Beratung bei Diagnose

„Hole dir Rat von jenen, die den gleichen Weg gehen wie du.“
– Konfuzius –

Rat von den Menschen zu erhalten, die den gleichen Weg gehen wie du, hilft gleich mehrfach. So verfügt derjenige, der deine Erkrankung hat, über gleiche Probleme und hat vielleicht schon eine Lösung dafür gefunden. Der Mensch verfügt vielleicht sogar schon über ein Netzwerk von Ärzten und Therapeuten und kann dir so wertvolle Empfehlungen geben.

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2 Antworten zu „Beratung bei Diagnose“

  1. Avatar von Georg Runkel
    Georg Runkel

    Hallo ihr liebes sozialrat Team.
    Ich möchte probieren einen höheren Pflegegrad zu bekommen, zum einem, weil sich der Pflegeaufwand erhöht hat und zum anderen
    weil durch neue Richtlinien / Punktesystem mit Modulen eine andere Situation herrscht.

    Unter anderem gibt es bei der Pflegegradfeststellung die „Besondere Bedarfskonstellation“ für
    Menschen die nicht mehr in der Lage sind, beide Beine und Arme zu benutzen direkt den Pflegegrad 5 .
    Ich bin ja Tetraplegiker und meine Arme sind (teil) gelähmt d.h. heißt ich kann sie noch etwas bewegen und z.B.
    meinen E-Rolli steuern, Greifen geht gar nicht da die Hände (und Beine) komplett gelähmt sind.
    Ich kann beide Arme an beugen aber nicht strecken (gelähmte Trizeps Muskel)
    Ich bin mir deshalb unsicher, ob in meinem Fall die Besondere Konstellation anerkannt werden würde

    Wie schätzt ihr die Sache ein -habe ich evtl. eine Chance über diese Bedarfskonstellation auf den Pflegegrad 5?
    Über eine Nachricht würde ich mich sehr freuen

    Erstmal vielen Dank
    Mit lieben Grüßen

    Georg

    1. Lieber Georg,

      das ist eine äußerst schwierige Einschätzung, die wir nicht beantworten können. Ich kann dir empfehlen, diese Einschätzung durch eine Pflegefachkraft beim Beratungseinsatz oder durch die Pflegekräfte deines Pflegedienstes durchführen zu lassen.
      Das Bundessozialgericht hat die „besondere Bedarfskonstellation“ 2024 leider eingegrenzt: BSG Aktenzeichen: B3P1/22R
      Quelle: https://www.gegen-hartz.de/urteile/schwerbehinderung-kann-zu-pflegegrad-5-fuehren

      Ich wünsche dir ganz viel Kraft und Erfolg.

      Liebe Grüße
      Salomo

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