pflegeberaters.
    2. Akute Verschlechterung bei Demenz – Eine sonst stabile Person mit Demenz erkennt plötzlich ihre Umgebung nicht mehr, verlässt unkontrolliert das Haus und kann sich selbst nicht mehr versorgen.
      👉 Nachweis: Bericht eines Pflegeberaters oder ambulanten Pflegedienstes über die akute Veränderung; Bestätigung des Hausarztes.
    3. Schlaganfall oder Herzinfarkt mit Entlassung aus dem Krankenhaus – Nach einer schweren Erkrankung muss die Pflege sofort angepasst oder organisiert werden.
      👉 Nachweis: Krankenhaus-Entlassungsbericht mit Pflegeempfehlung; Bestätigung durch den behandelnden Arzt.
    4. Starke Schwindelanfälle nach Medikamentenumstellung – Eine pflegebedürftige Person kann plötzlich nicht mehr sicher gehen oder stehen, was Sturzgefahr mit sich bringt.
      👉 Nachweis: Ärztliche Bescheinigung über die Nebenwirkungen der neuen Medikation; Unfall- oder Sturzdokumentation, falls bereits ein Vorfall passiert ist.
    5. Plötzliche starke Inkontinenz – Eine Person, die vorher selbst zur Toilette gehen konnte, verliert diese Fähigkeit und benötigt kurzfristig neue Pflegehilfsmittel und Betreuung.
      👉 Nachweis: Dokumentation durch einen Pflegeberater oder Hausarzt; Bestellung von Hilfsmitteln als zusätzlicher Nachweis.

    B) Psychische Erkrankungen als akute Verschlechterung

    1. Akute suizidale Krise oder selbstgefährdendes Verhalten – Ein Angehöriger mit Depression oder Borderline-Störung äußert plötzliche Suizidgedanken und benötigt sofortige Betreuung.
      👉 Nachweis: Dringlichkeitsattest des behandelnden Psychiaters oder Psychologen; Dokumentation eines psychiatrischen Krisendienstes.
    2. Akute Psychose oder starke Halluzinationen – Eine Person mit Schizophrenie kann Realität und Wahn nicht mehr unterscheiden und benötigt lückenlose Beaufsichtigung.
      👉 Nachweis: Bericht eines Psychiaters oder Notfallaufnahmeprotokoll aus der Klinik.
    3. Plötzliche Angststörungen oder Panikattacken – Eine Person mit generalisierter Angststörung ist plötzlich handlungsunfähig und kann sich nicht mehr selbst versorgen.
      👉 Nachweis: Psychologische oder ärztliche Bescheinigung über die akute Krise; Dokumentation eines ambulanten Pflegedienstes.
    4. Manische Episode bei bipolarer Störung – Die betroffene Person verhält sich impulsiv und selbstgefährdend, sodass eine Beaufsichtigung erforderlich wird.
      👉 Nachweis: Attest des behandelnden Psychiaters; Bericht einer psychiatrischen Notfallambulanz.
    5. Plötzliche akute Belastungsreaktion nach Trauma oder Todesfall – Ein Angehöriger mit PTBS erlebt eine schwere emotionale Krise, die eine intensive Betreuung erfordert.
      👉 Nachweis: Bescheinigung eines Psychotherapeuten oder Arztes über die Belastungsreaktion; Notiz eines Krisendienstes oder psychosozialen Betreuungsdienstes.

    6. Welche Sozialversicherungsbeiträge werden während des Bezugs von Pflegeunterstützungsgeld gezahlt?

    🟢 Einfache Erklärung: Auch während du Pflegeunterstützungsgeld bekommst, bleibst du sozialversichert. Das bedeutet, dass deine Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung weiterhin bestehen bleiben.

    Die Sozialversicherungsbeiträge während des Bezugs von Pflegeunterstützungsgeld werden vollständig von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernommen. Das bedeutet:

    Kranken- und Pflegeversicherung

    Die Pflegekasse zahlt die Beiträge für gesetzlich Versicherte direkt an die Krankenkasse. Privatversicherte müssen ihre Beiträge selbst weiterzahlen – sie erhalten keine Erstattung von der Pflegekasse.

    „Für Personen, die Pflegeunterstützungsgeld beziehen, besteht für die Dauer der Freistellung Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung. Die Beiträge werden von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernommen.“

    Zitat: § 44a Abs. 5 SGB 11

    Rentenversicherung

    Die Pflegekasse zahlt die Beiträge zur Rentenversicherung, wenn die Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen geleistet wird. Diese Zeiten werden als Versicherungszeiten für die Rente anerkannt.

    „Versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind Personen, die eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz in Anspruch nehmen.“

    Zitat: § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB 6

    Arbeitslosenversicherung

    Während des Bezugs von Pflegeunterstützungsgeld bleibt die Pflegeperson in der Arbeitslosenversicherung versichert. Falls die Person nach der Freistellung arbeitslos wird, zählt diese Zeit als Versicherungszeit für das Arbeitslosengeld.

    „Versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind Personen, die wegen kurzzeitiger Arbeitsverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz von der Arbeit freigestellt sind.“

    Zitat: § 26 Abs. 2b SGB 3

    Unfallversicherung

    Pflegepersonen sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Die Beiträge werden von der Pflegekasse übernommen, sodass Unfälle während der Pflege (z. B. Stürze, Rückenschäden) abgesichert sind.

    „Pflegende Angehörige sind während der häuslichen Pflege in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.“

    Zitat: § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB 7


    7. Besondere akute Pflegesituation: Der Ausfall der Pflegeperson

    Was passiert, wenn die Pflegeperson ausfällt?

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    🟢 Einfache Erklärung: Wenn die bisherige Pflegeperson oder der Ersatz von ihr ausfällt, kann das große Schwierigkeiten für den Pflegebedürftigen bedeuten. Vielleicht ist sie krank geworden oder im Urlaub – und du musst dich spontan um eine Lösung kümmern. In solchen Fällen kann das Pflegeunterstützungsgeld helfen.

    Viele berufstätige Menschen, die Angehörige pflegen, haben eine Ersatzpflegeperson organisiert, um kurzfristige Ausfälle durch berufliche Verpflichtungen wie Dienstreisen oder andere Termine abzusichern.

    Doch was passiert, wenn diese Ersatzpflegeperson unerwartet ausfällt – zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub? Entsteht dann eine akute Pflegesituation, die einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld rechtfertigt?


    Warum könnte ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bestehen, wenn die Pflegeperson ausfällt?

    🟢 Einfache Erklärung: Das Pflegeunterstützungsgeld ist dafür gedacht, wenn plötzlich eine Notsituation entsteht, weil die Pflege nicht mehr sichergestellt ist. Das kann auch passieren, wenn die Pflegeperson ausfällt.

    Plötzlicher Ausfall der bisherigen Pflegeperson

    Eine akute Pflegesituation liegt nicht nur vor, wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen plötzlich verschlechtert, sondern auch dann, wenn eine bisherige Pflegeperson unerwartet ausfällt.

    Unerwartete Notlage, die sofortige Organisation erfordert

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn eine Pflegeperson plötzlich ausfällt, kann das eine stressige Situation sein. Die Pflege muss sofort organisiert werden, damit die pflegebedürftige Person weiterhin gut versorgt ist. Das Pflegeunterstützungsgeld hilft in genau solchen Situationen.

    • Die Pflege kann nicht wie gewohnt erfolgen, weil die übliche Ersatzpflege ausfällt.
    • Damit entsteht eine plötzliche Notlage, die sofortiges Handeln erfordert.
    • Die Pflege kann nicht einfach auf eine andere Person übertragen werden, ohne dass eine neue Lösung gefunden werden muss.
    • Eine solche kurzfristige Neuorganisation stellt eine akute Pflegesituation dar, für die das Pflegeunterstützungsgeld gedacht ist.

    Pflegeunterstützungsgeld dient genau dazu, eine akute Pflegesituation zu überbrücken

    🟢 Einfache Erklärung: Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine finanzielle Hilfe, die gezahlt wird, wenn eine unerwartete Pflegesituation eintritt. Es ermöglicht dir, für einige Tage von der Arbeit freigestellt zu werden, damit du dich um die Pflege kümmern kannst.

    Nach § 44a Abs. 3 SGB 11 besteht ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, wenn eine akute Pflegesituation eintritt und die Pflege kurzfristig organisiert oder übernommen werden muss.

    Da du in diesem Fall selbst einspringen musst, um die Pflege sicherzustellen, erfüllst du die Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.


    Warum könnte ein Anspruch abgelehnt werden?

    🟢 Einfache Erklärung: Manchmal lehnt die Pflegekasse einen Antrag ab, weil sie glaubt, dass die Situation vorhersehbar war oder dass es andere Möglichkeiten gibt, die Pflege sicherzustellen. Es ist wichtig, die Notwendigkeit gut zu begründen.

    Die Pflegekasse könnte argumentieren, dass die Situation durch berufliche Verpflichtungen verursacht wurde

    Es kann sein, dass die Pflegekasse sagt, dass eine Dienstreise oder Arbeitspflichten vorhersehbar waren und dass du dich frühzeitig um eine Ersatzpflege hättest kümmern können. In solchen Fällen musst du gut erklären, warum dies nicht möglich war. Vielleicht ist die Ersatzpflege ja erkrankt oder war einfach nicht verfügbar.

    Falls die Pflegekasse eine spontane Dienstreise als nicht unvorhersehbar betrachtet, könnte sie eine Ablehnung begründen.

    • Die Kasse könnte argumentieren, dass eine berufliche Verpflichtung keine plötzliche Veränderung der Pflegesituation darstellt, sondern eine arbeitsrechtliche Frage ist.
    • Da die Dienstreise grundsätzlich vorhersehbar ist, könnte die Pflegekasse annehmen, dass eine alternative Lösung gefunden werden könnte. Wenn die Ersatz-Pflege aber spontan auch nicht verfügbar ist, entsteht ein Anspruch.

    Die Pflegekasse könnte verlangen, dass eine andere Ersatzpflege organisiert wird

    Die Pflegekasse könnte die Ablehnung damit begründen, dass eine andere Lösung, zum Beispiel über Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder einen ambulanten Pflegedienst, verfügbar sind.

    ABER:
    Laut § 44a Abs. 3 SGB 11 haben Beschäftigte Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, wenn sie wegen einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Arbeit unterbrechen müssen, um eine pflegerische Versorgung sicherzustellen oder zu organisieren.

    „Beschäftigte haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (…) wenn sie aufgrund einer akut aufgetretenen Pflegesituation (…) der Arbeit fernbleiben müssen, um (…) pflegerische Versorgung (…) zu organisieren oder (…) sicherzustellen.“

    Dieser Wortlaut legt keine Pflicht fest, vorher zwingend alle anderen Pflege-Optionen auszuschöpfen. Es gibt keinen gesetzlichen Zwang, eine Pflege durch Fremde (z. B. einen Pflegedienst) in Anspruch zu nehmen, wenn dies nicht gewünscht ist.


    Wie könnt ihr den Anspruch durchsetzen?

    Wenn dein Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld abgelehnt wird, kannst du Widerspruch einlegen. Es ist wichtig, klar zu machen, dass die Pflege ohne deine Hilfe nicht möglich gewesen wäre.

    Falls die Pflegekasse den Antrag ablehnt, sollte man Widerspruch einlegen und gut begründen, warum die Situation unvorhersehbar war.

