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Pflegeunterstützungsgeld: 10 Tage bezahlte Freistellung pro Pflegesituation
„Beschäftigte haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage, wenn sie aufgrund einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen der Arbeit fernbleiben müssen, um die bedarfsgerechte pflegerische Versorgung des nahen Angehörigen zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.“ Pflegeunterstützungsgeld-Gesetz – § 44a Abs. 3 SGB 11 1. Einleitung: Was ist das…
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Marco vom Sozialrat
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Beratung bei ADHS, Beratung bei Autismus, Beratung bei Depression, Beratung bei psychischen Erkrankungen, Erwerbsminderung Beratung, Grad der Behinderung Beratung, Mehrbedarf Beratung, Merkzeichen Beratung, Pflegegrad Beratung, Schwerbehindertenausweis Beratung, Sozialrecht, Verhinderungspflege-Beratung, 🇩🇪 Beratung auf Deutsch, 🇬🇧 + 🇺🇸 Consultation in English -
Katharina vom Sozialrat
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Birgit vom Sozialrat
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