Nächste öffentliche Gerichtsverhandlung am 13. Februar 2025 um 9:15 Uhr beim Arbeitsgericht Berlin
Aufforderung zum Geheimnisverrat:
Vertreter des Chefs des Bundeskanzleramts setzen Jennifer unter Druck geheime Namen zu veröffentlichen
Veröffentlichung von Gesundheitsdaten:
Datenschutzverstöße durch das Bundeskanzleramt wurden vertuscht
Monatelange Demütigungen:
Unrechtmäßige beschränkung der beruflichen Entwicklung – vom Kanzleramt begründet mit der Behinderung – also eine
eindeutige Diskriminierung aufgrund von Behinderung.
Ein mächtiger Mann und eine mutige Frau
Die verantwortungsbewusste Mitarbeiterin des Bundeskanzleramts, Jennifer Maslowski, erfährt durch den Chef des Bundeskanzleramts, Wolfgang Schmidt, monatelange Schikane.
Maslowski, eine Frau mit Behinderung und langjährige Mitarbeiterin der Bundesregierung, sieht sich einer gezielten Kampagne ausgesetzt, die von Datenschutzverstößen über Demütigungen bis hin zur Aufforderung zum Geheimnisverrat reicht. Der Artikel ist in drei Teile gegliedert und zeigt das Ausmaß der Missstände.
Teil 1: Datenschutzverstöße durch das Bundeskanzleramt
Jennifer Maslowski wurde Opfer schwerer Datenschutzverletzungen. Zweimal wurden ihre sensiblen Gesundheitsdaten ohne ihre Zustimmung veröffentlicht – einmal innerhalb ihres Arbeitsumfelds und einmal in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung. Beide Veröffentlichungen waren rechtswidrig und wurden nicht geahndet. Weder erhielten die Verantwortlichen eine Rüge, noch wurde eine offizielle Entschuldigung ausgesprochen. Vielmehr wurde der Vorfall vertuscht, was den Verdacht nahelegt, dass die Anordnung von höchster Stelle – also persönlich vom Chef des Bundeskanzleramts Wolfgang Schmidt persönlich kam.
Teil 2: Monatelange Demütigungen und Diskriminierung
Maslowski erlebte wiederholte Einschränkungen in ihrer beruflichen Tätigkeit. Ihre geplanten Geschäftsreisen wurden kurzfristig abgesagt, essenzielle Fortbildungen verweigert – alles unter dem Vorwand ihrer Behinderung. In einer öffentlichen Gerichtsverhandlung wurde ihre Behinderung ohne Grund thematisiert, was als gezielte Demütigung verstanden wird. Dass der Chef des Bundeskanzleramts als hochrangige Regierungsvertreter ihre Behinderung in der Öffentlichkeit instrumentalisiert, zeigt, mit welcher Skrupellosigkeit die Schikanen durchgeführt wurden.
Teil 3: Der Versuch, Jennifer zum Geheimnisverrat zu drängen
In einer öffentlichen Gerichtsverhandlung am 22. August 2024 forderten die persönlichen Juristen von Wolfgang Schmidt Jennifer dazu auf, geheime Informationen preis zugeben – eine klare Aufforderung zum Geheimnisverrat. Maslowski, die ihre Sicherheitsfreigaben stets mit höchster Verantwortung wahrnahm, wurde unter Druck gesetzt, vertrauliche Namen zu nennen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit kannte. Dies stellt nicht nur eine grobe Missachtung der Sicherheitsregeln dar, sondern hätte für sie strafrechtliche Relevanz haben können.
Denn in § 179 (7) SGB 9 heißt es eindeutig: „Die Vertrauenspersonen sind verpflichtet,
1. ihnen wegen ihres Amtes anvertraute oder sonst bekannt gewordene fremde Geheimnisse, namentlich zum persönlichen Lebensbereich gehörende Geheimnisse, nicht zu offenbaren“
Weitere Machtdemonstrationen des Kanzleramts gegen die Frau mit Schwerbehinerung
Vorenthaltung wichtige Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich
Wichtige beim Arbeitgeber – dem Kanzleramt – beantragte Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich werden seit vielen Monaten nicht beschafft – entgegen eindeutiger Rechtsvorschriften.
Gericht wurde falsch Informiert
Dem Gericht hat die Vertretung vom Chef des Bundeskanzleramts erklärt, dass für einen Vergleich zunächst der Bundesrechnungshof befragt werden müsse. Dafür wären vorab bereits Monate Zeit gewesen. Und der Bundesrechnungshof hat erklärt, dass er nicht zu dieser Frage berät. Besonders Brisant: Der Bundesrechnungshof läd seine Schwerbehindertenvertretung von sich aus zu genau der Veranstaltung ein, die der Streitgegenstand zwischen Jennifer Maslowski als SBV und dem Chef des Bundeskanzleramts Wolfgang Schmidt war. Hier liegt also eine Täuschung des Gerichts durch den Chef des Bundeskanzleramts nahe.
Arbeitnehmer-Vertreterin wird durch Kanzleramt ausspioniert
Im Rahmen der Gerichtsverhandlung haben die Vertreter vom Chef des Bundeskanzleramts, Wolfgang Schmidt, private Social Media Aktivitäten von Jennifer Maslowski angesprochen. Sie scheint durch den Kanzleramts-Chef und seine Vertreter gezielt ausspioniert worden zu sein.
Der entscheidende Termin: 13. Februar 2025
Ein nächster wichtiger Moment in diesem Skandal wird die bevorstehende Gerichtsverhandlung am 13. Februar 2025 um 9:15 Uhr beim Arbeitsgericht Berlin sein. Dabei geht es unter anderem um die Weigerung des Kanzleramts, Jennifer eine Schulung zum Datenschutz zu ermöglichen. Diese Verhandlung könnte weitere gravierende Datenschutzverstöße aufdecken.
Fazit: Ein beunruhigendes Bild von Machtmissbrauch
Es scheint, dass der mächtige Minister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramts Wolfgang Schmidt, nicht nur Gesetze missachtet, sondern auch eine engagierte Mitarbeiterin systematisch unter Druck setzt. Die Enthüllungen werfen ernste Fragen über den Umgang mit Datenschutz, Diskriminierung und Amtsmissbrauch im Bundeskanzleramt auf. Wir werden mit Spannung verfolgen, wie die Gerichtsverhandlung im Februar ausgehen wird.
Bleibt dran für weitere Updates zu diesem Fall – die Wahrheit wird ans Licht kommen!
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