    Deutliche Begründung gegenüber der Pflegekasse:

    • Ohne dein sofortiges Eingreifen wäre die Pflege nicht sichergestellt.
    • Die Situation war nicht vorhersehbar, weil die Ersatzpflegeperson unerwartet ausgefallen ist.
    • Die kurzfristige Organisation einer anderen Pflegeoption war nicht möglich.

    Nachweise einreichen:

    • Nachweis über die geplante Ersatzpflegeperson und deren plötzlichen Ausfall (z. B. ärztliche Bescheinigung bei Krankheit oder Urlaubsnachweis).
    • Schreiben des Arbeitgebers über die spontane Anordnung der Dienstreise.
    • Eigene schriftliche Erklärung, dass kurzfristig keine andere Lösung gefunden werden konnte.

    Ausfall der bisherigen Pflegeperson: Beispiele

    1. Arbeitgeber weist spontan eine Dienstreise an – Die Hauptpflegeperson muss kurzfristig verreisen und kann die Pflege nicht sicherstellen. Vielleicht ist zufällig auch die Ersatz-Pflegeperson zu diesem Zeitpunkt verhindert.
      👉 Nachweis: Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die verpflichtende Dienstreise.
    2. Pflegeperson erkrankt plötzlich schwer – Die bisherige Betreuungsperson ist aufgrund einer eigenen Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage, die Pflege durchzuführen.
      👉 Nachweis: Ärztliche Bescheinigung über die Krankheit der Pflegeperson.
    3. Bisherige Pflegeperson hat spontan gekündigt – Wenn die bisherige Pflegeperson ihr Ehrenamt als Pflegeperson spontan kündigt, ist diese Situation für den Menschen mit Pflegebedarf und seine Angehörigen unvorhersehbar.
      👉 Nachweis: Wenn vorhanden: Kündigungserklärung der bisherigen Pflegeperson.
    4. Plötzliche psychische Überforderung der Pflegeperson – Die Hauptpflegeperson ist durch die Pflegesituation stark belastet und benötigt dringend eine Pause, um sich zu erholen.
      👉 Nachweis: Attest eines Arztes oder Psychotherapeuten über die psychische Belastung.
    5. Pflegeperson muss sich einer medizinischen Behandlung oder Operation unterziehen – Eine geplante oder akute medizinische Maßnahme macht es unmöglich, die Pflege weiterzuführen.
      👉 Nachweis: Ärztliche Bescheinigung über den Eingriff oder die Notwendigkeit der Behandlung.

    8. Fazit

    🟢 Einfache Erklärung: Das Pflegeunterstützungsgeld hilft Menschen, die kurzfristig Angehörige pflegen müssen. Es ist eine wichtige Unterstützung für Familien, wenn sich eine Pflegesituation plötzlich ändert. Wer eine Ablehnung erhält, sollte Widerspruch einlegen.

    Das Pflegeunterstützungsgeld bietet eine wichtige finanzielle Absicherung, wenn berufstätige Angehörige kurzfristig die Pflege eines Familienmitglieds organisieren oder übernehmen müssen. Entscheidend ist, dass eine akute Pflegesituation vorliegt, die eine sofortige Reaktion erfordert. Falls eine Ablehnung erfolgt, kann sich ein Widerspruch lohnen, da das Gesetz keine starre Definition der Nachweispflicht vorsieht.

  • Pflegeperson: Ansprüche bei Vollzeit-Beschäftigung

    Pflegeperson: Ansprüche bei Vollzeit-Beschäftigung

    Symbolbild: Pflegeperson: Ansprüche bei Vollzeit-Beschäftigung

    Pflegst du einen nahen Angehörigen und arbeitest gleichzeitig in Vollzeit? Dann fragst du dich vielleicht, welche Ansprüche du hast und welche Unterstützung dir zusteht. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zu den gesetzlichen Regelungen und finanziellen Hilfen, die dir zustehen.


    1. Unfallversicherung: Schutz während der Pflege

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn du einen Angehörigen pflegst, kannst du dir beim Helfen oder Heben leicht wehtun. Damit du dann abgesichert bist, gibt es die gesetzliche Unfallversicherung für Pflegepersonen.

    Als Pflegeperson bist du gesetzlich unfallversichert, wenn du einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 unentgeltlich pflegst und diese Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche an zwei Tagen erfolgt (§ 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII). Auch wenn du in Vollzeit arbeitest, bleibt dieser Versicherungsschutz bestehen.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Was ist versichert?

    • Unfälle während der Pflege (z. B. Sturz beim Umlagern)
    • Wegeunfälle im direkten Zusammenhang mit der Pflege

    📌 Wichtig: Die Unfallversicherung deckt keine Haushaltsarbeiten ab, die nicht direkt mit der Pflege zu tun haben.


    2. Pflegeunterstützungsgeld: 10 Tage bezahlte Freistellung

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn dein Angehöriger plötzlich mehr Hilfe braucht, kannst du bis zu 10 Tage von der Arbeit freigestellt werden und bekommst dafür Geld von der Pflegekasse.

    Musst du kurzfristig Pflege organisieren, kannst du dich bis zu 10 Tage pro Jahr bezahlt freistellen lassen. In dieser Zeit erhältst du Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Die Höhe entspricht etwa 90 % deines Nettoeinkommens (§ 44a SGB XI).

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Voraussetzungen:

    • Dein Angehöriger benötigt plötzlich Pflege
    • Du stellst einen Antrag bei der Pflegekasse
    • Dein Arbeitgeber wird umgehend informiert

    3. Pflegezeit: Sechs Monate unbezahlte Freistellung

    🟢 Einfache Erklärung: Du kannst bis zu sechs Monate deine Arbeit unterbrechen, um dich voll um deinen Angehörigen zu kümmern. Während dieser Zeit darf dein Arbeitgeber dich nicht kündigen.

