Sozialrat Volker


"Als Schwerbehindertenvertretung konnte ich für alle Kolleginnen und Kollegen, die ich unterstützen durfte, mindestens eine Gleichstellung rausholen. Genau so möchte ich den Sozialrat unterstützen." 
- Volker Langkabel -

Wer ist Volker?

Volker ist seit vielen Jahren Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson der Schwerbehinderten) in einem erfolgreichen mittelständischen Unternehmen.

Für viele seiner Kolleginnen und Kollegen mit Einschränkungen hat er bereits einen Antrag auf Gleichstellung gestellt. Immer mit 100% Erfolg.


Beratung buchen:

Kommentare

4 Antworten zu „Sozialrat Volker“

  1. Avatar von Husam Falah
    Husam Falah

    Hallo und liebe Grüße an alle,

    ich würde mich gerne kurz vorstellen, ich bin 52 Jahre alt habe Schwerbehinderung 60 ohne Zeichen und Pflegegrad 2 nach erfolgreicher Klage gegen Krankenkasse.

    Haupterkrankungen chronische Rheuma außerdem andern Erkrankungen ergeben die Gelenke knapp kaputt gegangen.

    Ich arbeite seit 3 Jahren als Auslieferungsfahrer bei Lieferando seit ca einem Jahr bin ich auf Midi gewechselt dh 20 Stunden wöchentlich bis 2000 EU Gleitzeit und bekomme Wohngeld und Kinderzuschlag jedoch seit 2 Monaten hat mein Arbeitgeber nur mindestens Stunden 20 zu arbeiten darf oder andere Fall auf Teilzeit zu wechseln und das nicht genug weiter mit WG und KIZ zu Bewilligen. Die Beratung seit kurzem hat die Dame von Dschungel mir erzählt das kann Risiko als Teilzeit besonders pg2

    Ich würde Sie mich einen Gefallen tun und zwar ist gesetzlich dürfen wer hat Pflegegrad 2 als Teilzeit zu arbeiten.

    Ich freue mich auf eure Rückmeldung.

    Husum

    1. Avatar von Salomo Swoboda

      Hallo Husum,

      es ist grundsätzlich erlaubt, mit Pflegegrad 2 in Teilzeit zu arbeiten. Ein Pflegegrad stellt keine automatische Einschränkung der Erwerbstätigkeit dar. Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten:

      1. Arbeitsrechtliche Aspekte
      Kein gesetzliches Arbeitsverbot: Menschen mit Pflegegrad 2 dürfen weiterhin in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten. Du musst deinem Arbeitgeber nicht mitteilen, dass du einen Pflegegrad hast.

      2. Auswirkungen auf Sozialleistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, ggf. Grundsicherung)
      Wohngeld & Kinderzuschlag: Diese Leistungen setzen ein Mindesteinkommen voraus. Wenn dein Einkommen unter eine bestimmte Grenze fällt, könnte dein Anspruch entfallen. Dann wäre aufstockendes Bürgergeld nach SGB II eine Option.

      Erwerbsminderungsrente: Falls du eine Reduzierung der Stunden planst, könnte ein Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente geprüft werden. Wenn du mehr Pausen während der Arbeit brauchst, wäre auch ein Beschäftigungssicherungszuschuss eine Option. Lass dich dazu bitte beraten.

      Empfehlung: Lass dich von einer Sozialberatungsstelle oder dem Sozialverband VdK beraten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Oder buch dir bei mir gerne einen Termin.

      Ich wünsche dir ganz viel Kraft und Erfolg.
      Liebe Grüße
      Salomo

  2. Avatar von Evelin Ostermeyer
    Evelin Ostermeyer

    Guten Tag,
    ich habe eine Schwerbehindertenausweis aG plus B
    Neben meiner körperlichen Einschränkung habe ich einen Gehirntumor.
    In der Vergangenheit hat es keine Termine bei hiesigen Krankenhäusern gegeben.
    Spezialärzte sind nicht in jeder Stadt vorhanden.
    Ich bekam von der Vertretung meiner Hausärztin eine Überweisung zum Hirnspezialisten.
    Dieser ist in Euskirchen. Die Krankenkasse will die Fahrkosten nicht übernehmen.
    Sie möchten vom Arzt eine Bestätigung haben. Hausarzt
    Dieser ist nicht mehr in der Praxis tätig. Meine ehemalige Hausärztin hat mir alle Überweisungen zu Fachärzten verweigert.
    Abharken ?
    Vielen Dank für Ihre Mühe

    Mit freundlichem Gruß
    Evelin Ostermeyer

    1. Avatar von Salomo Swoboda

      Hey Evelin,

      das klingt echt ärgerlich, aber abhaken solltest du das auf keinen Fall! Ich zeige dir, welche Möglichkeiten du hast, damit die Krankenkasse doch noch die Fahrtkosten übernimmt.

      1. Dein Recht auf Fahrkostenübernahme
      Nach § 60 SGB V muss die Krankenkasse Fahrtkosten übernehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

      Du hast einen Schwerbehindertenausweis mit aG und B → Das spricht stark für eine Genehmigung!
      Die Behandlung ist medizinisch notwendig → Ein Facharzt muss das bestätigen.
      Kein wohnortnaher Facharzt verfügbar → Wenn du nur in Euskirchen behandelt werden kannst, ist das ein Argument für die Kostenübernahme.
      Die Krankenkasse muss die Fahrten genehmigen, wenn das aG vorliegt und die Krankenbeförderung verordnet wurde → https://www.kbv.de/html/krankentransport.php

      Da du die Merkzeichen aG und B hast, hast du schon eine sehr gute Ausgangsposition für die Übernahme der Fahrtkosten.

      2. Was kannst du jetzt tun?
      (A) Ärztliche Bescheinigung besorgen
      Die Krankenkasse verlangt eine Bestätigung – und da dein ehemaliger Hausarzt nicht mehr da ist, kannst du Folgendes tun:
      Beim Spezialisten in Euskirchen nachfragen → Der Arzt kann bestätigen, dass die Behandlung notwendig ist und es in deiner Nähe keine Alternative gibt.
      Von einem neuen Hausarzt eine Bescheinigung holen → Falls du schon einen neuen Hausarzt hast, kann der dir helfen.
      Ältere Arztberichte nutzen → Falls du alte Unterlagen hast, die belegen, dass du auf den Spezialisten angewiesen bist, kannst du die Krankenkasse damit konfrontieren.

      (B) Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen
      Falls die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Hier ein paar Argumente:

      Du hast aG und B – das zeigt, dass du stark eingeschränkt bist.
      Die Behandlung ist notwendig und wohnortnah nicht möglich.
      Der Spezialist in Euskirchen ist die einzige Möglichkeit.
      Ohne Kostenübernahme kannst du die Behandlung nicht wahrnehmen.
      Falls der Widerspruch abgelehnt wird, kannst du als letzte Option eine Klage beim Sozialgericht einreichen.

      Fazit: Bloß nicht einfach hinnehmen!
      Ärztliche Bescheinigung organisieren (Facharzt, neuer Hausarzt).
      Widerspruch einlegen, falls die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.

      Liebe Grüße

Schreibe einen Kommentar zu Evelin Ostermeyer Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert