Schlagwort: Pflegeunterstützungsgeld beantragen

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    Pflegeperson: Ansprüche bei Vollzeit-Beschäftigung

    Symbolbild: Pflegeperson: Ansprüche bei Vollzeit-Beschäftigung

    Pflegst du einen nahen Angehörigen und arbeitest gleichzeitig in Vollzeit? Dann fragst du dich vielleicht, welche Ansprüche du hast und welche Unterstützung dir zusteht. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zu den gesetzlichen Regelungen und finanziellen Hilfen, die dir zustehen.


    1. Unfallversicherung: Schutz während der Pflege

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn du einen Angehörigen pflegst, kannst du dir beim Helfen oder Heben leicht wehtun. Damit du dann abgesichert bist, gibt es die gesetzliche Unfallversicherung für Pflegepersonen.

    Als Pflegeperson bist du gesetzlich unfallversichert, wenn du einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 unentgeltlich pflegst und diese Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche an zwei Tagen erfolgt (§ 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII). Auch wenn du in Vollzeit arbeitest, bleibt dieser Versicherungsschutz bestehen.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Was ist versichert?

    • Unfälle während der Pflege (z. B. Sturz beim Umlagern)
    • Wegeunfälle im direkten Zusammenhang mit der Pflege

    📌 Wichtig: Die Unfallversicherung deckt keine Haushaltsarbeiten ab, die nicht direkt mit der Pflege zu tun haben.


    2. Pflegeunterstützungsgeld: 10 Tage bezahlte Freistellung

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn dein Angehöriger plötzlich mehr Hilfe braucht, kannst du bis zu 10 Tage von der Arbeit freigestellt werden und bekommst dafür Geld von der Pflegekasse.

    Musst du kurzfristig Pflege organisieren, kannst du dich bis zu 10 Tage pro Jahr bezahlt freistellen lassen. In dieser Zeit erhältst du Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Die Höhe entspricht etwa 90 % deines Nettoeinkommens (§ 44a SGB XI).

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Voraussetzungen:

    • Dein Angehöriger benötigt plötzlich Pflege
    • Du stellst einen Antrag bei der Pflegekasse
    • Dein Arbeitgeber wird umgehend informiert

    3. Pflegezeit: Sechs Monate unbezahlte Freistellung

    🟢 Einfache Erklärung: Du kannst bis zu sechs Monate deine Arbeit unterbrechen, um dich voll um deinen Angehörigen zu kümmern. Während dieser Zeit darf dein Arbeitgeber dich nicht kündigen.

    Möchtest du deine Arbeitszeit für die Pflege reduzieren oder ganz pausieren? Dann kannst du dich bis zu sechs Monate unbezahlt freistellen lassen (§ 3 PflegeZG). Während dieser Zeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Wichtig: Dein Arbeitgeber muss die Pflegezeit gewähren, wenn dein Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte hat.

    💡 Tipp: Du kannst beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen, um Einkommensverluste auszugleichen.


    4. Familienpflegezeit: Teilzeit-Arbeiten mit Darlehensoption

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn du weniger arbeiten möchtest, um zu pflegen, kannst du deine Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre reduzieren. Falls du weniger verdienst, gibt es ein zinsloses Darlehen zur Unterstützung.

    Falls du langfristig weniger arbeiten möchtest, kannst du deine Arbeitszeit für bis zu 24 Monate um mindestens 15 Stunden pro Woche reduzieren (§ 2 FPfZG).

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Besonderheit: Auch hier kannst du ein zinsloses Darlehen zur finanziellen Unterstützung erhalten.

    Achtung: Dieses Recht besteht nur in Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten.


    5. Kündigungsschutz: Sicher arbeiten trotz Pflegeverantwortung

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn du eine Pflegezeit beantragst, darf dein Arbeitgeber dich in dieser Zeit nicht kündigen.

    Falls du Pflegezeit oder Familienpflegezeit beantragst, genießt du einen besonderen Kündigungsschutz (§ 5 PflegeZG). Dein Arbeitgeber darf dir während dieser Zeit nicht kündigen.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Gilt für Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.


    6. Pflegekurse & Beratung: Kostenlose Unterstützung

    🟢 Einfache Erklärung: Die Pflegekasse bietet kostenlose Kurse an, damit du lernst, wie du deinen Angehörigen gut pflegen kannst, ohne dich selbst zu überlasten.

    Pflegende Angehörige können kostenlose Pflegekurse in Anspruch nehmen. Diese helfen dir, die Pflege effizienter und körperlich schonender durchzuführen (§ 45 SGB XI). Viele Pflegekassen bieten auch individuelle Beratungsgespräche an.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    💡 Tipp: Pflegekurse gibt es auch als Online-Angebote oder individuelle Schulungen zu Hause.


    7. Verhinderungspflege & Pflegehilfsmittel

    Pflegst du einen nahen Angehörigen und arbeitest gleichzeitig in Vollzeit

    🟢 Einfache Erklärung: Falls du mal eine Pause brauchst, kann jemand anderes die Pflege übernehmen. Dafür gibt es finanzielle Unterstützung. Außerdem bekommst du Geld für Dinge wie Handschuhe und Desinfektionsmittel.

    Brauchst du eine Pause oder bist selbst verhindert? Dann kannst du bis zu 3.539 € pro Jahr (ab 07.2025) für eine Ersatzpflegeperson oder einen Pflegedienst nutzen (§ 39 SGB XI). Zusätzlich erhältst du bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel (Stand 2025, § 40 SGB XI).

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Typische Pflegehilfsmittel: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen


    8. Steuerliche Vorteile: Pflegepauschbetrag & Absetzbarkeit

    🟢 Einfache Erklärung: Wenn du pflegst, kannst du bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen. So bekommst du am Ende des Jahres möglicherweise Geld zurück.

    Pflegekosten können steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG). Je nach Pflegegrad kannst du einen Pflegepauschbetrag von bis zu 1.800 € pro Jahr erhalten.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ✅ Ja

    Weitere steuerliche Vorteile:

    • Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen (bis zu 4.000 € jährlich) steuerlich geltend machen

    9. Keine Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung für Vollzeitbeschäftigte Pflegepersonen

    🟢 Einfache Erklärung: Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt keine zusätzlichen Rentenpunkte für die Pflegezeit und auch keine Absicherung in der Arbeitslosenversicherung durch die Pflegekasse. Wer weniger arbeitet, kann Rentenpunkte sammeln.

    Einen Nachteil gibt es: Wenn du mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitest, zahlt die Pflegekasse keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (§ 44 SGB XI). Das bedeutet, dass du nach einer Pflegezeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast, sofern du nicht anderweitig versicherungspflichtig beschäftigt warst. Nur Personen, die weniger als 30 Stunden pro Woche arbeiten, können Rentenpunkte für die Pflegezeit erhalten.

    Anspruch bei 30 Stunden/Woche oder weniger? ✅ Ja

    Anspruch bei mehr als 30 Stunden/Woche? ❌ Nein


    Fazit: Deine Rechte als pflegende Person mit Vollzeitjob

    Ansprüche für Pflegepersonen bei einer Anstellung mit mehr als 30 Stunden Wochen-Arbeitszeit

    LeistungAnspruch
    Unfallversicherung✅ Ja
    Pflegeunterstützungsgeld (10 Tage bezahlte Freistellung)✅ Ja
    Pflegezeit (bis zu 6 Monate unbezahlte Freistellung)✅ Ja
    Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate Teilzeitpflege)✅ Ja
    Pflegekurse & Beratung✅ Ja
    Verhinderungspflege & Pflegehilfsmittel✅ Ja
    Steuerliche Vorteile✅ Ja
    Kündigungsschutz während Pflegezeit/Familienpflegezeit✅ Ja
    Arbeitslosenversicherungs-Beiträge durch Pflegekasse❌ Nein
    Rentenversicherungs-Beiträge durch Pflegekasse❌ Nein

    Auch wenn du in Vollzeit arbeitest, stehen dir einige Rechte und Unterstützungsleistungen zu. Besonders hilfreich sind die Unfallversicherung, Pflegeunterstützungsgeld und die Möglichkeit zur Freistellung. Wer langfristig Pflege und Beruf vereinbaren will, sollte sich frühzeitig über Teilzeitmodelle, finanzielle Hilfen und steuerliche Vorteile informieren.