Katharina vom Sozialrat


„Es ist erst vorbei, wenn es wirklich vorbei ist!“
– Katharina vom Sozialrat –


Wer ist Katharina?

Katharina kommt aus Hamburg und hat Muskeldystrophie. Aber vor allem hat sie jede menge Kampfgeist von dem sie euch ein Bisschen abgeben möchte. Katharina’s Beratungsthemen sind Pflegegrad, Verhinderungspflege, Hilfsmittel, Schwerbehindertenausweis, Assistenz über das persönliche Budget und vor allem, wie bewahrt man seinen Kampfgeist!


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4 Antworten zu „Katharina vom Sozialrat“

  1. Avatar von Anna Boszko
    Anna Boszko

    Hallo Katharina, wir haben nächste Woche am Mittwoch um 14 Uhr einen TErmin, ich wollte fragen, ob meine Mutter, die bei mir als Zweitwohnsitz angemeldet ist, auch Anspruch bei Ihrer Krankenkasse auf den Zuschuss über 4000 Euro zum Einbau eines Treppenliftes bei mir vor dem Haus hat. Gibt es da rechtssicherheit? Einen Antrag auf GdB für sie werde ich in den nächsten Tagen absenden mit aG , G, RF B, H, sie hat Pflegegrad 3 und eine vaskuläre Demenz. Immobilität, früher Drop attacs mit kurzer Bewußtlosigkeit, Gangstörung mit Sturzgefahr, diverse Wirbelsäulenerkrankungen und ausgeprägtem Hallus Valgus und Fußdefomationen. Ich habe auch einen Pflegegrad 3, GdB 50 Prozent, da wollte ich das auch erhöhen lassen auf aG, G, B und mindestens 80 Prozent…da viele Krankheiten dazugekommen sind, wie Schlafapnoe, Migräne , restless legs, Diabetes II u.a. Auch sturzneigung vom Orhopäden bescheinigt erhalten und Rollstuhl für zu Hause, weil die Treppen runter geht ja nicht.Danke und viele Grüße
    Anna

    1. Liebe Anna,
      ja, die Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen in Höhe von 4.000€ dürfen sowohl beim Erstwohnsitz, als auch Zweitwohnsitz, angewendet werden.

      Ich wünsche dir viel Kraft und Erfolg.

      Liebe Grüße
      Salomo

  2. Avatar von Anna Boszko
    Anna Boszko

    Hallo Katharina,
    meine zweite Frage wäre die nach einem persönlichen Budget oder Assistenzleistung. Für meine Mutter wollte ich das beantragen, weil sie in der 1. Wohnun g alleine lebt und eigentlich jeden Tag jemanden da haben müsste, aktuell sind es 2 Nachbarinnen, die Verhinderungspflege und nachbarschaftshilfe machen und ich an einem Tag in der Woche. Sie braucht aber noch Begleitung zu Therapien und Ärzten und die Dame vom LVR hat telefonisch mitgeteilt, dass meine MUtter erst das Sozialamt beauftragen sollte. Ist das korrekt? Oder kann ich eine Assistenz für ein bis zwemal die Woche beantragen?HAt sie Anrecht darauf? Sie möchte im Alter gerne in ihrer Wohnung wohnen bleiben und nicht in ein Heim ziehen.

    FÜr mich sollte ich ein persönliches Budget beatnragen, sagte die Frau vom LVR- Keine Ahnung , welche Vor- oder auch Nachteile ich dadurch haben werde, brauche aber hier auch bei mir mehr Unterstützung weil ich es bald nicht mehr alles schaffe…
    Das würde ich gerne auch bei unserem Gespräch am Mittwoch gerne besprechen. Wenn das zu viel ist, dann mache ich einen weiteren Termin.
    Danke und einen schönen Sonntag wünscht,
    Anna
    Boszko

    1. Liebe Anna,
      du kannst Anträge bei einem Reha-Träger deiner Wahl stellen (auch LVR & Sozialamt) und dieser Reha-Träger muss den Antrag dann gemäß §14 SGB 9 innerhalb von 2 Wochen an den zuständigen Reha-Träger weiter leiten. Grundsätzlich steht deiner Mom eine Begleitung zum Arzt oder Therapie zu.

      Liebe Grüße
      Salomo

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