    Möchtest du deine Arbeitszeit für die Pflege reduzieren oder ganz pausieren? Dann kannst du dich bis zu sechs Monate unbezahlt freistellen lassen (§ 3 PflegeZG). Während dieser Zeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Wichtig: Dein Arbeitgeber muss die Pflegezeit gewähren, wenn dein Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte hat.

    💡 Tipp: Du kannst beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen, um Einkommensverluste auszugleichen.


    4. Familienpflegezeit: Teilzeit-Arbeiten mit Darlehensoption

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn du weniger arbeiten möchtest, um zu pflegen, kannst du deine Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre reduzieren. Falls du weniger verdienst, gibt es ein zinsloses Darlehen zur Unterstützung.

    Falls du langfristig weniger arbeiten möchtest, kannst du deine Arbeitszeit für bis zu 24 Monate um mindestens 15 Stunden pro Woche reduzieren (§ 2 FPfZG).

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Besonderheit: Auch hier kannst du ein zinsloses Darlehen zur finanziellen Unterstützung erhalten.

    Achtung: Dieses Recht besteht nur in Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten.


    5. Kündigungsschutz: Sicher arbeiten trotz Pflegeverantwortung

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn du eine Pflegezeit beantragst, darf dein Arbeitgeber dich in dieser Zeit nicht kündigen.

    Falls du Pflegezeit oder Familienpflegezeit beantragst, genießt du einen besonderen Kündigungsschutz (§ 5 PflegeZG). Dein Arbeitgeber darf dir während dieser Zeit nicht kündigen.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Gilt für Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.


    6. Pflegekurse & Beratung: Kostenlose Unterstützung

    🟢 Einfache Erklärung: Die Pflegekasse bietet kostenlose Kurse an, damit du lernst, wie du deinen Angehörigen gut pflegen kannst, ohne dich selbst zu überlasten.

    Pflegende Angehörige können kostenlose Pflegekurse in Anspruch nehmen. Diese helfen dir, die Pflege effizienter und körperlich schonender durchzuführen (§ 45 SGB XI). Viele Pflegekassen bieten auch individuelle Beratungsgespräche an.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    💡 Tipp: Pflegekurse gibt es auch als Online-Angebote oder individuelle Schulungen zu Hause.


    7. Verhinderungspflege & Pflegehilfsmittel

    Pflegst du einen nahen Angehörigen und arbeitest gleichzeitig in Vollzeit

    🟢 Einfache Erklärung: Falls du mal eine Pause brauchst, kann jemand anderes die Pflege übernehmen. Dafür gibt es finanzielle Unterstützung. Außerdem bekommst du Geld für Dinge wie Handschuhe und Desinfektionsmittel.

    Brauchst du eine Pause oder bist selbst verhindert? Dann kannst du bis zu 3.539 € pro Jahr (ab 07.2025) für eine Ersatzpflegeperson oder einen Pflegedienst nutzen (§ 39 SGB XI). Zusätzlich erhältst du bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel (Stand 2025, § 40 SGB XI).

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Typische Pflegehilfsmittel: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen


    8. Steuerliche Vorteile: Pflegepauschbetrag & Absetzbarkeit

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn du pflegst, kannst du bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen. So bekommst du am Ende des Jahres möglicherweise Geld zurück.

    Pflegekosten können steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG). Je nach Pflegegrad kannst du einen Pflegepauschbetrag von bis zu 1.800 € pro Jahr erhalten.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Weitere steuerliche Vorteile:

    • Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen (bis zu 4.000 € jährlich) steuerlich geltend machen

    9. Keine Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung für Vollzeitbeschäftigte Pflegepersonen

    🟢 Einfache Erklärung: Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt keine zusätzlichen Rentenpunkte für die Pflegezeit und auch keine Absicherung in der Arbeitslosenversicherung durch die Pflegekasse. Wer weniger arbeitet, kann Rentenpunkte sammeln.

    Einen Nachteil gibt es: Wenn du mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitest, zahlt die Pflegekasse keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (§ 44 SGB XI). Das bedeutet, dass du nach einer Pflegezeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast, sofern du nicht anderweitig versicherungspflichtig beschäftigt warst. Nur Personen, die weniger als 30 Stunden pro Woche arbeiten, können Rentenpunkte für die Pflegezeit erhalten.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ❌ Nein


    Fazit: Deine Rechte als pflegende Person mit Vollzeitjob

    Ansprüche für Pflegepersonen bei einer Anstellung mit mehr als 30 Stunden Wochen-Arbeitszeit

    LeistungAnspruch
    Unfallversicherung✅ Ja
    Pflegeunterstützungsgeld (10 Tage bezahlte Freistellung)✅ Ja
    Pflegezeit (bis zu 6 Monate unbezahlte Freistellung)✅ Ja
    Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate Teilzeitpflege)✅ Ja
    Pflegekurse & Beratung✅ Ja
    Verhinderungspflege & Pflegehilfsmittel✅ Ja
    Steuerliche Vorteile✅ Ja
    Kündigungsschutz während Pflegezeit/Familienpflegezeit✅ Ja
    Arbeitslosenversicherungs-Beiträge durch Pflegekasse❌ Nein
    Rentenversicherungs-Beiträge durch Pflegekasse❌ Nein

    Auch wenn du in Vollzeit arbeitest, stehen dir einige Rechte und Unterstützungsleistungen zu. Besonders hilfreich sind die Unfallversicherung, Pflegeunterstützungsgeld und die Möglichkeit zur Freistellung. Wer langfristig Pflege und Beruf vereinbaren will, sollte sich frühzeitig über Teilzeitmodelle, finanzielle Hilfen und steuerliche Vorteile informieren.

  • Antrag auf Ersatzbescheinigung: Dein Recht auf einen Versicherungsnachweis

    Antrag auf Ersatzbescheinigung: Dein Recht auf einen Versicherungsnachweis

    Symbolbild: Antrag auf Ersatzbescheinigung: Dein Recht auf einen Versicherungsnachweis

    Was ist eine Ersatzbescheinigung und wann brauchst du sie?

    Die Ersatzbescheinigung dient als Nachweis deines Krankenversicherungsschutzes, wenn du deine elektronische Gesundheitskarte (eGK / Krankenkassen-Karte) nicht vorlegen kannst.

    Sie wird von deiner Krankenkasse ausgestellt und ermöglicht es dir, medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.

    Typische Situationen, in denen du eine Ersatzbescheinigung benötigst:

    • Du hast deine Krankenkassen-Karte (eGK) vergessen oder verlegt.
    • Deine Krankenkassen-Karte (eGK) ist beschädigt oder defekt.
    • Deine neue Krankenkassen-Karte ist noch nicht angekommen.
    • Du brauchst eine telefonische Behandlung oder einen Arztbrief ohne dass du zum Arzt fahren möchtest.

    Dein Anspruch auf eine Ersatzbescheinigung

    Viele Versicherte fragen sich: Habe ich das Recht auf eine Ersatzbescheinigung? Die Antwort ist ja! Der Anspruch ergibt sich aus mehreren gesetzlichen Vorschriften:

    • § 291 Abs. 2 SGB V: Die Krankenkasse ist verpflichtet, eine eGK auszustellen und eine Alternative bereitzustellen, wenn diese nicht vorliegt.
    • § 19 Abs. 2 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä): Falls die eGK nicht vorgelegt wird, muss die Krankenkasse eine Ersatzbescheinigung ausstellen.
    • § 175 Abs. 1 SGB V: Mitglieder haben das Recht, eine Bescheinigung über ihren Versicherungsstatus zu erhalten.

    Das bedeutet: Du musst keinen besonderen Grund angeben, um eine Ersatzbescheinigung zu beantragen. Es reicht aus, dass du aktuell keine Krankenkassen-Karte vorlegen kannst.

    Wie beantragst du eine Ersatzbescheinigung?

    Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung ist unkompliziert und kann über verschiedene Wege gestellt werden:

    1. Direkt über die App deiner Krankenkasse (falls verfügbar)
    2. Per Fax oder postalisch

    Die Krankenkasse ist verpflichtet, dir die Bescheinigung unverzüglich per E-Mail, Fax oder Post zuzusenden.

    Antrag auf Versicherungsnachweis – Mustertext

    Falls du eine schriftliche Anfrage stellen möchtest, kannst du diesen Mustertext verwenden:

    Betreff: Antrag auf Ersatzbescheinigung / Versicherungsnachweis

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit beantrage ich die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung für meine Krankenversicherung für das aktuelle Quartal, da mir aktuell keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorliegt.

    Mein Anspruch ergibt sich aus:

    • § 291 Abs. 2 SGB V (Sicherstellung eines Versicherungsnachweises),
    • § 19 Abs. 2 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) (Ersatzbescheinigung bei fehlender eGK),
    • § 175 Abs. 1 SGB V (Anspruch auf Mitgliedsbescheinigung).

    Bitte senden Sie mir die Ersatzbescheinigung zeitnah per E-Mail oder Post zu. Für eine schnelle Bearbeitung finden Sie meine Versicherungsnummer untenstehend.

    Mit freundlichen Grüßen
    [Dein Name]
    [Deine Adresse]
    [Deine Versicherungsnummer]

    Häufige Fragen zur Ersatzbescheinigung

    Wie oft kann ich eine Ersatzbescheinigung beantragen?
    Es gibt keine gesetzliche Begrenzung. Du kannst jedes Quartal eine neue Bescheinigung anfordern, falls nötig.

    Kann die Krankenkasse meinen Antrag ablehnen?
    Nein, da du nach SGB V einen Anspruch darauf hast. Falls sich die Krankenkasse weigert, kannst du eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einreichen.

    Gibt es eine Alternative zur Ersatzbescheinigung?
    Falls deine eGK bald geliefert wird, kannst du in manchen Arztpraxen auch nachträglich deine Versichertenkarte einreichen.

    Fazit: Dein Recht auf einen Versicherungsnachweis nutzen

    Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung ist dein gutes Recht, wenn du deine eGK nicht dabei hast. Krankenkassen sind verpflichtet, dir diese Bescheinigung auszustellen, damit du ärztliche Leistungen ohne Probleme in Anspruch nehmen kannst. Beantrage sie einfach telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Portal deiner Krankenkasse.

    Tipp: Falls du deine eGK häufig vergisst, kannst du deine Krankenkasse bitten, dir quartalsweise automatisch eine Ersatzbescheinigung auszustellen!

  • Recht auf einen unabhängigen Pflegegrad-Gutachter: So setzt du dein Recht durch

    Recht auf einen unabhängigen Pflegegrad-Gutachter: So setzt du dein Recht durch

    Symbol-Bild: Recht auf einen unabhängigen Gutachter bei der Pflegegrad-Begutachtung

    Die Pflegegrad-Begutachtung entscheidet darüber, ob und welche Pflegeleistungen du bekommst. Normalerweise führt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Begutachtung durch. Doch was passiert, wenn die Begutachtung zu lange dauert oder der MDK Fehler macht?

    Hier erfährst du:
    ✅ Wann du Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter hast
    ✅ Wie du gegen Verzögerungen oder Ablehnungen der Pflegekasse vorgehen kannst
    ✅ Welche rechtlichen Schritte du unternehmen kannst


    1. Wann hast du Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter?

    Das Gesetz § 18 Abs. 3 SGB XI gibt dir das Recht, eine Liste mit drei unabhängigen Gutachtern zu bekommen, wenn:

    1️⃣ Die Pflegekasse nicht innerhalb von 20 Arbeitstagen eine Begutachtung organisiert.
    2️⃣ Die Pflegekasse von sich aus entscheidet, keinen MDK-Gutachter einzusetzen.

