Erwerbsminderung

Wie wird die Erwerbsfähigkeit in der Reha ermittelt?

Die Erwerbsfähigkeit wird meist durch eine Reha-Klinik ermittelt. Das Ergebnis wird im Reha-Entlassungsbericht an die Rentenversicherung kommuniziert.

Die Reha-Klinik wird sozialmedizinische Leistungsbeurteilungen in der medizinischen Rehabilitation durchführen.

Die Website leistungsbeurteilung-reha.de bietet einen tollen Überblick über die Begriffe und Prozesse der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung in der medizinischen Rehabilitation geben
Quelle: https://www.leistungsbeurteilung-reha.de/

Muss man für die Feststellung der Erwerbsminderung eine Reha machen?

In der Regel muss man im Feststellungs-Verfahren eines Erwerbsminderungs-Antrags eine Reha machen. Davon gibt es meist nur eine Ausnahme.

Wenn du nicht rehafähig bist, musst du keine Reha machen.
Es gibt verschiedene Situationen, die dazu führen dass du Reha-Unfähig bist. Die Reha-Unfähigkeit kann sich auf dich als Person beziehen, weil deine gesundheitliche Situation eine Reha nicht zulässt. Es ist aber auch denkbar, dass die Reha-Klinik nicht für sämtliche deiner gesundheitlichen Besonderheiten geeignet ist. In dem Fall währst du nur für diese Klinik Reha-Unfähig und für eine andere besser ausgestattete Klinik Reha-Fähig.

Wann ist man Reha-Unfähig?

Folgende Punkte können dazu führen, dass du Reha-Unfähig bist:

  • Du hast eine Erkrankung, die durch eine Reha verschlimmert werden würde (Belastungsintoleranz, ME/CFS, instabile Psyche).
  • Die auf körperliche Erkrankungen spezialisierte Reha-Klinik hat keine Angebote für deine psychischen Einschränkungen. Es gibt keine spezialisierte Psychotherapie, keine ausreichenden Rückzugsorte oder kein ausreichend qualifiziertes Personal.
  • Die auf psychischen Erkrankungen spezialisierte Reha-Klinik hat keine Angebote für deine körperlichen Erkrankungen. Es gibt keine spezialisierte Ergo- / Physio-Therapie, keine ausreichenden Therapie-Geräte oder kein ausreichend qualifiziertes Personal.
  • Die Therapie-Geräte der Reha-Klinik sind nicht für dich geeignet. Ein Grund könnte sein, dass du zu groß, zu klein oder zu schwer für die Geräte bist.
  • Du hast ein Kind um das du dich kümmern musst, dass eine besondere Schulform oder Unterstützung benötigt.
!!! Trigger-Warnung: Ein weiterer Grund, durch den du Reha-Unfähig wirst:

Noch einmal: Trigger-Warnung!
Dein letzter Suizid-Versuch ist noch nicht lange genug her, sodass die Reha-Klinik dich als zu unstabil für eine Reha einstufen wird. Das hat zur Folge, dass die Reha-Klinik dich als Reha-Unfähig einstufen wird. Denn die Reha-Klinik möchte nicht das Risiko eingehen, dass du dir in der Klinik das Leben nimmst.

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