
Was ist eine Ersatzbescheinigung und wann brauchst du sie?
Die Ersatzbescheinigung dient als Nachweis deines Krankenversicherungsschutzes, wenn du deine elektronische Gesundheitskarte (eGK / Krankenkassen-Karte) nicht vorlegen kannst.
Sie wird von deiner Krankenkasse ausgestellt und ermöglicht es dir, medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Typische Situationen, in denen du eine Ersatzbescheinigung benötigst:
- Du hast deine Krankenkassen-Karte (eGK) vergessen oder verlegt.
- Deine Krankenkassen-Karte (eGK) ist beschädigt oder defekt.
- Deine neue Krankenkassen-Karte ist noch nicht angekommen.
- Du brauchst eine telefonische Behandlung oder einen Arztbrief ohne dass du zum Arzt fahren möchtest.
Dein Anspruch auf eine Ersatzbescheinigung
Viele Versicherte fragen sich: Habe ich das Recht auf eine Ersatzbescheinigung? Die Antwort ist ja! Der Anspruch ergibt sich aus mehreren gesetzlichen Vorschriften:
- § 291 Abs. 2 SGB V: Die Krankenkasse ist verpflichtet, eine eGK auszustellen und eine Alternative bereitzustellen, wenn diese nicht vorliegt.
- § 19 Abs. 2 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä): Falls die eGK nicht vorgelegt wird, muss die Krankenkasse eine Ersatzbescheinigung ausstellen.
- § 175 Abs. 1 SGB V: Mitglieder haben das Recht, eine Bescheinigung über ihren Versicherungsstatus zu erhalten.
Das bedeutet: Du musst keinen besonderen Grund angeben, um eine Ersatzbescheinigung zu beantragen. Es reicht aus, dass du aktuell keine Krankenkassen-Karte vorlegen kannst.
Wie beantragst du eine Ersatzbescheinigung?
Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung ist unkompliziert und kann über verschiedene Wege gestellt werden:
- Direkt über die App deiner Krankenkasse (falls verfügbar)
- Per Fax oder postalisch
Die Krankenkasse ist verpflichtet, dir die Bescheinigung unverzüglich per E-Mail, Fax oder Post zuzusenden.
Antrag auf Versicherungsnachweis – Mustertext
Falls du eine schriftliche Anfrage stellen möchtest, kannst du diesen Mustertext verwenden:
Betreff: Antrag auf Ersatzbescheinigung / Versicherungsnachweis
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung für meine Krankenversicherung für das aktuelle Quartal, da mir aktuell keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorliegt.
Mein Anspruch ergibt sich aus:
- § 291 Abs. 2 SGB V (Sicherstellung eines Versicherungsnachweises),
- § 19 Abs. 2 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) (Ersatzbescheinigung bei fehlender eGK),
- § 175 Abs. 1 SGB V (Anspruch auf Mitgliedsbescheinigung).
Bitte senden Sie mir die Ersatzbescheinigung zeitnah per E-Mail oder Post zu. Für eine schnelle Bearbeitung finden Sie meine Versicherungsnummer untenstehend.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
[Deine Adresse]
[Deine Versicherungsnummer]
Häufige Fragen zur Ersatzbescheinigung
Wie oft kann ich eine Ersatzbescheinigung beantragen?
Es gibt keine gesetzliche Begrenzung. Du kannst jedes Quartal eine neue Bescheinigung anfordern, falls nötig.
Kann die Krankenkasse meinen Antrag ablehnen?
Nein, da du nach SGB V einen Anspruch darauf hast. Falls sich die Krankenkasse weigert, kannst du eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einreichen.
Gibt es eine Alternative zur Ersatzbescheinigung?
Falls deine eGK bald geliefert wird, kannst du in manchen Arztpraxen auch nachträglich deine Versichertenkarte einreichen.
Fazit: Dein Recht auf einen Versicherungsnachweis nutzen
Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung ist dein gutes Recht, wenn du deine eGK nicht dabei hast. Krankenkassen sind verpflichtet, dir diese Bescheinigung auszustellen, damit du ärztliche Leistungen ohne Probleme in Anspruch nehmen kannst. Beantrage sie einfach telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Portal deiner Krankenkasse.
Tipp: Falls du deine eGK häufig vergisst, kannst du deine Krankenkasse bitten, dir quartalsweise automatisch eine Ersatzbescheinigung auszustellen!
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