    ➡ In diesen Fällen muss die Pflegekasse dir die Liste mit unabhängigen Gutachtern zusenden. Du kannst dann einen Gutachter daraus auswählen.

    Wichtig: Falls die Pflegekasse die Liste verweigert oder nicht reagiert, kannst du dagegen vorgehen.


    2. Was tun, wenn die Pflegekasse die Liste nicht sendet?

    Wenn die Pflegekasse ihre Pflicht nicht erfüllt, hast du mehrere Möglichkeiten:

    🔹 Schriftliche Aufforderung mit Frist setzen (z. B. 14 Tage)
    🔹 Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen
    🔹 Klage beim Sozialgericht einreichen

    📌 Tipp: Falls die Pflegekasse nach deiner Aufforderung nicht reagiert, kannst du direkt rechtliche Schritte einleiten.


    3. Kann die Pflegekasse die Übersendung der Liste verweigern?

    Nein, die Pflegekasse hat kein Ermessen bei der Entscheidung.

    • Falls die Voraussetzungen nach § 18 Abs. 3 SGB XI vorliegen, muss sie die Liste zusenden.
    • Eine Verzögerung oder Weigerung kann mit einer Untätigkeitsklage oder einer Verpflichtungsklage angefochten werden.

    Wann habe ich die Verzögerung zu vertreten?

    ✅ Einmalige Absage aus wichtigem Grund → Kein vollständiges Vertreten der Verzögerung

    Wenn du den ersten Terminvorschlag des MDK aus einem wichtigen Grund (z. B. eine medizinische Behandlung) nicht wahrnehmen kannst, dann:

    • Hast du die Verzögerung nicht vollständig zu vertreten.
    • Muss der MDK einen alternativen Termin vorschlagen.
    • Bleibt der Anspruch nach 20 Arbeitstagen gemäß § 18 Abs. 3 SGB XI grundsätzlich bestehen.

    📌 Beispiele für berechtigte Gründe:
    ✔ Wichtige ärztliche Behandlungen, Operationen oder Therapien.
    ✔ Krankenhausaufenthalte.
    ✔ Dringende familiäre Verpflichtungen (z. B. Todesfall in der Familie).

    In diesem Fall bleibt dein Anspruch nach 20 Tagen bestehen, wenn der neue Termin weiterhin nicht innerhalb der Frist liegt.

    ❌ Mehrfache Absagen oder fehlende Kooperation → Risiko des Anspruchsverlustes

    Falls du mehrere Terminvorschläge ohne triftigen Grund absagst oder nicht reagierst, könnte das als eigenes Verschulden gewertet werden.

    📌 Wann könnte die Pflegekasse die Liste verweigern?
    ❌ Mehrere unentschuldigte Absagen.
    ❌ Verzögerung durch ständige Terminverschiebungen.
    ❌ Keine Reaktion auf Terminvorschläge des MDK.

    In diesem Fall könnte die Pflegekasse argumentieren, dass die Verzögerung durch den Antragsteller verursacht wurde und der Anspruch auf die Liste entfällt.


    Wer trägt die Beweislast bei einer Verzögerung?

    Die Pflegekasse muss beweisen, dass der Antragsteller die Verzögerung vollständig zu vertreten hat.

    🔹 Falls die Kasse behauptet, dass du schuld an der Verzögerung bist, kann sie nicht einfach pauschal ablehnen – sie muss nachweisen, dass deine Absage kausal für die gesamte Verzögerung war.
    🔹 Falls der MDK erst nach der Absage einen neuen Termin in weiter Ferne anbietet, bleibt der Anspruch nach 20 Tagen bestehen, da die Verzögerung dann in der Verantwortung der Pflegekasse liegt.

    Fazit: Falls die Pflegekasse deinen Anspruch verweigert, solltest du einen Widerspruch einlegen und auf die Beweislast verweisen.


    Wann verjährt dein Anspruch auf eine Liste mit 3 unabhängigen Gutachtern?

    Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre gemäß § 45 SGB I und beginnt am Jahresende des Anspruchsjahres.

    Das bedeutet: Falls dein Anspruch im Jahr 2022 entstanden ist, beginnt die Verjährungsfrist am 01.01.2023 und endet am 31.12.2026.

    Falls du Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben hast, wird die Verjährung gehemmt.
    Hemmung durch Antragstellung oder Widerspruch (§ 44 SGB I)
    Hemmung durch eine Klage (§ 204 BGB i.V.m. SGB I)

    Falls die Pflegekasse den Anspruch blockiert, könnte sich der Fristbeginn nach hinten verschieben.

    Falls du eine Untätigkeitsklage oder eine Klage auf Durchführung des Verwaltungsakts eingereicht hast, wird die Verjährung unterbrochen, solange das Verfahren läuft. Sobald das Gericht entschieden hat, beginnt die Verjährungsfrist neu.

    📌 Beispiel: Erinnerung an die Frist vor Klageeinreichung

    Betreff: Fristsetzung zur Übersendung der Gutachterliste nach § 18 Abs. 3 SGB XI

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe am [Datum des ursprünglichen Antrags] meinen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad gestellt. Nach § 18 Abs. 3 SGB XI besteht eine gesetzliche Verpflichtung, innerhalb von 20 Arbeitstagen eine Begutachtung durchzuführen oder mir eine Liste mit drei unabhängigen Gutachtern zur Verfügung zu stellen.

    Da die Frist bereits seit [Anzahl der Tage] Tagen abgelaufen ist und ich trotz dessen keine Reaktion erhalten habe, setze ich Ihnen hiermit eine Frist von 7 Tagen zur Erledigung meiner Forderung.

    Falls ich bis zum [Datum, 7 Tage später] keine Gutachterliste erhalte, werde ich ohne weitere Ankündigung eine Untätigkeitsklage nach § 89 SGG sowie eine Verpflichtungsklage auf Durchführung des Verwaltungsakts beim Sozialgericht einreichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    [Dein Name]

    📌 Wichtig:

    Falls du innerhalb der Frist keine Antwort bekommst, kannst du die Klage direkt einreichen.

    Setze eine letzte, kurze Frist (z. B. 7 Tage).

    Versende das Schreiben per Fax, Einschreiben oder per E-Mail.

    4. Welche Klage kannst du einreichen?

    Falls die Pflegekasse nicht handelt oder die Liste verweigert, kannst du sie mit einer Klage dazu zwingen. Es gibt zwei Möglichkeiten:

    🔹 Verpflichtungsklage nach § 54 SGG
    ➡ Falls die Pflegekasse die Liste absichtlich nicht herausgibt, kannst du sie per Verpflichtungsklage zwingen.
    ➡ Das Sozialgericht kann die Pflegekasse verpflichten, die Liste zu senden. Denn die Liste ist ein Verwaltungsakt, den du einklagen kannst.

    🔹 Klage auf unterlassenen Verwaltungsakt nach § 89 SGG
    ➡ Falls die Pflegekasse einfach nichts tut, kannst du auch eine Klage nach § 89 SGG einreichen.
    ➡ Diese Klage hat den Vorteil, dass sie an keine Frist gebunden ist. Auch durch diese Klage kannst du vor Gericht einfordern, dass der Verwaltungsakt durchgeführt wird.

    💡 Beste Strategie:
    Am besten beide Klagen parallel einreichen, um sicherzugehen, dass eine davon Erfolg hat.

    Ist die Übersendung der Liste ein Verwaltungsakt?

    Ja, denn die Liste erfüllt alle Kriterien eines Verwaltungsakts nach § 31 SGB X:

    Erfüllung der Merkmale eines Verwaltungsakts nach § 31 SGB X

    KriteriumErklärungWarum die Übersendung der Gutachterliste ein Verwaltungsakt ist
    BehördeEine öffentliche Stelle, die hoheitliche Aufgaben wahrnimmt.✅ Die Pflegekasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und handelt als Sozialversicherungsträger.
    Hoheitliche MaßnahmeEine einseitige Entscheidung der Behörde auf gesetzlicher Grundlage.✅ Die Pflegekasse handelt nicht privatrechtlich, sondern setzt eine gesetzliche Verpflichtung um (§ 18 Abs. 3 SGB XI).
    Auf dem Gebiet des öffentlichen RechtsDie Maßnahme beruht auf gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Rechts.✅ Die Übersendung der Liste ergibt sich aus § 18 Abs. 3 SGB XI, also aus dem Sozialrecht, das zum öffentlichen Recht gehört.
    RegelungEine verbindliche Entscheidung, die den Rechtsstatus des Betroffenen verändert.✅ Die Liste legt verbindlich fest, welche drei Gutachter in Frage kommen. Der Antragsteller kann nur aus dieser Auswahl wählen.
    EinzelfallDie Regelung betrifft eine bestimmte Person und keinen unbestimmten Personenkreis.✅ Die Liste wird nur für den jeweiligen Antragsteller erstellt und gilt nicht für andere Versicherte allgemein.
    AußenwirkungDie Maßnahme hat Außenwirkung, sie eine Rechtsposition verändert oder verbindliche Wirkung entfaltet.Die Übersendung der Liste bewirkt eine verbindliche Auswahlmöglichkeit für den Antragsteller. Die Pflegekasse ist an die Entscheidung des Antragstellers gebunden und darf ausschließlich den von ihm bestimmten Gutachter aus der Liste beauftragen. Dadurch erlangt der Antragsteller eine unmittelbare Rechtsposition, die es ihm erlaubt, aktiv an der Wahl eines unabhängigen Gutachters für sein Pflegegrad-Verfahren mitzuwirken.

    Fazit: Da die Maßnahme alle sechs Merkmale eines Verwaltungsakts erfüllt, handelt es sich eindeutig um einen einklagbaren Verwaltungsakt gemäß § 31 SGB X. 🚀


    5. Darfst du selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen?

    📌 Grundsätzlich nein – die Pflegekasse bestimmt, wer das Gutachten macht. Aber:

    ✅ Falls die Pflegekasse zu lange braucht, kannst du dich auf § 13 Abs. 3a SGB V berufen.
    ✅ Falls dein Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde, kannst du ein eigenes Gutachten als Gegengutachten einreichen.
    ✅ Falls du klagst, kann das Gericht ein neutrales Gutachten anfordern.

    Aber Vorsicht:
    ❌ Die Pflegekasse muss dein eigenes Gutachten nicht anerkennen.
    ❌ Die Kosten für einen selbst beauftragten Gutachter müsstest du selbst zahlen.


    6. Was tun, wenn der MDK die Begutachtung verweigert?

    Manchmal verweigert der MDK die Begutachtung, zum Beispiel wenn du eine Videoaufnahme machen willst.

    📌 Aber dein Zuhause ist dein Grundrecht!
    ➡ Nach Artikel 13 Grundgesetz hast du das Recht, dein Zuhause zu schützen.
    ➡ Eine offene Videoaufzeichnung zur Beweissicherung ist gerechtfertigt. Du musst nur darauf aufmerksam machen – zum Beispiel mit einem Aufkleber an der Tür. Auf dem Aufkleber sollte stehen, dass du eine Bild- und Ton-Überwachung bei dir Zuhause hast. So macht das auch eine Bank.

    Klage wegen Diskriminierung einreichen (z. B. wenn du aus gesundheitlichen Gründen eine Videoaufnahme brauchst)


    7. Fazit: So setzt du dein Recht auf einen unabhängigen Gutachter durch

    Falls die Pflegekasse zu langsam ist → Liste mit unabhängigen Gutachtern fordern!
    Falls sie nicht reagiert → Klage nach § 54 SGG oder § 89 SGG einreichen!
    Falls der MDK Fehler macht → Widerspruch und Gegengutachten einreichen!
    Falls du dringend eine Entscheidung brauchst → Einstweilige Verfügung beim Sozialgericht beantragen!

    Lass dich nicht von der Pflegekasse oder dem MDK abwimmeln. Dein Recht ist gesetzlich geschützt!

    📌 Falls du Hilfe bei einer Klage oder einem Widerspruch brauchst, kann ich dir gerne eine Vorlage erstellen. 🚀

  • Wenn das Sozialamt deine Rechte ignoriert – So kannst du dich wehren!

    Wenn das Sozialamt deine Rechte ignoriert – So kannst du dich wehren!

    Symbolbild: Wenn das Sozialamt deine Rechte ignoriert – So kannst du dich wehren!

    Das Sozialamt hört nicht auf dich?

    Stell dir vor, du hast ein schweres Trauma. Dein Arzt hat bestätigt: Du darfst nur von einer Frau begutachtet werden. Aber das Sozialamt interessiert das nicht. Es schlägt dir nur männliche Gutachter vor.

    Das ist nicht nur unfair – es kann auch gegen das Gesetz verstoßen! Doch du musst das nicht einfach hinnehmen. In diesem Artikel erfährst du, welche Rechte du hast und wie du dich dagegen wehren kannst.


    Welche Rechte hast du?

    Das Sozialamt darf nicht einfach tun, was es will. Es gibt Gesetze, die dich schützen.

    1. Du hast ein Wahlrecht (§ 8 SGB IX)

    Laut § 8 SGB IX darfst du Wünsche äußern, wenn es um deine Behandlung oder Begutachtung geht. Das gilt besonders, wenn du gesundheitliche Einschränkungen hast.

    Das bedeutet: Wenn dein Arzt bestätigt, dass du nur von einer Frau begutachtet werden darfst, dann muss das Sozialamt darauf Rücksicht nehmen.

    2. Du darfst nicht diskriminiert werden (AGG)

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt dich davor, wegen deines Geschlechts oder deiner Behinderung benachteiligt zu werden.

    Das bedeutet: Das Sozialamt darf nicht absichtlich gegen deine ärztliche Vorgabe verstoßen. Tut es das doch, kann das eine Diskriminierung sein.

    3. Das Sozialamt muss dich fair beraten (§ 17 SGB I)

    Das Sozialamt hat die Pflicht, dich über deine Rechte korrekt zu informieren.

    Das bedeutet: Es darf dich nicht in die Irre führen oder einfach ignorieren, was dein Arzt gesagt hat.

    4. Wenn du Schaden nimmst, kann das strafbar sein (§ 223 StGB)

    Falls sich dein Gesundheitszustand wegen der falschen Entscheidung des Sozialamts verschlechtert, kann das sogar eine Straftat (Körperverletzung durch Unterlassen) sein.

    Das bedeutet: In manchen Fällen kannst du sogar eine Strafanzeige stellen.


    So kannst du dich wehren – 5 Schritte

    Das Sozialamt ignoriert dein ärztliches Attest? Dann solltest du jetzt handeln!

    1. Widerspruch einlegen

    Frist: Du hast einen Monat Zeit, um gegen die Gutachter-Wahl Widerspruch einzulegen.
    So machst du es:

    • Schreibe, dass du eine Frau als Gutachterin brauchst.
    • Hänge dein ärztliches Attest an.
    • Drohe mit weiteren Schritten, wenn das Sozialamt nicht reagiert.

    📌 Tipp: Ein Sozialverband oder ein Anwalt kann dir helfen.

    2. Eilverfahren beim Sozialgericht beantragen

    Falls das Sozialamt nicht reagiert, kannst du das Sozialgericht einschalten.

    Das bedeutet: Ein Richter kann entscheiden, dass das Sozialamt dir sofort eine weibliche Gutachterin zuweisen muss.

    3. Beschwerde gegen das Sozialamt einreichen

    Falls einzelne Mitarbeiter bewusst gegen deine Rechte verstoßen, kannst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

    Das kannst du tun:

    • Beschwere dich beim Landkreis oder beim Sozialministerium deines Bundeslandes.

    4. Die Antidiskriminierungsstelle um Hilfe bitten

    Falls du wegen deines Geschlechts oder deiner Behinderung benachteiligt wirst, kann dir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes helfen.

    Kontakt: www.antidiskriminierungsstelle.de

    5. Strafanzeige prüfen

    Falls sich dein Gesundheitszustand verschlechtert, weil das Sozialamt nicht reagiert, kannst du eine Strafanzeige wegen Körperverletzung durch Unterlassen stellen.

    Tipp: Ein Anwalt kann dich dabei unterstützen.


    Fazit: Lass dich nicht einschüchtern!

    Das Sozialamt muss sich an die Regeln halten. Es darf dein ärztliches Attest nicht ignorieren. Wenn es das doch tut, kannst du dich wehren – und das solltest du auch tun!

    Widerspruch einlegen
    Eilverfahren beantragen
    Beschwerde einreichen
    Antidiskriminierungsstelle kontaktieren
    Strafanzeige prüfen

    💡 Tipp: Viele Sozialverbände bieten kostenlose Rechtsberatung an.

    📢 Hast du ähnliche Erfahrungen mit dem Sozialamt gemacht? Erzähl deine Geschichte in den Kommentaren!